Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 4. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2590 19. Wahlperiode 07.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2251 – KfW-Förderprogramm 455: Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“ sowie „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch den demografischen Wandel werden sich die Anforderungen an Wohnen weiter verändern und zu einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung. Viele Senioren wünschen sich, so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben zu können. Dies ist auch im Interesse der Pflege- und Sozialkassen , auf die ansonsten ohne entsprechenden Wohnraum für Ältere hohe Kosten zukommen. Laut Statistischem Bundesamt umfasst die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen bereits 17,5 Millionen Menschen – eine Steigerung um 1 Million seit 2011 (www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/ Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/AltersgruppenFamilienstandZensus. html, 13. April 2018). Im Jahr 2030 werden es laut Prognose des Statistischen Bundesamtes knapp 22 Millionen Menschen sein, das entspricht dann etwa 28 Prozent der Bevölkerung. Derzeit sind es etwa 22 Prozent (https://service. destatis.de/bevoelkerungspyramide/#!y=2030). Die Schaffung von ausreichend Wohnraum, der barrierefrei oder barrierearm ist, ist somit nach Auffassung der Fragesteller ein dringend zu lösendes Problem . Mit ihren Programmen im Bereich des Wohnungsbaus und der Wohnungssanierung leistet die deutsche Förderbank KfW einen Beitrag zu altersgerechten Umbauten sowie zur Einbruchsicherung. Die staatseigene KfW unterstützt dabei unabhängig vom Alter diejenigen, die beispielsweise keinen Pflegegrad besitzen – bzw. den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse nicht nutzen können – oder weitere Finanzierungsmittel benötigen. Förderziel ist es, Barrieren im Wohnungsbestand zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt Menschen mit Behinderungen oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen und Familien mit Kindern zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch (KfW, Merkblatt Bauen, Wohnen, Energie sparen, www.kfw.de/PDF/ Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF- Dokumente/6000003912_M_455_AU_Zuschuss.pdf, 12.04.2018.). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2590 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Allerdings waren die Mittel für die bezuschussten Maßnahmen für altersgerechte Umbauten in den Jahren 2016 und 2017 jeweils bereits Anfang des dritten Quartals für das gesamte Jahr ausgeschöpft: im Jahr 2016 bereits Ende Juli, im Jahr 2017 Anfang August (https://ddiv.de/hp42953/Der-Topf-ist-leer-KfW- Zuschussprogramm-Altersgerecht-Umbauens-ist-ausgeschoepft.htm sowie www. kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/News/News-Details_428288.html#, 13. April 2018). Lediglich Maßnahmen zur Einbruchsicherung konnten noch beantragt werden. Obwohl der Bund die Mittel für den barrierereduzierenden Umbau für 2017 bereits auf 75 Mio. Euro aufgestockt hat, waren diese Gelder bei weitem nicht ausreichend. Für die Einbruchsicherung standen insgesamt 50 Mio. Euro zur Verfügung. In ihrem Koalitionsvertrag betonen CDU, CSU und SPD dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen barrierearme und barrierefreie Wohnungen und ein Wohnumfeld benötigen, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Die Große Koalition verspricht: „Deshalb wollen wir das KfW- Programm Altersgerecht Umbauen verstetigen. Zugleich wollen wir die Wiedereinführung der Kreditvariante des KfW-Programms Altersgerecht Umbauen mit Bundesmitteln ebenso prüfen (…). Das erfolgreiche KfW-Förderprogramm Kriminalprävention durch Einbruchsicherung wollen wir ebenfalls verstetigen. Von der Förderung sollen Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter auch von Mehrfamilienhäusern, profitieren. Zudem wollen wir die Förderung von Maßnahmen zur Kriminalprävention auf den Neubau ausweiten.“ (S. 111, Koalitionsvertrag 2018). 1. Wie viele Menschen in Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Bedarf an altersgerechtem bzw. barrierearmen oder barrierefreiem Wohnraum, und wie vielen Menschen kann ein solcher Wohnraum tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? 2. Wie groß schätzt die Bundesregierung den Bedarf von altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnungen bis zu den Jahren 2025, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Nach einer Studie der PROGNOS AG „Potenzialanalyse altersgerechte Wohnungsanpassung “ aus dem Jahr 2014 werden bis zum Jahr 2030 rund 2,9 Mio. altersgerechte Wohnungen benötigt. Das entspricht laut der Studie einem Investitionsvolumen von ca. 50 Mrd. Euro. Die Studie ist abrufbar unter: www. bbsr.bund.de/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Sonderveroeffentlichungen/2014/ potenzialanalyse_altersgerechte_wohnungsanpassung.html?nn=440404. Eine jahresgenaue Schätzung des Bedarfs an altersgerechten bzw. barrierefreien Wohnungen für die Jahre 2025, 2030, 2035, 2040, 2045 und 2050 liegt der Bundesregierung nicht vor. Es gibt keine amtliche Statistik zum barrierefreien oder barrierearmen Wohnungsbestand in Deutschland. Im Auftrag der KfW hat die Prognos AG in einer Studie die Wirkungen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ für die Förderjahrgänge 2009 bis 2013 evaluiert (Juli 2014, abrufbar unter www. kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-alle- Evaluationen/Prognos_Evaluation-KfW-Programm-Altersgerecht-Umbauen.pdf). In der Studie wurde auch eine umfassende Analyse des Marktes für altersgerechten bzw. barrierefreien/-armen Wohnraum in Deutschland durchgeführt. Im Rahmen eines Szenarienmodells wurde der Bestand an altersgerechtem Wohnraum abgeschätzt. Nach der Studie gab es, bezogen auf das Jahr 2013, bundesweit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2590 700 000 altersgerechte Wohnungen. Als Basis der Untersuchung dienten die Ergebnisse der Studie „Wohnen im Alter - Marktprozesse und wohnungspolitischer Handlungsbedarf“ (2011) des Kuratoriums deutsche Altershilfe (KdA), die für das Jahr 2009 von einem Gesamtbestand an altersgerechten Wohnungen in Deutschland von etwa 570 000 Wohnungen ausgeht. Die Studie ist abrufbar unter : www.bbsr.bund.de/nn_21272/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/ Forschungen/2011/Heft147.html. Künftig sollen im Rahmen des Mikrozensus (Erhebung durch das Statistische Bundesamt) erstmalig Kriterien zum barrierefreien bzw. barrierearmen Wohnen erhoben werden. Die Ergebnisse werden eine Hochrechnung auf das gesamte Bundesgebiet erlauben. Eine erste Erhebung ist für das Jahr 2018 vorgesehen, Daten werden im Jahr 2019 vorliegen. Eine Statistik, wie vielen Menschen in Deutschland altersgerechter bzw. barrierearmer /-freier Wohnraum tatsächlich zur Verfügung gestellt werden kann, liegt der Bundesregierung nicht vor. Jedoch stellen die beiden nachfolgenden Tabellen die Inanspruchnahme des Zuschussprogramms und Kreditprogramms „Altersgerecht Umbauen“ nach Bundesländern dar. 891 03 - Zusagen Altersgerecht Umbauen - Zuschuss nach Bundesländern 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2017 Bundesland Anzahl Volumen Mio. € Wohneinheiten Baden-Württemberg 30.336 36,8 38.524 Bayern 25.369 31,1 32.780 Berlin 4.223 3,0 5.313 Brandenburg 3.543 2,7 3.901 Bremen 856 0,7 998 Hamburg 2.037 1,6 2.707 Hessen 13.285 14,9 17.445 Mecklenburg-Vorpommern 1.104 0,9 1.337 Niedersachsen 13.995 14,5 16.874 Nordrhein-Westfalen 38.103 37,3 47.193 Rheinland-Pfalz 10.380 12,1 12.373 Saarland 2.848 3,2 3.501 Sachsen 4.703 3,8 6.200 Sachsen-Anhalt 2.372 1,8 2.734 Schleswig-Holstein 4.909 4,1 5.326 Thüringen 1.982 1,8 2.532 Gesamt 160.045 170,3 199.738 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2590 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 661 08 - Zusagen Altersgerecht Umbauen - Kredit nach Bundesländern 1. April 2009 bis 31. Dezember 2017 Bundesland Anzahl Volumen Mio. € Wohneinheiten Baden-Württemberg 8.948 413,1 24.395 Bayern 7.595 377,1 19.362 Berlin 763 156,3 19.937 Brandenburg 593 104,5 8.087 Bremen 254 19,3 860 Hamburg 441 26,3 2.845 Hessen 3.235 152,9 8.523 Mecklenburg-Vorpommern 408 106,9 6.928 Niedersachsen 4.199 179,2 11.378 Nordrhein-Westfalen 11.698 650,1 40.555 Rheinland-Pfalz 2.494 109,7 5.071 Saarland 506 18,3 1.265 Sachsen 1.818 306,7 18.902 Sachsen-Anhalt 673 142 13.830 Schleswig-Holstein 1.037 39,2 2.783 Thüringen 672 114,8 6.472 Gesamt 45.334 2916,4 191.193 Der jährliche Förderreport der KfW enthält Kennzahlen zur Fördertätigkeit der KfW Bankengruppe und beinhaltet zusätzlich ausführliche Informationen über die Zusagetätigkeit aufgeschlüsselt nach Bundes-, Landes-, Kreis- und Programmebene . Der Report ist abrufbar unter: www.kfw.de/KfW-Konzern/%C3% 9Cber-die-KfW/Zahlen-und-Fakten/KfW-auf-einen-Blick/F%C3%B6rderreport/. 3. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Nutzung des a) KfW-Kredits 159, b) des KfW-Zuschusses 455 zum Altersgerechtes Umbauen, c) des KfW-Zuschusses 455 zur Kriminalprävention durch Einbruchsicherung ? Die Fragen 3a bis 3c werden gemeinsam beantwortet. Eine Förderung der Bundesregierung zum Altersgerechten Umbau im Wohnungsbestand erfolgte erstmals in den Jahren 2010 bis 2011 im Rahmen des sog. Konjunkturpakets I. Damit wurden mit zinsverbilligten Darlehen und Investitionszuschüssen der KfW mit Bundesmitteln rd. 82 000 Wohneinheiten altersgerecht umgebaut. Die KfW führt das Darlehensprogramm seit 2012 als Eigenmittelprogramm fort. Das im Oktober 2014 wieder aufgelegte KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ dient wie die Vorgängerprogramme ebenfalls der Finanzierung von baulichen Maßnahmen zur alters- und behindertengerechten Anpassung von Bestandsgebäuden insbesondere selbstnutzender Eigentümer, Wohneigentümer- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2590 gemeinschaften sowie Mietern. Es unterstützt ältere und Menschen mit Behinderungen dabei, möglichst dauerhaft in der gewohnten Wohnumgebung zu leben. Heimaufenthalte können dadurch vermieden oder zumindest verzögert werden. Die Programme werden insgesamt äußerst gut nachgefragt. Der jährliche Förderreport der KfW liefert die genauen Kennzahlen (s. Antwort zu den Fragen 1 und 2). 4. Plant die Bundesregierung – da im Koalitionsvertrag (vgl. S. 111) explizit die Bedeutung des KfW-Förderprogramms Altersgerechtes Umbauen und Kriminalprävention durch Einbruchsicherung hervorgehoben wird – eine Aufstockung der Mittel dieser KfW-Programme im Bundeshaushalt 2018, 2019, 2020 und 2021? a) Falls ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahren und nach KfW-Förderprogramm Altersgerechtes Umbauen bzw. Einbruchsicherung aufschlüsseln)? b) Falls nein, warum nicht? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Verstetigung der KfW-Programme (bitte nach Programm aufschlüsseln)? Die Fragen 4 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Programmmittel für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ wurden seit der Wiederaufnahme der Zuschussförderung zum 1. Oktober 2014 kontinuierlich aufgestockt: von zunächst 54 Mio. Euro für die Jahre 2014/2015, auf 50 Mio. Euro im Jahr 2016 und 75 Mio. Euro für das Jahr 2017. Für den Bundeshaushalt 2018 sind nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 2. Mai 2018 wiederum 75 Mio. Euro vorgesehen. Die vom Kabinett ebenfalls am 2. Mai 2018 beschlossenen Eckwerte des Finanzplans sehen bis zum Jahr 2021 eine Verstetigung in gleicher Höhe vor. Eine Wiedereinführung der Kreditvariante „Altersgerecht Umbauen“ als KfW- Programm mit Bundesmitteln soll laut Koalitionsvertrag „geprüft“ werden (KV 5195 – 5196). Das im Rahmen des Konjunkturpakets aufgelegte Bundesprogramm wird seit dem Jahr 2012 von der KfW als Eigenmittelprogramm durchgeführt . Laut Koalitionsvertrag soll das bestehende erfolgreiche KfW-Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ verstetigt werden. Von der Förderung sollen Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter auch von Mehrfamilienhäusern , profitieren (KV 5199 – 5201). Für die Förderung von Bestandsbauten stehen für das Jahr 2018 Programmmittel in Höhe von 50 Mio. Euro zur Verfügung. Die Eckwerte des Finanzplans sehen ab 2019 bis 2022 Mittel in gleicher Höhe vor. Die Abstimmung der Programme erfolgt in enger Zusammenarbeit insbesondere zwischen dem BMI und der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK). 6. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Attraktivität und Bekanntheit der KfW-Förderprogramme weiter zu fördern bzw. auszubauen? Zur Stärkung der Attraktivität und Bekanntheit können Empfehlungen aus der Evaluierung der KfW-Programme abgeleitet werden und zur weiteren Verbesserung der Programme beisteuern. Die Förderprogramme werden u. a. auf dem Tag der offenen Tür der Bundesregierung, durch ausführliche Internetauftritte von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2590 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode BMI und KfW, Printmedien der KfW, durch öffentlichkeitswirksame Vorträge sowie durch Maßnahmen des DFK und der Polizei vor Ort bekannt gemacht (Flyer, kostenlose Beratungen durch die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen ). 7. Plant die Bundesregierung weitere Änderungen der Bedingungen beim a) KfW-Förderzuschuss Einbruchsicherheit, und falls ja, welche, b) KfW-Förderzuschuss Altersgerecht Umbauen, und falls ja, welche, c) KfW-Förderkredit 159, und falls ja, welche? Die genannten Programme sind „lernende Programme“, so dass die Förderbedingungen in den jeweiligen Merkblättern, falls erforderlich, in einem schlanken Verfahren zügig angepasst werden können. Hierbei wird auf Planungssicherheit geachtet. 8. In welcher Höhe wurden die Mittel im KfW-Förderprogramm Kriminalprävention durch Einbruchsicherung in den Jahren 2012 bis 2017 abgerufen? a) Wie viele Wohneinheiten wurden dadurch jeweils gefördert (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? b) Falls nicht alle Mittel abgerufen wurden, wie viele Mittel blieben übrig (bitte ebenfalls nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 9. Die Mittel im KfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen wurden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils ausgeschöpft; gilt dies auch für die Jahre 2012 bis 2015? a) Wie viele Wohneinheiten wurden von 2012 bis 2017 dadurch jeweils gefördert (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? b) Falls nicht alle Mittel abgerufen wurden, wie viele Mittel blieben übrig (bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die geförderten Wohneinheiten beziehen sich auf die Programme „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ und „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“, eine getrennte Aufschlüsselung liegt der Bundesregierung nicht vor. Das KfW- Förderprogramm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ wurde erst am 19. November 2015 eingeführt. Angaben vor diesem Zeitpunkt beziehen sich ausschließlich auf das Programm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“, das zum 1. Oktober 2014 wiederaufgenommen wurde. Geförderte Wohneinheiten „Altersgerecht Umbauen-Zuschuss“ (seit dem 1. Oktober 2014) und „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ (seit dem 19. November 2015) aufgeschlüsselt nach Bundesländern: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2590 Bundesland 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Baden-Württemberg 0 0 317 5.282 14.983 14.448 Bayern 0 0 335 4.350 11.710 13.040 Berlin 0 0 39 419 2.081 2.488 Brandenburg 0 0 42 441 1.676 1.489 Bremen 0 0 17 146 377 389 Hamburg 0 0 15 202 1.105 1.238 Hessen 0 0 158 2.439 6.343 6.719 Mecklenburg-Vorpommern 0 0 19 207 545 466 Niedersachsen 0 0 174 2.322 6.394 6.693 Nordrhein-Westfalen 0 0 801 5.928 18.505 17.868 Rheinland-Pfalz 0 0 167 1.909 4.429 4.778 Saarland 0 0 59 698 1.131 981 Sachsen 0 0 52 611 2.770 2.395 Sachsen-Anhalt 0 0 23 376 948 1.210 Schleswig-Holstein 0 0 47 607 2.028 2.324 Thüringen 0 0 21 336 1.066 791 Gesamt 0 0 2.286 26.273 76.091 77.317 Die Programmmittel werden der KfW insgesamt und nicht prozentual nach Bundesländern zugewiesen. Eine Statistik zur Aufschlüsselung auf die Bundesländer liegt daher nicht vor. Die Programmmittel für das Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ waren nach Wiederaufnahme der Zuschussförderung zum 1. Oktober 2014 in den Jahren 2014 und 2015 nicht vorzeitig ausgeschöpft. Nachstehend sind die im erfragten Zeitraum nicht verausgabten Ausgabemittel dargestellt: Altersgerecht Umbauen – Zuschuss (Tit. 891 02, ab 2014 Tit. 891 03) Kriminalprävention durch Einbruchsicherung – Zuschuss (ab 2015) (893 03) 2012 7.730.481 Euro - 2013 1.624.543 Euro - 2014 10.000.000 Euro - 2015 500.000 Euro 9.988.420 Euro 2016 0 Euro 0 Euro 2017 498.000 Euro 21.492.624 Euro Dabei ist wie folgt zu differenzieren: Bei den im Programm „Altersgerecht Umbauen – Zuschuss“ in den Jahren 2012 und 2013 nicht verausgabten Mitteln handelt es sich um Ausgaben, die zur Ausfinanzierung der Programmjahre bis 2011 im Rahmen des Konjunkturpakets I veranschlagt waren (siehe Antwort auf Frage 3). Die im Jahr 2014 nicht verausgabten Mittel erklären sich dadurch, dass Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2590 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Wiederaufnahme des Programms erst Anfang Juni 2014 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde und durch notwendige Vorarbeiten ein Programmstart erst im Oktober 2014 erfolgen konnte. Die im Jahr 2015 im Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ nicht verausgabten Mittel sind darin begründet, dass der Deutsche Bundestag die 10 Mio. Euro erst im Mai 2015 mit dem Nachtragshaushalt veranschlagt hat. Aufgrund notwendiger Vorarbeiten konnte das Programm im November 2015 starten. Im Jahr 2017 erfolgte eine Erhöhung auf 50 Mio. Euro. Die Förderung ist so ausgestaltet , dass Auszahlungen auch im Folgejahr der Antragstellung erfolgen können ; insoweit kommt es für einen Teil der Bewilligungen aus 2017 erst im Jahr 2018 zu entsprechenden Auszahlungen. 10. Wie hoch war der Anteil der Antragsteller im Zeitraum von 2012 bis 2017, die ihre Immobilie a) selbst nutzen bzw. b) vermieten (bitte jeweils nach Jahren und KfW-Programm aufschlüsseln; Kredit- als auch beide Förderprogramme)? Eine Statistik, ob und mit welchem Anteil Antragsteller die Immobilie selbst nutzen oder vermieten, liegt der Bundesregierung nicht vor. Nachstehend aufgeführt sind die Zusagen, die privaten Haushalten – also regelmäßig selbstnutzenden Eigentümern – gewährt wurden, aufgeschlüsselt nach Jahren. Altersgerecht Umbauen – Kredit Altersgerecht Umbauen – Zuschuss einschließlich Kriminalprävention durch Einbruchsicherung (ab 19. November 2015) 2012 4.325 - 2013 7.151 - 2014 5.594 1.790 2015 6.029 21.958 2016 5.027 65.053 2017 3.840 97.766 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2590 11. Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Problem des Mangels an altersgerechten bzw. barrierearmen oder barrierefreien Wohnungen anzugehen und dem steigenden Bedarf anzupassen? a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung? b) Falls keine weiteren Maßnahmen geplant sind, wie begründet die Bundesregierung dies? 12. Welche weiteren konkreten Kampagnen plant die Bundesregierung zur Beratung und Information von Eigentümern und Mietern zur Finanzierung und Umsetzung von altersgerechten bzw. barrierearmen oder barrierefreien Umbauten ? a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung? b) Falls keine weiteren Maßnahmen geplant sind, wie begründet die Bundesregierung dies? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333