Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 4. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2559 19. Wahlperiode 06.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2292 – Senkung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2017 den „Masterplan Schienengüterverkehr “ mit Vertretern der Schienengüterverkehrsbranche vorgestellt. Dieser soll durch den Bund in Zusammenarbeit mit der Schienengüterverkehrsbranche umgesetzt werden. Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in diesem Zusammenhang zitiert: „Unser Ziel ist, mehr Güterverkehr auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern, den Marktanteil des Sektors zu steigern und die Branche dauerhaft zu stärken. Der Bund wird im kommenden Jahr die Trassenpreise für den Schienengüterverkehr deutlich senken. Dafür stellen wir mit dem Haushalt 2018 350 Mio. Euro bereit. Der Gütertransport auf der Schiene wird dadurch billiger“ (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/085- dobrindt-masterplan-schienengueterverkehr.html). Die von der Bundesregierung gegenüber der Schienenverkehrsbranche angekündigte Senkung der Trassenpreise mit Rückwirkung zum Jahresanfang 2018 (vgl. Allianz pro Schiene: Mehr Klimaschutz mit Schienenverkehr, S. 14) soll nunmehr nach dem Ansinnen der Bundesregierung nicht mehr umgesetzt werden (vgl. Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2018, Einzelplan 12, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur). Damit hält die Bundesregierung ihre Zusage an die Schienenverkehrsbranche nicht ein. Die erste Sofortmaßnahme des „Masterplans Schienengüterverkehr“ droht nicht wie vereinbart umgesetzt zu werden (vgl. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur , Masterplan Schienengüterverkehr, S. 39) 1. Aus welchen Gründen will die Bundesregierung im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2018 keine zusätzlichen Bundesmittel für die Schieneninfrastruktur bereitstellen mit dem Ziel, die Trassenpreise für den Schienengüterverkehr zu reduzieren? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2559 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie will die Bundesregierung die erste Sofortmaßnahme des „Masterplans Schienengüterverkehr“, die Reduktion der Trassenpreise durch zusätzliche Bundesmittel, auf einem anderen Weg als durch zusätzliche Bundesmittel im Bundeshaushalt 2018 zeitnah umsetzen? 3. Welche Planungen verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich zusätzlicher Bundesmittel für die Schieneninfrastruktur mit dem Ziel einer Reduktion der Trassenpreise für den Schienengüterverkehr im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2019? 4. Welche finanzielle Höhe umfassen mögliche Pläne der Bundesregierung hinsichtlich zusätzlicher Bundesmittel für die Schieneninfrastruktur mit dem Ziel einer Reduktion der Trassenpreise für den Schienengüterverkehr im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2019? 5. Plant die Bundesregierung, die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel für die Schieneninfrastruktur mit dem Ziel einer Reduktion der Trassenpreise für den Schienengüterverkehr jährlich zu dynamisieren? 6. Hält die Bundesregierung die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel für die Schieneninfrastruktur im Bundeshaushaltsplan 2018 für geeignet, um das Ziel zu erreichen, die Trassenpreise für den Schienengüterverkehr ab Jahresmitte 2018 zu reduzieren? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet : Auf Grund der verzögerten Regierungsbildung und der dadurch zeitlich nach hinten verschobenen Haushaltsgesetzgebung wurde im 2. Regierungsentwurf 2018 und dem Beschluss der Eckwerte des Bundeshaushalts 2019 sowie des Finanzplans bis 2022 festgelegt, dass die Absenkung der Trassenpreise durch zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 350 Mio. Euro p. a. im Jahr 2019 beginnen und bei erfolgreicher Evaluation im Jahr 2021 bis 2023 laufen soll. Zur Realisierung der Trassenpreisabsenkung wird zurzeit eine Förderrichtlinie erarbeitet . Hierfür ist eine Notifizierung bei der Europäischen Kommission notwendig . Die Förderrichtlinie soll unverzüglich nach Notifizierung durch die Europäische Kommission in Kraft treten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333