Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 14. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2808 19. Wahlperiode 18.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2407 – Personelle Ausstattung des Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in seinem Antrag „Antisemitismus entschlossen bekämpfen“ im Januar 2018 aufgefordert, einen Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus einzusetzen. Dem ist die Bundesregierung mit der Ernennung von Dr. Felix Klein nachgekommen. Der Beauftragte ist beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angesiedelt. In dem Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/444 heißt es: „Die/Der Antisemitismusbeauftragte soll von einem unabhängigen Kreis beraten werden, der im Benehmen mit der/dem Beauftragten von der Bundesregierung berufen wird und sich aus jüdischen und nichtjüdischen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft , Bildungspraxis und Zivilgesellschaft zusammensetzt. Die oder der Antisemitismusbeauftragte sollte sich schwerpunktmäßig folgenden Aufgaben widmen: ressortübergreifende Koordination der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Antisemitismus, Ansprechpartner/in für Belange jüdischer Gruppen und gesellschaftlicher Organisationen , auch international mit Blick auf die EU und UN, Ansprechpartner/in und Vermittler/in für Antisemitismusbekämpfung durch Bund, Länder und Zivilgesellschaft, Koordinierung einer ständigen Bund-Länder-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Stellen, Sensibilisierung der Gesellschaft für aktuelle und historische Formen des Antisemitismus durch Öffentlichkeitsarbeit sowie politische und kulturelle Bildung ;“ In dem Antrag ebenfalls formulierte Aufgabe des Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus ist neben Reaktion und Hilfe bei aktuellen antisemitischen Vorfällen auch die Ressort- und Bund- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2808 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Länder-übergreifende Abarbeitung der Forderungen und Handlungsemfehlungen des Ersten und Zweiten Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Bundestagsdrucksachen 17/7700 und 18/11970). Der Deutsche Bundestag hat in seinem Antrag zudem das Anliegen unterstützt, „die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der Internationalen Allianz für Holocaust-Gedenken in erweiterter Form politisch in Umlauf“ zu bringen und die Bundesregierung und den Beauftragten zur Erledigung weiterer Projekte aufgefordert. Antisemitismus ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft nicht hinnehmbar . Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Antisemitismus zu bekämpfen , und nicht nur die von Jüdinnen und Juden. Antisemitismus ist ein Problem, das die gesamte Gesellschaft angeht und nur durch gemeinsame Anstrengungen von Staat, Organisationen, der Zivilgesellschaft und jeder einzelnen Bürgerin und jedem einzelnen Bürger nachhaltig angegangen und bekämpft werden kann. Mit Blick auf die deutsche Geschichte, die Vertreibung und millionenfache Ermordung von deutschen und anderen europäischen Jüdinnen und Juden während der Shoa, aber auch auf die aktuellen Zahlen zu antisemitischen Einstellungen sowie verbaler und tätlicher Gewalt ist es unser aller Verantwortung , Aufgabe und Verpflichtung, gegen Antisemitismus in seinen verschiedenen Erscheinungsformen entschieden vorzugehen und ihn entschlossen zu bekämpfen . Aus Sicht der Fragesteller kommt dem Beauftragten der Bundesregierung beim Kampf gegen den Antisemitismus eine zentrale Rolle zu. Zu seinen wesentlichen Aufgaben wird es gehören, die Anstrengungen gegen Antisemitismus bundesweit und insbesondere zwischen dem Bund und den Ländern zu koordinieren , auf aktuelle Entwicklungen schnell reagieren zu können und geeignete Maßnahmen gegen Antisemitismus in all seinen Erscheinungsformen auszubauen und/oder auf den Weg zu bringen. Das Gelingen seiner Aufgaben ist dabei insbesondere auch von einer guten personellen und finanziellen Ausstattung abhängig. 1. Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Haushaltsmitteln sieht der Regierungsentwurf des Haushalts 2018 für die Staatsministerin und Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration vor? Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 sieht für Kapitel 0413 folgenden Personalhaushalt vor: 48 Planstellen ( 1x B 6, 3x B 3, 4x A 16, 12x A 15, 12x A 14, 3x A 13 h, 4x A 13 g, 2x A 12, 2x A 11, 1x A 9 g, 2x A 9 m, 1x A 8, 1x A 7) und 10 Stellen (2x E 15, 1x E 13, 2x E 12, 1x E 11, 2x E 9a, 2x E 8) Für diese Planstellen und Stellen stehen folgende Haushaltsmittel zur Verfügung: - Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten: (Titel 422 01): 2 662 T€ - Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Titel 428 01): 1 194 T€. 2. Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Haushaltsmitteln sieht der Regierungsentwurf des Haushalts 2018 für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vor? Der 2. Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 sieht für Kapitel 1715 folgenden Personalhaushalt vor: 27 Planstellen ( 1x B 3, 1 x A 16, 3x A 15, 7x A 14, 4x A 13h, 2x A 13g, 2x A 12 , 1x A 11, 1x A 10, 1x A 9m, 3x A 7, 1x A 6m). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2808 Für diese Planstellen stehen folgende Haushaltsmittel zur Verfügung: - Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Titel 422 01): 1786 T€ - Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Titel 428 01): 67 T€ - Für die Leiterin/den Leiter der Antidiskriminierungsstelle stehen 116 T€ zur Verfügung. 3. Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Projektmitteln sieht der Regierungsentwurf des Haushalts 2018 für den Beauftragten für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus vor? Der 2. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 sieht noch keine Stellen für den Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus vor. Das Aufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2018 ist aber noch nicht abgeschlossen. Der dem Deutschen Bundestag hierzu vorgelegte 2. Regierungsentwurf befindet sich derzeit in den parlamentarischen Beratungen. Regierungsseitig ist beabsichtigt, für die Beratungen im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages ergänzende Vorschläge zum Stellenhaushalt einzubringen. Konkrete Stellen für die Büromitarbeiter/innen des Beauftragten wird der Stellenplan des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat – BMI (Kapitel 0612) dann aber nicht ausweisen; sie können aber der entsprechend beschlossenen Personalliste B (Drucksache des Haushaltsausschusses) entnommen werden . Gesondert ausgewiesene Projektmittel für den Beauftragten für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus sieht der 2. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 nicht vor. 4. Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welche Projektmittel sieht der Regierungsentwurf des Haushalts 2018 für den Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vor? Im Stellenplan des BMI (Kapitel 0612) sind bereits Stellen für das Büro des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten enthalten, die aber nicht konkret ausgewiesen sind. Dem Beauftragten ist derzeit ein persönliche/r Referent/in, ein/e Sachbearbeiter/in sowie eine Vorzimmerkraft zugeordnet. Die Mitarbeiter/innen sind jeweils Angehörige des BMI. Es ist lediglich beabsichtigt, für den Beauftragten selbst eine Stelle im Haushaltsplan 2018 auszubringen. Bisher wurde dafür keine Stelle benötigt, da die Funktion des Beauftragten bisher in Zugleichfunktion (Mitglied des Deutschen Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär) wahrgenommen wurde. Gesondert ausgewiesene Projektmittel für den Beauftragten der Bundesregierung für Aus-siedlerfragen und nationale Minderheiten sieht der 2. Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2808 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Beauftragte für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus die Fülle seine Aufgaben mit dem ihm zugeordneten Personal erfüllen kann? Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus kann die verschiedenen Kompetenzen der Abteilungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat nutzen und erhält auf diese Weise Unterstützung für seine Tätigkeit. Im Übrigen bleibt das Ergebnis der Beratungen zum Haushalt 2018 abzuwarten. 6. Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Haushaltsmitteln sah die Stelle des Sonderbeauftragten für Beziehungen zu jüdischen Organisationen und Antisemitismusfragen im Auswärtigen Amt in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 vor? 7. Wie viele Stellen mit welcher Eingruppierung und welchen Haushaltsmitteln sieht die Stelle des Sonderbeauftragten für Beziehungen zu jüdischen Organisationen und Antisemitismusfragen im Auswärtigen Amt im Regierungsentwurf des Haushalts 2018 vor, und wie sind die Planungen für das Haushaltsjahr 2019? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Dienstpostenausstattung für den Sonderbeauftragten für Beziehungen zu jüdischen Organisationen, Antisemitismusfragen, internationale Angelegenheiten der Sinti und Roma und Holocaust-Erinnerung und seinen unmittelbaren Mitarbeiterstab ist seit 2016 weitestgehend konstant. Der Arbeitseinheit sind aktuell folgende Plan-/Stellen zugewiesen: 1x B 3, 0,5x A 15, 0,5x A 9g-12 (seit August 2017), 1x E 8; zudem steht anteilig nach Bedarf für Registraturaufgaben eine Planstelle A 6m-A 8 zur Verfügung. Ab Juni 2018 soll der Personalanteil auf dem Dienstposten im gehobenen Dienst von 0,5 auf 0,3 leicht reduziert und gleichzeitig eine zusätzliche Planstelle A 9m-A 9m+Z zu 0,7 Personalanteil zugewiesen werden. Damit soll einer anstehenden Umverteilung von Aufgaben im Bereich des Holocaust-Gedenkens Rechnung getragen werden. Zusätzliche Plan-/Stellen für die Mitarbeit beim Sonderbeauftragten sind für die Haushalte 2018 und 2019 nicht angemeldet. Die Personalbezahlung folgt den üblichen Tarifen des öffentlichen Dienstes. Die Sachmittelausstattung hat sich in den Jahren 2016 bis 2018 wie folgt entwickelt : Aus dem Titel 0502-687 15 (Förderung von Projekten zur Holocaust-Erinnerung ) waren 2016 3 400 T€, 2017 4 650 T€ zur Bewirtschaftung durch den Sonderbeauftragten verfügbar; weitere Mittel aus dem genannten Titel wurden an anderer Stelle im Haus bewirtschaftet. Für 2018 sind vorbehaltlich des Abschlusses des parlamentarischen Haushaltsverfahrens auf dem genannten Titel 6 400 T€ vorgesehen, die künftig auch ausschließlich durch den Sonderbeauftragten bewirtschaftet werden sollen. Darüber hinaus wurden im Titel 0502-687 12 (Sonderprojekt Jüdische Gemeinde Thessaloniki) in den Jahren 2017 und 2018 je 5 000 T€ für das Projekt „Holocaust Museum of Greece“ bereitgestellt. Ab 2019 sind strukturelle Veränderungen vorgesehen: Ein Teil der bisherigen Förderung wird als Pflichtbeitrag zur International Holocaust Remembrance Alliance aus dem Titel 0501-687 14 fortgeführt, sonstige Projekte werden weiterhin aus dem bisherigen Titel gefördert. Angaben zur Höhe der vorgesehenen Haushaltsmittel für 2019 können erst nach Vorlage eines konsentierten Regierungshaushaltsentwurfs übermittelt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2808 8. In welchen konkreten Schritten wurde der Beschluss des Bundeskabinetts, die erweiterte Form der Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zur Kenntnis zu nehmen, bisher implementiert , und welche weiteren Schritte sind hierfür geplant (Kabinettssache vom 18. September 2017, Datenblatt 18/05/077)? Mit Kabinettbeschluss vom 20. September 2017 ist die „Arbeitsdefinition Antisemitismus “ durch das Bundeskabinett zur Kenntnis genommen und entschieden worden, dass diese Definition politisch indossiert werden soll. Im Rahmen der entsprechenden Beteiligung aller Ressorts sind die Inhalte der Definition und die Begründung für deren Kenntnisnahme an alle Ressorts übermittelt und somit für weiteres Handeln in der jeweiligen Ressortzuständigkeit bereits zur Verfügung gestellt worden. Die „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der International Holocaust Remembrance Alliance wird durch die einzelnen Ressorts in jeweils eigener Zuständigkeit ebenso angewandt wie andere definitorische Ansätze. Zu diesen zählt insbesondere auch der umfassendere und differenzierte Ansatz des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus. In welcher Weise die einzelnen Ressorts die jeweiligen definitorischen Ansätze anwenden, hängt von den jeweiligen konkreten inhaltlichen Fragen und Problemstellungen ab und erfolgt in Eigenverantwortung der Ressorts. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333