Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 13. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2872 19. Wahlperiode 15.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2387 – Todesfälle in Haft, Polizeigewahrsam und Sicherungsverwahrung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundesweit sterben in Gefängnissen jährlich laut einem Zeitungsbericht etwa 100 Häftlinge. Ein Großteil dieser Todesfälle sind Suizide. Der Suizid des mutmaßlichen Terroristen Jaber al-Bakr während der Untersuchungshaft in der Leipziger Justizvollzugsanstalt im Oktober 2016 lenkte kurzfristig die öffentliche Aufmerksamkeit auf diese Problematik (www.lvz.de/Leipzig/Polizeiticker/ Polizeiticker-Leipzig/20-Todesfaelle-seit-2015-in-saechsischen-Gefaengnissenvier -davon-in-Leipzig). Haftanstalten seien für Gefangene „Orte des unnatürlichen Todes“. Mit dieser Aussage bzw. Feststellung weist der Sprecher der Gefangenen-Gewerkschaft Oliver Rast neben Freitoden auf menschliches Fehlverhalten als häufige Todesursache hinter Gittern hin. So sei die medizinische und psychotherapeutische Versorgung in den Haftanstalten in der Regel katastrophal. Die Folge seien Todesfälle aufgrund unterlassener Hilfeleistung, etwa wenn Ärztinnen und Ärzte zu spät bei einem Schlaganfall eingriffen oder einem Krebskranken eine angemessene medizinische Verhandlung verweigert werde (www.huffingtonpost. de/oliver-rast/knast-gefangene-todesurteil_b_13689788.html). Immer wieder kommt es auch zu Todesfällen in Verbindung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen durch die Polizei. Bundesweite Bekanntheit erlangte etwa der bis heute nicht aufgeklärte Tod des 2005 in einer Zelle der Dessauer Polizei verbrannten Sierra Leoners Oury Jalloh, (www.spiegel.de/panorama/justiz/ouryjalloh -warum-jetzt-sonderermittler-ins-spiel-kommen-a-1202941.html). Neben äußerer Gewalteinwirkung etwa durch Ersticken bei einer Fixierung durch Vollzugsbeamte kann auch eine mangelnde ärztliche Untersuchung insbesondere bei alkoholisierten oder unter anderen Drogen stehenden Personen nach einer Festnahme oder Gewahrsamnahme tödlich enden (www.deutschlandfunk .de/tod-in-obhut-des-staates-wenn-menschen-in-der-haft-sterben.676.de. html?dram:article_id=331533). Gemeinsam ist solchen Todesfällen in Gewahrsam oder Haft, dass sie unter der Verantwortung von Polizistinnen und Polizisten oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Haftanstalten, insbesondere von Ärztinnen und Ärzten, geschahen . Der Straf- und der Maßregelvollzug ist seit 2006 Angelegenheit der Länder . Dennoch sind die Fragestellerinnen und Fragesteller der Auffassung, dass Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2872 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Bundesregierung eine generelle Schutzverantwortung für das Leben von Personen hat, die sich aufgrund freiheitsentziehender Maßnahmen oder Haft unter Obhut des Staates befinden. 1. Inwieweit, unter welchen Umständen, von wem und an welcher Stelle werden nach Kenntnis der Bundesregierung Todesfälle von Personen, die sich in Obhut des Staates (Haft, Sicherungsverwahrung, Festnahme oder Gewahrsamnahme , Jugendhaft etc.) befunden haben, zentral oder dezentral erfasst ? Die Zahl der Todesfälle im Justizvollzug wird jährlich zentral in der Strafvollzugsstatistik Tabelle St 7/8 erfasst. Die Statistik wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) auf der Grundlage von Datenlieferungen der Bundesländer erstellt. Die Datenerhebung erfolgt in den Justizvollzugsanstalten und beruht auf den Meldungen des medizinischen Dienstes der Einrichtungen. Die Datenlieferungen der Vollzugsanstalten werden durch die Landesjustizverwaltungen zu einem Landesergebnis zusammengefasst und an das BfJ übermittelt. In der vom BfJ erstellten Bundesübersicht wird allein zwischen Todesfällen durch Suizid und durch Unfall unterschieden. Weitergehende Differenzierungen erfolgen nicht. Auch eine Trennung nach Haftarten wird im Rahmen der Statistik bisher nicht vorgenommen. Aufgrund der Vereinbarung neuer Vollzugsgeschäftsordnungen der Länder werden allerdings künftig, beginnend mit dem Berichtsjahr 2018, geschlossener und offener Vollzug sowie Untersuchungshaft und Vollzug der Sicherungsverwahrung jeweils für den Jugendstrafvollzug und den allgemeinen Strafvollzug gesondert ausgewiesen. Die Statistik liegt seit 1998 bis aktuell für das Berichtsjahr 2016 vor. Die Zahlen der vom BfJ erstellten Bundesübersicht zu Todesfällen im Justizvollzug können der nach-stehenden Tabelle entnommen werden: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2872 Tabelle 1: Strafvollzugsstatistik St 7/8 zu Todesfällen im Justizvollzug Jahr Jahresdurchschnittsbelegung Todesfälle Insgesamt Darunter durch Unfall Suizid 1998 70.889 155 5 78 1999 71.792 157 5 84 2000 72.311 197 7 112 2001 71.185 171 3 98 2002 71.754 162 5 71 2003 72.119 150 1 80 2004 72.299 161 1 81 2005 72.146 159 1 82 2006 77.461 163 2 76 2007 75.692 173 3 72 2008 73.007 162 2 67 2009 71.529 160 5 64 2010 69.832 131 4 58 2011 69.064 128 2 53 2012 67.718 119 3 57 2013 66.051 122 0 50 2014 63.544 152 1 60 2015 58.836 146 1 66 2016 62.939 163 2 76 Insgesamt 2.931 53 1.385 Der Kriminologische Dienst Niedersachsen (KrimD NI) führt zudem seit 2005, zunächst retrospektiv bis zum Jahr 2000 und dann fortlaufend, eine bundesweite Totalerhebung zu Suiziden in Justizvollzugsanstalten durch. Die Erhebung soll bis zum Jahr 2019 fortgesetzt werden. Der KrimD NI erhält derzeit über jeden Suizid einen in den betroffenen Justizvollzugsanstalten ausgefüllten Fragebogen, der Daten zur Kriminalität und zum Haftverlauf, zu psychischen Beeinträchtigungen und zum Suizidgeschehen erfasst . In der Bundesübersicht wird eine Aufschlüsselung nach Bundesländern nicht vorgenommen . Die Daten sind jedoch nach Erwachsenen- bzw. Jugendstrafvollzug aufgeschlüsselt und dann jeweils nach Untersuchungs- und Strafgefangenen, nach Alter, Staatsangehörigkeit, Suizidmethode und bisherige Dauer der Inhaftierung . Durch die sehr geringe Zahl Sicherungsverwahrter unter den Suizidenten sind hier nähere Aufschlüsselungen nicht möglich. Der Datenbestand liegt für die Jahrgänge 2000 bis 2016 vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2872 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Quote von Suiziden in Obhut des Staates (Haft, Sicherungsverwahrung, Festnahme oder Gewahrsamnahme , Jugendhaft etc.) im Vergleich zur Suizidquote unter der Gesamtbevölkerung , und wie erklärt sie sich gegebenenfalls Abweichungen? In der Bundesstatistik des KrimD NI (siehe Antwort zu Frage 1) wird für jedes Jahr eine „Suizidrate“ für Gefangene ausgegeben (siehe nachfolgend Tabelle 2). Sie gibt die Zahl der Suizide pro 100 000 der Gefangenenpopulation wieder. Aus dieser zeigt sich regelmäßig eine deutlich höhere Suizidrate unter Gefangenen als in der Wohnbevölkerung. Die Angaben zur Suizidrate in der Wohnbevölkerung (siehe nachfolgend Tabelle 3) sind der „Todesursachenstatistik“ des Statistischen Bundesamts entnommen. Die höhere Suizidrate Gefangener muss vor dem Hintergrund der besonderen Merkmale dieser Personengruppe betrachtet werden: Viele von ihnen sind schon vor der Haft sozial isoliert gewesen, verfügten über kein oder ein geringes Einkommen, haben Suchtprobleme und psychische Erkrankungen und wiesen eine erhöhte Gewaltbereitschaft auf. Dies sind Merkmale, die auch in der Wohnbevölkerung mit einem erhöhten Suizidrisiko einhergehen. Zudem gilt auch die Inhaftierung an sich als zusätzlicher Risikofaktor. Tabelle 2: Gesamtzahl Suizide von Gefangenen und Suizidrate Jahr Zahl Suizide insgesamt Belegung am 31.3. des Jahres Suizidrate 2000 117 79507 147,2 2001 104 78959 131,7 2002 79 74904 105,5 2003 84 81176 103,5 2004 94 81166 115,8 2005 93 80410 115,7 2006 75 78581 95,4 2007 71 75756 93,7 2008 67 75056 89,3 2009 62 73592 84,2 2010 61 72052 84,7 2011 53 71200 74,4 2012 59 67671 87,2 2013 48 64414 74,5 2014 55 65710 83,7 2015 68 63628 106,9 2016 75 64397 116,5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2872 Tabelle 3: Gesamtzahl Suizide in der Wohnbevölkerung und Suizidrate Jahr Zahl Suizide insgesamt Suizidrate 2000 11065 13,5 2001 11156 13,5 2002 11163 13,5 2003 11150 13,5 2004 10733 13,0 2005 10260 12,4 2006 9765 11,9 2007 9402 11,4 2008 9451 11,5 2009 9616 11,7 2010 10021 12,3 2011 10144 12,6 2012 9890 12,3 2013 10076 12,5 2014 10209 12,6 2015 10078 12,3 Die Berechnung der „Suizidrate“ für Gefangene ist allerdings, jenseits der definitorischen Probleme und der Hellfeld-Dunkelfeld-Problematik, nicht ohne Schwierigkeiten, da die Gefangenenpopulation auf der Grundlage der Belegung am 31. März eines Jahres geschätzt wird. Die eigentlich notwendige Zahl des „Durchlaufs“ Gefangener in einem Jahr steht nicht zur Verfügung. Insofern handelt es sich im statistischen Sinne um eine Überschätzung der Suizidrate in Haft. Auch der Vergleich mit der Suizidrate in der Wohnbevölkerung birgt Schwierigkeiten . Diese wird zwar auch anhand von Stichtagsdaten geschätzt, allerdings sind dort auch Kinder enthalten (die sich jedoch nur äußerst selten suizidieren). 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die medizinische und psychotherapeutische Betreuung von Personen in Obhut des Staates (Haft, Sicherungsverwahrung , Festnahme oder Gewahrsamnahme, Jugendhaft etc.), wie ist die Abdeckungsquote mit Ärzten, wie viele Gefangene kommen jeweils auf einen Arzt, inwieweit und unter welchen Umständen besteht freie Arztwahl durch Gefangene? Die Gesundheitsversorgung stellt eine wichtige Fürsorgepflicht der Vollzugsbehörden gegenüber den Gefangenen dar. Die intramurale medizinische Versorgung hat sich dabei am sog. Äquivalenzprinzip zu orientieren, gemäß dem die Gesundheitsfürsorge im Vollzug gleichwertig zu der Versorgung außerhalb des Vollzugs auszugestalten ist. Eine völlige Gleichartigkeit kann aufgrund der Inhaftierungsumstände indes nicht erzielt werden. Die Vollzugsbehörden kommen ihrer Fürsorgepflicht dadurch nach, dass sie eine ärztliche Versorgung einrichten, in deren Rahmen Maßnahmen durchgeführt werden , die weitgehend den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§§ 11 ff. SGB V) entsprechen. Zwar besteht kein Recht auf und faktisch nicht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2872 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Möglichkeit zu freier Arztwahl (BVerfG JZ 2007,93 für den Maßregelvollzug ), der Gefangene hat aber einen Anspruch auf notwendige Leistungen der Gesundheitsfürsorge . Die primäre Zuständigkeit und Verantwortlichkeit für die medizinische Betreuung liegt bei den Anstaltsärzten. Diese bieten unter anderem regelmäßig Sprechstunden an und führen Zugangsuntersuchungen durch. Bereits im Rahmen der Zugangsuntersuchungen wird eine mögliche Selbstmordgefährdung geprüft. Bei Anzeichen werden die betreffenden Gefangenen durch das medizinische Personal und andere Fachdienste, z. B. durch Psychologen, Seelsorger oder Sozialarbeiter betreut. Zudem kommen Sicherheitsmaßnahmen wie etwa die Wegnahme von Gegenständen mit Gefährdungspotential in Betracht . Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei wird gemäß der Polizeigewahrsamsordnung für Gewahrsamsräume bei Dienststellen der Bundespolizei (PGO- BPOL) ein approbierter Arzt unmittelbar hin-zugezogen, sobald ein Zweifel an der Gewahrsamsfähigkeit der betroffenen Person besteht. Hierbei wird die Indikation zur ärztlichen Untersuchung niedrigschwellig gestellt. Für alle Fälle, in denen bei einer Person Anhaltspunkte für eine Geistesschwäche, Geisteskrankheit oder eine Suizidabsicht bestehen oder erheblich vorgealterte Personen im Gewahrsam unterzubringen sind, wird eine ärztliche Untersuchung obligatorisch veranlasst. In Bezug auf die Abdeckungsquote mit Ärzten im Justizvollzug liegen der Bundesregierung bundes-weite Daten zur Personalsituation im Justizvollzug vor. Die Statistik führt seit 2012 das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz . Die Daten basieren auf jährlichen Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen und werden jeweils zum Stichtag 1. September erhoben. Es wird dabei zwischen internem Vollzugspersonal und nicht planmäßig angestelltem oder externem Personal differenziert. Die Stellen der Teilzeitbeschäftigten werden in vollzeitäquivalente Stellen umgerechnet. Bei den Belegungszahlen handelt es sich um Jahresdurchschnittsangaben. Die Daten der Tabellen 5a und b basieren auf den Angaben in den Tabellen 4a und b. Tabelle 4 a und b: Personalsituation in absoluten Zahlen Jahr Jahres-Ø- Belegung Ärztlicher Dienst Sanitäts- und Krankenpflegedienst intern extern insgesamt intern extern insgesamt 2012 67.687 236,45 177,22 413,67 1.129,41 53,35 1.182,76 2013 66.057 233,78 182,86 416,64 1.193,28 62,77 1.256,05 2014 63.522 231,70 129,10 360,80 1.162,54 65,78 1.228,32 2015 62.239 220,61 152,98 373,59 1.265,30 60,55 1.325,85 2016 63.038 224,32 147,39 371,71 1.274,58 60,68 1.335,26 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2872 Jahr Jahres-Ø- Belegung Psychologischer und Soziologischer Dienst Seelsorgerischer Dienst intern extern insgesamt intern extern insgesamt 2012 67.687 648,92 60,25 709,17 91,05 192,93 283,98 2013 66.057 681,99 64,63 746,62 89,80 219,29 309,09 2014 63.522 729,53 49,54 779,07 96,80 217,63 314,43 2015 62.239 717,86 53,93 771,79 82,50 220,26 302,76 2016 63.038 751,21 55,07 806,28 74,00 217,73 291,73 Tabelle 5 a und b : Vergleichsübersicht – Personalrate je 100 Gefangene Ärztlicher Dienst Sanitäts- und Krankenpflegedienst intern extern insgesamt intern extern insgesamt 2012 0,17 0,26 0,43 1,67 0,08 1,75 2013 0,35 0,28 0,63 1,81 0,10 1,91 2014 0,36 0,20 0,56 1,83 0,10 1,93 2015 0,35 0,25 0,60 2.03 0,10 2,13 2016 0,35 0,23 0,58 2.02 0,10 2,12 Psychologischer und Soziologischer Dienst Seelsorgerischer Dienst intern extern insgesamt intern extern insgesamt 2012 1,09 0,09 1,18 0,00 0,29 0,29 2013 1,03 0,10 1,13 0,14 0,33 0,47 2014 1,14 0,08 1,22 0,15 0,34 0,49 2015 1,15 0,09 1,24 0,13 0,35 0,48 2016 1,19 0,09 1,28 0,12 0,35 0,47 4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über Beschwerden oder juristische Schritte von Verbänden oder Inhaftierten oder in Sicherungsverwahrung genommenen Personen über unzureichende medizinische und psychotherapeutische Betreuung in Justizvollzugsanstalten, Jugendgefängnissen und anderen Orten für freiheitsentziehende Maßnahmen? Für die Durchführung des Strafvollzugs und des Maßregelvollzugs sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Kenntnisse über Beschwerden oder juristische Schritte von Verbänden oder Inhaftierten oder in Sicherungsverwahrung genommenen Personen über unzureichende medizinische und psychotherapeutische Betreuung in Justizvollzugsanstalten, Jugendgefängnissen und anderen Orten für freiheitsentziehende Maßnahmen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2872 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie viele Todesfälle von Gefangenen in Untersuchungshaft gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im vereinigten Deutschland seit 1990 (bitte nach Jahren, Bundesländern und Alter der Toten sowie gegebenenfalls Jugenduntersuchungshaft sowie nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus aufschlüsseln)? a) In wie vielen Fällen starben Gefangene in Untersuchungshaft eines natürlichen Todes (bitte genaue Todesursache, Krankheit, möglicher Drogengebrauch nach Möglichkeit angeben)? Für die Durchführung des Strafvollzugs sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl von Gefangenen in Untersuchungshaft vor, die eines natürlichen Todes gestorben sind. b) In wie vielen Fällen starben Gefangene in Untersuchungshaft durch einen Unfall (bitte nach Möglichkeit Art und Ort des Unfalls benennen)? In der vom BfJ geführten Strafvollzugsstatistik Tabelle St 7/8 zu Todesfällen im Justizvollzug (siehe Antwort zu Frage 1 und Tabelle 1) wird auch nach Todesfällen durch Unfall differenziert. Bisher erfolgt jedoch keine Aufschlüsselung nach Haftarten. Aufgrund der Vereinbarung neuer Vollzugsgeschäftsordnungen der Länder werden allerdings künftig, beginnend mit dem Berichtsjahr 2018, geschlossener und offener Vollzug sowie Untersuchungshaft und Vollzug der Sicherungsverwahrung jeweils für den Jugendstrafvollzug und den allgemeinen Strafvollzug gesondert ausgewiesen. Daher, und auch aufgrund der Zuständigkeit der Länder für den Strafvollzug, liegen der Bundesregierung für den angefragten Zeitraum über die Angaben in Tabelle 1 hinaus keine weiteren Erkenntnisse über die Zahl von Gefangenen in Untersuchungshaft vor, die durch einen Unfall gestorben sind. c) In wie vielen Fällen starben Gefangene in Untersuchungshaft durch Suizid (bitte nach Möglichkeit Art des Suizids und bisherige Dauer der Untersuchungshaft angeben)? Aus den Datenerhebungen des KrimD NI (siehe Antwort zu Frage 1) ergibt sich für den Zeitraum 2000 bis 2012 zu Suiziden in Untersuchungshaft folgende Datenlage : Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2872 Tabelle 6a: Suizide in Untersuchungshaft – Aufschlüsselung nach Erwachsenen-/ und Jugendvollzug und Alter der Suizidenten Jahr Suizide in U-Haft Erwachsenenvollzug Suizide in U-Haft Jugendvollzug Alter der Suizidenten unter 18 18 bis unter 20 20 - 25 26 - 30 31 - 35 36 - 40 41 - 45 46 - 50 51 - 55 >55 2000 61 1 1 1 10 6 10 9 13 5 2 5 2001 61 1 1 5 7 9 13 11 6 3 1 6 2002 45 1 0 2 9 7 5 7 3 4 3 6 2003 52 2 2 3 7 4 5 7 11 10 2 3 2004 45 0 0 2 6 3 8 4 8 5 5 4 2005 51 0 1 1 5 5 12 9 9 3 2 4 2006 44 1 0 2 5 6 9 10 3 4 2 4 2007 31 0 0 0 5 1 8 3 4 5 3 2 2008 32 0 1 1 3 4 5 3 5 2 4 4 2009 26 1 0 0 3 3 2 3 4 4 3 5 2010 22 0 0 1 2 2 1 2 3 1 4 6 2011 30 0 0 0 2 1 1 6 6 5 3 6 2012 27 0 0 1 3 2 5 2 4 7 2 1 2013 24 0 0 0 2 4 2 3 4 2 3 4 2014 25 0 0 1 1 3 4 1 3 5 3 4 2015 36 0 0 0 3 5 6 2 4 5 4 7 2016 36 1 1 0 5 6 1 4 3 8 5 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2872 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 6b: Suizide in Untersuchungshaft – Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Methode des Suizids Jahr Staatsangehörigkeit der Suizidenten Methode des Suizids deutsch andere erhängt/ erdrosselt Medikamente Vergiftung Schnitt Stich Sprung Ersticken 2000 43 18 58 0 1 2 0 0 0 2001 46 16 58 0 0 3 0 0 2 2002 28 18 45 0 0 2 0 0 0 2003 43 11 51 0 0 2 0 0 0 2004 34 10 39 2 0 5 0 0 1 2005 35 16 45 1 0 4 0 0 2 2006 29 16 44 1 0 2 0 0 2 2007 22 9 26 0 0 2 0 1 1 2008 25 7 25 1 0 4 0 0 1 2009 23 4 24 0 0 5 0 0 0 2010 17 5 18 1 1 2 0 0 1 2011 22 8 29 0 0 1 0 0 1 2012 19 8 24 0 0 1 2 0 0 2013 18 6 24 0 0 1 0 0 2 2014 14 11 24 0 0 1 0 0 0 2015 20 16 32 0 0 6 0 0 0 2016 19 18 34 0 0 2 0 0 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2872 Tabelle 6c: Suizide in Untersuchungshaft – Aufschlüsselung nach Dauer der Inhaftierung bis zum Suizid Jahr Dauer der Inhaftierung bis zum Suizid bis max. 1 Monat über 1 und max. 6 Monate über 6 und max. 12 Monate über 1 Jahr 2000 - - - - 2001 - - - - 2002 - - - - 2003 - - - - 2004 - - - - 2005 10 34 6 1 2006 14 22 6 3 2007 11 15 3 2 2008 14 13 2 3 2009 15 11 1 0 2010 6 11 4 1 2011 9 15 5 1 2012 11 9 6 1 2013 10 11 3 0 2014 12 10 3 0 2015 11 21 2 1 2016 15 17 5 0 d) In wie vielen Fällen starben Gefangene in Untersuchungshaft durch Fremdeinwirkung von Mitgefangenen? Für die Durchführung des Strafvollzugs sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl von Gefangenen in Untersuchungshaft vor, die durch Fremdeinwirkung von Mitgefangenen gestorben sind. e) In wie vielen Fällen starben Gefangene in Untersuchungshaft in Folge von Fremdeinwirkung durch Personal der Justizvollzugsanstalten (bitte nach Möglichkeit Art der Fremdeinwirkung sowie mögliche Folgen für die Verantwortlichen benennen)? Für die Durchführung des Strafvollzugs sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl von Gefangenen in Untersuchungshaft vor, die in Folge von Fremdeinwirkung durch Personal der Justizvollzugsanstalten gestorben sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2872 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) In wie vielen Fällen starben Gefangene in Untersuchungshaft durch Fremdeinwirkung unbekannter Täter? Für die Durchführung des Strafvollzugs sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl von Gefangenen in Untersuchungshaft vor, die durch Fremdeinwirkung unbekannter Täter gestorben sind. g) In wie vielen Fällen ist die Todesursache von Gefangenen in Untersuchungshaft ungeklärt? Für die Durchführung des Strafvollzugs sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl von Gefangenen in Untersuchungshaft vor, deren Todesursache ungeklärt ist. 6. Wie viele Todesfälle von Gefangenen in Strafhaft gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im vereinigten Deutschland seit 1990 (bitte nach Jahren, Bundesländern und Alter der Toten sowie gegebenenfalls Jugendhaft aufschlüsseln )? a) In wie vielen Fällen starben Gefangene in Strafhaft eines natürlichen Todes (bitte genaue Todesursache, Krankheit, möglicher Drogengebrauch nach Möglichkeit angeben)? Für die Durchführung des Strafvollzugs sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl von Gefangenen in Strafhaft vor, die eines natürlichen Todes gestorben sind. b) In wie vielen Fällen starben Gefangene in Strafhaft durch einen Unfall (bitte nach Möglichkeit Art und Ort des Unfalls – Zelle, Gefängnisarbeitsplatz , Freigang etc. benennen)? In der vom BfJ geführten Strafvollzugsstatistik Tabelle St 7/8 zu Todesfällen im Justizvollzug (siehe Antwort zu Frage 1 und Tabelle 1) wird auch nach Todesfällen durch Unfall differenziert. Bisher erfolgt jedoch keine Aufschlüsselung nach Haftarten. Aufgrund der Vereinbarung neuer Vollzugsgeschäftsordnungen der Länder werden allerdings künftig, beginnend mit dem Berichtsjahr 2018, geschlossener und offener Vollzug sowie Untersuchungshaft und Vollzug der Sicherungsverwahrung jeweils für den Jugendstraf-vollzug und den allgemeinen Strafvollzug gesondert ausgewiesen. Daher, und auch aufgrund der Zuständigkeit der Länder für den Strafvollzug, liegen der Bundesregierung für den angefragten Zeitraum über die Angaben in Tabelle 1 hinaus keine weiteren Erkenntnisse über die Zahl von Gefangenen in Strafhaft vor, die durch einen Unfall gestorben sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2872 c) In wie vielen Fällen starben Gefangene in Strafhaft durch Suizid (bitte nach Möglichkeit Art des Suizids und bisherige Dauer der Haft sowie vorangegangener Untersuchungshaft angeben)? Aus den Datenerhebungen des KrimD NI (siehe Antwort zu Frage 1) ergibt sich für den Zeitraum 2000 bis 2012 zu Suiziden in Strafhaft folgende Datenlage: Tabelle 7a: Suizide in Strafhaft – Aufschlüsselung nach Erwachsenen-/ und Jugendvollzug und Alter der Suizidenten Jahr Suizide in Strafhaft Erwachsenenvollzug Suizide in Strafhaft Jugendvollzug Alter der Suizidenten unter 18 18 bis unter 20 20 - 25 26 - 30 31 - 35 36 - 40 41 - 45 46 - 50 51 - 55 >55 2000 44 6 1 2 5 9 5 13 4 3 2 6 2001 35 4 1 1 10 2 9 8 3 2 1 2 2002 29 3 0 1 6 4 8 6 3 0 2 2 2003 27 3 0 2 5 4 6 2 3 2 2 4 2004 45 4 1 2 6 7 9 6 9 5 1 3 2005 34 5 0 1 9 5 6 4 2 4 4 4 2006 24 4 2 0 4 5 4 3 4 1 4 1 2007 34 5 0 1 7 7 7 8 0 0 6 3 2008 28 5 1 2 3 4 6 5 9 2 1 0 2009 30 4 0 2 6 8 3 5 4 4 2 0 2010 32 4 1 0 5 3 4 10 3 3 5 2 2011 20 1 0 0 2 6 1 0 3 3 4 2 2012 27 1 0 1 4 1 11 1 4 2 2 2 2013 21 2 0 0 4 5 4 3 3 2 2 0 2014 24 3 1 1 3 6 1 4 3 1 3 4 2015 30 1 0 1 2 1 9 4 5 3 1 5 2016 33 3 0 1 6 3 2 4 8 4 2 6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2872 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 7 b: Suizide in Strafhaft– Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Methode des Suizids Jahr Staatsangehörigkeit der Suizidenten Methode des Suizids deutsch andere erhängt/ erdrosselt Medikamente Drogen Vergiftung Schnitt Stich Sprung Ersticken 2000 40 9 46 1 0 0 1 0 0 0 2001 32 7 31 2 2 0 1 0 1 0 2002 30 2 27 0 1 0 1 0 0 1 2003 24 6 28 0 0 0 0 0 0 1 2004 39 10 43 0 0 0 4 0 1 0 2005 33 6 35 2 0 0 3 0 0 0 2006 24 4 23 0 1 0 2 0 0 2 2007 30 9 37 0 0 0 0 0 1 0 2008 27 6 31 1 0 0 1 0 0 0 2009 29 5 27 4 1 2 3 0 0 0 2010 32 4 31 2 2 0 1 0 0 0 2011 19 2 15 1 0 1 2 1 2 1 2012 28 0 24 0 2 0 3 0 0 2 2013 16 7 22 0 0 0 0 0 0 1 2014 23 4 20 2 0 0 2 0 1 2 2015 23 8 28 0 0 0 3 0 0 2 2016 26 10 33 2 1 0 0 0 1 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2872 Tabelle 7c: Suizide in Strafhaft – Aufschlüsselung nach Dauer der Inhaftierung bis zum Suizid Jahr Dauer der Inhaftierung bis zum Suizid bis max. 1 Monat über 1 und max. 6 Monate über 6 und max. 12 Monate über 1 Jahr 2000 - - - - 2001 - - - - 2002 - - - - 2003 - - - - 2004 - - - - 2005 12 8 6 13 2006 6 5 5 12 2007 6 8 10 15 2008 9 12 7 5 2009 7 8 9 10 2010 9 10 4 13 2011 0 6 6 9 2012 3 7 5 13 2013 3 6 2 12 2014 2 6 9 10 2015 4 8 6 13 2016 5 8 5 18 d) In wie vielen Fällen starben Gefangene in Strafhaft durch Fremdeinwirkung von Mitgefangenen? Für die Durchführung des Strafvollzugs sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl von Gefangenen in Strafhaft vor, die durch Fremdeinwirkung von Mitgefangenen gestorben sind. e) In wie vielen Fällen starben Gefangene in Strafhaft in Folge von Fremdeinwirkung durch Personal der Justizvollzugsanstalten (bitte nach Möglichkeit Art der Fremdeinwirkung sowie mögliche Folgen für die Verantwortlichen benennen)? Für die Durchführung des Strafvollzugs sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl von Gefangenen in Strafhaft vor, die in Folge von Fremdeinwirkung durch Personal der Justizvollzugsanstalten gestorben sind. f) In wie vielen Fällen starben Gefangene in Strafhaft durch Fremdeinwirkung unbekannter Personen? Für die Durchführung des Strafvollzugs sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl von Gefangenen in Strafhaft vor, die durch Fremdeinwirkung unbekannter Täter gestorben sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2872 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode g) In wie vielen Fällen ist die Todesursache von Gefangenen in Strafhaft ungeklärt ? Für die Durchführung des Strafvollzugs sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl von Gefangenen in Strafhaft vor, deren Todesursache ungeklärt ist. 7. Wie viele Todesfälle von Sicherungsverwahrten gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im vereinigten Deutschland seit 1990 (bitte nach Jahren, Bundesländern und Alter der Toten aufschlüsseln)? a) In wie vielen Fällen starben Sicherungsverwahrte eines natürlichen Todes (bitte genaue Todesursache, Krankheit, möglicher Drogengebrauch nach Möglichkeit angeben)? Für die Durchführung der Sicherungsverwahrung sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl von Sicherungsverwahrten vor, die eines natürlichen Todes gestorben sind. b) In wie vielen Fällen starben Sicherungsverwahrte durch einen Unfall (bitte nach Möglichkeit Art und Ort des Unfalls benennen)? In der vom BfJ geführten Strafvollzugsstatistik Tabelle St 7/8 zu Todesfällen im Justizvollzug (siehe Antwort zu Frage 1 und Tabelle 1) wird nach Todesfällen durch Unfall differenziert. Bisher erfolgt jedoch keine Aufschlüsselung nach Haftarten. Aufgrund der Vereinbarung neuer Vollzugsgeschäftsordnungen der Länder werden allerdings künftig, beginnend mit dem Berichtsjahr 2018, geschlossener und offener Vollzug sowie Untersuchungshaft und Vollzug der Sicherungsverwahrung jeweils für den Jugendstrafvollzug und den allgemeinen Strafvollzug gesondert ausgewiesen. Daher, und auch aufgrund der Zuständigkeit der Länder für die Durchführung der Sicherungsverwahrung, liegen der Bundesregierung für den angefragten Zeitraum über die Angaben in Tabelle 1 hinaus keine weiteren Erkenntnisse über die Zahl von Sicherungsverwahrten vor, die durch einen Unfall gestorben sind. c) In wie vielen Fällen starben Sicherungsverwahrte durch Suizid (bitte nach Möglichkeit Art des Suizids und bisherige Dauer der Sicherungsverwahrung sowie vorangegangener Straf- und Untersuchungshaft angeben)? Aus den Datenerhebungen des KrimD NI (siehe Antwort zu Frage 1) ergibt sich für den Zeitraum 2000 – 2012 zu Suiziden in Sicherungsverwahrung, dass sich lediglich in den Jahren 2000 und 2015 jeweils ein Sicherungsverwahrter das Leben genommen hat. Durch diese sehr geringe Zahl Sicherungsverwahrter unter den Suizidenten sind dem KrimD NI nähere Aufschlüsselungen nicht möglich gewesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/2872 d) In wie vielen Fällen starben Sicherungsverwahrte durch Fremdeinwirkung von Mitverwahrten oder Mitgefangenen? Für die Durchführung der Sicherungsverwahrung sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl Sicherungsverwahrter vor, die durch Fremdeinwirkung von Mitverwahrten oder Mitgefangenen gestorben sind. e) In wie vielen Fällen starben Sicherungsverwahrte in Folge von Fremdeinwirkung durch Personal der Justizvollzugsanstalten oder sonstigen Verwahranstalten (bitte nach Möglichkeit Art der Fremdeinwirkung sowie mögliche Folgen für die Verantwortlichen benennen)? Für die Durchführung der Sicherungsverwahrung sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl Sicherungsverwahrter vor, die in Folge von Fremdeinwirkung durch Personal der Justizvollzugsanstalten oder sonstigen Verwahranstalten gestorben sind. f) In wie vielen Fällen ist die Todesursache von Sicherungsverwahrten ungeklärt ? Für die Durchführung der Sicherungsverwahrung sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Zahl Sicherungsverwahrter vor, deren Todesursache ungeklärt ist. 8. Wie viele Todesfälle von Personen während freiheitsentziehender Maßnahmen durch Polizeibehörden von Bund und Ländern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im vereinigten Deutschland seit 1990 (bitte nach Art der freiheitsentziehenden Maßnahme, Jahren, Polizeibehörde von Bund und Ländern sowie Todesursache aufschlüsseln)? a) In wie vielen Fällen starben Personen während einer freiheitsentziehenden Maßnahme der Polizei eines natürlichen Todes (bitte genaue Todesursache , Krankheit, möglicher Drogengebrauch nach Möglichkeit angeben )? b) In wie vielen Fällen starben Personen während einer freiheitsentziehenden Maßnahme der Polizei durch einen Unfall (bitte nach Möglichkeit Art und Ort des Unfalls benennen)? c) In wie vielen Fällen starben Personen während einer freiheitsentziehenden Maßnahme der Polizei durch Suizid (bitte nach Möglichkeit Art des Suizids angeben)? d) In wie vielen Fällen starben Personen während einer freiheitsentziehenden Maßnahme der Polizei durch Fremdeinwirkung von anderen ebenfalls freiheitsentziehenden Maßnahmen ausgesetzten Personen? e) In wie vielen Fällen starben Personen während einer freiheitsentziehenden Maßnahme der Polizei durch Fremdeinwirkung von unbekannten Personen ? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2872 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) In wie vielen Fällen starben Personen während einer freiheitsentziehenden Maßnahme der Polizei in Folge von Fremdeinwirkung durch Polizeibeamte (bitte nach Möglichkeit Art der Fremdeinwirkung sowie mögliche Folgen für die Verantwortlichen benennen)? g) In wie vielen Fällen ist die Todesursache von Personen während einer freiheitsentziehenden Maßnahme der Polizei ungeklärt? Die Fragen 8a bis 8g werden gemeinsam beantwortet. In Bezug auf Todesfälle von Personen während freiheitsentziehender Maßnahmen durch Polizeibehörden liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333