Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 7. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2716 19. Wahlperiode 12.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2206 – Förderung und Bewahrung deutscher Kultur, Tradition und Brauchtum im In- und Ausland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland, als eine der großen und traditionsreichen Kulturnationen der Welt, betreibt eine engagierte und vielschichtige auswärtige Kultur- und Bildungspolitik , in die namhafte und weltweit anerkannte Institutionen wie das Goethe- Institut e. V., der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD), die Alexander von Humboldt-Stiftung, die Deutsche Welle und das Deutsche Archäologische Institut sowie die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen eingebunden sind. In den vergangenen Jahren wurde die Bedeutung der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik seitens der jeweiligen Bundesregierungen unterschiedlich gewichtet , ablesbar an der Höhe der Ausgaben für Kultur- und Bildungseinrichtungen , die im Ausland im Rahmen der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Deutschlands tätig sind. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, in welchem Maße eine engagierte und vielschichtige auswärtige Kultur- und Bildungspolitik in den Etatplanungen der Bundesregierung Berücksichtigung findet und wie sich diese Ausgaben im Verhältnis zu anderen Ausgaben darstellen. 1. Wie hoch sind die insgesamt aufgewendeten Finanzmittel der Bundesrepublik Deutschland, die für die Integration und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Deutschland aufgewendet werden (bitte für 2015, 2016, 2017, 2018 mit vorläufiger Prognose aufschlüsseln)? Zu den Ausgaben des Bundes wird auf den Finanzbericht 2018, Seite 45, Tabelle 6 verwiesen. Eine entsprechende Auswertung für 2015 sowie Angaben zu den Ländern und Kommunen liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2716 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hoch ist der Finanzmittelansatz und Finanzmitteleinsatz der Bundesregierung zur Förderung und Bewahrung deutscher Kultur, deutscher Traditionen und deutschen Brauchtums, der im Ausland aufgewendet wird (bitte nach Staaten, Vereinigungen, Organisationen in Verbindung mit der Höhe der Zuwendung auflisten)? Zu den Ausgaben des Bundes wird auf die Seiten 43 und 87 des Finanzberichts 2018 sowie auf Tabelle 16 in dessen Anhang bzw. auf den Einzelplan 04, Kapitel 0452 des Haushaltsgesetzes 2017 verwiesen. Eine darüber hinausgehende einheitliche Erfassung durch die Bundesregierung nach den gewünschten Kriterien erfolgt nicht. Ergänzend wird auf den 20. Bericht der Bundesregierung zur Auswärtigen Kultur - und Bildungspolitik 2016 verwiesen. 3. Wie hoch ist der Finanzmittelansatz und Finanzmitteleinsatz der Bundesregierung zur Förderung und Bewahrung deutscher Kultur, deutscher Traditionen und deutschen Brauchtums, der im Inland aufgewendet wird (bitte nach Bundesländern, Vereinigungen, Organisationen in Verbindung mit der Höhe der Zuwendung auflisten)? Zu den Ausgaben des Bundes wird auf die Seiten 43 und 87 des Finanzberichts 2018 sowie auf Tabelle 15 in dessen Anhang bzw. auf den Einzelplan 04, Kapitel 0452 des Haushaltsgesetzes 2017 verwiesen. Eine darüber hinausgehende einheitliche Erfassung durch die Bundesregierung nach den gewünschten Kriterien erfolgt nicht. Nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes liegt die primäre Zuständigkeit für kulturelle Angelegenheiten in der Bundesrepublik Deutschland bei den Ländern einschließlich der Kommunen, die daher den überwiegenden Teil der Finanzmittel für die Kulturförderung und -bewahrung beitragen. Kulturförderungen des Bundes liegen in der Regel in der gesamtstaatlichen Relevanz begründet, das heißt, der Kulturbereich profitiert bundesweit von Fördermaßnahmen der Bundesregierung. Wenn auch der Sitz einer geförderten Einrichtung in einem bestimmten Bundesland liegt, so kann doch die geförderte Maßnahme dem Kulturbereich bundesweit zugutekommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333