Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 12. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2751 19. Wahlperiode 14.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2362 – Satellitengestützte Grenzüberwachung im Mittelmeer mithilfe von EUROSUR V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 22. Oktober 2013 beschloss der Rat der Europäischen Union die Verordnung 1052/2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR), die am 2. Dezember 2013 in Kraft getreten ist. EUROSUR soll den Informationsaustausch und die operative Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten sowie mit der Grenzagentur Frontex „verstärken“. Die Mitgliedstaaten haben hierfür nationale Koordinierungszentren eingerichtet. EUROSUR stellt den Behörden und der Agentur Infrastruktur und Instrumente zur Verfügung, die sie für die „Aufdeckung, Prävention und Bekämpfung von illegaler Einwanderung und grenzüberschreitender Kriminalität“ benötigen. Frontex erstellt aus der Zusammenführung verschiedener Daten („Fusion Services“) „nachrichtendienstliche Erkenntnisse im Bereich der Grenzüberwachung“, die sich unter anderem aus Satellitenbildmaterial, Daten von Schiffsortungssystemen, meteorologischen Informationen und geheimdienstlichen Erkenntnissen speisen. Die Informationen in EUROSUR sind gleichsam Teil des gemeinsamen EU-Informationsraums (Common Information Sharing Environment – CISE) für die Überwachung des maritimen Bereichs der Europäischen Union. Von 2011 bis 2017 (Stichtag: 4. November) wurden in EUROSUR 184 560 „Ereignisse“ registriert und 12 925 Dokumente erstellt. Die für die 124 gemeinsamen Operationen von Frontex geführte „Joint Operations Reporting Application“ verzeichnete hingegen 215 085 „Ereignisse“. Sämtliche Erkenntnisse aus der Satellitenaufklärung werden vom Satellitenzentrum der Europäischen Union (SatCen) erhoben, aufbereitet und übermittelt. Nach der OSZE (= Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) ist Frontex der Hauptkunde des SatCen (EU SatCen Annual Report 2017, Seite 16). Die Satellitendaten stammen von kommerziellen Satellitendiensten sowie von optischen und radarbasierten Satelliten des EU-Erdbeobachtungsprogramms „Copernicus“. Zur Beschleunigung der Datenübermittlung via Satellit ist „Copernicus“ der erste und einzige Kunde der neuen „Weltraumdatenautobahn “ des Airbus-Konzerns (Bundestagsdrucksache 19/2198, Antwort zu Frage 2). „Copernicus“ unterteilt sich in elf verschiedene Dienste zum Zweck der Grenzüberwachung (Durchführungsbeschluss 2018/620 der EU-Kommission vom 20. April 2018 über die technischen Spezifikationen für die Copernicus -Dienstekomponente): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2751 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (S1) Küstenüberwachung (Coastal Monitoring), (S2) Überwachung des Grenzvorbereichs (Pre-Frontier Monitoring), (S3) Referenzbildgebung/Kartierung (Reference Imagery/Mapping), (S4) Überwachung des Seeverkehrs in einem Gebiet von Interesse (Maritime Surveillance of an Area of Interest), (S5) Schiffsortungsdienst (Vessel Detection Service), (S6) Schiffverfolgungs- und -meldedienst (Vessel Tracking and Reporting Service), (S7) Dienst zur Erkennung von Unregelmäßigkeiten im Schiffsverhalten (Vessel Anomaly Detection Service), (S8) Umweltbewertung zur Risikoanalyse (Environmental Assessment for Risk Analysis), (S9) Großräumige Umweltbewertung zur Risikoanalyse (Large Area Environmental Assessment), (S10) Erdbeobachtungs-Aufklärungsdienst (Earth Observation (EO) Recon Service ), (S11) Bewertung von Migrationsbewegungen und grenzüberschreitenden kriminellen Netzen (Migratory and Cross-Border Crime Networks Assessment). Auch wenn die Dienste hauptsächlich zur Überwachung der EU-Außengrenzen eingerichtet wurden, können sie aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch verstärkt Funktionen zur Seenotrettung übernehmen. 1. Welche Länder außer den 28 EU-Mitgliedstaaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung über ein nationales Koordinierungszentrum an EUROSUR angeschlossen? An das europäische Grenzüberwachungssystem EUROSUR sind keine Drittstaaten angeschlossen. 2. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die einzelnen im Durchführungsbeschluss 2018/620 der EU-Kommission vom 20. April 2018 über die technischen Spezifikationen für die „Copernicus“-Dienste S1 bis S11 eingerichtet wurden und ab welchem Zeitpunkt sie aktiviert werden konnten ? Die Elemente S1 bis S8 des Copernicus-Sicherheitsdienstes wurden im Jahr 2016 in Betrieb genommen. Die Elemente S9 bis S11 sind Analysedienste, die sich nach Informationen der Bundesregierung noch in der Entwicklung befinden. a) Welche Änderungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Dienste ergeben, nachdem Frontex eine Vereinbarung mit der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA) und der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) zur gemeinsamen Überwachung des Mittelmeers geschlossen hat (http://gleft.de/2fl)? b) Wie oft haben welche Bundesbehörden über das deutsche nationale Koordinierungszentrum diese Dienste aktiviert (bitte nach den einzelnen Diensten aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2751 3. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Küstenregionen im Rahmen der Überwachung des Grenzvorbereichs (Pre-Frontier Monitoring) von EU-Missionen überwacht werden und inwiefern dies auch Drittstaaten wie Libyen oder Tunesien betrifft? Die u. a. luftgestützte Überwachung von Küstenregionen im Grenzvorbereich gemäß Artikel 11 und 12 der Verordnung (EU) 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR-Verordnung) betrifft die Küstenregionen der Drittstaaten Algerien , Tunesien und Libyen. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Welche Auflösung haben nach Kenntnis der Bundesregierung die im Bereich der Referenzbildgebung bzw. Kartierung (Reference Imagery/Mapping) erstellten Satellitenbilder? Copernicus-Produkte werden auf Basis frei zugänglicher bzw. kommerziell verfügbarer Satellitendaten erstellt. Die Auflösung der Radarsatelliten TerraSar-X bzw. TanDEM-X beträgt beispielsweise 24 cm. a) Im Rahmen welcher Missionen oder Operationen werden diese Bilder für Risikoanalysen ausgewählter Gebiete von Drittländern aktiviert? b) Welche Zahlen zu entsprechenden Aktivierungen in EUNAVFOR MED und in Frontex-Missionen sind der Bundesregierung bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Welche Regionen zur Überwachung des Seeverkehrs in einem Gebiet von Interesse (Maritime Surveillance of an Area of Interest) werden derzeit im Rahmen von „Copernicus“ überwacht, und von welchen EU-Missionen wurden diese aktiviert? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Region „Mittelmeer“ ein Gebiet von Interesse. Darüber hinaus gehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Funktionsweise der satellitengestützten Schiffsortung (mittels SAR – Search and Rescue) und die (optische) Identifizierung mit kollaborativen Systemen (AIS – Automatic Indentification System, LRIT – Long Range and Identification Tracking) im Rahmen des Schiffsortungsdienstes (Vessel Detection Service) und des Schiffverfolgungs - und -meldedienstes (Vessel Tracking and Reporting Service) von „Copernicus“, und welche Defizite müssen aus ihrer Sicht überwunden werden ? Nach Informationen der Bundesregierung wurde der Schiffsortungsdienst „Vessel Detection Service“ (VDS) bisher durch deutsche Behörden nicht in Anspruch genommen. Daher liegen der Bundesregierung keine Einschätzungen oder weiteren Informationen vor. a) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und auf welche Weise der Schiffsortungsdienst nach seiner Einrichtung verbessert wurde? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2751 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie viele Nutzer den Schiffverfolgungs- und -meldedienst derzeit aktiviert haben? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. c) Inwiefern gehört auch Europol zu den Nutzern des Schiffverfolgungs- und -meldedienstes? Nach Berichten der Europäischen Grenz-und Küstenwache (FRONTEX) aus März 2018 ist Europol Nutzer des Copernicus-Sicherheitsdienstes. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 7. Welche EU-Missionen, an denen sich auch die Bundesregierung beteiligt, nutzen den „Copernicus“-Dienst zur Erkennung von Unregelmäßigkeiten im Schiffsverhalten (Vessel Anomaly Detection Service)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. a) Welche Angaben kann die Bundesregierung zur Funktionsweise des Dienstes und den verarbeiteten Datenquellen machen? Beim „Vessel Anomaly Detection Service“ handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um ein Analyseprodukt, mit dem aus verschiedenen Datenquellen Schiffspositionen zu verschiedenen Zeitpunkten erfasst und mit einem „typischen “ Verhalten verglichen werden. b) Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität des Dienstes und der generierten Warnmeldungen, die bei Feststellung von verdächtigem Verhalten automatisch generiert werden? Zur Qualität des Dienstes und der generierten Warnmeldungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, daher kann keine Bewertung vorgenommen werden. c) Welche Möglichkeiten zur Vorhersage von Schiffsbewegungen oder Anlandeorten („disembarkation areas“) werden von dem Dienst angeboten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Welche EU-Missionen, an denen sich auch die Bundesregierung beteiligt, nutzen den „Copernicus“-Dienst zur Bewertung von Migrationsbewegungen und grenzüberschreitenden kriminellen Netzen (Migratory and Cross-Border Crime Networks Assessment)? Gemäß des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/620 der Kommission über die technischen Spezifikationen für die Copernicus–Dienstkomponente gemäß der Verordnung (EU) Nr. 377/2014 kann der Dienst von den nationalen Koordinierungszentren über die EUROSUR Fusion Services (EFS) angefordert werden. Die Nutzung ist grundsätzlich für alle von der Europäischen Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) koordinierten Einsätze möglich. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2751 a) Wie oft und bei welchen Gelegenheiten wurde der Dienst aktiviert? Im ersten Halbjahr 2017 wurde der Dienst zweimal aktiviert. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Wie werden die Daten für den „Überblick über die sozioökonomische Ausgangslage“ erhoben, und auf welche Quellen stützt sich der Dienst? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 9. Inwiefern unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die „Copernicus ”-Dienste von jenen Diensten zur Grenzüberwachung, die im Rahmen des „EUROSUR Fusion Dienstes“ (EFS) angeboten werden (bitte etwaige zusätzliche Dienste in EUROSUR benennen und erläutern)? Der EFS als Plattform für die Verarbeitung und Darstellung von Fernerkundungsdaten greift auch auf Daten, die durch das „Copernicus-Programm bereitgestellt werden, zurück. Zusätzliche Dienste im EFS sind unter anderem der Abruf von meteorologischen Daten, ein maritimes Simulationsmodell und das System zur Verfolgung von Schiffsrouten. 10. Welche weiteren Dienste sollen im EFS entwickelt werden (bitte benennen und erläutern)? Nach Kenntnissen der Bundesregierung beabsichtigt FRONTEX, einen weiteren Dienst zur luftgestützten Überwachung im Rahmen der Aufgaben des Küstenwachschutzes zu entwickeln. 11. Was ist der Bundesregierung über Fähigkeiten und Funktionen eines „Large Area Pre-Frontier Monitoring“ für Frontex bekannt, und in welchen Regionen wird dieser Dienst derzeit genutzt (http://gleft.de/2fp)? FRONTEX überwacht im Rahmen seines Mandates den vorgelagerten Grenzbereich (Pre-Frontier Area) und erstellt und aktualisiert auf Basis der EUROSUR- Verordnung ein entsprechendes Lagebild. In welchen Regionen dieser Dienst derzeit genutzt oder von EU-Mitgliedstaaten abgerufen wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 12. Was ist der Bundesregierung über Fähigkeiten und Funktionen eines „ProDetect service“ bekannt, der von Frontex im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt werden soll und Lageberichte über Orte oder „Indikatoren“ für irreguläre Migration bereitstellen soll (http://gleft.de/2fq)? 13. Was ist der Bundesregierung über Fähigkeiten und Funktionen eines „MUSO Migration Analytical Assessment“ bekannt, das von Frontex ebenfalls im Jahr 2018 zur Verfügung gestellt werden soll und sozioökonomische Faktoren über bestimmte Regionen, die mit irregulärer Migration assoziiert sind, analysieren soll (http://gleft.de/2fq)? 14. Welche Datenquellen werden für die Dienste „Large Area Pre-Frontier Monitoring “, „ProDetect service“ und „Migration Analytical Assessment“ herangezogen , und inwiefern fließen auch auch menschliche Quellen (HUMINT) und Beobachtung des Internet (OSINT) ein (http://gleft.de/2fq)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2751 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Was ist der Bundesregierung über Fähigkeiten und Funktionen eines „Frontex Positioning System“ bekannt? Nach Kenntnissen der Bundesregierung sollen mit dem „FRONTEX Positioning System“ Positionsdaten und Betriebszeiten von Einsatzmitteln, die für Frontexkoordinierte Aktivitäten verwendet werden, in Echtzeit aufgezeichnet und weiterverarbeitet werden. Hauptzweck ist die Einsatzkoordinierung sowie die Nachvollziehbarkeit von Betriebszeiten. a) Welche Fahrzeuge von Frontex-Missionen (Luft, Land und See) werden damit ausgestattet (http://gleft.de/2fr)? FRONTEX plant Fahrzeuge (Luft, Land und See) im Rahmen ihrer Einsätze, mit GPS-Sendern auszustatten. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Welches Unternehmen erhielt den Zuschlag für die Ausschreibung, und welche Produkte werden dazu beschafft? FRONTEX hat von der Firma Atos die Geräte „At20“ beschafft. 16. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung beim „Frontex Compatible Operational Image“ (http://gleft.de/2fs)? Im Rahmen des Projekts „FRONTEX Compatible Operational Image” testet FRONTEX Möglichkeiten zur sicheren Übertragung von Einsatzlivedaten aus Luft-, See- und landgestützten Fahrzeugen in Lagezentren. a) Welche Daten welcher Stellen bzw. Fahrzeuge, Schiffe und Luftfahrzeuge werden darüber verteilt? Hierbei werden Live-Bilddaten aus/von Einsatzmitteln der Mitgliedstaaten in FRONTEX-Operationen übertragen, die mit entsprechenden Sendegeräten ausgerüstet sind. Weitere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Über welche Kommunikationsdienstleister werden die Nachrichten per Satellit oder paketgebunden übermittelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Einstufung die im Rahmen des EUROSUR Communication Network verteilten Informationen tragen dürfen, und welche Änderungen sind hierzu geplant? Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR-Verordnung) ist die Verwendung, Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung von EU-Verschlusssachen bis zur Stufe RESTREINT UE/EU RESTRICTED oder den entsprechenden nationalen Sicherheitseinstufungen zulässig . Über geplante Änderungen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2751 18. Welche zivilen und welche militärischen Behörden aus nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller 18 europäischen Ländern sowie weiteren Akteuren nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit am europäischen Verteidigungsprojekt „Maritime Surveillance“ (MARSUR) zur Verbesserung des gemeinsamen maritimen Lagebildes teil (Bundestagsdrucksache 18/10843, Antwort zu Frage 7)? Am „Maritime Surveillance Networking“ (MARSUR) nehmen die Marinen aus 17 EU-Staaten (Belgien, Bulgarien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Finnland, Schweden, Großbritannien) und Norwegen teil. Weitere Partner in MARSUR sind das Europäische Satellitenzentrum SatCen und die Europäische Verteidigungsagentur EDA. a) Welche weiteren Staaten oder Akteure sollen an MARSUR angeschlossen werden? Die Marinen von Malta und Slowenien haben ihren Beitritt zu MARSUR beantragt . b) Zwischen welchen maritimen Informationssystemen werden unter den beteiligten Staaten Daten getauscht, und inwiefern ist auch das System SMART eingebunden (http://gleft.de/2fe)? Einzelheiten über die jeweiligen nationalen Informationssysteme der Partner in MARSUR sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Deutsche Marine nutzt das Maritime Awareness Tactical Information System (MATIS) zum Informationsaustausch mit MARSUR. c) Auf welche Weise ist MARSUR auch in den gemeinsamen Informationsraum („Common Information Sharing Environment“, CISE) integriert, und inwiefern betrifft dies auch dessen militärische Komponente? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist MARSUR nicht in den gemeinsamen Informationsraum „Common Information Sharing Environment“ (CISE) integriert. d) Welche weiteren „operativen maritimen Informationen“, außer „Schiffspositionen , Daten zur Identifizierung von Schiffen oder Lagebildern“, werden in MARSUR getauscht? In MARSUR werden diejenigen nicht-klassifizierten Informationen ausgetauscht , die von den jeweiligen Partnern im Rahmen nationaler Regularien bereitgestellt werden können. Weitere Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. e) Worin genau bestand der konkrete Beitrag der deutschen Tochterfirma des US-Geheimdienstzulieferers CSC Deutschland Solutions GmbH für MARSUR, den die Bundesregierung bislang nur als Erstellung „der technischen Lösung zum Lagebildaustausch“ angegeben hat (Bundestagsdrucksache 18/4286, Antwort zu Frage 15)? Die Fa. CSC Deutschland Solutions GmbH hat die Netzwerkarchitektur für MARSUR einschließlich des MARSUR Exchange Systems MEXS entwickelt und installiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2751 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Welche Details kann die Bundesregierung über Fähigkeiten und Funktionen eines „MARSUR Exchange Systems“ (MEXS 2.0) mitteilen (http://gleft. de/2ff)? Das MARSUR Exchange System MEXS dient dem Datenaustausch zwischen den verschiedenen nationalen Informationssystemen der Partner. Basierend auf einer „service oriented architecture“ (SOA) werden dem Nutzer die Dienste des „Advanced Level“ zur Verfügung gestellt. a) Worin unterscheidet sich der Informationsaustausch in einem „Basic Level “ und einem „Advanced Level“? Der sog. „Basic Level“ umfasst die Kommunikation mit kommerziellem Telefon, Telefax und E-Mail über Internet. Der sog. „Advanced Level“ umfasst den serverbasierten Informationsaustausch über Chat, Voice over IP, E-Mail, Notification, Track Streaming und File Transfer . b) Was ist der Bundesregierung über ein Projekt „MARSUR II – Adaptive Maintenance“ bekannt, und wer nimmt daran teil? „MARSUR II – Adaptive Maintenance“ dient dazu, die bestehende Netzwerkarchitektur zu erhalten und weiter zu entwickeln. Derzeit nehmen 14 Partner an MARSUR II teil (Belgien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich , Italien, Zypern, Niederlande, Portugal, Finnland, Schweden, Großbritannien und Norwegen). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333