Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 13. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2801 19. Wahlperiode 14.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2463 – Schnelle Fluthilfe für Opfer des Unwetters vom 27. Mai 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch die schweren Unwetter am 27. Mai 2018 im Wahlkreis 201 in Rheinland- Pfalz, stehen viele Menschen sowie kleine und größere Unternehmen am Rand des wirtschaftlichen Zusammenbruchs (www.focus.de/panorama/wetter-aktuell/ wetter-aktuell-wetter-chaos-in-hessen-strassen-geflutet-fluege-fallen-aus_id_ 8992632.html). Unbürokratische und schnelle Hilfe ist erforderlich. 1. Plant die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit dem Bundesland Rheinland -Pfalz, eine schnelle Fluthilfe in Form eines Nothilfefonds, z. B. unter Mitwirkung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)? Für eine Beteiligung des Bundes an einer solchen Maßnahme besteht keine Bundeskompetenz . Das Grundgesetz weist die Aufgabenwahrnehmung in den Bereichen Katastrophenschutz und -hilfe grundsätzlich den Ländern zu. Der Bund kann sich nur dann und ausnahmsweise auf der Grundlage der ungeschriebenen – lediglich in engen Grenzen zugelassenen – Finanzierungskompetenz kraft Natur der Sache an Hilfen der Länder beteiligen, wenn eine Katastrophe nationalen Ausmaßes vorliegt und das betroffene Land bei deren Bewältigung überfordert wäre. Anders als z. B. bei den Hochwasserereignissen im Einzugsgebiet von Elbe und Donau im Frühsommer 2013 der Fall, handelt es sich bei dem in Rede stehenden Unwetter in Rheinland-Pfalz um ein regional begrenztes Ereignis, das die u. a. auch durch einen außergewöhnlichen Schadensumfang gekennzeichnete Schwelle einer Katastrophe gesamtstaatlichen Ausmaßes nicht erreicht. So hat die Bundesregierung auch in ähnlichen Situationen während der letzten Jahre keine finanziellen Hilfen gewähren können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2801 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche schnellen Hilfen sind dem Bund darüber hinaus möglich, und wie schnell können diese geleistet werden? Zur Berücksichtigung der durch Naturkatastrophen verursachten Schäden besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass das jeweilige Land den betroffenen Personen verfahrensrechtliche steuerliche Erleichterungen gewährt. Darunter fallen Erleichterungen u. a. im Bereich der Vollstreckung, Stundung, Abschreibung für Abnutzung sowie dem Spendenabzug. Das Land muss hierfür die vorherige Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) einholen (vgl. BMF- Schreiben vom 15. Februar 2017 (Bundessteuerblatt Teil I 2017, Seite 283)), welches den Antrag kurzfristig prüft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333