Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 15. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2869 19. Wahlperiode 19.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Stephan Protschka und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2259 – Entwicklung der Arbeit des Kulturreferats für Russlanddeutsche V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geht hervor, dass in der laufenden Legislaturperiode die kulturstiftenden Vereine der deutschen Vertriebenen gestärkt werden sollen (Abschnitt: XIII). Der Bund hat nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVertrG) neben Wissenschaft und Forschung die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Das Kulturreferat für Russlanddeutsche ist eine von neun bundesfinanzierten Stellen, aufgegliedert nach Landsmannschaften, die Fördermittel zu diesem Zweck vergeben (www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/ BeauftragtefuerKulturundMedien/aufarbeitung/deutscheKultur/kulturfoerderung Bund/_node.html). Neben dem Kulturreferenten für Russlanddeutsche existieren zahlreiche öffentliche Förderstellen, die jeweils nach eigenen Kriterien Mittel für die kultur- und grenzüberschreitende Heimatarbeit zur Verfügung stellen. Dies sind z. B. die Europaregionen (Euregios), der Europäische Fonds für regionale Entwicklung: „Investition in Ihre Zukunft (Ziel 3)“, insbesondere für die Heimatvertriebenen aus Russland die Häuser der Heimat in verschiedenen Bundesländern sowie kommunale Stellen. Die Unübersichtlichkeit der Förderlandschaft und die Anforderungen an Buchhaltung und Projektabwicklung halten nicht nur nach Auffassung der Fragesteller viele Kulturschaffende und Einrichtungen, zum Beispiel kulturstiftende Vereine, davon ab, Förderanträge zu stellen, der aufwendige Projektvorlauf führt auch zu Verzögerungen bei der Projektrealisierung . Die Kulturleistungen der deutschen Vertriebenen und Flüchtlinge aus Russland können nach Auffassung der Fragesteller durch das Betreiben eigener heimatlicher Rundfunksender weiterentwickelt werden. Rundfunk und Video-Internet (z. B. Youtube-Kanäle) dienen angesichts des fehlenden geschlossenen Siedlungsgebietes in besonderem Maße der Pflege und dem Erhalt der Mundarten der Russlanddeutschen und ihrer Nachfahren. Eine institutionelle Förderung, ähnlich der für die Minderheit der Sorben in Deutschland, ist nach Auffassung der Fragesteller notwendig, um das Überleben der Volksgruppen der deutschsprachigen Vertriebenen und ihrer Nachfahren zu sichern (www.mdr.de/sorbischesprogramm /rundfunk/index.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2869 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Etat des Kulturreferats für Deutsche aus Russland bzw. ehem. Sowjetunion (künftig kurz „Russlanddeutsche“) (seit 2002 in Euro)? 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Verwaltungskostenanteil des Etats des Kulturreferats für Russlanddeutsche, und wie hoch sind die Fördermittel, die von ihm nach § 96 BVertrG an Kulturschaffende und Einrichtungen ausgeschüttet werden (bitte nach Jahren in absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Kulturreferat für die Deutschen aus Russland am Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte wurde zum 1. November 2017 eingerichtet. Der Kulturreferent für die Deutschen aus Russland erhielt von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) nachstehend aufgelistete Bundeszuwendung: Haushaltsjahr Förderhöhe in € Verwaltungskostenanteil Anteil der Fördermitte in € in % am Etat in € in % am Etat 2017 19.500 800 4,10 0 0,00 Fördermittel an Kulturschaffende und Einrichtungen wurden 2017 noch über das Kulturreferat für Ostpreußen zugewendet. Der übrige Etat des Kulturreferenten setzt sich aus den Anteilen für Personalkosten des Kulturreferenten, für die Einrichtung des Arbeitsplatzes und für eigene Projekte des Kulturreferenten zusammen. 3. Wie viele Finanzierungs- und/oder Fördermittel für Kulturschaffende und Einrichtungen erhält nach Kenntnis der Bundesregierung der Kulturreferent für Russlanddeutsche aufgrund anderer Rechtsgrundlagen (bitte nach Jahren in absoluten Zahlen und prozentual aufschlüsseln)? Der Kulturreferent für die Deutschen aus Russland erhält über die Bundesförderung nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes hinaus keine weiteren Finanzierungs - und/oder Fördermittel. 4. In welcher Höhe werden Finanzierungs- und Fördermittel von staatlichen und öffentlichen Stellen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich aufgewendet für wissenschaftliche Institute und Einrichtungen, die sich mit historischen Fragestellungen zu den deutschen Vertriebenen aus Russland befassen ? Nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes haben Bund und Länder den gesetzlichen Auftrag, das Kulturgut der historischen deutschen Ostgebiete und der deutschen Siedlungsgebiete im östlichen Europa „im Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten“. Hierzu gehört die Förderung von Archiven, Museen und Bibliotheken, Wissenschaft und Forschung sowie von Projekten der kulturellen Vermittlung. 2017 standen dafür insgesamt 18,5 Mio. Euro regelmäßiger Förderung zur Verfügung. Hinzu kamen umfangreiche Baumittel. Einen guten Überblick im Detail bietet der im Juni 2017 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vorgelegte Bericht der Bundesregierung über die Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2015 und 2016, der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2869 2019 erneut herausgegeben wird. Eine statistische Erfassung der Fördermittel getrennt nach historischen Siedlungsgebieten erfolgt nicht. Eine Übersicht der von Ländern und Kommunen verausgabten Mittel für diesen Förderbereich liegt der Bundesregierung nicht vor. 5. Wie viele Mitarbeiter hat das Büro des Kulturreferats für Russlanddeutsche nach Kenntnis der Bundesregierung, und über welche Räumlichkeiten und Ausstattung verfügt es? Der Kulturreferent für die Deutschen aus Russland ist beim Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte angegliedert. Er verfügt über kein eigenes Personal und hat eine den Anforderungen seines Arbeitsplatzes entsprechende Büroausstattung . 6. Wird die Bundesregierung Stellen für Fördermittelberater schaffen, die den Russlanddeutschen und ihren Nachkommen zur Verfügung stehen und ihnen bei Projekten dabei helfen, die lokalen, regionalen, bundesweiten und europäischen Förderprogramme auszuwählen, zusammenzustellen und abzuwickeln ? 7. Wird die Bundesregierung eine Fördermittelberatung beim Kulturreferenten für Russlanddeutsche einrichten, um den Kulturschaffenden und kulturstiftenden Vereinen die Antragstellung und Projektabwicklung zu erleichtern? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Kulturreferent für die Deutschen aus Russland berät selbst Kulturschaffende und kulturstiftende Vereine sowohl im Rahmen der Antragstellung als auch bei der Projektabwicklung. Die Einrichtung einer weitergehenden Fördermittelberatung ist nicht vor-gesehen. 8. Wie unterstützt die Bundesregierung den Erhalt der russlanddeutschen Volksgruppe durch Pflege sowie Weiterentwicklung von Mundarten (Plattdeutsch etc.), Musik, Tanz, Film, Kunst und neue Medien? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert auf der Grundlage des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) Projekte, die sich auf die Kultur und Geschichte der ehemaligen deutschen Ost- und Siedlungsgebiete im östlichen Europa beziehen. Die Förderung richtet sich auf eine Betrachtung des deutschen Kulturerbes als Teil der Kulturgeschichte der betreffenden Regionen Europas, die nach Möglichkeit in Kooperation mit dortigen Einrichtungen und Akteuren durchgeführt wird. Im Rahmen der Förderung sind Projektanträge zu Mundarten, Musik, Tanz, Film, Kunst und zu neuen Medien möglich. 9. Wie könnte nach Ansicht der Bundesregierung das Überleben der Russlanddeutschen in unterschiedlichen Dialekt- bzw. Volksgruppen von dem Kulturreferenten unterstützt werden? Über die Förderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gemäß der Antwort zu Frage 8 hinaus unterstützt der Kulturreferent für die Deutschen aus Russland zukünftig auch kulturelle Projekte von Landsmannschaften und anderen Organisationen der Heimatvertriebenen und trägt damit zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Kultur-leistungen der Deutschen aus Russland bei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2869 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Plant die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Russlanddeutschen und ihren Nachkommen, deren Know-how über neue Formen der Finanzierung, wie z. B. Crowdfunding, zu fördern? Die Bundesregierung plant keine Änderung der auf dem gesetzlichen Auftrag nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes aufbauenden Förderung der Erhaltung , Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa. 11. Plant die Bundesregierung im Sinne der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Russlanddeutschen und ihren Nachkommen, deren Know-how über Produktion audiovisueller Medien und Betrieb von Rundfunkredaktionen zu fördern? Nein. 12. Unterstützt die Bundesregierung ein Radio- und Fernsehprogramm für die Russlanddeutschen und ihre Nachkommen, um die Mundart und gesprochene Sprachen lebendig zu halten? 13. Unterstützt die Bundesregierung ein Radio- und Fernsehprogramm für die Russlanddeutschen und ihre Nachkommen zum Erhalt ihrer Mundarten als Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die in Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes geschützte Rundfunkfreiheit umfasst sowohl die Staatsferne des Rundfunks (d. h. Radio und Fernsehen) als auch dessen Programmautonomie. Staatlichen Stellen ist eine Einflussnahme auf die Programmgestaltung verwehrt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das inländische Rundfunkwesen nach der grundgesetzlich verankerten Kompetenzverteilung in der ausschließlichen Zuständigkeit und Gesetzgebungskompetenz der Länder liegt. 14. Wird die Bundesregierung ein interregionales Rundfunkprogramm im Rahmen des europäischen Kulturkanals (Sender ARTE) unterstützen, das die Aussiedler aus Russland und ihre Nachkommen in die Programmgestaltung miteinbezieht? Da auch der Sender ARTE staatsfern ausgestaltet ist und in der Zuständigkeit der Länder liegt, wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333