Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2750 19. Wahlperiode 14.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2114 – Deutschlands Finanzierung von Schutzgebieten im Kongo-Becken (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/540) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Beantwortung der Kleinen Anfrage „Deutschlands Finanzierung von Schutzgebieten im Kongo-Becken“ auf Bundestagsdrucksache 19/540 hat in den Augen der Fragestellerinnen und Fragesteller etliche neue Fragen aufgeworfen . Unter anderem bleibt unklar, wie die Bundesregierung in von ihr finanzierten Projekten die Einhaltung ihrer eigenen Ansprüche bezüglich Menschenrechte und Partizipation überprüft und sicherstellt. Diese Ansprüche sind beispielsweise im Menschenrechtsleitfaden des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von 2013 festgeschrieben , der für staatliche Durchführungsorganisationen bindend ist. Organisationen wie „WWF und WCS sind im Rahmen der von der EZ finanzierten Maßnahmen insofern an die Menschenrechtsstandards der Bundesregierung gebunden , als die Weiterleitung von Mitteln an Nichtregierungsorganisationen im Rahmen von Vorhaben der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit (FZ, TZ) im Einklang mit dem an die Durchführungsorganisationen erteilten Auftrag des BMZ stehen muss.“ (ebd. Antwort zu Frage 6). Der Menschenrechtsleitfaden legt u. a. fest, dass die „in diesem Leitfaden gesondert dargestellten Anforderungen an die menschenrechtliche Prüfung […] so bald wie möglich, z. B. im Zuge von Aktualisierungen, in bestehende Instrumente [von Durchführungs- oder Partnerorganisationen] integriert werden“ sollen. Wie diese Ansprüche bei den eigenen Durchführungsorganisationen ebenso wie bei privaten Projektpartnern wie dem World Wildlife Fund (WWF) oder Wildlife Conservation Society (WCS) konkret umgesetzt werden, können die Fragestellerinnen und Fragesteller bisher nicht nachvollziehen. Laut der Studie „Protected areas in the Congo Basin: failing both people and biodiversity ?“ (2016) von Rainforest UK besteht ein Grundproblem bei der Ausweisung von Schutzgebieten darin, dass Schutzgebiete hauptsächlich anhand biologischer Kriterien ausgewiesen werden, soziale Kriterien wie bestehende Landnutzung durch die lokale Bevölkerung jedoch keine Rolle spielen, und ebendiese Bevölkerung in die Planung der Schutzgebiete nicht einbezogen wird Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2750 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (S. 26). Zudem weist die Studie darauf hin, dass die starke Kooperation der Geberländer mit internationalen Umweltschutzorganisationen wie dem WWF oder der WCS nationale und lokale Akteure wenige Beteiligungsmöglichkeiten hätten und auch ein Wissenstransfer bzw. Kapazitätsaufbau auf lokaler Ebene kaum stattfinden würde (S. 31) Ebenso bleibt in den Augen der Fragestellerinnen und Fragesteller unklar, welche effektiven Beschwerdemechanismen es für lokale Bewohner bei Übergriffen und Menschenrechtsverletzungen gibt. So konnte die Beschwerde der Familie Nakulire, deren 17-jähriges Familienmitglied Mbone Christian Nakulire im August 2017 im Nationalpark Kahuzi-Biega erschossen worden war, nach Angaben von Survival International (SI) nur durch deren Unterstützung an die relevanten Stelle bei der KfW gesendet werden. Beschwerden bei der WCS blieben bis heute gar unbeantwortet. Zudem erschließt sich den Fragestellerinnen und Fragestellern nicht, warum die Bundesregierung davon Abstand nimmt, sich offensiv für die Rechte indigener Völker einzusetzen, was die Bundesregierung u. a. damit begründet, dass die meisten afrikanischen Länder indigene Völker nicht als solche bzw. als Inhaber spezifischer Gruppenrechte anerkennen würden, sowie dass eine solche Anerkennung konfliktverschärfend wirken könnte (siehe Bundestagsdrucksache 19/540, Antwort zu Frage 15). Zwar stimmt es, dass die meisten afrikanischen Länder die ILO-Konvention 169 nicht unterzeichnet haben. Dies trifft aber auch auf einige lateinamerikanische Länder und nicht zuletzt auch die Bundesrepublik Deutschland selbst zu. Darüber hinaus haben die afrikanischen Länder die UNO-Deklaration über die Rechte der indigenen Völker 2007 unterzeichnet, die sowohl das Selbstbestimmungsrecht indigener Völker als auch die Kontrolle über ihre traditionellen Gebiete festschreiben (vgl. www.umweltbundesamt.de/ sites/default/files/medien/378/dokumente/umsoress_kurzsteckbrief_undripilo_ final.pdf). Auch die African Charter on Human and Peoples’ Rights schreibt die Rechte indigener Völker (ACHRP) fest. Zudem stellt die Afrikanische Kommission für indigene und Menschenrechte fest, dass Konflikte nicht daraus resultieren , dass Menschen ihre Rechte einfordern, sondern daraus, dass eben diese Rechte verletzt werden (www.achpr.org/files/special-mechanisms/indigenous -populations/achpr_wgip_report_summary_version_eng.pdf, S. 12). Wenn die Fragestellerinnen und Fragesteller im Folgenden vom Kongo-Becken sprechen, fassen sie darunter folgende Länder: Demokratische Republik Kongo, Republik Kongo, Kamerun und Zentralafrikanische Republik. 1. Inwiefern würde die Bundesregierung ihrer Meinung nach das „Do-no-harm- Prinzip“ verletzen, wenn sie öffentlichkeitswirksam und in einem eigenen Konzept ihre Forderungen nach Respekt für indigene Rechte in afrikanischen Ländern erklären würde (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 19/540)? Es ist ein Leitprinzip deutscher Entwicklungszusammenarbeit (EZ), Personen und Personengruppen nicht zu gefährden und zu schützen sowie politisch sensibel und an den Kontext angepasst vorzugehen. So ist es in manchen Kontexten zielführender , menschenrechtliche Anliegen nicht direkt mit Bezug auf Menschenrechte und menschenrechtliche Prinzipien zu benennen, sondern beispielsweise mit Bezug zu den Nachhaltigkeitszielen oder dem Leitprinzip ‚leave no-one behind ‘ der Agenda 2030 zu formulieren. Mit dieser Vorgehensweise kann häufig mehr erreicht werden, als durch direktes menschenrechtliches Lobbying. Nichtsdestotrotz setzt sich die Bundesregierung in Regierungsverhandlungen ausdrücklich für die Rechte indigener Völker ein. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ratifizierung der ILO Konvention 169 wird das Engagement der Bundesregierung zu diesem Thema weiter stärken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2750 2. Auf welche konkreten Erfahrungen der letzten Jahre greift die Bundesregierung zurück, wenn sie von dem Risiko spricht, durch öffentliche Forderungen nach Rechten auf Selbstbestimmung indigener Völker Konflikte zu erzeugen bzw. zu verschärfen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/540, Antwort zu Frage 15)? Da die deutsche EZ konfliktsensibel agiert, verfügt sie über keine konkreten Erfahrungen mit Fällen, in denen ihre Forderungen nach Rechten auf Selbstbestimmung indigener Völker Konflikte erzeugt bzw. verschärft haben. Ein solches Risiko besteht insbesondere dort, wo unterschiedliche Gruppen konkurrierende Ansprüche auf Land oder Ressourcen erheben oder wo solche Forderungen Gruppen für den Vorwurf angreifbar machen, die Autorität des Staates herauszufordern oder die nationale Sicherheit zu gefährden. 3. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Feststellung von ACHRP nicht, dass Konflikte nicht daraus resultieren, dass Menschen ihre Rechte einfordern, sondern daraus, dass eben diese Rechte verletzt werden? Die Bundesregierung teilt grundsätzlich diese Einschätzung und wirkt durch ihre Entwicklungszusammenarbeit darauf hin, dass Inhaber/innen von Menschenrechten diese besser einfordern und staatliche Stellen diese besser respektieren, schützen und gewährleisten können. Strukturelle Ursachen von Konflikten liegen tatsächlich grundsätzlich mehr in der Missachtung von Menschenrechten als in der Einforderung derselben. Ungeachtet dessen kann das Einfordern von Rechten im Einzelfall Anlass von Gewalt sein. 4. Wie kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die meisten afrikanischen Länder indigene Völker nicht als solche bzw. als Inhaber spezifischer Gruppenrechte anerkennen würden (bitte insbesondere für die Staaten des Kongo-Beckens anführen)? Die ILO Übereinkunft 169 ist das einzige bindende Völkerrechtsinstrument, welches die Rechte indigener Völker zum Gegenstand hat. Sie wurde von nur einem Land in Afrika, der Zentralafrikanischen Republik, ratifiziert. Die breitere afrikanische Unterstützung für die UNO-Erklärung der Rechte indigener Völker ist kein zuverlässiger Indikator für die staatliche Anerkennung dieser Rechte, da sie keine rechtliche Bindungswirkung aufweist. Ein besserer Indikator ist das Vorhandensein von nationalen Gesetzen, die indigene Völker als Inhaber spezifischer Gruppenrechte ausweisen. Nur eine Minderheit afrikanischer Länder verfügt über solche Gesetze. So hat trotz der Unterstützung für die UNO-Erklärung z. B. kein afrikanisches Land das Recht indigener Völker auf Selbstbestimmung in der eigenen Verfassung oder Gesetzgebung verankert. In den zentralafrikanischen Staaten des Kongobeckens ist die Anerkennung indigener Völker tendenziell weiter fortgeschritten als in anderen Regionen des Kontinents. Die Bundesregierung unterstützt diesen Fortschritt unter anderem durch die Förderung des Zentralafrikanischen Netzwerks der autochthonen (indigenen) und lokalen Bevölkerungen zum nachhaltigen Management der Forstökosysteme. 5. Mit welchen Organisationen oder anderen Akteuren hat die Bundesregierung bzw. ihre Durchführungsorganisationen in den einzelnen Schutzgebieten im Kongobecken seit 2009 zusammengearbeitet, und inwiefern hat die Bundesregierung diese Akteure bzw. deren Maßnahmen finanziert (bitte für Schutzgebiete jeweils einzeln und nach Jahren anführen)? Auf die Anlage 1, Projektliste wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2750 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche dieser Finanzmittel hat die Bundesregierung insbesondere für lokale Akteure und Gemeinschaften zu Verfügung gestellt, und wofür waren diese Mittel im Einzelnen bestimmt (bitte ebenfalls einzeln und nach Jahren aufschlüsseln )? Über die Technische Zusammenarbeit (TZ) werden örtliche Zuschüsse für Umsetzungsmaßnahmen auf lokaler Ebene bereitgestellt (siehe Anlage 1, Projektliste ). Im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) werden bis zu 15 Prozent der jährlichen Budgets für die Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren ausgegeben . Hiervon werden soziale und ökonomische Kleinprojekte, Plattformen zum Austausch zwischen den lokalen Akteuren, die direkte Unterstützung der Anrainerbevölkerung (z. B. Schulgeldzahlungen, landwirtschaftliche Unterstützung, Dorfentwicklung etc.), die Durchführung von Sozialstudien und die Erstellung von lokalen Entwicklungsplänen in den Randzonen der Parks finanziert. Darüber hinaus stellen die unterstützten Parkbehörden einen wichtigen Arbeitgeber in den zumeist abgelegenen Regionen der Länder dar. Auch profitiert die lokale Bevölkerung direkt oder indirekt von deren Baumaßnahmen. So werden z. B. mit der Pflege von Pisten und Wegen Arbeitskräfte aus dem Umfeld der Parks beauftragt. 7. Auf welchen wissenschaftlichen Studien beruht die Gründung der von der Bundesregierung mitfinanzierten Schutzgebiete im Kongo-Becken nach Wissen der Bundesregierung (bitte jeweils Studien einzeln anführen)? Die Mehrzahl der Schutzgebiete, in denen die deutsche EZ heute tätig ist, wurde lange vor dem Beginn des deutschen EZ-Engagements gegründet. So wurden z. B. die Nationalparks Kahuzi Biega, Kundelungu und Salonga alle 1970 gegründet , das Reserve de Faune à Okapi 1992. In der Regel erfolgten solche Gründungen auf Basis von nationalen Strategien der Partnerländer zum Erhalt von Biodiversität und bedeutender Ökosysteme, u. a. gemäß internationaler Zielsetzungen wie der Konvention über die biologische Vielfalt. Die in jüngerer Zeit erfolgte Einrichtung des Nationalparks Lomami (DR Kongo) basierte, wie im entsprechenden Dekret 16/024 von 19. Juli 2016 zur Ausweisung des Schutzgebiets angegeben, auf ökologischen und sozio-ökonomischen Studien und umfangreichen Konsultationsprozessen mit lokalen Gemeinschaften. Die Errichtung des Réserve Naturelle du Triangle de la Ngiri in der DR Kongo erfolgte 2011 auf Basis des Erlasses Nr. 001/CAB/MIN/ECN-T/27/JEB/10 ebenfalls auf Grundlage mehrerer ökologischer sowie sozio-ökonomischer Studien. Die lokale Bevölkerung war über Konsultationsprozesse eingebunden. Für die jüngst gegründeten Nationalparks in Kamerun, der Takamanda National Park in den Grenzen der seit 1934 bestehenden „Takamanda Native Authority Forest Reserve“ (2008) und der Mount Cameroon National Park auf einem Teil der seit 1939 bestehenden „Bomboko Native Authority Forest Reserve“ und weiteren Gebieten am Mt Cameroon (2009) wurden im Vorfeld eine Vielzahl von vorbereitenden multidisziplinären Studien erstellt. Der eigentliche Gründungsprozess mit umfangreichen Informations- und Sensibilisierungs- und Konsultationsveranstaltungen bis auf Dorfebene begann 2006 und wurde 2008 bzw. 2009 abgeschlossen. Bei beiden Parks hat die lokale Bevölkerung der Parkgründung zugestimmt, die empfohlenen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Rechte und Ansprüche der lokalen Bevölkerung befinden sich in Umsetzung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2750 8. In welchen der von Deutschland mitfinanzierten Schutzgebiete ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Umsiedlung von Menschen gekommen? Wie viele Menschen wurden dabei jeweils umgesiedelt, und inwiefern hatten sie Mitspracherechte bei den Umsiedelungsplänen? Zu Umsiedlungen vor Beginn des EZ-Engagements ist es u. a. in den Nationalparks Salonga, Kahuzi-Biega, Kundulungu (alle DR Kongo) und Korup (Kamerun ) gekommen. Über die Anzahl der betroffenen Bevölkerung liegen keine Daten vor. Bei der Einrichtung des Nationalparks Lomami wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine unfreiwilligen Umsiedlungen durchgeführt. Die Gemeinschaft Obenge siedelte in 2012/2013 freiwillig und selbst organisiert in ein selbst gewähltes und mittlerweile bestätigtes Gebiet außerhalb des Nationalparks Lomami um, um den wachsenden Risiken für die Bevölkerung durch gewaltsame Auseinandersetzungen militanter Gruppen in ihrem Siedlungsgebiet zu entkommen . Insgesamt zogen 273 Personen von Obenge freiwillig nach Opala und ins Umland um. Von der Weltbank wurde 2016 zur Prüfung des Prozesses ein Umsiedlungsplan entwickelt, der konkrete Maßnahmen zur Kompensation und zur Wiederherstellung verlorener Lebensgrundlagen der Obenge-Gemeinschaft beinhaltet . In Ergänzung beauftragte auch die KfW 2016 eine Studie, in der die Situation analysiert und Empfehlungen zur Unterstützung der freiwillig umgesiedelten Gemeinschaften erarbeitet wurden. Diese Empfehlungen, u. a. die Durchführung detaillierter sozio-ökonomischer Erhebungen und die Entwicklung eines detaillierten Plans zur Wiederherstellung verlorener Lebensgrundlagen, werden derzeit umgesetzt. Die umgesiedelte Obenge-Gemeinschaft ist an diesem Prozess direkt beteiligt. 9. Inwiefern existieren für die von Deutschland mitfinanzierten Schutzgebiete nach Kenntnis der Bundesregierung Managementpläne? Wer hat diese Pläne jeweils entworfen, und wo sind diese Pläne einsehbar (bitte für Schutzgebiete einzeln anfordern)? Managementpläne für die einzelnen Schutzgebiete werden üblicherweise von den Partnerbehörden erstellt. Diese richten sich nach nationalen Vorgaben, die in der Regel die Einbindung der lokalen Akteure vorsehen. Im Rahmen der laufenden Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzgebietsmanagement im Kongo-Becken unterstützt die deutsche EZ die Partnerbehörden bei der Erarbeitung dieser Dokumente unter Einbeziehung internationaler Consultants und Nichtregierungsorganisationen . Diese Dokumente werden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene unter Einbeziehung der jeweils relevanten staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure validiert. Die deutsche Zusammenarbeit fördert darüber hinaus die Partizipation der Anrainergemeinden bei der Erstellung der Pläne. Die Pläne sind in der Regel bei den nationalen Naturschutzbehörden erhältlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2750 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Akteure sind nach Informationen der Bundesregierung in den von Deutschland mitfinanzierten Schutzgebieten an der Überwachung dieser Gebiete beteiligt, inklusive dem Schutz vor Wilderern (bitte für die einzelnen Schutzgebiete beteiligte öffentliche und private Akteure auflisten sowie, soweit bekannt, deren Finanzierung nennen)? Die Überwachung der Gebiete ist eine hoheitliche Aufgabe und wird von den Partnern eigenständig wahrgenommen. Zu EZ-finanzierten Maßnahmen (wie Ausstattung des Parkpersonals) vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Deutschlands Finanzierung von Schutzgebieten im Kongo-Becken“ auf Bundestagsdrucksache 19/540. 11. Mit welchen Maßnahmen prüft die Bundesregierung, dass WWF und WCS die Menschenrechtsstandards des BMZ (insbesondere im Hinblick auf das FPIC-Prinzip) allgemein und in den einzelnen von Deutschland mitfinanzierten Schutzgebieten einhalten? Die Weiterleitung von Mitteln an Nichtregierungsorganisationen im Rahmen von Vorhaben der FZ und TZ muss in Einklang mit dem an die Durchführungsorganisationen erteilten Auftrag des BMZ stehen. Dies wird vertraglich vereinbart und entsprechend durch die Durchführungsorganisationen, auch durch Besuche vor Ort, nachverfolgt. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540 wird verwiesen . 12. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass die Familie Nakulire versucht hat, den Beschwerdemechanismus der WCS zu nutzen, aber keine Antwort erhalten, für ihre weitere Zusammenarbeit mit der WCS? Inwieweit stellt die Funktionalität von Beschwerdemechanismen eine Voraussetzung für die Bereitstellung deutscher Finanzmittel für Naturschutzprojekte im Kongo-Becken dar? Die von der Bundesregierung finanzierten Aufgaben der Wildlife Conservation Society (WCS) im Nationalpark Kahuzik Biega beziehen sich im Wesentlichen auf die Unterstützung des Projektpartners Institut Congolais pour la Conservation de la Nature (ICCN) beim ökologischen Monitoring des Schutzgebietes, nicht hingegen auf die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen im Park. Das Thema ist Gegenstand der laufenden Zusammenarbeit zwischen der KfW und WCS mit dem Ziel einer Überprüfung der Handhabung von Beschwerden. Zudem wird erarbeitet, wie potentielle Beschwerdeführer besser auf bestehende Beschwerdemechanismen hingewiesen werden können. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 19/540 wird verwiesen. Die Entwicklung und Funktionalität von Beschwerdemechanismen wird im Rahmen der Kooperation mit den Partnerländern durch die deutsche EZ gefördert. Die volle Funktionsfähigkeit von projektspezifischen Beschwerdemechanismen zu Beginn der Kooperation ist keine Voraussetzung für die Bereitstellung von Mitteln der FZ, da die Projektpartner und die örtlichen Gemeinschaften während der gesamten Projektimplementierung bei der Stärkung und Weiterentwicklung bestehender Mechanismen unterstützt werden, um deren Funktionalität langfristig sicher zu stellen. Der GIZ-Beschwerdemechanismus als ein zentralisierter, voll funktionsfähiger Beschwerdemechanismus ist dauerhaft und unabhängig von Projektlaufzeiten zugänglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2750 13. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Funktionalität der Beschwerdemechanismen ihrer Durchführungs- und Partnerorganisationen zu gewährleisten und den Zugang zu ihnen zu gewährleisten? Welche Schritte wird die Bundesregierung einleiten, um die Funktionalität und Zugänglichkeit der Beschwerdemechanismen für indigene Völker zu überprüfen? Im Zuge der Entwicklung von Indigenous Peoples Planning Frameworks und Indigenous Peoples Plans werden bestehende Beschwerdemechanismen auf ihre Funktionalität überprüft und ggfs. Empfehlungen für Verbesserungen erarbeitet. Dabei werden Vorgaben entwickelt, die auf der Ebene der einzelnen Schutzgebiete den örtlichen Gegebenheiten entsprechend durch die Partner umzusetzen sind. Parallel wird zurzeit der Beschwerdemechanismus der KfW-Entwicklungsbank weiterentwickelt. Ebenfalls soll die Wirksamkeit des GIZ-Beschwerdemechanismus durch ein ITgestütztes und weltweit zugängliches Hinweisgebersystem weiter gesteigert und Hemmschwellen durch ein größeres Sprachangebot gesenkt werden. Zusätzlich sind verstärkte Sensibilisierungs- und Kommunikationsmaßnahmen geplant, um zielgruppengerecht über den Mechanismus zu informieren und die Zugänglichkeit sicherzustellen. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 32 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540 wird verwiesen. 14. Welche Schutzgebiete im Kongobecken werden von der Bundesregierung bereits seit deren Gründung mitfinanziert? Bei welchen dieser Schutzgebiete wurde ein FPIC (= Free, prior and informed consent) der ansässigen indigenen Gruppen eingeholt, und wie sieht dieser FPIC jeweils konkret aus? Die deutsche EZ ist in der Kongobeckenregion seit Mitte der 80er Jahre im Naturschutzsektor tätig. Zu diesem Zeitpunkt war die Mehrheit von Schutzgebieten bereits ausgewiesen. Gemeinsam mit anderen Organisationen und Gebern wurden die DR Kongo, Kamerun und die Zentralafrikanische Republik bei ihren Naturschutz - und Entwicklungsmaßnahmen unterstützt, darunter auch beim Management einiger Gebiete, die in den 80er und 90er Jahren als Schutzgebiete ausgewiesen wurden (Dzanga-Sangha, Lobéké). Die deutsche EZ hat sich dabei stets für einen Ausgleich von Schutz- und Nutzungsinteressen und den Erhalt des Naturraums für die dort lebenden Menschen eingesetzt. Sie hat dabei einen partizipativen Ansatz verfolgt, um die Teilhabe der Anrainerbevölkerung zu stärken. In jüngerer Zeit wurde in der DR Kongo die Einrichtung des Lomami Nationalparks und des Naturreservats Ngiri durch die deutsche EZ mitfinanziert. U. a. wurde eine sozio-ökonomische Grundlagenstudie durchgeführt, die sich auch auf die Situation indigener Gruppen im Kontext der Parkentwicklung bezieht. Die Umsetzung der hieraus hervorgegangenen Empfehlungen wird derzeit vorbereitet . Diese umfassen auch die Erstellung eines Indigenous Peoples Plans, der u. a. Konfliktpotenziale adressieren soll. Das Naturreservat Ngiri wurde 2011 gegründet. Dabei wurden verschiedene Konsultationsprozesse mit der Bevölkerung durchgeführt. Diese stellten noch nicht einen FPIC-Prozess nach heutigem Standard dar, viele Aspekte entsprachen aber einem solchen. Ergänzend ist nun die Erstellung eines Indigenous Peoples Plans in Planung. Dabei sollen Maßnahmen vereinbart werden, die die gegebenenfalls in der Vergangenheit entstandenen negativen Auswirkungen adressieren.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2750 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In Kamerun werden der Takamanda Nationalpark und der Mt. Kamerun National Park (beide ohne indigene Gruppen) seit Gründung 2008 bzw. 2009 mitfinanziert. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540 wird verwiesen. 15. Welche Reisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung oder ihrer Durchführungsorganisationen fanden seit 2013 in Naturschutzgebiete im Kongo-Becken statt (bitte jeweils Reiseziel, Reisegrund und Delegationsgröße anführen, sowie schriftliche Ergebnisse in Form von Berichten und Protokollen für jede Reise anhängen)? Es finden mehrfach im Jahr Reisen sowohl von Mitarbeitenden des BMZ, der Botschaft als auch der Durchführungsorganisationen von Deutschland aus in die Partnerländer statt. Hinzu kommen Reisen des Projektpersonals vor Ort in die jeweiligen Projektgebiete. Die Durchführungsorganisationen berichten die Ergebnisse an die Bundesregierung u. a. im Rahmen der regulären jährlichen Berichterstattung und bei der Vorlage von Modulvorschlägen für Neuvorhaben. Eine Aufarbeitung dieser umfangreichenden Dokumentationen ist in diesem Rahmen nicht möglich. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540 wird verwiesen. 16. Inwiefern waren der Bundesregierung schon vor August 2017 (Bundestagsdrucksache 19/540, Antwort zu Frage 19) Berichte und Hinweise bezüglich Misshandlungen von Indigenen in Schutzgebieten bzw. an deren Rändern (beispielsweise in Ausgleichsgebieten) bekannt? Über die von den Fragestellern angeführten, von internationalen Nichtregierungsorganisationen veröffentlichten Informationen hinaus waren der Bundesregierung vor August 2017 keine weiteren Vorfälle in Schutzgebieten bzw. deren Randgebieten bekannt. Der partizipative Ansatz im Schutzgebietsmanagement ist Kern des deutschen entwicklungspolitischen Engagements und dient gerade dem friedlichen Interessensausgleich, der Verhinderung gewaltsamer Konflikte und dem Schutz der Menschenrechte der lokalen Bevölkerung, einschließlich der indigenen Bevölkerungsgruppen. Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9, 19, 21 und 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540 wir verwiesen. 17. Wann, wie und von wem wurden die Bundesregierung und Durchführungsorganisationen auf Menschenrechtsverletzungen im Umfeld der von ihnen geförderten Schutzgebiete in den Staaten Kamerun, Republik Kongo, Zentralafrikanische Republik und Demokratische Republik Kongo erstmals hingewiesen , und wie wurde mit diesen Hinweisen umgegangen (bitte jeweils einzeln anführen)? Der Bundesregierung bzw. die Durchführungsorganisationen verfügten ab August 2017 über die von internationalen Nichtregierungsorganisationen veröffentlichten Informationen und nahmen diese mit den Projektpartnern auf. Die Bundesregierung spricht Defizite und Herausforderungen bei Achtung, Schutz und Gewährleistung von Menschenrechten regelmäßig offen gegenüber ihren Partnern vor Ort an und unterstützt diese bei der Umsetzung menschenrechtlicher Standards. Dies ist in den vergangenen Monaten mehrfach anlässlich von Reisen, aber auch regelmäßig durch die Verantwortlichen der Durchführungsorganisationen in den Ländern, konkret geschehen. Zuletzt erhielt die KfW am Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2750 17. Mai 2018 Hinweise von Rainforest UK zum Nationalpark Salonga, die derzeit mit dem Projektträger und WWF geprüft werden. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540 wird verwiesen. 18. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung Hinweise zu Menschenrechtsverletzungen im Kongo-Becken, die unter anderem von Survival International (SI) oder Rainforest UK gesammelt wurden, im Rahmen der von ihr unterstützten Projekte aktiv auf? Die Durchführungsorganisationen KfW und GIZ überprüfen den menschenrechtlichen Kontext nicht nur im Vorfeld aller Vorhaben im Rahmen ihrer Umweltund Sozialmanagementsysteme, sondern auch während der Umsetzung. Beispielsweise wurde 2018 eine Studiengruppe des Seminar für ländliche Entwicklung (SLE) beauftragt, die Thematik im Nationalpark Lobéké in Kamerun zu analysieren . Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540 wird verwiesen. 19. Inwiefern hat die Bundesregierung nach Erhalt des SI-Berichts, dessen Schilderungen bezüglich Menschenrechtsverletzungen nach Auskunft der Bundesregierung aufgrund fehlender konkreter Angaben nicht überprüft wurden, Maßnahmen ergriffen, um konkrete Angaben zu erhalten (falls keine Maßnahmen ergriffen wurden, bitte angeben, warum nicht)? Das BMZ und seine Durchführungsorganisationen haben im Rahmen ihrer regelmäßigen Besuche und Berichte besonderes Augenmerk auf die Situation der Indigenen im Schutzgebiet Tri-National de la Sangha gelegt. Trotz dieser Bemühungen konnten die Schilderungen bezüglich Menschenrechtsverletzungen nicht verifiziert und deshalb keine konkreten Maßnahmen eingeleitet werden. 20. Welche der in der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/540, Antwort zu Frage 9) erwähnten „laufenden Aushandlungsprozesse “ in Konflikten zwischen Schutzgebietsmanagement und lokaler Bevölkerung sind der Bundesregierung bekannt? In welcher Art und Weise unterstützt die Bundesregierung diese Prozesse? Laufende Aushandlungsprozesse werden vor Ort (DR Kongo) u. a. in sogenannten Conseils de Gouvernance pour la Conservation oder dem Conseil de Gouvernance Communautaire durchgeführt. Ebenso finden Austauschprozesse zwischen Parkverwaltung und Indigenenverbänden (Associations structurées de Pygmées) statt. Inhalt dieser Aushandlungen sind u. a. die Unterstützung der Anrainerbevölkerung durch Bezahlung von Schulgeld und Schuluniformen für Kinder aus Indigenenfamilien oder Erlaubnis der Durchführung von Zeremonien im Park. Die Bundesregierung stellt u. a. Mittel für das Abhalten von entsprechenden Versammlungen zur Verfügung und finanziert Prozesse zur Erstellung von Indigenous Peoples Plans in Dörfern oder Schulungen für Mitglieder von Kommunen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2750 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Welche Aktualisierungen, Verlängerungen oder Veränderungen gab es seit Erscheinen des Menschenrechtsleitfadens am 6. Februar 2013 in von der Bundesregierung geförderten Projekten in Schutzgebieten des Kongo-Beckens , und inwiefern wurde bei diesen Veränderungen die menschenrechtliche Prüfung – wie vom Leitfaden gefordert – integriert und umgesetzt (bitte für einzelne Projekte Integration bzw. Umsetzung konkret belegen)? Die Prüfung auf menschenrechtliche Wirkungen und Risiken entsprechend der Vorgaben des BMZ-Leitfadens zu Menschenrechten erfolgt gemäß der jeweiligen Verfahren der Durchführungsorganisationen. Die Durchführungsorganisationen haben ihre Verfahren fortlaufend weiterentwickelt und an die politischen Vorgaben angepasst. Aktuell erfolgt die menschenrechtliche Prüfung für Vorhaben, die die GIZ plant und umsetzt, im Rahmen ihres Safeguards+ Gender Managementsystems . Die KfW prüft Menschenrechtsaspekte durch einen integrierten Ansatz im Rahmen der Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfung auf Basis der KfW Nachhaltigkeitsrichtlinie, die auch Gegenstand der Verträge mit den Partnern ist. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 sowie Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 31 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540 wird verwiesen. 22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass ihre finanziellen Mittel nicht zu Menschenrechtsverletzungen beitragen, wenn die Durchführungsorganisationen laut Auskunft der Bundesregierung gegenüber den Partnern vor Ort weder weisungsbefugt sind, noch konkrete Finanzierungsposten zugeordnet werden können (Bundestagsdrucksache 19/540, Antwort zu Frage 3)? Die Bundesregierung hat zentrale Leitlinien für die Arbeit der deutschen EZ formuliert . Im Rahmen einer partnerorientierten EZ sind die Aktivitäten darauf ausgerichtet , die Partner bei der Umsetzung internationaler menschenrechtlicher Standards zu unterstützen. Die entwicklungspolitischen Vorgaben der Bundesregierung für die Gestaltung der deutschen EZ fließen in die Abkommen und vertraglichen Vereinbarungen mit den jeweiligen Partnerländern ein und bilden somit einen verbindlichen Rahmen. Sie werden sowohl im politischen Dialog vor Ort als auch durch die Durchführungsorganisationen verfolgt. 23. In welchem Stadium befinden sich die Vorbereitungen zur „Erstellung und Umsetzung von Indigenous Peoples Frameworks und Indigenous Peoples Plans“ in den einzelnen Schutzgebieten (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/540)? Seit wann laufen diese Maßnahmen, und wie sehen sie konkret aus? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen Im Kahuzi-Biega wurde der Prozess zur Erstellung von Indigenous Peoples Frameworks pilothaft initiiert. Grundlagendokumente und Planungen werden analysiert und und ein Arbeitsplan für partizipative Studien vor Ort erstellt. Auf dieser Grundlage werden dann erste Entwürfe für einen Indigenous Peoples Plan für den Nationalpark Kahuzi-Biega sowie Vorgaben für ein Indigenous Peoples Planning Framework für den kongolesischen Partner unter Einbeziehung indigener Vertreter erarbeitet. Zusätzlich werden, angelehnt an die Empfehlungen der Weltbank, weitere Standards erarbeitet, die die Lebensgrundlage lokaler Gemeinschaften , indigener und nicht indigener Gruppen stärken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2750 24. Welche Konsequenzen von Seiten der Bundesregierung zieht es nach sich, wenn Menschenrechtsstandards einmalig oder wiederholt verletzt oder umgangen werden? Inwiefern kam dies bei der Unterstützung von Schutzgebieten im Kongobecken bereits vor? Die Bundesregierung sieht es als ihren entwicklungspolitischen Auftrag an, die Partner bei der Umsetzung internationaler menschenrechtlicher Standards zu unterstützen und dadurch Verbesserungen für die lokale Bevölkerung zu bewirken. Defizite bei Achtung, Schutz und Gewährleistung von Menschenrechten spricht die Bundesregierung offen gegenüber ihren Partnern vor Ort an. Nur durch eine partnerorientierte Zusammenarbeit und enge Begleitung im Rahmen der EZ-Vorhaben können längerfristig Verbesserungen erzielt werden. So wurde z. B. in dem von beiden Seiten unterzeichneten Protokoll der Regierungsverhandlungen mit der DR Kongo im November 2015 (wegen der politischen Situation im Land die vorerst letzten Verhandlungen) ausgeführt: „La partie allemande a insisté sur l'importance du respect des principes démocratiques et de'Etat de droit ainsi que des droits humains. Elle a expliqué qu'il s'agit là de critères essentiels pour la prise de décisions de financement de la coopération allemande au développement”. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 22 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540 wird verwiesen. 25. Was versteht die Bundesregierung unter der Einbeziehung indigener Völker in die Parkverwaltung (Bundestagsdrucksache 19/540, Vorbemerkung der Bundesregierung und Antwort zu Frage 29)? In welchen Funktionen werden Indigene nach Wissen der Bundesregierung bisher in die Parkverwaltung der von Deutschland mitfinanzierten Schutzgebiete im Kongo-Becken einbezogen? Indigene werden einerseits in Konsultationsgremien der Parkverwaltungen und andererseits durch direkte Beschäftigung einbezogen. Die Beschäftigung von Indigenen in der staatlichen Parkverwaltung variiert je nach Ansatz und Kontext. Beispielsweise werden Indigene in den Schutzgebieten als Parkwächter, Tourismusführer oder als Fährtensucher sowie für das ökologische Monitoring beschäftigt . Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 29 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540 wird verwiesen. 26. Welche Mechanismen stehen indigenen Völkern nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung, um an der Formulierung der strategischen Ausrichtung und Ziele der Parks mitzuwirken und auf sie Einfluss zu nehmen? Die deutsche EZ fördert kooperative Managementmodelle zur partnerschaftlichen Verwaltung von Schutzgebieten durch staatliche Behörden mit lokalen Gemeinschaften . Auch indigene Völker haben, entsprechend der jeweiligen nationalen Gesetzgebung, Mitspracherechte u. a. bei der Formulierung der jeweiligen Managementpläne der Schutzgebiete. Zur Stärkung der Kapazitäten der Anrainergemeinden , auch indigener Bevölkerungsgruppen, fördert die EZ in zahlreichen Gebieten Abstimmungsgremien. In der DR Kongo beispielsweise werden gemäß der Strategie zum gemeindebasierten Naturschutz (Stratégie de Conservation Communautaire) die Interessen indigener Gemeinschaften als Stakeholder und Mitglieder der gemeindebasierten Naturschutzräte (Comités de Conservation Communautaire) berücksichtigt. Im Südwesten Kameruns unterstützt die deut- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2750 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sche EZ die Umsetzung eines neuen kooperativen Management-Ansatzes zur Einbindung lokaler Gemeinschaften in das Management der natürlichen Ressourcen verschiedener Parks. Auf die Antworten zu den Fragen 27 und 30 wird verwiesen. 27. Wie hat die Bundesregierung die Anwendung bzw. Umsetzung der COMIFAC-Richtlinie zur Beteiligung indigener Völker in den Mitgliedsländern konkret gefördert (Bundestagsdrucksache 19/540, Antwort zu Frage 12; bitte einzelne Maßnahmen und etwaige Ergebnisse anführen)? Die deutsche EZ unterstützt seit Langem die Durchführung von Regionalworkshops zur Stärkung der Kapazitäten der Vertreter/innen von Organisationen indigener Völker für deren effektive Beteiligung an der Umsetzung der COMIFAC-Richtlinie. Sie unterstützt die Organisationsentwicklung des Dachverbandes der indigenen Völker Réseau des Populations Autochtones et Locales pour la gestion durable des Ecosystèmes forestiers d’Afrique Centrale (REPALEAC), einschließlich dessen nationaler Strukturen, damit diese in professioneller und organisierter Weise mit anderen, v. a. staatlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren, in den Dialog treten und ihre Rechte vertreten können. Weiterhin fördert die deutsche EZ die Sichtbarmachung indigener Positionen in nationalen, regionalen und internationalen Verhandlungen und Foren, wie z. B. der Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention (COP 23) durch die REPALEAC. Die deutsche EZ hat REPALEAC zudem maßgeblich bei der Erstellung der aktuell gültigen Strategie zur nachhaltigen Entwicklung der indigenen Völker in Zentralafrika (Le Cadre Stratégique pour le développement durable des Peuples Autochtones d’Afrique Centrale) unterstützt. Im Rahmen einer ab Ende 2018 geplanten Folgemaßnahme soll die Förderung der Beteiligung indigener Völker in den COMIFAC Mitgliedsländern weiter gestärkt werden. Auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen. 28. Wie wird sich die Bundesregierung für den Schutz der Familie Nakulire im Nationalpark Kahuzi-Biega in der Demokratischen Republik Kongo einsetzen , die sich um die Aufklärung der Ermordung ihres Sohnes Mbone Christian Nakulire bemüht? Die Bundesregierung bedauert den tragischen Tod Christian Nakulires zutiefst und verfolgt die weitere Entwicklung und Übernahme von Verantwortung durch den Projektträger über ihre Durchführungsorganisationen eng. Details zur laufenden Aufklärung und zum aktuellen Stand kann die Bundesregierung aufgrund des verpflichtenden vertraulichen Umgangs mit Informationen aus Beschwerden nicht geben. Die Bundesregierung kommt ihrer Sorgfaltspflicht zur Gewährleistung international akzeptierter Standards im Rahmen des Politikdialogs sowie mittels ihrer Auftragsverfahren nach. All diese Maßnahmen dienen dazu, die Sicherheit für die Parkangestellten und für die Anrainerbevölkerung – unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe – im zum Teil äußerst fragilen Umfeld der Partnerländer zu erhöhen. Trotz all dieser Maßnahmen ist eine Garantie der grundlegenden Sicherheit weder für die Parkangestellten noch für die Anrainerbevölkerung möglich. Dies gilt im besonderen Maße für den Ostkongo. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2750 29. Wie wird sich die Bundesregierung künftig konkret für die Anerkennung der kollektiven Landrechte der indigenen Völker des Kongo-Beckens einsetzen? Klar geregelte und sichere Land- und Ressourcennutzungsrechte, insbesondere für marginalisierte Gruppen wie indigenen Völkern, haben eine herausgehobene Bedeutung für nachhaltige Entwicklung und müssen daher bei allen EZ-Vorhaben mit Bezügen zu Landnutzungsplanung und insbesondere Landnutzungsänderungen analysiert, geklärt und in der Umsetzung beachtet werden, wie es auch die Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern (VGGT) vorsehen. Dies wird zukünftig bei allen Vorhaben im Kongobecken berücksichtigt. So werden beispielsweise bei Aufforstungsvorhaben beteiligte Bevölkerungsgruppen dabei unterstützt , gesicherte Landnutzungstitel zu halten beziehungsweise zu erlangen. 30. In welchem Rahmen sehen die von der Bundesregierung unterstützten Maßnahmen in den Schutzgebieten des Kongo-Beckens die Aufklärung der indigenen Völker über die ihnen zustehenden Rechte vor, wie es das Menschenrechtskonzept des BMZ (S. 5) vorsieht, und wie werden diese Maßnahmen konkret umgesetzt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/540 wird verwiesen. Diese hier genannten Initiativen, insbesondere die Unterstützung des regionalen Netzwerks REPALEAC, umfassten selbstverständlich die Kapazitätsentwicklung indigener Gemeinschaften zur Wahrnehmung ihrer Rechte. 31. Welche Bedeutung räumt die Bundesregierung klar geregelten und durchgesetzten Landrechten indigener Völker im Naturschutz im Kongobecken ein? Inwiefern fördert die Bundesregierung die Anerkennung von Landrechten und Landtiteln (bitte gegebenenfalls konkrete Programme auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen. 32. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Flächen geeignet sind, die Lebensweise indigener Völker zu unterhalten und dass ihr Recht dort zu leben respektiert wird? Die Landrechte indigener Völker sind entsprechend der internationalen Standards , die auch für Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gelten, (z. B. Weltbank Safeguards) zu schützen. Die internationalen freiwilligen Landleitlinien (VGGT) zeigen auf, wie diese Rechte angemessen geschützt werden (Kapitel 9) und sind handlungsleitend für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit . Dies hat das BMZ durch die Aufnahme im verpflichtenden Menschenrechtsleitfaden sichergestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2750 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlagen Vorhaben für Naturschutz und nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken bzw. in Zentralafrika seit 2005 (Durchführungsorganisation: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH) Kooperationspartner und Akteure im Bereich Schutzgebietsmanagement (seit 2009) Nr. Land Vorhaben Finanzvolumen (Mio. €) Zielsetzung Haus-haltstitel Politischer Träger Durchführungspartner Empfänger von Finanzierungsbeiträgen Örtliche Zuschüsse an lokale Akteure 1. DR Kongo Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung , 2005.2049.4 2,9 Biodiversitätserhalt und Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung 2301 - 896 03 Vorhaben vor 2009 beendet 2. DR Kongo Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung , 2008.2023.3 31,8 Die für das nachhaltige Management natürlicher Ressourcen verantwortlichen staatlichen Institutionen erfüllen zunehmend ihre politischen und operativen Aufgaben in Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Akteuren . Involvierte Schutzgebiete: Kahuzi -Biega; Okapi; Salonga; Ngiri; Kundelungu; Lomami 2301 - 896 03 28,1 Mio. € sowie Kofinanzierung durch DFID 3,7 Mio. € Ministère de l'Environnement Conservation de la Nature, et du Tourisme Institut Congolais pour la Conservation de la Nature (ICCN), Provinzbeiräte für Waldfragen (Conseils Consultatifs Provinciaux des Forêts); NRO (wie z.B. WWF) örtliche Zuschüsse für staatliche und nicht-staatliche Partnerorganisationen für Schulungen, Seminare, Öffentlichkeitsar - beit, Pilotmaßnahmen im Bereich Waldbewirtschaftung und Naturschutz auf lokaler Ebene 3. DR Kongo Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung , 2012.2517.6 27,3 Die für das nachhaltige Management natürlicher Ressourcen verantwortlichen staatlichen Institutionen und nicht-staatlichen Akteure auf nationaler und Provinzebene erfüllen ihre politischen und operativen Aufgaben besser. Involvierte Schutzgebiete : Kahuzi- Biega; Okapi; Salonga ; Ngiri; Kundelungu ; Lomami 2301 - 896 03 Ministère de l'Environnement Conservation de la Nature, et du Tourisme Institut Congolais pour la Conservation de la Nature (ICCN), Provinzbeiräte für Waldfragen (Conseils Consultatifs Provinciaux des Forêts); Universitäten / Fachhochschulen ; NRO 4. DR Kongo Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung , 2015.2229.1, in Durchführung 24,0 Verbesserungen im nachhaltigen Management nat. Ressourcen und dem Erhalt der Biodiversität in und im Umfeld von Schutzgebieten bieten der Anrainerbevölkerung und privaten kleinbäuerlichen Waldbesitzern einen vermehrten Nutzen. Involvierte Schutzgebiete: Kahuzi -Biega; Okapi; Salonga; Ngiri; Kundelungu; Lomami 2301 - 896 03 Ministère de l'Environnement , et Développement Durable Institut Congolais pour la Conservation de la Nature (ICCN), Bildungsministerium , Provinzregierungen Maniema und Süd- Kivu, NRO Finanzierungsbeitrag an Rainforest Foundation UK zur partizipativen Kartierung in den Gebietskörperschaften Balanga und Bangengele in der Provinz Maniema Örtliche Zuschüsse für verschiedene Umsetzungspartner , insbesondere an NGOS für die Unterstützung der Bevölkerung bei Aufforstungsmaß - nahmen inkl. Cash for work- Maßnahmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2750 Nr. Land Vorhaben Finanzvolumen (Mio. €) Zielsetzung Haus-haltstitel Politischer Träger Durchführungspartner Empfänger von Finanzierungsbeiträgen Örtliche Zuschüsse an lokale Akteure 5. COMI- FAC Regionale Unterstützung der COMI- FAC, 2005.2113.8 4,0 Die regionale Waldkommission des Kongobeckens COMIFAC und ihr Exekutivsekretariat (CES) sowie relevante Akteure der nationalen Waldprogramme nehmen das Mandat qualifiziert wahr, die Einführung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und natürlichen Ressourcen im Kongobecken zu gestalten und, unterstützt durch die deutsche CBFP Fazilitation , den regionalen Konvergenzplan entlang gemeinsam definierter Prioritäten umzusetzen. Involvierte Schutzgebiete : Tri national du Sangha; Trinational Dja-Odzaka- Minkebe 2301 - 896 03 Commission des Forêts d’Afrique Centrale (COMIFAC) Grant agreements zur Arbeit mit der CEFDHAC (IUCN, WRI), zu REDD (ONF International ) und Zertifizierung (ATIBT) 6. COMI- FAC Regionale Unterstützung der COMI- FAC, 2008.2236.1 2,0 „Die COMIFAC und ihr Exekutivsekretariat und nachgeordnete Durchführungsorganisationen sowie relevante Akteure der nationalen Waldprogramme stellen die Umsetzung des Konvergenzplanes und die Einführung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder und natürlichen Ressourcen u.a. auch entlang der gemeinsam für die deutsche Fazilitation der Kongobeckenwaldpartner - schaft (CBFP) definierten Prioritäten sicher 2301 - 896 03 Commission des Forêts d’Afrique Centrale (COMIFAC) Exekutivsekretariat (CES) der COMI- FAC, Conférence sur les Ecosystèmes Denses et Humides d’Afrique Centrale (CEFDHAC), Forstministerien der beteiligten Länder, nachgeordnete Verwaltungen , NRO sowie anderer am CO- MIFAC Prozess beteiligte Organisationen Grant agreements zur Arbeit mit der CEFDHAC (WRI) und zu Klima / REDD (ONF International ) 7. COMI- FAC Programm Nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken -Regionale Unterstützung der COMIFAC, 2010.2229.2 10,4 Im Einklang mit dem Konvergenzplan sind die Gestaltung und Umsetzung der nationalen Wald- und Umweltprogramme und die Interessensvertretung der Mitgliedsstaaten auf internationaler Ebene verbessert. Involvierte Schutzgebiete : Tri national du Sangha; Trinational Dja-Odzaka- Minkebe 2301 - 896 03 Commission des Forêts d’Afrique Centrale (COMIFAC) Exekutivsekretariat (CES) der COMIFAC, Conférence sur les Ecosystèmes Denses et Humides d’Afrique Centrale (CEFD- HAC) Grant agreements zur Erstellung des Waldzustandsberichts (CIRAD) und Unterstützung der CEFDHAC (IUCN) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2750 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nr. Land Vorhaben Finanzvolumen (Mio. €) Zielsetzung Haus-haltstitel Politischer Träger Durchführungspartner Empfänger von Finanzierungsbeiträgen Örtliche Zuschüsse an lokale Akteure 8. COMI- FAC Programm Nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken -Regionale Unterstützung der COMIFAC, 2013.2466.4, in Durchführung 11,3 Das System der Zentralafrikanischen Waldkommission (COMI- FAC) erfüllt zunehmend seine strategischen und operativen Aufgaben. Involvierte Schutzgebiete : Tri national du Sangha; Trinational Dja-Odzaka- Minkebe 2301 - 896 03 Commission des Forêts d’Afrique Centrale (COMIFAC) Exekutivsekretariat (CES) der COMIFAC, Conférence sur les Ecosystèmes Denses et Humides d’Afrique Centrale (CEFD- HAC), Réseau des Aires Protégées d’Afrique Centrale (RAPAC) Réseau des Institutions de Formation Forestière et Environnementale de l’Afrique Centrale (RIFFEAC), Örtliche Zuschüsse an die COMIFAC und an RIFFEAC- Mitgliedsinstitutionen 9. COMI- FAC Programm nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken - Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks Yamoussa, 2013.2280.9, in Durchführung 7,9 Das Management des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa und seiner Peripherie ist nachhaltig verbessert 2301 - 896 03 7,9 Mio. € inkl. Kofinanzie - rung durch EU: 1 Mio. € Commission des Forêts d’Afrique Centrale (COMIFAC) Ministère de l’Environnement et des Ressources Halieutiques , (MERH)/Tschad, Ministère des Forêts et de la Faune (MINFOF)/Kamerun , Comité binational de supervision et d’arbitrage de l’accord de coopération relatif à la création et la gestion concertée du complexe transfrontalier BSB Yamoussa , Ecole de Faune de Garoua (EFG) Grant Agreement mit der African Wildlife Foundation Örtliche Zuschüsse für lokale Träger und Initiativen in den Parks und deren Randzonen 10. COMI- FAC Programm nachhalt. Waldbewirtschftg .im Kongobecken -Umsetzg v. Access u. Benefit- Sharing-ABS-in d. COMIFAC-Midgl. Ländern, 2013.2281.7, in Durchführung 4,5 Die Voraussetzungen für die Entwicklung und beispielhafte Umsetzung von ABS (Acces and Benefit Sharing)-Regelwerken in den COMI- FAC- Mitgliedsländern sind verbessert 2301 - 896 03 Commission des Forêts d’Afrique Centrale (COMIFAC) ABS Focal Points der Mitgliedsstaaten der COMIFAC 11. Kamerun Programm Nachhaltiges Ressourcenmanagement in Kamerun , 2003.2097.8 9,1 Das Ressourcenmanagement in den Waldökosystemen ist nachhaltig und leistet einen armutsrelevanten Beitrag zur sozialen, ökonomischen und ökologischen Entwicklung 2301 - 896 03 Vorhaben vor 2009 beendet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/2750 Nr. Land Vorhaben Finanzvolumen (Mio. €) Zielsetzung Haus-haltstitel Politischer Träger Durchführungspartner Empfänger von Finanzierungsbeiträgen Örtliche Zuschüsse an lokale Akteure 12. Kamerun Unterstützung der Umsetzung des nationalen Waldprogramms , Kamerun, 2007.2022.7 3,0 Die relevanten Akteure imForst-u. Naturschutzsektor leisten ihren jeweiligen Beitrag z. nachhaltigen Management der nat. Ressourcen 2301 - 896 03 Ministère des Forêts et de la Faune (MIN- FOF) Centre Technique de la Foresterie Communale (CTFC), Forstgemeinden , lokale NRO, WWF Finanzierungsverträge mit dem Dachverband der Forstgemeinden und dessen technischem Beratungszentrum (AF- CAM/CTFC) zur Begleitung des Transfers von Forstreserven an Gemeinden und technische Beratung zu Forstwirtschaft ; WWF Unterstützung von Basisorganisationen ézur partizipativen Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen im SE Kameruns Mount Cameroon Prunus Management Common Initiative Group (MOCAP) Erstellung von Bewirtschaftungsplänen , Inventarisierung und Verhandlungen zur Wertschöpfung von Prunus Africana (Nichtholz -waldprodukt ), Organisations -entwicklung ZG 13. Kamerun Unterstützung der Umsetzung des nationalen Wald- und Umweltprogramms, 2010.2033.8 16,2 Die Akteure im Wald und Naturschutzsektor Kameruns leisten ihren jeweiligen Beitrag zum Management und zur Inwertsetzung der Waldressourcen des Kongobeckens 2301 - 896 03 Ministère des Forêts et de la Faune (MIN- FOF) sowie das Ministère de l’Environnement et de la Protection de la Nature (MINEP) Centre Technique de la Foresterie Communale (CTFC), Forstgemeinden , Réseau des Parlementaires pour la Gestion durable des Ecosystèmes forestiers en Afrique Centrale (REPAR), privatwirtschaftliche Unternehmen sowie auf nachhaltige Waldbewirtschaftung spezialisierte internationale und lokale NRO Finanzierungsverträge mit dem Dachverband der Forstgemeinden und dessen technischem Beratungszentrum (AF- CAM/CTFC) zur Begleitung des Transfers von Forstreserven an Gemeinden und technische Beratung zu Forstwirtschaft Örtliche Zuschüsse für das Parlamentariernetzwerk REPAR für Information und Lobbying von Waldthemen und klimarelevanten Fragen 14. Kamerun Wald und Umwelt, 2013.2141.3 in Durchführung 22,0 Die Ministerien für Forst und Umwelt und ihre nachgeordneten Fachdienste üben ihre Mandate in Koordination mit anderen Akteuren aus 2301 - 896 03 Ministère des Forêts et de la Faune (MIN- FOF) und Ministère de l’Environnement , de la Protection de la Nature et du Développement Durable (MI- NEPDED) Agence Nationale d'Appui au Devéloppement Forestier (ANAFOR), Ecole Nationale des Eaux et Forêts (ENEF), Réseau des Parlementaires pour la Gestion durable des Ecosystèmes forestiers en Afrique Centrale (REPAR), Réseau de Chefs Traditionnels (RecTrad), lokale NRO Örtliche Zuschüsse für das Parlamentariernetzwerk REPAR und an Organisationen der Zivilgesellschaft für Lobbying der Waldschutzthemen , Unterstützung der Dezentralisierung der Verwaltung von staatlichen Wald- und Schutzgebieten , innovative Nutzung und Zertifizierung der Holzprodukte , Korruptionsbekämp - fung, Bodenrechtsfragen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2750 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nr. Land Vorhaben Finanzvolumen (Mio. €) Zielsetzung Haus-haltstitel Politischer Träger Durchführungspartner Empfänger von Finanzierungsbeiträgen Örtliche Zuschüsse an lokale Akteure 15. ÜBER- REGIO- NAL Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtierprodukten in Afrika und Asien, 2012.6262.5/002 3,7 Die Voraussetzungen für eine sektorund länder- sowie kontinentübergreifende Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Elfenbein und Rhino-Horn sind verbessert. Involvierte Länder: Kamerun, Republik Kongo, DR Kongo Gabun, ZAR 2301 - 896 03 verschiedene Bundesressorts , internationale VN-Organisationen und NRO u.a. WWF und WCS (Einführung von SMART- Tools, Training für Parkverwaltung und Ranger) 16. ÜBER- REGIO- NAL Partnerschaft gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel (in Afrika und Asien), 2017.6253.3 in Durchführung 8,8 Verbesserung der (sektor-, länderund kontinentübergreifenden ) Bekämpfung der Wilderei . Involvierte Länder: Kamerun, ZAR, Mosambik 2301 - 896 03 verschiedene Bundesressorts , internationale VN-Organisationen und NRO u.a. WWF (Training mit Parkverwaltung und Rangern, Stärkung Informationsaustausch zur Wildereiabwehr in grenzüberschreitenden Schutzgebieten TRIDOM/TNS, Zusammenarbeit mit Anwälten) 17. ÜBER- REGIO- NAL Umsetzung der Biodiversitätskonven - tion, 2012.2130.8 16,4 Relevante nationale und regionale Organisationen und Programme leisten Beiträge zur Umsetzung des Strategischen Plans 2011–2020, des Nagoya-Protokolls und zur Weiterentwicklung der Biodiversitätskonven - tion. Involvierte Länder: Kamerun, ZAR 2301 - 896 03 7.8 Mio. € sowie Kofinanzierun - gen i.H.v. 8,64 Mio. € zu ABS Capacity Development Initiative CBD Sekretariat, UNDP, UNEP, IUCN, verschiedene NRO u.a. WWF (Training zu MIST/SMART- Tools für ökologisches Monitoring im Dzanga Sangha Nationalpark ) Finanzierungsbeiträge und örtliche Zuschüsse für Fachveranstaltungen , Studien und Pilotmaßnahmen Summe 205,3 Titel 2301 896 03: Bilaterale Technische Zusammenarbeit Anmerkung: Die in der Tabelle ausgewiesenen Beträge kommen nur zu kleineren Anteilen der direkten Förderung von Schutzgebieten bzw. deren Anrainerbevölkerung zu Gute Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/2750 Maßnahmen in Nationalparks/Schutzgebieten DR Kongo, Kamerun, Republik Kongo, Tschad und Zentralafrikanische Republik (Durchführungsorganisation: KfW) Nr. Land Vorhaben Finanzvolumen (Mio. €) Zielsetzung Haushalts-titel Träger Partner 1. DR Kongo Nachhaltiges Naturressourcen -Management / Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung I, II, III, IV 66,00 Schutz der Biodiversität und nachhaltigen Bewirtschaftung des Tropenwaldes sowie Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der armen lokalen Bevölkerung in ausgewählten Gebieten. 2301 - 866 11 (I-III) 2301 - 866 11 Z (IV) Institut Congolais pour la Conservation de la Nature - ICCN World Wide Fund für Nature - WWF; Phase IV: offen 2. DR Kongo Integriertes Schutzgebietsmanagement I, II 25,00 Schutz der Biodiversität und Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der armen Bevölkerung in ausgewählten Gebieten. 2301 - 866 11 (I) 2301 - 866 11 Z (II) Institut Congolais pour la Conservation de la Nature - ICCN offen - geplant: Welthungerhilfe 3. DR Kongo Kartierung der Kohlenstoffspeicher und deren modellhafte Inwertsetzung und Erhaltung durch Carbon Payments im Waldgürtel 6,34 Flächendeckende Kartierung des Kohlenstoffgehalts des Waldgürtels der DR Kongo und Schaffung der notwendigen fachlichen Kapazitäten. 1602 - 896 05 Institut Congolais pour la Conservation de la Nature - ICCN World Wide Fund für Nature - WWF 4. DR Kongo Naturschutzfonds Okapi 15,00 Verbesserung des Schutzgebietsmanagement ausgewählter Schutzgebiete sowie seine nachhaltige Finanzierung . 2301 - 866 11 Fonds Okapi pour la Conservation de la Nature offen 5. DR Kongo Programm Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung 10,00 Schutz der Biodiversität u. nachhaltige Bewirtschaftung forstlicher Ressourcen. 2301 - 866 11 (Z) Institut Congolais pour la Conservation de la Nature - ICCN offen 6. Kamerun Nachhaltiges Ressourcenmanagement in Südwest-Kamerun 27,00 Nachhaltige Wald- und Wildtierbewirtschaftung durch die betroffenen Interessengruppen unter besonderer Berücksichtigung der ärmeren Teile der Bevölkerung 2301 - 866 11 Ministry for Forests and Fauna (MIN- FOF) World Wide Fund für Nature - WWF; Wildlife Conservation Society - WCS 7. COMIFAC Programm Nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken - Umweltstiftung TNS/Stiftungskapital 45,58 Das effektive Management der drei Nationalparks im Schutzgebietskomplex Tri-National de la Sangha 2301 - 866 11 2301 - 866 11 Z Fondation Tri- National de la Sangha - FTNS World Wide Fund für Nature - WWF; Wildlife Conservation Society - WCS Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2750 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nr. Land Vorhaben Finanzvolumen (Mio. €) Zielsetzung Haushalts-titel Träger Partner 8. COMIFAC Programm nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken - Umweltstiftung TNS - Unterstützungsmaßnah - men 18,50 (TNS) sowie die effiziente Durchführung von grenzüberschreitenden Maßnahmen im TNS sind nachhaltig sichergestellt und die Lebensbedingungen der Randbevölkerung sind verbessert 9. COMIFAC Programm nachhaltige Waldbewirtschaftung im Kongobecken-Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa 10,00 Die Überwachung und der Schutz des grenzüberschreitenden Nationalparks Yamoussa und seiner Peripherie sind verbessert 2301 - 866 11 Z Commission des Forêts d'Afrique Centrale - COMIFAC Wildlife Conservation Society - WCS Summe: 223,42 Titel 2301 - 866 11: Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit vor 2014 (Zuschuss und Darlehen) Titel 2301 - 866 11 Z: Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit Zuschuss Titel 1602 – 896 05: Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/2750 Maßnahmen im Rahmen der internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) und anderer Haushaltstitel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB bzw. vor 2013 BMU) seit 2005 Nr. Land Vorhaben Finanzvolu-men (Mio. €) Zielsetzung Haushaltstitel Durchführungs-organisationen / Partner 1. DR Kongo Schutz des Ngiri-Dreiecks 1,09 Walderhalt; Förderung ihrer biologische Vielfalt , Funktion als CO2-Speicher und bei der Regulierung des Wasserhaushalts. Unterstützung der Einrichtung des Schutzgebiets „Ngiri Triangle “ und Verbesserung des Schutzgebietsmanagements , inkl. Ausarbeitung eines Managementplans, Training für die Parkverwaltung sowie die Bildung von Naturschutzkommitees 1602 – 896 05 KfW Entwicklungsbank ; weitere Durchführungspartner : WWF Deutschland 2. DR Kongo Bewertung und Entwicklung eines modernisierten, erweiterten Schutzgebietsnetzes in der Demokratischen Republik Kongo 1,99 Erarbeitung von Grundlagen für die Planung, Ausweisung und Verbesserung eines Schutzgebietsnetzes im Kongobecken (Ziel: 15% der Landesfläche) mit einem Fokus auf die biologische Vielfalt der Wälder, Süßwasser- Ökosysteme und ihrer Funktionsfähigkeit als Kohlenstoffspeicher 1602 – 896 05 WWF Deutschland; weitere Durchführungspartner : Congolese Wildlife Authority (Institut Congolais pour la Conservation de la Nature - ICCN); Wildlife Conservation Society (WCS) 3. DR Kongo Integriertes Schutzgebiet für den NGIRI Tieflandregenwald 1,50 Das Projekt ist die Folgephase des Projekts "Schutz des Ngiri-Dreiecks". Es setzte die Aktivtäten fort und vertiefte sie 1602 – 896 05 KfW Entwicklungsbank ; weitere Durchführungspartner : WWF Deutschland 4. DR Kongo, Zentralafrikanische Republik, Kamerun Trinationales Waldschutzgebiet (Kongobecken) 1,45 Schutz der natürlichen Habitate der rund 35.000 Quadratkilometer großen Projektregion im Kongobecken; Erhalt des dort gespeicherten Kohlenstoffs; Entwicklung und Umsetzung von nachhaltigen und partizipativen Managementstrategien für die Landnutzung; Kontrolle der Wald- und Wildressourcen ; Förderung einer angepassten sozio-ökonomischen Entwicklung 1602 – 896 05 KfW Entwicklungsbank ; weitere Durchführungspartner : Sangha Tri- National Trust Fund Limited 5 Republik Kongo; Tansania , Uganda, Ghana Schutzgebiete der Kategorien V und VI als Landschaftsmechanismen , um Biodiversität auf Agrarland, ökologische Vernetzung und die Umsetzung von REDD+ Maßnahmen zu verbessern 4,29 In vier Zielregionen in Tansania , Uganda, Ghana und der Republik Kongo Schutz durch die verbesserte Nutzung der Schutzgebietskategorien „geschützte Landschaften /Meeresregionen“ und „Schutzgebiete mit nachhaltiger Nutzung der natürlichen Ressourcen“ lokale Entwicklungen und Naturschutz miteinander in Einklang zu bringen 1602 – 896 05 Weltnaturschutzunion (IUCN); weitere Durchführungspartner : African Wildlife Foundation (AWF), The Forests Dialogue (TFD), A Rocha, Codesult Network, Organisation Congolaise des Ecologistes et Amis de la Nature (OCEAN), Tanzania Forest Conservation Group Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2750 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nr. Land Vorhaben Finanzvolu-men (Mio. €) Zielsetzung Haushaltstitel Durchführungs-organisationen / Partner 6 DR Kongo, Zentralafrikanische Republik und 18 weitere (Global-vorhaben ) Förderung von Naturschutz und Resilienz in Gemeinden 2,16 Politikberatung zu effektiver und angemessener Unterstützung von gemeindebasiertem Naturschutz als Beitrag zur Umsetzung des Strategischen Plans der CBD (2010- 2020) und den Aichi-Zielen. Eine Unterstützungskampagne verbreitet die gewonnenen Erkenntnisse weitreichend und fließt in die CBD Verhandlungen und verwandte internationale Politikprozesse mit ein. Erwartetes Outcome: deutlich gesteigerte und adäquate juristische , politische und finanzielle Unterstützung für gemeindebasierte und indigene Schutzinitiativen, welche auf deren Empfehlungen selbst basieren 1602 – 896 05 Global Forest Coalition (Paraguay) 7. DR Kongo, Nigeria , Kamerun Konfliktbewältigung und nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen im Kahuzi-Biega Nationalpark (östliche Demokratische Republik Kongo)“ und „Projekt zum Schutz des Cross River Gorillas im grenzüberschreitenden Biosphärenreservat“ (Kamerun, Nigeria) 0,30 Erarbeitung von Lösungen und Konzepten zum Schutz der stark gefährdeten Gorillas und anderer Tierarten unter Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung vor dem Hintergrund des seit Jahren in der Demokratischen Republik Kongo zwischen vielen Interessensgruppen ausgetragenen Bürgerkriegs 1604 – 532 05 UNEP-GRASP (Great Apes Survival Partnership) 8. Kamerun Grundlagen für den Gorillaschutz /Umsetzung der Frankfurter Erklärung 0,11 Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie , Kosten-Nutzen -Analyse und eines Praxisleitfadens mit Schwerpunkt auf den Campo Ma’an Nationalpark. Die Studie belegt das hohe Wildereirisiko habituierter (an Touristen/ Menschen gewöhnter) Gorillas und weist auf die Notwendigkeit eines täglichen Monitorings sowie „law enforcement patrols“hin. Das Risiko vor Wilderei im Kahuzi -Biega Nationalpark hebt sie besonders hervor, hier wurden zwischen 1999 – 2000 die ersten habituierten Gorillas getötet 1604 - 544 11 WWF Deutschland. Summe: 12,89 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333