Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 8. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2746 19. Wahlperiode 12.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/1957 – Flexibilität und Zeitsouveränität bei der Arbeitszeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Arbeitszeit ist wieder zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen und politischer Auseinandersetzungen geworden. Die Arbeitgeberseite fordert eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die Gewerkschaften vertreten hingegen die Auffassung, dass die gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen bei der Arbeitszeit flexibel genug sind und kein Änderungsbedarf besteht. Vor diesem Hintergrund stellen sich etliche Fragen. Wie flexibel arbeiten die Beschäftigten heute? Bedeutet Flexibilität auch Gestaltungsspielraum für die Beschäftigten? Und welche Auswirkungen haben immer flexiblere Arbeitszeiten auf die Gesundheit der Beschäftigten und auf das private und gesellschaftliche Leben? Die Antworten auf die Kleine Anfrage sollen zur Versachlichung der Arbeitszeitdebatte beitragen und den politischen Handlungsbedarf aufzeigen. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Grundsätzlich enthalten sowohl Datensätze des Statistischen Bundesamtes als auch des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Informationen zu Bereichen aus dem Themenkomplex Flexibilität und Zeitsouveränität bei der Arbeitszeit . Da der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes für die gestellten Fragen die breiteste Auskunftsbasis bietet, wird im Folgenden aus Konsistenzgründen grundsätzlich auf den Mikrozensus abgestellt. In Fällen, für die keine Daten aus dem Mikrozensus vorliegen, werden die Daten des IAB verwendet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2746 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zeitsouveränität aus der Perspektive der Beschäftigten 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Anteil der Beschäftigten , die gerne ihre Arbeitszeit erhöhen oder reduzieren wollen, und wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten, die sich beweglichere Arbeitszeiten bezüglich Lage und Ort ihrer Arbeitszeit (beispielsweise Homeoffice) wünschen (bitte nach Geschlecht differenzieren)? Der Mikrozensus bzw. die darin integrierte Arbeitskräfteerhebung des Statistischen Bundesamtes erfasst im Rahmen der Berichterstattung zum ungenutzten Arbeitskräftepotenzial Unter- und Überbeschäftigung. Unterbeschäftigte sind Erwerbstätige , die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben und für diese auch zur Verfügung stehen. Überbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch haben, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren und dafür ein verringertes Einkommen hinzunehmen. Unter- und Überbeschäftigtenquoten geben die jeweiligen Anteile der Unter- und Überbeschäftigten an den Erwerbstätigen wieder. Die Tabelle zu Frage 1 im Anhang enthält die Ergebnisse auf Basis der Arbeitskräfteerhebung 2016. Daten zu "beweglichen Arbeitszeiten" liegen weder dem Statistischen Bundesamt noch dem IAB vor. 2. Wie viel Prozent der Beschäftigten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Gestaltungsspielraum bei ihrer Arbeitszeit, und wie viel Prozent der Beschäftigten arbeiten aktuell a) in Vertrauensarbeitszeit; Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/506 wird verwiesen. b) mit Arbeitszeitkonten; c) in Gleitzeit, und können daher Einfluss nehmen, wann sie ihre Arbeit beginnen und beenden; Die Fragen 2b und 2c werden gemeinsam beantwortet. Da im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung des Statistischen Bundesamtes Fragen zu Arbeitszeitkonten und Gleitzeit als Adhoc-Module gestellt werden, wurden die zuletzt verfügbaren Angaben zu Arbeitszeitkonten bzw. Gleitzeit 2010 erhoben. Die folgende Darstellung verwendet daher Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlich stattfindenden Befragung von rund 16 000 Betrieben aller Wirtschaftszweige und Betriebsgrößenklassen. Die Angaben sind repräsentativ für die rund 2,1 Millionen Betriebe mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten . Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel zu den Beschäftigten mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen von Regelungen zu Arbeitszeitkonten wurden in einer Zeitreihe bis einschließlich 2016 in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/506 dargestellt . In Tab. 1 finden sich ergänzend die Angaben für das Jahr 2017, wobei die Anzahl der Beschäftigten (in 1 000) und der prozentuale Anteil ausgewiesen werden. Eine Differenzierung nach dem Geschlecht der betroffenen Personen ist nicht möglich. Drucksache 19/2746 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2746 Tab.1: Anzahl (in Tsd.) und Anteil (in Prozent) der Beschäftigten mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten nach Branchen 2017 Branchen Anzahl in 1.000 Anteil in Prozent Land-/Forstwirtschaft 189 43 Bergbau/Energie/Wasser/Abfall 405 74 Nahrung/Genuss 447 51 Verbrauchsgüter 330 61 Produktionsgüter 977 70 Inv./Gebrauchsgüter 3.270 77 Baugewerbe 1.098 47 Großhandel/KFZ-Handel und -Reparatur 1.073 44 Einzelhandel 1.551 50 Verkehr und Lagerei 1.047 51 Information und Kommunikation 513 46 Gastgewerbe 649 38 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 641 58 Wirtschaftl., wiss. und freiberufl. Dienstleistungen 3.174 53 Erziehung und Unterricht 704 46 Gesundheits- und Sozialwesen 2.798 53 Sonstige Dienstleistungen 371 38 Interessenvertretungen 280 47 Öffentliche Verwaltung 1.917 76 Insgesamt 21.433 55 Quelle: IAB-Betriebspanel Die Frage 2c kann nicht gesondert beantwortet werden, da Gleitzeit im IAB-Betriebspanel als eine Form von Arbeitszeitkonto betrachtet und nicht separat abgefragt wird. d) immer oder gelegentlich im Homeoffice und Der Mikrozensus enthält Angaben darüber, ob abhängig Beschäftigte in Deutschland hauptsächlich, d.h. mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit, oder manchmal von zu Hause aus arbeiten. Aus der ersten Tabelle zu Frage 2d im Anhang ist ersichtlich, dass im Jahr 2016 1,6 Prozent von 35,6 Millionen abhängig Beschäftigten (ohne Auszubildende) in Deutschland angaben, hauptsächlich von zu Hause aus zu arbeiten. 6,4 Prozent gaben an, manchmal von zu Hause aus zu arbeiten. Vor 10 Jahren lagen diese Anteile etwas höher (hauptsächlich: 1,9; manchmal: 6,7 Prozent). Die weiteren Tabellen zu Frage 2d. im Anhang enthalten Daten zu Homeoffice- Tätigkeiten gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2746 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Ergebnisse nach wirtschaftsfachlicher Gliederung werden für die Jahre 2010, 2012, 2014, 2016 bereitgestellt, da die Ergebnisse wegen der Umstellung der Wirtschaftsklassifikation auf WZ 2008 nicht mit den vorigen Ergebnissen vergleichbar sind. e) wie viel Prozent der Beschäftigten arbeiten mobil, ohne an einen festen Arbeitsplatz gebunden zu sein (bitte jeweils nach Geschlecht, nach Branchen und jeweils mit einer kurzen Beschreibung, wie sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben , differenzieren)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 3. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität bezüglich Umfang, Lage bzw. Verteilung und Ort der Arbeitszeit zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form? Umfang, Lage bzw. Verteilung der Arbeitszeit sowie der Arbeitsort der Beschäftigten ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Individualarbeitsvertrag, gegebenenfalls unter Berücksichtigung einschlägiger Tarifverträge. Den Rahmen , innerhalb dessen die Arbeitszeitgestaltung erfolgen kann, gibt das Arbeitszeitgesetz vor. Ziel des Arbeitszeitgesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern. Das Arbeitszeitgesetz eröffnet dabei einen sehr flexiblen Spielraum (siehe dazu Antwort zu Frage 15). In der 18. Legislaturperiode ist im Dialogprozess Arbeiten 4.0, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durchgeführt hat, das Thema zeit- und ortsflexibles Arbeiten sehr intensiv diskutiert worden. Dabei hat sich gezeigt, dass ein großes Interesse der Beschäftigten an mehr Zeitsouveränität bezüglich Umfang , Lage und Verteilung der konkreten täglichen Arbeitszeit besteht. Moderne Informations- und Kommunikationstechniken ermöglichen in der globalisierten Gesellschaft viele Handlungsspielräume. Diese möchten Beschäftigte insbesondere zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Beruf und Privatleben umfangreicher nutzen können. Die Koalitionsparteien haben sich unter anderem vor diesem Hintergrund darauf verständigt, über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen zu schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. (s. Antwort zu Frage 8). Drucksache 19/2746 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2746 Arbeitszeitflexibilität aus betrieblicher Perspektive 4. Wie viel Prozent der Betriebe bzw. Branchen nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Flexibilisierungsmöglichkeiten im Arbeitszeitgesetz per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder durch behördliche Genehmigungen , um die tägliche Arbeitszeit zu erhöhen bzw. die Ruhezeiten zu reduzieren? 5. In wie vielen Unternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung regulär 12-Stunden-Schichten (bitte nach Branchen differenzieren)? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 6. Wie viel Prozent der Beschäftigten arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell a) nachts, samstags, sonn- und feiertags; Die drei Tabellen zu der Frage 6a im Anhang enthalten Mikrozensus-Angaben zu Personen, die nachts, am Wochenende (samstags oder sonn- und/oder feiertags) sowie sonn- und/oder feiertags arbeiten. Die Tabellen sind nach wirtschaftsfachlicher Gliederung im 2-Jahresrhythmus ab dem Jahr 2010 aufgeschlüsselt. Aufgrund der Umstellung der Wirtschaftsklassifikation im Jahr 2009 sind zeitlich frühere Ergebnisse nur eingeschränkt mit späteren Ergebnissen vergleichbar. Die erste Tabelle zeigt, dass der Anteil der abhängig Beschäftigten, deren Arbeitszeit komplett oder teilweise zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr liegt (Nachtarbeit ), seit dem Jahr 2010 sehr stabil ist. Im Jahr 2016 arbeiteten 8,9 Prozent der abhängig Beschäftigten mit Angaben zur Nachtarbeit, ständig oder regelmäßig nachts. Die zweite Tabelle zeigt, dass im Jahr 2016 insgesamt 24,5 Prozent der abhängig Beschäftigten mit Angaben zur Wochenendarbeit ständig oder regelmäßig am Wochenende arbeiteten. Auch dieser Anteil ist seit dem Jahr 2010 stabil. Die dritte Tabelle zeigt, dass im Jahr 2016 insgesamt 13,9 Prozent der abhängig Beschäftigten mit Angaben zu Sonn-/Feiertagsarbeit ständig oder regelmäßig sonn- und/oder feiertags arbeiteten. Dieser Anteil hat sich gegenüber dem Anteil von 12,7 Prozent im Jahr 2010 um 1,2 Prozentpunkte erhöht. b) im Schichtdienst oder in der Nachtschicht; Die verschiedenen Arten von Schichtarbeit wie z. B. Nachtschicht werden im Mikrozensus nur in mehrjährigen Abständen im Rahmen einer Zusatzerhebung erfragt. Die Ergebnisse für das zuletzt erhobene Berichtsjahr 2017 liegen noch nicht vor. Aufgrund der Umstellung der Wirtschaftsklassifikation im Jahr 2009 sind zeitlich frühere Ergebnisse nur eingeschränkt mit späteren Ergebnissen vergleichbar , sodass die folgende Antwort auf Ergebnisse ab dem Jahr 2010 abstellt. Im Mikrozensus gilt eine Person als schichtarbeitend, wenn sie ihre Arbeit zu wechselnden Zeiten ausübt (Wechselschicht). Wie der Tabelle zu Frage 6b zu entnehmen ist, ist der Anteil der ständig oder regelmäßig Schichtarbeitenden an allen abhängig Beschäftigten mit Angaben zur Schichtarbeit zwischen 2010 und 2016 um 0,2 Prozentpunkte auf 15,6 Prozent gestiegen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2746 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) im Bereitschaftsdienst; d) mit Rufbereitschaft und e) in der Beschäftigungsform Arbeit auf Abruf (bitte jeweils nach Geschlecht, nach Branchen und jeweils mit einer kurzen Beschreibung, wie sich die Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt haben , differenzieren)? Die Fragen 6c bis 6e werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 7. Welche Effekte wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Digitalisierung der Arbeitswelt auf den Umfang der Nachtarbeit, der Arbeit an Wochenenden und Bereitschaftsdienste voraussichtlich haben? Der Bundesregierung sind keine Studien zur Auswirkung der Digitalisierung der Arbeitswelt auf den Umfang der Nachtarbeit, der Arbeit an Wochenenden und Bereitschaftsdienste bekannt. 8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Unternehmen weitere Flexibilisierungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit benötigen? Wenn ja, welche Gründe sprechen dafür, und welche Flexibilisierungsmöglichkeiten sind nötig? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Arbeitszeitgesetz flexibel ist (siehe dazu Antwort zu Frage 15) und viele Gestaltungspielräume für Unternehmen ermöglicht . In einer globalisierten und digitalisierten Dienstleistungsgesellschaft müssen sich Unternehmen immer stärker den hohen Anforderungen hinsichtlich Produkt- und Servicequalität, Schnelligkeit und Kundenorientierung stellen. Möglich wird ein solch ausgedehnter Service oft nur durch flexible Arbeitszeiten, die es erlauben, die Betriebszeiten auszudehnen. Gleichzeitig zeigt zum Beispiel der Arbeitszeitreport Deutschland 20161 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), dass Beschäftigte mit überlangen Arbeitszeiten (ab 48 Stunden Wochenarbeitszeit) signifikant häufig über körperliche Beschwerden wie Rücken- und Kreuzschmerzen, Erschöpfung oder Schlafstörungen berichten und auch die Work-Life-Balance bei Beschäftigten mit längeren Arbeitszeiten tendenziell schlechter ausfällt. Eine innovative Arbeitszeitgestaltung im Unternehmen kann im Einzelfall einen weiteren Rahmen benötigen. Auch deshalb haben sich die Koalitionsparteien darauf verständigt, über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen zu schaffen, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. (siehe Antwort zu Frage 3) 1 BAuA Arbeitszeitreport 2016. Arbeitszeitreport Deutschland 2016 (baua: Bericht). Dortmund/Berlin/Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Drucksache 19/2746 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2746 Entgrenzung von Arbeit: Gesundheit und Work-Life-Balance 9. Welche Aspekte bei der Arbeitszeit führen nach Kenntnis der Bundesregierung ganz grundsätzlich zu Stress bzw. psychischen Belastungen, und welche Aspekte belasten das private und gesellschaftliche Leben? Allgemein können lange Arbeitszeiten, Tätigkeiten zu atypischen Zeiten sowie gegebenenfalls die konkrete Verteilung der Arbeitszeit über den Tag oder die Woche zu Risiken für das psychische Wohlbefinden und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben führen. Darüber hinaus zeigen arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Gesundheitsrisiken bei mangelndem Einfluss auf die Arbeitszeitgestaltung (mangelnde Arbeitszeitautonomie). Zwei aktuelle Reviews der BAuA zu psychischer Gesundheit fassen die Studienlage zusammen. Psychische Gesundheit und atypische Arbeitszeiten: www.baua.de/DE/ Angebote/Publikationen/Berichte/F2353-3a.pdf?__blob=publicationFile Psychische Gesundheit und Work-Life Balance: www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Berichte/F2353-3f.pdf?__blob= publicationFile&v=4 Die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse werden ausführlicher in der Antwort zu Frage 13 dargelegt. 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der psychisch erkrankten Menschen entwickelt, Anhand der Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) konnte in den letzten 20 Jahren keine signifikante Zu- oder Abnahme psychischer Störungen in der Bevölkerung beobachtet werden. So zeigt ein Querschnittsvergleich des Bundesgesundheitssurvey plus Zusatzmodul Psychische Gesundheit (BGS98, Erhebung 1997- 1999) und der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland plus Zusatzmodul „Mental Health“ (DEGS1-MH, Erhebung 2009-2012) vergleichbare Prävalenzen für das Vorliegen einer psychischen Störung in den letzten 12 Monaten. Demnach erfüllt seit Ende der 90er Jahre unverändert ungefähr jeder Dritte die diagnostischen Kriterien für eine psychische Störung innerhalb des letzten Jahres. a) wie häufig führten psychische Erkrankungen zu Frühverrentungen; Für das Jahr 2017 liegen noch keine Daten vor, sodass im Folgenden Zahlen auf Basis der Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) und Berechnungen der BAuA für die Jahre 2007-2016 dargestellt werden. Im Jahr 2016 ereigneten sich insgesamt 173 996 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Seit dem Jahr 2007 ist die Zahl der Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit um 8,7 Prozent gestiegen. Von den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gingen im Jahr 2016 insgesamt 74 468 Fälle (42,8 Prozent) auf Psychische und Verhaltensstörungen zurück . Gegenüber dem Jahr 2007, für das 33,7 Prozent aller Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen erfolgten, betrug der Anstieg im Vergleich zum Jahr 2016 53 888 bzw. 38,2 Prozent. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2746 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Insgesamt sind über den gesamten Betrachtungszeitraum 2007-2016 in jedem Jahr jeweils mehr Frauen als Männer von Rentenzugängen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufgrund von Psychischen und Verhaltensstörungen betroffen. Für die Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit insgesamt stellt sich das Bild hingegen anders dar: In den Jahren 2007 bis 2014 waren überwiegend Männer betroffen, in den Jahren 2015 und 2016 waren es überwiegend Frauen (vgl. Tab. 2). Tab.2: Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – nach Psychischen und Verhaltensstörungen und insgesamt Jahr Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Psychische und Verhaltensstörung Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt absolut % absolut % absolut % absolut absolut absolut 2007 25.256 28,7 28.632 39,7 53.888 33,7 87.925 72.080 160.005 2008 26.287 30,4 31.124 41,6 57.411 35,6 86.449 74.816 161.265 2009 29.006 32,1 35.463 43,9 64.469 37,7 90.427 80.702 171.129 2010 31.698 33,4 39.248 45,6 70.946 39,3 94.763 85.989 180.752 2011 32.642 35,2 40.631 47,4 73.273 41,0 92.852 85.645 178.497 2012 32.516 35,9 41.944 48,5 74.460 42,1 90.544 86.517 177.061 2013 32.268 36,5 42.477 49,0 74.745 42,7 88.519 86.616 175.135 2014 31.301 36,8 41.671 49,5 72.972 43,1 85.137 84.144 169.281 2015 31.557 36,7 42.677 49,1 74.234 42,9 86.011 86.910 172.921 2016 31.426 36,5 43.042 49,0 74.468 42,8 86.126 87.870 173.996 Quelle: DRV; eigene Berechnungen der BAuA (aus Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010) Rundungsfehler. b) wie viele psychisch erkrankte Menschen sind vom allgemeinen Arbeitsmarkt in eine Werkstatt für behinderte Menschen gewechselt und Menschen mit Behinderungen, die aus dem Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausscheiden, haben nur in den Fällen einen Zugang in eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen, wenn das Vorliegen des Tatbestandes einer vollen Erwerbsminderung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger festgestellt worden ist. Ist dies der Fall, kommt eine weitere Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit einer täglichen Arbeitszeit von wenigstens drei Stunden nicht in Betracht, und es besteht ein Anspruch auf eine Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen. Hier handelt es sich in den weit überwiegenden Fällen um Menschen mit Behinderungen, bei denen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des § 11 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erfüllt sind, für die die gesetzliche Rentenversicherung der zuständige Rehabilitationsträger ist. Die nachstehende Tabelle (Tab. 3) weist die Zahl der Menschen mit Behinderungen aus, die in den Jahren 2008 bis 2016 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Eingangsverfahren (Neueintritte) in Werkstätten für behinderte Menschen in Drucksache 19/2746 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2746 der Zuständigkeit der Rentenversicherung erhalten haben. Ein Teil davon sind Menschen mit psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen. Tab.3: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Eingangsverfahren (Neueintritte) in Werkstätten für behinderte Menschen in der Zuständigkeit der Rentenversicherung Jahr Gesamtzahl der Menschen mit Behinderungen im Eingangsverfahren Davon Menschen mit psychischer Erkrankung und Verhaltensstörungen Davon Männer Davon Frauen 2008 5.067 2.888 1.745 1.143 2009 5.163 2.934 1.684 1.250 2010 5.002 2.958 1.780 1.178 2011 4.768 2.787 1.707 1.080 2012 5.170 2.976 1.739 1.137 2013 4.672 2.606 1.554 1.052 2014 4.919 2.787 1.716 1.071 2015 4.635 2.595 1.575 1.020 2016 4.352 2.275 1.388 887 2017 Daten liegen noch nicht vor Quelle: Statistik Deutsche Rentenversicherung. c) wie erklärt sich die Bundesregierung diese Entwicklung (bitte nach Geschlecht und für die letzten zehn Jahre differenzieren)? Die rückläufige Tendenz bei der Aufnahme von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Werkstätten für behinderte Menschen erklärt sich aus der ebenfalls rückläufigen Tendenz der Werkstattaufnahmen insgesamt. 11. Wie viel Prozent der Beschäftigten a) arbeiten nach Kenntnis der Bunderegierung zu Hause außerhalb der regulären Arbeitszeit; Die Frage nach außerhalb der regulären Arbeitszeit zu Hause arbeitenden Beschäftigten lässt sich auf Grundlage des Linked Personnel Panel (LPP) des IAB beantworten (s Tab.4). Das LPP ist eine kombinierte Betriebs- und Beschäftigtenbefragung. Es ist zu beachten, dass das LPP repräsentative Aussagen nur für die Gruppe der Beschäftigten aus Betrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten erlaubt. Alle Aussagen beziehen sich auf die Erhebungswelle 2017 und auf Beschäftigte in Betrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten. Insgesamt arbeiten 9,6 Prozent der Beschäftigten ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit von zu Hause. Weitere 4,9 Prozent der Beschäftigten arbeiten sowohl während der Arbeitszeit als auch außerhalb von zu Hause. 78,4 Prozent der Beschäftigten arbeiten gar nicht von zu Hause. Männer arbeiten häufiger ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit im Homeoffice als Frauen (11,1 zu 6,6 Prozent). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2746 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der Anteil der Beschäftigten, die ausschließlich außerhalb der Arbeitszeit im Homeoffice arbeiten, liegt im Verarbeitenden Gewerbe bei 11,8 Prozent, im Bereich Information, Kommunikation und im Bereich andere Dienstleistungen bei 6,9 Prozent (s. Tab 4). Tab.4: Anteil der Beschäftigten, die 2017 Homeoffice ausschließlich und teilweise außerhalb der Arbeitszeit machen , nach Geschlecht und Branche, in Prozent ausschließlich außer-halb der Arbeitszeit Sowohl während der Arbeitszeit als auch außerhalb Gesamt 9,6 4,9 Geschlecht Frauen 6,6 3,8 Männer 11,1 5,4 Branche Verarbeitendes Gewerbe 11,8 5,2 Metall, Elektro, Fahrzeugbau 7,4 1,6 Handel, Verkehr, Nachrichten 8,5 3,8 Unternehmensnahe & Finanzdienstleistungen 11,6 5,4 Information, Kommunikation & andere Dienstleistungen 6,9 14,2 Quelle: Linked Personnel Panel kombinierte Betriebs- und Beschäftigtenbefragung, Erhebungswelle 2016/17; hochgerechnete Anteilswerte . b) führen Telefonate, lesen und bearbeiten dienstliche E-Mails außerhalb der regulären Arbeitszeit; Auf die Ausführungen zur Repräsentativität des LPP in der Antwort zu Frage 11a wird verwiesen. Das LPP 2017 enthält Angaben dazu, wie häufig Beschäftigte aus Betrieben der Privatwirtschaft mit mindestens 50 Beschäftigten in der Freizeit dienstlich angerufen werden oder E-Mails beantworten (s. Tab. 5). Das pro-aktive Arbeiten ist nicht erfasst. Der Anteil der nie während ihrer Freizeit angerufenen oder E-Mails beantwortenden Beschäftigten beträgt im Durchschnitt 42 Prozent. Dem gegenüber stehen drei Prozent der Beschäftigten, die täglich E-Mails beantworten oder dienstlich angerufen werden. Bei denen, die überhaupt in ihrer Freizeit kontaktiert werden, kommt das bei 44,1 Prozent nicht häufiger als einige Male im Jahr vor. Frauen werden mit 53,5 Prozent häufiger nie in der Freizeit beruflich kontaktiert als Männer (36,2 Prozent). Werden Frauen in ihrer Freizeit dienstlich kontaktiert, so findet das auch weniger häufig statt als bei Männern. Zwischen den Branchen bestehen hinsichtlich der Freizeitunterbrechung Unterschiede von 16 Prozentpunkten zwischen dem Bereich Metall, Elektro und Fahrzeugbau , wo 47,2 Prozent der Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit nie dienstlich angerufen werden oder Mails beantworten, und dem Bereich Information, Kommunikation und andere Dienstleistungen, wo 31,4 Prozent nie kontaktiert werden. Wenn sie kontaktiert werden, werden besonders häufig, d.h. mindestens Drucksache 19/2746 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2746 einige Male pro Woche, Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe (28,1 Prozent), in der Informationsbranche (27,2 Prozent) und im Handel und Verkehr (26,1 Prozent ) kontaktiert (s. Tab. 5). Tab. 5: Anteil der Beschäftigten die 2017 in ihrer Freizeit dienstlich angerufen worden oder Mails beantwortet haben, nach Geschlecht und Branche, in Prozent Jeden Tag Einige Male pro Woche Einige Male im Monat Einige Male im Jahr Nie Gesamt 3,0 11,0 18,4 25,6 42,0 Geschlecht Frauen 1,7 7,2 13,3 24,4 53,5 Männer 3,7 13,0 21,0 26,2 36,2 Branche Verarbeitendes Gewerbe 4,7 13,1 19,4 25,9 37,0 Metall, Elektro, Fahrzeugbau 1,3 7,3 17,1 27,2 47,2 Handel, Verkehr, Nachrichten 5,0 10,0 20,5 21,7 42,8 Unternehmensnahe & Finanzdienstleistungen 1,7 11,8 17,1 24,5 44,9 Information, Kommunikation & andere Dienstleistungen 2,1 16,5 18,0 32,0 31,4 Quelle: Linked Personnel Panel kombinierte Betriebs- und Beschäftigtenbefragung, Erhebungswelle 2016/17; hochgerechnete Anteilswerte . c) arbeiten mehr Stunden als vereinbart, und wie viele davon unentgeltlich; Die Frage nach bezahlten bzw. unbezahlten Überstunden wurde erst ab dem Jahr 2010 in das Frageprogramm des Mikrozensus aufgenommen. Die Ergebnisse für das erste Berichtsjahr 2010 sind allerdings aufgrund von Änderungen im Schlüsselverzeichnis nicht belastbar, sodass im Folgenden Daten ab dem Jahr 2012 berichtet werden. Als Teil der europäischen Arbeitskräfteerhebung ist die Beantwortung dieser Frage freiwillig. Dadurch ist von einer Untererfassung der Überstunden auszugehen. Die Tabelle zu Frage 11c im Anhang zeigt, dass im Jahr 2016 insgesamt 5,9 Prozent der abhängig Beschäftigten Überstunden leisteten. Dieser Anteil ist gegenüber dem Anteil im Jahr 2012 (6,7 Prozent) um 0,8 Prozentpunkte gesunken. Der Anteil der unbezahlten Überstunden an allen geleisteten Überstunden lag 2016 bei 3,4 Prozent. Auch hier ist ein leichter Rückgang um 0,4 Prozentpunkte gegenüber 2012 festzustellen. d) sind außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit erreichbar (bitte nach Geschlecht und Branchen differenzieren)? Auf die Antwort zu Frage 11b wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2746 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Chancen bzw. potentielle Risiken entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Möglichkeit, Homeoffice zu machen, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Homeoffice bzw. alternierende Telearbeit (im Folgenden nur Homeoffice genannt ) wirkt sich grundsätzlich positiv auf das Autonomieempfinden von Beschäftigten aus und verringert das Risiko von Work-Family-Konflikten. Dies zeigt eine im Jahr 2017 veröffentlichte Expertise der BAuA (Beermann et al. 2017)2. Durch das erhöhte Autonomieempfinden kann Homeoffice sowohl die Arbeits- und Lebenszufriedenheit als auch die Leistung von Beschäftigten erhöhen und ihren Rollenstress und ihre Fluktuationsneigung verringern. Beschäftigte , die zu Hause arbeiten wollen, aber aufgrund mangelnder Angebote durch den Arbeitgeber nicht können, sind mit ihrer Arbeit häufig unzufriedener als die Personen, die grundsätzlich zu Hause arbeiten können, und als jene, die gar keine Heimarbeit wünschen (Brenke 2016)3. Allerdings können die sozialen Beziehungen am Arbeitsplatz durch intensive Nutzung von Homeoffice negativ beeinträchtigt werden, was bei geringer Intensität jedoch nicht der Fall ist. Eine Sonderauswertung der BAuA auf Basis der Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 (vgl. BAuA-Arbeitszeitreport 2016) zeigt, dass die tatsächlichen Arbeitszeiten Beschäftigter bei vereinbartem Homeoffice signifikant länger sind als bei Beschäftigten ohne Homeoffice-Vereinbarung (s. Abb. 1). Abb. 1: Arbeitszeiten von abhängig Beschäftigten mit und ohne vereinbartes Homeoffice (n = 17 829), Berechnungen der BAuA aufbauend auf den Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015. Insgesamt beurteilen 73 Prozent der Beschäftigten mit vereinbartem Homeoffice ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut, ohne vereinbartes Homeoffice sind dies nur 61 Prozent. Darüber hinaus zeigen weitere Studien, dass extensives Homeoffice mit dem Auftreten von arbeitsbedingter Erschöpfung im Zusammenhang steht (Golden 2012)4. 2 Beermann, B., Amlinger-Chatterjee, M., Brenscheidt, F., Gerstenberg, S., Niehaus, M. & Wöhrmann, A. M. (2017). Orts- und zeitflexibles Arbeiten: Gesundheitliche Chancen und Risiken (baua: Bericht). Dortmund/Berlin/Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. 3Brenke, K. (2016). Home Office: Möglichkeiten werden bei weitem nicht ausgeschöpft. DIW Wochenbericht Nr. 5, 95–105. Datenbasis: Sozioökonomisches Panel (SOEP) aus dem Jahr 2014, Berechnungen des DIW Berlin. 4 Golden, T. D. (2012). Altering the effects of work and family conflict on exhaustion: Telework during traditional and nontraditional work hours. Journal of business and psychology, 27, 255–269. 4% 12% 9% 44% 21% 10% 6% 18% 17% 44% 12% 3% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 10-19 h 20-34 h 35-39 h 40-47 h 48-59 h ≥ 60 h Tatsächliche Wochenarbeitszeit Homeoffice vereinbart Kein Homeoffice vereinbart Drucksache 19/2746 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2746 Bei der Interpretation dieser deskriptiven Befunde sind verschiedene Aspekte zu beachten. Erstens arbeiten eher Vollzeit- als Teilzeitbeschäftigte von zu Hause aus, was voraussichtlich einen Teil der längeren Arbeitszeiten bei Personen mit Homeoffice-Tätigkeit erklären kann. Zweitens arbeiten gemäß der auf dem SOEP basierenden Studie von Brenke (2016) besser ausgebildete und höher entlohnte Beschäftigte häufiger von zu Hause aus. Diese Beschäftigten sind vorwiegend in Dienstleistungsbetrieben tätig (vgl. Brenke 2016). Beschäftigte mit körperlich belastender Arbeit in Industrie, Handwerk oder Landwirtschaft haben seltener die Option, von zu Hause aus zu arbeiten (vgl. Brenke 2016). Drittens sind bei Beschäftigten mit vereinbartem Homeoffice seltener Arbeitszeitlagen wie Schicht- oder Nachtarbeit zu verzeichnen. Die BAuA-Arbeitszeitbefragung zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten im Homeoffice (94 Prozent) zwischen 7 und 19 Uhr arbeitet. Bei den Personen, die nicht von zu Hause aus arbeiten können, beträgt der Anteil, der zwischen 7 und 19 Uhr arbeitet, 79 Prozent. Viertens haben Beschäftigte im Homeoffice mehr Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung. In der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 wurde darüber hinaus allgemein nach der Zufriedenheit mit der Work-Life Balance gefragt. Hierbei zeigen sich keine nennenswerten Unterschiede zwischen Beschäftigten mit und ohne Möglichkeiten des Homeoffice: 76 Prozent der Beschäftigten mit vereinbartem Homeoffice sind (sehr) zufrieden mit ihrer Work-Life-Balance. Dieser Anteil ist fast identisch bei Beschäftigten ohne vereinbarte Homeoffice-Möglichkeit (77 Prozent). Allerdings gibt es auch Hinweise darauf, dass extensive Tätigkeit im Homeoffice mit dem Auftreten von Work-Family-Konflikten zusammenhängt (Golden 2012). Work-Family-Konflikte treten zudem häufiger auf, wenn extensive Homeoffice- Arbeit zu atypischen Arbeitszeiten verrichtet wird. Durch Arbeit abends und am Wochenende kann das nötige Abschalten von der Arbeit verhindert werden, was eine erhöhte arbeitsbedingte Erschöpfung zur Folge hat. Gerade am späten Nachmittag bzw. Abend wird dann „sozial wertvolle“ Zeit blockiert, die z. B. für Familie , Privatleben, Freizeitgestaltung und Ehrenamt fehlt. Zusammenfassend scheint es auf das Maß an Homeoffice anzukommen. Regelmäßige Heimarbeit erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und steht in einem positiven Zusammenhang mit dem psychischen Wohlbefinden. Nimmt das Homeoffice jedoch ein Übermaß ein, sind auch umgekehrte Zusammenhänge beobachtbar . 13. Wie wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Aspekte bei der Arbeitszeit auf die Gesundheit der Beschäftigten bzw. auf das private und gesellschaftliche Leben aus: Die Fragen 13a bis 13i werden gemeinsam beantwortet. Der BAuA Arbeitszeitreport für Deutschland 2016 (www.baua.de/DE/Angebote/ Publikationen/Berichte/F2398.html) zeigt auf Basis von Befragungsdaten differenzierte Ergebnisse zum Zusammenhang von unterschiedlichen arbeitszeitlichen Aspekten mit der Gesundheit und dem Vereinbarkeitsempfinden von Beschäftigten . Die Ergebnisse sind im Folgenden zusammengefasst dargestellt: Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2746 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) ständige Erreichbarkeit; In der BAuA-Arbeitszeitbefragung wurden zwei Fragen zu ständiger Erreichbarkeit (Beschäftigte müssen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit5 für Arbeitsbelange zur Verfügung stehen – vgl. Definition von Pangert et al., 2016, S. 8– 10)6 gestellt: 1. Wird eine ständige Erreichbarkeit im Arbeitsumfeld erwartet, und 2. wie oft werden die Befragten tatsächlich außerhalb der regulären Arbeitszeit kontaktiert (durch Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Führungskräfte bzw. Kundinnen und Kunden). Zwischen ständiger Erreichbarkeit und Gesundheit lässt sich insgesamt ein bedeutsamer Zusammenhang feststellen . Ihren Gesundheitszustand schätzt nur jede zweite Person, die häufig aus arbeitsbezogenen Gründen im Privatleben kontaktiert wird, als gut bis sehr gut ein (54 Prozent). Bei den Personen, die eher selten bis nie kontaktiert werden, sind es 64 Prozent. Auch wenn die Erreichbarkeit vom Arbeitgeber nur erwartet wird, ist der Anteil der Personen mit (sehr) gutem Gesundheitszustand niedriger (56 Prozent) als bei denen, von denen nicht oder nur teilweise Erreichbarkeit erwartet wird (64 Prozent). Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei den gesundheitlichen Beschwerden (s. Abb. 2). Personen, die häufig im Privatleben kontaktiert werden, berichten beispielsweise öfter von Rückenschmerzen (62 Prozent vs. 49 Prozent) oder Schlafstörungen (47 Prozent vs. 32 Prozent) als die manchmal, selten oder nie Kontaktierten. Und auch bei der erwarteten Erreichbarkeit ist der Anteil derer mit gesundheitlichen Beschwerden (z. B. Rückenschmerzen: 57 Prozent vs. 49 Prozent) höher, wenn Erreichbarkeit erwartet wird, im Vergleich zu Personen, von denen Erreichbarkeit nicht oder nur teilweise erwartet wird. Bei den Befragten, die angeben, dass Erreichbarkeit im Privatleben erwartet wird, sind zudem deutlich weniger Personen zufrieden damit, wie gut ihr Arbeits- und Privatleben zusammenpassen (66 Prozent), im Vergleich zu den Beschäftigten, bei denen keine oder nur teilweise Erreichbarkeit erwartet wird (80 Prozent). Entsprechend sind auch Personen, die häufig im Privatleben kontaktiert werden, deutlich weniger zufrieden mit ihrer Work-Life-Balance (62 Prozent) im Vergleich zu den Befragten, die manchmal, selten oder nie kontaktiert werden (79 Prozent). Pangert et al. (2016) berichten in der BAuA-Expertise, dass ständige Erreichbarkeit in den meisten Studien negative Auswirkungen auf Gesundheit und Work- Life-Balance hat. Bereits die Erwartung an Beschäftigte, außerhalb der Arbeitszeit für Arbeitsbelange erreichbar zu sein, steht in Zusammenhang mit Beeinträchtigungen des Privatlebens. 5 Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienste werden hierbei als reguläre Arbeitszeit betrachtet. 6 Pangert, B., Pauls, N. & Schüpbach, H. (2016). Die Auswirkungen arbeitsbezogener erweiterter Erreichbarkeit auf Life-Domain-Balance und Gesundheit (baua: Bericht). Dortmund/Berlin/Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Drucksache 19/2746 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2746 Abb. 2: Gesundheitliche Beschwerden bei ständiger Erreichbarkeit (abhängig Beschäftigte; 18 035 ≤ n ≤ 18 074), Quelle: BAuA-Arbeitszeitreport 2016, S. 80. b) Arbeiten in der Freizeit; Das Arbeitszeitrecht unterscheidet zwischen Arbeitszeit und Ruhezeit. Freizeit ist immer Ruhezeit, denn sie ist keine Arbeitszeit. Unter "Arbeiten in der Freizeit" kann deshalb nur die Unterbrechung und Verkürzung von Ruhezeiten gemeint sein, die ein erfolgreiches Abschalten von der Arbeit erschweren und sich negativ auf Gesundheit und Vereinbarkeit auswirken können. Hierzu ausführlich die Antwort zu Frage 13 f. c) häufige Mehrarbeit; Untersucht man die gesundheitliche Situation von Beschäftigten nach dem Umfang der von ihnen geleisteten Überstunden, zeigen sich ähnliche Muster wie bei langen täglichen Arbeitszeiten: So sinkt der Anteil der Vollzeitbeschäftigten, die ihren Gesundheitszustand als (sehr) gut einschätzen, mit zunehmender Anzahl an Überstunden von 64 Prozent auf 58 Prozent. Ein ähnliches Muster zeigt sich bei der Arbeitszufriedenheit: Vollzeitbeschäftigte, die sehr viele Überstunden leisten (88 Prozent zufrieden), sind unzufriedener mit ihrer Arbeit als Vollzeitbeschäftigte , die wenige oder keine Überstunden (92 Prozent zufrieden) leisten. 62 47 66 34 53 49 32 51 23 38 57 42 60 29 48 49 31 51 23 37 0 20 40 60 80 Rücken‐, Kreuzschmerzen Schlafstörungen Müdigkeit, Erschöpfung Niedergeschlagenheit körperliche Erschöpfung häufig kontaktiert manchmal, selten, nie kontaktiert erwartet teils teils/nicht erwartet Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2746 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Von Beschäftigten, die Überstunden leisten, werden körperliche und psychische Beschwerden durchgängig häufiger berichtet (vgl. Abb. 3). Abb. 3 Überstunden und gesundheitliche Beschwerden von abhängig Vollzeitbeschäftigten (13 294 ≤ n ≤ 13 307), Quelle: BAuA-Arbeitszeitreport 2016, S. 38. Der BAuA Arbeitszeitreport zeigt darüber hinaus, dass die Work-Life-Balance von Beschäftigten, die Überstunden machen, deutlich schlechter ausfällt (vgl. Abb. 4). Beschäftigte, die weniger Überstunden machen, weisen eine bessere Work-Life-Balance auf (vgl. BAuA-Arbeitszeitreport 2016). 36 21 49 29 48 40 26 55 33 50 43 26 58 37 53 49 30 60 42 54 0% 20% 40% 60% 80% körperliche Erschöpfung Niedergeschlagenheit Müdigkeit, Erschöpfung Schlafstörungen Rücken‐, Kreuzschmerzen mehr als 10h mehr als 5h bis 10h mehr als 2h bis 5h keine bis 2h Überstunden Drucksache 19/2746 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/2746 Abb. 4: Überstunden von abhängig Vollzeitbeschäftigten und Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance (n = 13 308), Quelle: BAuA-Arbeitszeitreport 2016, S. 39. d) Arbeit auf Abruf; Beschäftigte mit sich häufig ändernden Arbeitszeiten weisen einen schlechteren Gesundheitszustand auf und sind insgesamt unzufriedener mit ihrer Arbeit (z. B. Bohle et al., 2004).7 Die Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 bestätigen diese Erkenntnis. So schätzen nur 55 Prozent derjenigen, die häufige betriebsbedingte Änderungen der Arbeitszeit erleben, ihren Gesundheitszustand als (sehr) gut ein, während dies auf 64 Prozent der übrigen Beschäftigten zutrifft. Auch die Arbeitszufriedenheit fällt bei Beschäftigten, deren Arbeitszeit häufigen betriebsbedingten Änderungen unterliegt, schlechter aus (85 Prozent vs. 92 Prozent (sehr) zufrieden). Auch Beschäftigte, die auf Abruf arbeiten, sind mit ihrer Arbeit etwas unzufriedener als die übrigen Beschäftigten (89 Prozent vs. 91 Prozent (sehr) zufrieden ). Häufige betriebsbedingte Änderungen der Arbeitszeit sowie Arbeit auf Abruf hängen auch mit einem erhöhten Risiko für verschiedene gesundheitliche Beschwerden zusammen. So treten bei Beschäftigten, die auf Abruf arbeiten beziehungsweise mit häufigen Arbeitszeitänderungen konfrontiert sind, signifikant häufiger Rücken- und Kreuzschmerzen, Müdigkeit/Erschöpfung, körperliche Erschöpfung , Schlafstörungen sowie Niedergeschlagenheit auf (s. Abb. 5). 7 Bohle, P., Quinlan, M., Kennedy, D. & Williamson, A. (2004). Working hours, work-life conflict and health in precarious and „permanent “ employment. Revista de Saúde Pública, 38, 19–25. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2746 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abb. 5: Gesundheitliche Beschwerden bei abhängig Beschäftigten mit und ohne Arbeit auf Abruf (17 969 ≤ n ≤ 17 983), Quelle: BAuA-Arbeitszeitreport 2016, S. 70. Die hier betrachteten arbeitszeitlichen Flexibilitätsanforderungen in Gestalt häufiger betriebsbedingter Änderungen der Arbeitszeit sowie der Arbeit auf Abruf belasten die Work-Life-Balance. So sind zum Beispiel nur 54 Prozent der Vollzeitbeschäftigten und 66 Prozent der Teilzeitbeschäftigten, die häufige betriebsbedingte Änderungen der Arbeitszeit erleben, mit ihrer Work-Life-Balance zufrieden , während es 78 Prozent beziehungsweise 88 Prozent der jeweiligen Vergleichsgruppe sind. e) längere tägliche Arbeitszeit; Als längere Arbeitszeit bzw. lange Arbeitszeit wird mehrheitlich eine wöchentlichen Arbeitszeit über 40 Wochenstunden mit denen unter 40 Wochenstunden verglichen bzw. eine tägliche Arbeitszeit von über 8 Stunden pro Tag mit unter 8 Stunden pro Tag. Eine Vielzahl an Studien belegt eine enge Verbindung zwischen langen Arbeitszeiten und erhöhten gesundheitlichen Beschwerden, verstärktem Stresserleben und Burnout-Symptomen, erhöhter Erschöpfung sowie verstärkter affektiver Symptomatik (vor allem depressiven Zuständen) (vgl. Amlinger-Chatterjee , 2016).8 Auch steigt mit der Länge der täglichen Arbeitszeit das Unfallrisiko (vgl. Antwort zu Frage 14). f) verkürzte Ruhezeiten; Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass eine dauerhafte Kürzung der Ruhezeiten mit Risiken für die körperliche und psychische Gesundheit sowie mit einem erhöhten Unfallrisiko einhergehen (vgl. Beermann et al., 2017). 8 Amlinger-Chatterjee, M. (2016). Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt: Atypische Arbeitszeiten (baua: Bericht). Dortmund/ Berlin/Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. 50 31 60 39 60 39 24 52 33 50 0% 20% 40% 60% 80% körperliche Erschöpfung Niedergeschlagenheit Müdigkeit, Erschöpfung Schlafstörungen Rücken‐, Kreuzschmerzen keine Arbeit auf Abruf Arbeit auf Abruf Drucksache 19/2746 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/2746 Zu beachten ist, dass eine Kürzung der Ruhezeit deutliche Auswirkungen auf Schlaf und Schlafdauer haben kann. Die mangelnde Erholung und erhöhte Erschöpfung wirken sich auch auf die Arbeit am nächsten Arbeitstag aus (z. B. Nachreiner et al., 2010).9 Dazu gehört v.a. eine mangelnde Erholung, die u.a. auf ein angehäuftes Schlafdefizit zurückgehen kann. Schlafmangel und geringe Schlafqualität sind wiederum mit verstärkten körperlichen und psychischen Beschwerden verbunden (Nachreiner et al., 2010; Paridon, 2015).10 Die von Nachreiner et al. (2010) zusammengestellten Studien zeigen, dass sowohl Erholung als auch Ermüdung einer Exponentialkurve folgen. Das bedeutet, dass sich in Abhängigkeit von der aktuellen Ermüdung, vom Zeitpunkt der Erholungs- bzw. Ruhezeitunterbrechung und der Dauer der Unterbrechung die Ruhezeit exponentiell, d. h. überproportional, verlängern muss. Weder zur Frage einer allgemeinen Verkürzung der arbeitsrechtlichen Ruhezeiten noch zur Frage einer „noch akzeptablen Mindestruhezeit“ liegen aktuell gesicherte wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. g) Arbeiten an Sonn- und Feiertagen; Beschäftigte, die auch am Wochenende (Samstag und oder Sonntag) arbeiten, klagen deutlich häufiger über gesundheitliche Beschwerden als Beschäftigte, die am Wochenende frei haben (s. Abb. 6). Besonders deutlich zeigt sich dieser Unterschied bei körperlicher Erschöpfung sowie Müdigkeit/Erschöpfung. Arbeit am Wochenende hängt auch mit einem deutlich höheren Risiko von Schlafstörungen sowie Rückenschmerzen zusammen. Gesundheitliche Beschwerden treten am häufigsten bei denjenigen auf, die auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Diese Befunde können zum Teil auf Branchenunterschiede zurückzuführen sein. Beschäftigte in Bereichen, in denen Arbeit an Sonn- und Feiertagen weit verbreitet ist (z. B. in der Pflege), sind etwas stärker betroffen als diejenigen, die nur samstags arbeiten (z. B. Handel). Vergleichbare Ergebnisse zeigen sich auch in anderen Studien (BAuA, 2014).11 Reviews zur Wochenendarbeit zeigen, dass Wochenendarbeitszeit mit einer beeinträchtigten psychischen Gesundheit zusammenhängt (Amlinger-Chatterjee, 2016; s. a. BAuA, 2017).12 9 Nachreiner, F., Wirtz, A, Dittmar, O., Schomann, C. & Bockelmann, M. (2010). Study on health and safety aspects of working time. Annex 1 to the Study to support an Impact Assessment on further action at European level regarding Directive 2003/88/EC and the evolution of working time organisation. Directive 2003/88/EC. 10 Paridon, H. (2015). Arbeitszeit und Gesundheit: Befunde zu Dauer, Lage und Variabilität. Zeitschrift für Arbeitswissenschaft, 69, 3–11 11 BAuA (2014). BIBB/BAuA-2012 – Factsheet 07 – Arbeiten, wenn Andere frei haben – Wochenendarbeit bei abhängig Beschäftigten. Online verfügbar unter www.baua.de/de/Publikationen/Faktenblaetter/BIBB-BAuA-07.html. 12 BAuA (2017). Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt Wissenschaftliche Standortbestimmung (baua: Bericht). Dortmund/Berlin /Dresden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2746 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abb. 6: Arbeit am Wochenende von abhängig Beschäftigten und gesundheitliche Beschwerden (16 714 ≤ n ≤ 16 729), Quelle: BAuA- Arbeitszeitreport 2016, S. 45. Arbeit am Wochenende belastet außerdem die Work-Life-Balance von Beschäftigten (s. Abb. 7). So ist ein doppelt so großer Anteil von Vollzeitbeschäftigten, die am Wochenende arbeiten, unzufrieden mit der Passung zwischen Arbeit und Privatleben im Vergleich zu Beschäftigten ohne Wochenendarbeit (35 Prozent vs. 18 Prozent). Für teilzeitbeschäftigte Frauen zeigt sich ein ähnlich starker Effekt (20 Prozent vs. 9 Prozent). Lediglich für die Work-Life-Balance von teilzeitbeschäftigten Männern spielt es offenbar keine Rolle, ob auch am Wochenende gearbeitet wird (s. Abb. 7). 34 22 50 29 46 43 25 55 34 56 48 27 59 42 55 0 20 40 60 körperliche Erschöpfung Niedergeschlagenheit Müdigkeit, Erschöpfung Schlafstörungen Rücken-, Kreuzschmerzen Wochenendarbeit auch sonntags Wochenendarbeit nur samstags keine Wochenendarbeit Drucksache 19/2746 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/2746 Abb. 7: Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance von abhängig Beschäftigten, nach Wochenendarbeit (n = 16 576), Quelle: BAuA-Arbeitszeitreport 2016, S. 46. h) Nachtarbeit; i) Arbeiten im Schichtdienst, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich gesetzlichen Handlungsbedarf? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Beschäftigte, die in Schichtarbeit arbeiten (54 Prozent ohne Nacht, 59 Prozent mit Nacht) oder versetzte Arbeitszeiten haben (57 Prozent), schätzen ihren Gesundheitszustand seltener gut ein als Beschäftigte mit typischen Arbeitszeiten zwischen 7 und 19 Uhr (64 Prozent); zudem sind sie insgesamt weniger zufrieden mit ihrer Arbeit (vgl. Arbeitszeitreport, BAuA-Arbeitszeitreport 2016). Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter berichten auch häufiger über gesundheitliche Beschwerden als Beschäftigte, deren Arbeitszeiten zwischen 7 und 19 Uhr liegen (s. Abb. 8). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2746 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abb. 8: Gesundheitliche Beschwerden von abhängig Beschäftigten, nach Lage der Arbeitszeit (17 899 ≤ n ≤ 17 917), Quelle: BAuA-Arbeitszeitreport 2016, S. 50. Auch die Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben wird durch untypische Arbeitszeiten stark erschwert. Die schlechteste Work-Life-Balance berichten dabei vollzeitbeschäftigte Nachtarbeiterinnen und Nachtarbeiter (vgl. Abb. 9). Die Work-Life-Balance von Frauen in Wechselschicht ohne Nachtanteile wird etwas besser bewertet, von Männern sogar deutlich besser. Die Work-Life-Balance von Frauen mit versetzten Arbeitszeiten fällt relativ gut aus, während sie von Männern mit versetzten Arbeitszeiten deutlich schlechter gegenüber Männern mit regulären Arbeitszeiten bewertet wird. 60 50 63 30 50 62 43 58 31 52 55 36 54 26 47 49 31 52 23 37 0 20 40 60 80 Rücken‐, Kreuzschmerzen Schlafstörungen Müdigkeit, Erschöpfung Niedergeschlagenheit körperliche Erschöpfung Arbeitszeit zwischen 7 und 19 Uhr versetzte Arbeitszeiten Wechselschicht ohne Nachtarbeit Wechselschicht mit Nachtarbeit oder Dauernachtschicht Drucksache 19/2746 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/2746 Abb. 9: Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance nach Lage der Arbeitszeit (abhängig Beschäftigte; n = 17 745), Quelle: BAuA-Arbeitszeitreport 2016, S. 51. 14. Ab welcher täglichen Arbeitszeit erhöhen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fehleranfälligkeit und das Unfallrisiko, und ab welcher täglichen Arbeitszeit können Erschöpfungserscheinungen sowie Schlafstörungen entstehen ? Verschiedene Studien beschreiben einen Zusammenhang der Dauer der täglichen (und wöchentlichen) Arbeitszeit mit der Höhe des Risikos für Fehlhandlungen und arbeitsbedingten Unfällen (Beermann et al., 2017; Nachreiner et al., 2010; Tucker & Folkard, 2012).13 Hierfür verantwortlich sind u. a. die Abnahme kognitiver Leistungsfähigkeit, geringere Aufmerksamkeit und zunehmende Müdigkeit , insbesondere bei hoher Arbeitsbelastung (vgl. Beermann et al., 2017). Verschiedene Literaturüberblicke zeigen, dass das Unfallrisiko jenseits der achten Arbeitsstunde exponentiell ansteigt (vgl. Nachreiner et al., 2010, Fischer et al., 2017). Fischer et al. (2017) weisen darüber hinaus darauf hin, dass insbesondere die Kumulation von Risiken (also beispielsweise (über-)lange Arbeitszeiten zu atypischen Zeiten, wie in Nachtarbeit) zu einem erhöhten Unfallrisiko beiträgt. Ferner nimmt das Unfallrisiko deutlich zu, wenn Ruhepausen oder Ruhezeiten aufgeschoben oder selten in Anspruch genommen werden. Weitere Studien zeigen , dass insbesondere bei Fernpendlern, also bei Personen mit langen arbeitsgebundenen Zeiten, von einem erhöhten Unfallrisiko auszugehen ist (vgl. Beermann et al., 2017). 13 Tucker P. & Folkard, S. (2012). Working time, health and safety: A research synthesis paper. Geneva, Switzerland: International Labour Organization. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2746 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Hält die Bundesregierung die wöchentliche bzw. die tägliche Höchstarbeitszeit und die Ruhezeiten für notwendig, angemessen und ausreichend flexibel ? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht, und in welcher Form besteht Handlungsbedarf? Die im Arbeitszeitgesetz festgelegte tägliche Höchstarbeitszeit sowie die ununterbrochene Ruhezeit dienen der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das Arbeitszeitgesetz geht vom Acht-Stunden-Tag und einer Sechs-Tage-Woche aus. Hieraus ergibt sich indirekt eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche. Der Arbeitgeber kann die werktägliche Arbeitszeit ohne besondere Voraussetzungen auf 10 Stunden verlängern, wobei innerhalb von einem halben Jahr ein Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden pro Werktag erreicht werden muss. Maximal sind somit 60 Stunden (6 x 10 Std.) in einer Woche zulässig. Arbeitszeiten über zehn Stunden sind in Grenzen erlaubt: unmittelbar auf gesetzlicher Grundlage in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen (z.B. Verzögerungen durch Unwetter, Verkehrsunfälle) sowie auf tarifvertraglicher Grundlage (bei Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst oder in bestimmten Branchen (Landwirtschaft , Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen sowie im öffentlichen Dienst). Außerdem können die Aufsichtsbehörden der Länder eine längere tägliche Arbeitszeit (über 10 Stunden) bewilligen für kontinuierliche Schichtbetriebe zur Erreichung zusätzlicher Freischichten , für Bau- und Montagestellen, für Saison- und Kampagnebetriebe für die Zeit der Saison oder Kampagne. Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. In einem Tarifvertrag kann zugelassen werden, die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden (auf neun Stunden) zu kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert. Von dieser Möglichkeit wird bisher nur in wenigen Tarifverträgen (z. B. Kraftfahrer) Gebrauch gemacht. Nach den vorliegenden arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen bergen überlange tägliche Arbeitszeiten, vor allem, wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg ausgeübt werden, erhebliche Risiken für die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (vgl. Antwort zu Frage 14). Im Arbeitszeitgesetz sind grundsätzlich eine werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine werktägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden zulässig. In der Arbeitszeitrichtlinie wird die tägliche Arbeitszeit durch die 11-stündige tägliche Ruhezeit begrenzt, d.h. zulässig sind 13 Stunden minus Pausen. Die Wiederherstellung sowohl physischer als auch psychischer Leistungsvoraussetzungen ist die Kernaufgabe von Pausen-, Erholungs- und Ruhezeiten. Daher gilt, dass für alle Tätigkeiten und bei allen Arten von Arbeitsbedingungen und für alle Beschäftigtengruppen eine angemessene Zeit zur Erholung sichergestellt werden muss. Die Koalitionsparteien haben sich nun darauf verständigt, über eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen zu schaffen (siehe Antwort zu den Fragen 3 und 8), um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität in der zunehmend digitalen Arbeitswelt zu erproben. Drucksache 19/2746 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Statistisches Bundesamt F205-Arbeitsmarkt Antwort auf die Kleine Anfrage 19/1957 "Flexibilität und Zeitsouveränität bei der Arbeitszeit" Datenquelle der Auswertungen ist der Mikrozensus bzw. die darin integrierte Arbeitskräfteerhebung. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ist durch folgende methodische Änderungen eingeschränkt: Ab 2011 erfolgt die Hochrechnung anhand der Bevölkerungsforschreibung auf Basis des Zensus 2011 (davor Volkszählung 1987). Ab 2016 wurde die Stichprobe auf eine aktualisierte Auswahlgrundlage auf Basis des Zensus 2011 umgestellt. Frage 1 Definitionen von Unterbeschäftigung und Überbeschäftigung: Ergebnisse zu "beweglichen Arbeitszeiten" werden nicht erhoben. Frage 2 a) Keine Daten verfügbar. Dieses Merkmal wird generell nicht erfragt. b) Siehe Arbeitskräfteerhebung 2019. c) Siehe Arbeitskräfteerhebung 2019. d) Die Tabellenblätter enthalten Daten zum Merkmal "Arbeit zu Hause" aus den Ergebnissen des Mikrozensus. Die Ergebnisse nach wirtschaftsfachlicher Gliederung werden für die Jahre 2010, 2012, 2014, 2016 bereitgestellt, da die Ergebnisse wegen Umstellung der Wirtschaftsklassifkation mit vorigen Ergebnissen nicht vergleichbar sind. e) Keine Daten verfügbar. Dieses Merkmal wird generell nicht erfragt. Frage 4 Der Mikrozensus ist eine Personenbefragung, keine Betriebsbefragung, deswegen sind hierzu keine Daten verfügbar. Frage 5 Der Mikrozensus ist eine Personenbefragung, keine Betriebsbefragung, deswegen sind hierzu keine Daten verfügbar. Frage 6 Ergebnisse des Berichtsjahres 2017 liegen voraussichtlich im Juli 2018 vor. c), d) und e): Diese Merkmale werden im Mikrozensus nicht erfragt. Frage 11 c) Ergebnisse des Mikrozensus zu bezahlten bzw. unbezahlten Überstunden Die Frage nach bezahlten bzw. unbezahlten Überstunden wurden erst ab 2010 in das Frageprogramm aufgenommen. Die Ergebnisse für das erste Berichtsjahr 2010 sind aufgrund von Änderungen im Schlüsselverzeichnis nicht belastbar. Als Teil der europäischen Arbeitskräfteerhebung ist die Beantwortung dieser Frage freiwillig. Dadurch ist von einer Untererfassung der Überstunden auszugehen. Die verschiedenen Arten von Schichtarbeit wie z.B. Nachtschicht werden nur in mehrjährigen Abständen im Rahmen einer Zusatzerhebung erfragt, zuletzt für das Berichtsjahr 2017. Es handelt sich um Ergbnisse aus der Arbeitskräfteerhebung im Rahmen der Berichterstattung zum ungenutzten Arbeitskräftepotenzial. Unterbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben und für diese auch zur Verfügung stehen (siehe Unterbeschäftigungsquote). Überbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch haben, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren und dafür ein verringertes Einkommen hinnehmen (siehe Überbeschäftigungsquote). Zur Arbeitszeitflexibilisierung liegen derzeit keine aktuellen Daten vor. Die Zusatzbefragung im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung findet erst 2019 statt. a) und b): Ergebnisse des Mikrozensus zur Wochenendarbeit/Sonn-/Feiertagsarbeit /Nacht- und Schichtarbeit nach wirtschaftsfachlicher Gliederung im 2-Jahresrhythmus ab 2010 (Umstellung der Wirtschaftsklassifikation im Jahr 2009, davorliegende Ergebnisse nur eingeschränkt vergleichbar). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. insgesamt Männer Frauen 41.107 21.956 19.151 2.623 1.274 1.349 1.160 628 532 6,4 5,8 7,0 2,8 2,9 2,8 1) 2) Überbeschäftigtenquote 2) Anteil der Unterbeschäftigten an den Erwerbstätigen. Anteil der Überschäftigten an den Erwerbstätigen. Überbeschäftigte Unterbeschäftigte in % Unterbeschäftigtenquote 1) Erwerbstätige 15 bis 74-Jährige Antwort zu Frage 1 Ungenutztes Arbeitskräftepotenzial Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung 2016 Deutschland in 1000 Drucksache 19/2746 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr Geschl. hauptsächlich 1) Anteil in % manchmal Anteil in % 2006 m 16 697 247 1,5 1 249 7,5 w 14 673 341 2,3 866 5,9 i 31 371 588 1,9 2 116 6,7 2007 m 16 984 199 1,2 1 334 7,9 w 14 922 306 2,1 942 6,3 i 31 906 505 1,6 2 275 7,1 2008 m 17 310 306 1,8 1 449 8,4 w 15 281 392 2,6 1 018 6,7 i 32 591 698 2,1 2 468 7,6 2009 m 17 074 202 1,2 1 345 7,9 w 15 484 321 2,1 1 002 6,5 i 32 558 523 1,6 2 348 7,2 2010 m 17 178 186 1,1 1 372 8,0 w 15 679 307 2,0 1 028 6,6 i 32 856 493 1,5 2 400 7,3 2011 m 17 022 226 1,3 1 179 6,9 w 15 802 327 2,1 886 5,6 i 32 824 553 1,7 2 065 6,3 2012 m 17 215 216 1,3 1 172 6,8 w 15 951 329 2,1 861 5,4 i 33 166 545 1,6 2 032 6,1 2013 m 17 411 229 1,3 1 157 6,6 w 16 268 305 1,9 870 5,3 i 33 678 535 1,6 2 027 6,0 2014 m 17 618 232 1,3 1 170 6,6 w 16 447 307 1,9 890 5,4 i 34 065 539 1,6 2 060 6,0 2015 m 17 792 237 1,3 1 261 7,1 w 16 684 326 2,0 936 5,6 i 34 476 563 1,6 2 197 6,4 2016 m 18 439 252 1,4 1 302 7,1 w 17 119 319 1,9 969 5,7 i 35 558 572 1,6 2 271 6,4 1) Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause gearbeitet. Antwort zu Frage 2d) Abhängig Beschäftigte ohne Auszubildende mit Arbeit zu Hause Ergebnisse des Mikrozensus 1000 Abhängig Beschäftigte Darunter mit Arbeit zu Hause Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr Geschl. hauptsächlich 1) Anteil in % manchmal Anteil in % 2006 m 16 697 247 1,5 1 249 7,5 w 14 673 341 2,3 866 5,9 i 31 371 588 1,9 2 116 6,7 2007 m 16 984 199 1,2 1 334 7,9 w 14 922 306 2,1 942 6,3 i 31 906 505 1,6 2 275 7,1 2008 m 17 310 306 1,8 1 449 8,4 w 15 281 392 2,6 1 018 6,7 i 32 591 698 2,1 2 468 7,6 2009 m 17 074 202 1,2 1 345 7,9 w 15 484 321 2,1 1 002 6,5 i 32 558 523 1,6 2 348 7,2 2010 m 17 178 186 1,1 1 372 8,0 w 15 679 307 2,0 1 028 6,6 i 32 856 493 1,5 2 400 7,3 2011 m 17 022 226 1,3 1 179 6,9 w 15 802 327 2,1 886 5,6 i 32 824 553 1,7 2 065 6,3 2012 m 17 215 216 1,3 1 172 6,8 w 15 951 329 2,1 861 5,4 i 33 166 545 1,6 2 032 6,1 2013 m 17 411 229 1,3 1 157 6,6 w 16 268 305 1,9 870 5,3 i 33 678 535 1,6 2 027 6,0 2014 m 17 618 232 1,3 1 170 6,6 w 16 447 307 1,9 890 5,4 i 34 065 539 1,6 2 060 6,0 2015 m 17 792 237 1,3 1 261 7,1 w 16 684 326 2,0 936 5,6 i 34 476 563 1,6 2 197 6,4 2016 m 18 439 252 1,4 1 302 7,1 w 17 119 319 1,9 969 5,7 i 35 558 572 1,6 2 271 6,4 1) Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause gearbeitet. Antwort zu Frage 2d) Abhängig Beschäftigte ohne Auszubildende mit Arbeit zu Hause Ergebnisse des Mikrozensus 1000 Abhängig Beschäftigte Darunter mit Arbeit zu Hause Drucksache 19/2746 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort zu Frage 2d) Abhängig Beschäftigte ohne Auszubildende mit Arbeit zu Hause Ergebnisse des Mikrozensus 2010 1000 Wirtschaftsunterbereiche 1) Abhängig Beschäftigte hauptsächlich2) Anteil in % Manchmal Anteil in % M ä n n l i c h insgesamt 17178 186 1,1 1372 8,0 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 183 9 4,9 8 4,4 Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 5 198 28 0,5 276 5,3 Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 406 / / 25 6,2 Baugewerbe 1 653 / / 37 2,2 Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 2 321 18 0,8 126 5,4 Verkehr; Lagerei; Kommunikation 1 868 21 1,1 186 10,0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 501 7 1,4 79 15,8 Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 467 19 1,3 154 10,5 Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 519 9 0,6 77 5,1 Öffentliche und private Dienstleistungen (ohne öffentliche Verwaltung) 2 062 67 3,2 404 19,6 W e i b l i c h insgesamt 15.679 307 2,0 1.028 6,6 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 90 8 8,9 / / Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 1 953 32 1,6 75 3,8 Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 119 / / / / Baugewerbe 286 26 9,1 16 5,6 Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 3 158 32 1,0 63 2,0 Verkehr; Lagerei; Kommunikation 796 20 2,5 61 7,7 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 616 9 1,5 31 5,0 Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 726 40 2,3 105 6,1 Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 277 10 0,8 57 4,5 Öffentliche und private Dienstleistungen (ohne öffentliche Verwaltung) 5 657 129 2,3 612 10,8 I n s g e s a m t Insgesamt 32.856 493 1,5 2.400 7,3 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 273 17 6,2 12 4,4 Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 7 151 60 0,8 351 4,9 Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 526 / / 29 5,5 Baugewerbe 1 940 31 1,6 54 2,8 Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 5 478 50 0,9 189 3,5 Verkehr; Lagerei; Kommunikation 2 664 42 1,6 246 9,2 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1 117 17 1,5 110 9,8 Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 3 193 59 1,8 259 8,1 Öffentliche Verwaltung u.ä. 2 797 19 0,7 134 4,8 Öffentliche und private Dienstleistungen (ohne öffentliche Verwaltung) 7 719 196 2,5 1 016 13,2 2) Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause gearbeitet. Dar. Mit Arbeit zu Hause 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008), Tiefengliederung für den Mikrozensus. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort zu Frage 2d) Abhängig Beschäftigte ohne Auszubildende mit Arbeit zu Hause Ergebnisse des Mikrozensus 2012 1000 Wirtschaftsunterbereiche 1) Abhängig Beschäftigte hauptsächlich2) Anteil in % Manchmal Anteil in % M ä n n l i c h Insgesamt 17 215 216 1,3 1 172 6,8 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 177 10 5,6 7 4,0 Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 5 187 34 0,7 243 4,7 Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 428 / / 24 5,6 Baugewerbe 1 686 6 0,4 36 2,1 Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 2 354 23 1,0 111 4,7 Verkehr; Lagerei; Kommunikation 1 941 26 1,3 167 8,6 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 480 9 1,9 60 12,5 Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 510 23 1,5 130 8,6 Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 423 9 0,6 61 4,3 Öffentliche und private Dienstleistungen (ohne öffentliche Verwaltung) 2 029 75 3,7 334 16,5 W e i b l i c h Insgesamt 15 951 329 2,1 861 5,4 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 89 8 9,0 / / Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 1 969 34 1,7 58 2,9 Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 126 / / 5 4,0 Baugewerbe 290 25 8,6 13 4,5 Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 3 177 36 1,1 48 1,5 Verkehr; Lagerei; Kommunikation 797 20 2,5 54 6,8 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 617 10 1,6 24 3,9 Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 757 44 2,5 84 4,8 Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 279 10 0,8 45 3,5 Öffentliche und private Dienstleistungen (ohne öffentliche Verwaltung) 5 852 140 2,4 527 9,0 I n s g e s a m t Insgesamt 33 166 545 1,6 2 032 6,1 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 266 18 6,8 9 3,4 Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 7 156 68 1,0 301 4,2 Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 554 / / 29 5,2 Baugewerbe 1 976 31 1,6 48 2,4 Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 5 531 59 1,1 159 2,9 Verkehr; Lagerei; Kommunikation 2 737 46 1,7 221 8,1 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1 097 18 1,6 83 7,6 Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 3 267 67 2,1 214 6,6 Öffentliche Verwaltung u.ä. 2 702 19 0,7 106 3,9 Öffentliche und private Dienstleistungen (ohne öffentliche Verwaltung) 7 881 215 2,7 861 10,9 2) Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause gearbeitet. Dar. Mit Arbeit zu Hause 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008), Tiefengliederung für den Mikrozensus. Drucksache 19/2746 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort zu Frage 2d) Abhängig Beschäftigte ohne Auszubildende mit Arbeit zu Hause Ergebnisse des Mikrozensus 2014 1000 Wirtschaftsunterbereiche 1) Abhängig Beschäftigte hauptsächlich2) Anteil in % Manchmal Anteil in % M ä n n l i c h Insgesamt 17 618 232 1,3 1 170 6,6 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 166 11 6,6 5 3,0 Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 5 251 37 0,7 249 4,7 Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 404 / / 22 5,4 Baugewerbe 1 767 8 0,5 35 2,0 Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 2 653 26 1,0 118 4,4 Verkehr; Lagerei; Kommunikation 1 918 30 1,6 164 8,6 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 481 8 1,7 57 11,9 Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 483 27 1,8 137 9,2 Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 403 9 0,6 61 4,3 Öffentliche und private Dienstleistungen (ohne öffentliche Verwaltung) 2 092 74 3,5 322 15,4 W e i b l i c h Insgesamt 16 447 307 1,9 890 5,4 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 89 11 12,4 / / Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 2 004 30 1,5 72 3,6 Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 118 / / / / Baugewerbe 320 22 6,9 14 4,4 Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 3 335 31 0,9 60 1,8 Verkehr; Lagerei; Kommunikation 803 20 2,5 51 6,4 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 599 8 1,3 26 4,3 Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 794 41 2,3 88 4,9 Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 339 12 0,9 55 4,1 Öffentliche und private Dienstleistungen (ohne öffentliche Verwaltung) 6 046 132 2,2 517 8,6 I n s g e s a m t Insgesamt 34 065 539 1,6 2 060 6,0 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 255 23 9,0 7 2,7 Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 7 255 67 0,9 321 4,4 Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 522 / / 26 5,0 Baugewerbe 2 087 29 1,4 49 2,3 Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 5 989 57 1,0 178 3,0 Verkehr; Lagerei; Kommunikation 2 721 50 1,8 216 7,9 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1 080 16 1,5 83 7,7 Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 3 277 68 2,1 226 6,9 Öffentliche Verwaltung u.ä. 2 742 21 0,8 116 4,2 Öffentliche und private Dienstleistungen (ohne öffentliche Verwaltung) 8 137 205 2,5 839 10,3 2) Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause gearbeitet. Dar. Mit Arbeit zu Hause 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008), Tiefengliederung für den Mikrozensus. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort zu Frage 2d) Abhängig Beschäftigte ohne Auszubildende mit Arbeit zu Hause Ergebnisse des Mikrozensus 2016 1000 Wirtschaftsunterbereiche 1) Abhängig Beschäftigte hauptsächlich2) Anteil in % Manchmal Anteil in % M ä n n l i c h insgesamt 18 439 252 1,4 1 302 7,1 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 177 7 4,0 / / Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 5 350 41 0,8 274 5,1 Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 399 / / 21 5,3 Baugewerbe 1 807 7 0,4 37 2,0 Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 2 845 30 1,1 134 4,7 Verkehr; Lagerei; Kommunikation 2 069 36 1,7 196 9,5 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 502 11 2,2 72 14,3 Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 657 33 2,0 176 10,6 Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 422 11 0,8 68 4,8 Öffentliche und private Dienstleistungen (ohne öffentliche Verwaltung) 2 212 73 3,3 320 14,5 W e i b l i c h insgesamt 17 119 319 1,9 969 5,7 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 93 8 8,6 / / Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 2 013 29 1,4 87 4,3 Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 120 / / 8 6,7 Baugewerbe 325 19 5,8 12 3,7 Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 3 447 32 0,9 68 2,0 Verkehr; Lagerei; Kommunikation 838 22 2,6 66 7,9 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 601 8 1,3 33 5,5 Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 1 922 49 2,5 109 5,7 Öffentliche Verwaltung u.ä. 1 404 15 1,1 61 4,3 Öffentliche und private Dienstleistungen (ohne öffentliche Verwaltung) 6 355 137 2,2 522 8,2 I n s g e s a m t Insgesamt 35 558 572 1,6 2 271 6,4 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 270 15 5,6 6 2,2 Bergbau und Verarbeit. Gewerbe 7 363 69 0,9 361 4,9 Energie- und Wasserversorgung; Abwasserentsorgung 519 / / 29 5,6 Baugewerbe 2 133 26 1,2 49 2,3 Handel; Reparatur von KFZ; Gastgewerbe 6 292 62 1,0 202 3,2 Verkehr; Lagerei; Kommunikation 2 907 58 2,0 262 9,0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 1 102 19 1,7 105 9,5 Grundstücks- und Wohnungswesen; wirtsch. Dienstleistungen 3 579 82 2,3 285 8,0 Öffentliche Verwaltung u.ä. 2 826 26 0,9 129 4,6 Öffentliche und private Dienstleistungen (ohne öffentliche Verwaltung) 8 567 210 2,5 842 9,8 2) Mindestens die Hälfte der Arbeitszeit zu Hause gearbeitet. Dar. Mit Arbeit zu Hause 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008), Tiefengliederung für den Mikrozensus. Drucksache 19/2746 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort zu Frage 6a) Abhängig Beschäftigte, darunter mit Nachtarbeit1), nach Geschlecht und Wirtschaftsbereichen2) Ergebnisse des Mikrozensus zusammen zusammen zusammen % % % Insgesamt 2010 34 459 34 432 3 100 9,0 18 070 18 055 2 100 11,6 16 389 16 377 1 000 6,1 2012 34 679 34 654 3 184 9,2 18 053 18 038 2 165 12,0 16 626 16 616 1 019 6,1 2014 35 573 35 549 3 211 9,0 18 459 18 448 2 173 11,8 17 114 17 101 1 038 6,1 2016 37 040 37 021 3 282 8,9 19 276 19 266 2 224 11,5 17 764 17 754 1 058 6,0 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2010 294 293 17 5,9 197 197 10 5,2 97 96 7 7,4 2012 283 283 17 5,9 190 190 11 5,6 93 93 6 6,5 2014 273 273 16 6,0 180 180 11 6,4 93 93 / / 2016 285 285 17 5,9 189 189 12 6,2 96 96 5 5,4 Produzierendes Gewerbe 2010 10 167 10 159 1 162 11,4 7 696 7 690 1 006 13,1 2 470 2 469 155 6,3 2012 10 182 10 176 1 222 12,0 7 699 7 694 1 066 13,8 2 483 2 482 156 6,3 2014 10 358 10 352 1 228 11,9 7 811 7 807 1 064 13,6 2 547 2 545 164 6,5 2016 10 493 10 488 1 215 11,6 7 938 7 935 1 046 13,2 2 555 2 553 169 6,6 Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information und Kommunikation 2010 8 597 8 590 757 8,8 4 440 4 437 544 12,2 4 157 4 154 213 5,1 2012 8 687 8 679 755 8,7 4 537 4 532 545 12,0 4 150 4 147 210 5,1 2014 9 115 9 108 810 8,9 4 817 4 813 590 12,3 4 298 4 294 220 5,1 2016 9 606 9 600 819 8,5 5 167 5 164 608 11,8 4 439 4 436 211 4,8 Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung 2010 15 401 15 390 1 164 7,6 5 736 5 732 539 9,4 9 665 9 658 625 6,5 2012 15 527 15 515 1 190 7,7 5 627 5 622 544 9,7 9 900 9 893 647 6,5 2014 15 827 15 817 1 157 7,3 5 652 5 649 508 9,0 10 175 10 168 649 6,4 2016 16 656 16 647 1 231 7,4 5 982 5 978 558 9,3 10 674 10 669 673 6,3 / = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. - = nichts vorhanden 1) Nachtarbeit liegt vor, wenn die Arbeitszeit oder ein Teil davon zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr liegt. 2) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die einzelnen Werte werden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben. Die Anteilswerte beruhen auf ungerundeten Ergebnissen. Jahr Abhängig Beschäftigte Insgesamt davon Männer Frauen Insgesamt darunter mit Angaben zur Nachtarbeit Insgesamt darunter mit Angaben zur Nachtarbeit Insgesamt darunter mit Angaben zur Nachtarbeit darunter arbeiten ständig/regelmäßig nachts darunter arbeiten ständig/regelmäßig nachts darunter arbeiten ständig/regelmäßig nachts 1.000 1.000 1.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort zu Frage 6a) Abhängig Beschäftigte, darunter mit Wochenendarbeit1), nach Geschlecht und Wirtschaftsbereichen2) Ergebnisse des Mikrozensus zusammen zusammen zusammen % % % Insgesamt 2010 34 459 34 439 8 289 24,1 18 070 18 059 3 903 21,6 16 389 16 379 4 387 26,8 2012 34 679 34 660 8 634 24,9 18 053 18 042 4 118 22,8 16 626 16 619 4 516 27,2 2014 35 573 35 556 8 774 24,7 18 459 18 452 4 144 22,5 17 114 17 104 4 630 27,1 2016 37 040 37 026 9 078 24,5 19 276 19 269 4 321 22,4 17 764 17 757 4 757 26,8 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2010 294 294 107 36,6 197 197 69 35,2 97 97 38 39,4 2012 283 283 106 37,2 190 190 68 35,8 93 93 37 40,1 2014 273 273 110 40,3 180 180 71 39,4 93 93 39 42,0 2016 285 285 108 37,8 189 189 71 37,4 96 96 37 38,8 Produzierendes Gewerbe 2010 10 167 10 161 1 469 14,5 7 696 7 692 1 091 14,2 2 470 2 469 378 15,3 2012 10 182 10 178 1 614 15,9 7 699 7 696 1 222 15,9 2 483 2 483 393 15,8 2014 10 358 10 353 1 617 15,6 7 811 7 808 1 192 15,3 2 547 2 545 426 16,7 2016 10 493 10 490 1 599 15,2 7 938 7 936 1 181 14,9 2 555 2 554 417 16,3 Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information und Kommunikation 2010 8 597 8 592 3 418 39,8 4 440 4 437 1 545 34,8 4 157 4 155 1 873 45,1 2012 8 687 8 681 3 483 40,1 4 537 4 533 1 604 35,4 4 150 4 148 1 879 45,3 2014 9 115 9 111 3 589 39,4 4 817 4 815 1 658 34,4 4 298 4 296 1 931 44,9 2016 9 606 9 603 3 743 39,0 5 167 5 165 1 764 34,1 4 439 4 437 1 979 44,6 Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung 2010 15 401 15 392 3 295 21,4 5 736 5 732 1 197 20,9 9 665 9 659 2 098 21,7 2012 15 527 15 518 3 431 22,1 5 627 5 623 1 224 21,8 9 900 9 895 2 207 22,3 2014 15 827 15 819 3 458 21,9 5 652 5 650 1 224 21,7 10 175 10 169 2 234 22,0 2016 16 656 16 649 3 628 21,8 5 982 5 979 1 305 21,8 10 674 10 671 2 323 21,8 / = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. - = nichts vorhanden 1) Person arbeitet samstags oder sonn- und/oder feiertags 2) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die einzelnen Werte werden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben. Die Anteilswerte beruhen auf ungerundeten Ergebnissen. Jahr Abhängig Beschäftigte Insgesamt davon Männer Frauen Insgesamt darunter mit Angaben zur Wochenendarbeit Insgesamt darunter mit Angaben zur Wochenendarbeit Insgesamt darunter mit Angaben zur Wochenendarbeit darunter arbeiten ständig/regelmäßig am Wochenende darunter arbeiten ständig/regelmäßig am Wochenende darunter arbeiten ständig/regelmäßig am Wochenende 1.000 1.000 1.000 Drucksache 19/2746 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort zu Frage 6a) Abhängig Beschäftigte, darunter mit Sonn- und/oder Feiertagsarbeit, nach Geschlecht und Wirtschaftsbereichen1) Ergebnisse des Mikrozensus zusammen zusammen zusammen % % % Insgesamt 2010 34 459 34 434 4 388 12,7 18 070 18 057 2 162 12,0 16 389 16 377 2 226 13,6 2012 34 679 34 660 4 775 13,8 18 053 18 041 2 357 13,1 16 626 16 619 2 418 14,5 2014 35 573 35 555 4 870 13,7 18 459 18 451 2 396 13,0 17 114 17 104 2 474 14,5 2016 37 040 37 026 5 144 13,9 19 276 19 269 2 538 13,2 17 764 17 757 2 607 14,7 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2010 294 294 73 24,9 197 197 47 24,0 97 96 26 26,6 2012 283 283 72 25,5 190 190 47 24,7 93 93 25 27,2 2014 273 273 78 28,7 180 180 51 28,6 93 93 27 28,9 2016 285 285 76 26,6 189 189 50 26,5 96 96 26 26,6 Produzierendes Gewerbe 2010 10 167 10 160 695 6,8 7 696 7 691 580 7,5 2 470 2 469 116 4,7 2012 10 182 10 178 812 8,0 7 699 7 695 671 8,7 2 483 2 482 142 5,7 2014 10 358 10 353 820 7,9 7 811 7 808 664 8,5 2 547 2 545 156 6,1 2016 10 493 10 489 839 8,0 7 938 7 936 674 8,5 2 555 2 554 165 6,5 Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information und Kommunikation 2010 8 597 8 591 1 161 13,5 4 440 4 437 641 14,4 4 157 4 154 520 12,5 2012 8 687 8 681 1 264 14,6 4 537 4 533 703 15,5 4 150 4 148 561 13,5 2014 9 115 9 110 1 309 14,4 4 817 4 814 742 15,4 4 298 4 296 567 13,2 2016 9 606 9 602 1 393 14,5 5 167 5 165 794 15,4 4 439 4 437 599 13,5 Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung 2010 15 401 15 390 2 459 16,0 5 736 5 732 894 15,6 9 665 9 658 1 565 16,2 2012 15 527 15 518 2 626 16,9 5 627 5 623 937 16,7 9 900 9 895 1 690 17,1 2014 15 827 15 819 2 663 16,8 5 652 5 650 938 16,6 10 175 10 169 1 724 17,0 2016 16 656 16 649 2 837 17,0 5 982 5 979 1 020 17,1 10 674 10 670 1 818 17,0 / = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. - = nichts vorhanden 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die einzelnen Werte werden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben. Die Anteilswerte beruhen auf ungerundeten Ergebnissen. Jahr Abhängig Beschäftigte Insgesamt davon Männer Frauen Insgesamt darunter mit Angaben zu Sonn/- Feiertagsarbeit Insgesamt darunter mit Angaben zu Sonn/- Feiertagsarbeit Insgesamt darunter mit Angaben zu Sonn/- Feiertagsarbeit darunter arbeiten ständig/regelmäßig darunter arbeiten ständig/regelmäßig darunter arbeiten ständig/regelmäßig 1.000 1.000 1.000 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort zu Frage 6b) Abhängig Beschäftigte, darunter mit Schichtarbeit1), nach Geschlecht und Wirtschaftsbereichen2) Ergebnisse des Mikrozenus zusammen zusammen zusammen % % % Insgesamt 2010 34 459 34 430 5 314 15,4 18 070 18 054 3 029 16,8 16 389 16 375 2 285 13,9 2012 34 679 34 642 5 447 15,7 18 053 18 032 3 107 17,2 16 626 16 609 2 340 14,1 2014 35 573 35 529 5 458 15,3 18 459 18 439 3 092 16,8 17 114 17 089 2 365 13,8 2016 37 040 36 992 5 790 15,6 19 276 19 252 3 294 17,1 17 764 17 740 2 496 14,1 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2010 294 294 22 7,5 197 197 13 6,7 97 97 9 9,0 2012 283 283 21 7,3 190 190 12 6,2 93 93 9 9,5 2014 273 273 18 6,5 180 179 11 5,9 93 93 7 7,7 2016 285 285 19 6,5 189 189 10 5,2 96 96 9 9,1 Produzierendes Gewerbe 2010 10 167 10 160 1 850 18,2 7 696 7 691 1 538 20,0 2 470 2 468 313 12,7 2012 10 182 10 174 1 917 18,8 7 699 7 692 1 588 20,6 2 483 2 482 329 13,3 2014 10 358 10 347 1 934 18,7 7 811 7 803 1 586 20,3 2 547 2 544 348 13,7 2016 10 493 10 482 1 947 18,6 7 938 7 930 1 603 20,2 2 555 2 552 345 13,5 Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information und Kommunikation 2010 8 597 8 590 1 414 16,5 4 440 4 437 742 16,7 4 157 4 153 672 16,2 2012 8 687 8 674 1 441 16,6 4 537 4 530 762 16,8 4 150 4 144 678 16,4 2014 9 115 9 103 1 504 16,5 4 817 4 811 819 17,0 4 298 4 292 684 15,9 2016 9 606 9 591 1 658 17,3 5 167 5 160 916 17,7 4 439 4 431 742 16,7 Dienstleistungen, öffentliche Verwaltung 2010 15 401 15 387 2 028 13,2 5 736 5 729 737 12,8 9 665 9 658 1 292 13,4 2012 15 527 15 511 2 068 13,3 5 627 5 620 745 13,2 9 900 9 891 1 323 13,4 2014 15 827 15 806 2 002 12,7 5 652 5 646 676 12,0 10 175 10 160 1 326 13,0 2016 16 656 16 634 2 167 13,0 5 982 5 973 766 12,8 10 674 10 661 1 401 13,1 / = Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug. - = nichts vorhanden 1) Eine Person leistet Schichtarbeit, wenn sie ihre Arbeit zu wechselnden Zeiten ausübt (Wechselschicht). 2) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die einzelnen Werte werden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben. Die Anteilswerte beruhen auf ungerundeten Ergebnissen. Jahr Abhängig Beschäftigte Insgesamt davon Männer Frauen Insgesamt darunter mit Angaben zur Schichtarbeit Insgesamt darunter mit Angaben zur Schichtarbeit Insgesamt darunter mit Angaben zur Schichtarbeit darunter leisten ständig/regelmäßig Schichtarbeit darunter leisten ständig/regelmäßig Schichtarbeit darunter leisten ständig/regelmäßig Schichtarbeit 1.000 1.000 1.000 Drucksache 19/2746 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. An two rt z u F ra ge 1 1c ) Ab hä n gi g Be sc hä fti gt e m it An ga be z u Ü be rs tu n de n n ac h G es ch le ch t u n d W irt sc ha fts be re ic he n 1 ) Er ge bn is se d es M ik ro ze n su s 10 00 10 00 % 10 00 % 10 00 10 00 % 10 00 % 10 00 10 00 % 10 00 % In sg e sa m t 20 12 32 83 7 21 97 6, 7 12 36 3, 8 17 05 2 14 55 8, 5 80 7 4, 7 15 78 5 74 2 4, 7 42 9 2, 7 20 14 33 43 4 20 69 6, 2 11 64 3, 5 17 31 5 13 57 7, 8 76 0 4, 4 16 11 9 71 2 4, 4 40 4 2, 5 20 16 33 91 8 20 05 5, 9 11 43 3, 4 17 60 4 12 97 7, 4 73 8 4, 2 16 31 3 70 8 4, 3 40 4 2, 5 La n d- u n d Fo rs tw irt sc ha ft, Fi sc he re i 20 12 27 1 20 7, 6 10 3, 7 18 2 17 9, 1 8 4, 5 89 / / / / 20 14 25 9 17 6, 6 9 3, 5 17 0 13 7, 6 7 4, 1 89 / / / / 20 16 26 7 16 6, 1 8 2, 8 17 6 11 6, 1 5 2, 9 91 6 6, 0 / / Pr o du zie re n de s G e w e rb e 20 12 96 69 71 7 7, 4 34 0 3, 5 73 06 60 8 8, 3 27 8 3, 8 23 62 11 0 4, 6 62 2, 6 20 14 97 58 66 9 6, 9 31 8 3, 3 73 61 56 4 7, 7 26 2 3, 6 23 97 10 6 4, 4 56 2, 3 20 16 96 32 61 3 6, 4 30 3 3, 1 72 76 51 0 7, 0 24 7 3, 4 23 56 10 3 4, 4 56 2, 4 Ha n de l, G a st ge w er be , Ve rk eh r, In fo rm a tio n u n d Ko m m u n ik at io n 20 12 81 98 62 1 7, 6 34 8 4, 2 42 62 41 3 9, 7 24 6 5, 8 39 36 20 8 5, 3 10 2 2, 6 20 14 85 36 59 2 6, 9 32 6 3, 8 45 01 38 8 8, 6 22 6 5, 0 40 36 20 4 5, 1 10 0 2, 5 20 16 87 37 57 6 6, 6 31 9 3, 6 46 83 38 2 8, 2 22 5 4, 8 40 54 19 4 4, 8 94 2, 3 Di e n st le is tu n ge n , öf fe n tlic he Ve rw al tu n g 20 12 14 69 9 83 8 5, 7 53 8 3, 7 53 02 41 8 7, 9 27 4 5, 2 93 98 42 0 4, 5 26 4 2, 8 20 14 14 88 2 79 0 5, 3 51 1 3, 4 52 84 39 3 7, 4 26 5 5, 0 95 98 39 8 4, 1 24 6 2, 6 20 16 15 28 2 79 9 5, 2 51 4 3, 4 54 70 39 4 7, 2 26 2 4, 8 98 12 40 5 4, 1 25 2 2, 6 Hi n w e is : Di e Fr a ge z u be za hl te n / u n be za hl te n Üb er st u n de n im M ik ro ze n su s is t n ic ht ve rp flic ht e n d. Di e An ga be n / A n te ile be zie he n si ch je w e ils a u f P er so n e n , di e di e se Fr a ge be a n tw o rte t h ab e n . /= ke in e An ga be , da Z ah le n w e rt n ic ht si ch e r ge n u g 1) Kl a ss ifi ka tio n de r W irt sc ha fts zw e ig e , Au sg a be 20 08 (W Z 20 08 ). D ie e in ze ln e n W e rte w e rd e n o hn e R üc ks ic ht a u f d ie En ds u m m e a u fbz w . a bg e ru n de t. D e sh a lb kö n n e n si ch be i d e r Su m m ie ru n g vo n Ei n ze la n ga be n ge rin gf üg ig e Ab w e ic hu n ge n in de r En ds u m m e e rg e be n . D ie An te ils w e rte be ru he n a u f u n ge ru n de te n Er ge bn is se n . Qu e lle : St a tis tis ch e s Bu n de sa m t: M ik ro ze n su s, W ie sb a de n 20 18 . Üb e rs tu n de n Ja hr Ab hä n gi g Be sc hä fti gt e In sg e sa m t M än n e r Fr a u e n da ru n te r m it An ga be zu da ru n te r m it An ga be zu da ru n te r m it An ga be zu da r. u n be za hl te Üb e rs tu n de n In sg e sa m t In sg e sa m t In sg e sa m t Üb er st u n de n da r. u n be za hl te Üb er st u n de n Üb er st u n de n da r. u n be za hl te Üb er st u n de n Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/2746 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333