Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 13. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/272 19. Wahlperiode 14.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/133 – Deutsche „Ertüchtigungsinitiative“ für Militär in Tunesien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In mehreren Maßnahmen arbeiten das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium des Innern derzeit zur Grenzsicherung/Grenzkontrolle mit Tunesien zusammen (Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/28 der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber vom 25. Oktober 2017). Im Rahmen des „Gesamtansatzes der Ertüchtigungsinitiative für Tunesien “ unterstützt das Bundesministerium der Verteidigung die tunesische Regierung bei der Überwachung der tunesisch-libyschen Grenze. In einem ersten Projekt erfolgte die Überlassung von elektronischen Grenzüberwachungssystemen durch den Rüstungskonzern Airbus Defence and Space, die von der Bundesregierung finanziert und an der Grenze zu Libyen eingesetzt werden sollen (Bundestagsdrucksache 18/9262, Frage 24). Airbus hatte hierzu eine Mandats- und Schenkungsvereinbarung mit dem tunesischen Verteidigungsministerium geschlossen . Das Projektbudget umfasste 7 Mio. Euro aus deutschen „Ertüchtigungsmitteln “. Die Maßnahme wurde im September 2017 abgeschlossen, nun folgt ein weiteres Projekt an der gesamten tunesisch-libyschen Grenze (Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/28 der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber vom 25. Oktober 2017). In Kooperation mit den USA sollen die Behörden bei der Errichtung einer „ortsfesten elektronischen Überwachungsanlage “ unterstützt werden. In einem anderen Vorhaben leistet das Bundesministerium des Innern Ausstattungs- und Ausbildungshilfe an die tunesische Nationalgarde bzw. Grenzpolizei. Dazu wurden neben Ausbildungsmaßnahmen auch Geräte oder Fahrzeuge mit einem Budget von „ca. 77 700 Euro“ geliefert. Nach einer Anfrage des tunesischen Innenministeriums an den deutschen Projektleiter in Tunesien wird eine „Erweiterung des Engagements auf den Bereich der Luftsicherheit“ geprüft. Tunesische Sicherheitsbehörden wollen für eine Erkundungsmission im 4. Quartal 2017 nach Deutschland reisen. Dort soll ihnen „sowohl die Technik als auch der praktische Einsatz von Sicherheitsscannern vermittelt“ werden. Die Grenzsicherung mit Libyen war auch Thema eines Treffens des tunesischen und ägyptischen Premierministers bzw. Präsidenten im November 2017 (http://gleft.de/1YF). Youssef Chahed und Abdel Fattah al-Sisi hatten hierzu in Kairo vereinbart, die Sicherheitslage in Libyen stabilisieren zu wollen und dabei enger zu kooperieren. Tunesien und Libyen sind auch Mitglied der „Kontaktgruppe zentrales Mittelmeer“, die sich zuerst in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/272 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tunis und schließlich in Bern auf der Ebene der Innenminister getroffen haben (Bundestagsdrucksache 18/13487, Frage 16 und „Minister wollen schwächste Migranten besser vor Missbrauch schützen“, dpa vom 13. November 2017). Die Treffen widmeten sich vorrangig der Zusammenarbeit bei der „Bekämpfung von Schleusungskriminalität und Menschenhandel“ sowie dem „Rückkehrmanagement “. 1. Welche mobilen elektronischen Grenzüberwachungssysteme wurden von der Bundesregierung finanziert und durch den Rüstungskonzern Airbus Defence and Space für den Einsatz an der Grenze zu Libyen an die tunesische Regierung geliefert (Bundestagsdrucksache 18/9262, Frage 24)? Von der Bundesregierung wurden die mobilen elektronischen Grenzüberwachungssysteme • Bodenüberwachungsradare Modell TRGS-SEC, • Nachtsichtgeräte NightOwl M, • Nachtsichtgeräte IRV 900 und • Spektive Spotter 60 finanziert und durch die Firma HENSOLDT (ehemals Teil der Firma Airbus) an Tunesien ausgeliefert. 2. Wo werden die Systeme nach Kenntnis der Bundesregierung vorgehalten, und wo werden diese eingesetzt? Die mobilen Systeme wurden an die tunesischen Streitkräfte geliefert. Da es sich um mobile Systeme handelt, kann keine Aussage über den konkreten gegenwärtigen Einsatzort getroffen werden. Vorgesehen ist der Einsatz entlang des südlichen Abschnittes des tunesisch-libyschen Grenzverlaufes. 3. Welche weiteren Maßnahmen zur Errichtung einer „ortsfesten elektronischen Überwachungsanlage“ sollen in einem neuen Projekt an der gesamten tunesisch-libyschen Grenze folgen (Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/28 der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber vom 25. Oktober 2017)? Ergänzend zu mobilen Anteilen verfolgt Tunesien den stationären Aufbau eines nationalen elektronischen Grenzüberwachungssystems entlang der Grenze zu Libyen . Dies wird in einem ersten Teilstück bilateral mit US-amerikanischer Unterstützung umgesetzt. Die Bundesregierung hat sich entschlossen, gemeinsam mit unserem amerikanischen Partner das Projekt gen Süden auszudehnen und den Ausbau der stationären elektronischen Grenzüberwachung mit einem zweistelligen Millionenbetrag weiter voranzutreiben. Damit wird das tunesische Ziel einer durchgängigen elektronischen Überwachung von Ras Jedir bis Borj Al Khadra unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/272 4. Welche Ausstattungs- und Ausbildungshilfe wird dabei von welchen Behörden welcher Regierungen (etwa Deutschlands und der USA) nach Kenntnis der Bundesregierung übernommen (bitte so konkret wie möglich benennen)? a) Welche Firmen werden mit der Lieferung etwaiger Systeme mandatiert, und mit welchen tunesischen Behörden werden hierfür Vereinbarungen geschlossen? b) Welche tunesischen Behörden werden in dem Projekt adressiert? c) Welche Kosten entstehen in dem Projekt, und wie werden diese übernommen (bitte für Ausstattungs- und Ausbildungshilfe einzeln ausweisen)? Die Fragen 4 bis 4c werden gemeinsam beantwortet. Deutschland beteiligt sich finanziell an dem Projekt mit einem zweistelligen Millionenbetrag . Mit der konkreten Durchführung wurde die amerikanische Behörde „Defense Threat Reduction Agency“ (DTRA) beauftragt. Die weitere Ausplanung erfolgt in Abstimmung zwischen Deutschland, Tunesien und den USA. 5. Mit welchem Ergebnis bzw. welchen Auffälligkeiten ist die „Evaluierung der tunesischen Ausbildung“ in der zweiten Jahreshälfte 2016 erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/9262, Frage 24)? In der zweiten Jahreshälfte 2016 ist es zu keiner Evaluierung im Zusammenhang mit Grenzüberwachungssystemen gekommen. 6. Welche Sachleistungen in Höhe von „ca. 77 700 Euro“ wurden in einem Grenzsicherungsprojekt an Tunesien geliefert (Schriftliche Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 19/28 der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber vom 25. Oktober 2017)? Für ca. 77 700 Euro wurden 450 Stühle und 125 Tische für Lehrsäle sowie Küchenausstattungen beschafft. 7. Wann wollen tunesische Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung für eine Erkundungsmission im vierten Quartal 2017 nach Deutschland reisen, und mit welchen deutschen Behörden oder EU-Agenturen sind etwaige Treffen geplant? Im November 2017 reiste eine tunesische Delegation des Innen- und Transportministeriums zu einem Informationsaustausch zu Sicherheitsscannern mit der Bundespolizei nach Deutschland. 8. In welcher Technik (unter anderem Sicherheitsscanner) sollen sie dabei eingewiesen werden (bitte die Produkte und Hersteller nennen)? Im Rahmen des Besuchs wurde die Delegation in Funktion und Nutzung folgender Sicherheitsscanner eingewiesen: Typ Hersteller ATD L3 Security & Detection System PV2 L3 Security & Detection System Eqo Smiths Detection QPS 200 Rohde & Schwarz QPS 201 Rohde &Schwarz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/272 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode MW 1000AA Nuctech Company Limited Es erfolgte keine Einweisung in weitere Technik. 9. Was ist der Bundesregierung über die Tätigkeiten des in Tunis untergebrachten Experten der Europäischen Union für Terrorismusbekämpfung für Libyen bekannt, und mit welchen libyschen Behörden nimmt dieser eine lokale Koordinierung der Zusammenarbeit vor? Der Experte für Terrorismusbekämpfung in der EU-Delegation für Libyen hat nach Kenntnis der Bundesregierung schwerpunktmäßig folgende Aufgaben: Koordinierung der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Terrorismusbekämpfung , Analyse und Berichterstattung zur Sicherheitspolitik in Libyen mit Schwerpunkt Terrorismusbekämpfung. Unterstützung bei der Identifizierung und Implementierung von EU-Aktivitäten im Bereich Terrorismusbekämpfung. Seit der Evakuierung aus Libyen im Juli 2014 arbeitet der Experte von Tunis aus. Einzelne Tagesreisen nach Tripolis sind möglich. Er arbeitet mit libyschen Institutionen zusammen, die der Regierung des nationalen Einvernehmens unterstehen . Kontakte bestehen insbesondere zur Präsidialgarde und zu verschiedenen Sicherheits - und Justizbehörden. 10. Was ist der Bundesregierung über gemeinsame Pläne Ägyptens und Tunesiens zur Grenzsicherung in Libyen bekannt (http://gleft.de/1YF)? Der Bundesregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse über bilaterale ägyptisch-tunesische Pläne zu einer Grenzsicherung hinsichtlich Libyens vor. 11. Was haben die „sehr sorgfältig“ durchgeführten Prüfungen aller deutschen Kooperationsmaßnahmen mit ägyptischen Sicherheitsbehörden hinsichtlich der Frage ergeben, welche weiteren Maßnahmen und Kooperationen mit dem Staatssicherheitsdienst Ägyptens (National Security Service, NSS) aus Sicht der Bundesregierung unter Umständen „nicht nur zur Verfolgung von Terroristen, sondern möglicherweise auch zur Verfolgung von anderen Personenkreisen eingesetzt werden“, wie es einmalig bei einem Lehrgang zur Internetbeobachtung festgestellt wurde (Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/28 der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber vom 25. Oktober 2017)? Alle Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe werden vor der Durchführung kritisch geprüft und zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Auswärtigen Amt abgestimmt. Auch die Maßnahmen in Ägypten wurden sehr sorgfältig geprüft. Diese Prüfungen haben jeweils ergeben, dass bei den anderen Maßnahmen keine Einwände bestehen. 12. Welche Reaktion hat die Bundesregierung seitens der ägyptischen Regierung auf das gemeinsam mit Kanada, Italien, der Niederlande und Großbritannien verfasste Schreiben zur Festnahme des Menschenrechtsanwalts Ibrahim Metwally Hegazy erhalten („Joint statement on the ongoing detention of a human rights lawyer in Egypt“, UK Foreign & Commonwealth Office vom 3. November 2017)? In Reaktion auf die gemeinsame Erklärung vom 3. November 2017 bat das ägyptische Außenministerium am 5. November 2017 zunächst die Botschafter Italiens, der Niederlande und Deutschlands zu einem Gespräch. Im Anschluss kam es zu weiteren Terminen mit den Vertretern Kanadas und des Vereinigten Königreichs. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/272 In den Gesprächen wie auch in einer anschließenden Pressemitteilung (www. facebook.com/MFAEgyptEnglish/posts/1960962327564680) brachte das ägyptische Außenministerium sein Missfallen über die gemeinsame Erklärung zum Ausdruck. Den Botschaftern boten die Gespräche die Gelegenheit, erneut ihre gemeinsame Sorge um das Schicksal des Menschenrechtsanwalts Ibrahim Metwally Hegazy zum Ausdruck zu bringen, nachdem das ägyptische Außenministerium ihrer gemeinsamen Bitte um eine Demarche wochenlang nicht entsprochen hatte. 13. Welche Regierungen oder Institutionen der Europäischen Union bzw. der Vereinten Nationen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung am Treffen der „Kontaktgruppe zentrales Mittelmeer“ in Bern beteiligt („Minister wollen schwächste Migranten besser vor Missbrauch schützen“, dpa vom 13. November 2017, Bundestagsdrucksache 18/13487, Frage 16)? Am Treffen der Kontaktgruppe Zentrales Mittelmeer am 12./13. November 2017 in Bern haben neben einem Vertreter des deutschen Bundesministeriums des Innern Vertreter von Algerien, Österreich, Tschad, Frankreich, Italien, Libyen, Malta, Niger, Slowenien, Schweiz, Tunesien, Mali sowie der estnischen Ratspräsidentschaft , der Europäischen Kommission, der Internationalen Organisation für Migration (IOM), des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) teilgenommen. a) Welche Verabredungen wurden auf dem Gipfel getroffen, und welche Maßnahmen sollen folgen? Es wird auf die bei dem Treffen verabschiedete gemeinsame Absichtserklärung verwiesen. Die Erklärung ist einsehbar unter www.ejpd.admin.ch/dam/data/ejpd/ aktuell/news/2017/2017-11-13/declaration-of-intent.pdf. b) Welche der beteiligten Länder nehmen auf welche Weise an welchen der Maßnahmen teil, und wer führt diese jeweils an? Die Teilnahme an konkreten Maßnahmen oder federführende Durchführung durch bestimmte Teilnehmer des Treffens wurde nicht vereinbart. 14. Auf welche Weise könnten die Vereinten Nationen und Hilfsorganisationen aus Sicht der Bundesregierung besseren Zugang zu den Lagern und Haftzentren für Migranten in Libyen erhalten? Der Vorsitzende des libyschen Präsidialrates hat bei Gesprächen am Rande des 5. Gipfeltreffens Afrikanische Union - EU in Abidjan am 29./30. November 2017 zugesagt, internationalen Organisationen wie dem UNHCR und der IOM Zugang zu den Lagern zu gewähren. Um Flüchtlingen und Migranten zu helfen, die sich außerhalb des Einflusses der libyschen Einheitsregierung befinden, muss es zunächst gelingen, die von Schleusern und Milizen geführten Lager in staatliche Kontrolle zu überführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/272 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung „Polizeikapazitäten in afrikanischen Ländern“ verbessert werden, „um Menschenschmugglern das Handwerk zu legen“? Die Bundesregierung engagiert sich in begünstigten Drittstaaten unter anderem in Afrika mit dem Ziel, Sicherheitskräfte zu professionalisieren, Ausbildung und Ausstattung zu verbessern und die demokratische und rechtsstaatliche Kontrolle über die Sicherheitskräfte zu stärken. 16. An welche EU-Maßnahmen soll hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Treffen in Bern angeknüpft werden, bzw. welche neuen Projekte sind geplant (bitte für die einzelnen, in Bern behandelten afrikanischen Länder darstellen)? Das Treffen von Bern fügt sich ein in die existierenden europäischen und bilateralen Ansätze zwischen der EU und Mitgliedstaaten auf der einen und afrikanischen Staaten auf der anderen Seite. Im Mittelpunkt steht dabei die gemeinsame Priorisierung von politischen Zielen. Das Anknüpfen an einzelne Maßnahmen oder neue konkrete Projekte wurden bei dem Treffen nicht vereinbart. 17. Für welche Zwecke hält es die Bundesregierung für geboten, ein Abkommen der Polizeibehörde Europol zur Übermittlung personenbezogener Daten mit Tunesien zu schließen, und welche Einschränkungen sollte ein solches Abkommen enthalten (Ratsdokument 13478/17)? Europol kann Kooperationsbeziehungen zu den Behörden von Drittstaaten wie Tunesien herstellen und unterhalten, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben von Europol erforderlich ist. Zweck ist, die Tätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung vor allem der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden Kriminalität und des Terrorismus, zu unterstützen und verstärken. Mit Blick auf Tunesien könnte dies etwa die Kriminalitätsformen Terrorismus, Schleusungskriminalität , illegaler Handel mit Waffen und Fälschung von amtlichen Dokumenten betreffen . Unter der Europol-Verordnung (EU) 2016/794 ist es Europol, anders als unter dem früheren Europol-Ratsbeschluss 2009/371/JI, nicht mehr erlaubt, eigene Abkommen mit Drittstaaten zur Übermittlung personenbezogener Daten zu schließen . Es obliegt der Europäischen Kommission im Namen der Europäischen Union nach Artikel 218 AEUV internationale Abkommen mit Drittstaaten über den Austausch personenbezogener Daten mit Europol auszuhandeln. Diese Abkommen müssen als Einschränkung angemessene Garantien hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre, der Grundrechte und der Grundfreiheiten von Personen bieten (Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b der Europol-Verordnung (EU) 2016/794). Alternativ kann die Europäische Kommission für den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und einem Drittstaat gemäß Artikel 36 der Richtlinie (EU) 2016/680 einen Angemessenheitsbeschluss treffen, dem zufolge der Drittstaat einen ausreichenden Datenschutz gewährleistet (Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a der Europol-Verordnung (EU) 2016/794). Hier berücksichtigt die Europäische Kommission einschränkend insbesondere die Rechtsstaatlichkeit , die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die in dem Drittstaat geltenden Vorschriften etwa in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und zum Datenschutz, deren Durchsetzung und das Vorhandensein von Betroffenen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/272 rechten sowie Rechtsbehelfen, die Existenz und die wirksame Funktionsweise einer unabhängigen Aufsichtsbehörde sowie die von dem betreffenden Drittstaat eingegangenen internationalen Verpflichtungen. 18. Was ist der Bundesregierung über den konkreten Stand der Verhandlungen über Arbeitsabkommen zwischen der EU-Grenzagentur FRONTEX und Tunesien , Marokko, Libyen und Ägypten bekannt, und wann soll nach derzeitigem Stand der Abschluss erfolgen (Bundestagsdrucksache 18/9262, Frage 22)? Die Agentur für die europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) wurde vom Frontex-Verwaltungsrat ermächtigt mit den Ländern Tunesien, Marokko, Libyen und Ägypten Verhandlungen über den Abschluss von Arbeitsabkommen aufzunehmen . Bisher hat Frontex mit keinem der vorgenannten Länder ein Arbeitsabkommen abgeschlossen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9262 verwiesen. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 19. Was ist der Bundesregierung über Untersuchungen der tunesischen Regierung hinsichtlich eines Vorfalls bekannt, bei dem ein Tunesisches Patrouillenboot ein Flüchtlingsboot gerammt hatte, wobei mehrere Menschen ertranken („Das neue Tor nach Europa ist Tunesien“, www.taz.de vom 24. Oktober 2017)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 20. Was ist der Bundesregierung über Inhalte eines von der Europäischen Union mit Tunesien geschlossenen technischen Abkommens bekannt, das die Kooperation in der EU-Militärmission EUNAVFOR MED regelt und unter anderem die Bereitstellung von medizinischer Versorgung in Krankenhäusern zusichert („EU will die Zusammenarbeit mit Tunesien verstärken“, www.welt.de vom 5. November 2017)? Es handelt sich um ein Verwaltungsabkommen (Administrative Arrangement) zwischen dem tunesischen Verteidigungsministerium und EUNAVFOR MED Operation SOPHIA, das im Entwurf vorliegt. Zweck dieses Abkommens ist es, den raschen Zugang und die Nutzbarkeit des Militärkrankenhauses in Tunis für Personal von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA im Rahmen von medizinischen Notfällen sicherzustellen, wenn andere primär angestrebte Behandlungseinrichtungen von EU-Mitgliedstaaten nicht zeitgerecht erreichbar sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333