Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 11. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/285 19. Wahlperiode 15.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Kotré, Dr. Heiko Heßenkemper, Dr. Bruno Hollnagel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/126 – Kosten der Energiewende V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Energiewende sollte den Verbraucher „nicht mehr als eine Kugel Eis pro Monat kosten“, versprach der damalige Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Jürgen Trittin im Jahr 2003. Seitdem hat sich die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage versiebzehnfacht (www.welt.de/ wirtschaft/article158668152/Energiewende-kostet-die-Buerger-520-000-000- 000-Euro-erstmal.html). Laut einer Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft GmbH (INSM) werden die Kosten der Energiewende für eine vierköpfige Familie rechnerisch über 25 000 Euro bis zum Jahr 2025 betragen und sich insgesamt auf 520 Mrd. Euro belaufen. Kostenkomponenten sind dabei u. a. die Beeinträchtigung des Betriebes der konventionellen Kraftwerke, die Subventionen (EEG-Umlage, NEV-Umlage, Offshore-Umlage, KWK-Umlage, anteilige Netzentgelte auf Grund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) von Windenergieanlagen, Solaranlagen und Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse durch den Stromkunden sowie Kosten der Netzeingriffe (Studie der INSM aus dem Jahr 2016: Kosten der Energiewende, DICE Consult GmbH, Düsseldorf). 1. Wie hoch sind die Kosten der Energiewende unter Berücksichtigung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Komponenten von 2010 bis 2016 für den Stromkunden gewesen? Die Energiewende transformiert und modernisiert die deutsche Energieversorgung grundlegend. Hierfür fließen Investitionen v. a. in den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau der Stromnetze . Allerdings wären auch ohne die Energiewende Investitionen in erheblichem Umfang erforderlich gewesen, z. B. für die Ertüchtigung von Netzen oder für den Neubau von Kraftwerken. Die Kosten der Energiewende lassen sich folglich nicht dadurch ermitteln, indem einzelne Kostenpositionen des heutigen Stromsystems bzw. des Strompreises (EEG-Umlage, Netzentgelte, etc.) summiert werden. Ein solcher Summationsansatz wird auch in der Wissenschaft kritisch gesehen (vgl. unabhängige Expertenkommission zum Monitoring der Energiewende ). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/285 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vielmehr können die Kosten der Energiewende ausschließlich durch einen Vergleich zwischen einem Energiesystem mit Energiewende und einem Energiesystem ohne Energiewende ermittelt werden, d. h. indem die Frage gestellt wird, wie viel unsere Energieversorgung heute und in der Zukunft kosten würde, wenn es keine Energiewende gegeben hätte bzw. gäbe. Sofern sich aus einem solchen Vergleich Mehrkosten ergäben, müssten diese zudem noch mit den Folgekosten verglichen werden, die ohne Energiewende durch stärkere Umweltverschmutzung, Beeinträchtigungen der Gesundheit und langfristigen Folgen eines ungebremsten Klimawandels entstünden. Nur so ist ein umfassender und damit belastbarer Kostenvergleich möglich und sinnvoll. Ein derart umfassender Kostenvergleich, der insbesondere auch die Vorteile einer sauberen Energieversorgung für Mensch und Natur genau erfasst, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 2. Wie hoch sind die Verpflichtungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Einspeisevergütungen aller bis dahin errichteten Anlagen der erneuerbaren Stromerzeugung, damit verbundene Umlagen und Netzentgelte), die bis 2016 eingegangen wurden und in Zukunft anfallen? Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von Erneuerbare Energien-Anlagen in der Regel eine Vergütung über 20 Jahre. Somit verlieren Anlagen, die im Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden, Ende 2020 ihren Vergütungsanspruch . EEG-Anlagen, die im Jahr 2016 installiert wurden, erhalten eine Vergütung bis ins Jahr 2036. Die Vergütungen für die bis Ende 2016 gebauten EEG-Anlagen belaufen sich in den nächsten 20 Jahren im Schnitt auf ca. 19 Mrd. Euro jährlich. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um die tatsächlichen Kosten des EEG, weil den Vergütungen noch Vermarktungserlöse aus dem Verkauf des erneuerbaren Stroms gegenüberstehen . Die Höhe dieser zukünftigen Vermarktungserlöse im Zeitraum bis 2036 kann jedoch heute nicht genau bestimmt werden, da die zukünftige Entwicklung des Großhandelsstrompreises mit Unsicherheiten behaftet ist. Letztlich werden die sogenannten EEG-Differenzkosten, die über die EEG-Umlage refinanziert werden, aber deutlich niedriger sein als die Vergütungsansprüche für die EEG- Anlagen. 3. Wie hoch werden die Kosten gemäß Frage 1 bis zum Jahr 2030 und die Verpflichtungen gemäß Frage 2 im Jahr 2030 sein? In der Antwort zu Frage 1 wurde dargelegt, dass die Kosten der Energiewende nicht durch eine Summation ausgewählter Strompreiskomponenten ermittelt werden können. Die Vergütungen von vergütungsfähigen, Erneuerbare Energien-Anlagen, die bis Ende 2016 in Betrieb gegangen sind, betragen im Jahr 2030 etwa 15 Mrd. Euro. Demgegenüber stehen Vermarktungserlöse in beträchtlicher, aber aus heutiger Sicht unbekannter Höhe, da die Entwicklung des Börsenstrompreises mit Unsicherheiten behaftet ist. 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