Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 5. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2686 19. Wahlperiode 12.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2056 – Strukturwandel in der Lausitz – Unterstützung durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Strukturwandel durch den Kohleausstieg stellt die Lausitz vor Herausforderungen . CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ausstieg aus der Kohle verpflichtet und die Absicht einer umfangreichen Unterstützung des damit verbundenen Strukturwandels in den betroffenen Regionen festgeschrieben . Die Bürgerinnen und Bürger in der Lausitz erwarten von der Bundesregierung nunmehr konkrete Antworten. 1. In welcher Höhe hat die Bundesregierung Projekte im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der Lausitz im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den Jahren 2016, 2017 und 2018 gefördert? Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ (GRW) wurden seit 2016 in der Lausitz Projekte mit einem Gesamtvolumen von 194 Mio. Euro neu bewilligt. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung auf die Jahre 2016, 2017 und 2018 sowie auf die Förderbereiche „gewerbliche Investitionen“ und „wirtschaftsnahe Infrastruktur“: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2686 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Speziell vor dem Hintergrund des Strukturwandels in Zusammenhang mit der Reduzierung der Braunkohleverstromung haben die Länder Brandenburg und Sachsen im Rahmen der GRW gemeinsam am 1. Dezember 2017 das Projekt „Zukunftswerkstatt Lausitz“ mit einem Volumen von insgesamt 7,07 Mio. Euro über eine Laufzeit von vier Jahren bewilligt. Ziel des Projektes ist die Verbesserung der landkreis- und länderübergreifenden Zusammenarbeit in der Region des Lausitzer Reviers und die Entwicklung neuer Perspektiven für eine wirtschaftliche Regionalentwicklung. 2. Welche Projekte sind im Rahmen des Programmes „WIR! – Wandel durch Innovationen in der Region“ aus der Lausitz zur Förderung eingereicht worden , und welche Bearbeitungsstände haben diese erreicht? Von den 105 Projektskizzen, die im Programm „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“ eingereicht wurden, wiesen 16 einen regionalen Bezug zur Lausitz auf. Nach Abschluss der ersten Stufe des Auswahlverfahrens (Dezember 2017), in der insgesamt 32 Skizzen ausgewählt wurden, werden aktuell fünf Bündnisse aus der Lausitz im Rahmen der Konzeptphase gefördert. Diese Phase dient der Strategiearbeit und ermöglicht es den beteiligten Bündnispartnern, bis Ende Oktober ein umfassendes Innovationskonzept für ihre jeweilige Region auszuarbeiten . Für Anfang 2019 ist die zweite Stufe des Auswahlverfahrens geplant, in der die besten Projekte für eine Förderung in der fünfjährigen Umsetzungsphase ausgewählt werden. Bereich 2016 2017 2018 Gesamt gewerbliche Wirtschaft Anzahl der Fälle 112 126 23 261 bewilligte GRW-Mittel in EUR 77.443.100 77.449.300 5.263.400 160.155.800 Infrastruktur Anzahl der Fälle 24 22 7 53 bewilligte GRW-Mittel in EUR 18.614.737 7.785.198 7.469.074 33.869.009 Gesamt: Anzahl der Fälle 136 148 30 314 Gesamt: bewilligte GRW-Mittel in EUR 96.057.837 85.234.498 12.732.474 194.024.809 Anmerkung 1) Kreise Cottbus, Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald, Bautzen und Görlitz Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Statistik der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" Stand: 09.05.2018. Gewerbliche Wirtschaft und wirtschaftsnahe Infrastruktur Region Lausitz 1) GRW-Bewilligungsbescheide von 2016 bis 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2686 Folgende Projekte mit Bezug zur Lausitz durchlaufen derzeit die Konzeptphase: Bündnis / Projekt Antragsteller Region (Bundesland) Stand KOI – Ko-Innovationsplattform Industrieautomatisierung ‐ Innovationsregion Lausitz GmbH Lausitz (BB/SN) Konzeptphase (04/18 - 10/18) WI+R - Digitale Reparaturfabrik Berlin -Brandenburg ‐ Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg ‐ Gesellschaft zur Förderung angewandter Informatik e.V. Berlin und Lausitz (BE/BB) Konzeptphase (04/18 - 10/18) Innovationswerkstatt Wasser-Landschaft- Lausitz ‐ IBA Studierhaus Lausitzer Seenland e.V. ‐ Forschungsinstitut für - Bergbaufolgelandschaften (FIB) e.V. ‐ Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg Lausitz (BB/SN) Konzeptphase (04/18 - 10/18) Life and Technology ‐ Hochschule Zittau/Görlitz ‐ Fraunhofer-Institut für Werkzeugmaschinen und Umformtechnik (IWU) ‐ ULT AG Lausitz (SN) Konzeptphase (04/18 - 10/18) Inno-LaBel - Innovation -Lab Bergbaulandschaft Lausitz ‐ Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg; Forschungszentrum Landschaftsentwicklung und Bergbaulandschaften (FZLB) Lausitz (BB/SN) Konzeptphase (04/18 - 10/18) 3. Hat die Bundesregierung die angekündigten Regionalfonds (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/10479 und 18/12334) eingerichtet, um in den derzeitigen Braunkohleregionen neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen ? 4. Wie sind die Regionalfonds finanziell ausgestattet, und wer entscheidet über die Vergabe von Mitteln aus dem Regionalfonds? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Klimaschutzplan 2050 vom November 2016 hat die Bundesregierung die Bereitstellung von Mitteln für Investitionen und Unternehmensansiedlungen in den bisherigen vier Braunkohlerevieren (Lausitzer, Mitteldeutsches, Rheinisches und Helmstedter Revier) in „entsprechenden Regionalfonds“ angekündigt. Diese Ankündigung ist im Zusammenhang mit der damals vorgeschlagenen Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ zu sehen. An deren Stelle wird die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ mit einem erweiterten Mandat eingesetzt, die Bundesregierung verweist dazu auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1676. Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ soll unter anderem Vorschläge für die finanzielle Absicherung des Strukturwandels in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen und für einen Fonds für Strukturwandel, insbesondere aus Mitteln des Bundes, machen. Im Zeitraum 2018 bis 2021 sind für die Regionale Strukturpolitik und den Bereich Strukturwandel Kohlepolitik 1,5 Mrd. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2686 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Euro als zusätzliche prioritäre Ausgaben des Bundes vorgesehen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Fonds bzw. die prioritären Ausgaben an die Stelle der angekündigten Regionalfonds treten werden. 5. Welchen Umsetzungsstand hat die Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen“ erreicht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12334)? 6. In welcher Form wurde der angekündigte Ideenwettbewerb gestartet, wie viel Beteiligung gab es bislang, und was für Ergebnisse wurden bereits erzielt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12334)? 7. Wie viele Projektvorschläge zu diesem Ideenwettbewerb aus der Lausitz wurden eingereicht (bitte mit Antragsteller, Titel, Inhalt und Finanzvolumen auflisten)? Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ wurde am 3. November 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aus dem Energie - und Klimafonds (EKF) werden Mittel in Höhe von jährlich 4 Mio. Euro zur Unterstützung des Strukturwandels in den vier Braunkohlerevieren bereitgestellt. Die Mittel sollen perspektivisch für mindestens zehn Jahre eingesetzt werden und die bereits bestehenden regionalpolitischen Maßnahmen des Bundes ergänzen. Die Laufzeit des Modellvorhabens „Unternehmen Revier“ ist jedoch zunächst auf vier Jahre begrenzt und wird mit einer (Zwischen-)Evaluierung abgeschlossen. Danach wird über eine Fortsetzung zu entscheiden sein. Grundgedanke von Unternehmen Revier ist es, zusammen mit den Akteuren vor Ort frühzeitig den Strukturwandel in den Braunkohlerevieren zu gestalten. Die Reviere führen weitgehend eigenständig Ideenwettbewerbe durch und finanzieren förderwürdige Ideen anschließend aus den Mitteln des Programms. Gefördert werden Maßnahmen, die für die Regionen selbst, aber auch für andere vom Strukturwandel betroffene Gebiete Modellcharakter haben können. Die lokalen Akteure – Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung – selbst sollen die Möglichkeit erhalten, neue Ideen zu entwickeln, die Strukturen in den Regionen zu vernetzen, in ersten Pilotprojekten die Realisierungschancen auszuprobieren und voneinander zu lernen. Zur Durchführung schließt der Bund in jeder Region eine Verwaltungsvereinbarung mit einem Landkreis vor Ort, welche jeweils stellvertretend für alle Kreise im Revier agiert. Die Entscheidung für die Förderung einzelner Projekte verbleibt somit grundsätzlich bei den Revieren. Lediglich bei größeren Projekten besteht eine Informations- bzw. Zustimmungspflicht des Bundes vor Bewilligung. Die nach der Veröffentlichung der Richtlinie noch notwendigen Vorarbeiten sind in allen Revieren weit vorangeschritten. Im Mitteldeutschen Revier ist dieser Prozess bereits abgeschlossen, so dass das Programm dort jederzeit starten kann – der genaue Zeitpunkt wird vor Ort bestimmt. Insbesondere in der Lausitz wird daraufhin gearbeitet, dass noch bis Ende der Sommerpause ein erster Ideenwettbewerb gestartet werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2686 8. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung für zivilgesellschaftliche Organisationen, sich neben den Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und den Sozialpartnern am Zukunftsprozess in der Lausitz zu beteiligen ? Die Bundesregierung stellt fest, dass in allen vier deutschen Braunkohleregionen bereits ein breiter gesellschaftlicher Dialog über den Strukturwandel stattfindet. Zivilgesellschaftliche Organisationen ergreifen bereits in vielen Fällen die Initiative für die Zukunft ihrer Region, ob im Bereich Umwelt, Soziales, Kunst und Kultur oder regionales Brauchtum. Die Bundesregierung begrüßt dieses bürgerschaftliche Engagement und steht in vielfältigem Kontakt mit den entsprechenden Vereinen, Verbänden und Organisationen. Strukturwandel ist immer ein Mehrebenen -Prozess, an dem sich alle Betroffenen beteiligen sollten, die Verantwortung für die weitere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung dieser Regionen übernehmen möchten. Es wird im Übrigen auch auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 7 (Programm „Unternehmen Revier“) verwiesen. Zivilgesellschaftliche Organisationen werden dementsprechend die Möglichkeit haben bzw. sind aufgerufen, Vorschläge einzureichen . 9. Wird die Region Lausitz in der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vertreten sein (vgl. Koalitionsvertrag S. 142)? a) Falls ja, in welcher Form bzw. durch wen oder welche Institution(en)? b) Falls nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ unter Einbeziehung von unterschiedlichen Akteuren aus Politik, Wirtschaft , Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen einzusetzen. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf den unmittelbar anstehenden Kabinettbeschluss zur Einsetzung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ Es wird auch auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 10. Mit welchen konkreten Arbeitsaufträgen, Zielstellungen und Zeitplänen wird die Kommission die wirtschaftlichen, sozialen und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen des Kohleausstieges unterfüttern (vgl. Koalitionsvertrag S. 142)? Die Erstellung des Aktionsprogramms, welches gegebenenfalls die genannten Punkte enthalten wird, ist Aufgabe der Kommission. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2686 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wann wird das erste Treffen der vier zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister zur Kohlekommission und zu welchen konkreten Themen, Frage- und Zielstellungen stattfinden? 12. Welche konkreten Aufgaben und Themenfelder der Kohlekommission sollen jeweils vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bearbeitet werden? Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die zuständige Bundesministerin und die zuständigen Bundesminister sowie die Mitarbeiter der Bundesministerien befinden sich in einem ständigen fachlichen Austausch zur Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Zur Begleitung der Kommission wird ein Staatssekretärsausschuss eingerichtet, der sich aus Vertretern des BMWi, des BMU, des BMI und des BMAS (Steuerungsgruppe ) sowie der Ressorts BMF, BMEL, BMVI und BMBF zusammensetzt . Für Fragen der Strukturentwicklung relevante andere Ressorts werden bei Bedarf beteiligt. 13. In welcher Form sollen Zwischen- und Endergebnisse der Kommission mit den Bürgerinnen und Bürgern in der Lausitz kommuniziert und diskutiert werden? Die Bundesregierung wird die Berichte der Kommission veröffentlichen und die betroffenen Menschen über die Umsetzung des Aktionsplans umfassend informieren und, wo möglich, einbinden. 14. Wann und in welchem Rahmen sollen die vier Gutachten („Erarbeitung aktueller vergleichender Strukturdaten für die deutschen Braunkohleregionen“, „Zukünftige Handlungsfelder zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohleregionen“, „Auswertung nationaler und internationaler Erfahrungen zum Strukturwandel“), die im Rahmen der bisherigen Kommissionarbeit vergeben und abgenommen worden sind, veröffentlicht werden? Die Bundesregierung plant, die Gutachten im Rahmen des Arbeitsbeginns der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zu veröffentlichen . 15. Ist für die Zeit der Arbeit der Kommission ein Moratorium für Umsiedlungen und Enteignungen im Rahmen von neuen Tagebauen bzw. Tagebauerweiterungen vorgesehen, wenn nein, warum nicht? Nach der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung obliegt die Zulassung und Überwachung bergrechtlicher Vorhaben, wie die Genehmigung von Braunkohletagebauen, allein den Ländern. Nur sie können über ein eventuelles Moratorium entscheiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2686 16. Wie genau sieht die erarbeitete Abgrenzung der einzelnen Kohlereviere aus, die bislang im Rahmen der Kommissionarbeit stattgefunden hat, und nach welchen Kriterien fand die Abgrenzung statt? Die Kommission hat ihre Tätigkeit noch nicht aufgenommen. Sie wird zu gegebener Zeit eine für ihr Mandat adäquate Abgrenzung vornehmen. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1291 verwiesen. Die dort erwähnte Einteilung wurde beispielsweise dem Programm „Unternehmen Revier“ zugrunde gelegt (siehe Antwort zu den Fragen 5 bis 8). Einbezogen wurden Kreise mit Standorten von Braunkohletagebauen und Braunkohlekraftwerken bzw. Kreise mit einer engen funktionalen oder administrativen Verflechtung zu diesen. Entsprechend der Förderrichtlinie ergibt sich folgende Abgrenzung: Region des Lausitzer Reviers: Kreis Dahme-Spreewald, Kreis Elbe-Elster, Kreis Oberspreewald-Lausitz, Kreis Spree-Neiße, Stadt Cottbus, Kreis Bautzen, Kreis Görlitz Region des Rheinischen Reviers: Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft- Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach Region des Mitteldeutschen Reviers: Burgenlandkreis, Saalekreis, Stadt Halle (Saale), Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Stadt Leipzig, Landkreis Leipzig, Landkreis Nordsachsen, Landkreis Altenburger Land Region des Helmstedter Reviers: Stadt Braunschweig, Kreis Helmstedt, Kreis Wolfenbüttel, Stadt Wolfsburg 17. Welcher Anteil von den im Koalitionsvertrag eingeplanten 1,5 Mrd. Euro sind für welche Bereiche für die Strukturwandelregion Lausitz vorgesehen (vgl. Koalitionsvertrag S. 67)? Es ist Aufgabe der Kommission, konkrete Vorschläge für die finanzielle Absicherung des notwendigen Strukturwandels in den betroffenen Regionen zu machen. Dies gilt auch für die Verwendung der im Koalitionsvertrag dafür zusätzlich vorgesehenen Mittel. 18. Welche Überlegungen gibt es in der Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag beschriebene Vorhaben der Einrichtung eines Fraunhofer-Instituts für Speichertechnologien in der Lausitz einzurichten (vgl. Koalitionsvertrag S. 73)? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat der Fraunhofer- Gesellschaft den Auftrag erteilt, eine Konzeption für eine „Forschungsfabrik Batterie “ zu erarbeiten. 19. Welche Forschungs- und Entwicklungsprojekte für Speichertechnologien werden in der Lausitz durch die Bundesregierung gefördert bzw. befinden sich in Planung (bitte Projekte einzelnen mit jeweiligem Fördervolumen und Laufzeit darstellen)? Im Rahmen der gemeinsamen Förderinitiative Energiespeicher des BMBF und des BMWi fördert das BMBF das Projekt SDL-BATT unter dem Förderkennzeichen 03SF0449A im 6. Energieforschungsprogramm. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2686 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ebenfalls im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms unterstützt das BMWi in der Lausitz insgesamt fünf Technologieentwicklungsprojekte zu elektrischen und thermischen Speichern. Die Förderkennzeichen lauten: 03ET6102B, 03ET1441A, 03ET6063C, 03ET6131A und 03ET1479B. Neben diesen Technologieprojekten werden in der Lausitz vom BMVI zwei Vorhaben im Bereich der Elektromobilität gefördert (Förderkennzeichen 03EMF0007B und 03EMK234). Die Bundesregierung plant weitere Förderungen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Speichertechnologien in der Lausitz. Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Vorhaben mit den jeweiligen Förderkennzeichen, Fördervolumen (Zuwendung), Laufzeiten und Zuwendungsgebern. Förderkennzeichen Akronym Laufzeitbeginn Laufzeitende Zuwendung Ministerium 03SF0449A SDL-BATT 01.03.2013 30.06.2018 1.180.290 € BMBF 03ET6102B DEMIKS 01.12.2016 30.11.2019 276.119 € BMWi 03ET1441A thermische Energiespeicher: PCM- Screening 01.12.2016 30.11.2019 445.468 € BMWi 03ET6063C AEL3D 01.09.2016 30.06.2020 818.825 € BMWi 03ET6131A ULTIMATE 01.12.2017 30.11.2020 299.096 € BMWi 03ET1479B EnEff:Stadt – TEK-EKG 01.08.2017 31.01.2022 249.462 € BMWi 03EMF0007B E-MOB – SEEN-KV 01.10.2016 30.09.2018 141.963 € BMVI 03EMK234 Emob-Konzepte 01.07.2017 31.12.2018 48.320 € BMVI 20. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des sächsischen Ministerpräsidenten Kretschmer, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) als tragende Struktur zur Umsetzung des Strukturwandels einzusetzen (siehe Lausitzer Rundschau vom 8. März 2018 „Neuer Akzent – LMBV und Strukturwandel“)? 21. Wie sieht die Bundesregierung die Rolle der LMBV im Strukturwandelprozess in der Lausitz, und welche finanziellen Folgen ergeben sich daraus? 22. Wie sieht die Bundesregierung die Rolle der LMBV im Kontext der Kohlekommission ? Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das bundeseigene Unternehmen LMBV ist bergrechtlich verantwortlicher Projektträger des Sanierungsbergbaus, den der Bund und die Braunkohleländer Brandenburg , Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen seit 1992 auf der Grundlage fortgesetzter Verwaltungsabkommen als gemeinsame Aufgabe wahrnehmen und der die Braunkohlentagebaue und Braunkohleveredelungsanlagen betrifft, die nach der Wiedervereinigung nicht privatisiert werden konnten. Die LMBV verfolgt somit einen spezifischen Unternehmenszweck. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2686 23. Wird es zur Absicherung der sich aus der Braunkohlesanierung ergebenden Ewigkeitsaufgaben nach Auslaufen des 6. Verwaltungsabkommens zwischen Bund, Ländern und LMBV ein Folgeabkommen geben (bitte begründen )? 24. Prüft die Bundesregierung Alternativen zu einem Folgeabkommen, falls ja, wie will sich der Bund daran finanziell und organisatorisch beteiligen? Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund ihres Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das aktuelle Verwaltungsabkommen VI über die Braunkohlesanierung wurde vom Bund und den Braunkohleländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen am 2. Juni 2017 in Berlin unterzeichnet und hat eine Laufzeit von 2018 bis 2022 (VA VI). Fragen eines Folgeabkommens sind zu gegebener Zeit unter den Vertragspartnern zu erörtern. 25. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Treibhausgasbilanz einer stofflichen Nutzung der Braunkohle im Vergleich zur Treibhausgasbilanz bei Herstellung derselben Produkte aus Erdöl bzw. Erdgas vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8282 verwiesen. 26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Kosten der stofflichen Nutzung der Braunkohle im Vergleich zu den Herstellungskosten derselben Produkte aus Erdöl bzw. Erdgas vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/8282 verwiesen. 27. Für welche Produkte in welchen erwarteten Mengen rechnet die Bundesregierung in Anbetracht von Frage 19 und 20 mit dem Einsatz von Braunkohle als Rohstoff? Bei der Beantwortung der Frage wird angenommen, dass sie sich auf die vorangehenden Fragen 25 und 26 bezieht. Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 28 verwiesen. 28. Welche Position bezieht die Bundesregierung zu einem Weiterbetrieb bzw. zur langfristigen Offenhaltung von Braunkohletagebauen für eine eventuelle stoffliche Verwertung der Braunkohle jenseits der Betriebspläne zur Brennstoffversorgung von Kraftwerken? Nach der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung obliegt die Zulassung und Überwachung bergrechtlicher Vorhaben, wie die Genehmigung von Braunkohletagebauen, allein den Ländern. Nur sie können über die eventuelle Genehmigung von Tagebauen mit dem Ziel der stofflichen Nutzung entscheiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2686 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 29. Welchen Sachstand haben die beim Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Eisenbahn-Elektrifizierungsprojekte Dresden-Görlitz und Cottbus-Görlitz hinsichtlich ihrer Aufnahme in den Vordringlichen Bedarf erreicht? Die Bewertung der noch offenen Vorhaben des Potenziellen Bedarfs im neuen Bedarfsplan für die Bundesschienenwege, zu der auch die Ausbaustrecken Dresden -Görlitz und Cottbus-Görlitz gehören, wird mehrere Monate beanspruchen, da in der Regel umfangreiche z. B. umwelt-/bautechnische, fahrplankonstruktive und eisenbahnbetriebliche Untersuchungen erforderlich sind. Im Bedarfsplan ist festgelegt, dass die Projekte des Potenziellen Bedarfs bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit automatisch in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen. Nach dem Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 soll die Bewertung der Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs bis zum dritten Quartal 2018 erfolgen. 30. Inwiefern teilt die Bundesregierung den Vorschlag, die B 178 zwischen der A 4 und der A 15 weiterzuführen (vgl. Sächsische Zeitung vom 18. November 2017 „Unterstützung für B-178-Verlängerung“)? Eine Verlängerung der B 178 nördlich der A 4 bei Weißenberg bis zur A 15 in Brandenburg ist in dem am 2. Dezember 2016 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten 6. Fernstraßenausbauänderungsgesetz und dem zugehörigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL 2016) nicht enthalten. Deren Planung ist somit nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333