Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaft und Energie vom 11. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2758 19. Wahlperiode 13.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Christian Kühn (Tübingen), Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2262 – Subventionen für Öl- und Gasheizungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung fördert über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) diverse Maßnahmen zur energetischen Sanierung von öffentlichen Gebäuden, Gewerbegebäuden , Häusern und Wohnungen. Ziel der Förderprogramme ist es, den Energiebedarf zur Beheizung von Gebäuden zu senken und so zum Klimaschutz beizutragen. Unter den geförderten Maßnahmen befindet sich bis heute der Austausch von alten Gas- und Ölheizungen gegen neue Gas- und Ölheizungen mit Brennwerttechnik . Damit werden Steuergelder für den Einsatz von Technik auf Basis fossiler Brennstoffe ausgegeben, die die Abhängigkeit von klimaschädlichen Technologien für weitere Jahrzehnte zementieren. Auch die neue Bundesregierung soll laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD an diesen Subventionen festhalten, obwohl die EU-Kommission die Mitgliedstaaten bereits im Februar 2016 in der „EU Strategy on Heating and Cooling“ dazu aufruft, staatliche Anreize auf nichtfossile Heizungs- und Kühlungs -Technologien zu konzentrieren (vgl. https://ec.europa.eu/energy/sites/ ener/files/documents/1_EN_ACT_part1_v14.pdf ) 1. Wie viele Öl- und Gasheizungen wurden seit 2013 nach Informationen der Bundesregierung im Rahmen der KfW-Förderprogramme 151, 152 und 430 durch vergünstigte Kredite oder Zuschüsse gefördert (bitte nach Jahr, Heizungstyp sowie Zins- und Zuschussvariante aufschlüsseln)? 2. Welche Summe an Fördergeldern hat die Bundesregierung für den Heizungstausch im Rahmen der KfW-Programme seit 2013 jeweils ausgegeben (bitte nach Jahr und Heizungstyp aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Maßnahmen der Sanierung, wie z. B. Austausch der Heizungsanlage, ist nur bei der Förderung von Einzelmaßnahmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2758 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (KfW-Programme 152 und 430) möglich, nicht jedoch bei der Förderung für eine ganzheitliche, d. h. am gesamten Gebäude orientierte, Sanierung zum Effizienzhausstandard (wie in der Kreditförderung Effizienzhaus KfW 151 und der auf den Programmteil Effizienzhäuser bezogenen Investitionszuschussförderung KfW 430). Daher beziehen sich die nachfolgenden Tabellenwerte ausschließlich auf den Heizungsaustausch als geförderte Einzelmaßnahme. Für die Förderung des 2016 eingeführten Heizungspakets ist nach Auskunft der KfW keine Aufschlüsselung nach eingesetzter Technologie (Öl- oder Gas-Brennwertkessel) verfügbar . Die Inanspruchnahme der Förderung für den Einbau eines Öl- oder Gas-Brennwert -kessels bzw. für das Heizungspaket in der Programmgruppe Energieeffizient Sanieren (KfW-Programme 152 und 430) im Zeitraum 2013 bis April 2018 stellt sich wie folgt dar: Energieeffizient Sanieren – Kreditförderung für Einzelmaßnahmen, Maßnahmenpakete (152) 2013 2014 2015 2016 2017 2018* Anzahl nach gefördertem Verwendungszweck Öl-Brennwertkessel 2.488 1.998 1.971 1.212 908 280 Gas-Brennwertkessel 15.279 11.448 9.144 4.575 3.425 1.230 Heizungspaket**) -- -- -- 5.995 6.722 2.613 Kreditzusagevolumen in Mio. EUR Öl-Brennwertkessel 38,7 32,6 32,7 19,8 14,5 4.8 Gas-Brennwertkessel 282,4 243,4 197,9 124,4 76,8 29,9 Heizungspaket**) -- -- -- 277,0 407,4 255,2 *) Stand per 30.04.2018 **) Maßnahmenpaket für Heizungsaustausch inkl. Optimierung Heizsystem Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430); hier: Einzelmaßnahmen, Maßnahmenpakete 2013 2014 2015 2016 2017 2018* Anzahl nach gefördertem Verwendungszweck Öl-Brennwertkessel 5.480 7.143 12.008 8.386 7.393 2.083 Gas-Brennwertkessel 24.324 24.082 30.920 20.401 22.988 7.593 APEE-Heizungspaket -- -- -- 30.564 38.068 12.015 Zuschusszusagevolumen in Mio. EUR Öl-Brennwertkessel 7,2 9,7 17,1 12,4 10,8 3,2 Gas-Brennwertkessel 29,7 30,5 40,3 25,8 28,5 10,2 APEE-Heizungspaket -- -- -- 84,5 107,8 39,6 *) Stand per 30.04.2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2758 3. Welchen Anteil an der gesamten Fördersumme und welche absolute Höhe haben nach Auswertung der Bundesregierung die Mittel für erhöhte Zuschüsse aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) beim Heizungstausch (bitte nach Jahr, Heizungstyp sowie Anteil und absoluter Höhe aufschlüsseln )? Mit dem Heizungspaket wird seit 2016 der Einbau besonders effizienter Heizungen samt Maßnahmen zur Optimierung des gesamten Heizsystems mit erhöhten Zuschüssen gefördert. Das jährliche Zusagevolumen für das aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) finanzierte Heizungspaket, sowie dessen Anteil am Gesamtzusagevolumen der Förderprogramme Energieeffizient Sanieren (Kredit - und Investitionszuschussförderung), auf die sich auch die Tabellen zu Frage 1 und 2 beziehen, ist nachfolgend dargestellt: Zusagevolumen in Mio. EUR 2016 2017 2018*) Gesamtzusagevolumen Energieeffizient Sanieren (alle Maßnahmen der Programme 152 und 430, einschließlich Effizienzhaus) 1.677,2 1.646,1 940,2 davon Zusagevolumen Heizungspaket (Zuschussförderung, APEE) 84,5 107,8 39,6 Anteil APEE-Heizungspaket am Gesamtzusagevolumen 5% 6,5% 4,% *) Stand per 30.04.2018 Bei zusätzlicher Einbeziehung des Zusagevolumens der Förderung Energieeffizient Sanieren – Kredit; KfW-Effizienzhaus (KfW 151) zum Gesamtzusagevolumen beträgt der Anteil des APEE-Heizungspakets 2,1 Prozent in 2016, rund 2,9 Prozent in 2017 und in 2018 zu Ende April 1,6 Prozent. 4. Wie viel CO2 stoßen die seit 2013 von der Bundesregierung geförderten neuen Gas- und Ölheizungen pro Jahr aus? 5. Wie viel CO2 wird bis 2030 durch die seit 2013 von der Bundesregierung geförderten neuen Gas- und Ölheizungen voraussichtlich insgesamt ausgestoßen werden? 6. Wie viele der geförderten Anlagen werden nach Schätzung der Bundesregierung 2050 noch in Betrieb sein, und wie viel CO2 werden sie bis 2050 ausgestoßen haben? 7. Wie viel CO2 wird nach Erkenntnis der Bundesregierung durch den Austausch von alten gegen neue Öl- und Gasheizungen jeweils eingespart, und auf welche Datengrundlage stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Abschätzung (bitte nach Jahr und Brennstoff der ersetzten Heizung aufschlüsseln )? Die Fragen 4 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aussagen und Prognosen über tatsächliche CO2-Emissionen der seit 2013 installierten Anlagen können nicht getroffen werden. Dies liegt insbesondere daran, dass der CO2-Ausstoß nicht allein von der Geräteleistung abhängt. Unterschiedliche baulich bedingte Gebäudevoraussetzungen erfordern unterschiedliche Lö- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2758 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sungen, um eine angemessene Dimensionierung der Heizungsanlage gewährleisten zu können. Für den tatsächlichen Endenergieverbrauch und damit verbundene Emissionswerte sind zahlreiche weitere Aspekte entscheidend, wie vor allem Größe, Bauweise und Dämmung des Gebäudes, die technische Ausstattung (Heizflächen, Effizienz und richtige Einstellung der Anlage, ggf. zusätzliche Nutzung erneuerbarer Energien, wie z. B. Solar- oder Geothermie), Außentemperaturen und nicht zuletzt das individuelle Nutzerverhalten. Gleichwohl erfolgt im Rahmen des jährlichen Monitorings eine Abschätzung der durch die Förderung erzielten CO2-Einsparungen. Eine Differenzierung nach einzelnen Maßnahmen erfolgt dabei jedoch nicht. Für das Förderjahr 2017 liegen aus der derzeit laufenden Evaluierung noch keine Erkenntnisse vor. Unter Annahme einer durchschnittlichen Nutzungsdauer der geförderten Effizienzmaßnahmen von 30 Jahren ergeben sich für die Jahre 2013 bis 2016 für die Programme „Energieeffizient Sanieren“ (KfW 151, 152, 430, inkl. APEE-Heizungspaket 2016) folgende Einsparungen: 2013 2014 2015 2016 Gesamt CO2-Reduktion (Tonnen pro Jahr) 650.000 514.000 523.000 616.000 2,3 Mio. Weitere Informationen, vor allem über die Grundlagen der Ermittlung von Treibhausgasemissionen , können dem aktuellen, im Internet veröffentlichten Monitoringbericht für das Förderjahr 2016 (vgl. hierzu Anlage 4 des Berichts) entnommen werden (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/ PDF-Dokumente-alle-Evaluationen/Monitoringbericht_EBS_2016.pdf). 8. Stellt die Bundesregierung eine unabhängige Überprüfung der Herstellerangaben zum CO2-Ausstoß von neuen Brennwertheizungen auf Öl- und Gasbasis und von Angaben der Heizungsbranche zur CO2-Einsparung durch Heizungstausch sicher? a) Falls ja, mit welchen Instrumenten und mit welchen Ergebnissen? b) Falls nein, warum nicht? Es gibt in Deutschland keine Verpflichtung, den CO2-Ausstoß von Heizungen im Allgemeinen und von Brennwertkesseln im Besonderen anzugeben. Auch die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) gibt keine Grenzwerte für den CO2 Ausstoß von Brennwertheizungen vor. Bei diesbezüglichen Angaben handelt es sich um freiwillige Angaben der Hersteller . Die Überprüfung der Herstellerangaben zum CO2-Ausstoß und von Angaben der Heizungsbranche zur CO2-Einsparung durch Heizungstausch wird durch die Bundesregierung lediglich mittelbar sichergestellt. Die Begrenzung der CO2-Emissionen ergibt sich mittelbar aus den Ökodesign- Verordnungen, die die Mindesteffizienz von Zentralheizungen regeln. Die Verordnung (EU) Nr. 813/2013 setzt EU-weit einheitliche Mindestanforderungen für Heizgeräte, darunter auch Heizkessel und Kombithermen, basierend auf einem Jahresnutzungsgrad, der beschreibt, wie gut die im Brennstoff enthaltene Energie (Brennwert) in Raumwärme umgesetzt wird. Zusätzliche Angaben zur Effizienz der Heizgeräte müssen die Hersteller gemäß Verordnung (EU) Nr. 811/2013 machen , die mittels einer Skala von Energieeffizienzklassen (A++ bis G) die Geräte nach ihrem Jahresnutzungsgrad einteilt. Die Einhaltung der Anforderungen aus diesen Verordnungen obliegt dem Hersteller. Die Herstellerangaben muss der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2758 Handwerker/Händler dem Kunden bei der Erstellung eines Angebotes mitteilen, ggf. wird bei komplexeren Anlagen (mehrere Wärmeerzeuger, Speicher, Solaranlagen ) ein sogenanntes Paketlabel bzw. ein Datenblatt für eine Verbundanlage erstellt. Gas- und Ölheizkessel unterliegen der Konformitätsprüfung gemäß Richtlinie 92/42/EWG des Rates. Die Marktüberwachungsbehörden der Länder prüfen stichprobenartig Heizkessel auf Einhaltung der Anforderungen. Daten zu den Ergebnissen liegen der Bundesregierung nicht vor. 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erkenntnisse des Gutachtens „Einsparungen von Endenergie und CO2 beim Ersetzen alter Heizkessel durch Brennwertkessel“ im Auftrag des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e. V. vom März 2018, das die typischen CO2-Einsparungen beim Heizungstausch auf lediglich zwei bis 15 Prozent beziffert (vgl. www.bee-ev.de/ fileadmin/Publikationen/Studien/20180323_BEE_Gutachten_Einsparungen_ von_Endenergie_und_CO2_beim_Ersetzen_alter_Heizkessel_durch_ Brennwertkessel.pdf)? 10. Nimmt die Bundesregierung das genannte Gutachten zum Anlass, ihre Subventionspolitik bezüglich Öl- und Gasheizungen zu überprüfen, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung macht sich externe Gutachten und Stellungnahmen grundsätzlich nicht zu Eigen und bewertet diese auch nicht. Generell hängen Einsparungen , die sich beim Ersatz von alten Wärmeerzeugern ergeben, von sehr unterschiedlichen Faktoren ab, z. B. vom Altkessel selbst, von der Energieeffizienz des gesamten Gebäudes, von der Heizungsanlage insgesamt und den Möglichkeiten zur Steuerung und Regelung einer Anlage. Kurzfristige CO2-Einsparungen sind immer auch im Hinblick auf die langfristigen Investitionszyklen im Gebäude zu bewerten. Der Einsatz erneuerbarer Energien über Hybridsysteme (z. B. Brennwerttechnik mit Solaranlage oder Wärmepumpe) steigert das Energie- und CO2- Einsparpotenzial beim Austausch der Heizung. Um bei der Sanierung eine optimale Effizienzsteigerung und Senkung von Primärenergieverbrauch und CO2-Ausstoß zu erreichen reicht es nicht, nur den Heizkessel zu erneuern. Mindestens ebenso wichtig ist es, in Verbindung mit der Wärmeversorgung auch die Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fenster) zu optimieren. Aus diesem Grund setzt die Bundesregierung auch auf ganzheitliche Lösungen (ggf. schrittweise im Zuge eines individuellen Sanierungsfahrplans), wie die Förderung von Sanierungen zum Effizienzhausstandard. Je höher das umgesetzte Effizienzniveau ist, desto besser fällt die Förderung aus. Die anspruchsvollen Gebäude -Energieeffizienzklassen (ab KfW-Effizienzhaus 55/Passivhaus) sind hierbei ohne erneuerbare Energien nicht mehr zu realisieren. Des Weiteren unterstützt die Bundesregierung den Einsatz erneuerbarer Energien , auch für den Austausch von Heizungen gegen regenerative Technologien, intensiv und ebenfalls mit guter Marktakzeptanz über das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien am Wärmemarkt (MAP). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2758 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es für Bauherren günstiger ist, von Anfang an so zu bauen oder zu sanieren, dass später nicht noch einmal nachgerüstet werden muss, um künftige Auflagen für Energieeinsparung und Klimaschutz zu erfüllen? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, warum wird Heizungstechnik auf Basis fossiler Energien dennoch weiter staatlich gefördert? Aufgrund der Individualität unterschiedlicher Gebäude sowie der verschiedenen Situationen in welcher sich die Bauherren befinden, kann auf diese Frage keine pauschale Antwort erfolgen. Für den Neubaubereich gelten die derzeitigen Anforderungen der Energieeinsparverordnung an die Energieeffizienz von Gebäuden . Wer mit besserem Standard bauen möchte, kann z. B. eine Förderung im KfW-Programm Energieeffizient Bauen in Anspruch nehmen. In der Bestandsanierung sind umfassende energetische Sanierungen entsprechend der erreichten Gebäudeenergieeffizienz förderfähig, aber auch Einzelmaßnahmen zum Austausch veralteter, ineffizienter Gebäudeteile und Technologie gegen hocheffiziente Produkte. Zum einen durchlaufen Gebäude im Laufe ihrer Nutzungszeit mehrere Sanierungszyklen, so dass es im Zuge solcher erforderlichen Sanierungsmaßnahmen immer möglich und sinnvoll ist, zugleich das Gebäude weiter energetisch zu optimieren. Zum anderen gibt die Einzelmaßnahmenförderung einem Wohneigentümer die Möglichkeit, auch mit Rücksicht auf seine individuelle Lebensplanung und finanziellen Spielräume eine schrittweise, z. B. im Zuge eines individuellen Sanierungsfahrplans, aufeinander abgestimmte Sanierung des Gebäudes vorzunehmen. Insofern obliegt es dem Eigentümer, z. B. auf Grundlage einer umfassenden Energieberatung, darüber zu entscheiden, was zum gegebenen Zeitpunkt für ihn die optimale Lösung ist. 12. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland spätestens 2050 über einen klimaneutralen Gebäudebestand verfügt, wenn sie weiter Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe staatlich fördert? 14. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass in Brennwertheizungen künftig klimaunschädliche Brennstoffe genutzt werden? 15. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass in Hybridheizungen tatsächlich ein maßgeblicher Anteil erneuerbarer Energien vorrangig genutzt wird? 16. Hält die Bundesregierung an der Aussage im Klimaschutzplan 2050 (November 2016) fest, in dem es heißt, „die Bundesregierung wird daher die Austauschförderung für ausschließlich auf fossilen Energieträgern basierende Heiztechniken zum Jahr 2020 auslaufen lassen“? Falls nicht, wann genau will die Bundesregierung die Subventionszahlungen für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen beenden (bitte Jahr und Monat angeben)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2758 17. Wann dürfen nach Auffassung der Bundesregierung gemäß Pariser Klimaschutz -Abkommen, den eigenen Energie- und Klimazielen sowie dem Klimaschutzplan 2050 keine fossil beheizten Wärmeerzeuger mehr in Deutschland neu eingebaut werden? Die Fragen 12, 14 sowie 15 bis 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit der Energieeffizienzstrategie Gebäude hat die Bundesregierung gezeigt, dass ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand möglich ist. Hierfür sind ambitionierte Energieeffizienzsteigerungen, der direkte Einsatz erneuerbarer Energien sowie Sektorenkopplung notwendig. Der fossile Anteil im Energieträgermix muss daher sukzessive bis 2050 reduziert und der erneuerbare Anteil erhöht werden . Das BMWi hat dazu u. a. eine Förderstrategie für Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien beschlossen, mit der die Angebote der Beratungs - und Investitionsförderung neu geordnet und effektiver ausgerichtet werden . Im Zuge dessen ist geplant, z. B. das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien am Wärmemarkt (MAP) und das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zusammenzuführen und stringent auszugestalten. Bei der Umsetzung werden die Ziele des Klimaschutzplans 2050, die auch vom Koalitionsvertrag gestützt werden, entsprechend berücksichtigt. Dabei kann bei der Gestaltung des Übergangs von reiner fossiler Energienutzung hin zu regenerativen Energieträgern z. B. die Einbeziehung hocheffizienter Hybridtechnologien für einen begrenzten Zeitraum einen wichtigen Beitrag leisten. 13. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff Technologieoffenheit in der Wärmeerzeugung, und erstreckt sich die Maßgabe der Technologieoffenheit auch auf die verwendeten Brennstoffe? Das primäre Ziel ist, Deutschland gemäß den Beschlüssen zur Energiewende fit für die Zukunft zu machen. Dies verfolgen wir mit dem energiepolitischen Kompass aus Energieeffizienz, direkter Nutzung erneuerbarer Energien und Sektorenkopplung . Wie dies umgesetzt wird und welche Technologien eingesetzt werden, sollte aus Sicht der Bundesregierung innerhalb der gesetzten Anforderungen am Markt entschieden werden. Daher sind z. B. das Energieeinsparrecht und auch die Förderprogramme für den Wärmemarkt möglichst technologieoffen ausgestaltet. So werden in den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren Maßnahmen gefördert, die einen besseren energetischen Standard erfüllen, als die Energieeinsparverordnung (EnEV) mindestens vorgibt. Bei Einzelmaßnahmen sind die in der EnEV vorgegebenen Grenzwerte für Bauteile (max. U-werte) und bei Effizienzhäusern für Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (H’T Referenzgebäudeverfahren) maßgeblich. Bei Effizienzhäusern besteht weitgehende Wahlfreiheit, wie das angestrebte energetische Gesamt-Effizienzniveau erreicht wird. Die zur Umsetzung verwendete Technologie hängt letztlich davon ab, wie anspruchsvoll das Effizienzniveau ist, aber auch wie viel der Eigentümer investieren kann. 18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss in den Niederlanden, dass Neubauten nicht mehr mit Erdgas beheizt werden sollen (vgl. https://enervis.de/post-groningen-aera-schneller-als-erwartet/)? Angesichts des Erdbebens im Januar 2018 hat die niederländische Regierung diverse Maßnahmen, die in den Niederlanden ergriffen werden, angekündigt. Die Bundesregierung kommentiert die in dem Presseartikel angesprochene Maßnahme der Niederlande nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2758 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Hält die Bundesregierung es vor dem Hintergrund der sinkenden Produktion von L-Gas (L = Low calorific value) für sinnvoll, in den Gebieten, die bisher mit L-Gas versorgt werden, besondere Anreize oder ordnungspolitische Maßnahmen für den Umstieg auf erneuerbare Energien zu setzen, wie es die Niederlande durch das Verbot von Erdgasheizungen für Neubauten und den Ausstieg aus gasbasierten Heizsystemen in Bestandsgebäuden plant (vgl. https://enervis.de/post-groningen-aera-schneller-als-erwartet/)? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Marktraumumstellung werden die deutschen L-Gas-Gebiete auf H-Gas umgestellt. Verbrauchern, die bisher auf L-Gas angewiesen sind, wird daher auch in Zukunft Gas als Energieträger zur Verfügung stehen, ohne dass sie die Kosten der Umstellung auf H-Gas unmittelbar tragen. Verbraucher im L-Gas- Gebiet werden auch in Zukunft grundsätzlich mit Gasheizgeräten heizen können. Gleichwohl hat sich die Bundesregierung entschieden, den Verbrauchern im L- Gas-Gebiet einen technologieneutralen Anreiz zur Modernisierung ihrer Heizungsanlagen zu bieten. Die vom Netzbetreiber zu bewerkstelligende Umstellung von L- auf H-Gas erfordert eine technische Anpassung der Heizungsanlagen. Entscheidet sich der Verbraucher im Zuge der Marktraumumstellung, ein Neugerät (Heizung, Herd etc.) anzuschaffen, das nicht mehr angepasst werden muss, erhält er einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 100 Euro pro Gerät gegen den Netzbetreiber (vgl. im Einzelnen § 19a Absatz 3 EnWG). Dieser Kostenerstattungsanspruch ist technologieneutral und kann auch dann gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden, wenn sich der Verbraucher für einen Wechsel auf erneuerbare Energien entscheidet. Die Gasgerätekostenerstattungsverordnung sieht darüber hinaus einen weiteren Kostenerstattungsanspruch bis zu 500 Euro vor, falls eine Gasheizung technisch nicht an H-Gas angepasst werden kann. Auch dieser Anspruch ist technologieneutral . In beiden Fällen können für den Einbau einer hocheffizienten Heizung ergänzend die Förderangebote der KfW (Energieeffizient Sanieren) oder des BAFA (Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien am Wärmemarkt) in Anspruch genommen werden. Die jeweiligen Förderbestimmungen sind dabei einzuhalten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333