Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 5. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2648 19. Wahlperiode 07.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2245 – Weiterentwicklung der europäischen Forschungsförderung Um die großen Herausforderungen unserer Zeit bewältigen zu können, brauchen wir innovative Lösungen aus Wissenschaft und Forschung. Oftmals sind diese Herausforderungen – wie etwa die Klimakrise, wachsende soziale Ungleichheit oder die Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen – so komplex, dass ihnen in Politik und Wissenschaft nur auf internationaler Ebene angemessen begegnet werden kann. Die Europäischen Forschungsrahmenprogramme können mit der richtigen Ausgestaltung und finanziellen Ausstattung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leisten. Als Kern einer ambitionierten Forschungs- und Innovationspolitik auf europäischer Ebene führen sie zudem die besten Köpfe zusammen und tragen dazu bei, gemeinsam nach den besten Lösungen zu suchen und nationale Egoismen zu überwinden. Nachdem nun die Zwischenevaluation von Horizont 2020 vorliegt und die Verhandlungen über das 9. Forschungsrahmenprogramm der EU („Horizont Europa“) unmittelbar bevorstehen, hat die Bundesregierung im Januar bzw. September 2017 Positionspapiere veröffentlicht. Vor dem Hintergrund zahlreicher Stellungnahmen wissenschaftlicher und politischer Institutionen sowie aktueller Entwicklungen auf EU-Ebene wie beispielsweise den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen der EU sind jedoch viele Fragen offen. Finanzielle Ausstattung und strukturelle Rahmenbedingungen 1. Hält die Bundesregierung eine Aufstockung der Mittel für das 9. Forschungsrahmenprogramm für notwendig, und wenn ja, in welchem Umfang, bzw. unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission von einer Mittelausstattung von rund 100 Mrd. Euro? Die Bundesregierung wird sich in den Beratungen des Vorschlags für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 der Europäischen Union für eine weitere Modernisierung des Haushalts, für die konsequentere Ausrichtung auf den europäischen Mehrwert und für die angemessene Berücksichtigung wichtiger Zukunftsaufgaben und Querschnittthemen, so Forschung und Innovation, einsetzen. Dabei wird sie bewährte EU-Politiken grundsätzlich nicht in Frage stellen. Die Bundesregierung wird die Vorschläge der Kommission im Einzelnen sorgfältig prüfen. Bei der abschließenden Bewertung einzelner Mittelansätze, so dem für das 9. Forschungsrahmenprogramm (Horizont Europa) und dem für EURATOM, werden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2245 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sowohl die noch ausstehenden Sektorverordnungen als auch der Gesamtkontext des künftigen Finanzrahmens sowie die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen sein. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen- (MFR) auf ein angemessenes Gesamtvolumen und eine faire Lastenteilung achten. 2. Wie sollten die Mittel für das 9. Forschungsrahmenprogramm nach Ansicht der Bundesregierung auf die verschiedenen Bereiche (Programmlinien und -bestandteile, wie z. B. ERC (= European Research Council), Risikofinanzierung ) aufgeteilt werden? Im 9. Forschungsrahmenprogramm (Horizont Europa) müssen alle Entwicklungsgrade des Forschungs- und Innovationsgeschehens und Projektgrößen in einem ausgewogenen Verhältnis gefördert werden: ausgehend von einer starken Grundlagenforschung, die maßgeblich auch von den Hochschulen geleistet wird, über die angewandte Forschung bis zur Markteinführung. 3. Wie bewertet die Bundesregierung den Anteil des 9. Forschungsrahmenprogramms für EURATOM (= Europäische Atomgemeinschaft) i. H. v. 2,4 Mrd. Euro? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Aufstockung des 9. Forschungsrahmenprogramms zum Ziel haben muss, tatsächlich mehr Ausgaben für Forschung, Innovation und Wissensaustausch bereitzustellen, und sich nicht darin erschöpfen darf, dass bereits bestehende Förderprogramme andernorts bloß umgewidmet werden? Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass Zusatzausgaben in prioritären Bereichen in erster Linie durch Umschichtungen in anderen Bereichen aufzubringen sind. 5. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die Bewilligungsquote laut Zwischenevaluierung von Horizont 2020 gegenüber dem 7. Forschungsrahmenprogramm um rund 6 Prozentpunkte auf 11,6 Prozent gefallen ist, und welchen Handlungsbedarf folgert sie daraus für das 9. Forschungsrahmenprogramm ? Angemessene Erfolgsaussichten sind ein Aspekt von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität von Horizont Europa. Erfolgsquoten im einstelligen Bereich, wie in Teilbereichen des 8. Forschungsrahmenprogramms (Horizont 2020), sind inakzeptabel. Ziel muss es sein, für die Antragsteller einen überflüssigen Einsatz von personellen und monetären Ressourcen zu vermeiden. Dieser Aspekt ist bei der Ausgestaltung von Ausschreibungen und der Budgetierung der verschiedenen Ausschreibungsthemen zu beachten. Um die Überzeichnung zu reduzieren, müssen Arbeitsprogramme und Ausschreibungen klare Ziele und Zielgruppen adressieren . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2648 6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kommission, dass über die tatsächliche Finanzausstattung von Horizont 2020 62,4 Mrd. Euro mehr notwendig gewesen wären, um alle hochwertigen Anträge angemessen zu fördern , und welche Schlüsse zieht sie daraus? Als hochwertige Anträge wurden von der Kommission alle Anträge über den erforderlichen Schwellenwerten gewertet. Tatsächlich gefördert wurden nur die besten Anträge; die Exzellenz wurde hier als ausschlaggebendes Kriterium bei vorhandenem Budget genommen. Der sogenannte Lamy-Report (Report of the independent High Level Group on maximising the impact of EU Research & Innovation Programmes, 2017) schlägt nicht vor, alle „hochwertigen“ Anträge zu fördern, sondern das Ziel zu verfolgen, mindestens 30 Prozent der qualitativ hochwertigen Vorschläge zu unterstützen. 7. Welche Bewilligungsquote jeweils auf nationaler und europäischer Ebene hält die Bundesregierung bei Forschungsanträgen für erstrebenswert, um hochkarätige, vielversprechende Bewerber nicht durch zu geringe Bewilligungsquoten abzuschrecken? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag, im 9. Forschungsrahmenprogramm ein zweistufiges Bewerbungsverfahren einzurichten , und wie sollte dies ggf. ausgestaltet sein, um kleinere Institutionen mit weniger Ressourcen nicht von der Bewerbung abzuschrecken? Ein zweistufiges Bewerbungsverfahren ist nicht für alle Instrumente geeignet. In vielen Bereichen wird es jedoch bereits erfolgreich in Horizont 2020 angewendet. 9. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Forderung einiger Wissenschaftsorganisationen (z. B. Gemeinsame Berliner Stellungnahme vom Februar 2018), die Förderquote für die Industrie – mit Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen – zu senken, um die Balance zugunsten von Verbundprojekten und wissenschaftlichen Einrichtungen zu verschieben? Die Bundesregierung ist offen für eine Diskussion über eine anreizgerechte Absenkung der Förderung („Research and Innovation Actions“ und „Innovation Actions “) für industrielle Partner (mit Ausnahme der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)), um mehr Industrieunternehmen eine Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation zu ermöglichen. 10. Wie groß sind nach Einschätzung der Bundesregierung die genannten „Mitnahmeeffekte “ (Positionspapier September 2017, S. 4) durch industrielle Partner, und worauf stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung? Die genaue Höhe der „Mitnahmeeffekte“ ist statistisch nicht erfassbar. Aus Diskussionen mit Stakeholdern ergeben sich Hinweise, dass diese von Fall zu Fall vorhanden sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2245 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Inwiefern wurde die von den Nationalen Kontaktstellen angegebene Zielmarke , dass in Horizont 2020 20 Prozent des Budgets aus den Bereichen „Führende Rolle bei grundlegenden und industriellen Technologien“ und „Gesellschaftliche Herausforderungen“ an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gehen sollte, erreicht, und durch welche Formate sollten im 9. Forschungsrahmenprogramm nach Ansicht der Bundesregierung die Forschungs -, Entwicklungs- und Innovationstätigkeiten von KMUs gefördert werden, und welche Zielmarke wird für sinnvoll erachtet? Aktuell liegt der Anteil von KMU an den Beteiligungen in den beiden genannten Bereichen bei 20,6 Prozent und damit knapp über der Zielmarke. Eine politische Zielmarke für KMU, vergleichbar mit der in Horizont 2020, sollte in Horizont Europa beibehalten werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen . 12. Teilt die Bundesregierung die Kritik der Allianz der Wissenschaftsorganisationen , wonach sich die Kluft zwischen der Förderung von (Grundlagen-) Forschung und marktorientierten Innovationen durch Horizont 2020 weiter öffnete (Stellungnahme vom 13. Juli 2016)? Das Rahmenprogramm Horizont 2020 sieht vor, dass die Ergebnisse von Projekten weiterverwertet werden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass in Horizont Europa alle Entwicklungsgrade des Forschungs- und Innovationsgeschehens und Projektgrößen in einem ausgewogenen Verhältnis zu fördern sind: ausgehend von einer starken Grundlagenforschung, die maßgeblich auch von den Hochschulen geleistet wird, über die angewandte Forschung bis zur Markteinführung . Innerhalb dieser großen Bandbreite erhalten auch die mittleren Technologiereifegrade (TRL) die erforderliche Aufmerksamkeit. 13. Wenn ja, welche Maßnahmen sind geeignet, um diese Kluft durch das 9. Forschungsrahmenprogramm zu schließen? Die bislang bekannten Pläne zu Horizont Europa lassen ein ausgewogenes Verhältnis erwarten, so dass die Bundesregierung derzeit keinen Bedarf für weitere Maßnahmen in diesem Zusammenhang sieht. 14. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung Mechanismen im 9. Forschungsrahmenprogramm oder in den EU-Ausgabenprogrammen verankert sein, um neben Fragen der unabhängigen Justiz zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit auch konkret auf die Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit in EU-Mitgliedstaaten zu reagieren, und wie könnten diese aussehen? 15. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission , der auch die Mitgliedstaaten, auf die das neue Rechtsstaatsinstrument angewendet wird, in jedem Fall dazu verpflichtet, EU-Programme durchzuführen und Gelder an Einzelbegünstigte wie Erasmus-Studierende und Forschende auszuzahlen? Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung hat wiederholt betont, dass europäische Werte die Grundlage des Zusammenhalts der Europäischen Union darstellen. Die Berücksichtigung dieser Werte kann die Zwecke sektoraler Politiken befördern. So ist die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundprinzipien eine wichtige Voraussetzung für ein gesundes Investitionsumfeld. Ein Vorschlag der Kommission zu einer Rechtsstaatlichkeits -Verordnung liegt bereits vor und wird von der Bundesregierung ge- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2648 prüft. Die Vorschläge der Kommission zu den noch ausstehenden Sektorverordnungen werden in diese Prüfung einbezogen, soweit hier entsprechende Bezüge aufgenommen sein sollten. 16. Welches Gewicht sollten nach Ansicht der Bundesregierung ERC-Grants im Vergleich zu anderen Förderinstrumenten im 9. Forschungsrahmenprogramm haben? Der Europäische Forschungsrat (ERC), als weltweit anerkannter Leuchtturm europäischer Exzellenz, muss auch in Horizont Europa so ausgestattet und konstituiert sein, dass er seine Autonomie bewahren kann. 17. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass geleistete Lehrtätigkeit in Zukunft für die Vergabe von ERC-Grants als Kriterium herangezogen wird? Es handelt sich hierbei um einen Vorschlag der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der noch näher geprüft werden muss. Grundsätzlich unterstützt die Bundesregierung die wissenschaftliche Autonomie des ERC und die Geltung des Exzellenzprinzips . 18. Wie soll das 9. Forschungsrahmenprogramm künftig zur angemessenen Repräsentanz von Wissenschaftlerinnen und Forscherinnen beitragen? Wie im laufenden Programm Horizont 2020 sollte auch in Horizont Europa sowohl die Genderdimension des Forschungsgegenstandes als auch die angemessene Beteiligung von Wissenschaftlerinnen im Begutachtungsprozess beachtet werden, ohne dabei die bewährten übergeordneten Auswahlkriterien abzuschwächen . 19. Welchen Beitrag haben sog. Teaming- und Twinning-Maßnahmen zur Annäherung zwischen forschungsstärkeren und forschungsschwächeren Mitgliedstaaten geleistet, und welchen Stellenwert sollten diese Maßnahmen nach Ansicht der Bundesregierung im 9. Forschungsrahmenprogramm haben ? Die Maßnahmen des „Teaming“ und „Twinning“ haben bereits wichtige Beiträge zur Überwindung der Innovationskluft geleistet und sollten im Rahmen von Horizont Europa in einem geeigneten Programmelement weitergeführt werden. Ein „Mainstreaming“ derartiger Maßnahmen durch alle Programmbereiche hindurch lehnt die Bundesregierung ab. 20. Unter welchen Bedingungen sollten britische Einrichtungen auch nach einem Austritt Großbritanniens nach Ansicht der Bundesregierung an Maßnahmen des Europäischen Forschungsrahmenprogramms beteiligt sein könnten? Britische Forschungseinrichtungen sind wichtige und fachlich attraktive Partner in der europäischen Forschungskooperation. Über eine zukünftige Beteiligung des Vereinigten Königreichs an Horizont Europa wird in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien zum Austrittsabkommen und zum künftigen Verhältnis zu entscheiden sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2245 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur derzeit diskutierten Schaffung europäischer Hochschulen, welches Konzept legt die Bundesregierung entsprechenden Prüfungen zugrunde, wie schlägt sich die Haltung ggf. im Handeln der Bundesregierung nieder, welche Rolle sollten entsprechende Projekte für europäische Hochschulen im 9. Forschungsrahmenprogramm spielen, und wie sollten diese in die deutsche Hochschullandschaft eingebettet sein? Die Bundesregierung sieht es – ebenso wie die Kultusministerkonferenz der Länder – als großen Erfolg an, dass über den Bologna-Prozess u. a. die Mobilität der Studierenden deutlich vereinfacht werden konnte und die Mobilität Studierender im Europäischen Hochschulraum im Zuge dessen deutlich zunahm. Teile oder ein gesamtes Studium in verschiedenen Ländern in Europa zu absolvieren, ist heute weit verbreitet. In diesem Kontext sieht die Bundesregierung auch die Initiative von Staatspräsident Macron und den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zur Schaffung Europäischer Hochschulnetzwerke. Sie treibt in enger Abstimmung mit den Ländern die konzeptionellen Arbeiten dazu auf europäischer Ebene voran. Hochschulen in Europa sollen in die Lage versetzt werden, Netzwerke zu schaffen, die für Studierende und Lehrende einen europäischen Mehrwert bringen und finanziell nachhaltig unterlegt sind. 22. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Fortschritte bei der Schaffung eines freien Zugangs zu Forschungsergebnissen, die mit EU-Förderung zustande gekommen sind, und wo sieht sie in diesem Bereich weiteren Handlungsbedarf ? Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der Kommission im Kontext von „Open Access“ zu Forschungsergebnissen und sieht hier weiteres Aufbaupotential . Im Zusammenhang mit dem Zugang zu Forschungsdaten sind wettbewerbliche und datenschutzrechtliche Aspekte relevant. 23. In welchen Punkten und ggf. in welchem Umfang schließt sich die Bundesregierung der Stellungnahme des Bundesrates auf Drucksache 5/18 (Beschluss ) an? Die meisten Forderungen bzw. Bitten des Bunderates an die Europäische Kommission decken sich mit der Position der Bundesregierung , etwa zur Exzellenz als Grundprinzip, zum Europäischem Mehrwert, zum breitem „Impact“-Begriff, zur Stärkung des ERC, von Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen und der Verbundforschung sowie zur angemessenen Berücksichtigung der Schlüsseltechnologien . Forschungsinhalte 24. Für die Verankerung welcher konkreten europäischen Entwicklungsziele mit strategischer Relevanz (sog. Missionen) wird sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum 9. Forschungsrahmenprogramm einsetzen? Um die Anschlussfähigkeit zwischen nationaler und europäischer Ebene zu gewährleisten , wird die Bundesregierung bei den europäischen Entwicklungszielen und „Missionen“ vor allem auch die Ausrichtung ihrer Hightech-Strategie beachten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2648 25. Inwiefern stellen die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) einen aus Sicht der Bundesregierung wünschenswerten Rahmen für die Herleitung der „Missionen“ dar? Die 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) stellen einen geeigneten Referenzrahmen bei der Formulierung von „Missionen“ dar. Dabei ist allerdings ein Transfer von allgemeineren politischen Entwicklungszielen in konkrete forschungs- und innovationsbezogene Zielsetzungen erforderlich. 26. Welchen Anteil des Gesamtbudgets sollte nach Ansicht der Bundesregierung an solchen „Missionen“ orientiert sein? Es ist zu früh, einen konkreten Richtwert für den Anteil der „Missionen“ anzugeben , da die Gesamtstruktur und der Budgetvorschlag noch nicht vorliegen. Da die einzelnen „Missionen“ erst sukzessive im Laufe der Programmimplementierung in Absprache mit Stakeholdern und Mitgliedstaaten definiert werden, geht die Bundesregierung von einer progressiven Entwicklung des Anteils aus. 27. Welche direkten Beteiligungsformate auf europäischer Ebene für Wissenschaft und Zivilgesellschaft bei der Formulierung solcher „Missionen“ hält die Bundesregierung für sinnvoll, und wird sie sich dafür einsetzen, diese zu nutzen? 28. In welcher Form wird die Bundesregierung bei ihrer eigenen Positionsfindung Stimmen aus der Wissenschaftsgemeinschaft, aber auch der Zivilgesellschaft einbinden, um diese in der Folge bei der Formulierung solcher „Missionen“ einzuspeisen? Die Fragen 27 und 28 werden im Zusammenhang beantwortet. Grundsätzlich fordert die Bundesregierung, dass „Missionen“ notwendigerweise gemeinsam mit den Mitgliedstaaten definiert und umgesetzt werden. Es bedarf eines von der Politik verantworteten Agenda-Prozesses, um diese „Missionen“ unter Einbeziehung der wesentlichen Akteure zu entwickeln. Bei der Ausrichtung der „Missionen“ kann die Zivilgesellschaft in verschiedenster Weise miteinbezogen werden, z. B. durch öffentliche Konsultationen oder Beiräte, um die realen und konkreten gesellschaftlichen Bedarfe zu definieren. 29. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die „Missionen“ verbindlich in sozialwissenschaftliche Begleitforschung einzubinden, insbesondere die im Pfeiler „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit “ von Horizont Europa verankerten Missionen, in denen der industriellen Führung eine besondere Bedeutung zukommen soll? Je nach Kontext und Zielstellung einer Mission ist zu entscheiden, ob eine sozialwissenschaftliche Begleitforschung oder aber die direkte Integration entsprechender Disziplinen geeigneter erscheint. Die Entscheidung darüber sollte den jeweiligen Beteiligten selbst überlassen bleiben. 30. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Zielmarke von 35 Prozent bei der Förderung der Klimaforschung nicht erreicht wurde, obwohl zahlreiche hochwertige Bewerbungen in diesem Bereich vorgelegen haben? Das Ziel von 35 Prozent des Budgets in Horizont 2020 bezieht sich nicht ausschließlich auf die Förderung von Klimaforschung. Vielmehr sollen mit 35 Prozent des Gesamtbudgets von Horizont 2020 Klimaaktivitäten adressiert werden. Die Europäische Kommission strebt nach eigenen Angaben das Erreichen der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2245 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zielquote von 35 Prozent bis zum Ende der Laufzeit von Horizont 2020 an. Die Bundesregierung setzt sich im entsprechenden Programmausschuss für das Erreichen dieses Ziels ein. 31. Wie soll das 9. Forschungsrahmenprogramm als Förderinstrument bei der Umsetzung der globalen Nachhaltigkeits- und Umweltziele der Vereinten Nationen nach Meinung der Bundesregierung beitragen? Die Bundesregierung erwartet, dass im noch ausstehenden Vorschlag der Europäischen Kommission zum 9. EU Forschungsrahmenprogramm die globalen Nachhaltigkeits- und Umweltziele der Vereinten Nationen als handlungsleitendes Ziel angemessen verankert sein werden. 32. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Möglichkeit, beim Setzen der Forschungsagenden Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen? Die Bundesregierung fordert in ihrem Leitlinienpapier zu Horizont Europa auf, von Beginn an die Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger mitzuberücksichtigen und angemessene Formen der Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Neue Wissens- und Innovationspotentiale (z. B. durch „Citizen Science“) sind zu entwickeln, um die Transparenz und Akzeptanz wissenschaftlicher Prozesse in der Öffentlichkeit zu fördern. 33. Welcher Impact-Begriff sollte nach Ansicht der Bundesregierung im 9. Forschungsrahmenprogramm verankert sein, und teilt sie etwa die Empfehlung der gemeinsamen Berliner Stellungnahme, wonach breit vom „Nutzen für die Gesellschaft“ zu sprechen sei (Stellungnahme vom Februar 2018)? Die Bundesregierung teilt die Forderung nach einem breiten Wirkungsbegriff („Impact“), wie er in der Gemeinsamen Berliner Stellungnahme gefordert wird. Das Leitlinienpapier der Bundesregierung zu Horizont Europa fordert entsprechend , dass vor allem auch die gesellschaftlichen Implikationen zu betrachten sind. „Impact“ ist nicht auf die rein ökonomische Wirkung beschränkt, sondern kann vielfältige Facetten haben. 34. Welche Neuerungen und Konkretisierungen zur Berücksichtigung des RRI- Ansatzes, also von Responsible Research and Innovation (verantwortungsvolle Forschung und Innovation), im Rahmen des 9. Forschungsrahmenprogramms hielte die Bundesregierung für sinnvoll, und welche Rolle sollte insbesondere der Schutz personenbezogener Daten spielen? Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu „Responsible Research and Innovation “, welche in Horizont 2020 im Programmbereich “Wissenschaft mit und für die Gesellschaft” durchgeführt werden, sind in angemessener Weise auch in Horizont Europa fortzusetzen. Unabhängig von diesen Aktivitäten muss der Schutz personenbezogener Daten, vor allem auch im Gesundheitsbereich und bei Personen, die keine aktive Einwilligung geben können (z. B. Kinder, Demenzpatienten ), in allen EU-Vorhaben sichergestellt werden. Dazu bedarf es weiterhin der bewährten „ethical reviews“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2648 35. Welche Rolle sollte aus Sicht der Bundesregierung Künstliche Intelligenz (KI) im 9. EU-Forschungsrahmenprogramm spielen? Künstliche Intelligenz (KI) sollte aus Sicht der Bundesregierung eine Rolle im 9. Forschungsrahmenprogramm der EU spielen, die ihrer Bedeutung hinsichtlich der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit Europas sowie für den europäischen Forschungsraum angemessen ist. Insbesondere werden verstärkte Anstrengungen auf europäischer Ebene zur Nutzung von KI begrüßt. 36. Wie bewertet die Bundesregierung die jüngste ELLIS-Initiative (ELLIS = Europäisches Labor für Lernende und Intelligente Systeme) zum Aufbau einer wettbewerbsfähigen europäischen Struktur im Bereich FuE (= Forschung und Entwicklung) im Bereich KI? Das Ziel der ELLIS-Initiative, die Anstrengungen zur KI-Forschung in Europa zu bündeln und zu stärken, wird grundsätzlich begrüßt. Für eine abschließende Bewertung der vorgeschlagenen Struktur und der vorgeschlagenen Maßnahmen fehlt jedoch die Grundlage. Viele der in der Initiative genannten Maßnahmen sind durch andere Akteure auf nationaler und europäischer Ebene umzusetzen. 37. Sollen aus Sicht der Bundesregierung wettbewerbliche Verfahren zur Vergabe der von der Europäischen Kommission vorgesehenen 10 Mrd. Euro für die Unterstützung von Forschung und Innovation im Bereich Lebensmittel , Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Bioökonomie angewandt werden, und in welchem Umfang sollen die Mittel von öffentlichen FuE- Einrichtungen beantragt werden können? Ob wettbewerbliche Verfahren durch Ausschreibungen oder aber direkte Vergaben an ausgewählte Schlüsselakteure wie z. B. Ämter oder Behörden (z. B. durch „grants to named beneficiaries“) zum Einsatz kommen, hängt sehr von der jeweiligen Thematik bzw. der Zielstellung des Vorhabens ab. Im Bereich der Landwirtschaftsforschung sind grundsätzlich beide Optionen denkbar und sinnvoll. Innovationsförderung 38. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die sogenannte Innovationskluft zwischen innovationsstärkeren und -schwächeren Staaten zu verringern ? Das Leitlinienpapier der Bundesregierung widmet der „Überwindung der Innovationskluft “ ein eigenes Unterkapitel. Die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Wissenschafts- und Innovationssysteme zwischen einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen bleibt eine Herausforderung für den Zusammenhalt der Union. Die stellenweise vorhandenen „pockets of excellence“ sind in Horizont Europa bei ihrer weiteren Entwicklung zu unterstützen. Horizont Europa muss Anreize und Unterstützung bieten, dass Mitgliedstaaten notwendige nationale Reformen angehen . Die Überwindung der Innovationskluft ist vor allem eine Aufgabe der Mitgliedstaaten selbst, Unionsmittel sind hier nicht als Kompensationsmittel zu verstehen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2245 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 39. Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für am besten geeignet, um diese „Innovationskluft“ mit dem 9. Forschungsrahmenprogramm und/oder anderen Programmen weiter zu schließen, ohne dabei in einen Zielkonflikt mit dem Leitbild der Exzellenzförderung in der europäischen Forschungsförderung zu geraten? Die künftige europäische Forschungs- und Innovationspolitik sollte eine klare Arbeitsteilung zwischen Horizont Europa und den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) vorsehen. Darüber hinaus sind dedizierte Maßnahmen in Horizont Europa, mit denen die Innovationskluft adressiert werden kann, sinnvoll . Dabei kann auf bewährte partnerschaftliche Ansätze wie „Teaming“ und „Twinning“ aus Horizont 2020 aufgebaut werden. 40. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI), welche die europäische Forschungs- und Innovationspolitik als „sehr komplex“ und in den „Zuständigkeiten fragmentiert “ beschreibt (EFI-Gutachten 2018, S. 17), und welche Schlüsse zieht sie daraus für die weitere Ausgestaltung der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik ? In Übereinstimmung mit dem EFI-Gutachten sieht die Bundesregierung den Bedarf , eine überschaubare Anzahl von abgrenzbaren und komplementären Fördermechanismen („Instrumenten“) bereitzustellen. Das komplexe, teilweise fragmentierte bzw. sich überschneidende Instrumentenportfolio sollte evidenzbasiert konsolidiert und wo erforderlich bereinigt und ggf. reduziert werden. 41. Wie bewertet die Regierung die Einrichtung des European Innovation Councils (EIC) nach dem Start der Pilotphase, und hält sie es für realistisch, dass der EIC noch angemessen in das bestehende institutionelle Gefüge der EU eingebettet wird, um die Bedenken der EFI zu entkräften, die hier derzeit große Defizite sieht (EFI-Gutachten 2018, S. 17)? Die Bundesregierung hält es für realistisch, den EIC in das institutionelle Gefüge der EU sowie auch bestehender oder neuer intergouvernementaler Strukturen einzubetten . Mit der Ausgestaltung des EIC sollte ein klarer Mehrwert gegenüber den Programmen und Maßnahmen der Mitgliedstaaten geschaffen werden. Doppelstrukturen und -förderungen zu europäischen und nationalen Initiativen sind zu vermeiden. Ein Europäischer Innovationsrat (EIC) sollte als Dach für ein konsolidiertes Portfolio europäischer Innovationsförderinstrumente, von denen vor allem KMU und Start-ups profitieren, die ihre Aktivitäten auf europäische und internationale Märkte ausweiten, geschaffen werden. 42. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einführung eines Fast Track to Societal Innovation – wie ihn etwa der Bundesrat in seinem Beschluss fordert (Drucksache 5/18) –, um auch Geistes-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften stärker im Schwerpunkt Innovation der europäischen Forschungsförderung zu verankern? Die Bundesregierung fordert in ihrem Leitlinienpapier zu Horizont Europa eine zentralere Rolle für die Geistes-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Diese Disziplinen liefern hier einen substantiellen Beitrag, die gesellschaftlichen Umbrüche z. B. durch die Digitalisierung zu reflektieren und in einen größeren soziokulturellen Kontext zu stellen. Die Insellösung eines „Fast Track to Social Innovation “ ist jedoch nur bedingt geeignet, da der Innovationsbegriff im derzeitigen Konzept des „Fast Track to Innovations“ bereits breit angelegt ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2648 43. Durch welche Förderinstrumente ließe sich aus Sicht der Bundesregierung der von ihr angestrebte „Spielraum für risikoreiche Forschungsansätze“ im 9. Forschungsrahmenprogramm schaffen, um disruptive Innovationen zu ermöglichen , und wie verhalten sich diese zu dem Vorschlag einer deutschen Agentur für Sprunginnovationen? Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf bei der Verbesserung der europäischen Rahmenbedingungen, um einen erfolgreichen Transfer von disruptiven Innovationen in den Markt sowie die Gründung und das Wachstum von disruptiven Technologieunternehmen in Europa zu ermöglichen. Aus Sicht der Bundesregierung bedarf die effektive Förderung von disruptiven Innovationen bzw. Sprunginnovationen eines effektiven Systems komplementär aufeinander abgestimmter Instrumente zur Förderung von Sprunginnovationen auf nationaler und europäischer Ebene. Auf nationaler Ebene gehören dazu neue flexible Instrumente zur Förderung von Sprunginnovationen aus der Wissenschaft bis zur Marktreife, nah an den regionalen Innovateuren und unbürokratisch in der Umsetzung. Insbesondere bei der Förderung im verwertungsnahen Bereich sowie der Gründungs - und Wachstumsfinanzierung von jungen Unternehmen kann sich im Vergleich zu einer nationalen Förderung ein Mehrwert für die Einführung entsprechender Instrumente auf EU-Ebene ergeben. Die Bundesregierung setzt sich deshalb dafür ein, dass sich der zukünftige Europäische Innovationsrat unter Beachtung des Subsidiaritätsgrundsatzes und unter Einbeziehung bestehender Instrumente auf europäischer Ebene genau auf diese Schwerpunkte konzentriert, um die notwendige Komplementarität zu nationalen Initiativen bzw. Agenturen für Sprunginnovationen zu berücksichtigen. Eine der Funktionen des EIC sollte es daher sein, einen Beitrag zu leisten, um eine neue Innovations- und Unternehmerkultur in Europa zu schaffen. Verteidigungsforschung 44. Was ist die Haltung der Bundesregierung zur Frage, ob auf europäischer Ebene direkt Fördermittel für Verteidigungsforschung zur Verfügung gestellt werden sollen, und wenn ja, in welchem institutionellen Rahmen sollte diese Fördertätigkeit laut Bundesregierung organisiert sein? Die Bundesregierung begrüßt und unterstützt die Initiative der Europäischen Kommission zur Fortführung des europäischen Verteidigungsfonds im nächsten MFR, in dessen Rahmen die Kommission ein kohärentes Programm, das die Forschungs - und Entwicklungsmaßnahmen umfasst, vorschlagen will. Ein solches Programm sollte nach jetzigem Stand möglichst außerhalb von Horizont Europa etabliert werden. Dies ermöglicht auch die Fortschreibung der auf ausschließlich zivile Zwecke ausgerichteten Forschungsförderung nach Ende von Horizont 2020 im künftigen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont Europa. 45. Welchen finanziellen Umfang für Verteidigungsforschung hält die Bundesregierung auf europäischer Ebene für angemessen, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen der EU-Kommission vom 2. Mai 2018 diesbezüglich? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, über gemeinsame europäische Forschungs - und Entwicklungsprojekte die verteidigungsbezogene Industrie- und Technologiebasis in Europa und damit die europäische Verteidigungsindustrie zu stärken, um durch europäische Kooperation die schrittweise Verbesserung der Verteidigungsfähigkeiten zu erreichen. Bezüglich des finanziellen Umfangs für Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2245 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verteidigungsforschung im Hinblick auf die Vorschläge der EU-Kommission vom 2. Mai 2018 dauert die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch an. 46. Wird die Bundesregierung ihre nationalen Ausgaben für Verteidigungsforschung zukünftig bei einer möglichen Aufstockung auf EU-Ebene in gleichem Maße reduzieren und bei anderen EU-Mitgliedstaaten darauf hinwirken , dies ebenfalls zu tun? Die EU-Verteidigungsforschung ist unabhängig von nationalen Programmen zu sehen und dient grundsätzlich der Stärkung der verteidigungsbezogenen Industrie - und Technologiebasis in Europa. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei der sog. EU added value. Eine Reduzierung der nationalen Ausgaben für Verteidigungsforschung ist daher ebenso wenig vorgesehen wie bei den anderen Programmen und Maßnahmen der Europäischen Union. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333