Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 4. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2553 19. Wahlperiode 06.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Daniela Wagner, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2031 – Militärische Übungsflüge in Deutschland 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Über dem Saarland und der Westpfalz wird seit Jahren ein großer Teil des militärischen Übungsflugbetriebs in Deutschland konzentriert, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5521) hervorging. Das hohe Flugaufkommen im Übungsraum „TRA Lauter“ (ED-R 205/305) und die damit verbundene dauerhafte Lärmbelastung führt bei der betroffenen Bevölkerung nicht nur zu Einbußen in der Lebensqualität, sondern auch zu vielfältigen gesundheitlichen Belastungen . Auch die Entwicklung des Tourismus in der Region sowie die Wertentwicklung von Immobilien werden negativ beeinflusst. Auch das im Vergleich zu anderen Übungsräumen sehr hohe Aufkommen an Lärmbeschwerden ist ein Zeichen, dass der Fluglärm als erhebliche Belastung empfunden wird. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum militärischen Flugbetrieb in Deutschland auf Bundestagsdrucksache 18/11545) ging hervor, dass die Zahl der Nutzungsstunden der TRA Lauter im Jahr 2016 signifikant gesunken war. Dies erwies sich jedoch als temporärer Effekt. Der Grund für den zwischenzeitlichen Rückgang des Flugbetriebs scheint die Abwesenheit der in Spangdahlem stationierten US-Einheiten gewesen zu sein, die 2016 einen Einsatz im Mittleren Osten absolvierten. Mit der Rückkehr der betreffenden Einheit Ende 2016 ging ein deutlicher Anstieg der Nutzungsstunden in der TRA Lauter über das Niveau der Vorjahre hinaus einher, wie weitere Schriftliche Fragen im Jahr 2017 ergaben. In ihren Antworten auf frühere Anfragen zum TRA Lauter hat die Bundesregierung erklärt, dass es keine Grenzwerte für die Lärmbelastungen durch militärischen Übungsflugbetrieb gibt und dass sie keine Veranlassung sieht, die vom militärischen Übungsflugbetrieb ausgehenden Lärmbelastungen zu erfassen. Die saarländische Landesregierung hat in den letzten Jahren mehrmals Initiativen zur Reduzierung der Lärmbelastung angekündigt und das Gespräch mit der Bundesregierung gesucht. Die Bundesregierung hat darauf ausweichend rea- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2553 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode giert und erkennen lassen, dass eine Verlagerung oder Reduzierung des Flugbetriebs nicht geplant ist, wie etwa aus der Antwort auf eine Schriftliche Frage vom August 2015 hervorgeht. Eine „fallweise Anhebung“ der Mindestflughöhe in der TRA Lauter, die 2016 vereinbart worden war, kam tatsächlich nur bei 35 von 559 Übungsflügen in der TRA Lauter zur Anwendung, wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11545 ergab. Der militärische Fluglärm bleibt auch weiterhin Thema in der regionalen Politik . So forderte der Landrat des Kreises Kaiserslautern nach einem entsprechenden Beschluss des Kreistages vom 20. November 2017 das Bundesministerium der Verteidigung dazu auf, die Übungsgebiete TRA Lauter und Polygone zu verlegen. Das Bundesministerium der Verteidigung antwortete mit Brief vom 13. Dezember 2017, dass eine Verlegung oder weitere Einschränkungen im Übungsflugbetrieb nicht möglich seien. Aufgrund dieser Entwicklungen scheint es angebracht, anhand aktueller Zahlen und Daten die Verteilung des militärischen Übungsflugbetriebs in Deutschland zu betrachten und aktuelle Entwicklungen nachzuvollziehen. Die Fragesteller bitten die Bundesregierung, bei der Wiedergabe von Daten ein Format zu wählen, das die Vergleichbarkeit der Antworten mit früheren Anfragen (v. a. Bundestagsdrucksache 18/11545) gewährleistet, beziehungsweise, wo eine vergleichbare Darstellung nicht möglich ist, dies deutlich zu machen und zu begründen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) verfolgt stets das Ziel, die Belastungen der Bevölkerung durch militärischen Flugbetrieb in Deutschland möglichst gering zu halten und gleichmäßig über Deutschland zu verteilen. Diesen Bemühungen sind jedoch, einerseits aufgrund der berechtigten Anforderungen für Ausbildungen und Übungen der Luftstreitkräfte und anderseits aufgrund der zivilen Luftraumstruktur, enge Grenzen gesetzt. Zahlreiche Bemühungen in der Vergangenheit, wie die in der so genannten „Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz“ auf Bund–Länder–Ebene vereinbarten Maßnahmen, freiwillige Selbstbeschränkungen sowie Anpassungen von Verfahren und Regularien, hatten zu einer spürbaren Reduktion der Belastung im Bereich der TRA Lauter geführt. Im Jahr 2017 war im Vergleich zu 2016 ein Anstieg der Flugbewegungen in der TRA Lauter zu verzeichnen, der aber das Niveau der Jahre 2014 und 2015 nicht übersteigt. Dies ist fast ausschließlich der Wiederaufnahme des normalen Übungsflugbetriebs der US-Streitkräfte aus Spangdahlem geschuldet. Die dort stationierten Einheiten waren in den Jahren 2015/2016 für einen längeren Zeitraum im Einsatz. Die Auswertungen für 2017 zeigen, dass, trotz des Anstiegs der Flugbewegungen in der TRA Lauter in diesem Jahr, eine in etwa gleichmäßige Verteilung der Übungsflüge, im Vergleich der vier großen Übungsgebiete in Deutschland (TRA Weser und VPA (TRA 401) im Norden, TRA Lauter im Westen und die TRA Allgäu im Süden; siehe Anlage), erreicht wurde. So lag der Anteil der TRA Lauter bei 23 Prozent, der der TRA Allgäu bei 22 Prozent sowie die Anteile der TRA Weser und VPA 401 bei jeweils 21 Prozent. Drucksache 19/2553 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2553 Aktuell wird in Zusammenarbeit mit den US-Streitkräften geprüft, wie eine ungleiche Zunahme des Flugbetriebs, und der damit verbundene Fluglärm, in Zukunft vermieden werden kann. Hierbei werden Vorgaben zur Verteilung des Flugbetriebs auf alle vorhandenen großen Übungslufträume weiterhin ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Erklärtes Ziel ist es, eine ungefähre Gleichverteilung zwischen den vier großen Übungslufträumen in Deutschland sicherzustellen. Eine regelmäßige Evaluation dieser Maßnahmen wird im Rahmen der angesprochenen „Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland-Pfalz“ erfolgen. Sollten sich zukünftig weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Belastung ergeben , bei denen keine negativen Auswirkungen auf den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte zu erwarten sind, werden diese grundsätzlich durch die Bundeswehr unterstützt. Bereits heute werden große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen- und umweltschonend, unter Nutzung von Simulatoren, durchgeführt. Die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt dennoch unumgänglich, um eine kontinuierliche Einsatzvorbereitung für alle Streitkräfte sicherzustellen und um so einen angemessenen Anteil zur Verteidigungsvorsorge und Krisenbewältigung einbringen zu können. Um trotz der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 aufgeführten Änderungen in der Aufteilung der TRA eine Vergleichbarkeit untereinander sowie mit den Vorjahren zu ermöglichen, wurden jeweils nur Zahlen für die gesamte TRA verwendet . 1. Welche militärischen Lufträume (Temporary Reserved Airpaces (TRA) und Variable Profile Areas (VPA)) bestehen aktuell in Deutschland, zu welchen Tageszeiten sind die einzelnen Lufträume jeweils wirksam, und welche Mindestflughöhen gelten für die jeweiligen Lufträume? Neben der in der Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5521 aufgeführten Übungslufträumen TRA besteht in Deutschland die TRA 401 VPA. Im angefragten Zeitraum wurde die TRA Allgäu neu aufgeteilt. Zusätzlich wurde in einem Teil der TRA Lauter (TRA 305 B) eine neue Unterteilung (TRA 305 B und E) eingeführt. Zur besseren Übersicht wurde als Anlage eine Übersichtskarte beigefügt. In Bezug auf die Mindestflughöhe wird auf die Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/5521 verwiesen. Alle militärischen Übungslufträume inklusive der Öffnungszeiten und der unteren und oberen Begrenzung sind im Luftfahrthandbuch Deutschland (AIP) ENR-5.1 veröffentlicht. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2553 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2553 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Flächen umfassen die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume jeweils, und wie viele Menschen leben jeweils dauerhaft auf den betroffenen Flächen? Für den geänderten Übungsluftraum TRA Allgäu sind die folgenden Flächenmaße gegenüber der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/5521 anzupassen . TRA NM² (Km²) 107 C 1.720 (3.185) 107 W 586 (1.085) 207 C 2.004 (3.711) 207 S 365 (676) 207 W 586 (1.085) 307 C 2.004 (3.711) 307 S 365 (676) 407 C 2.004 (3.711) 407 N 499 (924) 407 S 365 (676) Für die übrigen Übungslufträume wird auf die Angaben auf Bundestagsdrucksache 18/5521 verwiesen. Der Bundesregierung ist keine neuere Anwohnerzahl unterhalb der Übungslufträume als die auf Bundestagsdrucksache 18/5521 angegebene bekannt. Somit kann keine weitere Aussage zur Anzahl der unter dem neu konzipierten Luftraum der TRA Allgäu lebenden Menschen gemacht werden. 3. Auf welcher Bemessungsgrundlage (etwa Nutzungstage oder Zahl der Übungsflüge) erklärt das Bundesministerium der Verteidigung in seiner Antwort an den Landrat des Kreises Kaiserslautern vom 13. Dezember 2017, dass der militärische Flugbetrieb „annähernd gleichmäßig“ auf die vier großen Übungslufträume verteilt würde? Als Bemessungsgrundlage wurden die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Angaben zur Zahl der Übungsflüge genutzt. 4. Für wie viele Tage wurden die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume im Jahr 2017 jeweils aktiviert? Die Daten können der folgenden Tabelle entnommen werden: Übungsluftraum Aktivierungstage TRA 201 FRIESLAND 189 TRA 202/302 WESER 205 TRA 203 MÜNSTERLAND 121 TRA 205/305 LAUTER 220 TRA 107/207/307/407 ALLGÄU 216 TRA 208/308 SACHSEN 79 TRA 210/310 FRANKENALB 116 TRA 312 KLEVE 1 TRA 401 VPA 221 Drucksache 19/2553 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2553 5. Wie viele Stunden waren die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume im Jahr 2017 im Durchschnitt pro Nutzungstag aktiviert? Die Daten können der folgenden Tabelle entnommen werden: Übungsluftraum ∅ Std pro Nutzungstag TRA 201 FRIESLAND 2 TRA 202/302 WESER 2 TRA 203 MÜNSTERLAND 1 TRA 205/305 LAUTER 4 TRA 107/207/307/407 ALLGÄU 3 TRA 208/308 SACHSEN 1 TRA 210/310 FRANKENALB 1 TRA 312 KLEVE 2 TRA 401 VPA 2 6. Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer fanden im Jahr 2017 monatlich in den in Frage 1 genannten militärischen Lufträumen jeweils statt? 7. Wie viele Nutzungsstunden entfielen monatlich 2017 jeweils auf die in Frage 1 genannten militärischen Lufträume? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs zusammen beantwortet. Die Anzahl der Übungsflüge und die jeweils durchschnittliche Verweildauer im Übungsluftraum werden für das Jahr 2017 in der nachfolgenden Tabelle monatlich aufgeschlüsselt dargestellt: Aufgrund der Datenmenge beinhaltet die folgende Tabelle auszugsweise/exemplarisch die Daten des jeweils am stärksten belasteten Sektors/Teils eines Übungsluftraums. Bezüglich der Vergleichbarkeit mit vorherigen Anfragen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Übungsluftraum Monat Anzahl der Übungsflüge ∅ Verweildauer in Minuten Nutzungsstunden TRA 201 FRIESLAND Januar 33 49 27 Februar 31 43 22 März 42 59 41 April 37 55 34 Mai 38 66 42 Juni 36 45 27 Juli 43 75 54 August 58 37 36 September 31 58 30 Oktober 39 56 37 November 12 50 10 Dezember 20 57 19 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2553 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2553 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aufgrund der Datenmenge beinhaltet die folgende Tabelle auszugsweise/exemplarisch die Daten des jeweils am stärksten belasteten Sektors/Teils eines Übungsluftraums. Bezüglich der Vergleichbarkeit mit vorherigen Anfragen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Übungsluftraum Monat Anzahl der Übungsflüge ∅ Verweildauer in Minuten Nutzungsstunden TRA 202/302 WESER Januar 33 47 26 Februar 46 65 50 März 54 52 47 April 50 77 64 Mai 32 56 30 Juni 40 52 35 Juli 36 50 30 August 73 44 54 September 37 68 42 Oktober 45 60 45 November 25 48 20 Dezember 25 60 25 TRA 203 MÜNSTERLAND Januar 14 43 10 Februar 16 34 9 März 13 32 7 April 13 46 10 Mai 12 35 7 Juni 15 24 6 Juli 18 33 10 August 23 31 12 September 15 44 11 Oktober 12 45 9 November 8 23 3 Dezember 9 40 6 TRA 205/305 LAUTER Januar 64 72 77 Februar 62 71 74 März 84 57 80 April 68 67 76 Mai 59 76 75 Juni 50 89 74 Juli 40 54 36 August 67 66 74 September 66 61 67 Oktober 60 79 79 November 23 73 28 Drucksache 19/2553 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2553 Aufgrund der Datenmenge beinhaltet die folgende Tabelle auszugsweise/exemplarisch die Daten des jeweils am stärksten belasteten Sektors/Teils eines Übungsluftraums. Bezüglich der Vergleichbarkeit mit vorherigen Anfragen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Übungsluftraum Monat Anzahl der Übungsflüge ∅ Verweildauer in Minuten Nutzungsstunden Dezember 39 72 47 TRA 107/207/307/407 ALLGÄU Januar 44 63 46 Februar 55 71 65 März 56 63 59 April 41 75 51 Mai 50 55 46 Juni 31 58 30 Juli 54 68 61 August 49 56 46 September 36 62 37 Oktober 44 70 51 November 16 68 18 Dezember 34 67 38 TRA 208/308 SACH- SEN Januar 5 72 6 Februar 18 60 18 März 10 66 11 April 17 49 14 Mai 10 36 6 Juni 2 90 3 Juli 11 55 10 August 9 67 10 September 6 40 4 Oktober 9 53 8 November 2 60 2 Dezember 11 38 7 TRA 210/310 FRAN- KENALB Januar 8 23 3 Februar 9 33 5 März 20 39 13 April 11 33 6 Mai 44 25 18 Juni 25 41 17 Juli 29 43 21 August 37 29 18 September 17 39 11 Oktober 14 30 7 November 8 30 4 Dezember 8 23 3 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2553 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2553 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aufgrund der Datenmenge beinhaltet die folgende Tabelle auszugsweise/exemplarisch die Daten des jeweils am stärksten belasteten Sektors/Teils eines Übungsluftraums. Bezüglich der Vergleichbarkeit mit vorherigen Anfragen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Übungsluftraum Monat Anzahl der Übungsflüge ∅ Verweildauer in Minuten Nutzungsstunden TRA 312 KLEVE Juli 1 120 2 TRA 401 VPA Januar 44 65 48 Februar 39 55 36 März 45 60 45 April 31 62 32 Mai 30 42 21 Juni 53 48 42 Juli 46 42 32 August 39 65 42 September 30 46 23 Oktober 41 60 41 November 20 63 21 Dezember 22 52 19 8. Wie viele Ausnahmeanträge zur Durchführung von militärischem Übungsflugbetrieb während der freiwilligen Ruhezeiten (Wochenenden, Feiertage) wurden 2017 beantragt, und wie viele wurden genehmigt (bitte unter Angabe der betroffenen Übungszonen und des beantragenden Nutzerstaates beantworten )? Im Jahr 2017 wurden keine Anträge auf Nutzung der Übungsgebiete oder generell für Übungsflugbetrieb an Wochenenden oder Feiertagen gestellt. 9. Wurden 2017 Änderungen an der Struktur, an den Mindestflughöhen oder den Betriebszeiten der einzelnen militärischen Lufträume vorgenommen? Wenn ja, welche Änderungen wurden mit welcher Begründung vorgenommen ? Wenn nein, warum nicht? Im Jahr 2017 wurden bei Veränderungen der TRA 401 „Variable Profile Area“ VPA NE (BASIC 1N und 2N) an zwei Sektoren jeweils die Obergrenzen der Lufträume von FL 220 auf FL 280 angehoben. Mit dieser Maßnahme konnte der Übungsluftraum an die militärischen Erfordernisse angepasst und dadurch optimiert werden, u.a. auch um untere Höhenbänder zu entlasten. Im Bereich der TRA 107 – 407 ALLGÄU wurden strukturelle Veränderungen in den lateralen Ausdehnungen vorgenommen, um in Abstimmung mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) den zivilen Flugverkehr zu optimieren (siehe Anlage ). Drucksache 19/2553 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2553 10. Verfolgt die Bundesregierung derzeit Pläne zur Umgestaltung von militärischen Lufträumen in Deutschland (bitte ggf. mit Angabe der geplanten Veränderungen und des Zeitrahmens beantworten)? Eine Umgestaltung der militärischen Lufträume ist wie folgt geplant: Mit Wirkung vom 28. März 2018 wurde die TRA 201 neu aufgeteilt und im Nordosten ein Sektor (TRA 201 F) angefügt (Darstellung siehe Anlage). Mit Wirkung vom 19. Juli 2018 wird ein zusätzlicher Sektor (MORE 120) an die TRA 401 VPA westlich angefügt. Für September 2018 ist eine Absenkung der Obergrenze der TRA 207 W Allgäu geplant. 11. Hat es 2017 Verstöße gegen die Flugbetriebsbestimmungen in den in Frage 1 genannten militärischen Lufträumen gegeben? Wenn ja, wann, durch wen, worin bestand der Verstoß, und welche Sanktionen wurden ggf. verhängt? Insgesamt wurde ein Verstoß gegen flugbetriebliche Bestimmungen im Jahr 2017 festgestellt. Ort Datum Wer Art des mutmaßlichen Verstoßes Sanktionen TRA Lauter 30.05.2017 US Streitkräfte Unterschreiten von Mindestabständen Meldung an die US Streitkräfte zur Ahndung gemäß NATO Truppenstatut 12. Welche Fläche umfasst das Übungsgebiet Polygone, und wie viele Menschen leben jeweils dauerhaft auf der betroffenen Fläche? Die Übungsanlage Polygone erstreckt sich grenzübergreifend in Teilen über Deutschland (Rheinland-Pfalz und Saarland) sowie in Teilen über Frankreich und umfasst eine Fläche von ca. 5 880 NM² (ca. 10 890 Km²). Die Anzahl der Menschen , die dauerhaft auf der betroffenen Fläche leben, ist nicht bekannt. 13. Welche täglichen Nutzungszeiten und welche Mindestflughöhe gelten für das Übungsgebiet Polygone? Die veröffentlichten täglichen Nutzungszeiten sind jeweils zur Sommer-/Winterzeit auf 09:00 bis 16:40 Uhr festgelegt. Nutzungszeiten außerhalb der o.g. Zeiten müssen durch den Nutzer im Einzelfall gesondert beantragt und genehmigt werden . Die gültigen Mindestflughöhen sind im Militärischen Luftfahrthandbuch (MIL AIP) ENR 1.15 veröffentlicht. 14. Für wie viele Tage wurde das Übungsgebiet Polygone im Jahr 2017 jeweils aktiviert? Die Übungsanlage POLYGONE ist kein eigenständiges Übungsgebiet und wird daher nicht gesondert aktiviert. Die Anzahl der Nutzungstage im Jahr 2017 sind in der Tabelle in der Antwort zu Frage 16 enthalten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2553 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2553 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wie viele Stunden war das Übungsgebiet Polygone im Jahr 2017 im Durchschnitt pro Nutzungstag aktiviert? Die Übungsanlage POLYGONE ist kein eigenständiges Übungsgebiet und wird daher nicht gesondert aktiviert. Die durchschnittlichen Nutzungsstunden pro Nutzungstag im Jahr 2017 sind in der Tabelle in der Antwort zu Frage 17 enthalten. 16. Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer fanden im Jahr 2017 monatlich im Übungsraum Polygone statt? Die Übersicht zu Übungsflügen, durchschnittlicher Verweildauer pro Übungsflug sowie Nutzungstagen (betriebsbereit) der Übungsanlage POLYGONE im Jahr 2017 sind folgender Tabelle zu entnehmen: Monat Übungsflüge (Anzahl) ∅ Verweildauer (min) Übungsanlage betriebsbereit (Tage) Januar 24 79 16 Februar 55 56 19 März 95 40 23 April 28 44 18 Mai 28 50 18 Juni 40 56 19 Juli 37 36 18 August 44 51 22 September 26 45 19 Oktober 34 65 17 November 19 50 18 Dezember 19 60 11 17. Wie viele Nutzungsstunden entfielen monatlich auf den Übungsraum Polygone ? Eine Übersicht zu monatlichen Nutzungstagen (betriebsbereit) und Nutzungsstunden (in aktiver Nutzung) des Übungsraumes POLYGONE im Jahr 2017 ist folgender Tabelle zu entnehmen: Monat Übungsanlage betriebsbereit (Stunden) Übungsanlage in aktiver Nutzung (Stunden:Minuten) Januar 152 29:46 Februar 185 49:02 März 215 48:50 April 129 20:50 Mai 131 19:05 Juni 132 37:24 Juli 133 22:29 August 152 39:34 September 137 20:41 Oktober 145 32:21 November 132 13:07 Dezember 73 18:34 Drucksache 19/2553 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2553 18. In wie vielen Fällen im Jahr 2017 wurden Entschädigungen nach § 8 und § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) für die Umgebung von militärischen Flugplätzen beantragt und genehmigt (bitte nach Standorten getrennt angeben)? Im Jahr 2017 wurden keine Entschädigungen nach § 8 und § 9 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) für die Umgebung von militärischen Flugplätzen beantragt und genehmigt. 19. In welcher Höhe wurden im Jahr 2017 Entschädigungszahlungen nach § 8 und § 9 FluLärmG für die Umgebung der Flugplätze von militärischen Flugplätzen jeweils für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Wertminderung von Grundstücken und Beeinträchtigungen des Außenbereichs ausgezahlt? Im Jahr 2017 wurden keine Entschädigungszahlungen nach § 8 und § 9 FluLärmG für die Umgebung von militärischen Flugplätzen geleistet. 20. Wie hat sich das Aufkommen von Lärmbeschwerden in den in Frage 1 genannten militärischen Lufträumen und im Übungsraum Polygone im Jahr 2017 entwickelt? Das Aufkommen von Lärmbeschwerden im Bereich der unter 1. genannten militärischen Lufträume, mit Ausnahme des Gebietes der TRA Lauter, ist als grundsätzlich gleichbleibend, teilweise sogar rückläufig zu bewerten. Im Gebiet der TRA Lauter hat sich das Beschwerdeaufkommen mehr als verdoppelt (von 1945 auf 4888 Eingaben). Hierbei entfallen über 70 Prozent der eingereichten Beschwerden auf weniger als 40 Einzelpersonen. 21. Wie erklärt die Bundesregierung die im Vergleich zu den anderen Übungsgebieten außerordentlich hohe Zahl an Lärmbeschwerden in der TRA Lauter in den Jahren 2015 und 2016 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11545)? Welche Planungen hat die Bundesregierung, um Betroffene besser vor militärischem Fluglärm zu schützen, und welche Planungen verfolgt sie, um die Zahl der Lärmbeschwerden zu reduzieren? Die hohe Zahl an Lärmbeschwerden im Bereich der TRA Lauter ist insbesondere auf Mehrfacheingaben von einigen wenigen Bürgern zurückzuführen. Über 70 Prozent der eingereichten Beschwerden entfallen auf weniger als 40 Einzelpersonen . Gemäß den Vorgaben des FluLärmG sind im Bereich von Flugplätzen Lärmschutzbereiche eingerichtet worden. Im Bereich von Übungsgebieten wurden bereits auf freiwilliger Basis sogenannte „Lärmempfindliche Zonen“ eingerichtet, die eine Mindestflughöhe für militärische Luftfahrzeuge grundsätzlich vorschreiben . Für Übungslufträume, wie in der Antwort auf Frage 1 beschrieben, besteht diese Verpflichtung nicht. Weitergehende Planungen, über das im FluLärmG vorgesehene , werden nicht verfolgt. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Wie oft hat die „Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland“ in den Jahren 2016 und 2017 jeweils getagt? Die Arbeitsgruppe tagte jeweils zweimal. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2553 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2553 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Welche konkreten Maßnahmen, Beschränkungen, und Anpassungen von Verfahren und Regularien wurden 2016 und 2017 in der „Arbeitsgruppe Fluglärm Saarland/Rheinland“ vereinbart? Es wurden im Jahr 2016 zur Entlastung der Anwohner im Bereich der TRA Lauter durch die Bundeswehr folgende Maßnahmen, Beschränkungen, Anpassungen von Verfahren und Regularien getroffen und in der „AG Fluglärm Saarland /Rheinland“ erörtert: räumliche Anpassung (gleichmäßige Verteilung in den einzelnen Sektoren), zeitliche Anpassung (Entzerrung der Luftraumbuchungen), fallweise Anhebung der Mindestflughöhe bzw. Höhenbeschränkung. In 2017 wurden keine zusätzlichen Maßnahmen vereinbart. Vielmehr wurden die vereinbarten Maßnahmen in der Umsetzung begleitet. 24. An wie vielen Aktivierungstagen bzw. bei wie vielen Übungsflügen kam die fallweise Anhebung“ der Mindestflughöhe in der TRA Lauter im Jahr 2017 zur Anwendung? Welcher Anteil des Flugbetriebs in der TRA Lauter war von der Anhebung betroffen? Im Rahmen einer freiwilligen Selbstbeschränkung wird bei der Nutzung der TRA 205 die Untergrenze (FL 100, ca. 3 000 m) und somit die niedrigste nutzbare Flughöhe fallweise zur Verringerung von Fluglärmbelastungen angehoben. Diese Maßnahme erfolgt ausschließlich, wenn keine unverhältnismäßigen Auswirkungen auf den Übungs- und Ausbildungserfolg sowie keine besonderen organisatorischen und übungstaktischen Gründe entgegenstehen. Im Jahr 2017 kam bei 79 Anträgen zur Nutzung der TRA Lauter eine Höhenbeschränkung zur Anwendung. Dies entspricht ca. 5 Prozent der Gesamtanträge (1 586). Insgesamt wurden bei 702 Anträgen (44 Prozent) zur Nutzung Anpassungen im Sinne der in der Antwort zu Frage 23 aufgeführten Maßnahmen angewendet . 148 Anträge (ca. 9 Prozent) wurden abgelehnt. 25. Wann und wo hat das Luftfahrtamt der Bundeswehr 2016 und 2017 Vor-Ort- Termine veranstaltet, um der Bevölkerung den Flugbetrieb, dessen Auswirkungen und die Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms zu erläutern? Im gesamten Bundesgebiet wurden durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw) in den Jahren 2016 und 2017 jeweils zwölf Vor–Ort–Einsätze zur Information der Öffentlichkeit über militärischen Flugbetrieb durchgeführt. Drucksache 19/2553 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2553 Die genauen Anlässe, Einsatzorte und Daten können der folgenden Tabelle entnommen werden: Vor-Ort-Einsätze LufABw Jahr Einsatzort Datum Anlass 2016 Nordhorn 08.03.2016 Fluglärm Kommission (FLK) Nordhorn Wiesbaden 13.04.2016 FLK USAREUR Ansbach 18./19.04.2016 FLK 12th Combat Aviation Brigade Berlin 30.05.-05.06.2016 ILA 2016 Berlin, Zentrale Flugüberwachung (ZFÜ) Tower, Messe Losheim 19.07.2016 ZFÜ Einsatz gemäß Auftrag BMVg Nonnweiler 14.09.2016 ZFÜ Einsatz gemäß Auftrag BMVg Wiesbaden 26.10.2016 FLK USAREUR Neuburg 08.11.2016 FLK TaktLwG 74 Laage 09.11.2016 FLK TaktLwG 73 Ramstein 10.11.2016 FLK 86AW Büchel 22.11.2016 FLK TaktLwG 33 Bremen 05.12.2016 FLK Jahr Einsatzort Datum Anlass 2017 Köln-Wahn 21.02.17 Besuch Freundeskreis Lw – Sektion Nörvenich Nordhorn 07.03.17 FLK Luft/Boden-Schießplatz Nordhorn Friedrichshafen 04.-09.04.17 AERO 2017 Ansbach 11.04.17 FLK 12th Combat Aviation Brigade Wiesbaden 24.04.17 FLK USAREUR Haiterbach/Nagold 05.05.17 Bürgerinformationsveranstaltung Haiterbach zu Pla-nung Sprunggelände Saarbrücken 04.-07.08.17 Öffentlichkeitsarbeit (ÖA) Einsatz Saarland, Saar-spektakel Saarbrücken 20.08.17 ÖA Einsatz Saarland, Flugplatzfest Ramstein 19.09.17 FLK 86AW Wiesbaden 24.10.17 FLK USAREUR Büchel 13.11.17 FLK TaktLwG 33 Laage 30.11.17 FLK TaktLwG 73 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2553 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2553 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Wie wird sich der militärische Flugbetrieb im Saarland und der Westpfalz nach Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten Jahren entwickeln, insbesondere im Hinblick auf die Verlegung zusätzlicher US-Einheiten aus Großbritannien? In den nächsten Jahren wird grundsätzlich eine bundesweite Zunahme des militärischen Flugbetriebs erwartet. Aktuell beträgt der Anteil des militärischen Flugbetriebs 1,36 Prozent am gesamten Flugbetrieb über der Bundesrepublik Deutschland. 27. Inwieweit trägt die Bundesregierung der Mehrfachbelastung der Region Saarland und Westpfalz durch mehrere Quellen militärischen Flugbetriebs und des damit verbunden Fluglärms (TRA Lauter, Polygone, An- und Abflüge zur Ramstein Air Base etc.) bei der Beplanung der Übungsräume Rechnung ? Der Bundesregierung ist diese Mehrfachbelastung bekannt. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die getroffenen Maßnahmen in der Antwort zu Frage 23, die bei der Beplanung Berücksichtigung finden, wird verwiesen. Drucksache 19/2553 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. *.K K B@:>=KIGK,:D@0FEK;=?K<=DK GB<=EA?B?EF=D?BK<=DK6=DF=?GB>K D K2:G;=DK 6 HCAK K 'GB?K K )$($3J.%1 # 1K(4!3! #.3# * 4 #K 431 #( * K )$(%3 .8K .+* 43% (K&*!+.) 3%+*K-4 (& 3%+*K" .) *8K K) .K K # !%& ! & ! "& & & & & & & $ !& !" &BI } W} BK } X} @AL } Y} @AO } \} 0 24H3)%P*S 5 K0 K AAP } % S "Q/} t0} ^} @CF } _} @CH } `} @DJ } U} .f} a}rs} k} }56} } b} ! :} S6&-:7:S>S::::S S S SMS + ;74 ;K S S + };}'; Z} &:;*);0;**; ;+,;!2;*-*; ! ; " 5! + + " + + g} S & & } 1 } P ?P@ABP P P P P * + #+ $+%& + + + P K P L O "MNP 9 FEP ) 10 $'NLS#O D% E8FG=HS.S9S?S::::S " # PS S ; *2%0')P )'(+ ; 1; /K 7 =} w}l} ; :P ; ; '8)',P2)15&.-'P +Ex'','h[p q 2y}972}T8S3}'(''' HP } /K K % % c} ;e} $% }z##$ } ; 6 7; & &%&89 ; ; V} HO } /K 7KAB , ( C!"S {%'*'''&#|# )m''''-'''M } d} S & & & & & & &# $&" & !& + + + %; 3.; ;/ ; #$; HN } 37-48)2.%0(P (; >} j4?} %6342-%P@ 2 IQ3 J/K R 4S::::S5S;:<;S ;;;