Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 12. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/278 19. Wahlperiode 14.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/89 – Ausfuhr von U-Booten nach Israel vor Ende von Korruptionsermittlungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der geheim beratende Bundessicherheitsrat hat im Juni 2017 die Ausfuhr von drei U-Booten des Rüstungskonzerns ThyssenKrupp Marine Systems GmbH nach Israel beschlossen („Bundesregierung genehmigt U-Boot-Deal“, SPIE- GEL ONLINE vom 30. Juni 2017). Die Bundesregierung will, wie schon bei den vorherigen Lieferungen, einen Zuschuss gewähren und ein Drittel der Kosten in Höhe von rund 1,5 Mrd. Euro übernehmen. Entsprechende Details sind in einem Memorandum of Understanding (MoU) mit der Regierung Israels niedergelegt , das vom Bundesministerium der Verteidigung am 23. Oktober 2017 gezeichnet wurde. Nach neuesten Berichten beträgt der deutsche Beitrag maximal 540 Mio. Euro („Bund zahlt bis zu 540 Millionen Euro für U-Boot-Deal mit Israel“, handelsblatt.de vom 23. Oktober 2017). Die Summe betreffe die Bundeshaushalte von 2018 bis 2027. Mit der hohen finanziellen Beteiligung bekenne sich Deutschland „unverändert zu seiner besonderen historischen Verantwortung für die Sicherheit des Staates Israel“ („Israel drängt Kanzleramt zur Zustimmung zum U-Boot-Deal“, ZEIT ONLINE vom 11. Oktober 2017). Allerdings hatte beispielsweise der ehemalige Verteidigungsminister Israels Mosche Ja’alon erklärt, aus militärischer Sicht seien die neuen U-Boote überhaupt nicht notwendig (http://gleft.de/1WF). Das MoU adressiert unter anderem Korruptionsvorwürfe . Grund sind Bestechungsvorwürfe gegen Ministerpräsident Benjamin Netanyahu sowie Berater und Vertraute des israelischen Regierungschefs . Bevor die U-Boote geliefert werden könnten, sollen Berichten zufolge sämtliche Ermittlungen eingestellt und alle Verdachtsmomente ausgeräumt sein, heißt es in § 10 des MoU („Deutschland beteiligt sich finanziell an U-Booten für Israel“, SPIEGEL ONLINE vom 23. Oktober 2017). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Oktober 2014 - 2 BvE 5/11 - und unterrichtet den Bundestag über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrates sowie die Eckdaten eines Ausfuhrgeschäftes, d.h. über Art und Anzahl der genehmigten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/278 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Güter, Endempfängerland, die beteiligten deutschen Unternehmen und das Gesamtvolumen . Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag bereits über alle im Jahr 2017 getroffenen abschließenden Genehmigungsentscheidungen, denen eine Befassung des Bundessicherheitsrates vorausgegangen ist, unterrichtet. Auf die entsprechenden Unterrichtungen gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates wird Bezug genommen. 1. Inwiefern trifft es wie vom „DER SPIEGEL“ berichtet zu, dass die Bundesregierung nach einer Lieferung von sechs U-Booten der „Dolphin“-Klasse dem Verkauf von drei weiteren U-Booten an Israel nur zustimmt und sich mit 540 Mio. Euro beteiligt, wenn sämtliche Ermittlungen eingestellt und alle Verdachtsmomente zu dem Auftrag aus dem Jahr 2016 ausgeräumt sind (spiegel.de vom 23. Oktober 2017, „Deutschland beteiligt sich finanziell an U-Booten für Israel“), also das formale Ende der Ermittlungen in Israel (oder sogar nach einer Anklageerhebung etwaige Urteile abgewartet) werden soll? Das am 23. Oktober 2017 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung des Staates Israel und der Bundesregierung über einen Finanzierungsbeitrag für die Beschaffung von drei U-Booten für die israelische Marine in Deutschland enthält eine Klausel zum Inkrafttreten des Abkommens. Danach tritt das Abkommen nach Erfüllung der jeweiligen nationalen Voraussetzungen in Kraft. Maßgebend ist der Tag des Eingangs der letzten Mitteilung bei der anderen Vertragspartei. 2. Sofern nicht das formale Ende der Ermittlungen in Israel (oder sogar nach einer Anklageerhebung etwaige Urteile abgewartet) werden soll, wie bestimmt sich dann der Zeitpunkt für das Eintreten der deutschen finanziellen Beteiligung? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Für welchen sicherheitspolitischen Zweck will Israel die U-Boote nach Kenntnis der Bundesregierung beschaffen? Nach Kenntnis der Bundesregierung sollen die Boote die in den Jahren 1999 und 2000 durch Israel beschafften U-Boote ersetzen. 4. Inwiefern hat die Bundesregierung vor ihrer Entscheidung zur Zustimmung zu dem Deal geprüft, ob die U-Boote wie vom ehemaligen Verteidigungsminister Israels Mosche Ja’alon erklärt aus militärischer Sicht überhaupt nicht notwendig sind (http://gleft.de/1WF)? Souveräne Entscheidungen der israelischen Regierung zur Deckung des materiellen Bedarfes der israelischen Marine werden durch die Bundesregierung nicht kommentiert. 5. Inwiefern hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bei ihrem Empfang des israelischen Präsidenten Reuven Rivlin am 1. September 2017 auch die finanzielle Unterstützung eines U-Boot-Deals behandelt (http://gleft.de/ 1WH)? Die Bundesregierung macht zu vertraulichen Gesprächen mit Regierungen anderer Staaten aus Staatswohlgründen keine Angaben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/278 6. Bei welchen Gesprächen mit Angehörigen der israelischen Regierung zum U-Boot-Deal waren auch Vertreter der ThyssenKrupp AG beteiligt? Die Bundesregierung macht zu vertraulichen Gesprächen mit Regierungen anderer Staaten aus Staatswohlgründen keine Angaben. 7. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die zu liefernden U-Boote Atomraketen abschießen können? Die U-Boote werden ohne Bewaffnung geliefert. Im Übrigen beteiligt sich die Bundesregierung nicht an Spekulationen über eine mögliche Bewaffnung der U-Boote durch Israel. 8. Sofern dies nicht möglich ist, was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob die U-Boote entsprechend modifiziert werden können bzw. sollen oder ob ThyssenKrupp Marine Systems GmbH dies technisch ausschließen kann? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann die Vertragsverhandlungen zwischen der Regierung des Staates Israel und der ThyssenKrupp AG abgeschlossen sein sollen? Nach Kenntnis der Bundesregierung finden derzeit keine Verhandlungen zwischen der Regierung des Staates Israel und der ThyssenKrupp Marine Systems GmbH über einen Bauvertrag statt. 10. Welche weiteren Bestimmungen enthält das „Memorandum of Understanding “ zu einem möglichen Rücktritt der Bundesregierung von dem Vertrag ? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Das Abkommen enthält keine Rücktrittsklauseln . 11. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, bis wann die ThyssenKrupp AG die Geschäftsbeziehungen zu ihrem Vertriebsrepräsentanten in Israel ausgesetzt hat (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13511)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13511 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zur Dauer der Aussetzung der Geschäftsbeziehungen zwischen der ThyssenKrupp AG und ihrem Vertriebsbeauftragten vor. 12. Welche Bundesbehörden wurden von der ThyssenKrupp AG für die Unterstützung einer internen Untersuchung in Deutschland angesprochen (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13511)? Die ThyssenKrupp AG hat nach vorliegenden Erkenntnissen keine Bundesbehörden wegen Unterstützung in der o. g. Angelegenheit angesprochen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/278 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über die Presseberichterstattung hinaus zu einem weiteren Korruptionsfall bei der Firma IAI Industrieroboter GmbH bekannt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13511), und inwiefern könnte dieser ebenfalls die Bundesregierung betreffen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Presseberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Es ist bislang nicht erkennbar, dass die Bundesregierung in dieser Angelegenheit betroffen sein könnte. 14. Für welchen sicherheitspolitischen Zweck will Israel nach Kenntnis der Bundesregierung vier Korvetten der Sa'ar-6-Klasse beschaffen, und inwiefern spielt dabei auch die Inbetriebnahme des Tamar-Gasfeldes im Mittelmeer eine Rolle? Nach Kenntnis der Bundesregierung dient die Beschaffung der Korvetten dem Aufbau maritimer Fähigkeiten zur Sicherung der exklusiv genutzten Wirschaftszone im Mittelmeer durch Israel. 15. Inwiefern hat die Bundesregierung vor ihrer Entscheidung zur Zustimmung zu dem Deal geprüft, ob die Korvetten, wie vom ehemaligen Verteidigungsminister Israels Mosche Ja’alon erklärt, aus militärischer Sicht überhaupt nicht notwendig sind (http://gleft.de/1WF)? Souveräne Entscheidungen der israelischen Regierung zur Deckung des materiellen Bedarfes der israelischen Marine werden durch die Bundesregierung nicht kommentiert. 16. Wie viele Drohnen welcher Gewichtsklasse können die Korvetten der Sa'ar- 6-Klasse nach Kenntnis der Bundesregierung aufnehmen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob der ehemalige israelische Verteidigungsminister Mosche Ja’alon dazu gedrängt wurde, eine internationale Ausschreibung für die Korvetten zu stoppen, damit die ThyssenKrupp Marine Systems GmbH zum Zuge kommt („Israel drängt Berlin zu U-Boot- Deal“, SPIEGEL ONLINE vom 11. Oktober 2017)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. 18. Inwiefern hat die Bundesregierung ihre Zahlung von bis zu 540 Mio. Euro für den U-Boot-Deal auch davon abhängig gemacht, ob die ThyssenKrupp bei dem Verkauf der Korvetten zum Zuge kommt, und welche Angaben enthält das „Memorandum of Understanding“ zur Lieferung der Schiffe? Das Abkommen über einen finanziellen Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Beschaffung von Verteidigungssystemen für Israel vom 22. Dezember 2014 enthält keine Klauseln über weitere Beschaffungen durch den Staat Israel. Ansonsten legt das Abkommen fest, dass aus diesem keine Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages für die Verteidigungssysteme zwischen der Regierung des Staates Israel und der Firma ThyssenKrupp Marine Systems erwächst . Eine kausale Verbindung zwischen der Beschaffung von Korvetten und U-Booten besteht somit nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/278 19. Mit welchen weiteren Einheiten welcher Länder hat die Bundeswehr im israelischen Manöver „Blue Flag“ trainiert (http://gleft.de/1XN)? Im Rahmen der israelischen Übung BLUE FLAG 2017 trainierte die Luftwaffe mit Einheiten des Gastgebers sowie weiterer Staaten wie Frankreich, Griechenland , Indien, Polen und den Vereinigten Staaten von Amerika. a) Wie viele deutsche Soldaten nahmen mit welchen Flugzeugen an der Veranstaltung teil? Es nahmen 120 deutsche Soldaten mit EUROFIGHTER an der Übung teil. b) Welche Szenarien wurden dabei geprobt, und in welchen Lufträumen fanden die Flüge statt? Anhand generischer Szenarien wurden in der Übung gemeinsame Luftoperationen geprobt. Die Übung fand in Übereinstimmung mit der völkerrechtlichen Haltung der Bundesregierung statt. Im Luftraum über den von Israel seit 1967 besetzten Gebieten fanden keine Flüge statt. 20. Was ist der Bundesregierung über in israelischen Medien thematisierte Pläne der israelischen Regierung, der Exportkontrollstelle des dortigen Verteidigungsministeriums (DECA) bzw. der Knesset bekannt, die Waffenexportrichtlinien dahingehend zu ändern, dass Cyberwaffen, Anti-Terror-Abwehrsysteme , elektrooptische Geräte und militärische Trainings leichter genehmigt werden können (http://gleft.de/1XG)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die über die in der angegebenen Quelle enthaltenen hinausgehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333