Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 1. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2604 19. Wahlperiode 05.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, Jürgen Pohl, Jörg Schneider, René Springer und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2240 – Rentenkürzungen bei den Zeitungszustellern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland haben Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber. Die Höhe des Mindestlohns betrug ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde nach § 1 Absatz 1, 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Ausnahmen sind allerdings Zeitungszusteller. So hatten sie gemäß § 24 Absatz 2 MiLoG für eine Übergangszeit von drei Jahren nur einen verringerten Mindestlohnanspruch. Der übergangsweise Mindestlohn für Zeitungszusteller betrug ab dem 1. Januar 2015 brutto 6,375 Euro. Das entsprach 75 Prozent des regulären Mindestlohns. Nach dem 1. Januar 2016 betrug der Zeitungszusteller-Mindestlohn 7,225 Euro, das waren 85 Prozent des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 Satz 1 MiLoG. Alle zwei Jahre beschließt die Mindestlohnkommission (MLK) einen Vorschlag zur Mindestlohnanpassung, wie es das Mindestlohngesetz vorsieht. Vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2018 gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro. Trotzdem erhielten Zeitungszusteller im Jahr 2017 nur 8,50 Euro je Zeitstunde. Erst ab 1. Januar 2018 erhalten sie den aktuellen Mindestlohn von 8,84 Euro. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die Arbeitgeberbeiträge für die Zeitungszusteller abzusenken. Im Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 steht: ,,Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte in Stadt und Land gleichermaßen wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung , den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt.“ Das bedeutet eine indirekte Lohnkürzung, da die Arbeitnehmer die 10 Prozent Sozialversicherungsbeiträge selber zahlen müssten (alternativ Rentenkürzung). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2604 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Berufsgruppen sind innerhalb der Berufsgattung „Berufe für Postund Zustelldienste – Helfer und Anlerntätigkeit“ erfasst (bitte die Berufsbezeichnungen auflisten)? a) Wie viele aus der Berufsgruppe der Zeitungszusteller sind Zeitungszusteller mit einem Minijob? Wie viele von denen sind bereits rentenversichert? b) Wie erklärt die Bundesregierung die Entscheidungsfindung für eine solche Regelung ohne spezifische Kenntnisse der Zielgruppe (falls der Bundesregierung zu a) keine Erkenntnisse vorliegen)? Innerhalb der Berufsgattung 51321 „Berufe für Post- und Zustelldienste – Helfer und Anlerntätigkeit" werden nach der Klassifikation der Berufe 2010 neben Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern beispielsweise folgende weitere Berufsgruppen erfasst: Prospektausträgerinnen und Prospektausträger, Bürobotinnen und Büroboten, Postsortiererinnen und Postsortierer. Die vollständige Auflistung kann dem „Alphabetischen Verzeichnis der Berufsbenennungen“ entnommen werden. Dieses Verzeichnis steht auf den Internetseiten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung (vgl.https://statistik.arbeitsagentur.de/ Statischer-Content/Grundlagen/Klassifikation-der-Berufe/KldB2010/Systematik- Verzeichnisse/Generische-Publikationen/Alphabetisches-Verzeichnis-Berufs benennungen-Stand01012018.xlsx). Belastbare Erkenntnisse zu der Anzahl der Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller aus dieser Berufsgattung, die geringfügig entlohnt beschäftigt sind, liegen der Bundesregierung nicht vor. Dies gilt auch für Anzahl der rentenversicherungspflichten Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller innerhalb dieser Personengruppe. Im Übrigen liegt die Entscheidungsfindung zu Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD in der Zuständigkeit der vertragsschließenden Parteien. 2. Was waren die Gründe für die Senkung des Beitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung von Arbeitgebern von 15 auf 5 Prozent (rückwirkend ab 1. Januar 2018 für zunächst fünf Jahre)? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD liegt in der Zuständigkeit der vertragsschließenden Parteien. 3. Inwieweit ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Auswirkungen für die Zeitungszusteller durch Erhöhung der Eigenanteile bzw. der Rentenansprüche? 4. Wenn der Vorschlag aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD Gesetz würde, inwieweit würde die Regierung für eine Kompensation für die Zeitungszusteller sorgen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Es ist seitens der Bundesregierung noch keine Entscheidung gefallen, in welcher Weise die in der Vorbemerkung angeführte Koalitionsvereinbarung umgesetzt wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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