Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 4. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2558 19. Wahlperiode 06.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Bernd Reuther, Daniela Kluckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2254 – Gebühren in der Binnenschifffahrt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Binnenschiff ist das umweltfreundlichste, kostengünstigste und sicherste Verkehrsmittel im Transportbereich. Über die Binnenhäfen können große Mengen an Ladungen aus den Seehäfen ins Hinterland geschleust werden. Schon jetzt erbringt die Binnenschifffahrt einen großen Teil der gesamten Transportleistung im Land. Zudem ist sie gegenüber Bahn und LKW, was die CO2-Bilanz angeht, nach Auffassung der Fragesteller bislang unschlagbar. CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt die Befahrensabgaben für die Nutzung der Binnenwasserstraßen, mit Ausnahme des Nord-Ostsee-Kanals, abschaffen wollen. 1. Wie hoch sind seit 2013 die jährlichen Einnahmen des Bundes aus den Befahrensabgaben für die Nutzung der Binnenwasserstraßen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Einnahmen aus Schifffahrtsabgaben betragen nach Jahren aufgeschlüsselt: 2013: 54,495 Mio. Euro, 2014: 54,690 Mio. Euro, 2015: 49,316 Mio. Euro, 2016: 48,778 Mio. Euro, 2017: 48,246 Mio. Euro. 2. Wie hoch sind seit 2013 die jährlichen Kosten für den Bund im Zusammenhang mit der Erhebung der Befahrensabgaben (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Kosten für den Bund zur Erhebung der Befahrensabgaben belaufen sich auf rund 2,55 Mio. Euro pro Jahr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2558 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie erfolgt die Abschaffung der Befahrensabgaben in der Binnenschifffahrt ? Wird dazu ein Haushaltstitel geändert, wenn ja, in welcher Form? Die Abschaffung der Befahrensabgaben für die Nutzung der Bundeswasserstraßen ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Aufstellung des Entwurfs zum HH 2019 befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung. Die Einnahmen der norddeutschen Bundeswasserstraßen werden in der Erläuterungsziffer 1.2 und die Einnahmen der süddeutschen Bundeswasserstraßen in der Erläuterungsziffer 1.3 bei Kapitel 1203 Titel 111 01 ausgewiesen. 4. Muss zur Abschaffung der Befahrensabgabe eine Gesetzesänderung vorgenommen oder ein neues Gesetz erlassen werden? Wann soll das geschehen? Nach gegenwärtiger Rechtslage verpflichtet das Bundesgebührengesetz den Bund, ab dem 1. Oktober 2021 Gebühren für das Befahren der Bundeswasserstraßen zu erheben. Daher wird die Bundesregierung rechtzeitig einen Änderungsvorschlag übermitteln. 5. Welche Auswirkungen, insbesondere auf die Verlagerung des Verkehrs auf die Binnenwasserstraßen, erhofft sich die Bundesregierung aus dieser Abschaffung ? 6. Hat die Bundesregierung dazu eine Untersuchung oder ein Gutachten veranlasst , und wenn ja, durch wen, und mit welchem Ergebnis? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das BMVI hat eine Untersuchung zur „Ermittlung der wettbewerbsneutralen Höhe der Schifffahrtsgebühren für die gewerbliche Güter- und Fahrgastschifffahrt “ in Auftrag gegeben. Auftragnehmer war die PLANCO Consulting GmbH. Im Ergebnis durchgeführter Modal-Split-Rechnungen ergibt sich für die Binnenschifffahrt im Jahr 2030 bei Abschaffung der Schifffahrtsgebühren in der Summe ein Aufkommensgewinn von rd. 0,64 Millionen t bzw. 184,4 Millionen tkm. Bezogen auf das Ausgangsniveau mit Schifffahrtsgebühren entspricht dies einem Gewinn von 0,7 Prozent bzw. 0,4 Prozent. Vom gesamten Aufkommensgewinn entfallen knapp 0,4 Millionen t bzw. 61 Prozent auf Verlagerungen von der Bahn und knapp 0,25 Millionen t bzw. 39 Prozent auf Verlagerungen vom Lkw. 7. Wie hoch sind die sonstigen Gebühreneinnahmen des Bundes aus der Binnenschifffahrt , insbesondere aus Schleusengebühren? Im Zusammenhang mit Schleusungen werden Gebühren für das Einräumen eines Vorrangs und einer Schleusung außerhalb der üblichen Schleusenbetriebszeiten erhoben. Diese Einnahmen sind in der Antwort zu Frage 1 bereits enthalten. 8. Wo werden zurzeit Gebühren bei der Binnenschifffahrt erhoben? Für die Benutzung der Bundeswasserstraßen und ihrer Anlagen werden Schifffahrtsabgaben erhoben. Die Schifffahrtsabgabenpflicht entsteht dabei im Wesentlichen durch die Beförderung von Gütern oder Personen. Der Rhein, die Donau, die Elbe und die Oder sind zum Teil wegen völkerrechtlicher Verpflichtungen schifffahrtsabgabenfrei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2558 9. Wo sind in Deutschland Gebühren fällig (in welchem Hafen), und seit wann? Der Bund erhebt Hafengelder von der Binnenschifffahrt für die Benutzung bundeseigener Häfen, Umschlag- und Liegestellen sowie Ufergeld für die Benutzung von Ufern bundeseigener Häfen, Umschlagstellen und Schleusenvorhäfen. 10. Plant die Bundesregierung im Zuge der Abschaffung der Befahrensabgaben für sonstige Gebühren Neuregelungen, und wenn ja, welche? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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