Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2755 19. Wahlperiode 13.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2344 – Zur Auswirkung der Kohäsionspolitik im Bereich Arbeit und Soziales V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Bericht der EU-Kommission COM(2017)583 final (My region, My Europe, Our future: The seventh report on economic, social and territorial cohesion = Siebter Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt ) wird die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit als wichtige Herausforderung der neuen bzw. noch aufzulegenden Programme der EU-Kommission im Rahmen der Kohäsionspolitik identifiziert. Die EU-Kommission teilt in dem Bericht mit, sie wolle 75 Mrd. Euro aus dem ESF (= Europäischer Sozialfonds) in Beschäftigungsinitiativen, soziale Integration und Weiterbildung bzw. Schulung investieren. Als übergeordnete Ziele der Kohäsionspolitik werden die Angleichung der Durchschnittseinkommen und Beschäftigungszahlen in den weniger entwickelten Ländern bzw. Regionen an den EU-Durchschnitt gesehen. Dass beides nicht miteinander korrelieren muss, ergibt sich aus dem Rückblick auf die letzte Haushaltsperiode, in welcher die Annäherung des Durchschnittseinkommens (BIP – Bruttoinlandsprodukt – pro Kopf) in den weniger entwickelten Regionen der EU an den EU-Durchschnitt bei einer gleichzeitigen Abnahme der Beschäftigungsquote in diesen Regionen konstatiert wird. Das dem Bericht beigefügte Kartenmaterial (Karte 3: Bevölkerung von 15-24jährigen ohne Arbeitsplatz 2016) illustriert insbesondere die weiterhin bestehenden Probleme der Jugendarbeitslosigkeit in Portugal, Spanien , Italien, z. T. in Griechenland (große regionale Unterschiede) und in Polen. Hierzu nahm schon der Europäische Rechnungshof Stellung, indem er feststellte , dass trotz der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit (EU-Programm: „Jugendgarantie“) mithilfe von Milliardeninvestitionen gerade in den am meisten betroffenen Ländern keine Fortschritte erzielt wurden (vgl. Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht Nr. 5/2017 (gemäß Artikel 287 Absatz 4 Unterabsatz 2 AEUV). Jugendarbeitslosigkeit – Haben die Maßnahmen der EU Wirkung gezeigt?). Die ebenfalls in dem Bericht dargestellten Korruptionsindikatoren, in denen die o. g. Länder besonders schlecht abschneiden (Griechenland und Italien), werden hierzu nicht in Beziehung gesetzt. Die EU-Kommission konzediert in dem Bericht mit Bezug auf die avisierten Projekte zwar, dass schon die Investitionen in der vorangegangenen Haushaltsperiode nicht die erwünschten Effekte gezeitigt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2755 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode haben, zieht daraus aber die Schlussfolgerung, dass noch mehr investiert werden müsse, um die Ziele zu erreichen. Noch sei es zu früh, „die Fortschritte hin zum Erreichen von Zielen zu überwachen“ (http://ec.europa.eu/regional_policy/en/ information/cohesion-report/). 1. Wie beurteilt die Bundesregierung das Phänomen einer sinkenden Beschäftigungsquote bei einer Steigerung der wirtschaftlichen Produktivität in den unterentwickelten Regionen der EU (bitte in Jahresscheiben für den Zeitraum 2000 bis 2015 mit Beschäftigungsquote und BIP/Produktivität der Empfängerländer aufschlüsseln)? Die Erwerbstätigenquote stellt den Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung in einer bestimmten Altersgruppe dar. Die Entwicklung der Erwerbstätigenquote ist abhängig von der konjunkturellen und demografischen Entwicklung, den institutionellen Rahmenbedingungen sowie weiteren Faktoren. Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Union, Eurostat, ist die Erwerbstätigenquote der 20 bis 64 Jahre alten Personen seit dem Jahr 2000 von 66,5 Prozent auf 70 Prozent im Jahr 2015 gestiegen. Seit 2012 steigt diese Quote kontinuierlich. Am stärksten ist die Erwerbstätigenquote in Bulgarien gestiegen (um 10,6 Prozentpunkte ). Den größten Rückgang gab es in Griechenland, dort ist die Erwerbstätigenquote um 7,2 Prozentpunkte gesunken. Rückgänge der Erwerbstätigenquote im genannten Zeitraum gab es ebenfalls in Rumänien, Portugal, Zypern, Dänemark und Irland. Weitere Angaben zur Entwicklung der Erwerbstätigenquote können der Tabelle zu Frage 1 im Anhang entnommen werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit „Beschäftigungsquote“ die Erwerbstätigenquote gemeint ist. Sie vertritt den Standpunkt, dass eine sinkende Beschäftigungsquote mit einer höheren Produktivität (Arbeitsproduktivität gemessen als Bruttoinlandsprodukt (BIP) je Erwerbstätigen) einhergehen kann, wenn weniger Erwerbstätige dasselbe oder ein höheres regionales BIP erwirtschaften . Wie in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnt, ist die zentrale Zielgröße in der Kohäsionspolitik das Pro-Kopf-Einkommen bzw. Pro-Kopf-BIP als Wohlstandsindikator. Die Auswirkungen auf das Pro-Kopf-BIP lassen sich jedoch ohne weitere Informationen nicht aus der Entwicklung von Erwerbstätigenquote und Produktivität bestimmen. Neben Produktivität und Beschäftigungsquote beeinflusst auch die demografische Entwicklung das Pro-Kopf-BIP. Isoliert betrachtet führt ein höheres Produktivitätsniveau ebenso zu einem höheren Pro-Kopf-BIP wie eine höhere Beschäftigungsquote . Die EU-Ziele sind somit konsistent formuliert. Empirisch kann es aber auch dazu kommen, dass sich Produktivität und Beschäftigungsquote gegenläufig entwickeln. Dafür dürfte in vielen Regionen Europas eine schwache Beschäftigungsentwicklung maßgeblich sein, die wiederum die (Spät-)Folge von Wirtschafts-, Finanz- und Euro-Krise ist. Die erbetenen Wirtschaftsdaten aus anderen Mitgliedstaaten bzw. Regionen stehen der Bundesregierung nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bestimmte wirtschaftlich unterentwickelte Regionen erst seit 2004 der EU angehören. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2755 2. Ist die Initiative der Bundesregierung, die EU-Beiträge trotz Verkleinerung der EU zu erhöhen, u. a. durch die oben ausgeführten Vorhaben motiviert? Wenn ja, wie würde die Bundesregierung den Mehrwert mit Bezug auf die dargestellten Problemfelder definieren? Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU verliert diese einen wichtigen Beitragszahler . Bereits ein Volumen des mehrjährigen Finanzrahmens der Europäischen Union von 1,0 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU27 hätte eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung der Mitgliedstaaten zur Folge. Die Bundesregierung ist sich ihrer besonderen Rolle in der EU bewusst und hat sich daher grundsätzlich zu einer Erhöhung ihrer Beiträge bereiterklärt. Zugleich ist klar, dass auch das zukünftige Finanzierungssystem eine faire Lastenverteilung gewährleisten , d. h. im relativen Vergleich übermäßige Haushaltsbelastungen vermeiden muss. Wenn die EU einen wichtigen Beitragszahler verliert und gleichzeitig vor neuen Herausforderungen steht, müssen alle Ausgabenbereiche der EU in ihrer Effizienz und ihrem Erfolg geprüft werden. Für die Kohäsionspolitik gilt der gleiche Maßstab, der an alle EU-Ausgaben anzulegen ist: Sie ist konsequent darauf auszurichten, europäischen Mehrwert zu erzeugen. Hierfür wurden bereits für die laufende Förderperiode 2014-2020 wichtige Reformanstrengungen wie die Verknüpfung der Kohäsionspolitik mit der wirtschaftspolitischen Koordinierung des Europäischen Semesters unternommen. Hieran gilt es aus Sicht der Bundesregierung in Zukunft noch stärker anzuknüpfen . Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die EU-Strukturfonds künftig noch stärker als ein wichtiger Hebel für notwenige Strukturreformen und die Einhaltung der Vorgaben im Bereich der wirtschaftspolitischen Koordinierung des Europäischen Semesters genutzt werden müssen. Die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen stärkt die makroökonomische Stabilität und sorgt mit dafür, dass die Kohäsionspolitik ihre Wirkung für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung bestmöglich entfaltet. 3. Wie beurteilt die Bundesregierung den Wert von Evaluationen auf der Basis empirischer Fakten im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der o. g. Maßnahmen ? Die Europäische Kohäsionspolitik unterliegt umfangreicher wissenschaftlicher Bewertung. Diese Evaluationen sind für die Bewertung der Wirksamkeit der europäischen Kohäsionspolitik unverzichtbar. Vor dem Hintergrund der ex-post- Evaluierung der einzelnen Fonds, wie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung , des Europäischen Sozialfonds und des Kohäsionsfonds, legt die Europäische Kommission ihre Vorschläge zu den Rechtsgrundlagen der Förderung der einzelnen Fonds für die nächste Förderperiode vor. Auf der Grundlage einer sozioökonomischen Analyse erstellen die Mitgliedstaaten bzw. Regionen ihre operationellen Förderprogramme. Die operationellen Förderprogramme werden exante bewertet, zudem sind laufende Bewertungen von Experten verpflichtend, die von den für die Programmdurchführung zuständigen Behörden funktional unabhängig sein müssen. Die jüngsten Evaluierungen im Bereich des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Europäischen Sozialfonds belegen, dass die Kohäsionspolitik in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld einen wichtigen Beitrag für Wachstum und Beschäftigung sowie eine nachhaltige Entwicklung in der EU geleistet hat. Die Bundesregierung sieht die Kohäsionspolitik auch in Zukunft als zentrales Element der EU-Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, das zum einen im Rahmen der fondsspezifischen Ziele intelligentes, nachhaltiges, innovatives Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2755 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und integratives Wachstum sowie Beschäftigung fördert. In Zukunft wird zum anderen darauf zu achten sein, dass die Kohäsionspolitik erforderliche Strukturreformen in den Mitgliedstaaten besser unterstützt und so die Zukunftsfähigkeit der EU insgesamt weiter gestärkt wird. Für weniger entwickelte Regionen sollte zudem verstärkt auf den Aufbau einer leistungsfähigen Verwaltung geachtet werden . 4. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der transparent gemachten staatlichen Korruption in Empfängerländern im Hinblick auf die o. g. Problemlage bei? Die Bundesregierung spricht sich für eine sorgsame Kultur der Verwaltung und Kontrolle von Strukturfondsförderung aus, die von Vertrauen zwischen Kommission und Mitgliedstaaten geprägt sein sollte. Dies beinhaltet auch die Sicherstellung und Prüfung der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Verwendung europäischer Fördermittel. Ziel ist eine sorgsame und angemessene Kontrolle der Verwendung europäischer Fördermittel, die auch die Überprüfung der tatsächlichen Wirkung der Strukturfondsförderung einschließt. Bislang sehen die EU-Strukturfondsverordnungen gleiche Regeln für alle Mitgliedstaaten vor, unabhängig vom jeweiligen Volumen der EU-Strukturfonds, der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung oder der Fehleranfälligkeit in der Vergangenheit. Angesichts bestehender großer Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten spricht sich die Bundesregierung künftig für einen differenzierten Ansatz bei der Abwicklung der EU-Strukturfonds aus. Des Weiteren unterstützt die Bundesregierung den im Zusammenhang mit dem mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2021-2027 vorgelegten Vorschlag der Europäischen Kommission, einschlägige EU-Ausgaben mit rechtsstaatlichen Grundprinzipien zu verknüpfen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2755 Tabelle zu Frage Nr. 1 Erwerbstätigenquoten in der EU, 20 bis 64 Jahre, in Prozent 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Europäische Union (derzeitige Zusammensetzung ) : : 66,7 67,1 67,2 67,9 68,9 69,8 70,3 69,0 68,6 68,6 68,4 68,4 69,2 70,0 Europäische Union (vor dem Beitritt Kroatiens) 66,5 66,9 66,8 67,2 67,3 68,0 69,0 69,9 70,3 69,0 68,6 68,6 68,5 68,5 69,3 70,1 Europäische Union (15 Länder) 67,1 67,8 68,1 68,5 68,7 69,4 70,2 71,0 71,3 70,0 69,6 69,6 69,4 69,2 69,8 70,5 Belgien 66,3 64,9 64,7 64,5 65,8 66,5 66,5 67,7 68,0 67,1 67,6 67,3 67,2 67,2 67,3 67,2 Bulgarien 56,5 55,8 56,5 58,7 61,2 61,9 65,1 68,4 70,7 68,8 64,7 62,9 63,0 63,5 65,1 67,1 Tschechische Republik 70,9 71,2 71,7 71,0 70,1 70,7 71,2 72,0 72,4 70,9 70,4 70,9 71,5 72,5 73,5 74,8 Dänemark 77,9 78,2 78,3 77,4 78,1 78,0 79,4 79,0 79,7 77,5 75,8 75,7 75,4 75,6 75,9 76,5 Deutschland 68,7 69,1 68,8 68,4 67,9 69,4 71,1 72,9 74,0 74,2 75,0 76,5 76,9 77,3 77,7 78,0 Estland 67,5 66,8 68,3 69,1 70,2 72,0 75,9 76,9 77,1 70,0 66,8 70,6 72,2 73,3 74,3 76,5 Irland 70,1 70,8 70,8 70,4 71,0 72,6 73,4 75,1 73,5 68,0 65,5 64,6 64,4 66,5 68,1 69,9 Griechenland 62,1 61,8 62,8 63,8 64,3 64,4 65,6 65,8 66,3 65,6 63,8 59,6 55,0 52,9 53,3 54,9 Spanien 60,6 62,0 63,2 64,3 65,2 67,5 69,0 69,7 68,5 64,0 62,8 62,0 59,6 58,6 59,9 62,0 Frankreich 67,4 68,4 68,6 69,7 69,2 69,4 69,4 69,9 70,5 69,5 69,3 69,2 69,4 69,5 69,3 69,5 Kroatien : : 57,9 58,4 59,7 60,0 60,6 63,9 64,9 64,2 62,1 59,8 58,1 57,2 59,2 60,6 Italien 57,1 58,2 59,2 60,1 61,7 61,5 62,4 62,7 62,9 61,6 61,0 61,0 60,9 59,7 59,9 60,5 Zypern 72,0 74,1 75,1 75,4 75,7 74,4 75,8 76,8 76,5 75,3 75,0 73,4 70,2 67,2 67,6 67,9 Lettland 63,4 64,5 66,3 67,4 67,4 69,1 73,2 75,2 75,4 66,6 64,3 66,3 68,1 69,7 70,7 72,5 Litauen 66,1 64,9 68,0 70,7 69,6 70,7 71,3 72,7 72,0 67,0 64,3 66,9 68,5 69,9 71,8 73,3 Luxemburg 67,5 67,6 68,4 67,2 67,7 69,0 69,1 69,6 68,8 70,4 70,7 70,1 71,4 71,1 72,1 70,9 Ungarn 60,9 61,1 61,4 62,4 62,0 62,2 62,6 62,3 61,5 60,1 59,9 60,4 61,6 63,0 66,7 68,9 Malta 57,5 57,6 58,2 57,8 57,3 57,4 57,9 58,6 59,2 59,0 60,1 61,6 63,1 64,8 66,4 67,8 Niederlande 74,2 75,3 75,8 75,3 74,9 75,1 76,3 77,8 78,9 78,8 76,8 76,4 76,6 75,9 75,4 76,4 Österreich 70,7 70,7 70,9 71,3 68,4 70,4 71,6 72,8 73,8 73,4 73,9 74,2 74,4 74,6 74,2 74,3 Polen 61,1 59,8 57,7 57,3 57,0 58,3 60,1 62,7 65,0 64,9 64,3 64,5 64,7 64,9 66,5 67,8 Portugal 73,5 74,0 74,1 73,0 72,6 72,2 72,6 72,5 73,1 71,1 70,3 68,8 66,3 65,4 67,6 69,1 Rumänien 70,5 69,4 64,3 64,8 64,7 63,6 64,8 64,4 64,4 63,5 64,8 63,8 64,8 64,7 65,7 66,0 Slowenien 68,5 69,4 70,0 68,1 71,0 71,1 71,5 72,4 73,0 71,9 70,3 68,4 68,3 67,2 67,7 69,1 Slowakei 63,0 63,4 63,2 65,0 63,5 64,5 66,0 67,2 68,8 66,4 64,6 65,0 65,1 65,0 65,9 67,7 Finnland 72,3 73,3 73,2 72,9 72,5 73,0 73,9 74,8 75,8 73,5 73,0 73,8 74,0 73,3 73,1 72,9 Schweden 76,3 78,9 78,8 78,5 77,8 78,1 78,8 80,1 80,4 78,3 78,1 79,4 79,4 79,8 80,0 80,5 Vereinigtes Königreich 73,9 74,3 74,3 74,7 74,9 75,2 75,2 75,2 75,2 73,9 73,5 73,5 74,1 74,8 76,2 76,8 Quelle: Eurostat, Arbeitskräfteerhebung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333