Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Dezember 2017 übermittelt . Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/253 19. Wahlperiode 13.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/69 – Tödlicher Rettungseinsatz nach Intervention der sogenannten libyschen Küstenwache V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Abermals ertranken mehrere Menschen im Mittelmeer, als die libysche Küstenwache ohne Absprache in einen Rettungseinsatz interveniert hat (https://seawatch .org/en/update-evidence-for-reckless-behavior-of-libyan-coast-guards). Nachdem am 6. November 2017 ein Schlauchboot einen Notruf in internationalen Gewässern aussendete, hatten sich mehrere Schiffe in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Maritime Rescue Coordination Center in Rom auf den Weg gemacht. Der Verein Seawatch e. V. beschreibt die Position ca. 30 Seemeilen nördlich von Tripolis (http://gleft.de/1Y7). Menschen hätten sich bereits im Wasser befunden, als das Schiff Sea-Watch 3 eintraf. Ein italienischer Marinehubschrauber und ein französisches Kriegsschiff hatten sich ebenfalls beteiligt und über den Notrufkanal 16 mit dem Schiff „Sea-Watch 3“ abgestimmt, deren Leitungsfunktion von Militärs als „on-scene command” anerkannt wurde. Ohne auf Funksprüche zu reagieren oder die Leitungsfunktion der „Sea-Watch 3“ zu respektieren, näherte sich ein Patrouillenboot der libyschen Küstenwache mit hoher Geschwindigkeit und versuchte, ebenfalls Personen an Bord zu nehmen . Die Besatzung ist den Rettern zufolge aggressiv und unkoordiniert aufgetreten und hat die an Bord genommenen Geflüchteten geschlagen und bedroht. Einige seien daraufhin wieder ins Wasser gesprungen, woraufhin sie von dem libyschen Schiff beworfen wurden. Auch Rettungsboote der „Sea-Watch 3“ wurden beworfen. Auf dem Schlauboot brach Panik aus und zahlreiche Flüchtende fielen ins Wasser. Schließlich startete der libysche Kapitän sein Boot mit voller Geschwindigkeit durch, obwohl sich noch eine Person auf der Steuerbordseite an einer Leiter festklammerte und durchs Wasser gezogen wurde (https://twitter.com/seawatchcrew/status/928198618217099264). Auch diese lebensbedrohliche Situation wurde von der „Sea-Watch 3“ auf dem Notrufkanal 16 mehrfach gemeldet, seitens der Küstenwache erfolgte jedoch keine Reaktion. Ein Hubschrauber der italienischen Marine stoppte das libysche Boot kurzzeitig , weitere Tote seien laut dem Seawatch-Verein verhindert worden. Mindestens fünf Menschen kamen jedoch bei der Havarie des Schlauchbootes ums Leben , darunter ein Kind, das trotz größter Anstrengungen der medizinischen Crew der „Sea-Watch 3“ nicht wiederbelebt werden konnte (vgl. http://gleft. de/1Y7). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/253 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In mehreren Fällen ging die zur Marine gehörende libysche Küstenwache bereits gegen Rettungsmissionen im Mittelmeer vor, teilweise fielen dabei Schüsse (Bundestagsdrucksachen 18/10617, 18/9965, 18/11329, 18/13153). Es wurden Einsätze behindert, zu denen die Seenotretter von der Seenotrettungsleitstelle in Rom entsandt wurden. Am 21. Oktober 2016 ertranken viele Insassen eines Schlauchbootes, nachdem es von einem Küstenwachschiff beschädigt wurde. Weiterhin wird die libysche Küstenwache in der EU-Militärmission EUNAVFOR MED ausgebildet, auch die Bundeswehr beteiligt sich daran. Eine Aufklärung der teils tödlichen Vorfälle erfolgt in EUNAVFOR MED nicht. Das Auswärtige Amt beschränkt sich bei der Verfolgung der Übergriffe auf Aktivitäten ihres Botschafters in Libyen (Bundestagsdrucksache 18/13603, Frage 33). Mit dieser Untätigkeit fällt die Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller den privaten Rettungsmissionen in den Rücken. Die Beteiligung der Bundeswehr an der Schulung libyscher Marineangehöriger muss deshalb beendet werden. Die Bundesregierung muss sich auch dafür einsetzen, das derzeitige „Ausbildungspaket 2“ für die libysche Küstenwache in Griechenland und Italien zu stoppen (Bundestagsdrucksache 18/13604, Frage 15). Anstatt die sogenannte libysche Küstenwache als Türsteher der Festung Europa aufzubauen, muss die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller für die schonungslose Verfolgung der Übergriffe auf Rettungsmissionen sorgen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung misst ebenso wie ihre Partner innerhalb der Europäischen Union der flächendeckenden Durchsetzung internationaler Menschenrechtsstandards zugunsten von Flüchtlingen und Migranten in Libyen hohe Priorität zu. Sie unterstützt daher mit Nachdruck die Aktivitäten der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und des Büros des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), um Verbesserungen für die Situation der Flüchtlinge und Migranten in Libyen zu erreichen, auch in den staatlichen „Detention Centers “. Italien und die Europäische Union unterstützen die Tätigkeit der dem libyschen Präsidialrat unterstehenden Küstenwache mit Ausrüstung und Ausbildung. Zu den Schwerpunkten der Ausbildung gehören u. a. die Vermittlung von Kenntnissen in den Bereichen Such- und Rettungsdienste, Seemannschaft, Funk und Sprachausbildung, Erste Hilfe, humanitäres Völkerrecht, Menschenrechte und Seerecht. Die Bundesregierung fordert zudem die Einhaltung internationaler Standards durch die libysche Küstenwache ein, so auch bei den Gesprächen der Bundesregierung des Bundesministers des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, und der Bundeskanzlerin , Dr. Angela Merkel, mit dem Vorsitzenden des Präsidialrats Sarraj am 8. Juni 2017 in Tripolis bzw. am 7. Dezember 2017 in Berlin. Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Europäischen Union für die Einrichtung eines „Monitoring and Advising“ Mechanismus zum Zwecke der besseren Ausbildungsnachverfolgung und Gewährleistung der Einhaltung internationaler Standards und völkerrechtlicher Verpflichtungen durch die libysche Küstenwache eingesetzt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/253 1. Inwiefern verfügt auch die Bundesregierung wie der Chef der EU-Grenzagentur über Hinweise, wonach die libysche Küstenwache „zum Teil aggressiv und gewalttätig auf[tritt]“, und, sofern dies nicht bei jedem Einsatz zu beobachten ist, um welche Vorfälle handelt es sich dabei („Libyens Küstenwache tritt zum Teil gewalttätig auf“, www.welt.de vom 11. November 2017)? Die Bundesregierung ist sowohl mit Mitgliedern des libyschen Präsidialrats wie den für die EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zuständigen europäischen Stellen über das Auftreten und Verhalten der libyschen Küstenwache im Gespräch und geht Hinweisen auf unangemessenes Verhalten nach. 2. Inwiefern kann die Bundesregierung die Schilderungen des Vereins Sea- Watch e. V. zum Verlauf des Rettungseinsatzes am 6. November 2017 bestätigen (http://gleft.de/1Y7)? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen kann die Bundesregierung die Schilderungen des Vereins Sea-Watch e. V. zum Verlauf des Rettungseinsatzes am 6. November 2017 nur in Teilen bestätigen. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 4a, 8 und 8a verwiesen. a) Welche Positionsdaten zu dem Vorfall sind bekannt (bitte wie in Bundestagsdrucksache 18/13153, Frage 7 beantworten)? Der Vorfall vom 6. November 2017 ereignete sich nach Kenntnis der Bundesregierung um die Position 33° 24‘ N – 013° 01‘ E (ca. 32 Seemeilen nordnordwestlich von Tripolis). b) Welche Schiffe beteiligten sich an dem Einsatz, und im Rahmen welcher Missionen waren diese eingesetzt? An dem Vorfall waren gemäß Berichterstattung des Europäischen Auswärtigen Dienstes folgende Schiffe beteiligt: Patrouillenboot „Ras al Jadr“ der libyschen Küstenwache Schiff „Sea Watch 3“ des Vereins Sea-Watch e. V. Patrouillenschiff „FS Premier-Maitre L’Her“ der französischen Marine (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA). c) Inwiefern trifft es zu, dass sich Menschen bereits im Wasser befunden haben, als die Rettungsschiffe eintrafen? Gemäß den der Bundesregierung vorliegenden Informationen befanden sich bereits Personen im Wasser, als die Rettungsschiffe bei dem in Not geratenen Schlauchboot eintrafen. d) Inwiefern trifft es zu, dass die beteiligten Militäreinheiten die „Sea-Watch 3“ als „on-scene command” anerkannten? Nach der Berichterstattung des Europäischen Auswärtigen Dienstes wurde das Patrouillenboot der libyschen Küstenwache durch das Lagezentrum der libyschen Küstenwache als sogenannter On Scene Coordinator bestimmt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/253 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Inwiefern war bei dem Vorfall am 6. November 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung das Lagezentrum der libyschen Küstenwache in Tripolis, das als Ansprechpartner für die italienische Seenotrettungsleitstelle in Rom fungiert, beteiligt (Bundestagsdrucksache 18/13153, Frage 20)? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurde die libysche Küstenwache am 6. November 2017 per Fax durch die Seenotrettungsleitstelle in Rom gebeten, die Koordination dieses Seenotfalles zu übernehmen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen. 4. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob ein sich mit hoher Geschwindigkeit näherndes Patrouillenboot der libyschen Küstenwache auf Funksprüche der beteiligten Retter reagierte? Nach Auskunft des Europäischen Auswärtigen Dienstes kam das libysche Patrouillenboot als erste Einheit bei dem in Not geratenen Schlauchboot an. Anschließend habe das libysche Patrouillenboot die Distanz zum in Seenot geratenen Schlauchboot zunächst wieder vergrößert und sei zum Einsatzort zurückgekehrt, als sich die „Sea Watch 3“ und das Patrouillenschiff „FS Premier-Maitre l’Her“ der französischen Marine ebenfalls näherten. Die libysche Einheit habe mit der Rettung begonnen und die „Sea Watch 3“ mehrfach mit Funkspruch zum Abdrehen aufgefordert. a) Inwiefern trifft es zu, dass die Besatzung des libyschen Bootes aggressiv und unkoordiniert auftrat und die an Bord genommenen Geflüchteten geschlagen und bedroht hat, woraufhin diese teilweise wieder ins Wasser gesprungen sind? Gemäß der der Bundesregierung vorliegenden Berichterstattung hat das libysche Patrouillenboot die Rettung aufgenommen, nachdem es direkt an das Schlauchboot herangefahren war. Nach Eintreffen der „Sea Watch 3“ am Einsatzort und Aussetzen ihrer Rettungsboote sprangen einige der bereits vom libyschen Patrouillenboot an Bord genommenen Personen zurück ins Wasser. Nicht bestätigt werden kann aufgrund der der Bundesregierung vorliegenden Berichterstattung, dass die vom libyschen Patrouillenboot an Bord genommenen Personen geschlagen und bedroht wurden. b) Inwiefern trifft es zu, dass der libysche Kapitän sein Boot mit voller Geschwindigkeit durchstartete, obwohl sich noch eine Person auf der Steuerbordseite an einer Leiter festklammerte und durchs Wasser gezogen wurde (https://twitter.com/seawatchcrew/status/928198618217099264)? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen (siehe Antwort zu Frage 8a nahm das libysche Patrouillenboot Fahrt auf, obwohl sich noch eine Person auf der Steuerbordseite an einer Leiter festklammerte. 5. Handelte es sich aus Sicht der Bundesregierung bei den libyschen Einheiten am 6. November 2017 um die „sogenannte libysche Küstenwache“ oder um die „libysche Küstenwache“ (Bundestagsdrucksache 18/13153 Frage 3)? Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstand die beteiligte Einheit der libyschen Küstenwache. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Juli 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/13153 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/253 a) Welche Kennung trug das Boot der libyschen Küstenwache (http://gleft.de/1Y7), und inwiefern lässt sich dessen Heimathafen rekonstruieren (bitte wie in Bundestagsdrucksache 18/13153, Frage 7 beantworten )? Gemäß Berichterstattung des Europäischen Auswärtigen Diensts trägt das Patrouillenboot „Ras al Jadr“ der libyschen Küstenwache die Kennung 648 und ist in Tripolis stationiert. b) Inwiefern handelt es sich möglichweise um eines der vier Patrouillenboote der Bilgiani-III Klasse, die die italienische Regierung im Mai und Juni 2017 an die libysche Küstenwache übergeben hat, nachdem diese zur „Instandsetzung“ nach Italien gebracht worden waren (Bundestagsdrucksache 18/13603, Frage 26)? Nach Auskunft des Europäischen Auswärtigen Dienstes handelt es sich bei dem Patrouillenboot um eines der vier im Mai 2017 von Italien an Libyen übergebenen Patrouillenboote der Bigliani-III Klasse. c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Häfen bzw. Einheiten der Küstenwache von der sogenannten „Dabashi-Miliz“ kontrolliert werden („Viele ‚schmutzige Deals‘ in Libyen“, Neue Zürcher Zeitung vom 2. September 2017)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Einheiten haben die von der „Sea-Watch 3“ Geretteten nach Kenntnis der Bundesregierung schließlich an Bord genommen? a) Wo wurden diese an Land gebracht? Die Fragen 6 und 6a werden zusammen beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die „Sea Watch 3“ die aus Seenot geretteten Menschen und den Leichnam eines Minderjährigen im Hafen von Pozzallo in Sizilien, Italien, an Land gebracht. b) Wie viele Personen sind bei dem Einsatz gestorben („Nicht 5, sondern 50 Tote“, www.taz.de vom 10. November 2017)? Nach Auskunft des Europäischen Auswärtigen Dienstes konnten insgesamt fünf Personen nur noch tot geborgen werden. 7. In welche Lager oder „Detention Centres“ wurden die von der libyschen Küstenwache aufgenommenen Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung gebracht (Bundestagsdrucksache 18/13603, Frage 3)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Berichte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Vorfall im Rahmen der EU-Militärmission EUNAVFOR MED oder der NATO- Mission SEA GUARDIAN erstellt? Auf schriftliche Nachfrage des deutschen Botschafters im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) der Europäischen Union übermittelte der stellvertretende Generalsekretär für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungs- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/253 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode politik und Krisenreaktion des Europäischen Auswärtigen Dienstes am 30. November 2017 eine Stellungnahme. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Rahmen von SEA GUARDIAN keine Berichte zum besagten Vorfall erstellt. a) Welche Gründe gibt die libysche Küstenwache für die tödlich verlaufene Intervention in den Rettungseinsatz an (bitte wie in Bundestagsdrucksache 18/13153, Frage 7 beantworten)? Die libysche Küstenwache hat über Facebook bekanntgegeben, dass Flüchtlinge und Migranten nach Annäherung der „Sea Watch 3“ über Bord gesprungen und dabei ums Leben gekommen seien. Der Europäischen Union gegenüber begründete die libysche Küstenwache die Entscheidung des befehlshabenden Offiziers, das Patrouillenboot während der laufenden Seenotrettung unvermittelt und mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Tripolis zu verlegen, mit der bereits großen Anzahl an aus Seenot geretteten Menschen an Bord des Patrouillenbootes und der Tatsache, dass diese aufgrund der Präsenz der „Sea Watch 3“ nicht mehr den Anweisungen der Besatzung folgten und anfingen, wieder zurück ins Wasser zu springen. b) In welchen militärischen Gremien wird der Einsatz nachbereitet? Der Militärausschuss der Europäischen Union wurde durch den Operationskommandeur der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA über den Vorfall informiert. Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 10 wird verwiesen. 9. Inwiefern ist die libysche Küstenwache nach derzeitigem Sachstand bei dem Vorfall am 6. November 2017 aus Sicht der Bundesregierung ihrer Pflicht zur Gewährleistung von Hilfe gegenüber jeder in Seenot befindlichen Person nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und dem SAR- Übereinkommen nachgekommen oder hat diese vernachlässigt (Bundestagsdrucksache 18/13153, Fragen 19 und 21)? Die Bundesregierung hat keine unmittelbaren eigenen Kenntnisse zu dem Sachverhalt und nimmt daher keine Beurteilung vor. Die Bundesregierung teilt die Sicht des Europäischen Auswärtigen Dienstes, dass der Vorfall die fortgesetzte Notwendigkeit der Ausbildung der libyschen Küstenwache bestätigt. 10. Auf welche Weise wird sich die Bundesregierung für eine Aufklärung des Vorfalls, von dem nach Kenntnis der Fragesteller vor allem deutsche Staatsangehörige betroffen sind, einsetzen und eine Strafverfolgung der Verantwortlichen sicherstellen? Die Bundesregierung hat umgehend nach dem Vorfall am 7. November 2017 im Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee der Europäischen Union eine Aufklärung eingefordert, darauf hingewiesen, dass die libysche Küstenwache internationale Standards und völkerrechtliche Verpflichtungen einzuhalten habe und die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass dieser Vorfall im Rahmen des neu eingerichteten „Monitoring and Advising“ Mechanismus durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA nachverfolgt wird. Zu diesem Zweck hat sich der Operationskommandeur der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA am 15. November 2017 im Rahmen des „Monitoring and Advising“ Mechanismus mit dem Leiter der libyschen Küstenwache in Tunis getroffen. Darüber hinaus hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Staatsanwaltschaft in Ragusa, Italien, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/253 11. Sofern das in Rede stehende Patrouillenboot der libyschen Einheitsregierung untersteht bzw. durch eine loyale Miliz betrieben wird, inwiefern lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung rekonstruieren, ob die Besatzung bereits Ausbildungsmaßnahmen in EUNAVFOR MED durchlief? Nach Auskunft des Europäischen Auswärtigen Dienstes wurden acht der dreizehn Besatzungsangehörigen, jedoch nicht der befehlshabende Offizier, des libyschen Patrouillenbootes im Rahmen der Ausbildungsmaßnahmen der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA geschult. 12. Inwiefern beurteilt die Bundesregierung die Ausbildung der libyschen Küstenwache in EUNAVFOR MED, in der die Teilnehmenden zu „Such- und Rettungsdienst” geschult wurden (darunter Beobachtung und Feststellung von Seenotfällen und Einleitung erster Maßnahmen, Grundlagen Drift-Theorie , Aufgaben des „on-scene coordinator“, Fürsorge für Überlebende/Gerettete ), als erfolgreich oder nicht erfolgreich (Bundestagsdrucksache 18/13153, Frage 1)? Die Ausbildung der Lehrgangsteilnehmer der libyschen Küstenwache wurde durch EUNAVFOR MED Operation SOPHIA wie geplant durchgeführt. Eine Bewertung der fachlichen Befähigung zur Auftragserfüllung liegt in nationaler Verantwortung Libyens. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 7. März 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/11458 wird verwiesen. 13. Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung der „Monitoring and Advising “ Mechanismus in EUNAVFOR MED, um die Ausbildungsergebnisse „auch zu Fragen der Einhaltung seemännischer Regeln besser nachzuverfolgen und bei zukünftigen Ausbildungsabschnitten nachsteuern zu können“, fertiggestellt sein, und welche Details kann die Bundesregierung hierzu mitteilen (Bundestagsdrucksache 18/13604, Frage 14)? Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee hat am 11. Oktober 2017 die Umsetzung der zwischen EUNAVFOR MED Operation SOPHIA und der libyschen Küstenwache am 21. August 2017 getroffenen Übereinkunft über einen „Monitoring and Advising“ Mechanismus beschlossen. Der Mechanismus verfolgt einen dreigleisigen Ansatz: (1) libysche Berichtspflichten, (2) technische Überwachung aus der Distanz und (3) Treffen mit der libyschen Küstenwache. Der Mechanismus befindet sich inzwischen auch in der Umsetzung (siehe Antwort zu Frage 10). 14. Welcher aktuelle Zeitplan ist der Bundesregierung zur Fertigstellung der von Italien und der Europäischen Kommission unterstützten libyschen Seenotrettungsleitstelle sowie der Ausweisung einer eigenen libyschen SAR-Zone bekannt (Bundestagsdrucksache 18/13153, Frage 19, http://gleft.de/1Ya, http://gleft.de/1Yb)? Mit Schreiben vom 10. Juli 2017 hat Libyen gegenüber dem Generalsekretär der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) die Einrichtung eines Suchund Rettungsbereiches mitgeteilt. Die Notifizierung dieser Mitteilung an die übrigen Vertragsstaaten durch die IMO steht noch aus. Zum Zeitplan für die Einsetzung einer libyschen Seenotrettungsleitstelle liegen der Bundesregierung keine über die Antworten zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 6. Juli 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/13067 hinausgehenden Erkenntnisse vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 17, 18, 19 und 22 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/253 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die libysche Einheitsregierung seinen jüngst ausgerufenen Such- und Rettungsbereich gemäß dem VN- Seerechtsübereinkommen mit den Nachbarstaaten koordiniert hat, und inwiefern ist hierzu nicht nur eine Mitteilung an die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO), sondern wie gefordert auch an den Generalsekretär der Vereinten Nationen erfolgt (http://gleft.de/1Yc)? Die libysche Einheitsregierung hat die Deutsche Botschaft Tripolis am 15. August 2017 darüber informiert, dass der IMO die Einrichtung eines libyschen Suchund Rettungsbereichs mitgeteilt wurde. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu einer Koordinierung mit Nachbarstaaten im Vorfeld der Mitteilung vor. Inwiefern eine Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen erfolgte, ist der Bundesregierung nicht bekannt; nach dem Internationalen Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See ist diese nicht erforderlich. 16. Inwiefern ist die Notifizierung der Mitteilung durch die IMO an die übrigen Vertragsstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/13688, Frage 22)? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 17. Mit welchem Ergebnis ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Prüfung der von der libyschen Einheitsregierung bei der Europäischen Kommission eingereichten „Bedarfsliste“ für die weitere Ausstattung der libyschen Küstenwache mit Booten und Schiffen inzwischen abgeschlossen, und welche Länder außer Italien beteiligen sich an der Erfüllung dieser Wunschliste (Bundestagsdrucksache 18/13067, Frage 13)? 18. Was ist der Bundesregierung über Adressaten und Kosten eines von Italien zusammen mit der Europäischen Kommission vorbereiteten „Projekt zur Unterstützung der libyschen Küstenwache“ bekannt, bei dem es neben der Ausstattungshilfe auch um den Aufbau einer eigenen libyschen Seenotrettungsleitstelle gehen soll und das im September 2017 beginnen sollte? 19. Wann sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die über Mittel des EU- Treuhandfonds EUTF finanzierten „Schlauchboote, SUVs, Busse, Ambulanzfahrzeuge (Rettungsmittel), kugelsichere Westen und Kommunikationsausrüstung “ vom italienischen Innenministerium an die libysche Küstenwache übergeben werden (Bundestagsdrucksache 18/13603, Frage 26, bitte soweit bekannt Details zur „Kommunikationsausrüstung“ und Zahlen für die Fahrzeuge und Gerätschaften ausweisen)? Die Fragen 17 bis 19, die sich aus Sicht der Bundesregierung auf verschiedene Aspekte des Projekts „Unterstützung des integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen“ beziehen, werden zusammengefasst beantwortet. Das Projekt wurde am 27. Juli 2017 durch die EU beschlossen und wird mit 46,3 Mio. Euro aus dem EU-Nothilfefonds für Afrika (EUTF) finanziert. Ein abschließendes Ergebnis der Prüfung zu der angesprochenen Bedarfsliste ist der Bundesregierung nicht bekannt. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10a bis 10e der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 18. Oktober 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/13687 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 73 des Abgeordneten Niema Movassat vom 12. September 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/13581 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/253 20. Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten neuer Maßnahmen der EU- Mission EUBAM bekannt, die nunmehr auf 38 Personen aufgestockt und für die nächsten 16 Monate mit 17 Mio. Euro ausgestattet wird (siehe http://gleft.de/1YB; bitte die Einzelmaßnahmen, Durchführenden und Adressaten erläutern)? Am 17. Juli 2017 erfolgte die inhaltliche Mandatsänderung aufgrund von Eilbedürftigkeit noch ohne Budgetanpassung und nur bis zum Ende des Jahres (siehe Antwort der Bundesregierung auf Frage 15c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/13486). Gemäß Ratsbeschluss GASP 2017/2162 vom 20. November 2017 wurde das Mandat bis zum 31. Dezember 2018 verlängert und das Budget auf 31,2 Mio. Euro erhöht. Die zivile GSVP-Mission EUBAM Libyen verfügt über kein Budget zur Finanzierung von Projektmaßnahmen mit Durchführungsorganisationen. Beim laufenden sogenannten „Mapping“-Prozess stellt EUBAM Libyen unter anderem auch den Unterstützungsbedarf der libyschen Institutionen fest und bemüht sich, gegebenenfalls passende Partner zu vermitteln, die Maßnahmen durchführen wollen. Die Mission berät darüber hinaus Maßnahmen anderer Akteure, etwa des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP). Der Personal- und Budgetaufwuchs steht im Zusammenhang mit dem Aufbau einer „leichten Präsenz “ in Tripolis und der damit verbundenen steigenden Anzahl an Dienstreisen nach Libyen. 21. Was ist der Bundesregierung inzwischen dazu bekannt geworden, inwiefern libysche Milizen von der italienischen Regierung „mehrere Millionen Euro erhalten haben, um die Migranten für mindestens einen Monat nicht in die Boote steigen zu lassen“ („Viele ‚schmutzige Deals‘ in Libyen“, Neue Zürcher Zeitung vom 2. September 2017)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 22. Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten einer EU-Maßnahme bekannt , in der auch die libysche Seepolizei ausgebildet und „mit Booten und Transportfahrzeugen ausgestattet werden“ soll, was organisatorisch im Rahmen von EUNAVFOR MED abgewickelt wird und von der Europäischen Kommission mit 30 Mio. Euro finanziert wird, während Italien weitere 16 Mio. Euro übernimmt („EU will Ausbildung der libyschen Küstenwache ausweiten“, www.welt.de vom 12. November 2017; bitte die Durchführenden und Adressaten sowie die einzelnen Vorhaben/Ausstattungshilfen benennen )? Auf die Antwort zu den Fragen 17 bis 19 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/253 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Was ist der Bundesregierung über Vorschläge oder Prüfungen bekannt, die Europäische Gendarmerietruppe (EUROGENDFOR) in die Ausbildung einer künftigen Polizeieinheit der Präsidentengarde einzubeziehen (http://gleft. de/1YC)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 24. Welche libyschen Geheimdienste arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in der „Arbeitsgruppe Grenzmanagement“ mit den EU-Missionen EU- BAM und EUNAVFOR MED zusammen (http://gleft.de/1YC), und inwiefern werden diese Dienste auch aus Milizen formiert? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333