Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2715 19. Wahlperiode 13.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michel Brandt, Andrej Hunko, Zaklin Nastic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2124 – Aktuelle menschenrechtliche Lage auf den Philippinen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Regierung unter Präsident Rodrigo Duterte startete 2016 eine massive Kampagne gegen Drogen. Es wird geschätzt, dass seitdem zwischen 13 000 und 20 000 Menschen im Auftrag der Regierung getötet wurden. Die Opfer finden sich vor allem unter der Armutsbevölkerung der Großstädte (www.blaetter. de/archiv/jahrgaenge/2017/april/dutertes-drogenkrieg-staatsterror-gegen-dieaermsten ). Soweit bekannt, wurde jedoch in keinem einzigen Fall Anklage gegen Polizisten oder andere Personen erhoben. Zudem schätzt das Aktionsbündnis Menschenrechte-Philippinen, dass alleine zwischen Mai 2012 und September 2016 mindestens 147 Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie 23 Journalistinnen und Journalisten ermordet wurden. Mit Senatorin Leila De Lima wurde Rodrigo Dutertes wichtigste politische Konkurrentin unter höchstwahrscheinlich falschen Anschuldigungen verhaftet. Besonders bedroht sind Landrechtsverteidigerinnen und Landrechtsverteidiger, die sich z. B. für die Umverteilung von Agrarland einsetzen oder gegen Bergbauprojekte kämpfen, die in den Philippinen oft mit massiven Umweltverschmutzungen einhergehen. Weil solche Projekte besonders oft die Ahnengebiete von Indigenen bedrohen, finden sich unter den Ermordeten besonders viele Angehörige der über 100 indigenen Bevölkerungsgruppen (www.asienhaus.de/uploads/tx_news/2018_Menschenrechtsbericht___ web_01.pdf). Seit dem Abbruch der Friedensverhandlungen mit den kommunistischen Rebellen im November 2017 stieg die Zahl der Morde an Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern sowie politischen Aktivistinnen und Aktivisten stark an. Betroffen sind vor allem die Mitglieder von Gruppen, die das Militär für Tarnorganisationen der kommunistischen New People’s Army (NPA) erklärt. Der bewaffnete Revolutionskampf der NPA gegen die Regierung ist bereits seit 1969 im Gange (www.asienhaus.de/uploads/tx_news/2018_Menschenrechtsbericht___ web_01.pdf). Ende Februar hat die philippinische Regierung bei Gericht beantragt, die kommunistische Partei (CPP) und die NPA zu Terrororganisationen zu erklären. Der Antrag beinhaltet eine lange Liste von angeblichen Mitgliedern der NPA, da- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2715 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode runter eine Vielzahl linker Politikerinnen und Politiker, politischer Aktivistinnen und Aktivisten und auch die aktuelle UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte Indigener, Victoria Tauli-Corpuz. Die Fragestellenden befürchten, dass dies der Auftakt für eine systematische Verfolgung zivilgesellschaftlicher Kräfte darstellen könnte. Human Rights Watch bezeichnet die Liste als Abschussliste der Regierung (www.hrw.org/news/2018/03/08/philippines-terroristpetition -virtual-hit-list). Die Polizei setzt laut Amnesty International weiterhin unnötige und unverhältnismäßige Gewalt ein. Dies gilt besonders bei Demonstrationen und Kundgebungen . Ende Mai 2017 verhängte Rodrigo Duterte das Kriegsrecht über die Insel Mindanao , nachdem islamistische Gruppen die Kontrolle über die Stadt Marawi City übernommen hatten. Das Kriegsrecht wurde über ganz Mindanao verhängt, obwohl die Kämpfe lokal begrenzt waren. Unter dem Kriegsrecht sind wichtige Rechte, wie die Haftprüfung vor Gericht, außer Kraft gesetzt. Mehrere Klagen gegen das verhängte Kriegsrecht scheiterten vor dem Obersten Gerichtshof, der Kongress hat es bis Ende 2018 verlängert. Wiederholt hat Rodrigo Duterte gedroht , das Kriegsrecht auf die ganzen Philippinen ausdehnen zu wollen. Laut einem Gesetzesentwurf von 2016 soll die Todesstrafe wieder eingeführt werden. Außerdem wurden Gesetzesvorhaben eingebracht, die vorsahen, das Strafmündigkeitsalter auf neun Jahre herabzusetzen. Nachdem der Internationale Strafgerichtshof Untersuchungen wegen mutmaßlicher außergerichtlicher Tötungen unter Präsident Rodrigo Dutertes Anti-Drogen-Kampagne eröffnete, haben die Philippinen den Austritt aus dem Römischen Statut des Gerichtshofes offiziell bekannt gegeben (https:// philippinenmagazin.de/2018/03/20/un-bestaetigt-philippinischen-rueckzug-vominternationalen -strafgerichtshof/). Trotz der sich verschlechternden Menschenrechtssituation auf den Philippinen und den Forderungen des Bündnisses gegen Kindersoldaten zum Stopp von Kleinwaffen (www.domradio.de/themen/kirche-und-politik/2018-02-12/buendnisgegen -kindersoldaten-stopp-von-kleinwaffenexport) exportiert Deutschland weiterhin Waffen in die Philippinen. Laut Rüstungsexportbericht der Bundesregierung erreichten das Land im ersten Halbjahr 2017 Rüstungsexporte im Wert von 274 136 Euro. Unter den EU-Staaten ist Deutschland der wichtigste Handelspartner der Philippinen (www.bmz.de/de/laender_regionen/asien/philippinen/index.html). Rohstoffe aus den Philippinen werden durch deutsche Unternehmen entweder direkt gefördert oder in großen Mengen als Fertig- oder Halbfertigprodukte nach Deutschland importiert, beispielsweise in Form von Computerfestplatten, MP3- Playern und Handys. Neben deutschen Firmen fördern deutsche Banken die philippinische Bergbauindustrie mit Krediten. Die menschen- und arbeitsrechtliche Situation von Bergbau- und Fabrikarbeiterinnen und Fabrikarbeitern in den Philippinen steht immer wieder in der Kritik (vgl. z. B. www.zeit.de/wirtschaft/ 2012-07/fs-philippinen-mine-2; www.vernetzte-er.de/dev/index.php%3Foption %3Dcom_content%26view%3Darticle%26id%3D21%26Itemid%3D33). Die Wirtschaftsbeziehung zwischen Deutschland und den Philippinen wird durch EU-Handelspräferenzen unter dem APSplus-Prozess (Allgemeines Zollpräferenzsystem ) begünstigt. Diese sind an die Beachtung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten geknüpft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2715 V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung pflegt traditionell eine enge Zusammenarbeit mit den Philippinen , die auch den Schutz der Menschenrechte umfasst. Die Philippinen haben in ihrer Verfassung einen umfangreichen Menschenrechtsschutz verankert und acht der neun zentralen Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen ratifiziert. Damit verfügen die Philippinen über eine der fortschrittlichsten Menschenrechtsgesetzgebungen in der Region. Dennoch geschehen in den Philippinen seit vielen Jahren immer wieder außergerichtliche Tötungen, Entführungen und Bedrohungen, denen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger , politische Aktivistinnen und Aktivisten sowie Journalistinnen und Journalisten zum Opfer fallen. Die Bundesregierung fordert die philippinische Regierung regelmäßig auf, dieser Bedrohung für Leib und Leben vieler Menschen Einhalt zu gebieten. Seit dem Amtsantritt des derzeitigen Präsidenten der Philippinen, Rodrigo Duterte, hat die Bundesregierung das Vorgehen in der Bekämpfung von Drogenkriminalität scharf kritisiert. Der Amtsantritt Präsident Dutertes hat sich auf die Menschenrechtslage in den Philippinen in vielen Bereichen negativ ausgewirkt, vor allem wegen der vom Präsidenten forcierten Bekämpfung von Drogenkriminalität, dem sogenannten “Krieg gegen Drogen“. Auch Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, politische Aktivistinnen und Aktivisten sowie Journalistinnen und Journalisten sind verstärkt Bedrohungen ausgesetzt. Die Bundesregierung fordert die Regierung der Philippinen in bilateralen Gesprächen und im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen regelmäßig dazu auf, den Schutz der Zivilgesellschaft sicherzustellen und bietet ihre Hilfe dabei an. Sie unterstützt daneben philippinische Nichtregierungsorganisationen, Medienvertreterinnen und -vertreter sowie Aktivistinnen und Aktivisten nach Möglichkeit bei der freien Ausübung ihrer Tätigkeiten . Die Bundesregierung stimmt sich dabei mit ihren Partnern in der Europäischen Union (EU) ab und verleiht ihrer tiefen Besorgnis über die Menschenrechtslage in den Philippinen auch im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen Ausdruck. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Menschenrechtslage in den Philippinen nachhaltig zu verbessern. 1. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber Rodrigo Dutertes Krieg gegen Drogen und die damit verbundenen Hinrichtungen? Wie verdeutlicht sie ihre Haltung gegenüber dem philippinischen Präsidenten ? Die Bundesregierung erkennt das Recht der Philippinen auf eine gegen Drogenhandel und Drogenkonsum gerichtete Politik an. Sie äußert jedoch konsequent Kritik an den Menschenrechtsverletzungen und der fehlenden justiziellen Verfolgung mutmaßlicher Straftaten durch Angehörige von Sicherheitsbehörden im sogenannten “Krieg gegen Drogen“. Die Bundesregierung äußert diese Kritik regelmäßig sowohl in bilateralen Gesprächen in Berlin und Manila als auch im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, einschließlich seines Verfahrens der universellen regelmäßigen Überprüfung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2715 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf Vorstöße, die Todesstrafe wieder einzuführen und das Strafmündigkeitsalters auf neun Jahre abzusenken? Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken? Die Philippinen haben das Zweite Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe (CCPR-OP2-DP) ratifiziert. Eine etwaige Wiedereinführung der Todesstrafe wäre daher ein Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen der Philippinen. Die Bundesregierung bringt gegenüber der Regierung der Philippinen ihre tiefe Besorgnis über dieses Vorhaben zum Ausdruck. Weiterhin hat die Bundesregierung im Zuge der letzten universellen regelmäßigen Überprüfung der Philippinen im Mai 2017 eine Empfehlung an die philippinische Regierung ausgesprochen, von der geplanten Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von 15 auf neun Jahre abzusehen. Die Bundesregierung betrachtet es daher als positive Entwicklung, dass das „Subcommittee on Correctional Reforms “ des philippinischen Repräsentantenhauses Ende Mai 2017 einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, der das Strafmündigkeitsalter von 15 Jahren beibehält. 3. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung seit Amtsantritt Rodrigo Dutertes unternommen, um Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie Journalistinnen und Journalisten in den Philippinen vor Drangsalierung, Gewalt und Mord zu schützen? Die Bundesregierung hat die Regierung der Philippinen in bilateralen Gesprächen und im Menschrechtsrat der Vereinten Nationen dazu aufgefordert, den Schutz der Zivilgesellschaft, die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit zu garantieren . Die Bundesregierung pflegt über das Auswärtige Amt und die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Manila einen regen und sichtbaren Austausch mit der Zivilgesellschaft und lässt ihre Erkenntnisse daraus in Gespräche mit der Regierung der Philippinen einfließen. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass eine einheitliche Positionierung der EU zur Menschenrechtssituation in den Philippinen von herausragender Bedeutung ist und setzt sich im Kreis der EU-Partner für klare und öffentliche EU-Stellungnahmen ein. Im Dezember 2017 verliehen die Botschaften Deutschlands und Frankreichs in Manila den Deutsch-Französischen Preis für Menschenrechte und Rechtstaatlichkeit an die Generalsekretärin der Philippine Alliance of Human Rights Advocates. 4. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der geplanten Ausweitung des Kriegsrechts auf das ganze Land? Die Bundesregierung hat die vor Monaten getätigten Äußerungen des philippinischen Präsidenten über die Möglichkeit einer landesweiten Einführung des Kriegsrechts aufmerksam verfolgt. Es liegen ihr keine Hinweise auf eine bevorstehende Ausweitung des Kriegsrechts auf das ganze Land vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2715 5. Welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurden seit Amtsantritts Rodrigo Dutertes tatsächlich in die Philippinen ausgeführt? Wie hoch bemisst sich deren Wert (bitte nach Jahr und Ausfuhrlistennummer und unter Angabe der genaueren Bezeichnung der Waffen und des jeweiligen Gesamtwerts je Ausfuhrlistennummer aufschlüsseln)? 6. Welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter wurden jeweils 2015, 2016, 2017, 2018 tatsächlich in die Philippinen ausgeführt? Wie hoch bemisst sich deren Wert (bitte nach Jahr und Ausfuhrlistennummer und unter Angabe der genaueren Bezeichnung der Waffen und des jeweiligen Gesamtwerts je Ausfuhrlistennummer aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Der Wert von tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Die Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Seit 2015 wurden nach den Aufzeichnungen des Statistischen Bundesamtes keine Kriegswaffen aus der Bundesrepublik Deutschland in die Philippinen ausgeführt. Für sonstige Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung Daten zu tatsächlichen Ausfuhren nicht vor. 7. Zu welchem Zweck wurden die in die Philippinen ausgeführten Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter nach Kenntnis der Bundesregierung verwendet ? Auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 wird verwiesen. 8. Welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter plant die Bundesregierung in die Philippinen auszuführen? Wie hoch bemisst sich deren geschätzter oder tatsächlicher Wert? 9. Zu welchem Zweck sollen die in die Philippinen auszuführenden Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter nach Kenntnis der Bundesregierung verwendet werden? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) und unterrichtet über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäfts, also über Art und Anzahl der Rüstungsgüter, das Empfängerland und das Gesamtvolumen . 10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Mitglieder des Davao City Polizeiamtes (DCPO) am Freitag, 11. August 2017 neue Waffen erhielten, darunter 12 in Deutschland hergestellte Sturmgewehre Heckler & Koch HK 416/Kaliber 5,56, (www.update.ph/2017/08/davao-city-copsreceive -german-israeli-rifles/20068)? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu den in der zitierten Meldung genannten Angaben. Seit 2012 hat die Bundesregierung keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Kleinwaffen in die Philippinen erteilt. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2715 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Genehmigungen bestehen für Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in die Philippinen, und auf welcher rechtlichen Grundlage fußen diese Genehmigungen? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000, der Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Im Jahr 2016 wurden vier Einzelgenehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern im Wert von 58 517 Euro erteilt. 12. Wie wurde die „Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungs- und Endverbleibsland “ (Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern) in Bezug auf die Philippinen im Genehmigungsprozess bewertet? Die Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Prüfung von Anträgen auf Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte eine herausgehobene Rolle. Wenn hinreichender Verdacht besteht, dass die zu liefernden Rüstungsgüter zur internen Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt. 13. Hat die Bundesregierung im Genehmigungsprozess erwogen, ob ein „hinreichender Verdacht besteht, dass sie [die Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern] zur internen Repression im Sinne des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden“ (Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern)? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 11 und 12 verwiesen. 14. Welche konkreten Maßnahmen werden von der Bundesregierung getroffen, um zu kontrollieren, dass die in die Philippinen exportierten Rüstungsgüter nicht zum Zweck von Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden? 15. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um einen menschenrechtswidrigen Einsatz deutscher Waffen in den Philippinen zu verhindern? Die Fragen 14 und 15 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung erteilt Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern nur, wenn zuvor der Endverbleib dieser Güter im Endempfängerland hinreichend sichergestellt ist und führt bezüglich zu exportierender Rüstungsgüter eine Exante -Prüfung zum Endverbleib durch. Dies entspricht der international geübten und bewährten Praxis. Vor Erteilung einer Genehmigung für die Ausfuhr von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2715 Rüstungsgütern prüft und bewertet die Bundesregierung alle vorhandenen Informationen über den Endverbleib umfassend. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, lehnt sie Ausfuhranträge ab. Es wird ferner auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 16. Wurden in den Philippinen bisher Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie oft, und mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung hat im Jahr 2015 das Instrument der „Post-Shipment“-Kontrollen mit der Verabschiedung der Eckpunkte für die Einführung von „Post- Shipment“-Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporten von der Bundesregierung für Kleine und Leichte Waffen und bestimmte Schusswaffen (Pistolen, Revolver und Scharfschützengewehre) eingeführt. Dieses Instrument befindet sich derzeit in einer Pilotphase. Seitdem erfolgten keine Ausfuhren der vorgenannten Waffentypen in die Philippinen. Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. 17. Hat die Bundesregierung außen- oder sicherheitspolitische Interessen am Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern in die Philippinen? Wenn ja, welche? 18. Gefährdet der Export deutscher Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter in die Philippinen laut Einschätzung der Bundesregierung Belange der Sicherheit , des friedlichen Zusammenlebens der Völker oder der auswärtigen Beziehungen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Nach den Politischen Grundsätzen wird der Export von Kriegswaffen grundsätzlich nicht genehmigt, es sei denn, dass im Einzelfall besondere außen- oder sicherheitspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung des Bündnisinteresses für eine ausnahmsweise zu erteilende Genehmigung sprechen. Für den Export sonstiger Rüstungsgüter werden Genehmigungen nur erteilt, soweit die im Rahmen der Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts zu schützenden Belange der Sicherheit, des friedlichen Zusammenlebens der Völker oder der auswärtigen Beziehungen nicht gefährdet sind. Diese Prüfung erfolgt in jedem Einzelfall. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2715 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Beurteilt die Bundesregierung die momentane Situation in den Philippinen als drohende oder tatsächliche „bewaffnete Auseinandersetzungen“? Nein. 20. Wie schätzt die Bundesregierung das Verhalten der Regierung Rodrigo Dutertes zur „Einhaltung internationaler Verpflichtungen, insbesondere des Gewaltverzichts, einschließlich der Verpflichtungen aufgrund des für internationale und nichtinternationale Konflikte geltenden humanitären Völkerrechts “ (Politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern) ein? Die Bundesregierung ist sich mit der Regierung der Philippinen darin einig, dass völkerrechtliche Verpflichtungen verbindlich sind. 21. Zieht die Bundesregierung anlässlich der verschlechterten Menschenrechtssituation auf den Philippinen einen Stopp für Rüstungsexporte in das Land in Betracht? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann und unter welchen Bedingungen? Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen . Der Beachtung der Menschenrechte wird dabei besonderes Gewicht beigemessen . Aktuelle Entwicklungen werden in die Entscheidungsfindung einbezogen . 22. Liegen laut Einschätzung der Bundesregierung in den Philippinen „schwere und systematische Verletzungen“ der im EU Allgemeinen Präferenzsystem Plus „APSplus“-Prozess überprüften Menschenrechtsverträge vor (gemäß Artikel 9, Richtlinie (EU) No 978/2012)? Wenn ja, befürwortet die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine temporäre Suspendierung des APSplus-Status der Philippinen? Die Bundesregierung betrachtet die Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen als eines der wichtigsten Kriterien, die bei der Entscheidung über die Gewährung der APSplus-Vorteile zu berücksichtigen sind. Sie setzt sich dafür ein, dass bei der weiteren Anwendung des handels- und entwicklungspolitischen EU- Instruments APSplus der Schutz der Menschenrechte besondere Aufmerksamkeit erhält. Nach der Ratifizierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und den Philippinen durch die Philippinen im Januar 2018 bietet darüber hinaus der dort vorgesehene institutionalisierte Dialog zu Menschenrechtsfragen ein Forum, Menschenrechtsfragen gezielt zu diskutieren. Mit Verweis auf das laufende APS-Überprüfungs-verfahren enthält sich die Bundesregierung einer Bewertung der Einhaltung relevanter Auflagen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2715 23. Unter welchen Umständen würde sich die Bundesregierung für eine Suspendierung der Handelspräferenzen im Rahmen des APSplus-Prozesses aussprechen ? Die Bundesregierung berücksichtigt in ihrer Positionierung zur weiteren Gewährung von APSplus-Zollpräferenzen für die Philippinen alle in der zugrunde liegenden EU-Verordnung genannten Kriterien. Auf hypothetische Fragen antwortet die Bundesregierung im Übrigen grundsätzlich nicht. 24. Wie hat sich die Bundesregierung seit Amtsantritt Rodrigo Dutertes im APSplus-Prozess zu den Philippinen positioniert? Die Bundesregierung weist darauf hin, dass APSplus ein Instrument der EU-Handels - und Entwicklungspolitik ist. Sie hat die durch die EU-Kommission vorgenommenen Überprüfungsbesuche zum Stand der APSplus-Verpflichtungen intensiv verfolgt und im Kreis der EU-Mitgliedsstaaten für eine zentrale Gewichtung des Kriteriums der Einhaltung der Menschenrechte geworben. Die Bundesregierung hat die Regierung der Philippinen ergänzend in bilateralen Gesprächen an die Bedeutung der Einhaltung der Verpflichtungen für eine fortdauernde Gewährung der APSplus-Zollpräferenzen erinnert. 25. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen von EU-Kommissar Stefano Manservisi, wonach in zukünftigen Übereinkommen zwischen der EU und den Philippinen über den Erhalt von EU-Hilfsmitteln keine Menschenrechtskonditionalitäten mehr aufgenommen werden sollen, weil diese nun durch das „Partnership and Cooperation Agreement“ abgedeckt sind (Aktionsbündnis Menschenrechte – Philippinen)? Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit der EU gegenüber der Regierung der Philippinen dafür ein, dass die langjährige Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EU und den Philippinen fortdauern kann. Klare und belastbare Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte sind eine wesentliche Voraussetzung dafür. Die zitierte, vermeintlich getätigte Aussage eines Generaldirektors der Europäischen Kommission bewertet die Bundesregierung nicht. 26. Birgt die Streichung von Menschenrechtskonditionalitäten laut der Bundesregierung die Gefahr eines falschen politischen Signals an die philippinische Regierung in Bezug auf die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards ? Wenn ja, wie? Die Bundesregierung tritt gegenüber der Regierung der Philippinen wie auch gegenüber ihren EU-Partnern, einschließlich der EU-Kommission, für klare Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte in bilateralen Vereinbarungen ein. Als jüngste Vereinbarung zwischen EU und Philippinen erfüllt das Partnerschafts - und Kooperationsabkommens diese Standards. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2715 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Wie bewertet die Bundesregierung die von der philippinischen Regierung vorgelegte Liste mit über 600 Namen von Personen, die beschuldigt werden, der kommunistischen Partei der Philippinen (CPP) und der New People’s Army (NPA) anzugehören, und hat die Bundesregierung neue Informationen bezüglich des Status der Liste? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung handelt es sich bei der genannten Liste um die Anlage zu einem Antrag, den das Justizministerium der Philippinen am 18. Februar beim Manila Regional Trial Court eingereicht hat und der darauf abzielt , die kommunistische Partei der Philippinen (CPP) und die „New People’s Army“ (NPA) als terroristische Organisationen einzustufen. Es obliegt der philippinischen Justiz, den Antrag, einschließlich der vorgeworfenen Verstrickungen der darin aufgeführten Personen mit der CPP und der NPA, nach rechtsstaatlichen Prinzipien zu überprüfen und zu bescheiden. 28. Sind die auf der Liste aufgeführten Personen laut Einschätzung der Bundesregierung einer verstärkten Gefahr ausgesetzt, Opfer von Repressionen und Gewalt durch staatliche Sicherheitskräfte zu werden? Der Bundesregierung liegen Hinweise von Nichtregierungsorganisationen vor, dass sich einzelne in der Liste genannte Personen einer erhöhten Bedrohung ausgesetzt sehen; sie geht diesen Hinweisen aufmerksam nach. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Aus Sicht der Bundesregierung liegt es in der Verantwortung der philippinischen Behörden, sicherzustellen, dass aus dem in der Antwort zu Frage 27 dargelegten Antrag keine Gefahr für Leib und Leben der betroffenen Personen resultiert und zu gewährleisten, dass eine etwaige Strafverfolgung gegen die CPP und NPA oder Mitglieder dieser Organisationen mit rechtsstaatlichen Mitteln erfolgt. Es wird ferner auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, bei wie vielen der aufgeführten Personen davon ausgegangen werden kann, dass diese zu Unrecht der Mitgliedschaft in der CPP-NPA beschuldigt werden? Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung? Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. 30. Welche Informationen hat die Bundesregierung bezüglich der menschenund arbeitsrechtlichen Situation entlang der Lieferketten deutscher Unternehmen bzw. deutscher Investitionen in den Philippinen? Nach Einschätzung der Bundesregierung engagieren sich viele deutsche Unternehmen in den Philippinen, die gesetzlichen Mindeststandards durch freiwillige Leistungen und Finanzierung sozialer Projekte zu übertreffen und dadurch ein positives Beispiel zu geben. Die Philippinen haben nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 38 Konventionen der ILO unterzeichnet, von denen 30 in Kraft sind (www. ilo.org/manila/areasofwork/international-labour-standards/lang--en/index.htm). 31. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Menschenrechtsverletzungen in den Philippinen involviert? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2715 32. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet oder wird die Bundesregierung einleiten, um Menschenrechtsverletzungen in den Philippinen durch Auslandsgeschäfte von deutschen Unternehmen entgegenzuwirken ? Die deutsche Botschaft unterstreicht in Gesprächen mit deutschen Unternehmen regelmäßig die Bedeutung der Menschenrechte und wirbt für die im „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020“ (NAP) genannten Maßnahmen . Mit dem NAP formuliert die Bundesregierung Maßnahmen und Erwartungen zur Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte . Unter anderem ist im NAP die Erwartung festgeschrieben, dass Unternehmen die Elemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in ihre weltweiten Unternehmensprozesse einführen. Der NAP gibt den Unternehmen hierfür Orientierungen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333