Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2792 19. Wahlperiode 14.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Michel Brandt, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2159 – Kooperation mit Ägypten im Bereich von Migration und Grenzüberwachung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 27. August 2017 haben die Regierungen Ägyptens und Deutschlands eine politische Vereinbarung zur „Zusammenarbeit im Migrationsbereich“ geschlossen (Quellen hier und im Folgenden: Bundestagsdrucksachen 19/1981, 19/1753). Die ägyptischen Interessen werden darin beschrieben als „Bekämpfung illegaler Migration, Bekämpfung krimineller Schmuggler, sowie mehr Bemühungen zur Verhinderung illegaler Abfahrten von ägyptischen Küsten, Verhinderung illegaler Transit-Migration, insbesondere über die Landgrenze nach Libyen, Rückkehr von in Ägypten festgestellten Migranten ohne ein Aufenthaltsrecht in Ägypten in ihre Herkunftsländer, Unterbringung von Personen, die nach ägyptischen Regelungen internationalen Schutz bedürfen und Rücknahme illegal in Deutschland aufhältiger ägyptischer Staatsangehöriger, entsprechend den internationalen Verpflichtungen beider Länder“. Der „Migrationsdialog“ ist der Bundesregierung zufolge „als offener Prozess angelegt, in dessen Rahmen eine Einigung beider Seiten auf Umsetzungsmaßnahmen in den vereinbarten Kooperationsbereichen angestrebt wird“. Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller geht es in dem anschließend begonnenen „Migrationsdialog“ vor allem darum, möglichst viele Menschen von der Überfahrt in die reichen Länder der Europäischen Union abzuhalten. Ägypten wird vor allem dabei unterstützt, seine Grenzen zu sichern und aus Deutschland Abgeschobene zurückzunehmen. Geplant ist eine bilaterale polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe, mit der die ägyptische Grenzpolizei in „ihren Kernkompetenzen (Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, Überwachung der Grenzen etc.) gestärkt werden“ soll. Derzeit führt die Bundesregierung „Abstimmungen mit der ägyptischen Seite“ zum Fähigkeitsaufbau der Grenzpolizei durch, die mittels erhöhter polizeilicher Aufbauhilfe „in ihren strategischen, operativen und rechtstaatlichen Kompetenzen gestärkt werden soll“. Ägypten habe eine „Bedarfsliste an technischer Ausstattung“ vorgelegt, deren Prüfung andauert. Hinter dem Aufbau eines „Migrationsberatungszentrums“ verbirgt sich aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller wie im Niger eine Schaltstelle zur Rücknahme von Abgeschobenen und zur Verbreitung von Abschottungsrhetorik („aufklärende Kommunikation zu Flucht und Migration in Ägypten“). Von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2792 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode deutscher Seite wird das „Migrationsberatungszentrum“ von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt. Die GIZ hat hierfür bereits „Gespräche“ mit dem ägyptischen Ministerium für Investitionen und Internationale Zusammenarbeit aufgenommen. „Umsetzungsmodalitäten“ würden noch geprüft, weitere ägyptische Stellen im Laufe des Prozesses miteinbezogen. Schließlich will die Bundesregierung verlässliche Verfahren zur Identifizierung ausreisepflichtiger ägyptischer Staatsangehöriger und zur anschließenden Ausstellung von Passersatzpapieren innerhalb verlässlicher Fristen entwickeln. Ziel ist die Vereinbarung einer „Regelung mit der ägyptischen Seite“ mit einheitlichen Verfahrensgrundsätzen. Die Bundesregierung hat hierzu bereits im Jahr 2017 einen Entwurf an die ägyptische Regierung übermittelt, über den jedoch noch nicht entschieden wurde. Zuletzt wurden neun ägyptische Staatsangehörige nach Ägypten abgeschoben und dabei von 35 Angehörigen der Bundespolizei begleitet. Weitere Abschiebungen seien geplant. Auch die Europäische Union hat in einer hochrangigen Sitzung unter Beteiligung von EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos im Dezember 2017 einen „Migrationsdialog“ mit Ägypten begonnen. Ziel ist die engere Zusammenarbeit mit den EU-Agenturen Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) und das Europäische Polizeiamt Europol, die auch an dem „Migrationsdialog “ teilnehmen. Auch dort geht es um „Rückkehr, Rückübernahme und Reintegration“. 1. Von welchen deutschen und ägyptischen Behörden wird die „bilaterale polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe“, mit der die ägyptische Grenzpolizei in „ihren Kernkompetenzen (Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs, Überwachung der Grenzen etc.) gestärkt werden“ soll, behandelt und beraten? Die Bundespolizei führt in den Bereichen des Grenzschutzes, der Luftsicherheit sowie der maritimen Aufgaben Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe zugunsten ägyptischer (Grenz-) Polizeibehörden durch. 2. Mit welchen Ministerien führt die Bundesregierung „Abstimmungen mit der ägyptischen Seite“ zum Fähigkeitsaufbau der Grenzpolizei durch? Im Rahmen der bundespolizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe stimmt sich die Bundesregierung mit dem ägyptischen Innenministerium und dem Ministerium für zivile Luftfahrt ab. 3. Worin bestehen die für den Fähigkeitsaufbau der Grenzpolizei benötigten „strategischen, operativen und rechtstaatlichen Kompetenzen“ im Einzelnen ? Die bundespolizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe erstreckt sich im Einzelnen auf die grenzpolizeilichen Bereiche der Grenzkontrolle/-überwachung sowie der Dokumenten- und Urkundensicherheit. Hinsichtlich der Luftsicherheitsaufgaben geht es um den Bereich der Luftsicherheitskontrolle, insbesondere technische Ausstattung und damit verbundene Schulungsmaßnahmen. Die maritimen Aufgaben der ägyptischen Grenzpolizei werden durch Maßnahmen der Einsatzmobilität , unter anderem Streifenfahrzeuge für den Küstenbereich, unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2792 4. Wann und wo hat die ägyptische Regierung eine „Bedarfsliste an technischer Ausstattung“ vorgelegt? a) Welche konkrete Ausstattung wird darin nachgefragt (bitte vollständig ausweisen und auch Stückzahlen angeben)? b) Wann soll die Prüfung der „Bedarfsliste“ nach gegenwärtigem Stand abgeschlossen sein? Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet. Die ägyptische Botschaft hat eine Bedarfsliste im Nachgang zu einer Besprechung deutscher und ägyptischer Delegationen am 14. Februar 2017 übermittelt. Die bundespolizeiliche Ausstattungshilfe zugunsten ägyptischer (Grenz-)Polizeibehörden befindet sich gegenwärtig im Prüfungs- und Planungsprozess und wird mit den ägyptischen Behörden abgestimmt. Mit Blick auf den noch nicht abgeschlossenen Abstimmungsprozess können zu den Inhalten der Bedarfsliste keine Angaben gemacht werden. 5. Inwiefern sind die beiden Geheimdienste GIS und NSA (Staatssicherheitsdienst ) in den „Migrationsdialog“ oder andere Zusammenarbeitsformen hinsichtlich der deutschen Beihilfe zur Migrationskontrolle eingebunden? Welche Ausstattungs- oder Ausbildungshilfen oder sonstigen Zusammenarbeitsformen sind in diesem Kontext für die Dienste anvisiert? Die Beantwortung der Frage 5 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen . Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst besonders schutzwürdig . Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage . Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden separat übermittelt.* 6. Wo soll das „Migrationsberatungszentrum“ nach gegenwärtigem Stand errichtet werden? Über den Standort ist noch nicht abschließend entschieden worden, die tendenzielle Präferenz für ein Migrationsberatungszentrum ist Kairo. 7. Welche „Umsetzungsmodalitäten“ haben die GIZ oder das BMZ hierzu vorgeschlagen ? Es findet derzeit ein Austausch mit den ägyptischen Stellen statt, um die Umsetzungsmodalitäten für die Funktionen des Migrationsberatungszentrums näher zu bestimmen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2792 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das bisherige Konzept des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sieht folgende Aufgaben vor: Information über Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem ägyptischen Arbeitsmarkt sowie über Möglichkeiten der regulären Migration nach Deutschland, Aufklärung über die Gefahren der irregulären Migration und erste Anlaufstelle für Rückkehrer aus Deutschland und aus Drittländern. a) Welche eigenen Vorschläge oder Änderungsvorschläge hat das ägyptische Ministerium für Investitionen und Internationale Zusammenarbeit hierzu gemacht? Eigene erste Vorschläge wurden bisher vom „Ministry of State for Emigration and Egyptian Expatriates Affairs“ (MSEEEA) unterbreitet. Hierzu findet ein Austausch mit dem MSEEEA und anderen relevanten Stellen statt. Das MSEEEA sieht vergleichbare Funktionen wie das BMZ für das Migrationsberatungszentrum vor. Es wird weiter auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. b) Wann soll die Prüfung nach gegenwärtigem Stand abgeschlossen sein? Die Umsetzungsmodalitäten werden im kontinuierlichen Austausch gemeinsam mit den ägyptischen Stellen geprüft und bis zur Eröffnung des Migrationsberatungszentrums schrittweise abgestimmt. c) Welche weiteren ägyptischen Stellen werden nach gegenwärtigem Stand miteinbezogen? Neben dem ägyptischen “Ministry of Investment and International Cooperation” (MIIC) wurden bisher auch das “Ministry of Education” (MoE) und das “Ministry of State for Emigration and Egyptian Expatriates Affairs” (MSEEEA) mit einbezogen . Weitere ägyptische Stellen werden bei Bedarf im Laufe des Prozesses involviert . 8. Welche Vorschläge zur Entwicklung eines verbindlichen Verfahrens zur Identifizierung ausreisepflichtiger ägyptischer Staatsangehöriger und zur anschließenden Ausstellung von Passersatzpapieren hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung Ägyptens vorgelegt? a) Welche Fristen sind in dem deutschen Vorschlag enthalten? b) Wie hat sich die ägyptische Regierung hierzu positioniert? c) Aus welchem Grund wurde ein im Jahr 2017 an die ägyptische Regierung übermittelter Entwurf noch nicht entschieden? Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung gibt zu laufenden Verhandlungen keine Auskunft. 9. Welche weiteren Abschiebungen nach Ägypten sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit geplant, und von welchen Flughäfen sollen diese nach gegenwärtigem Stand erfolgen? Für die Planung und Durchführung von Rückführungsmaßnahmen sind die Landesbehörden zuständig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2792 10. Worin besteht aus Sicht der Bundesregierung die gegenwärtige „Herausforderung “ für die ägyptische Regierung bei der Bekämpfung des Terrorismus (Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Ägypten befindet sich weiter im Zielspektrum islamistischer Terrorgruppierungen . Seit dem Jahr 2013 kam es häufiger zu Anschlägen, besonders im Nordsinai und auf ägyptische Sicherheitskräfte. Im Jahr 2017 fanden weiterhin Anschläge auf Moscheen und Kirchen sowie auf Touristen statt. 11. In welchen Einzelfällen, in denen geprüft wurde ob „[ägyptische] Teilnehmer für Kooperationsmaßnahmen geeignet sind“, verlief diese zu deren Ungunsten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Die Bewerbung eines Kandidaten für das Stipendiatenprogramm des Bundeskriminalamts 2017/2018 wurde aufgrund der fehlenden fachlichen Qualifikation des Bewerbers abgelehnt. Weitere Fälle im Sinne der Anfrage gab es nicht. a) Aus welchen „menschenrechtlichen Bedenken“ wurden von der Bundespolizei , dem Bundeskriminalamt oder dem Bundesnachrichtendienst Maßnahmen im Bereich der Sicherheitszusammenarbeit abgesagt (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Auf Antwort der Bundesregierung zu Frage 20b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13688 wird verwiesen. b) Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung davon ab, ägyptischen Behörden „spezifische Menschenrechtsseminare“ anzubieten (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7c auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Der Schutz der Menschenrechte ist ein Leitprinzip deutscher Außen- und Entwicklungspolitik ; dementsprechend ist das Thema Menschenrechte wesentlicher Bestandteil jeder einzelnen Kooperationsmaßnahme der Bundesregierung. c) Wo hat die Bundesregierung in Ägypten in den letzten zwei Jahren „Handlungsspielräume für die Verbesserung der Menschenrechte“ gesehen , und wie wurde sie „entsprechend aktiv“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 7c auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Die Bundesregierung ist in vielen Menschenrechtsbereichen aktiv und spricht Menschenrechtsverletzungen regelmäßig mit Vertretern der ägyptischen Regierung an. Infolge der Erklärung des Jahres 2017 zum „Jahr der Frau“ durch die ägyptische Regierung haben sich besonders in diesem Bereich zuletzt Handlungsspielräume eröffnet, die die Bundesregierung durch Projektbeiträge wie etwa im Bereich der Stärkung von Frauen und Mädchen gegen sexuelle Belästigung mitgestaltete . Im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit besteht eine Zusammenarbeit mit dem Nationalen Menschenrechtsrat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2792 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Aus welchem Grund haben das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei und das Zollkriminalamt seit Inkrafttreten des Sicherheitsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten am 30. Juli 2017 noch keine Daten, Informationen bzw. Personalien mit ägyptischen Behörden ausgetauscht (Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Auf welche andere Art und Weise haben die deutsche und die ägyptische Seite von dem Sicherheitsabkommen Gebrauch gemacht? Im Rahmen des Sicherheitsabkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung Ägyptens hat kein Austausch von Daten, Informationen bzw. Personalien stattgefunden, weil das Sicherheitsabkommen selbst keine unmittelbare Rechtsgrundlage für einen Informationsaustausch darstellt. Wie bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1812 ausgeführt, erfolgt der im Sicherheitsabkommen geregelte Datenaustausch vielmehr nach Maßgabe des jeweiligen innerstaatlichen Rechts der Vertragsparteien und einer dort vorgesehenen Prüfung im Einzelfall. Vor diesem Hintergrund tauscht das Bundeskriminalamt im Einzelfall personenbezogene Daten mit ägyptischen Behörden unter den Vorgaben des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten aus, so auch nach Inkrafttreten des genannten Abkommens. Zollkriminalamt und Bundespolizei hingegen wurden seit dem 1. August 2017 weder mittels entsprechender Ersuchen von ägyptischer Seite um Unterstützung gebeten, noch haben sie selbst Unterstützungsersuchen an die ägyptischen Behörden gerichtet. Bezüglich der durchgeführten Maßnahmen wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Quartalsanfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland auf Bundestagsdrucksachen 19/115, 19/892 sowie 19/2142 verwiesen. 13. Aus welchem Grund ist der Posten eines „europäischen Migrationsverbindungsbeamten “ nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht vom Europäischen Auswärtigen Dienst besetzt worden? Für die Besetzung des Postens eines europäischen Migrationsverbindungsbeamten ist der Europäische Auswärtige Dienst zuständig. Eine rasche Besetzung des Postens wird weiterhin angestrebt. 14. Was ist der Bundesregierung über Folter von aus politischen Gründen Inhaftierten bekannt (Bericht von Amnesty International „Egypt: The use of indefinite solitary confinement against prisoners amounts to torture“ vom 7. Mai 2018)? a) In welchen ägyptischen Gefängnissen ist dies der Bundesregierung bekanntgeworden ? b) Inwiefern hat sie dies gegenüber der ägyptischen Regierung angesprochen ? Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind der zitierte Bericht sowie weitere Berichte von nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen über eine sich verschlechternde Menschenrechts-situation in Ägypten bekannt. Am 14. März 2018 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2792 hat die Bundesregierung gegenüber Ägypten ihre Sorge über die steigende Zahl der Berichte über Folter in einer Stellungnahme unter „Item 4“ im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum Ausdruck gebracht. Vorbemerkung zu den Fragen 15, 16 und 17 Weitergehende als die nachstehenden Angaben lassen Rückschlusse zu Unternehmen zu, was dem Schutz der Grundrechte Dritter einschließlich ihrer schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegensteht. Der Berichtszeitraum für die nachfolgend aufgeführten Genehmigungen umfasst aus statistischen Gründen das gesamte Jahr 2017 (1. Januar bis 31. Dezember 2017) und unterscheidet sich damit vom Berichtszeitraum 1. Januar bis 15. November 2017 der zitierten Bundestagsdrucksachen. 15. Welche Soft- und Hardware welcher Hersteller entfiel auf die 13 Genehmigungen zur Ausfuhr gelisteter Güter auf die Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit, „davon 6 Genehmigungen explizit für Software“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/1812)? Die Bundesregierung hat 2017 folgende Genehmigungen für Ausfuhren nach Ägypten erteilt: Listenposition Bezeichnung Software Anzahl Genehmigungen 5A002A1 Systeme, Ausrüstung und Bestandteile für die digitale Kryptotechnik Nein 8 5A002A2 Systeme für Kryptotechnik (digitale Kommunikationsoder Netzwerksysteme) Nein 1 5D002A Software für Informationssicherheit Ja 3 5D002C1 Software für Informationssicherheit Ja 2 5D902 Software für 5A902-Ausrüstung Ja 1 16. Welche „Güter des Anhang III der Anti-Folter-Verordnung im Wert von 298 400 Euro“ von welchen Herstellern wurden im Jahr 2017 nach Ägypten genehmigt (Bundestagsdrucksache 19/333)? Die Bundesregierung hat 2017 folgende Genehmigungen für Ausfuhren nach Ägypten erteilt: Listenposition Bezeichnung Anzahl Genehmigungen F3A1 Thiopental oder Thiopentalnatrium 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2792 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Welche „95 Genehmigungen für Dual-Use-Güter im Wert von 5 321 490 Euro“ von welchen Herstellern wurden im Jahr 2017 erteilt (Bundestagsdrucksache 19/333)? Die Bundesregierung hat 2017 folgende Genehmigungen für Ausfuhren nach Ägypten erteilt: Listenposition Bezeichnung Anzahl Genehmigungen 0C003 Deuterium 3 0D001 Datenverarbeitungssoftware 1 1A004A Schutz- und Nachweisausrüstung 1 1A004B Schutz- und Nachweisausrüstung 1 1A004C Schutz- und Nachweisausrüstung 1 1A004D Schutz- und Nachweisausrüstung 1 1B118A Durchlaufmischer 3 1C011A Metalle und Verbindungen 1 1C230 Beryllium 1 1C350 Chemikalien (Ausgangsstoffe für Toxine) 23 1C351 human- und tierpathogene Erreger 3 2A226 Ventile 1 2B001A Werkzeugmaschinen 1 2B001B1 Werkzeugmaschinen 1 2B201A Werkzeugmaschinen 8 2B350D chemische Herstellungseinrichtungen 3 2B350G1 chemische Herstellungseinrichtungen 16 2B350G2 chemische Herstellungseinrichtungen 1 2B350I chemische Herstellungseinrichtungen 5 2B351A Detektoren 1 2B352D Ausrüstung zur Handhabung biologischer Stoffe 3 2D002 Software für elektronische Bauteile 3 2E301 Technologie für chemische Herstellungseinrichtungen 1 3A225 Frequenzumwandler 1 3A231 Neutronengeneratoren 2 5A002A1 Kryptotechnik 7 5D002A Software f. d. Informationssicherheit 3 5D002C1 Software f. d. Informationssicherheit 2 6A003B4 Kameras 1 8A002A Meeres- und schiffstechnische Systeme 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2792 18. Welche „insgesamt 37 Genehmigungen für Rüstungsgüter der Ausfuhrliste Teil I A [Ausrüstungen, die auch militärisch relevant sein könnten] im Gesamtwert von 428 381 496 Euro“ wurden im Jahr 2017 erteilt (Bundestagsdrucksache 19/333)? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. Vom 1. Januar bis zum 15. November 2017* hat die Bundesregierung folgende 37 Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern der Ausfuhrliste Teil I A im Gesamtwert von 428 381 496 Euro nach Ägypten erteilt: AL-Position Anzahl der Genehmigungen Wert in Euro A0004 6 114.246.828 A0005 3 29.183 A0006 1 ** A0008 1 ** A0009 4 308.868.717 A0010 13 3.586.355 A0011 4 512.168 A0015 1 ** A0016 4 918.222 A0021 2 13.497 Gesamt 37 428.381.496 * Der Zeitraum der Antwort bezieht sich auf die in der Frage genannte Drucksache. ** Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts , geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). Eine Genehmigung kann Güter mehrerer AL-Positionen enthalten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2792 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Was ist der Bundesregierung über die Praxis willkürlicher Erschießungen durch ägyptische Sicherheitsbehörden bekannt (https://twitter.com/3arabawy/ status/993752015762321409, www.middleeasteye.net/news/leaked-videoshows -egyptian-soldiers-executing-detainees-sinai-829246387)? a) Welche Fälle sind ihr hierzu in den Jahren 2017 und 2018 bekannt geworden ? Der Bundesregierung sind entsprechende Berichte bekannt, sie kann die enthaltenen Informationen jedoch nicht verifizieren und verfügt dazu über keine eigenen Erkenntnisse. b) Inwiefern hat sie dies gegenüber der ägyptischen Regierung angesprochen ? Am 14. März 2018 hat die Bundesregierung gegenüber Ägypten ihre Sorge über die berichteten Fälle von außergerichtlichen Tötungen in einer Stellungnahme unter „Item 4“ im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum Ausdruck gebracht . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333