Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 4. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2555 19. Wahlperiode 06.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Christine Buchholz, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2178 – Rolle der AWACS-Besatzung beim türkischen Angriff auf Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 10. November 2016 mandatierte eine Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag den Einsatz von Bundeswehrpersonal zur Überwachung des Luftraums über Syrien. Bundeswehrsoldaten ermöglichen im Rahmen dieses Mandates, als Teil der Besatzung der AWACS-Flugzeuge der NATO, einen geordneten Flugbetrieb der internationalen Streitkräfte, die am Syrienkrieg beteiligt sind, und erheben Daten über den syrischen Luftraum, die auch NATO- Verbündeten zur Verfügung stehen. Der Deutsche Bundestag verlängerte den Einsatz zuletzt am 22. März 2018. Seit dem 20. Januar 2018 greift das türkische Militär mit der Mission „Olivenzweig“ am Boden und aus der Luft den nordsyrischen Distrikt Afrin an und hat ihn zwischenzeitlich weitgehend unter seine Kontrolle gebracht. Der Angriff und Einmarsch der Türkei auf syrisches Territorium ist aus Sicht der Fragesteller völkerrechtswidrig, eine Einschätzung die auch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages in einem Gutachten bestätigen (www.bundestag.de/blob/551344/f8055ab0bba0ced333eb cd8478e74e4e/wd-2-048-18-pdf-data.pdf). In diesem Kontext gilt es, die Frage zu klären, welche Rolle die Bundeswehrbesatzung mit ihrer Teilnahme am AWACS-Einsatz für die Ermöglichung des aus Sicht der Fragesteller rechtswidrigen türkischen Angriffskrieges spielt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2555 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wann und wie häufig haben AWACS-Flugzeuge seit dem 20. Januar 2018 den Luftraum über Syrien und über dem Norden Syriens überwacht (bitte unter Angabe der konkreten Tage, Uhrzeiten und der Einsatzregion beantworten )? 2. Wann waren seit dem 20. Januar 2018 deutsche Besatzungsmitglieder an Bord der AWACS-Flugzeuge im Einsatz (bitte unter Angabe der konkreten Tage, der Uhrzeit und Anzahl der beteiligten Soldaten beantworten)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Alle im Rahmen der Operation Inherent Resolve (OIR) der internationalen Anti-IS-Koalition durchgeführten NATO AWACS-Flüge mit deutschen Besatzungs -angehörigen fanden über türkischem Territorium statt. Dabei wurden Daten zur Darstellung eines Luftlagebildes über Syrien und dem Irak erfasst. Die konkreten Einsatzdaten und -zeiten könnten Rückschlüsse auf die zukünftige Operationsführung zulassen und sind besonders schutzwürdig. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden in einer entsprechenden Anlage vorgelegt.* 3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die deutsche AWACS-Besatzung durch Luftraumaufklärung und/oder die Koordinierung der Flugbewegungen und/oder die Erstellung von Lagebildern im syrischen Luftraum auch zur Durchführung der aus Sicht der Fragesteller völkerrechtswidrigen türkischen Luftangriffe auf Syrien mittelbar oder unmittelbar beigetragen hat? 4. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die AWACS-Aufklärungsflugzeuge durch Luftraumaufklärung und/oder die Koordinierung der Flugbewegungen und/oder die Erstellung von Lagebildern im syrischen Luftraum mittelbar oder unmittelbar zur Durchführung der diversen Angriffe der USA oder deren Verbündeter (Anti-IS-Koalition) gegen Flugzeuge und/oder Bodenziele der syrischen Armee beigetragen haben? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundeswehr ist am Verband der NATO-AWACS-Luftfahrzeuge, die im Rahmen des Kampfes gegen IS in Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition gemäß des vom Deutschen Bundestag zuletzt am 22. März 2018 verlängerten Mandats eingesetzt werden, mit Personal beteiligt. Die NATO-AWACS-Luftfahrzeuge führen keine Erfassung von Kräften am Boden durch. Die im Rahmen der Operation Inherent Resolve (OIR) der internationalen Anti-IS-Koalition durch NATO-AWACS-Luftfahrzeuge erfassten Daten zum Luftlagebild (z. B. Position, Flughöhe, -geschwindigkeit und Richtung anderer Luftfahrzeuge) dürfen ausschließlich für den Kampf gegen IS im Rahmen von OIR genutzt werden. Es wurden administrative und technische Vorkehrungen dafür getroffen, die Verwendung der Daten ausschließlich für den Kampf gegen IS im Rahmen von OIR zu nutzen. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 auf Bundestagsdrucksache 19/1039 und die Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/939 sowie auf die mündliche Frage 43, Plenarprotokoll 19/25 verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333