Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 1. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2495 19. Wahlperiode 05.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Friedhoff, Markus Frohnmaier, Ulrich Oehme und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2237 – Finanzrahmen und Zielerreichung des Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland engagiert sich seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs entwicklungspolitisch in Afrika. Im Zuge der Ausbreitung des internationalen Terrorismus stehen viele fragile Staaten in Afrika unter enormen Druck. Der Bedarf an Entwicklungshilfe ist höher als je zuvor. Der 2015 von der Europäischen Kommission und Deutschland aufgelegte Afrikafonds EUTF (EU Emergency Trust Fund for stability and addressing root causes of irregular migration and displaced persons in Africa) hat sich fünf Hauptzielen verschrieben. Neben dem Kampf gegen die irreguläre Migration, der Ordnung der Migration, der Erweiterung der legalen Wege in die EU, billigere Auslandsüberweisungen, die Stabilisierung von Staaten in Afrika auch die Bekämpfung der Fluchtursachen (https://ec.europa.eu/europeaid/regions/ africa/eu-emergency-trust-fund-africa_en). Zur Funktionsweise des EUTF hat die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode Stellung bezogen (Bundestagsdrucksache 18/13640). Es stellen sich weitere Fragen. 1. Wie hoch ist der gesamte Ansatz an Finanzmitteln, welche die Bundesregierung für Entwicklungshilfe und artverwandte Hilfe jährlich aufwendet (bitte nach Organisationen, Mitgliedschaften und Finanzmitteltransfer aufschlüsseln )? Detaillierte Daten zu den öffentlichen Entwicklungsleistungen („ODA – Official Development Assistance“) Deutschlands liegen derzeit nur bis einschließlich 2016 vor. ODA-Daten für 2017 liegen frühestens Ende 2018 vor. Die gesamten deutschen ODA-Leistungen betrugen im Jahr 2016 rund 22,4 Mrd. Euro, davon entfielen rund 11,9 Mrd. Euro auf Mittel der Bundesregierung und weitere rund 2,9 Mrd. Euro auf von der KfW am Kapitalmarkt aufgenommene Gelder, die im Auftrag der Bundesregierung als Darlehen zu vergünstigten Konditionen bereitgestellt werden. Die folgende Übersicht zeigt die deutschen ODA-Leistungen nach Herkunft der Mittel (in Mio. Euro): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2495 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Netto-ODA-Leistungen1 insgesamt 22.368,2 Bundesressorts 10.867,4 ODA-anrechenbarer Anteil aus dem EU-Haushalt 1.735,5 Bundesländer 941,5 Bundesvermögen (Schuldenerlasse und Umschuldungen) 5,7 Marktmittel 2.929,8 DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft -66,5 Sonstige 5.954,9 2. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die finanzielle Gesamtausstattung des EUTF dar unter Berücksichtigung des Anteils, der aus dem EEF (Europäischer Entwicklungsfonds) in Höhe von 1,8 Mrd. Euro entnommen wurde, und der freiwilligen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, weitere 1,8 Mrd. Euro beizusteuern? Für den Nothilfe-Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika ist (Stand: 7. Mai 2018) eine Gesamtfinanzierung i.H.v. rd. 3,39 Mrd. Euro zugesagt. Diese setzt sich wie folgt zusammen (Beträge in Mio. Euro): Finanzierungsquelle Betrag Zusagen der Mitgliedstaaten sowie Norwegens und der Schweiz 413,847 Europäischer Entwicklungsfonds (EEF) 2314,433 Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI) 225,5 Generaldirektion für Humanitäre Hilfe (ECHO) 50 Finanzierungsinstrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) 313 Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) 77 Gesamt 3393,78 Eine ausführliche und laufend aktualisierte Aufschlüsselung der bilateralen Beiträge zum EUTF findet sich unter https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/sites/ euetfa/files/contributions_0.pdf , eine Aufschlüsselung der einzelnen Finanzierungsposten der durch die von der Europäischen Kommission gesteuerten Instrumente – ebenfalls laufend aktualisiert – ist unter https://ec.europa.eu/trustfund forafrica/sites/euetfa/files/eu_contributions_pledged_1.pdf abrufbar. 3. Wie hoch ist der deutsche Anteil am Gesamtvolumen des EUTF (Stichtag für die Bewertung: 1. Mai 2018)? Deutschland hat bisher einen Finanzierungsbeitrag i.H.v. 157,5 Mio. Euro zugesagt , von dem 139,5 Mio. Euro an den EUTF Afrika ausgezahlt sind (Stand: 7. Mai 2018). Ferner hat Deutschland Beiträge zur Ko-Finanzierung von gemein- 1 Die Formulierung „Netto“ steht in diesem Fall für Zahlungen abzüglich Tilgungsleistungen und Verkaufserlöse aus Beteiligungen. Im Einzelfall kann es hier zu einem negativen Wert kommen, wenn die Tilgungsleistungen und Verkaufserlöse höher sind als die Zahlungen . Dies war im Berichtszeitraum für die hier vorgelegten Zahlen der Fall bei der DEG. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2495 schaftlich mit dem EUTF finanzierten und von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) umgesetzten Projekten i.H.v. derzeit rd. 48,1 Mio. Euro zugesagt. Darüber hinaus leistet Deutschland als EU-Mitgliedstaat finanzielle Beiträge an den EU-Haushalt, aus dem die in der Antwort auf Frage 2 aufgeführten Instrumente der Europäischen Kommission finanziert werden, sowie an den EEF, der außerhalb des EU-Haushalts durch Beiträge der EU-Mitgliedstaaten finanziert wird. Der deutsche Anteil am EU-Haushalt liegt für 2017 voraussichtlich bei ca. 20,6 Prozent. Der deutsche Anteil am EEF liegt derzeit bei ca. 20,5 Prozent. 4. Welche Erfolge bzw. Misserfolge können aus Sicht der Bundesregierung zu dem erklärten Ziel des EUTF „Kampf gegen die irreguläre Migration“ festgestellt werden (Stichtag für die Bewertung: 1. Mai 2018)? Der EUTF wurde zur Umsetzung des auf dem Valletta-Gipfeltreffen zu Migration im November 2015 beschlossenen Valletta-Aktionsplans eingesetzt, zu dessen Zielen die „Bekämpfung der Ursachen für irreguläre Migration und Vertreibung“ zählt. Die Bundesregierung stuft die bisherige Arbeit des EUTF als grundsätzlich erfolgreich ein. Hierfür sprechen auch die Ergebnisse, die im Rahmen des EUTF- Indikatorensystems aus den bisher durch den EUTF finanzierten Projekten festgehalten werden konnten. So konnten bisher im Themenfeld Verbessertes Migrationsmanagement beispielsweise 1 944 700 Migranten und potenzielle Migranten durch vom EUTF finanzierte Informationskampagnen zu Migration und den Risiken irregulärer Migration erreicht werden. Projekte des EUTF zur Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von Migranten und Evakuierung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge vor allem aus Ländern des Nordafrika-Fensters des EUTF umfassten insgesamt mehr als 15 000 Personen. Diese und weitere quantifizierbare Erfolge sind auch auf der Webseite des EUTF ausgewiesen, unter anderem unter https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/content/homepage_en, https:// ec.europa.eu/trustfundforafrica/region/north-africa_en und https://ec.europa.eu/ trustfundforafrica/thematic/improved-migration-management. 5. Welche Informationsquellen nutzt die Bundesregierung, um eine Evaluation der Umsetzung der Ziele des EUTF zu gewährleisten? Deutschland ist als Mitgliedstaat der EU in allen Gremien des EUTF Afrika als stimmberechtigtes Mitglied vertreten. Neben den öffentlich zugänglichen Informationen (u.a. Jahresberichte, EUTF Afrika Webseite) wird im Rahmen dieser Gremien regelmäßig über den Umsetzungsfortschritt der EUTF Projekte berichtet . Ebenso werden Berichte zum EUTF Afrika von parlamentarischen Ausschüssen des Europaparlaments, Rechnungshöfen, Forschungs- und zivilgesellschaftlichen Organisationen von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Über die deutschen Auslandsvertretungen in den Partnerländern des EUTF Afrika sowie der Ständigen Vertretung in Brüssel findet ein stetiger Austausch mit den Projekten des EUTF, den afrikanischen Partnerländern und den Nutznießern dieser Projekte, sowie der Europäischen Union statt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2495 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Informationsquellen nutzt die Bundesregierung, um die politische und wirtschaftliche Situation in Empfängerländern des EUTF zu analysieren ? Zur Analyse der politischen Lage und der wirtschaftlichen Situation in den Ländern , in denen durch den EUTF finanzierte Projekte durchgeführt werden, nutzt die Bundesregierung sowohl öffentlich zugängliche Quellen – wie Medienberichte der deutschen, internationalen und lokalen Presse, wissenschaftliche Studien und öffentlich erhobene Wirtschaftsdaten – als auch vertrauliche und regierungsamtliche Quellen wie Berichte deutscher Auslandsvertretungen, interne Dokumente der EU-Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes. Hinzu kommen Berichte von EZ-Durchführungsorganisationen und internationalen Finanzinstitutionen (u.a. Weltbank, Internationaler Währungsfonds, Afrikanische Entwicklungsbank) und Erkenntnisse aus Besuchen vor Ort sowie Gesprächen mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren aus den betreffenden Ländern. 7. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einen Missbrauch der bereitgestellten Finanzmittel auszuschließen, und wie erfolgt die Überwachung der Maßnahmen? Die von Deutschland dem EUTF bereitgestellten Finanzmittel werden entweder durch die EU direkt oder durch erfahrene und geprüfte internationale und nationale Durchführer umgesetzt, die zertifiziert sind, für die EU Haushaltsvollzugsaufgaben wahrzunehmen (siehe https://ec.europa.eu/europeaid/funding/aboutfunding -and-procedures/audit-and-control/pillar-assessments_en ). Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung mit Erfolg dafür ein, dass regelmäßige Buchprüfungen des EUTF Afrika durch den Europäischen Rechnungshof vorgenommen werden. Ein erster Audit wird aktuell durchgeführt. 8. Mit welchen Organisationen bzw. staatlichen Institutionen arbeitet die Bundesregierung bei der Umsetzung der Ziele des EUTF in Afrika zusammen (bitte nach Staats- und Regierungsorganisationen, NGOs und eventuellen Private Partnerships aufschlüsseln)? Die Bundesregierung arbeitet bei der Umsetzung von EUTF-Vorhaben nicht direkt mit Organisationen und staatlichen Stellen zusammen. Diese Zusammenarbeit ist Aufgabe der EU-Kommission, die hierfür von den EU-Mitgliedstaaten beauftragt wurde. Eine Liste von Partnern der EU-Kommission bei der Umsetzung von EUTF-Projekten findet sich unter https://ec.europa.eu/trustfund forafrica/partner_en. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333