Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 7. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2644 19. Wahlperiode 11.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1970 – Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Frühjahr 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit Jahren im höheren dreistelligen Bereich, und sie wächst bislang kontinuierlich an, wie die Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zeigen. Von November 2012 bis September 2017 wuchs die Zahl der gesuchten Personen von 266 auf 501 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/12706 und auf Bundestagsdrucksache 19/144). Zwar werden nicht alle flüchtigen Nazis wegen eines politisch motivierten Deliktes (PMK-Delikt) gesucht, aber auch diese Zahl steigt an: Von 44 im Jahr 2012 auf 108 im Jahr 2017. Auch die Zahl der wegen Gewaltdelikten Gesuchten hat sich nahezu verdoppelt. Ein großer Teil der gesuchten Personen wird zwar innerhalb kurzer Zeit entweder gefasst oder die Haftgründe entfallen, ein gewisser Anteil entzieht sich allerdings längerer Zeit der Festnahme. So wurden von den insgesamt 501 im September gesuchten Neonazis 161 (32 Prozent) bereits seit 2016 gesucht (verwiesen wird exemplarisch auf Bundestagsdrucksachen 18/10584, 18/12649 und 19/144). Dies wirft aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die Frage auf, inwiefern diese gezielt untergetaucht sind. Aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung geht aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht hervor, dass diese Frage bislang gründlich untersucht wird. Aus den vorliegenden Zahlen ist auch nicht zu erkennen, dass die Naziszene einem höheren Fahndungsdruck ausgesetzt ist. Fragen nach der Sorgfalt des polizeilichen Vorgehens wirft aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch die Tatsache auf, dass nur ein geringer Teil jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst sind (laut Bundestagsdrucksache 19/144 nur 6 von 114, und nur 4 von 23, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht wurden). Die Gründe, warum deutsche Polizeibehörden Neonazis, die ganz offensichtlich gewalttätig sind, nicht als „gewaltbereit“ erfassen wollen, verdienen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine genaue Überprüfung , sie sehen hierbei auch die Bundesregierung gefordert, entsprechend bei den Ländern nachzufragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten darum, die Antwort auf die Kleine Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Zahlenwerte zu übermitteln und sind insoweit mit einer allfällig erforderlich werdenden Verlängerung der Antwortfrist einverstanden. 1. Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor? Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum Stichtag 26. März 2018 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Zum Stichtag 26. März 2018 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem (IN- POL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS II) 594 Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Abzüglich der Haftbefehle ausländischer Behörden (sieben Fahndungen) richteten sich diese gegen insgesamt 457 Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum Stichtag 26. März 2018 bestand zu insgesamt 108 Personen mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag. Gegen drei dieser Personen lagen mehrfache Haftbefehle wegen eines politisch motivierten Delikts vor. b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 80 Personen mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen sechs dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 15 dieser 80 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2644 c) Wie untergliedern sich die Haftbefehle in solche zur Sicherung des Strafverfahrens , zur Strafvollstreckung und zur Durchführung asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen? Bei den o. g. 594 Ausschreibungen handelte es sich um folgende Haftbefehlskategorien : Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 503 Fahndungen Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 70 Fahndungen Haftbefehle gem. § 456a StPO: 11 Fahndungen Haftbefehle zur Unterbringung: 2 Fahndungen Haftbefehle aufgrund von Regelungen des Asyl- bzw. AufenthG: 1 Fahndung Haftbefehle ausländischer Behörden: 7 Fahndungen d) Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf? Zum Erhebungsstichtag bestand zu 34 Personen, die sich gem. Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl. e) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt aufgeführt wird)? Der nachfolgenden Tabelle sind die zum Stichtag 26. März 2018 in den polizeilichen Informationssystemen ausgeschriebenen Haftbefehle zu Personen zu entnehmen , die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 8 Absatz 5 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten – BKAG a. F., ab dem 25. Mai 2018 § 18 Absatz 1 S. 4 BKAG n. F.) und die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse durch die datenbesitzenden Stellen dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Es wird diesbezüglich um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten: Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/ Interpol-Rotecken) müssen gem. den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 1 Strafvollstreckung § 260a StGB nein nein 2 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 3 Strafvollstreckung § 255 StGB i. V. m. § 263 StGB nein ja 4 Strafvollstreckung §86a StGB ja nein 5 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 6 Strafvollstreckung OWiG nein nein 7 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 8 Strafvollstreckung OWiG nein nein 9 Strafvollstreckung § 259 StGB nein nein 10 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 11 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 12 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 13 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 14 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 15 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 16 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 17 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 18 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 19 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 20 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 21 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 22 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 23 Strafvollstreckung § 212 StGB unbekannt ja 24 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 25 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 26 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 27 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 28 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 29 Strafvollstreckung § 241 StGB ja nein 30 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 31 Strafvollstreckung AufenthG nein nein 32 Sicherung des Strafverfahrens WaffG ja nein 33 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 34 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 35 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2644 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 36 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 37 Strafvollstreckung § 249 StGB nein ja 38 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 39 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 40 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 41 Strafvollstreckung § 187 StGB nein nein 42 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 43 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 44 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 45 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 46 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 47 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 48 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 49 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 50 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 51 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 52 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 53 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 54 Strafvollstreckung § 211 StGB ja ja 55 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 56 Strafvollstreckung StVG nein nein 57 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 58 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 59 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 60 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 61 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 62 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 63 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 64 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 65 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 66 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 67 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 68 Strafvollstreckung § 86a StGB nein nein 69 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 70 Strafvollstreckung § 142 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 71 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 72 Strafvollstreckung VersG ja nein 73 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 74 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 75 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 76 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 77 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 78 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 79 Strafvollstreckung §§ 2 StVG, 21 I Ziffer 1 StVG nein nein 80 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 81 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 82 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 83 Sicherung des Strafverfahrens § 304 StGB nein nein 84 Strafvollstreckung StVG nein nein 85 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 86 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 87 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 88 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 89 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 90 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 91 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 92 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 93 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 94 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 95 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 96 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 97 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 98 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 99 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 100 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 101 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 102 Strafvollstreckung § 316b StGB nein nein 103 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 104 Sicherung des Strafverfahrens § 212 StGB nein ja 105 Sicherung des Strafverfahrens §§ 108, 108a UrhG nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2644 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 106 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 107 Strafvollstreckung § 29a BtmG nein nein 108 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 109 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 110 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 111 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 112 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 113 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 114 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 115 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 116 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 117 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 118 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 119 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 120 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 121 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 122 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 123 Strafvollstreckung OWiG nein nein 124 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 125 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 126 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 127 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 128 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 129 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 130 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 131 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 132 Strafvollstreckung § 185 StGB unbekannt nein 133 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 134 SIS II / Interpol-Rotecke Haftbefehl ausländischer Behörden 135 SIS II / Interpol-Rotecke Haftbefehl ausländischer Behörden 136 SIS II / Interpol-Rotecke Haftbefehl ausländischer Behörden 137 SIS II / Interpol-Rotecke Haftbefehl ausländischer Behörden 138 SIS II / Interpol-Rotecke Haftbefehl ausländischer Behörden 139 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 140 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 141 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 142 Sicherung des Strafverfahrens § 145a StGB nein nein 143 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 144 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 145 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 146 Sicherung des Strafverfahrens § 316 StGB nein nein 147 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 148 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 149 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 150 Sicherung des Strafverfahrens § 52 WaffG nein nein 151 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 152 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 153 Strafvollstreckung § 170 StGB nein nein 154 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 155 Strafvollstreckung § 142 StGB nein nein 156 § 456a StPO § 211 StGB nein ja 157 Unterbringung § 244 StGB nein nein 158 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 159 Strafvollstreckung § 52 WaffG nein nein 160 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 161 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 162 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 163 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 164 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 165 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 166 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 167 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 168 § 456a StPO § 242 StGB nein nein 169 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 170 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 171 Strafvollstreckung § 315c StGB nein nein 172 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 173 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 174 Sicherung des Strafverfahrens § 253 StGB nein ja 175 Sicherung des Strafverfahrens § 52 WaffG nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2644 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 176 Sicherung des Strafverfahrens § 185 StGB nein nein 177 § 456a StPO § 223 StGB nein ja 178 Sicherung des Strafverfahrens § 185 StGB nein nein 179 Strafvollstreckung WaffG nein nein 180 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 181 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 182 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 183 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 184 Sicherung des Strafverfahrens § 52 WaffG ja nein 185 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 186 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 187 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 188 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 189 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 190 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 191 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 192 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 193 Strafvollstreckung § 29 BtmG nein nein 194 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 195 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 196 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 197 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 198 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 199 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 200 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 201 Strafvollstreckung Luftverkehrsgesetz nein nein 202 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 203 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 204 Strafvollstreckung § 244a StGB nein nein 205 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 206 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 207 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 208 Strafvollstreckung § 281 StGB nein nein 209 Strafvollstreckung OWiG nein nein 210 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 211 Strafvollstreckung § 145d StGB nein nein 212 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 213 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 214 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 215 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 216 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 217 Strafvollstreckung § 238 StGB nein nein 218 Strafvollstreckung § 177 StGB nein ja 219 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 220 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 221 § 456a StPO § 211 StGB nein ja 222 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 223 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 224 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 225 Sicherung des Strafverfahrens § 244 StGB nein nein 226 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 227 Sicherung des Strafverfahrens § 244 StGB nein nein 228 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 229 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 230 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 231 Sicherung des Strafverfahrens § 255 StGB nein ja 232 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 233 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 234 Strafvollstreckung § 111 StGB nein nein 235 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 236 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 237 SIS II / Interpol-Rotecke Haftbefehl ausländischer Behörden 238 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 239 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 240 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 241 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 242 § 456a StPO § 212 StGB nein ja 243 Sicherung des Strafverfahrens § 241 StGB unbekannt nein 244 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2644 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 245 Strafvollstreckung §§ 240, 263, 267, 316 StGB; §§ 2, 52 WaffG; § 21 StVG, §§ 1,6 PflVG nein nein 246 Strafvollstreckung § 132a StGB nein nein 247 Strafvollstreckung § 21 StVG; WaffG nein nein 248 Strafvollstreckung § 95 AufenthG nein nein 249 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 250 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 251 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 252 § 456a StPO § 29a BtmG nein nein 253 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 254 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 255 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 256 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 257 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 258 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 259 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 260 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 261 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 262 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 263 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 264 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 265 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 266 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 267 Strafvollstreckung § 249 StGB nein ja 268 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 269 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 270 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 271 Strafvollstreckung § 315c StGB nein nein 272 Strafvollstreckung § 125 StGB ja ja 273 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 274 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 275 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 276 Strafvollstreckung §§ 224, 223, 303 StGB ja ja 277 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 278 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 279 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 280 Strafvollstreckung PflVG nein nein 281 Sicherung des Strafverfahrens § 146 StGB nein nein 282 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 283 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 284 Strafvollstreckung § 6 PflVG nein nein 285 Strafvollstreckung §§ 242, 263a, 267 StGB nein nein 286 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 287 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 288 Sicherung des Strafverfahrens §§ 249, 250, 223, 224 StGB nein ja 289 Sicherung des Strafverfahrens § 21 StVG nein nein 290 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 291 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 292 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 293 Strafvollstreckung § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 315c Abs. 3 Nr. 2 StGB nein nein 294 Strafvollstreckung Verstoß gg. Weisungen nein nein 295 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 296 Strafvollstreckung §§ 86a, 126 StGB ja nein 297 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 298 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 299 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 300 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 301 Strafvollstreckung §§ 241, 240, 239, 224 223 StGB nein ja 302 Sicherung des Strafverfahrens §§ 113, 120, 126, 130, 185, 223 StGB ja ja 303 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 304 Strafvollstreckung § 263a Abs. 1 StGB nein nein 305 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 306 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 307 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 308 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 309 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 310 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 311 Strafvollstreckung §§ 123, 303 StGB nein nein 312 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2644 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 313 Regelung des Asyl- bzw. Auf-enthaltsgesetzes § 53 AufenthG nein nein 314 Strafvollstreckung §§ 243, 244, 267 StGB nein nein 315 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 316 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 317 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 318 Strafvollstreckung § 263a StGB nein nein 319 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 320 Strafvollstreckung OWiG nein nein 321 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 322 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 323 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 324 Strafvollstreckung § 249 StGB nein ja 325 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 326 Unterbringung § 263 StGB nein nein 327 Strafvollstreckung §§ 22, 23, 185, 223 StGB nein ja 328 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 329 Strafvollstreckung BtMG nein nein 330 SIS II / Interpol-Rotecke Haftbefehl ausländischer Behörden 331 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 332 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 333 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 334 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 335 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 336 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 337 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 338 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 339 Strafvollstreckung §§ 223, 230 StGB nein ja 340 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 341 Strafvollstreckung OWiG nein nein 342 Sicherung des Strafverfahrens § 244 StGB nein nein 343 Sicherung des Strafverfahrens BtMG nein nein 344 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 345 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 346 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 347 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 348 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB ja ja 349 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 350 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 351 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 352 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 353 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 354 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 355 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 356 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 357 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 358 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 359 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 360 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 361 Strafvollstreckung §§ 223, 242 StGB nein ja 362 Sicherung des Strafverfahrens BtMG nein nein 363 Strafvollstreckung BtMG nein nein 364 Strafvollstreckung §§ 259, 244, 242 StGB nein nein 365 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 366 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 367 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 368 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 369 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 370 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 371 § 456a StPO WaffG nein nein 372 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 373 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 374 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 375 Strafvollstreckung § 276 StGB nein nein 376 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 377 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 378 Strafvollstreckung Versammlungsgesetz ja nein 379 Strafvollstreckung §§ 242, 243 265a StGB nein nein 380 Strafvollstreckung BtMG nein nein 381 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 382 Strafvollstreckung §§ 243, 242, 265a StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2644 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 383 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 384 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 385 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 386 Strafvollstreckung §§185, 241 StGB nein nein 387 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 388 Sicherung des Strafverfahrens § 142 StGB nein nein 389 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 390 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 391 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 392 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 393 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 394 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 395 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 396 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a, 53 StGB nein nein 397 Strafvollstreckung BtMG nein nein 398 § 456a StPO § 123 StGB nein nein 399 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 400 Strafvollstreckung WaffG nein nein 401 Strafvollstreckung §§ 267, 263 StGB, BtmG nein nein 402 Strafvollstreckung BtMG nein nein 403 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 404 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 405 Strafvollstreckung § 323a StGB nein nein 406 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 407 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 408 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 409 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 410 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 411 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 412 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 413 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 414 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 415 Sicherung des Strafverfahrens § 212 StGB (HB wurde nach Abschiebung ausgestellt) nein ja 416 Strafvollstreckung OWiG ja nein 417 Strafvollstreckung § 266a StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 418 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 419 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 420 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 421 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 422 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 423 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 424 Strafvollstreckung § 266 StGB nein nein 425 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 426 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 427 Strafvollstreckung Versammlungsgesetz ja nein 428 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 429 Strafvollstreckung §§ 113, 267 StGB nein ja 430 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 431 Strafvollstreckung Versammlungsgesetz ja nein 432 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 433 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 434 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 435 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 436 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 437 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a, 242 StGB nein nein 438 Strafvollstreckung §§ 223, 130 StGB ja ja 439 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 440 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 441 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 442 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 443 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 444 Strafvollstreckung § 306 StGB nein ja 445 Sicherung des Strafverfahrens § 238 StGB nein nein 446 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 447 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 448 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 449 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 450 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 451 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 452 Strafvollstreckung BtMG nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/2644 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 453 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 454 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 455 Sicherung des Strafverfahrens §§ 246, 248b, 283 StGB nein nein 456 Strafvollstreckung §§ 263, 246 StGB nein nein 457 Sicherung des Strafverfahrens § 370 AO nein nein 458 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 459 § 456a StPO § 244a StGB nein nein 460 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 461 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 462 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 463 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 464 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 465 § 456a StPO §§ 244a, 243, 242 StGB nein nein 466 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 467 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 468 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 469 Strafvollstreckung § 29a BtMG nein nein 470 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 471 Strafvollstreckung § 303 StGB ja nein 472 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 473 § 456a StPO § 243 StGB nein nein 474 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 475 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 476 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 477 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 478 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 479 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 480 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 481 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 482 Strafvollstreckung BtMG nein nein 483 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 484 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 485 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 486 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 487 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 488 Strafvollstreckung § 240 StGB ja nein 489 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 490 Strafvollstreckung OWiG nein nein 491 Strafvollstreckung OWiG nein nein 492 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 493 Strafvollstreckung § 323a StGB nein nein 494 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 495 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 496 Strafvollstreckung § 4 GewSchG, § 241 StGB nein nein 497 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 498 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 499 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 500 Strafvollstreckung § 185 StGB unbekannt nein 501 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 502 Strafvollstreckung OWiG nein nein 503 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 504 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 505 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 506 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 507 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 508 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 509 Strafvollstreckung § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG nein nein 510 Strafvollstreckung § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG nein nein 511 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 512 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 513 Strafvollstreckung OWiG nein nein 514 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 515 Strafvollstreckung § 4 Gewaltschutzgesetz nein nein 516 Strafvollstreckung OWiG nein nein 517 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 518 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 519 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 520 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 521 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 522 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/2644 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 523 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 524 Strafvollstreckung OWiG nein nein 525 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 526 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 527 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 528 Strafvollstreckung § 252 StGB nein ja 529 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 530 Strafvollstreckung § 229 StGB nein nein 531 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 532 Strafvollstreckung OWiG nein nein 533 Strafvollstreckung §§ 283, 283b StGB i. V. m. § 84 GmbHG nein nein 534 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 535 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 536 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 537 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 538 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 539 Sicherung des Strafverfahrens § 241 StGB nein nein 540 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 541 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 542 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 543 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 544 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 545 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 546 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 547 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 548 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 549 Strafvollstreckung § 248b StGB nein nein 550 Sicherung des Strafverfahrens § 212 StGB nein ja 551 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 552 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 553 Strafvollstreckung BtMG nein nein 554 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 555 Strafvollstreckung OWiG nein nein 556 Strafvollstreckung § 303 StGB ja nein 557 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 558 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 559 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 560 Strafvollstreckung §§ 130, 86a StGB ja nein 561 Strafvollstreckung PflVG nein nein 562 Strafvollstreckung OWiG nein nein 563 Strafvollstreckung OWiG nein nein 564 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 565 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 566 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 567 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 568 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 569 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 570 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 571 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 572 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 573 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 574 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 575 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 576 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 577 Strafvollstreckung VersG ja nein 578 Strafvollstreckung OWiG nein nein 579 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 580 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 581 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 582 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 583 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 584 Strafvollstreckung § 22 StVG nein nein 585 Strafvollstreckung OWiG nein nein 586 Strafvollstreckung OWiG nein nein 587 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 588 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 589 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/2644 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewalt - delikt? 590 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 591 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 592 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 593 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 594 Strafvollstreckung § 253 StGB nein nein 2. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte ) und Priorität III (sonstige) bewertet (bitte auch jeweils die Zahl der Personen angeben)? Die o. g. 594 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität durch die datenbesitzenden Stellen [LKÄ, BPOL, ZKA und Fachbereiche der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz (ST) des BKA] wie folgt bewertet: Priorität 1 (Terrorismusdelikte): keine Fahndungen Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug): 86 Fahndungen Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug): 501 Fahndungen Haftbefehle ausländischer Behörden: 7 Fahndungen 3. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde, und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)? Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten Zu einer Person können gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)politischen Motivation, der Priorität oder im Jahr der Ausstellung unterscheiden. Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag 26. März 2018 in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme zu entnehmen. Hierbei ist darauf zu achten , dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z bzw. das SIS II nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls durch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/ Interpol-Rotecken) gem. den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden. Jahr der Einstellung des Haftbefehls in INPOL-Z bzw. SIS II Haftbefehle gesamt (Stichtag: 26. März 2018) Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Delikt zugrunde liegt Haftbefehle, denen ein Gewaltdelikt zugrunde liegt Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde liegt alle Jahre 594 111 86 15 2009 1 0 1 0 2010 1 1 0 0 2011 9 3 1 0 2012 3 0 1 0 2013 6 1 1 0 2014 22 3 0 0 2015 26 5 3 1 2016 81 18 15 3 2017 236 38 37 6 2018 209 42 27 5 Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, zu entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden Personen bei der unten stehenden Auswertung ausschließlich der älteste Haftbefehl berücksichtigt , da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/2644 Jahr der Einstellung des Haftbefehls in INPOL-Z bzw. SIS II Personen (Stichtag: 26. März 2018) davon Personen mit PHW* „gewalttätig“ alle Jahre 457 109 2009 1 1 2010 1 0 2011 7 3 2012 3 1 2013 5 2 2014 18 3 2015 20 2 2016 60 12 2017 172 36 2018 170 49 * PHW = personengebundener Hinweis 4. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden seit 1. Oktober 2017 einer besonderen Betrachtung im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) unterzogen, und wie viele nicht? Seit dem 1. Oktober 2017 wurden 72 Personen von insgesamt 217 Personen (aus der Erhebung mit Stichtag 25. September 2017), bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, in insgesamt elf Sitzungen (darunter eine Sitzung zum Erhebungsstichtag 30. März 2017) der AG Personenpotenziale im Rahmen des GETZ-R thematisiert. a) Welche Kriterien liegen hierbei zugrunde, und warum werden nicht alle seit über einem halben Jahr flüchtigen Neonazis einer solchen besonderen Betrachtung unterzogen (die Fragestellerinnen und Fragesteller weisen darauf hin, dass die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 4a auf Bundestagsdrucksache 19/144 genannten Kriterien sich nur auf eine von zehn Sitzungen der AG Personenpotentiale im GETZ beziehen, sich das Erkenntnisinteresse aber auf sämtliche Sitzungen bezieht)? Es gibt keine einheitlichen Kriterien, wonach die Auswahl der mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen zur Erörterung in Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R durch die datenbesitzenden Behörden erfolgt. Jede Behörde wählt die Personen nach eigenen Kriterien aus. Dabei können Haftbefehle aller Prioritäten , sowie Neu- und Altdatenbestände eingebracht werden. Das BKA hat folgende eigene Kriterien für die halbjährliche Sitzung des BKA zum Personenpotenzial „Offene Haftbefehle – Auswahl BKA“ aufgestellt, um eine Auswahl der Personen treffen zu können: Terrorismusstraftat/Priorität 1 (bei den bisherigen Erhebungen wurde kein Straftäter PMK -rechts- aufgrund eines Terrorismusdelikts gesucht) oder Gewaltstraftat/ Priorität 2 und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode länger als sechs Monate gesucht und deren aktueller Aufenthalt in der Erhebung durch den Datenbesitzer als unbekannt deklariert wurde. Darüber hinaus werden Personen, bei denen der Haftbefehl bis zum Sitzungstermin vollstreckt ist oder sich anderweitig erledigt hat, nicht mehr berücksichtigt. b) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)? Seit dem 1. Oktober 2017 wurden insgesamt 122 mit offenem Haftbefehl gesuchte Personen im GETZ-R betrachtet. Zu diesen lagen zu den jeweiligen Erhebungsstichtagen insgesamt 172 Haftbefehle vor (zwei Haftbefehle aus der Erhebung mit Stichtag 30. März 2017 und 170 Haftbefehle aus der Erhebung mit Stichtag 25. September 2017). Den Haftbefehlen lagen die nachfolgenden Deliktsqualitäten (Prioritäten) zugrunde: Erhebungsstichtag 30. März 2017 Priorität 1: kein Haftbefehl Priorität 2: 1 Haftbefehl Priorität 3: 1 Haftbefehl Erhebungsstichtag 25. September 2017 Priorität 1: 1 Haftbefehl Priorität 2: 53 Haftbefehle Priorität 3: 117 Haftbefehle Es wird darauf hingewiesen, dass zu einer Person gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen können. Diese können sich u. a. in der Priorität unterscheiden. c) Wie lange dauern die Sitzungen der AG Personenpotentiale im Schnitt? Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R sind zeitlich offen gestaltet , sodass in jeder Sitzung jede Person so lange thematisiert werden kann, bis alle Teilnehmer eigene Erkenntnisse zur Person einbringen konnten. Die Anzahl der in den Sitzungen der AG Personenpotenziale thematisierten Personen und die Dauer der einzelnen Sitzungen variiert und hängt von den konkret thematisierten Fällen und der jeweiligen Erkenntnislage ab. Die Sitzungen seit dem 1. Oktober 2017 zum Personenpotenzial „Offene Haftbefehle “ haben im Schnitt 40 Minuten gedauert. d) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen? Inwiefern kann sie ihre Annahme, die Thematisierung im GETZ-R habe zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen, substantiieren? In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass fahndungsrelevante Informationen ausgetauscht werden konnten. Grundsätzlich führte die Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen im GETZ-R zu einer Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/2644 379 der zum Stichtag 25. September 2017 in INPOL-Z oder dem SIS II eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 26. März 2018 vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe). Zu 39 der 72 Personen, die in den zurückliegenden Sitzungen des BKA besprochen wurden, liegt mittlerweile kein Haftbefehl mehr vor. Bei elf Personen wurde die Einschätzung des PMK-Hintergrunds überprüft und aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse neu bewertet. Zu vier Personen liegen Haftbefehle gem. § 456a der Strafprozessordnung (Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe bei Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland) vor. e) Wie viele Haftbefehle wurden seit dem Stichtag 25. September 2017 vollstreckt , wie viele haben sich durch Zahlung einer Geldbuße erledigt, und wie viele haben sich anderweitig erledigt? Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. 379 der zum Stichtag 25. September 2017 in INPOL-Z oder dem SIS II eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, konnten bis zum 26. März 2018 vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe). Die Vollstreckung der offenen Haftbefehle obliegt insbesondere den Polizeien der Länder. f) In welchem Umfang wurde infolge der Besprechungen eine PMK-Einschätzung in welcher Hinsicht geändert? Bei den durch das BKA initiierten Erörterungen nach den in der Antwort zu Frage 4 a) dargestellten Kriterien wurden bei elf Personen keine aktuellen Bezüge zur PMK -rechts- festgestellt. Da die Speichergründe für die vorgenannten Personen in der Verbunddatei INPOL-Fall Innere Sicherheit und/ oder die Gründe für die Vergabe des EHW1 „Politisch motivierter Straftäter PMK -rechts-“ vor diesem Hintergrund nicht mehr gegeben waren, waren die Datenbestände aus datenschutzrechtlichen Aspekten und unter Beachtung der jeweiligen Errichtungsanordnung anzupassen. Dies führt dazu, dass die vorgenannten elf Personen die Kriterien für die Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter nicht mehr erfüllen. g) Wie viele Personen, gegen die seit mehr als einem halben Jahr ein Haftbefehl vorliegt, befinden sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden längerfristig im Ausland, und inwiefern ist ihr Aufenthaltsland bekannt (ggf. bitte nach den fünf wichtigsten Ländern aufgliedern)? Zum Erhebungsstichtag bestand zu 27 Personen, die sich gemäß Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl, der zum Erhebungsstichtag älter als ein halbes 1 EHW = ermittlungsunterstützender Hinweis Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr war. Bei der Erhebung der offenen Haftbefehle handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Eine Aussage, ob sich die Personen „längerfristig “ im Ausland aufhalten, ist durch das BKA nicht möglich. Gemäß Einschätzung der datenbesitzenden Stellen hielten sich zum Erhebungsstichtag 15 der o. g. 27 Personen in den folgenden Staaten auf: Österreich: 6 Personen Polen: 3 Personen Tschechische Republik: 2 Personen Frankreich: 2 Personen Russland: 2 Personen 5. Welches Ergebnis erbrachten die von der AG Personenpotenziale angestellten Erörterungen, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern? Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden (ggf. auch außerhalb der AG Personenpotentiale und ggf. aufgrund von Einschätzungen nach erfolgter Festnahme) vor, ob sich Straftäter gezielt ihrer Festnahme entzogen hatten? Inwiefern haben in der Vergangenheit die ermittlungsführenden Dienststellen ihre Bewertung der Frage, ob sich die gesuchten Straftäter der Vollstreckung der Haftbefehle gezielt entziehen, im Rahmen der Beratungen der AG Personenpotentiale oder anderweitig den Sicherheitsbehörden auch des Bundes zur Kenntnis gebracht, und welche konkreten Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen? Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R dienen vorrangig dem länderübergreifenden Austausch von Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden. Wenn Personen aus der Erhebung offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter PMK -rechts- Thema einer solchen Sitzung sind, stehen insbesondere die fahndungsrelevanten Informationen im Vordergrund, deren Austausch die Vollstreckung der Haftbefehle begünstigen könnte. Ob sich Personen, deren Aufenthaltsort durch die datenbesitzenden Stellen als „unbekannt“ bewertet wurde, bewusst der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen , kann im Ergebnis nicht fundiert eingeschätzt werden. Oftmals ergeben sich jedoch Anhaltspunkte dafür, dass diese Personen vielmehr ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen oder keinen festen Wohnsitz haben. Die Personen, bei denen Haftbefehle durch die Länderdienststellen oder die Bundespolizei vollstreckt wurden, werden im Nachgang nicht mehr in einer Sitzung der AG Personenpotenziale thematisiert. Das BKA kann somit keine Aussage zu den Hintergründen der letztlich erfolgten Festnahme treffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/2644 6. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch die hierbei gespeicherten personenbezogenen Hinweise angeben )? 456 der 457 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit offenem Haftbefehl (ohne Haftbefehle ausländischer Behörden) waren zum Stichtag 26. März 2018 in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung). Eine Person, zu der zum Erhebungsstichtag eine deutsche Ausschreibung im SIS II bestand, war im SIS II gespeichert. Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden themenspezifischen Dateien enthalten: INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS): 405 Personen EHW „PMKR“2 in INPOL-Z: 174 Personen PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z: 109 Personen Gewalttäterdatei „rechts“: 5 Personen Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED): 38 Personen a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden , sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst? Eine der 80 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, ist in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst. b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst? Eine der 15 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, ist in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst. c) An welche Behörden von EU- und Drittstaaten bzw. internationale Agenturen (bitte genau aufschlüsseln) wurden Datensätze über wie viele gesuchte Personen weitergegeben? Im BKA besteht keine statistische Auswertemöglichkeit im Hinblick auf einen durch die zuständigen Länderdienststellen initiierten internationalen Schriftverkehr zu Personen mit offenen Haftbefehlen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass zu acht Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, Ausschreibungen zur Festnahme im SIS II eingestellt sind. Hierbei handelt es sich in sieben Fällen um Ausschreibungen anderer Schengenstaaten . Durch die Bundesregierung werden keine Auskünfte zu den in Rede 2 PMKR = ermittlungsunterstützender Hinweis „Politisch motivierter Straftäter PMK -rechts-“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode stehenden Haftbefehlen erteilt, da diese möglicherweise Rückschlüsse auf den zugrunde liegenden Sachverhalt sowie die Person zulassen und hierdurch ggf. der Fahndungszweck gefährdet werden könnte. Eine der acht vorgenannten Personen ist aufgrund eines aus Deutschland stammenden Europäischen Haftbefehls im SIS II ausgeschrieben. Bei einer Personenausschreibung zur Festnahme im SIS II ist der ausschreibende Staat verpflichtet, grundsätzliche Informationen an alle nationalen Zentralbüros der an das SIS angeschlossenen Staaten zu übermitteln. d) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht? e) Wie viele der gesuchten Personen sind im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6d und 6e gemeinsam beantwortet . Acht Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, werden aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht. Alle acht Personen sind demnach im SIS II ausgeschrieben. 7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass zum 30. März 2017 nur acht von 104 gewalttätigen Neonazis in der Gewalttäterdatei rechts gespeichert waren? Zum Stichtag 30. März 2017 waren acht von 104 Personen, zu denen ein offener Haftbefehl der Priorität II (Gewaltdelikt mit oder ohne PMK-Bezug) vorliegt, zugleich in der Gewalttäterdatei „rechts“ gespeichert. Zum Stichtag 25. September 2017 waren elf von 114 Personen und zur aktuellen Erhebung mit Stichtag 26. März 2018 sind 5 von 80 Personen in dieser Datei gespeichert. Die Speicherung in der Gewalttäterdatei „rechts“ ist eine Einzelfallentscheidung der zuständigen datenbesitzenden Behörde. Hierzu kann das BKA keine weiteren Aussagen treffen. a) Sieht sie Veranlassung dafür, bei den zuständigen Landesbehörden eine sorgfältigere Speicherung anzuregen oder sich jedenfalls zu erkundigen, warum die meisten gewaltbereiten Neonazis nicht als solche registriert werden? c) Wird über diese Frage ebenfalls im GETZ gesprochen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Besprechungen ? Die Fragen 7a und 7c werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Besprechungen der mit offenem Haftbefehl gesuchter Personen in der AG Personenpotenziale des GETZ-R wird die Speicherung in Verbunddateien aufgegriffen und thematisiert. Die abschließende Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen und die Bearbeitung der entsprechenden Speicherung obliegen der zuständigen datenbesitzenden Behörde. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/2644 b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie für die Relevanz der Gewalttäterdatei ? Die Gewalttäterdatei „rechts“ dient der Polizei zur Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Straftaten im Sinne des Definitionssystems PMK (Phänomenbereich PMK -rechts-). Die Datei dient insbesondere zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit einschlägigen Musikkonzerten, öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Veranstaltungen , insbesondere Aufmärschen sowie zur Abwehr von Gefahren, die von Ansammlungen gewaltbereiter Personen ausgehen. Die Datei ermöglicht das Gewinnen von Anhaltspunkten für das sachgerechte und wirksame Treffen von Eingriffsmaßnahmen, liefert der Polizei Erkenntnisse für organisatorische und taktische Maßnahmen, sowie für die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Eine Eingabe erscheint geboten, soweit die Gewalt durch mehrere Personen gemeinsam zur Durchsetzung politischer Ziele angewendet worden ist. Im Rahmen der Bearbeitung der mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen werden durch die datenbesitzenden Stellen die rechtlichen Voraussetzungen zur Speicherung der Person in Verbunddateien, wie der Gewalttäterdatei „rechts“, geprüft und entsprechend umgesetzt. Das Personenpotenzial der mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen im Bereich der PMK -rechts- entspricht größtenteils nicht dem Personenpotenzial der in der Datei „Gewalttäter rechts“ gespeicherten Personen . Anzumerken bleibt, dass zum Erhebungsstichtag zu den 457 mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen bei 109 Personen der personenbezogene Hinweis „gewalttätig “ in INPOL-Z besteht und demgegenüber bei 80 Personen den Haftbefehlen ein Gewaltdelikt zugrunde liegt. 8. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik? Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA in einem Halbjahresrhythmus durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder, weitere als relevant einzustufende Personengruppen anhand eines dreistufigen Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende 2011. Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder eine zum jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach Personen zur Verfügung zu stellen, wenn diese mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen in naher Zukunft (politisch motivierte) Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (vgl. § 8 Absatz 5 BKAG a. F., seit dem 25. Mai 2018 § 18 Absatz 1 Nr. 4 BKAG n. F.) und ein offener Haftbefehl besteht. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2644 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R ist eine Verbesserung der (polizeilichen) Erkenntnislage zu verzeichnen. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4d verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333