Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 8. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2682 19. Wahlperiode 12.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, Dr. Dirk Spaniel, Enrico Komning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2207 – Schäden durch Graffiti an Zügen der Deutschen Bahn V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Jedes Jahr entstehen der Deutschen Bahn AG (DB AG) hohe Schäden durch Graffiti. Am häufigsten werden S-Bahn-Züge und Nahverkehrszüge sowie Brücken, Bahnsteigzugänge und Lärmschutzwände besprüht, doch auch ICEs sind betroffen (www.deutschebahn.com/pr-duesseldorf-de/hintergrund/ themenschwerpunkte/themendienst_graffitischaeden_bei_der_DB-1340398). Auf der Website der DB AG finden sich Angaben bezüglich der Schäden durch Graffiti zum Jahr 2016: So musste die DB AG im genannten Jahr 2016 insgesamt 8,6 Mio. Euro aufwenden, um Graffiti wieder entfernen zu lassen (siehe ebd.). Das Beseitigen der Schäden beschränkt sich bei Zügen nicht auf das Entfernen des Graffito. Da Chemikalien eingesetzt werden, die den unter dem Graffito liegenden Lack angreifen, muss das Fahrzeug neu lackiert werden. Während das Entfernen der aufgesprühten Farbe bei einem Fahrzeug einen Arbeitstag und zwei bis drei Mitarbeiter in Anspruch nimmt, braucht es für das Neulackieren schon eine ganze Woche. Die Mitarbeiter müssen für ihre Tätigkeit speziell ausgebildet werden. Die Fahrzeuge fehlen während der Instandsetzung im Regelbetrieb (siehe ebd.). Durch die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und aufgrund eines verbesserten Sicherheitskonzeptes konnte das Problem in den vergangenen Jahren zwar eingehegt werden, zumal es sich um schwerpunktmäßige Straftaten handelt (siehe ebd.). Doch die noch immer entstehenden finanziellen Schäden sind nach Auffassung der Fragesteller nicht akzeptabel. Verurteilte Täter werden bis zu 30 Jahre für die entstandenen Schäden zivilrechtlich in Haftung genommen und müssen entsprechende Summen zahlen. Neben dem Straftatbestand der Sachbeschädigung sind meist auch die Tatbestände des Hausfriedensbruches und des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt (siehe ebd.). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2682 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Fälle von Vandalismus in Form von Graffiti auf Zügen hat es im Jahr 2017 bei Fahrzeugen der DB AG gegeben (bitte nach Vorfällen und nach Zahl der beschädigten Fahrzeuge aufschlüsseln)? Bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) gab es 2017 rund 18 100 Fälle von Graffiti . Davon waren 12 992 Fahrzeuge betroffen. 2. Wie hoch war im Jahr 2017 die Summe, die aufgebracht werden musste, um die Graffiti von den Zügen der DB AG zu beseitigen? Die DB AG hat 2017 etwa 7 Mio. Euro für die Beseitigung von Graffiti an Fahrzeugen aufgewendet. 3. Gab es durch die Schäden Verspätungen und Zugausfälle? Wenn es Verspätungen und Zugausfälle gab, a) wie viele Verspätungsstunden sind 2017 entstanden, b) wie viele Zugausfälle gab es 2017 (bitte Summe der ausgefallenen Strecken angeben)? Statistisch erfasst sind weniger als 10 Ausfälle von Fahrzeugen. 4. Wie viele Täter oder Tätergruppen konnten für die Vorfälle des Jahres 2017 ermittelt werden? Im Jahr 2017 wurden durch die Bundespolizei 1 340 Personen ermittelt. Informationen zu den von den Landesbehörden festgestellten Tätern oder Tätergruppen haben ausschließlich die jeweils zuständigen Landesregierungen. 5. Welchen politischen Spektren sind die Täter(gruppen) zuzuordnen? 6. Wie viele Täter konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bisher verurteilt werden, die im Jahr 2017 Sachbeschädigungen durch Graffiti an Zügen der DB AG begingen? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Daten im Sinne der Fragestellung werden von der Bundespolizei nicht erhoben. Die Verurteilung von Straftätern erfolgt durch die zuständigen Gerichte der Länder . Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. 7. In welcher Höhe konnte die DB AG den im Jahr 2017 entstandenen finanziellen Schaden durch Schadenersatzzahlungen verurteilter Täter wieder ausgleichen ? Eindeutig identifizierte Täter werden zu Schadenersatz verpflichtet. Häufig sind die Beträge durch Ratenzahlungen über Jahre zurückzuerlangen. Die Rückzahlungen eines Jahres sind daher nicht aussagekräftig. Zahlungseingänge liegen jährlich im sechs- bis siebenstelligen Bereich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2682 8. Gibt es außer der Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und dem verbesserten Sicherheitskonzept weitere Maßnahmen zur Abwehr von Sachbeschädigungen an Zügen in Form von Graffiti? Neben technischen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. zum Erkennen bei unbefugtem Betreten von Bahnanlagen) arbeitet die DB AG auch mit Beschichtungen, an denen Farben nicht haften bzw. leichter zu entfernen sind, sowie mit Folierungen. 9. Welche Tendenzen bezüglich der Schäden durch Graffiti an Zügen sind für die Jahre zwischen 2010 und 2017 zu erkennen (bitte Anzahl der beschädigten Fahrzeuge, aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? Die Zahl der von Graffiti betroffenen Fahrzeuge der DB AG hat zwischen 2010 und 2017 insgesamt zugenommen. Graffiti DB Fernverkehr AG – Fallzahlen: Jahr Anzahl 2016 711 2015 552 2014 539 2013 532 2012 579 2011 698 2010 574 Graffiti DB Regio AG – Fallzahlen: Jahr Anzahl 2016 10820 2015 10306 Für die Jahre 2010 bis 2014 können nach Auskunft der DB AG für die DB Regio AG keine Aussagen getroffen werden, da die Zahlen nicht vollständig erfasst wurden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333