Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 13. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/286 19. Wahlperiode 15.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Buschmann, Frank Sitta und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/135 – Verlängerung der Zulassung des Pflanzenschutzmittels „Glyphosat“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 27. November 2017 wurde die Zulassung des Pflanzenschutzmittels „Glyphosat“ um weitere fünf Jahre verlängert. Im Entscheidungsgremium in Brüssel hat der Vertreter der Bundesregierung zugestimmt, obwohl sich die geschäftsführende Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Medienberichten zufolge für die Ablehnung ausgesprochen hat. 1. Wann und wie wurde das Bundeskanzleramt über die Zustimmung des Vertreters der Bundesrepublik Deutschland informiert? Das Bundeskanzleramt hat nach der Entscheidung des Berufungsausschusses am 27. November 2017 zur 5-jährigen Wiedergenehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat durch Mail bzw. Drahtbericht der Ständigen Vertretung in Brüssel vom Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters erfahren. 2. Wie hat das Bundeskanzleramt auf diese Information reagiert? Die Bundeskanzlerin hat deutlich gemacht, dass das Abstimmungsverhalten des BMEL nicht der innerhalb der Bundesregierung vereinbarten Weisungslage entsprach und sich eine derartige Verletzung der Geschäftsordnung der Bundesregierung nicht wiederholen darf. Herr Bundesminister Altmaier ist durch die Bundeskanzlerin gebeten worden, die Bundesministerien darauf hinzuweisen, dass die Geschäftsordnung auch für die Arbeit der geschäftsführenden Bundesregierung gilt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/286 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Sind die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien und die Geschäftsordnung der Bundesregierung eingehalten worden, und alle Bundesministerien haben die Zustimmung mitgezeichnet? 4. Falls nein, welche Bundesministerien haben widersprochen? Welche Gründe liegen vor, die ein Abweichen von der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung rechtfertigen? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Im Vorfeld der Sitzung des zuständigen Vermittlungsausschusses im EU-Komitologieverfahren sind alle zu beteiligenden Bundesministerien in die Abstimmung über den Sprechzettel für den an der Sitzung teilnehmenden Vertreter der Bundesregierung einbezogen worden. Der Sprechzettel enthielt die Weisung, sich bei der Abstimmung über den Vorschlag der EU-Kommission zur Wiedergenehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat zu enthalten. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat auf Leitungsebene der Wiedergenehmigung widersprochen. Herr Bundesminister Schmidt hat am 27. November 2017 entschieden, unter bestimmten Bedingungen in dem zuständigen Vermittlungsausschuss der Wiedergenehmigung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat in eigener Verantwortung zuzustimmen. Die Zustimmung zur Wiedergenehmigungsverordnung der EU-Kommission für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat wurde nach Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse fachlich entschieden . Zudem sind wichtige Verbesserungen, zum Beispiel für die Pflanzen- und Tierwelt, durchgesetzt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333