Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 7. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2656 19. Wahlperiode 11.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margit Stumpp, Oliver Krischer, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2286 – Abfluss der Mittel aus dem Bundesförderprogramm Breitbandausbau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2015 ist das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau gestartet. Seitdem können Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel beantragen. Damit sollen unterversorgte Gebiete einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit/s erhalten. Zum einen können Gelder für Beratungsleistungen im Hinblick auf Planung und Erstellung von Antragsunterlagen abgerufen werden. Zum anderen geht es um die Bezuschussung von Umsetzungsprojekten mit bis zu 15 Mio. Euro. 1. Welche Summe in Euro wurde seit 2015 an Förderbescheiden im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitbandausbau an Kommunen, Städte oder Kreise zugesagt (bitte nach Beratungsleistung, Wirtschaftlichkeitslückenmodell und Betreibermodell getrennt auflisten)? Bis zum 24. Mai 2018 wurden für Beratungsleistungen nach 3.3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ insgesamt 97 281 382,82 Euro bewilligt. Bis zum 24. Mai 2018 wurden für Infrastrukturaufrufe nach 3.1 (Wirtschaftlichkeitslückenförderung ) und 3.2 (Betreibermodell) der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland “ einschließlich des Sonderprogramms Gewerbegebiete insgesamt 3 389 929 028,19 Euro bewilligt (Betreibermodell: 655 182 507,00 Euro, Wirtschaftlichkeitslückenmodell : 2 734 746 521,19 Euro). 2. Wie viele der zugesagten Mittel sind bis heute aus dem Haushalt abgeflossen (bitte nach Beratungsleistung, Wirtschaftlichkeitslückenmodell und Betreibermodell getrennt auflisten)? Bis zum 24. Mai 2018 wurden für Beratungsleistungen nach 3.3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ insgesamt 23 420 887,04 Euro ausgezahlt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2656 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bis zum 24. Mai 2018 wurden für Infrastrukturaufrufe nach 3.1 (Wirtschaftlichkeitslückenförderung ) und 3.2 (Betreibermodell) der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ einschließlich des Sonderprogramms Gewerbegebiete 3.181.530,74 Euro ausgezahlt (Betreibermodell: 3 079 241,74 Euro, Wirtschaftlichkeitslückenmodell: 102 289,00 Euro). 3. Wie stellen sich die zugesagten Mittel (Förderbescheide) nach Bundesländern aufgeschlüsselt dar (bitte nach Beratungsleistung, Wirtschaftlichkeitslückenmodell und Betreibermodell getrennt auflisten)? Beratungsleistung Betreibermodell Wirtschaftlichkeitslücke Brandenburg 1.225.810,13 € - € 272.040.801,19 € Berlin 50.000,00 € - € 381.922,00 € Baden-Württemberg 12.202.717,89 € 21.699.471,00 € 50.699.532,00 € Bayern 49.429.880,53 € 39.282.065,00 € 147.800.284,00 € Bremen 149.980,00 € - € 1.300.000,00 € Hessen 2.135.284,75 € 11.998.400,00 € 49.694.412,00 € Hamburg 50.000,00 € - € 7.552.407,00 € Mecklenburg-Vorpommern 4.575.882,60 € 23.768.689,00 € 795.564.240,00 € Niedersachsen 2.331.315,09 € 181.148.807,00 € 141.846.732,00 € Nordrhein-Westfalen 8.159.447,43 € 10.177.554,00 € 522.412.810,00 € Rheinland-Pfalz 1.838.918,84 € - € 134.377.913,00 € Schleswig-Holstein 1.828.268,60 € 104.805.882,00 € 17.287.626,00 € Saarland 350.000,00 € - € 7.754.049,00 € Sachsen 8.579.359,28 € 22.535.664,00 € 380.852.640,00 € Sachsen-Anhalt 1.162.279,52 € 134.428.253,00 € 36.822.035,00 € Thüringen 3.212.238,16 € 5.337.722,00 € 168.359.118,00 € Summe alle Bundesländer 97.281.382,82 € 655.182.507,00 € 2.734.746.521,19 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2656 4. Wie viele der zugesagten Mittel sind bis heute aus dem Haushalt in die jeweiligen Bundesländer abgeflossen (bitte nach Beratungsleistung, Wirtschaftlichkeitslückenmodell und Betreibermodell getrennt auflisten)? Beratungsleistung Betreibermodelle Wirtschaftlichkeitslücke Brandenburg 925.810,13 € - € - € Berlin 50.000,00 € - € 102.289,00 € Baden-Württemberg 2.987.035,65 € - € - € Bayern 7.781.012,18 € - € - € Bremen 100.000,00 € - € - € Hessen 885.284,75 € 2.086.654,00 € - € Hamburg 50.000,00 € - € - € Mecklenburg-Vorpommern 525.882,60 € 522.292,00 € - € Niedersachsen 1.753.985,09 € 470.295,74 € - € Nordrhein-Westfalen 2.942.107,43 € - € - € Rheinland-Pfalz 667.213,83 € - € - € Schleswig-Holstein 1.328.268,60 € - € - € Saarland 50.000,00 € - € - € Sachsen 1.399.769,10 € - € - € Sachsen-Anhalt 412.279,52 € - € - € Thüringen 1.562.238,16 € - € - € Summe alle Bundesländer 23.420.887,04 € 3.079.241,74 € 102.289,00 € 5. Wie viele Ausbauanträge sind mittlerweile baulich abgeschlossen? Aktuell sind zwei Projekte vollständig baulich abgeschlossen, bei mehreren Projekten gab es bereits Teilinbetriebnahmen. 6. Wie viele Haushalte sind bisher durch das Bundesförderprogramm in den Genuss von schnellem Internet mit bis zu 50 Mbit/s gekommen? Die genaue Anzahl lässt sich erst ermitteln, wenn die bauliche Umsetzung der Netzinfrastruktur durchgeführt sowie der Endverbrauchernachweis eingereicht wurde. Dies ist bisher bei keinem Projekt der Fall. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2656 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie viele Förderbescheide wurden jeweils in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 vergeben? Folgende Auflistung ergibt die übergebenen Förderbescheide pro Jahr: Jahr Förderbescheide Beratungsleistungen Förderbescheide Betreibermodelle Förderbescheide Wirtschaftlichkeitslücke Gesamt 2015 31 0 0 31 2016 1143 17 136 1296 2017 1075 86 411 1572 2018 1 0 1 2 Gesamt 2250 103 548 2901 8. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer abschließenden Auszahlung dieser Mittel aus dem Bundesförderprogramm Breitbandausbau? Die meisten Mittel werden voraussichtlich bis Ende 2021 ausgezahlt sein. 9. Bis wann muss das Geld aus dem Bundesförderprogramm ausgegeben werden , damit es nicht verfällt? Die Investitionsmittel sind grundsätzlich in das jeweilige Folgejahr übertragbar. Lediglich Mittel des befristeten Zukunftsinvestitionsprogramms (ZIP) sind derzeit bis Ende 2018 befristet. 10. Welche Prozessschritte gibt es von der Erstbeantragung von Fördermitteln bis zum Baubeginn einer Maßnahme? Kann die Bundesregierung für die einzelnen Phasen eine durchschnittliche zeitliche Dauer nennen? Die Zeitdauer der verschiedenen Prozessschritte (Markterkundungsverfahren, Wirtschaftlichkeitsabwägung, Antragseinreichung (Bei Aufrufen), ZWB in vorl. Höhe, Vorbereitung der Ausschreibung (vorl. Bescheid bis Ausschreibungsbeginn ), Ausschreibungsverfahren, ZWB in endgültiger Höhe, Erster Spatenstich (vorgesehen erst nach dem endgültigem Bescheid)) ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 11. An welchen Stellen im Prozess sieht die Bundesregierung einen zeitlichen Optimierungsbedarf? Entsprechend der Vereinbarungen des Koalitionsvertrags sollen die Förderbedingungen vereinfacht werden. Dazu wurden der Förderprozess evaluiert und im Hinblick auf eine zeitliche Optimierung der Verfahren bis zur Erstellung des abschließenden Förderbescheids Vorschläge erarbeitet. Die Maßnahmen zur Vereinfachung und Verschlankung des Förderverfahrens befinden sich noch in der Abstimmung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2656 12. Wie oft mussten Förderpläne im Rahmen des Bundesprogrammes überarbeitet werden, weil die Telekom oder andere Unternehmen in der Zwischenzeit ihre Netze ertüchtigt hatten? 13. In welchen konkreten Landkreisen bzw. Kommunen mussten diese Überarbeitungen stattfinden (Stichwort: strategischer Überbau)? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Einmal bewilligte Projekte können wie geplant umgesetzt werden, auch wenn in der Zwischenzeit ein vorher nicht absehbarer Netzausbau stattfindet. Die Entscheidung darüber, ob das Förderprojekt fortgeführt wird, liegt beim Antragsteller . 14. Wie schätzt die Bundesregierung den Vorwurf von Landkreis- und Gemeindevertretern ein, dass insbesondere die Telekom ihr Netz dort mit Vectoring u. Ä. ertüchtigt, in denen insbesondere Landkreise selber den Ausbau von schnellem Internet über Glasfaserleitungen vorantreiben (siehe www.golem. de/news/ueberbauen-telekom-setzt-vectoring-gegen-glasfaser-der-kommunenein -1707-129112.html)? Der Breitbandausbau ist in erster Linie Aufgabe des privaten Telekommunikationsmarktes . Förderung kann nur dort ansetzen, wo Marktversagen herrscht. Deshalb ist auch beihilferechtlich vorgeschrieben, dass vor einem Förderprojekt ein sog. Markterkundungsverfahren durchgeführt werden muss. Melden Telekommunikationsunternehmen , dass sie im abgefragten Gebiet einen Ausbau in den nächsten drei Jahren durchführen und können dies mittels eines Zeitplans belegen , so hat dieser Ausbau Vorrang vor der Förderung. Mit mehreren Marktteilnehmern besteht in diesem Kontext ein Abkommen zur Vermeidung von Überschneidungen beim Ausbau. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333