Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2797 19. Wahlperiode 14.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel, Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2293 – Pläne der Bundesregierung im Bereich der Gemeindeverkehrsfinanzierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit 1971 gewährt der Bund mit dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Grundlage dafür war bis 2006 der Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes (GG) a. F. Im Zuge der Föderalismusreform I und einer entsprechenden Änderung des Artikels 104a schaffte die Bundesregierung 2006 mit Artikel 125c Absatz 2 GG eine Übergangsregelung, um Förderprogramme bis zum Jahr 2019 fortführen zu können (siehe: www.bundestag.de/blob/ 480118/a46abbfb95801d0015e0d57b7514fed1/wd-4-109-16-pdf-data.pdf). Durch die Gesetzesänderung vom 13. Juli 2017 wurde es möglich, Bundesförderprogramme auch nach 2019 fortzuführen. Im selben Zuge fror die Bundesregierung die Finanzmittel auf 332,6 Mio. Euro bis zum Jahr 2025 ein (Bundesprogramm für die Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 6 Absatz 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Bonn: 2017). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist nun geplant „die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bis 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro [zu] erhöhen und danach jährlich dynamisiert für Aus- und Neubaumaßnahmen zur Verfügung [zu] stellen.“ Entsprechend diesem Vorhaben plant die Bundesregierung derzeit eine erneute Grundgesetzänderung, die eine Erhöhung der Mittel ermöglichen soll (www.bundesregierung.de/Content/DE/ Artikel/2018/05/2018-05-02-finanzbeziehungen.html?nn=434518). Nicht nur die Höhe der Mittel, auch der Kreis der förderfähigen Vorhaben sowie die Voraussetzung der finanziellen Förderung standen in der Vergangenheit in der Kritik (vgl. www.staedtetag.de/presse/beschluesse/079184/index.html). Unklar ist, inwiefern die Bundesregierung neben einer Erhöhung der Mittel auch eine Überarbeitung dieser Förderkriterien plant. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2797 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche dringenden Erfordernisse liegen aus Sicht der Bundesregierung vor, die Verkehrsverhältnisse in Kommunen grundlegend zu verbessern, insbesondere vor dem Hintergrund spezifischer Umweltschutzziele (Luft, Flächenverbrauch , Lärm), städtischer Verdichtung, demographischem Wandel, Verkehrssicherheitszielen sowie Klimaschutzanforderungen? Planung, Organisation und Finanzierung des ÖPNV liegen in der Zuständigkeit der Länder. Die Förderung des ÖPNV durch den Bund erfolgt vor dem Hintergrund verkehrspolitischer Ziele und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes. Der Bund unterstützt die Länder dabei zurzeit mit rd. 9 Mrd. Euro pro Jahr auf Grundlage der Entflechtungsmittel, des Regionalisierungsgesetzes und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes . Damit gewährleistet der Bund, dass den genannten Zielen Rechnung getragen wird. 2. Welche Projekte wurden seit 2008 mit GVFG-Mitteln gefördert (bitte nach Projektname, Datum des Förderantrags, Datum der Förderbewilligung, Datum des Baubeginns, Datum des (voraussichtlichen) Bauabschlusses, Förderhöhe , Kommune und Bundesland aufschlüsseln)? Die für die Gewährung von Bundesfinanzhilfen maßgeblichen Daten sind in der nachstehenden Tabelle zusammengestellt. Angegeben sind das Datum der ersten endgültigen Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm (Kategorie a), die Förderhöhe insgesamt und die im Zeitraum 2008 bis 2016 zur Verfügung gestellten Bundesfinanzhilfen. Die Beträge für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Bezeichnung des Vorhabens Datum der ersten Programmaufnahme Bundesfinanzhilfen (BFH) insgesamt in Mio. € BFH verausgabt im Zeitraum 2008 bis 2016 in Mio. € Schleswig-Holstein AKN, Kaltenkirchen – Landesgrenze (-Hamburg-Eidelstedt) 05.07.1996 35,737 10,069 Hamburg S-Bahn Hamburg Flughafenanbindung Fuhlsbüttel 03.12.2000 143,405 31,192 AKN Hamburg-Eidelstedt – Landesgrenze (-Kaltenkirchen) 08.05.2000 40,607 8,366 Hamburg, U 4 Hafencity 23.05.2006 149,234 123,432 Hamburg, Verlängerung der U4 bis zu den Elbbrücken 30.09.2013 75,751 30,409 Niedersachsen Hannover, Stadtbahn Lahe – Altwarmbüchen/Misburg – Hemmigen Süd 16.07.2004 56,867 14,367 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2797 Bezeichnung des Vorhabens Datum der ersten Programmaufnahme Bundesfinanzhilfen (BFH) insgesamt in Mio. € BFH verausgabt im Zeitraum 2008 bis 2016 in Mio. € Bremen Bremen Straßenbahn, Bismarckstr – Hollerallee -Borgfeld-Lilienthal-Falkenberg 18.10.1995 69,212 20,857 Bremen, Integrierter Schienenausbau Bremen 21.08.2006 63,502 29,158 Nordrhein-Westfalen Stadtbahn Rhein-Ruhr, 1. BA Mülheim – Schloss Broich Speldorf Kirche 28.09.1994 15,326 1,455 Stadtbahn Rhein-Sieg, Köln Mülheim – Rampe Buchheim 24.09.1990 127,452 17,196 Stadtbahn Rhein-Ruhr, Bochum Rampe Bessemerstr. – Lohring 23.07.2002 31,087 0,589 Düsseldorf, Kabinenbahn Flughafen 28.10.2002 11,741 1,566 Stadtbahn Rhein-Sieg, Köln Vorgebirgsbahn 08.05.1984 62,224 4,963 Stadtbahn Rhein-Sieg, Nord-Süd-Stadtbahn Köln 03.06.2002 510,422 205,353 Köln Stadtbahn Linie 1, Junkersdorf – Bonnstr. 05.12.2003 52,638 4,625 Stadtbahn Rhein-Ruhr, Düsseldorf, Kölnerstr. – Werstenerstr. 28.08.2000 24,849 1,973 Bielefeld, Stadtbahn Universität 25.08.2000 65,714 4,490 Stadtbahn Rhein-Ruhr, Düsseldorf, Wehrhahnlinie 06.11.2007 281,359 246,677 Region Aachen, Reaktivierung Euregionetz 30.11.2007 53,738 29,015 Stadtbahn Rhein-Ruhr, Dortmund BA S-Ost 19.11.2002 48,017 6,763 Stadtbahn Rhein-Ruhr, Dortmund BA S-West 19.11.2002 28,395 6,560 Stadtbahn Rhein-Sieg, Bonn Wurzerstr. – Bf Bad Godesberg Stadthalle 15.10.1986 89,943 25,181 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2797 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bezeichnung des Vorhabens Datum der ersten Programmaufnahme Bundesfinanzhilfen (BFH) insgesamt in Mio. € BFH verausgabt im Zeitraum 2008 bis 2016 in Mio. € Hessen S-Bahn Rhein-Main, 4-gleisiger Ausbau Frankfurt – Bad Vilbel – Friedberg 09.11.2010 143,766 3,391 S-Bahn Rhein-Main Flughafen Gateway Gardens 26.03.2016 128,035 14,973 Nahverkehrsstufe Rhein-Neckar 2. Baustufe 08.09.2015 16,606 2,486 Frankfurt Stadtbahn Bockenheimer Warte – Niedereschbach 03.12.2008 84,898 28,652 Frankfurt Stadtbahnerschließung Europaviertel 21.11.2016 125,545 3,600 Kassel Regio Tram 15.04.2004 6,000 21,975 Rheinland-Pfalz Nahschnellverkehr Rhein Neckar 2. Baustaufe 11.11.2006 69,501 13,262 Nahschnellverkehr Rhein Neckar Neustadt – Ludwigshafen (1. Baustufe) 23.12.1996 40,333 26,026 Mainz, Straßenbahn Mainz Hbf – Lerchenberg 24.09.2013 43,701 36,606 Baden-Württemberg Karlsruhe, Stadtbahn, Innenstadterschließung 08.12.2008 300,032 264,156 S-Bahn Breisgau Anteil SWEG 03.12.2013 43,015 7,220 Stuttgart, Nördliche Diagonallinie, Linie U 13 20.11.1996 38,483 0,268 Stuttgart, Stadtbahn, Tal-Linie Hölderlinplatz – Berliner Platz – Neugereut 03.11.2000 49,492 3,153 Mannheim, Stadtbahn, Strecke Mannheim Nord 05.09.2013 38,082 30,510 Heilbronn, Stadtbahn, Eppingen – Heilbronn – Öhringen 10.11.1998 88,740 5,008 Karlsruhe, Stadtbahn, Murgtalstrecke, Ettingen, Rastatt -Freudenstadt 06.12.2000 91,166 5,884 Heilbronn, Stadtbahn, Stadtgebiet Heilbronn (2. Ausbaustufe Nordast) 09.11.2012 56,253 50,518 Stuttgart Stadtbahn Neubaustrecke Linie U 12/U15 05.07.2005 78,404 40,490 Freiburg, Stadtbahn nördliche Stadtteile 25.06.2008 18,789 15,377 Freiburg, Stadtbahnerweiterung Stadtbahn Vauban, Neue Messe 02.12.2004 58,907 20,807 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2797 Bezeichnung des Vorhabens Datum der ersten Programmaufnahme Bundesfinanzhilfen (BFH) insgesamt in Mio. € BFH verausgabt im Zeitraum 2008 bis 2016 in Mio. € Stuttgart, U 12 – Hbf – Remseck 10.07.2009 106,312 88,059 S-Bahn Stuttgart S 60 Böblingen – Renningen 29.06.200 69,780 49,492 Stuttgart Stadtbahn Netzerweiterung Talquerlinie 07.12.2007 92,315 34,700 Verlängerung der Straßenbahnlinie D (Tram) von Straßburg nach Kehl 06.12.2013 20,251 7,257 Zweigleisiger Ausbau Strecke Schriesheim – Weinheim 18.08.2010 32,165 23,546 Ulm Straßenbahn Neu-Ulm 15.04.2015 66,098 32,247 Ausbau Infrastruktur Elsenztal und Schwarzbachtal 19.02.2008 45,524 40,704 Bayern S-Bahn München, Flughafenbahn Ismaning 23.04.1985 121,633 1,769 S-Bahn Nürnberg, 1. Baustufe 27.03.1992 304,457 0,516 S-Bahn München, Park and Ride Anlagen 3. Vertrag 15.07.1991 9,203 0,320 U-Bahn Nürnberg, BA 3,1 Stadthalle Fürth-Hardthöhe 11.10.2000 59,054 1,400 S-Bahn Nürnberg, Nürnberg – Ansbach 10.09.2008 41,993 34,399 Nürnberg S-Bahn, 2. Baustufe, Bamberg – Nürnberg Hbf 11.12.2009 25,680 21,859 Nürnberg S-Bahn, 2. Baustufe, Lauf – Hartmannshof 04.06.2007 92,818 63,379 Nürnberg S-Bahn, 2. Baustufe, Nürnberg Hbf- Neumarkt 09.12.2009 30,120 25,996 S-Bahn München Flughafenspange Neufahrn 18.07.1996 85,342 6,507 München, S-Bahn, Erdinger Ringschluss 09.05.2014 102,411 21,377 München U 3 Nord 19.11.2003 101,400 47,000 Garching, U 6 – Nord 07.09.2001 91,043 1,110 Nürnberg U-Bahn, BA 3 11.10.2000 59,054 1,400 Nürnberg U 3, Gustav-Adolf-Str. – Friedr. Ebert-Platz 07.12.2000 124,168 33,495 Nürnberg Nordwestring 06.12.2010 86,946 49,700 Augsburg Straßenbahn, Mobilitätsdrehscheibe 21.02.2007 79,834 58,390 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2797 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bezeichnung des Vorhabens Datum der ersten Programmaufnahme Bundesfinanzhilfen (BFH) insgesamt in Mio. € BFH verausgabt im Zeitraum 2008 bis 2016 in Mio. € Saarland Saarbrücken Stadtbahn Saar Ausbaustufe 1A und B 12.12.1994 165,551 42,792 Berlin S-Bahn Berlin, S 21 03.11.2010 152,604 70,448 S-Bahn Berlin Bahnhof Ostkreuz 18.03.2002 105,685 72,466 S-Bahn Berlin, Bhf Charlottenburg 18.03.2002 8,221 0,572 S-Bahn Berlin, Nordring 06.04.1998 9,949 1,676 S-Bahn Berlin Zugbildungsanlage Tempelhof 18.02.2008 11,738 5,987 S-Bahn Berlin, Baumschulenweg 28.02.2006 1,182 0,891 Berlin U-Bahn U2, U5, U8 25.11.1999 233,479 136,864 Berlin Straßenbahn Linien 1, 6, 23, 62 02.12.1999 52,133 1,388 Berlin Straßenbahn Linien 26, 27 06.12.2005 45,253 19,636 Brandenburg S-Bahn Berlin Lückenschluss Lichterfelde Süd – Teltow Stadt 18.03.2002 15,762 0,211 Sachsen S-Bahn Halle – Leipzig 01.09.1997 51,796 2,603 S-Bahn Dresden Hbf – Meißen Triebischtal 13.11.2001 101,023 70,133 S-Bahn Leipzig City Tunnel 10.06.2004 84,570 54,172 Leipzig Straßenbahn Linie 7, 11, 15 02.12.2004 45,833 16,589 Dresden Straßenbahn Pilotlinie 2 10.12.1994 128,706 17,143 Dresden Stadtbahnlinie Löbtau-Südvorstadt, Strehlen, Bühlau 26.09.2016 2,156 0,189 Chemnitz, Chemnitzer Modell 01.12.2010 38,900 25,944 Sachsen-Anhalt S-Bahn Halle – Leipzig – Halle-Landesgrenze 01.09.1997 58,134 2,390 Magdeburg Straßenbahn 2. Nord-Süd- Verbindung 27.03.2000 99,488 22,008 Halle Straßenbahn, Neustadt – Riebeckplatz , Hbf – Büschdorf 13.02.1998 49,950 8,416 Stadtbahnprojekt Halle 23.08.2013 82,073 18,079 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2797 Bezeichnung des Vorhabens Datum der ersten Programmaufnahme Bundesfinanzhilfen (BFH) insgesamt in Mio. € BFH verausgabt im Zeitraum 2008 bis 2016 in Mio. € Thüringen Jena Straßenbahn Zentrum – Lobeda 17.02.1993 61,610 8,327 Gera Stadtbahn, 1. und 2. Bauabschnitt 11.11.2002 65,854 2,612 Erfurt, Stadtbahn 14.03.1997 78,965 10,418 3. Welche Projektanträge für Mittel aus dem GVFG wurden seit 2008 abgelehnt (bitte nach Projektname, Datum des Förderantrags, Datum der Antragsablehnung , Grund der Ablehnung, beantragter Förderhöhe, Kommune und Bundesland aufschlüsseln)? Keine. 4. Für welche Projekte liegen Anmeldungen vor, ohne dass diese bislang durch Mittel aus dem GVFG gefördert werden (bitte nach Projektname, Datum des Förderantrags, Grund der Verzögerung, beantragter Förderhöhe, Kommune und Bundesland aufschlüsseln)? Anmeldungen für Vorhaben sind im GVFG-Bundesprogramm unter den Kategorien b und c aufgeführt. Finanzierungsanträge liegen hier grundsätzlich noch nicht vor. Das GVFG-Bundesprogramm wird den Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf Anfrage zur Verfügung gestellt. 5. Für welche ÖPNV-Projekte (ÖPNV = öffentlicher Personennahverkehr) des GVFG-Bundesprogramms ist bis Ende des Jahres 2018 eine endgültige Bewilligung der Förderung geplant (bitte Projekt einschließlich der Gesamtkosten und der förderfähigen Kosten benennen)? Für folgende Vorhaben liegen dem Bund Finanzierungsanträge vor und es ist nach derzeitigem Stand eine endgültige Programmaufnahme in Kategorie a und eine Bewilligung bis Ende des Jahres 2018 vorgesehen: Stadtbahnausbau Leipzig Linien 7, 11, 15: Teilanträge, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 4 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 103,7 Mio. Euro. Nürnberg U3, BA 2.2 Gebersdorf-Kleinreuth: Zuwendungsantrag, beantragt wird die Anerkennung zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 100,4 Mio. Euro. Die Gesamtkosten betragen 113,9 Mio. Euro. Mobilitätsdrehscheibe Augsburg: Ergänzungsantrag, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 1,1 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rd. 367 Mio. Euro. -Straßenbahn Ulm, Neubau der Straßenbahnstrecke Linie 2: Ergänzungsantrag, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 28,1 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rd. 202 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2797 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mobilitätsnetz Heidelberg: Finanzierungsanträge, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 19,5 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rd. 172 Mio. Euro. S-Bahn Berlin, S 21: Ergänzungsantrag, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 69,3 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rd. 457 Mio. Euro. 6. Welchen Planungsstand haben nach Kenntnis der Bundesregierung die endgültig in das GVFG-Bundesprogramm aufgenommenen (Kategorie „a“) S-Bahn-Projekte, die im Programm als Vorhaben der DB AG geführt werden (bitte nach Vorentwurfsplanung, Entwurfsplanung, Planfeststellungsverfahren eingeleitet, Erörterungstermin durchgeführt, Planfeststellungsbeschluss erlassen differenzieren) erreicht, und welche projektbezogenen Gesamtkosten bzw. förderfähigen Kosten ergeben sich im Einzelnen? Wenn Vorhaben endgültig in das GVFG-Bundesprogramm aufgenommen werden , haben sie in aller Regel die Genehmigungsplanung durchlaufen. In Einzelfällen kann auch die Programmaufnahme schon zum Zeitraum der Erörterung erfolgen . Die Bewilligung von Bundesfinanzhilfen erfolgt jedoch grundsätzlich erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses. Die projektbezogenen Gesamtkosten bzw. förderfähigen Kosten ergeben sich im Einzelnen aus dem beigefügten GVFG-Bundesprogram. 7. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der förderungsfähigen Vorhaben des GVFG (derzeit § 2)? a) Wenn ja, welche Änderungen sind geplant? b) Wenn nein, warum nicht? 8. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der Voraussetzungen der Förderung des GVFG (derzeit § 3)? a) Wenn ja, welche Änderungen sind geplant? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104c, 104d, 125c, 143e) auf BR-Drucksache 165/18 wird durch Streichung der Wörter „ab dem 1. Januar 2025“ in Absatz 2 des Artikel 125c GG „eine sofortige Änderung der fortgeltenden Bestimmungen betreffend die Bundesprogramme nach § 6 des Gemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes ermöglicht. Dies lässt sowohl Änderungen der Bestimmungen zur Höhe der Finanzhilfen als auch zur Art der zu fördernden Investitionen im Bereich der von den Bundesprogrammen erfassten Verkehrswege zu. Damit können Bundesprogramme zu den Schienenwegen aufgehoben , geändert oder neu aufgelegt werden. Insbesondere ist damit auch eine Bestandssanierung möglich. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird die Bundesregierung ihre weiteren Pläne zur Zukunft der schienengebundenen Gemeindeverkehrsfinanzierung konkretisieren können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2797 9. Welche Kritik ist der Bundesregierung am Bewertungsverfahren der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im schienengebundenen ÖPNV, nach dem beantragte Projekte durch die Fachabteilungen der Zuwendungsgeber bewertet werden, bekannt (siehe Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/11268)? Der Bundesregierung ist vereinzelte Kritik bekannt, dass die Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung die örtlichen Rahmenbedingungen nicht detailliert genug abdecke. Dies kann systembedingt bei einer bundesweit einheitlichen Berechnungsgrundlage auch nicht sein. Für eine einheitliche gesamtwirtschaftliche Berechnung können keine regional unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren verwendet werden. Zudem wird kritisiert, dass nicht alle Nutzen, die durch ein Vorhaben generiert werden, in die Berechnung Eingang finden. In der Verfahrensanleitung, die seit 2017 angewendet wird, werden alle möglichen Nutzenbeiträge betrachtet, die sachlich dem Vorhaben zuzuordnenden und monetarisierbaren Nutzen erfasst und finden Eingang in die Nutzen-Kosten-Berechnung. 10. Sieht die Bundesregierung Überarbeitungsbedarf bei der Standardisierten Bewertung, die die Wirtschaftlichkeit der geplanten Projekte einschätzt? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welchen genau (bitte Änderungspläne auflisten)? Es wird derzeit kein Überarbeitungsbedarf bei der Standardisierten Bewertung gesehen. Die Verfahrensanleitung ist gerade in einem zweijährigen Forschungsvorhaben umfassend überarbeitet und aktualisiert worden. Sie wird seit 2017 angewendet . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Plant die Bundesregierung Änderungen im Bereich der Aufstellung der Programme des GVFG (derzeit § 6)? a) Wenn ja, welche Änderungen sind geplant? b) Wenn nein, warum nicht? 12. Plant die Bundesregierung im Bereich der Aufstellung der Programme eine Herabsetzung der derzeit geltenden Mindestsumme von 50 Mio. Euro für Projekte (derzeit § 6 Absatz 1)? a) Wenn ja, auf welche Höhe? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2797 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Hindernisse, die eine Erweiterung des GVFG auf andere Projekte, insbesondere zur Förderung anderer Vorhaben als die in § 2 Absatz 1 GVFG genannten, entgegenstehen? Im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms können lediglich Vorhaben nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG gefördert werden. Die anderen in § 2 Absatz 1 GVFG genannten Fördertatbestände konnten nur in den ehemaligen GVFG-Länderprogrammen gefördert werden, die bis zur Föderalismusreform 2006 Bestand hatten. 14. Plant die Bundesregierung weitere Änderungen im GVFG? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. 15. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Finanzierung des Gemeindeverkehrs eine Übergangslösung (siehe Artikel 125c Absatz 2 Satz 2 GG geltende Fassung und Bundesratsdrucksache 165/18 S. 7) ist, und wenn ja, wann soll diese enden? Nach Artikel 125c Absatz 2 Satz 2 GG hängt das Fortgelten der Regelung vom Willen des Gesetzgebers ab. 16. Befürwortet die Bundesregierung dauerhafte Zuwendungen des Bundes für Länder und Gemeinden für den Gemeindeverkehr, wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 17. Welche Finanzausstattung plant die Bundesregierung für das GVFG-Bundesprogramm in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 (bzw. im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung)? Die Bundesregierung plant bis 2021 folgende Finanzausstattung: 2018: 332,567 Mio. Euro 2019: 332,567 Mio. Euro 2020: 665,134 Mio. Euro 2021: 1 000,000 Mio. Euro Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2797 18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sanierungsbedarf im Bereich der kommunalen Verkehrsinfrastruktur a) im Bereich der kommunalen Straßenverkehrsinfrastruktur; b) im Bereich ÖSPV (öffentlicher Straßenpersonenverkehr)? 19. Wie viele und welche Gemeinden in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung absehbar finanziell nicht in der Lage, marode Verkehrsinfrastruktur zu sanieren und zu modernisieren (bitte um konkrete Auflistung)? Die Fragen 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhanges zusammen beantwortet . Die Kommunalfinanzen sind Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Sie fallen damit nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Dies gilt auch für die Frage, wie viele und welche Gemeinden absehbar nicht in der Lage sind, marode Verkehrsinfrastruktur zu sanieren und zu modernisieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333