Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 15. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2862 19. Wahlperiode 19.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2234 – Entwicklung der Arbeit der Kulturreferentin für Schlesien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus dem Koalitionsvertrag zwischen CSU, CSU und SPD geht hervor, dass in der laufenden Legislaturperiode die kulturstiftenden Vereine der deutschen Vertriebenen gestärkt werden sollen (Abschnitt: XIII). Der Bund hat nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVertrG) neben Wissenschaft und Forschung die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Das Kulturreferat für Schlesien ist eine von neun bundesfinanzierten Stellen, aufgegliedert nach Landsmannschaften, die Fördermittel zu diesem Zweck vergeben (www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/ BeauftragtefuerKulturundMedien/aufarbeitung/deutscheKultur/kulturfoerderung Bund/_node.html). Neben der Kulturreferentin für Schlesien existieren zahlreiche öffentliche Förderstellen, die jeweils nach eigenen Kriterien Mittel zur Kultur - und grenzüberschreitenden Heimatarbeit vergeben. Dies sind z. B. die Europaregionen (Euregios), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung: „Investition in Ihre Zukunft (Ziel 3)“, insbesondere für die Heimatvertriebenen aus Schlesien, die Häuser der Heimat in verschiedenen Bundesländern sowie kommunale Stellen. Die Unübersichtlichkeit der Förderlandschaft und Anforderungen an Buchhaltung und Projektabwicklung halten nach Auffassung der Fragesteller, aber nicht nur dieser, viele Kulturschaffende und Einrichtungen (kulturstiftende Vereine) ab, Förderanträge zu stellen oder führen zu Verzögerungen . Die Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge aus Schlesien können nach Auffassung der Fragesteller weiter entwickelt werden durch das Betreiben eigener heimatlicher Rundfunksender, wie beispielsweise Radio Siebenbürgen (http://radio-siebenbuergen.de/). Rundfunk und rundfunkähnliches Internet dienen der Pflege und dem Erhalt der Mundarten der Volksgruppen der Heimatvertriebenen und ihrer Nachfahren in besonderem Maße angesichts des fehlenden geschlossenen Siedlungsgebietes. Eine institutionelle Förderung, ähnlich der für die Minderheit der Sorben in Deutschland, ist nach Auffassung der Fragesteller notwendig, um das Überleben der Volksgruppen der deutschsprachigen Vertriebenen und ihrer Nachfahren zu sichern (www.mdr.de/sorbischesprogramm /rundfunk/index.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2862 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Etat der Kulturreferentin für Schlesien (seit 2002 in Euro)? 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verwaltungskostenanteil des Etats der Kulturreferentin für Schlesien und wie hoch der Anteil der Fördermittel, die von ihr nach § 96 BVertrG an Kulturschaffende und Einrichtungen ausgeschüttet werden (bitte nach Jahren in absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . In der kurzen Bearbeitungszeit können die Fragen 1 und 2 nicht vollumfänglich beantwortet werden, da für die Zusammenstellung der Daten vor 2009 eine manuelle Recherche in inzwischen archivierten Unterlagen erforderlich wäre, deren Aufwand nicht im vertretbaren Verhältnis zur Aussagekraft steht. So erklären sich einzelne offen gelassene Zellen in der Übersicht. An den genannten Daten sind nach Auffassung der Bundesregierung die wesentlichen Erkenntnisse ablesbar. Die Kulturreferentin für Schlesien am Schlesischen Museum zu Görlitz erhält von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) nachstehend aufgelistete Bundeszuwendung : Haushaltsjahr Förderhöhe in € Verwaltungskostenanteil Anteil der Fördermittel in € in % am Etat in € in % am Etat 2002 89.000,00 0,00 0,00 k.A. k.A. 2003 89.000,00 13.577,71 15,26 k.A. k.A. 2004 87.500,00 7.081,91 8,09 k.A. k.A. 2005 86.000,00 0,00 0,00 k.A. k.A. 2006 116.000,00 0,00 0,00 k.A. k.A. 2007 116.000,00 6.000,00 5,17 32.740,00 28,22 2008 127.244,20 5.200,00 4,09 39.755,80 31,24 2009 131.000,00 6.000,00 4,58 38.117,45 29,10 2010 122.000,00 6.000,00 4,92 23.000,00 18,85 2011 122.000,00 6.000,00 4,92 69.526,21 56,99 2012 122.000,00 6.000,00 4,92 43.700,05 35,82 2013 125.000,00 6.000,00 4,80 46.110,00 36,89 2014 126.000,00 6.000,00 4,76 48.958,00 38,86 2015 128.000,00 6.000,00 4,69 37.360,00 29,19 2016 128.000,00 6.000,00 4,69 30.950,00 24,18 2017 128.000,00 6.000,00 4,69 30.236,64 23,62 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2862 Der übrige Etat der Kulturreferentin für Schlesien setzt sich aus den Anteilen für Personalkosten der Kulturreferentin und für eigene Projekte der Kulturreferentin zusammen. Die Verwaltungskostenanteile der Etats der Kulturreferenten (KR) beruhen auf Einzelvereinbarungen mit den Träger-Museen. Die jeweilige Höhe ist abhängig vom konkret vereinbarten Umfang der Leistungen des Museums für das Kulturreferat . Schwankungen in der Höhe der Etats der Kulturreferate sind begründet durch Unterschiede bei der Stellenbesetzung sowie durch Anpassungen entsprechend dem Antragseingang für externe Förderungen. 3. Wie viel Finanzierungs- und/oder Fördermittel für Kulturschaffende und Einrichtungen erhält nach Kenntnis der Bundesregierung die Kulturreferentin für Schlesien aufgrund anderer Rechtsgrundlagen (bitte nach Jahren in absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln)? Die Kulturreferentin für Schlesien erhält über die Bundesförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes hinaus keine weiteren Finanzierungs- und/oder Fördermittel . 4. Wie viel Finanzierungs- und Fördermittel von staatlichen und öffentlichen Stellen werden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich für wissenschaftliche Institute und Einrichtungen, die sich mit historischen Fragestellungen über die deutschen Vertriebenen aus Schlesien befassen, aufgewendet ? Nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes haben Bund und Länder den gesetzlichen Auftrag, das Kulturgut der historischen deutschen Ostgebiete und der deutschen Siedlungsgebiete im östlichen Europa „im Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten“. Hierzu gehört die Förderung von Archiven, Museen und Bibliotheken, Wissenschaft und Forschung sowie von Projekten der kulturellen Vermittlung. 2017 standen dafür insgesamt 18,5 Mio. Euro regelmäßiger Förderung zur Verfügung. Hinzu kamen umfangreiche Baumittel. Einen guten Überblick im Detail bietet der im Juni 2017 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vorgelegte Bericht der Bundesregierung über die Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2015 und 2016, der 2019 erneut herausgegeben wird. Eine statistische Erfassung der Fördermittel getrennt nach historischen Siedlungsgebieten erfolgt nicht. Eine Übersicht der von Ländern und Kommunen verausgabten Mittel für diesen Förderbereich liegt der Bundesregierung nicht vor. 5. Wie viele Mitarbeiter hat das Büro der Kulturreferentin nach Kenntnis der Bundesregierung, und über welche Räumlichkeiten und Ausstattung verfügt es? Die Kulturreferentin für Schlesien ist beim Schlesischen Museum zu Görlitz angegliedert . Sie verfügt über kein eigenes Personal und hat eine den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes entsprechende Büroausstattung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2862 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wird die Bundesregierung Stellen schaffen für Fördermittelberater, die den Heimatvertriebenen und ihren Nachkommen zur Verfügung stehen und helfen bei der Auswahl, Zusammenstellung und Abwicklung der lokalen, regionalen , bundesweiten und europäischen Förderprogramme für ihre Projekte? 7. Wird die Bundesregierung eine Fördermittelberatung bei der Kulturreferentin für Schlesien einrichten, um den Kulturschaffenden und kulturstiftenden Vereinen die Antragstellung und Projektabwicklung zu erleichtern? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Kulturreferentin für Schlesien berät selbst Kulturschaffende und kulturstiftende Vereine sowohl im Rahmen der Antragstellung als auch bei der Projektabwicklung . Die Einrichtung einer weitergehenden Fördermittelberatung ist nicht vorgesehen. 8. Wie unterstützt die Bundesregierung den Erhalt der deutschsprachigen Volksgruppen aus Schlesien durch Pflege sowie Weiterentwicklung von Mundarten, Musik, Tanz, Film, Kunst und neuen Medien? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert auf der Grundlage des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) Projekte, die sich auf die Kultur und Geschichte der ehemaligen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete im östlichen Europa beziehen. Die Förderung richtet sich auf eine Betrachtung des deutschen Kulturerbes als Teil der Kulturgeschichte der betreffenden Regionen Europas, die nach Möglichkeit in Kooperation mit dortigen Einrichtungen und Akteuren durchgeführt wird. Im Rahmen der Förderung sind Projektanträge zu Mundarten, Musik, Tanz, Film, Kunst und zu neuen Medien möglich. 9. Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung das Überleben der deutschen Vertriebenen aus Schlesien als Volksgruppe von der Kulturreferentin unterstützt werden? Über die Förderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gemäß der Antwort zu Frage 8 hinaus unterstützt die Kulturreferentin für Schlesien insbesondere kulturelle Projekte von Landsmannschaften und anderen Organisationen der Heimatvertriebenen und trägt damit zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Kulturleistungen der deutschen Vertriebenen aus Schlesien bei. 10. Plant die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge aus Schlesien und ihren Nachkommen , deren Know-how über neue Formen der Finanzierung, wie z. B. Crowdfunding , zu fördern? Die Bundesregierung plant keine Änderung der auf dem gesetzlichen Auftrag nach § 96 Bundesvertriebenengesetz aufbauenden Förderung der Erhaltung, Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa. 11. Plant die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge aus Schlesien und ihren Nachkommen , deren Know-how über Produktion audiovisueller Medien und Betrieb von Rundfunkredaktionen zu fördern? Nein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2862 12. Unterstützt die Bundesregierung ein Radio- und Fernsehprogramm für die Heimatvertriebenen aus Schlesien und ihre Nachkommen, um die Mundarten und gesprochene Sprache lebendig zu halten? 13. Unterstützt die Bundesregierung ein Radio- und Fernsehprogramm für die deutschen Vertriebenen aus Schlesien und ihre Nachkommen zum Erhalt ihrer Mundarten als Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes geschützte Rundfunkfreiheit umfasst sowohl die Staatsferne des Rundfunks (d.h. Radio und Fernsehen) als auch dessen Programmautonomie. Staatlichen Stellen ist eine Einflussnahme auf die Programmgestaltung verwehrt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das inländische Rundfunkwesen nach der grundgesetzlich verankerten Kompetenzverteilung in der ausschließlichen Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt. 14. Wird die Bundesregierung ein interregionales Rundfunkprogramm im Rahmen des europäischen Kulturkanals (Sender ARTE) unterstützen, welches die Heimatvertriebenen und ihre Nachkommen aus Schlesien in der Programmgestaltung einbezieht? Da auch der Sender ARTE staatsfern ausgestaltet ist und in der Zuständigkeit der Länder liegt, wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333