Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 12. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/282 19. Wahlperiode 15.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/53 – Die waffentechnische Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien, Katar und anderen Golfstaaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland ist einer der größten Waffenexporteure weltweit: Nach den Ausfuhren von 2012 bis 2016 landet es laut dem Institut Sipri auf Platz fünf. Trotzdem verweist die Bundesregierung immer wieder darauf, dass sie eine restriktive Rüstungsexportpolitik verfolge, wobei Grundlage die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern “ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel sind. Kenntnisse über die Verwendung der genannten Rüstungsgüter liegen der Bundesregierung aber zumeist nicht vor (z. B. Bundestagsdrucksache 18/13277). Dem Krieg im Jemen und der Katarkrise zum Trotz: Die Bundesregierung hat auch im Jahr 2017 Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien genehmigt (Bundestagsdrucksachen 18/13149, 18/13204). Kein Hinderungsgrund für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien und allgemein in die Golfregion sind darüber hinaus geheimdienstliche Erkenntnisse zur Unterstützung des Salafismus und radikalislamische Bewegungen auch in Deutschland durch Saudi-Arabien, Katar und Kuwait (www.sueddeutsche.de/politik/ruestungsexporte-immer-wieder-genehmigtberlin -waffenexporte-nach-saudi-arabien-1.3291695). Neben Rüstungskonzernen wie die Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG und Heckler & Koch GmbH haben sich auch Rheinmetall und andere einen Namen in der Region gemacht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13277). Der saudische Vizewirtschaftsminister Mohammad al Tuwaijri wies in einem „Spiegel“-Interview darauf hin, dass Saudi-Arabien bald keine Waffen mehr aus Deutschland brauche: „Wir versuchen, hier eine eigene Rüstungsindustrie aufzubauen , natürlich mit dem Know-how ausländischer Firmen. Daran kann sich jeder beteiligen, auch Deutschland, aber wir werden niemanden zwingen“ (www.spiegel.de/politik/ausland/angela-merkel-in-saudi-arabien-interviewmit -saudischemvize-wirtschaftsminister-a-1145485.html). Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel sagte mit Verweis auf das während ihres Besuchs in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/282 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Saudi-Arabien am 30. April 2017 geschlossene Abkommen der Verteidigungsministerien für die Ausbildung saudischer Militärkräfte in Deutschland: „Wir können nicht überall auf der Welt deutsche Soldaten haben, aber wir können sehr wohl unser Knowhow weitergeben.“ Deutschland unterstütze, dass Länder zunehmend selber „den Kampf auch durchführen können.“ (vgl. www. bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/04/2017- 04-30-statement-merkel-djidda.html). Deutschland beteiligt sich bereits an diesem Know-how-Transfer. Abgesehen von der G36-Fabrik errichtete Saudi Arabien erst im Jahr 2016 gemeinsam mit dem südafrikanischen Unternehmen Rheinmetall Denel Munition (Pty) Ltd, welches zu 51 Prozent dem Düsseldorfer Konzern Rheinmetall AG gehört, eine Munitionsfabrik im Wert von 240 Mio. US-Dollar. Dort können seither täglich bis zu 300 Artilleriegranaten oder 600 Mörsergranaten hergestellt werden – ohne in die deutsche Rüstungsexportstatistik einzufließen (www.welt.de/wirtschaft/article164153317/Ueber-Umwegekommt -Saudi-Arabien-weiter-an-deutsche-Waffen.html). Deutschland baut die militärische Zusammenarbeit mit Saudi-Arabien aus. Bei einem Besuch von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) in Saudi- Arabien im April 2017 wurde ein Abkommen unterzeichnet, das die Ausbildung saudiarabischer Soldaten durch die Bundeswehr vorsieht. Saudiarabische Militärangehörige sollen dem Abkommen zufolge künftig in Einrichtungen der Bundeswehr ausgebildet werden. Zudem unterzeichneten beide Regierungen eine Absichtserklärung zur polizeilichen Zusammenarbeit, unter anderem sollen saudiarabische Grenzschützerinnen in Deutschland ausgebildet werden (AFP vom 1. Mai 2017). 1. Welche Ausrüstungen, die auch militärisch relevant sein könnten und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 – genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, und somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung (EG) Nr. 1236/2005 – aufgeführt werden, sind im Jahr 2017 nach Saudi-Arabien, Katar, Vereinigte Arabische Emirate (VAE), Kuweit, Bahrain und Jordanien exportiert worden (bitte entsprechend der Länder den Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände auflisten)? Daten über tatsächlich erfolgte Ausfuhren liegen nicht vor. Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 (bis einschließlich 11. November) die Ausfuhr von Gütern nach Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste, Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) sowie Anhang III der sog. EG-Anti-Folter-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1236/2005) wie folgt genehmigt (die Angaben zum laufenden Kalenderjahr können sich durch Fehlerkorrekturen oder nachträgliche Änderungen ggf. verändern): Saudi-Arabien: Es liegen 116 Einzelgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I A im Wert von 249 239 203 Euro vor. Es liegen 135 Genehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung, im Wert von 14 309 479 Euro vor. Hierbei handelt es sich um zivile Güter (keine besondere Konstruktion für militärische Zwecke), die auch militärisch genutzt werden können. Im Falle von militärischen Verwendungsbezügen finden die Maßstäbe einer restriktiven und verantwortungsvollen Exportkontrollpolitik Anwendung. Im gleichen Zeitraum wurde eine Genehmigung für Güter des Anhangs III der Anti-Folter-Verordnung im Wert von 11 000 Euro nach Saudi-Arabien erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/282 Katar: Es liegen 20 Einzelgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I A im Wert von 3 744 923 Euro vor. Es liegen 47 Genehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach Anhang I der EG- Dual-Use-Verordnung im Wert von 536 547 Euro vor. Hierbei handelt es sich um zivile Güter (keine besondere Konstruktion für militärische Zwecke), die auch militärisch genutzt werden können. Im Falle von militärischen Verwendungsbezügen finden die Maßstäbe einer restriktiven und verantwortungsvollen Exportkontrollpolitik Anwendung. Im gleichen Zeitraum wurden keine Genehmigungen für Güter des Anhangs III der Anti-Folter-Verordnung nach Katar erteilt. Vereinigte Arabische Emirate: Es liegen 78 Einzelgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I A im Wert von 213 643 546 Euro vor. Es liegen 114 Genehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung, im Wert von 10 583 368 Euro vor. Hierbei handelt es sich um zivile Güter (keine besondere Konstruktion für militärische Zwecke), die auch militärisch genutzt werden können. Im Falle von militärischen Verwendungsbezügen finden die Maßstäbe einer restriktiven und verantwortungsvollen Exportkontrollpolitik Anwendung. Im gleichen Zeitraum wurden zwei Genehmigungen für Güter des Anhangs III der Anti-Folter-Verordnung im Wert von 134 Euro in die Vereinigten Arabischen Emirate erteilt. Kuwait: Es liegen 51 Einzelgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I A im Wert von 50 342 827 Euro vor. Es liegen 32 Genehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach Anhang I der EG- Dual-Use-Verordnung, im Wert von 1 006 006 Euro vor. Hierbei handelt es sich um zivile Güter (keine besondere Konstruktion für militärische Zwecke), die auch militärisch genutzt werden können. Im Falle von militärischen Verwendungsbezügen finden die Maßstäbe einer restriktiven und verantwortungsvollen Exportkontrollpolitik Anwendung. Im gleichen Zeitraum wurden keine Genehmigungen für Güter des Anhangs III der Anti-Folter-Verordnung nach Kuwait erteilt. Bahrain: Es liegen sechs Einzelgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I A im Wert von 250 969 Euro vor. Es liegen sechs Genehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung, im Wert von 5 407 Euro vor. Hierbei handelt es sich um zivile Güter (keine besondere Konstruktion für militärische Zwecke), die auch militärisch genutzt werden können. Im Falle von militärischen Verwendungsbezügen finden die Maßstäbe einer restriktiven und verantwortungsvollen Exportkontrollpolitik Anwendung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/282 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im gleichen Zeitraum wurden keine Genehmigungen für Güter des Anhangs III der Anti-Folter-Verordnung nach Bahrain erteilt. Jordanien: Es liegen 20 Einzelgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I A im Wert von 16 476 558 Euro vor. Es liegen 41 Genehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach Anhang I der EG- Dual-Use-Verordnung, im Wert von 7 053 370 Euro vor. Hierbei handelt es sich um zivile Güter (keine besondere Konstruktion für militärische Zwecke), die auch militärisch genutzt werden können. Im Falle von militärischen Verwendungsbezügen finden die Maßstäbe einer restriktiven und verantwortungsvollen Exportkontrollpolitik Anwendung. Im gleichen Zeitraum wurden zwei Genehmigungen für Güter des Anhangs III der Anti-Folter-Verordnung im Wert von 35 385 Euro nach Jordanien erteilt. 2. Welcher Anteil der Ausfuhranträge der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Exporte nach Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien gehören in die Kategorie Telekommunikation und Informationssicherheit (vgl. Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009), und inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich darunter auch Software befindet, die zur Abhörung Oppositioneller eingesetzt werden kann? Im Jahr 2017 (bis einschließlich 11. November 2017) hat die Bundesregierung insgesamt 18 Genehmigungen für Güter der Kategorie 5 der EG-Dual-Use-Verordnung nach Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, und Jordanien erteilt. Der Beachtung der Menschenrechte im Empfängerland wird bei der Entscheidung über die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung besonderes Gewicht beigemessen. Wenn ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass die konkret zur Ausfuhr beantragten Güter missbräuchlich verwendet werden, wird eine Genehmigung grundsätzlich nicht erteilt. 3. Für wie viele a) Revolver und halbautomatische Pistolen, Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 (bis einschließlich 11. November 2017) die Ausfuhr von Revolvern und halbautomatischen Pistolen in die Golfregion wie folgt genehmigt: Bahrain Gut Ausführer Anzahl Wert - - - - Jordanien Gut Ausführer Anzahl Wert Pistolen Frankonia Handel 8 ⃰ Pistolen Carl Walther 501 ⃰ Gesamt 161.590 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/282 Katar Gut Ausführer Anzahl Wert - - - - Kuwait Gut Ausführer Anzahl Wert Pistolen Frankonia Handel 22 ⃰ Pistolen Kind Albrecht 2 ⃰ Pistolen Carl Walther 3 ⃰ Pistolen Hans Wrage 13 ⃰ Pistole Waffen Lux 1 ⃰ Gesamt 45.015 € Saudi-Arabien Gut Ausführer Anzahl Wert - - - - Vereinigte Arabische Emirate Gut Ausführer Anzahl Wert Pistolen Waffen Hiendlmayer ⃰ 44.280 € Nicht berücksichtigt wurden Sportrevolver und Sportpistolen * Die Bundesregierung sieht von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf den Einzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) würden Angaben, die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen, etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlossen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheit der Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils). b) Gewehre und Karabiner, c) Maschinenpistolen, d) Sturmgewehre, e) leichte Maschinengewehre, f) in Handfeuerwaffen integrierte oder einzeln aufgebaute Granatwerfer, g) rückstoßfreie Gewehre, h) tragbare Abschussgeräte für Panzerabwehrraketen und Raketensysteme wurden im Jahr 2017 Ausfuhrgenehmigungen von Deutschland nach Saudi- Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien erteilt (bitte entsprechend der Länder mit Typ/Bezeichnung, exportierenden Unternehmen/Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten)? Die Fragen 3b bis 3h werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 (bis einschließlich 11. November 2017) keine entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/282 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Scharfschützengewehren hat die Bundesregierung im Jahr 2017 für Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien erteilt (bitte entsprechend der Länder die Zahl der Einzelgenehmigungen einschließlich der Stückzahl mit Typ/Bezeichnung , exportierenden Unternehmen/Hersteller und jeweiligen Warenwert auflisten)? Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 (bis einschließlich 11. November) keine Genehmigungen für die Ausfuhr von „Scharfschützengewehren“ nach Bahrain, Jordanien, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien oder in die Vereinigten Arabischen Emirate erteilt. 5. Für wie viele „Landfahrzeuge“ im Sinne der Unternummer 0006a der Ausfuhrliste Teil I A – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung – oder in Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 wurde im Jahr 2017 eine Ausfuhrgenehmigung von Deutschland nach Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien bezogen auf Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 (bis einschließlich 11. November 2017) die Ausfuhr von Landfahrzeugen im in der Fragestellung bezeichneten Sinne in die genannten Staaten wie folgt genehmigt: a) Panzer und andere militärische bewaffnete Fahrzeuge und militärische Fahrzeuge, ausgestattet mit Lafetten oder Ausrüstung zum Minenlegen oder zum Starten der von Nummer 0004 erfassten Waffen, Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 (bis einschließlich 11. November 2017) keine Ausfuhrgenehmigungen für Panzer und militärische Fahrzeuge nach Bahrain , Jordanien, Katar, Kuwait oder die Vereinigten Arabischen Emirate erteilt. Saudi-Arabien Menge Typ/Bezeichnung Exportierendes Unternehmen 110 LKW Rheinmetall MAN Military b) gepanzerte Fahrzeuge, Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 (bis einschließlich 11. November 2017) keine Ausfuhrgenehmigungen für gepanzerte Fahrzeuge nach Bahrain, Jordanien, Katar, Kuwait oder Saudi-Arabien erteilt. Vereinigte Arabische Emirate Menge Typ/Bezeichnung Exportierendes Unternehmen 2 Unimog U5000 Rohde Schwarz 3 Pionierpanzer FFG Flensburger Fahrzeugbau c) amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge, Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 (bis einschließlich 11. November) keine Genehmigungen für amphibische und tiefwatfähige Fahrzeuge in die Länder Bahrain, Jordanien, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate erteilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/282 d) Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme erteilt (bitte entsprechend der Länder mit Typ/Bezeichnung und exportierenden Unternehmen/Hersteller auflisten)? Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 (bis einschließlich 11. November) keine Genehmigungen für Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge zum Befördern und Schleppen von Munition oder Waffensystemen und zugehörige Ladesysteme in die Länder Bahrain, Jordanien, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien oder die Vereinigten Arabischen Emirate erteilt. 6. In welchem Wert wurden im Jahr 2017 Kriegswaffen nach Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien tatsächlich ausgeführt (bitte entsprechend der Länder mit Typ/Bezeichnung, exportierenden Unternehmen /Hersteller und dem jeweiligen Gesamtwert aufschlüsseln)? Der Wert von tatsächlichen Ausfuhren von Kriegswaffen wird durch das Statistische Bundesamt erhoben. Die Daten sind Grundlage der jährlichen Berichterstattung im Rüstungsexportbericht. Dazu verwendet das Statistische Bundesamt Meldungen von Unternehmen, die Kriegswaffen exportieren. Im Jahr 2017 (bis einschließlich 15. November 2017) wurden für Ausfuhren nach Saudi-Arabien, Katar , Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate Meldungen über tatsächliche Ausfuhren in einem Gesamtwert von ca. 469 Mio. Euro verzeichnet. Für Kuwait und Bahrain liegen keine gemeldeten Ausfuhren von Kriegswaffen für 2017 vor. Bei den hier erbetenen Angaben ist nicht auszuschließen, dass anhand der wiederzugebenden Einzelangaben eine Re-Identifizierung der betroffenen Unternehmen erfolgen kann. Einer Veröffentlichung weiterführender detaillierter Angaben stehen die Grundrechte der betroffenen Unternehmen, insbesondere ihre schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen, da eine weitere Aufschlüsselung Rückschlüsse auf die von den ausführenden Unternehmen getroffenen Liefervereinbarungen, deren Erfüllung und Preisabsprachen zuließe. 7. Für den Export welcher Rüstungsgüter hat der Bundessicherheitsrat und der Vorbereitende Ausschuss aktuell im Jahr 2017 abschließende Genehmigungsentscheidungen bezogen auf Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien getroffen (bitte entsprechend der Länder die Anzahl der Genehmigungen unter Angabe der Art des Exportgutes, der Anzahl, der Antragsteller und des Gesamtvolumens in Euro auflisten)? Die Bundesregierung folgt dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 – BVerfGE 137, 185 – und unterrichtet über Art und Anzahl der genehmigten Güter, Endempfängerland, die beteiligten deutschen Unternehmen und das Gesamtvolumen. Die Bundesregierung sieht gemäß dem Urteil von weitergehenden Ausführungen ab. Dies betrifft u.a. Angaben zum Auftragsvolumen , wenn diese in Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf Einzelpreise zuließen. Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag über alle abschließenden Genehmigungsentscheidungen im Jahr 2017, denen eine Befassung des Bundessicherheitsrats vorausgegangen ist, unterrichtet. Auf die entsprechenden Unterrichtungen gemäß § 8 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrats wird Bezug genommen. Der Bundessicherheitsrat hat im angefragten Zeitraum keine abschließenden Genehmigungsentscheidungen über Rüstungsexporte nach Bahrain, Katar, Jordanien und Kuwait getroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/282 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bezüglich der abschließenden Genehmigungsentscheidungen im angefragten Zeitraum über Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13277 vom 4. August 2017 verwiesen. 8. Welche Sammelausfuhrgenehmigungen, die derzeit gültig sind, gibt es für Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien (bitte entsprechend der Länder unter Angabe des Datums der Erteilung, des Endes und der Laufzeit, des Gesamtwertes, der Güterliste sowie der jeweiligen Inhaber der Sammelausfuhrgenehmigung)? Sammelausfuhrgenehmigungen werden vornehmlich für Ausfuhrvorhaben im Rahmen wehrtechnischer Kooperationen zwischen EU- und NATO-Partnern erteilt . Bei Sammelausfuhrgenehmigungen geht es in erster Linie um die Produktionsphase eines Rüstungsgutes, in der Rüstungsgüter kooperationsbedingt im Rahmen der Fertigungsprozesse häufig ein- und ausgeführt werden. Außerdem werden Güterbewegungen im Zusammenhang mit Wartungs- und Reparaturarbeiten über Sammelausfuhrgenehmigungen abgewickelt. Sammelausfuhrgenehmigungen können sowohl für vorübergehende als auch für endgültige Ausfuhren genutzt werden und ermöglichen beliebige Güterbewegungen innerhalb eines wertmäßigen Genehmigungsrahmens, der sich am voraussichtlichen Ausfuhrbedarf für die mehrfachen Güterbewegungen orientiert. Der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung wird als Höchstwert genehmigt. Der genehmigte Höchstwert wird unterschiedlich stark ausgenutzt und ist kein Indiz für tatsächliche Güterbewegungen – schon deshalb nicht, weil Wiedereinfuhren rechnerisch nicht berücksichtigt werden. Sammelausfuhrgenehmigungen mit Einzelausfuhrgenehmigungen oder tatsächlichen Ausfuhren gleichzusetzen bzw. zu addieren , ist daher systematisch fehlerhaft. Sammelausfuhrgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I A Es gibt aktuell keine Sammelausfuhrgenehmigung für Güter der Ausfuhrliste Teil I A, in denen Jordanien enthalten ist. Es gibt aktuell neun Sammelausfuhrgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I A, in denen Kuwait enthalten ist: Bescheidungsdatum Gesamtwert in Euro * Listenpositionen 18.09.2017 0 ** A0022 20.04.2017 30.000.000 A0010 20.04.2017 0 A0021, A0022 18.09.2017 34.000.000 A0010 18.09.2017 0 A0021, A0022 05.10.2017 900.000 A0010 05.10.2017 0 A0021, A0022 06.10.2017 150.000.000 A0010 06.10.2017 0 A0021, A0022 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/282 Es gibt aktuell 29 Sammelausfuhrgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I A, in denen Saudi-Arabien enthalten ist: Bescheidungsdatum Gesamtwert in Euro * Listenpositionen 22.09.2011 204.000.000 A0010 22.09.2011 0 A0021, A0022 22.11.2011 1.000.000 A0010 22.11.2011 0 A0021, A0022 11.05.2012 1.000.000 A0010 11.05.2012 0 A0021, A0022 06.06.2012 400.000.000 A0010 06.06.2012 0 A0021, A0022 10.09.2012 0 A0022 04.10.2012 240.000.000 A0010 04.10.2012 0 A0021, A0022 12.09.2012 82.000.000 A0010 12.09.2012 0 A0021, A0022 12.12.2012 10.000.000 A0010 12.12.2012 0 A0021, A0022 13.12.2012 30.000.000 A0010 13.12.2012 0 A0021, A0022 14.03.2013 600.000 A0010 14.03.2013 0 A0021, A0022 22.01.2013 150.000.000 A0004, A0018 22.01.2013 0 A0021, A0022 17.10.2013 12.000.000 A0010 17.10.2013 0 A0021, A0022 12.12.2013 0 A0021, A0022 15.11.2013 20.000.000 A0010 15.11.2013 0 A0022 10.06.2014 2.000.000 A0010 08.05.2015 1.000.000 A0010 08.05.2015 0 A0021, A0022 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/282 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In den folgenden drei Sammelausfuhrgenehmigungen für Güter der Ausfuhrliste Teil I A sind Empfänger von mehreren der angefragten Länder enthalten: Bahrain, Katar, Kuwait, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate Bescheidungsdatum Gesamtwert in Euro * Listenpositionen 20.02.2017 0 A0021, A0022 Kuwait, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate Bescheidungsdatum Gesamtwert in Euro * Listenpositionen 10.02.2017 0 A0022 Kuwait und Saudi-Arabien Bescheidungsdatum Gesamtwert in Euro * Listenpositionen 17.10.2017 0 A0021, A0022 Es gibt aktuell 20 Sammelausfuhrgenehmigungen für Dual-Use-Güter, gelistet nach Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung, in denen unter anderem ein Empfänger und/oder Endverwender in Saudi-Arabien, Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Bahrain und/oder Jordanien enthalten ist, im Einzelnen je Land: Bahrain: Entscheidungsdatum Gesamtwert in Euro * Listenposition aus Anhang I EG-Dual-Use- VO 02.02.2015 200.000.000 C2B352D Jordanien: Bescheidungsdatum Gesamtwert in Euro * Listenposition aus Anhang I EG-Dual-Use- VO 02.02.2015 200.000.000 C2B352D 12.09.2016 39.200.000 C2B201A Katar: Bescheidungsdatum Gesamtwert in Euro * Listenposition aus Anhang I EG-Dual-Use- VO 02.02.2015 200.000.000 C2B352D 03.05.2016 18.900.000 C1C450B Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/282 Kuwait: Bescheidungsdatum Gesamtwert in Euro * Listenposition aus Anhang I EG-Dual-Use- VO 02.02.2015 200.000.000 C2B352D 12.09.2016 39.200.000 C2B201A 28.06.2017 1.760.000 C1C350 Saudi-Arabien: Bescheidungsdatum Gesamtwert in Euro * Listenposition aus Anhang I EG-Dual-Use- VO 25.04.2013 6.000.000 C6A005E2 C6A005D1 C6A005B C5A002A1 30.07.2013 1.810.000 C2B350E C2B350I C2B350H C2B350B C2B350G C2B350D 26.11.2013 3.500.000 C2B350G 05.12.2014 10.000.000 C6A005E2 C6A005D1 02.02.2015 200.000.000 C2B352D 03.08.2015 2.000.000 C2B350G1 08.01.2016 1.400.000 C2B350G1 20.04.2017 550.000 C5A002A1 03.05.2016 18.900.000 C1C450B 05.10.2016 600.000 C1A004A C1A004A C1A004B C1A004A Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/282 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bescheidungsdatum Gesamtwert in Euro * Listenposition aus Anhang I EG-Dual-Use- VO 22.07.2016 5.000.000 C5D002A C5D002C1 C5A002A1 12.09.2016 39.200.000 C2B201A 02.06.2017 450.000 C2B201A Vereinigte Arabische Emirate: Bescheidungsdatum Gesamtwert in Euro* Listenposition aus Anhang I EG-Dual-Use- VO 25.04.2013 20.300.000 C6A005E2 C6A005D1 C6A005B C5A002A1 21.03.2014 0 C5D002A C5A002A1 C5E002A 25.04.2013 6.000.000 C6A005E2 C6A005D1 C6A005B C5A002A1 20.12.2013 2.000.000 C2B008 C2D002 03.07.2014 220.000.000 C1C010C C1C010B C7A101 C7A001A C1C010E C1C006B2 C5A002A1 C7A003D C7A103A Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/282 16.06.2014 40.000.000 C3B001A2 C3D002 05.12.2014 10.000.000 C6A005E2 C6A005D1 24.04.2015 1 C5E002A 02.02.2015 200.000.000 C2B352D 27.08.2015 4.000.000 C5B002A C5D002A C5D002C1 C5A002A1 03.05.2016 18.900.000 C1C450B 05.10.2016 600.000 C1A004A C1A004A C1A004B C1A004A 12.09.2016 39.200.000 C2B201A Weitere Angaben sind nicht möglich, da verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind (siehe BVerfGE 137, 185 vom 21. Oktober 2014). Anmerkungen: * Da sich der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigung auf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Ländern bezieht, ist es nicht möglich, die Genehmigungswerte auf die einzelnen Länder aufzuteilen. ** Bei den Sammelausfuhrgenehmigungen mit dem Wert "0" Euro handelt es sich um funktionale Technologie-/Softwaretransfers, die jeweils an eine Sammelausfuhrgenehmigung mit Warenwerten geknüpft ist. Die Technologie und Software dient der Inbetriebnahme oder Verarbeitung der dazugehörigen Ware. Ein Geldmittelfluss findet daher nicht statt. 9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im Jahr 2013 laut Bundestagsdrucksache 18/13648 von der Bundesregierung erteilten Genehmigungen für Ausfuhren von 18 201 vollautomatischen Gewehren im Sinne der Nr. 29c der KWL („Sturmgewehre“) an Saudi-Arabien (Waffen-Typ bzw. -Marke, Lieferant in Deutschland, Abnehmer bzw. Empfänger in Saudi-Arabien , finanzieller Umfang), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchem Zweck die an Saudi-Arabien gelieferten „Sturmgewehre “ exportiert wurden? Bei den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13648 vom 27. September 2017 genannten 18 201 in 2013 zur Ausfuhr nach Saudi-Arabien genehmigten vollautomatischen Gewehre der Nummer 29c der Kriegswaffenliste handelt es sich um Genehmigungen an das Unternehmen Heckler & Koch GmbH. Über den Zweck der zur Ausfuhr beantragten Gewehre hat die Bundesregierung aus den Antragsunterlagen und den vorgelegten Endverbleibsdokumenten Kenntnis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/282 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung sieht gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) von weiteren Ausführungen ab, da verfassungsrechtlich geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse betroffen sind und zudem Mitteilungen der Bundesregierung über die konkrete Bewaffnung der Empfänger in ausländischen Staaten deren Sicherheitsinteressen berühren und die auswärtigen Beziehungen beeinträchtigen könnten. 10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im Zeitraum von 2013 bis 2016 laut Bundestagsdrucksache 18/13648 von der Bundesregierung erteilten Genehmigungen für Ausfuhren von vollautomatischen Gewehren im Sinne der Nr. 29c der KWL („Sturmgewehre“) an die VAE (bitte entsprechend der Jahre Waffen-Typ bzw. -Marke, Lieferant in Deutschland, Abnehmer bzw. Empfänger in der VAE und finanziellen Umfang auflisten), und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchem Zweck die an die VAE gelieferten „Sturmgewehre“ exportiert wurden? Bei den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13648 vom 27. September 2017 genannten zur Ausfuhr in die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigten vollautomatischen Gewehre der Nummer 29c der Kriegswaffenliste handelt es sich um folgende Genehmigungen: 2013: 120 Stück, Fa. Caracal GmbH sowie 47 Stück, Fa. Heckler & Koch GmbH, 2014: 30 Stück, Fa. Heckler & Koch GmbH, 2015: 30 Stück, Fa. Oberland Defence, 2016: 77 Stück, Fa. Heckler & Koch GmbH. Über den Zweck der zur Ausfuhr beantragten Gewehre hat die Bundesregierung aus den Antragsunterlagen und den vorgelegten Endverbleibsdokumenten Kenntnis . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Inwieweit wurden seit Verabschiedung der Kleinwaffengrundsätze am 18. März 2015, mit der der „Neu für Alt“-Grundsatz auf eine neue Grundlage gestellt wurde, Genehmigungen für Kleinwaffenexporte (hier ausschließlich ganze Waffen, nicht Teile dafür oder Munition) nach Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien unter der Maßgabe erteilt, im Gegenzug für die Lieferung von neuen Kleinwaffen alte Kleinwaffen zu vernichten ? 12. Inwieweit wurden seit Verabschiedung der Kleinwaffengrundsätze am 18. März 2015, mit der auch der „Neu, Vernichtung bei Aussonderung“- Grundsatz auf eine neue Grundlage gestellt wurde, Genehmigungen für Kleinwaffenexporte (hier ausschließlich ganze Waffen, nicht Teile dafür oder Munition) nach Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien unter der Maßgabe erteilt, im Gegenzug für die Lieferung von neuen Kleinwaffen alte Kleinwaffen bei Aussonderung zu vernichten? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Exportanträge in Drittländer, die sich auf Kleinwaffen beziehen, werden seit Verabschiedung der Kleinwaffen-Grundsätze am 18. März 2015 grundsätzlich nur noch dann genehmigt, wenn der staatliche Endverwender eine Verpflichtungser- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/282 klärung dahingehend abgegeben hat, dass die durch die Neubeschaffung zu ersetzenden Kleinen und Leichten Waffen vernichtet werden. Sofern die Mehrbeschaffung einen plausiblen Mehrbedarf deckt und deshalb Altwaffen nicht vernichtet werden, wird ersatzweise die Verpflichtung eingefordert, die zu liefernden neuen Waffen bei einer späteren Außerdienststellung zu vernichten. 13. Welche Hermesbürgschaften für den Export von Gütern nach Saudi-Arabien , Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2012 übernommen (bitte entsprechend der Länder unter Angabe des Datums der Indeckungnahme, der Deckungssumme sowie einer detaillierten Beschreibung des Exportvorhabens)? In den Jahren 2012 bis 2017 hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen nach Bahrain, Jordanien, Katar, Kuwait, Saudi Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate in Höhe von 8 601,3 Mio. Euro übernommen. Auf die einzelnen Länder verteilt, stellt sich das kumulierte Deckungsvermögen für die Jahre 2012 bis September 2017 wie folgt dar: Bahrain: 265,8 Mio. Euro Jordanien: 198,3 Mio. Euro Katar: 138,4 Mio. Euro Kuwait: 295,6 Mio. Euro Saudi Arabien: 4.477,6 Mio. Euro Vereinigte Arabische Emirate: 3.741,9 Mio. Euro Die Aufteilung des Deckungsvolumens nach Jahren und Sektoren für die einzelnen Länder wird in den folgenden Tabellen dargestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/282 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deckungsvolumen Saudi Arabien für die Jahre 2012 bis 2017 (30.09.) unterteilt nach Sektoren Jahr Sektor Anzahl Geschäfte Volumen in Mio. Euro 2012 Energie 2 115,3 Transport, Infrastruktur 6 16,0 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 1,4 Verarbeitende Industrie 2 4,1 Sammeldeckung 504,9 Ergebnis 11 641,7 2013 Bergbau inkl. Verarbeitung 1 0,3 Erdöl- und Erdgasförderung inkl. Verarbeitung 1 375,0 Transport, Infrastruktur 9 33,1 Verarbeitende Industrie 1 2,1 Sammeldeckung 465,6 Ergebnis 12 876,0 2014 Erdöl- und Erdgasförderung inkl. Verarbeitung 1 2,7 Energie 1 7,4 Transport, Infrastruktur 9 1.459,3 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 4 14,5 Verarbeitende Industrie 1 2,2 Sammeldeckung 444,7 Ergebnis 16 1.930,8 2015 Bergbau inkl. Verarbeitung 1 20,3 Erdöl- und Erdgasförderung inkl. Verarbeitung 1 2,4 Transport, Infrastruktur 5 41,7 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 2 8,7 Verarbeitende Industrie 3 6,1 Sammeldeckung 419,3 Ergebnis 12 498,5 2016 Energie 1 13,4 Transport, Infrastruktur 3 9,2 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 4 24,8 Verarbeitende Industrie 4 2,7 Sammeldeckung 291,8 Ergebnis 12 341,8 2017 (30.09.) Transport, Infrastruktur 1 2,0 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 3 18,3 Sammeldeckung 168,4 Ergebnis 4 188,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/282 Deckungsvolumen Katar für die Jahre 2012 bis 2017 (30.09.) unterteilt nach Sektoren Jahr Sektor Anzahl Geschäfte Volumen in Mio. Euro 2012 Sammeldeckung 18,0 Ergebnis 18,0 2013 Sammeldeckung 17,7 Ergebnis 17,7 2014 Bergbau inkl. Verarbeitung 1 2,0 Sammeldeckung 32,2 Ergebnis 1 34,2 2015 Verarbeitende Industrie 1 1,5 Sammeldeckung 28,1 Ergebnis 1 29,6 2016 Sammeldeckung 16,5 Ergebnis 16,5 2017 (30.09.) Transport, Infrastruktur 2 8,4 Sammeldeckung 14,1 Ergebnis 2 22,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/282 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deckungsvolumen Vereinigte Arabische Emirate für die Jahre 2012 bis 2017 (30.09.) unterteilt nach Sektoren Jahr Sektor Anzahl Geschäfte Volumen in Mio. Euro 2012 Transport, Infrastruktur 12 475,7 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 0,6 Verarbeitende Industrie 2 4,6 Sammeldeckung 459,9 Ergebnis 15 940,7 2013 Transport, Infrastruktur 9 313,1 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 7,1 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 4 27,5 Verarbeitende Industrie 3 110,5 Sammeldeckung 291,4 Ergebnis 17 749,5 2014 Erdöl- und Erdgasförderung inkl. Verarbeitung 1 9,0 Transport, Infrastruktur 6 211,3 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 3 5,4 Verarbeitende Industrie 9 20,6 Sammeldeckung 383,2 Ergebnis 19 629,5 2015 Erdöl- und Erdgasförderung inkl. Verarbeitung 1 14,1 Transport, Infrastruktur 8 495,9 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 2 6,7 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1 13,3 Verarbeitende Industrie 5 91,2 Sammeldeckung 259,9 Ergebnis 17 881,1 2016 Bergbau inkl. Verarbeitung 1 93,8 Erdöl- und Erdgasförderung inkl. Verarbeitung 2 4,8 Chemie 1 6,3 Transport, Infrastruktur 1 6,4 Papier-, Holz-, Leder- und Textilindustrie 3 2,9 Verarbeitende Industrie 5 18,8 Sammeldeckung 217,4 Ergebnis 13 350,4 2017 (30.09.) Transport, Infrastruktur 5 12,7 Papier- , Holz-, Leder- und Textilindustrie 1 9,6 Agrarsektor und Nahrungsmittelindustrie 1 0,5 Sammeldeckung 168,0 Ergebnis 7 190,7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/282 Deckungsvolumen Kuwait für die Jahre 2012 bis 2017 (30.09.) unterteilt nach Sektoren Jahr Sektor Anzahl Geschäfte Volumen in Mio. Euro 2012 Transport, Infrastruktur 3 58,0 Sammeldeckung 44,6 Ergebnis 3 102,6 2013 Energie 1 0,1 Transport, Infrastruktur 1 7,7 Sammeldeckung 36,8 Ergebnis 2 44,5 2014 Transport, Infrastruktur 2 7,9 Sammeldeckung 30,3 Ergebnis 2 38,2 2015 Transport, Infrastruktur 2 12,7 Verarbeitende Industrie 1 22,2 Sammeldeckung 21,7 Ergebnis 3 56,6 2016 Transport, Infrastruktur 1 19,4 Sammeldeckung 18,4 Ergebnis 1 37,8 2017 (30.09.) Sammeldeckung 15,8 Ergebnis 15,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/282 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deckungsvolumen Bahrain für die Jahre 2012 bis 2017 (30.09.) unterteilt nach Sektoren Jahr Sektor Anzahl Geschäfte Volumen in Mio. Euro 2012 Verarbeitende Industrie 2 98,7 Sammeldeckung 10,1 Ergebnis 2 108,8 2013 Transport, Infrastruktur 1 58,1 Sammeldeckung 8,7 Ergebnis 1 66,8 2014 Sammeldeckung 9,5 Ergebnis 9,5 2015 Sammeldeckung 4,7 Ergebnis 4,7 2016 Transport, Infrastruktur 1 1,8 Sammeldeckung 5,6 Ergebnis 1 7,4 2017 (30.09.) Transport, Infrastruktur 3 64,0 Sammeldeckung 4,5 Ergebnis 3 68,6 Deckungsvolumen Jordanien für die Jahre 2012 bis 2017 (30.09.) unterteilt nach Sektoren Jahr Sektor Anzahl Geschäfte Volumen in Mio. EUR 2012 Sammeldeckung 34,9 Ergebnis 34,9 2013 Transport, Infrastruktur 1 0,1 Sammeldeckung 23,8 Ergebnis 1 23,9 2014 Bergbau inkl. Verarbeitung 1 2,8 Sammeldeckung 26,7 Ergebnis 1 29,5 2015 Sammeldeckung 35,5 Ergebnis 35,5 2016 Bergbau inkl. Verarbeitung 1 0,4 Sammeldeckung 44,2 Ergebnis 1 44,6 2017 (30.09.) Sammeldeckung 29,9 Ergebnis 29,9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/282 Mit der Sammeldeckung können Exportgeschäfte mit einer Vielzahl von ausländischen Kunden zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (12 Monate Kredit) in einem pauschalierten Verfahren abgesichert werden. Die Sammeldeckung ist vor allem ein Deckungsprodukt für deutsche Handelsunternehmen. Einer Veröffentlichung detaillierter Angaben stehen die Grundrechte der betroffenen Unternehmen, insbesondere ihre schutzwürdigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen, da eine weitere Aufschlüsselung Rückschlüsse auf die von den ausführenden Unternehmen getroffenen Liefervereinbarungen, deren Erfüllung und Preiskonditionen zuließe, die für nationale als auch internationale Wettbewerber von Interesse sein könnten. 14. Wie viele der in der Antwort zu Frage 13 aufgeführten Hermesbürgschaften betrafen Rüstungsgüter (bitte nach Jahr, Gut, Höhe der Bürgschaft und Antragsteller auflisten)? Zwei Deckungen betrafen Rüstungsgeschäfte: Ein Geschäft nach Saudi-Arabien im Jahr 2014 (Patrouillenboote, Deckungsvolumen: 1,1 Mrd. Euro) und ein Geschäft in die Vereinigten Arabischen Emirate 2012 (Spezialsattelauflieger, Deckungsvolumen : 0,8 Mio. Euro). 15. Inwieweit gab es nach der am 9. März 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen 6. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die mit den sog. Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter eingeführt wurden, Kontrollen zur Einhaltung der Endverbleibsbestimmungen, ob die von Deutschland an Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem in der Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind? Wenn ja, wann, in welchem Land und bezogen auf welche Rüstungsexporte? Wenn nein, gab es keinerlei Zweifel an der Einhaltung der Endverbleibsbestimmungen ? 16. Inwieweit gab es im Zuge der am 9. März 2016 vom Bundeskabinett beschlossenen 6. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die mit den sog. Post-Shipment-Kontrollen beim Export deutscher Rüstungsgüter eingeführt wurden, Überprüfungen, ob die von Deutschland an Saudi-Arabien , Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien gelieferten Waffen noch im Empfängerland bei dem in der Endverbleibserklärung angegebenen Endverwender vorhanden sind? Fragen 15 und 16 werden zusammen beantwortet. Es haben bislang keine Vor-Ort-Kontrollen zur Überprüfung des Verbleibs von deutschen Rüstungsexporten in den genannten Ländern stattgefunden. Vor-Ort- Kontrollen erfolgen derzeit im Rahmen von Pilotprüfungen auf der Basis von Endverbleibserklärungen, die von sogenannten Drittländern im Sinne der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ verlangt werden (vgl. die Eckpunkte für die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen bei deutschen Rüstungsexporten). Im Übrigen sind Zeitpunkt und tatsächliche Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen von verschiedenen Faktoren abhängig, auf die die Bundesregierung nur zum Teil Einfluss hat (z. B. der Produktion und Auslieferung der vor Ort zu kontrollierenden Waffen). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/282 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie viele und welche Angehörige der Streitkräfte der Staaten Saudi-Arabien , Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien waren und sind an welchen Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr im Jahr 2017 beteiligt (bitte entsprechend der Länder die Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)? 18. Inwieweit gibt es für das Jahr 2018 Planungen Angehörige der Streitkräfte der Staaten Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien an Ausbildungsprogrammen, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr zu beteiligen (bitte entsprechend der Länder die Lehrgangsbereiche getrennt auflisten)? Der parlamentarische Informationsanspruch ist grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung ist hier jedoch nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass im Hinblick auf das Staatswohl eine Beantwortung der Fragen 17 und 18 nicht in offener Form erfolgen kann. Die Informationen sind bei einer Veröffentlichung dazu geeignet, das Wohl und die Sicherheit sowohl ausländischer als auch deutscher Streitkräfteeinrichtungen und -angehörige zu gefährden. Die Veröffentlichung berührt das Sicherheitsinteresse anderer Staaten, deren Bekanntwerden zu Beeinträchtigung der bilateralen Beziehungen führen könnte. Die entsprechenden Informationen sind daher als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und in der Anlage zu dieser Antwort enthalten.* 19. In welchem Umfang will die Bundesregierung Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien im Rahmen des polizeilichen Ausbildungsund Ausstattungshilfeprogramms (AAH-P) für die Jahre von 2017 bis 2020 kostenlos Ausstattungsmittel bzw. Ausbildungshilfen gewähren (bitte jeweils pro Land differenzieren und Art der Mittel sowie Ausbildungen präzisieren ), und inwiefern ist dabei beabsichtigt, diese Unterstützung von konkreten und messbaren Verbesserungen der Menschenrechtslage abhängig zu machen? Von den in der Frage genannten Staaten wird nur Jordanien im Rahmen des AAH-P unterstützt. Das AAH-P umfasst einen Mittelansatz von 20 Mio. Euro für vier Jahre und fünf begünstigte Staaten. Welcher Anteil davon letztendlich auf Jordanien entfällt und welche Maßnahmen im Einzelnen im gesamten Zeitraum durchgeführt werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die Planungen werden regelmäßig an den örtlichen Bedarf angepasst. In 2017 werden Ausbildungs - und Ausstattungsmaßnahmen zu den Themen Dokumenten-/Urkundensicherheit , Luftsicherheit, Führungskräfteausbildung sowie Bekämpfung des Terrorismus , des Rauschgifthandels, des Menschenhandels und der illegalen Migration durchgeführt. Die Menschenrechtslage in den begünstigten Ländern der Polizeilichen Ausbildungs - und Ausstattungshilfe wird stets sorgfältig beobachtet. Die Themen Demokratie , Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Polizeiethik sind integraler Bestandteil der Ausbildungshilfe. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/282 20. Wurden im Jahr 2017 Ausbildungsmaßnahmen für Sicherheitskräfte Saudi- Arabien, Katar, VEA, Kuweit, Bahrain und Jordanien in Deutschland durch die Bundeswehr im Zusammenhang mit welchen privatwirtschaftlichen Exporten von Rüstungsgütern vorgenommen, und wenn ja, wie wurden die Kosten der jeweiligen Ausbildungsmaßnahme zwischen der Bundesregierung , dem exportierenden Unternehmen und dem Empfängerland aufgeteilt (bitte unter Angabe der Dauer der Maßnahme und der Anzahl der beteiligten Ausbilder und der Höhe der Einzel- und Gesamtkosten beantworten)? Es fanden keine derartigen Ausbildungsmaßnahmen statt. 21. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die in den letzten fünf Jahren genehmigten Ausfuhren von Ausrüstungen, die auch militärisch relevant sein könnten an Saudi-Arabien, Katar, VAE, Kuweit, Bahrain und Jordanien von diesen nicht im Jemen im Zuge der von Saudi-Arabien seit März 2015 angeführten Militäroperation zum Einsatz kamen? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ vom 19. Januar 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty). Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in Saudi-Arabien und in den Staaten der von Saudi-Arabien angeführten Koalition genau und berücksichtigt diese im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis. Zu unmittelbar aus Deutschland in die angefragten Länder ausgeführten Rüstungsgütern liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor, dass diese im Jemen zum Einsatz kommen; siehe auch die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11389 vom 7. März 2017. 22. Sollen nach Kenntnis der Bundesregierung, die aus Deutschland nach Saudi- Arabien gelieferten Patrouillenboote von saudischen Marinebasen eingesetzt werden, von denen aus die Seeblockade Jemens durchgesetzt wird? Die zur Endverwendung durch die Küstenwache bestimmten Patrouillenboote sollen im Rahmen der maritimen Komponente des saudi-arabischen Programms zur Grenzsicherung eingesetzt werden. Laut Antragsunterlagen ist eine Verteilung auf verschiedene Grenzschutzbasen des Küstenschutzes am Golf bzw. Roten Meer vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/282 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Wie hoch schätzt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis über die Anzahl der ausgeführten Teilesätze zum Bau eines G36-Sturmgewehres annäherungsweise , wie viele Gewehre in Saudi-Arabien seit Beginn der Lizenzproduktion 2008 produziert wurden (Bundestagsdrucksache 18/7419, Frage 10) (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse, ob die Lizenzproduktion des G36 in Saudi-Arabien aufgenommen wurde. 24. Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der Bundesrepublik Deutschland seit Beginn der Lizenzproduktion 2008 eines G36-Sturmgewehres die Zustimmung für einen Reexport an Drittstatten erbeten (bitte entsprechend der Jahre unter Angabe des Drittstaates auflisten)? Es liegt keine Zustimmung für den Reexport an einen Drittstaat vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2075 vom 8. Juli 2014 verwiesen . 25. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene oder Kenntnisse anderer (auch nachrichtendienstliche), ob die Fabrik in Saudi-Arabien trotzdem, dass seit Mitte 2014 keine Ausfuhrgenehmigung für Komponenten für die G36- Produktion in Saudi-Arabien erteilt worden ist, G36-Sturmgewehre produziert? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 26. Inwieweit hält es die Bundesregierung für unerheblich, ob die Fabrik in Saudi-Arabien, obwohl seit Mitte 2014 keine Ausfuhrgenehmigung für Komponenten für die G36-Produktion in Saudi-Arabien erteilt worden ist, G36-Sturmgewehre produziert oder nicht, wenn die Bundesregierung doch ein Interesse daran haben müsste, dass Saudi-Arabien nicht in der Lage sein soll, diese Waffen vollständig eigenständig zu produzieren und auf die Zulieferung technologischer Schlüsselkomponenten aus Deutschland angewiesen sein soll (Bundestagsdrucksache 18/7419)? Hypothetische Fragen beantwortet die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Grundsätzlich gilt: Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung. Weitere Grundlagen sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union aus dem Jahr 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in Saudi-Arabien und in den Staaten der von Saudi-Arabien angeführten Koalition genau und berücksichtigt diese im Rahmen ihrer Genehmigungspraxis. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/282 27. Für welche Komponenten zur Herstellung des Sturmgewehrs G36 hat die Bundesregierung seit Beantwortung der Schriftlichen Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 18/11323 Genehmigungen zur Ausfuhr nach Saudi-Arabien erteilt (bitte unter Angabe des jeweiligen Monats der Genehmigung, der Genehmigungssumme sowie der Stückzahl)? Die Bundesregierung hat weiterhin keine entsprechenden Ausfuhrgenehmigungen erteilt. 28. Wie viele saudiarabische Militärangehörige sollen nach dem im April 2017 unterzeichneten Abkommen, das die Ausbildung saudiarabischer Soldaten durch die Bundeswehr vorsieht, in Einrichtungen der Bundeswehr ausgebildet werden (bitte entsprechend nach Einrichtung die Anzahl der Auszubildenden und Ausbildungsbereich auflisten)? Basierend auf dem im April 2017 geschlossenen Abkommen ist beabsichtigt, insgesamt sieben Militärangehörige (fünf Heer, zwei Luftwaffe) der saudi-arabischen Streitkräfte gegen Kostenerstattung ausbilden zu lassen, beginnend 2018 mit Sprachausbildung am Bundessprachenamt, Offizierlehrgang an der jeweiligen Offizierschule (Heer/Luftwaffe) und Studium an den Universitäten der Bundeswehr . 29. Aus welchen konkreten Bereichen – neben dem saudiarabischen Grenzschutz – soll gemäß der im April 2017 von Saudi-Arabien und Deutschland unterzeichneten Absichtserklärung zur polizeilichen Zusammenarbeit saudiarabisches Personal in Deutschland ausgebildet werden (bitte auflisten)? In der Gemeinsamen Absichtserklärung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Saudi-Arabien über die Zusammenarbeit der Bundespolizei und des Innenministeriums des Königreichs Saudi-Arabien vom 30. April 2017 sind keine Schulungsmaßnahmen in Deutschland vorgesehen . 30. Inwieweit schließt die Bundesregierung Ausfuhrgenehmigungen (Einzelausfuhrgenehmigungen , Sammelausfuhrgenehmigungen) von Komponenten für den Flugzeugtyp Eurofighter im Rahmen der beabsichtigten Lieferung von 24 Eurofighter von Großbritannien an Katar vor dem Hintergrund der Spannungen mit Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain und der mutmaßlichen Unterstützung terroristischer Gruppen, dass die britische Regierung mit dem Emirat Katar eine Absichtserklärung über die unterzeichnet hat, wodurch die Gefahr besteht, dass mögliche Exportvorbehalte beteiligter Zuliefernationen weitgehend ausgehebelt würden (www. welt.de/wirtschaft/article168749931/Dieser-Deal-verschafft-Katar-noch-mehrneue -Kampfjets.html)? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik . Dazu bedarf es einer einzelfallorientierten Beurteilung von Genehmigungsentscheidungen im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck der Güter. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/282 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ vom 19. Januar 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Bei ihren Entscheidungen im Rahmen der Ausübung der Exportkontrollpolitik steht die Bundesregierung zu ihren Bündnisverpflichtungen und zu ihrer Verantwortung für die europäische und internationale Sicherheit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333