Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2884 19. Wahlperiode 20.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Tobias Pflüger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2005 – Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) und der Umbau der europäischen Militärpolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 11. Dezember 2017 gründeten 25 Staaten der Europäischen Union die „Ständige Strukturierte Zusammenarbeit“, bekannt unter ihrer englischen Abkürzung PESCO. In diesem Rahmen wollen die beteiligten Mitgliedstaaten im Bereich Sicherheit und Verteidigung enger zusammenarbeiten und gemeinsam „weitere Verteidigungsfähigkeiten entwickeln“. Derzeit beteiligen sich 25 Mitgliedstaaten an dem Projekt: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien , Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, während Dänemark, Großbritannien und Malta nicht teilnehmen (www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/11/2017-11-13- pesco.html). Angedacht sind Investitionen in gemeinsame Projekte und die „Verbesserung der operativen Einsatzbereitschaft“. Im Rahmen von PESCO sollen die Mitgliedstaaten „den Beitrag ihrer Streitkräfte ausweiten“, es handele sich aber nicht um eine Europa-Armee. Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen sprach allerdings nach der Notifizierung von PESCO von einer „Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion“ (ebd.). Als ein zentrales Argument für PESCO wird angeführt, dass der neue Koordinierungsrahmen mehr Kosteneffizienz im europäischen Rüstungsbereich ermögliche. Die administrative Ausgestaltung und genaue Kostenkalkulationen sind bisher jedoch weder der Öffentlichkeit noch den Abgeordneten des Deutschen Bundestages bekannt. Neben der PESCO arbeiten die beteiligten Staaten außerdem im Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) und der Coordinated Annual Review on Defence (CARD) zusammen. Zudem müssen die PESCO-Mitgliedstaaten an den EU-Kampfverbänden (Battlegroups), den europäischen Eingreiftruppen für Krisenfälle mitarbeiten. Neben der inneren Ausgestaltung wirft PESCO in der Öffentlichkeit Fragen auf, was die mögliche Veränderung der Außenbeziehungen der EU betrifft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2884 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Nachbarschaftspolitik der EU sowie die Außen- und Sicherheitspolitik ihrer Mitgliedstaaten haben gewalttätige Konflikte im geographischen Umfeld der EU nach Ansicht der Fragesteller massiv befördert, jetzt droht mit PESCO aus Sicht der Fragesteller eine weitere Militarisierung der EU-Außenpolitik, die gerade vor dem Hintergrund der beschädigten Beziehungen zu Russland Besorgnis erregen muss. Zudem bestehen laut Presse Unsicherheiten, was das Verhältnis zur NATO betrifft. Gleichzeitig sind Neuanschaffungen im Rüstungsbereich auch das Thema bei handelspolitischen Gesprächen zwischen den USA und den EU-Staaten. So forderte die US-Regierung, dass EU-Staaten zukünftig mehr amerikanische Rüstungsgüter einkaufen sollten, um ihren Exportüberschuss abzubauen („WTO- Chef warnt Trump vor Handelskrieg“, ZEIT ONLINE, 28. Februar 2017). Aktuell verlangt der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer, die „Europäer müssten Beweise liefern, dass sie ihre Rüstungsanstrengungen steigern („USA stellen Bedingungen“, DER SPIEGEL 12/2018). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Behauptungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sowohl die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, deren integraler Bestandteil auch die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) ist, als auch die Europäische Nachbarschaftspolitik das Ziel verfolgen, einen signifikanten Beitrag für Stabilität und Sicherheit im geographischen Umfeld der Europäischen Union (EU) zu leisten. Die EU engagiert sich hierfür stets auf Augenhöhe mit ihren Partnerstaaten. Die Mitgliedstaaten der EU stellen kontinuierlich zivile wie militärische Expertinnen und Experten für Einsätze im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Verfügung. Sie sollen in Krisengebieten auch unter Einsatz ihres Lebens Sicherheit und Frieden ermöglichen. Mit PESCO legt die EU eine wichtige Grundlage, um ihr politisches Außenhandeln mittelfristig mit erforderlichen europäischen Fähigkeiten zu unterlegen. PESCO dient dazu, die Handlungsfähigkeit der EU als Friedensmacht zu optimieren . Mit Blick auf unsere Partner unterfüttert PESCO den im Kreise der Mitgliedstaaten konsentierten Anspruch an Verlässlichkeit auf die EU als politischen Akteur. PESCO dient auch dazu, ein kohärentes vollständiges Streitkräftedispositiv in Komplementarität mit der NATO einzurichten. Dabei wird die NATO für ihre Mitglieder auch weiterhin den Eckpfeiler einer kollektiven Verteidigung darstellen . Durch PESCO soll die europäische Säule innerhalb der Allianz gestärkt und auch den wiederholten Forderungen nach einer stärkeren transatlantischen Lastenteilung Rechnung getragen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2884 1. Hat die Bundesregierung prüfen lassen, inwieweit PESCO und der EVF oder einzelne in diesem Rahmen geplante Projekte gegen den EU-Vertrag (Vertrag von Lissabon) verstoßen, der in Artikel 41 Absatz 2 ausdrücklich festlegt , dass „Ausgaben aufgrund von Maßnahmen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen“ nicht aus dem Haushalt der Union finanziert werden dürfen, und zu welchem Ergebnis kam diese Prüfung ggf.? Die Bundesregierung hat ihre Zustimmung zu dem Beschluss der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2017/2315 des Rates vom 11. Dezember 2017 über die Begründung der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) – nachfolgend: der PESCO-Gründungsbeschluss – eingehend geprüft. Nach Prüfung der Bundesregierung verstoßen weder PESCO noch der Europäische Verteidigungsfonds (EVF) oder einzelne, derzeit in diesem Rahmen geplante Projekte gegen die in Artikel 41 Absatz 2 Satz 1 EU-Vertrag (EUV) geregelte Ausnahme vom Grundsatz der Gemeinschaftsfinanzierung von operativen Ausgaben. 2. Inwiefern kann im PESCO-Format über militärische Einsätze entschieden werden, und in welcher Form hat sich die Bundesregierung ggf. dafür eingesetzt , dass EU- bzw. PESCO-Einsätze oder die Verwendung von PESCO- Kapazitäten nur in Übereinstimmung mit einem UN-Mandat möglich sind? Die weiter gehenden Verpflichtungen, die die an PESCO teilnehmenden Mitgliedstaaten eingegangen sind, beziehen sich auf die Verbesserung der militärischen Fähigkeiten im Einklang mit Artikel 42 Absatz 6, 46 EUV in Verbindung mit Protokoll (Nr. 10) über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit nach Artikel 42 des Vertrags über die Europäische Union. Die Teilnahme an PESCO berührt nicht die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung militärischer Fähigkeiten. Der Einsatz militärischer Fähigkeiten der an PESCO teilnehmenden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin geltenden, verfassungsrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben der einzelnen Mitgliedstaaten. Zu Entscheidungsprozessen auf EU-Ebene wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 3. Inwiefern legen die bisherigen Vereinbarungen zu PESCO bzw. dem Europäischen Verteidigungsfonds (EVF) die Mitgliedstaaten darauf fest, das NATO-Ziel zu übernehmen, die Militärausgaben bis zum Jahr 2024 auf 2 Prozent des jeweiligen Bruttoinlandsproduktes anzuheben oder verpflichten in anderer Form zu einem regelmäßigen Aufwuchs der Ausgaben für Rüstung und Militär? Der PESCO-Gründungsbeschluss trifft keine Aussagen über Vereinbarungen der NATO zu Verteidigungsausgaben. Die an PESCO teilnehmenden Mitgliedstaaten haben im Anhang zu diesem Ratsbeschluss weitergehende Verpflichtungen vereinbart . Darin ist u. a. eine „regelmäßige reale Aufstockung der Verteidigungshaushalte “ vorgesehen. Die Bundesrepublik Deutschland hat zum PESCO-Gründungsbeschluss eine Protokollerklärung abgegeben. Darin wird ausdrücklich klargestellt, dass künftige Entscheidungen des Deutschen Bundestages über den Bundeshaushalt damit nicht präjudiziert werden und dass das verfassungsmäßige Recht des Parlaments zur Verabschiedung des Haushalts weder begrenzt noch eingeschränkt werden kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2884 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Ab wann und wo wird der deutsche Beitrag zum EVF im Bundeshaushalt abgebildet? Der EVF besteht, basierend auf den Vorschlägen der Europäischen Kommission, aus dem Forschungsfenster (derzeit sogenannte „vorbereitendende Maßnahme“ nach den Regeln der EU-Haushaltsordnung) und dem derzeit verhandelten „European Defence Industrial Development Programme“ (EDIDP). Diese Programme werden aus dem EU-Haushalt finanziert. Bei Projekten mit deutscher Beteiligung wird der projektbezogene Finanzbedarf im Bundeshaushalt veranschlagt . b) Wie hoch liegen die bisher veranschlagten jährlichen Gesamtausgaben durch den EVF für Waffentechnik, und welche Vorgaben bestehen ggf., um Anteile an anderen Ausgabenbereichen (Personal, Immobilien, Logistik etc.) festzulegen? Die Bundesregierung hat weder Kenntnis von durch den EVF für Waffentechnik bisher veranschlagten jährlichen Gesamtausgaben noch von Vorgaben, um Anteile an anderen Aufgabenbereichen festzulegen. c) Wie hoch liegen die bisher geplanten Kosten für Rüstung und militärrelevante Forschungsprojekte der EU bis 2027? Die Europäische Kommission sieht im Rahmen des Europäischen Verteidigungsfonds für den Bereich Verteidigungsforschung (Vorbereitende Maßnahmen für das Forschungsfenster) insgesamt 90 Mio. Euro für die Jahre 2017 bis 2019 vor. Für das Fähigkeitenfenster sind für den Zeitraum 2019 bis 2020 im Rahmen des EDIDP insgesamt 500 Mio. Euro eingeplant. Die Europäische Kommission legte am 2. Mai 2018 ihren Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 vor. Sie schlägt für diesen Zeitraum im Rahmen eines Europäischen Verteidigungsfonds eine Mittelausstattung von insgesamt 4,1 Mrd. Euro für Forschung und 8,9 Mrd. Euro für Fähigkeitenentwicklung vor. d) Inwiefern soll PESCO bzw. EVF dazu beitragen, die bestehenden Handelsungleichgewichte zwischen einzelnen Mitgliedstaaten der EU zu reduzieren ? Die Motivation für ein deutsches Engagement bei PESCO und beim EVF liegt im effizienteren Einsatz finanzieller Mittel für Sicherheit und Verteidigung der Menschen in Europa begründet. e) Inwiefern wird in diesem Zusammenhang von den Mitgliedstaaten die Möglichkeit in Erwägung gezogen, Rüstungsausgaben der Mitgliedstaaten aus den Bestimmungen der Defizitgrenze des Stabilitäts- und Wachstumspaktes auszunehmen (bitte darlegen, Vertreter welcher Mitgliedstaaten sich dafür, dagegen oder unentschieden geäußert haben)? Ein Gegenstand der Diskussionen mit der Europäischen Kommission ist die Frage, wie verschiedene Finanzierungsmodelle für die gemeinsame Beschaffung von Rüstungsgütern nach den für die Ermittlung des Salden- und Schuldenstandes maßgeblichen Regelungen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2884 Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 zu behandeln sind. Änderungen zu bestehenden Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes werden derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung nicht in Erwägung gezogen. f) Inwiefern kann PESCO/EVF nach Kenntnis der Bundesregierung dazu beitragen, dass einzelne Mitgliedstaaten, die, wie etwa Griechenland, mehr als 2 Prozent für die Verteidigung ausgeben, diese im Rahmen von PESCO senken? Die Bundesregierung nimmt keine Bewertungen und Prognosen zu den Haushaltsplanungen anderer Mitgliedstaaten vor. g) Angenommen, es würden über den EVF ausschließlich PESCO-Projekte abgewickelt, die dann mit 30 Prozent statt 20 Prozent aus dem EU-Budget finanziert würden, würde das EU-Budget nach Einschätzung der Bundesregierung entsprechend über die für 2021 bis 2027 vorgesehene 1 Mrd. Euro jährlich für das Fähigkeitenfenster steigen, oder würden bei Erreichen des Betrages keine weiteren Projekte finanziert? Die Europäische Kommission legte am 2. Mai 2018 ihren Vorschlag für den MFR für die Jahre 2021 bis 2027 vor. Darin sind auch Mittel für den EVF vorgesehen. Für diesen sieht die Kommission auch eine Verknüpfung mit den im Rahmen der PESCO im Bereich der Verteidigung durchgeführten Projekten vor. Im Übrigen antwortet die Bundesregierung grundsätzlich nicht auf hypothetische Fragen. h) Wie verhält sich die Verpflichtung zu realem Wachstum der Haushaltsmittel für Verteidigung mit der Kopplung der Mehrausgaben im Bereich der Verteidigung an den Bereich der Entwicklung (siehe Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD), gilt diese Kopplung uneingeschränkt oder nur bis zum Erreichen der jeweiligen Ziele, also 0,7 Prozent BIP für die Entwicklungshilfe? Die Veranschlagung der Mittel für Verteidigung und Entwicklung orientiert sich am ermittelten Bedarf für das jeweilige Haushaltsjahr und erfolgt unter Berücksichtigung der verfügbaren Mittel. Der Koalitionsvertrag sieht vor, Ausgaben beim Verteidigungshaushalt im Verhältnis 1:1 zu Ausgaben im Rahmen der ODA-Quote für Entwicklungszusammenarbeit, zivile Krisenprävention und humanitäre Hilfe prioritär zu erhöhen. 4. Auf welchem Stand befindet sich die Entwicklung gemeinsamer Governance -Regeln für PESCO und die dazugehörigen Projekte, und welche organisatorischen Formen der Umsetzung (Gremien etc.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher angedacht? Die Arbeiten in den zuständigen Gremien des Rates der Europäischen Union an den sogenannten Governance-Regeln, wie sie in Artikel 4 im PESCO-Gründungsbeschluss vorgesehen sind, sind noch nicht abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2884 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welche Aufgaben kommen bisher dem PESCO-Sekretariat zu, welche weiteren möglichen Aufgaben werden bisher durch die Mitgliedstaaten diskutiert, und welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Aufgaben des PESCO-Sekretariats? Artikel 7 des PESCO-Gründungsbeschlusses sieht vor, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD), einschließlich des Militärstabs der EU (EUMS), und die Europäische Verteidigungsagentur (EDA) gemeinsam die Sekretariatsaufgaben für PESCO wahrnehmen und in diesem Zusammenhang eine zentrale Anlaufstelle für die teilnehmenden Mitgliedsstaaten bereitstellen. Das PESCO-Sekretariat hat damit eine koordinierende Funktion zwischen den Mitgliedstaaten und den Strukturen des EAD. Die genauen Aufgaben des PESCO-Sekretariats sind noch nicht abschließend festgelegt. Gegenwärtig nimmt das PESCO-Sekretariat folgende Aufgaben wahr: Sammeln und Zusammenführen der Bewertungen durch EAD und EDA hinsichtlich neuer Projektvorschläge in Vorbereitung einer Empfehlung der Hohen Vertreterin an die PESCO-Mitgliedstaaten zur Aufnahme neuer Projekte in die PESCO, Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung von Vorschlägen und der Umsetzung beschlossener Projekte, Koordinierung der Auswertung der Nationalen Umsetzungspläne der Mitgliedstaaten, Entwicklung von Entwürfen für Ratsbeschlüsse oder Ratsempfehlungen im Bereich der PESCO und Beitrag zur Erstellung des jährlichen PESCO-Berichtes der Hohen Vertreterin an den Rat. b) In welchem organisatorischen Rahmen und administrativen Verfahren entstehen die so genannten Fähigkeitsentwicklungspläne (Capability Development Plan, CPD)? Seit 2008 erstellt EDA den „Capability Development Plan“ (CDP). EDA koordiniert diese Arbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern wie dem EU-Militärausschuss. Der CDP wird regelmäßig aktualisiert. Die letzte Version wurde von den Verteidigungsministern der Mitgliedstaaten am 18. November 2014 indossiert. c) Nach welchem Verfahren kommen die Nationalen Umsetzungspläne (NIPs) zustande, welche umzusetzenden Punkte enthalten sie obligatorisch oder fakultativ? Es gibt kein durch die EU festgelegtes Verfahren zum Zustandekommen eines Nationalen Umsetzungsplans. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten haben sich auf ein gemeinsames Format geeinigt, in das die Informationen einfließen und das durch jeden Mitgliedstaat an das PESCO-Sekretariat übermittelt wird. Das Format sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat beschreibt, wie er beabsichtigt, die 20 PESCO Verpflichtungen zu erfüllen. Artikel 3 Absatz 2 des PESCO-Gründungsbeschlusses sieht regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen vor. Die nächste Übermittlung hat nach Artikel 5 der Empfehlung des Rates zu einem Fahrplan für die Umsetzung der PESCO vom 6. März 2018 (2018/C 88/01) bis spätestens 10. Januar 2019 zu erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2884 d) Welche Zeitpläne wurden innerhalb von PESCO nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für den Prozess der Überprüfung und Bewertung der Nationalen Umsetzungspläne festgelegt? Gemäß der Empfehlung des Rates zu einem Fahrplan für die Umsetzung der PESCO vom 6. März 2018 (2018/C 88/01) ist nach Übermittlung der nationalen Umsetzungspläne bis 10. Januar 2019 eine Auswertung vorgesehen, die gemäß Artikel 6 Absatz 3 des PESCO-Gründungsbeschlusses in den jährlichen Bericht der Hohen Vertreterin zum Stand der PESCO-Umsetzung münden soll. Einen festen Vorlagetermin für diesen Bericht gibt es nicht. Gemäß Artikel 14 der Empfehlung des Rates zu einem Fahrplan für die Umsetzung der PESCO vom 6. März 2018 (2018/C 88/8801) soll dieser im April 2019, spätestens vor dem Rat für Auswärtige Beziehungen im Format der Verteidigungsminister im 1. Halbjahr des jeweiligen Jahres durch die Hohe Vertreterin übermittelt werden. 5. In welchem organisatorischen Rahmen findet der Austausch zwischen PESCO und der NATO nach Kenntnis der Bundesregierung statt? Ein organisatorischer Rahmen für den Austausch zwischen PESCO und NATO ist nicht festgelegt. a) Inwiefern wird es zu einer Verzahnung mit dem geplanten NATO JSEC (Joint Support and Enabling Command) kommen, und welche Abstimmungsergebnisse gibt es hierzu bereits? b) Inwieweit kann das neue NATO-Hauptquartier JSEC auch für PESCO genutzt werden? c) Wie werden hierbei Doppelstrukturen vermieden? Die Einzelfragen 5a bis 5c werden zusammengefasst beantwortet: Die Bundesregierung hat beim Treffen der NATO-Verteidigungsminister im Februar 2018 ihr Interesse bekundet, für das „Joint Support and Enabling Command “ (JSEC) als Rahmennation zur Verfügung zu stehen. Die endgültige Entscheidung über die Verteilung der neuen Kommandos, einschließlich der Einrichtung des JSEC in Ulm, wurde durch die NATO Verteidigungsminister bei ihrem Treffen am 7. Juni 2018 getroffen. Als Element der NATO Streitkräftestruktur wird das JSEC durch Deutschland als Rahmennation aufgestellt, in Frieden und Krise geführt und kann im Falle einer bewaffneten Auseinandersetzung der NATO unterstellt werden. Da sich das JSEC noch im Aufbau befindet, kann die Bundesregierung derzeit noch keine konkrete Bewertung zu möglichen Synergien mit derzeitigen oder künftigen PESCO-Projekten vornehmen. Mit der geplanten Stationierung des JSEC als Internationales Militärisches Hauptquartier am Standort Ulm sollen Synergieeffekte mit dem dort beheimateten Multinationalen Kommando Operative Führung (MN Kdo OpFü) erschlossen werden, das seine bisher wahrgenommenen EU-Aufgaben (Operatives Hauptquartier ) weiterhin aufrecht erhalten soll. Schon in der Aufstellungsphase werden Fähigkeiten, Verfahren und Elemente aus Projekten der internationalen Zusammenarbeit (u. a. PESCO) berücksichtigt, um Synergien zu erzielen und unnötige Doppelstrukturen zu vermeiden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2884 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Inwiefern unterscheiden sich die Kriterien im Notifizierungspapier von denen , auf die sich Paris und Berlin beim Treffen des deutsch-französischen Ministerrates im Juli 2017 verständigt hatten? Die Unterschiede im Bereich der Verpflichtungen liegen einerseits in sprachlichen Anpassungen, andererseits wurden zwei zusätzliche Verpflichtungen hinzugefügt (Verpflichtung Nr. 11 und Verpflichtung Nr. 12, letzter Anstrich). a) Wann wurden welche Länder anschließend in den Konsultations- und Entscheidungsprozess eingebunden? Auf Grundlage eines deutsch-französischen Vorschlages zu den Verpflichtungen der PESCO wurden am 11. Juli 2017 Belgien, Estland, Finnland, Italien, Niederlande , Spanien und Tschechien eingebunden. Dies führte zu einem gemeinsamen Brief der Verteidigungsminister von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien an die Hohe Vertreterin vom 21. Juli 2017, der den deutsch-französisch-italienisch -spanischen Vorschlag beinhaltete. Dieser Vorschlag wurde durch Belgien , Finnland, Niederlande und Tschechien unterstützt. Mit dem Versand einer Kopie dieses Briefes an alle Verteidigungsministerinnen und Verteidigungsminister der EU erfolgte die Einbindung aller Mitgliedstaaten. b) Zu welchem Zeitpunkt standen die finalen Kriterien fest, und welche Länder waren bis dahin am Entscheidungsprozess beteiligt? Am Entscheidungsprozess waren alle Mitgliedstaaten beteiligt. Der Text der Erklärung gemäß Artikel 46 Absatz 1 EUV einschließlich der Verpflichtungen wurde zwischen den Verteidigungspolitischen Direktorinnen und Direktoren der Mitgliedstaaten am 23. Oktober 2017 abgestimmt. 7. Inwiefern können sich Drittstaaten, auch außerhalb der EU und der NATO, grundsätzlich an PESCO oder einzelnen Projekten beziehungsweise Operationen beteiligen, an den Gremiensitzungen teilnehmen, oder Angebote zum Austausch von verteidigungsrelevanten Informationen wahrnehmen? a) Welche Pläne oder Überlegungen bestehen, um europäischen Drittstaaten wie der Russischen Föderation oder Großbritannien über Rahmenbeteiligungsabkommen eine systematische Zusammenarbeit mit PESCO zu ermöglichen (etwa Beteiligung an zivilen und militärischen Missionen, Operationen oder anderen Projekten)? b) Welche Informationsrechte haben die nicht an PESCO teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten gegenüber den PESCO-Strukturen hinsichtlich von Entscheidungen, Planungen etc.? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Der PESCO-Gründungsbeschluss sieht eine Drittstaatenbeteiligung vor. Eine dafür erforderliche Regelung zur Beteiligung von Drittstaaten an PESCO liegt auf EU-Ebene noch nicht vor. Zum jetzigen Zeitpunkt kann daher keine Aussage darüber getroffen werden, wie die Drittstaatenbeteiligung an PESCO im Einzelnen ausgestaltet wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2884 8. Welche Entscheidungen, Projekte und Vorhaben auf EU-Ebene erfolgen exklusiv im PESCO-Format, also unter ausschließlicher Stimmberechtigung der an PESCO teilnehmenden Mitgliedstaaten, und welche verteidigungsbezogenen Projekte können explizit nicht im PESCO-Format betrieben werden , und wo sind die diesbezüglichen Aspekte rechtlich und organisatorisch geregelt? Artikel 4 Absatz 2 des PESCO-Gründungsbeschlusses bestimmt, welche Entscheidungen der Rat im PESCO-Format treffen kann. Die Regeln über das Zustandekommen von PESCO-Projekten ergeben sich aus Artikel 7 dieses Beschlusses . Die Projekte sollen die in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e dieses Beschlusses festgelegten Merkmale aufweisen. 9. Inwiefern wird innerhalb der Governance-Debatte bei der organisatorischen Implementierung von PESCO das bisher geltende Einstimmigkeitsprinzip der EU-Sicherheits- und Verteidigungspolitik gewährleistet oder aber durch eine Mehrheitsentscheidung ersetzt? a) Welche Entscheidungen im PESCO-Format verlangen welche Form der Mehrheit (bitte aufführen)? b) Welche Positionen vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Anwendung des Konsens- oder Mehrheitsprinzips in den PESCO-Gremien? Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet. Die bei der Entscheidungsfindung im PESCO-Format zu beachtenden Quoren sind in Artikel 46 Absatz 6 EUV festgelegt. Hierauf nimmt Artikel 4 Absatz 1 des PESCO-Gründungsbeschlusses mit Blick auf die zu regelnde Steuerung der PESCO (in der englischen Sprachfassung: „PESCO Governance“) Bezug. Entsprechend findet im PESCO-Rahmen überwiegend das Konsensprinzip Anwendung (Artikel 46 Absatz 6 EUV). Die Anwendung des qualifizierten Mehrheitsprinzips ist nur bei Begründung der PESCO (Artikel 46 Absatz 2 EUV), der späteren Aufnahme eines neuen Mitgliedes (Artikel 46 Absatz 3 EUV) oder bei Ausschluss eines teilnehmenden Mitgliedstaaten von der PESCO (Artikel 46 Absatz 4 EUV) vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. c) Welche Vorstellungen hat die französische Regierung in dieser Angelegenheit ? Die Bundesregierung nimmt zu Vorstellungen der Regierungen anderer Mitgliedstaaten bei laufenden Verhandlungen in den zuständigen Ratsgremien der EU nicht Stellung. 10. Welche Rolle sollen nach Ansicht der Bundesregierung der Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV), die Rats-Arbeitsgruppe für Außenbeziehungen (Relex) und das politische und sicherheitspolitische Komitee (PSK) im institutionellen Gefüge von PESCO einnehmen, und welche Positionen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Frage unter den anderen Mitgliedstaaten ? PESCO ist Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU, geregelt in Titel V des EUV und insbesondere in Abschnitt 2 über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP). Die Gremien der GASP – insbesondere das Politische und Sicherheitspolitische Komitee Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2884 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode (PSK) als außenpolitisches Steuerungsgremium der Mitgliedstaaten (Artikel 38 EUV), aber auch der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), soweit er sich als „einheitlicher Filter“ mit der Vorbereitung des Außenrates beschäftigt (Artikel 16 Absatz 7 EUV) und die Ratsarbeitsgruppe Relex – üben ihre Aufgaben in Bezug auf alle Teilaspekte der GASP aus, damit auch in Bezug auf PESCO. 11. Wie werden die Verpflichtungen im Rahmen von PESCO für die Mitgliedstaaten nach bisherigem Procedere festgelegt, überprüft und bei Nichteinhaltung sanktioniert? Eine Ausgestaltung der phasenweisen Erfüllung der weitergehenden Verpflichtungen der an PESCO teilnehmenden Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 2 des PESCO-Gründungsbeschlusses ist auf EU-Ebene derzeit noch nicht abgeschlossen . a) Über welche Möglichkeiten verfügt ein Mitgliedsstaat, sich gegen einen etwaigen mit qualifizierter Mehrheit beschlossenen Ausschluss zur Wehr zu setzen, und welche anderen Sanktionen als ein Ausschluss sind vorgesehen bzw. werden diskutiert? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. b) In welchem Procedere (Gremien, beteiligte Organisation und Repräsentanten , Entscheidungsablauf) werden weitere PESCO-Projekte vorgeschlagen , ausgewählt und bestimmt? Gemäß Artikel 9 der Empfehlung des Rates zu einem Fahrplan für die Umsetzung der PESCO vom 6. März 2018 (2018/C 88/01) ist die Entscheidung für eine nächste Gruppe von PESCO-Projekten für November 2018 vorgesehen. Die Mitgliedstaaten sind durch das PESCO-Sekretariat aktuell aufgefordert, bis Ende Juli Projektvorschläge vorzubereiten und einzubringen. Die Hohe Vertreterin wird auf Grundlage der Bewertung der Projektvorschläge der teilnehmenden Mitgliedstaaten durch EAD und EDA eine Empfehlung für Beschlüsse und Empfehlungen des Rates abgeben, die nach Artikel 4 Absatz 2 e des PESCO Gründungsbeschlusses unter Berücksichtigung des militärischen Ratschlags des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) erlassen werden sollen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4a verwiesen. 12. An welchem Stand der Umsetzung befindet sich das Projekt Militärische Mobilität, welche Aspekte umfasst es, und welcher Mitgliedstaat ist in diesem Projekt maßgeblich verantwortlich („Lead nation“)? Koordinierender Mitgliedstaat für das PESCO-Projekt „Militärische Mobilität“ sind die Niederlande. Inhalt ist das Vereinfachen und Standardisieren von Verfahren für grenzüberschreitende militärische Transporte in Europa. Konkrete Aspekte zur Umsetzung befinden sich derzeit in der Abstimmung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2884 a) Soll über eine Vernetzung von „Drehscheiben“ in der EU hinaus in Deutschland eine EU-„Logistik-Drehscheibe“ eingerichtet werden, und wenn ja, wo und mit welchen finanziellen Auswirkungen ab welchem Haushaltsjahr, und welche konkreten Einsparungen stehen dem gegenüber ? In Deutschland soll nach derzeitigem Planungsstand keine EU-„Logistik-Drehscheibe “ eingerichtet werden. b) Welche gesetzlichen Veränderungen der Raumordnungsplanung und sonstiger infrastruktureller Planungen wird das Projekt „Military Mobility “ erfordern? Im derzeitigen Projektstatus sind gesetzliche Veränderungen der Raumordnungsplanung und sonstiger infrastruktureller Planungen nicht absehbar. c) In welchen Bereichen besteht das Erfordernis vom Deutschen Bundestag neu zu beschließender Bundesgesetze, in welchen Bereichen soll von Verordnungen Gebrauch gemacht werden, inwiefern bedarf es gesetzlicher Änderungen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer? Im derzeitigen Projektstatus ist noch nicht erkennbar, ob das Erfordernis vom Deutschen Bundestag neu zu beschließender Bundesgesetze besteht; auch der Bedarf an gesetzlichen Änderungen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer ist noch nicht erkennbar. 13. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung für den Abbau nationaler administrativer Regeln in den Nationalstaaten für eine so genannte militärische Schengenzone, innerhalb derer der Transport von Soldaten und schwerem Material künftig deutlich schneller und einfacher möglich sein soll? Der Stand der Umsetzung für den Abbau nationaler administrativer Regeln in anderen Staaten ist der Bundesregierung nicht bekannt. Innerhalb Deutschlands sind keine nationalen administrativen Regeln für eine „so genannte militärische Schengenzone“ abgebaut worden. 14. Auf welchem Stand der Umsetzung befindet sich der auch von EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc angekündigte Plan, Straßen, Brücken und Schienennetze für zivile und militärische Verwendungsmöglichkeiten zu reparieren und auszubauen (u. a. FAZ, 28. März 2018)? Der Berichtsbogen zum Aktionsplan der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin wurde am 20. April 2018 dem Deutschen Bundestag übermittelt. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen Verantwortlichkeiten der EU- Institutionen und der Mitgliedstaaten. Vor ihrer Umsetzung bedarf es abgestimmter Entscheidungen in den jeweiligen EU-Gremien. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2884 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) In welchem Rahmen fanden zu diesem Thema nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Gespräche zwischen verschiedenen Gremien innerhalb der EU sowie zwischen EU und NATO statt? In der Europäischen Verteidigungsagentur („European Defence Agency“ – EDA) wurde dieses Thema in der Arbeitsgruppe “Cross-Border Military Transportation ” mit Beteiligung verschiedener Mitgliedstaaten, der Generaldirektion Verkehr und Transport und unter teilweiser Beteiligung der NATO diskutiert. Darüber hinaus erfolgte eine Befassung mit dem Aktionsplan der Europäischen Kommission zu militärischer Mobilität sowie dem PESCO-Projekt zu militärischer Mobilität im PSK sowie im AStV. Darüber hinaus wurde das Thema im Rahmen des Treffens der Verteidigungspolitischen Direktoren der Mitgliedstaaten im Beisein von Vertretern der Europäischen Kommission (Generaldirektion Verkehr und Transport) und der NATO (Internationaler Stab) sowie beim informellen Treffen der EU-Verteidigungsminister auch unter der Zielsetzung einer verstärkten EU-NATO-Zusammenarbeit diskutiert. b) Inwiefern gibt es in diesem Plan einen Fokus auf die Verlegungsfähigkeiten in Richtung strategisch entscheidender Schwerpunkte in einem Konfliktszenario mit Russland oder eine allgemeingültige Ausbaustrategie für den gesamten Raum der EU und ihre gesamte Nachbarschaft? Der Aktionsplan der Europäischen Kommission zu militärischer Mobilität beinhaltet keinen derartigen Fokus. Im Aktionsplan wird auf die Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union von 2016 und die Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Beziehungen im Format der Verteidigungsminister vom 14. November 2016 verwiesen. c) Welche Rolle soll dabei nach Kenntnis der Bundesregierung der gemeinsame EU-Infrastrukturfonds Connecting Europe Facility (CEF) spielen? Die Europäische Kommission legte am 2. Mai 2018 ihren Vorschlag für MFR für die Jahre 2021 bis 2027 vor. Darin ist vorgesehen, Mittel in der „Connecting Europe Facility“ (CEF) bereitzustellen, um zu gewährleisten, dass Verkehrsinfrastrukturen von strategischer Bedeutung für die Bedürfnisse der militärischen Mobilität gerüstet sind. Die Bundesregierung wird den MFR-Vorschlag der Kommission eingehend prüfen. 15. Welche Planungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bisher für den Aufbau neuer Hauptquartiere und gemeinsamer Logistik-Drehscheiben (Network of Logistic Hubs in Europe and Support to Operations)? Es bestehen keine Planungen für den Aufbau neuer Hauptquartiere und gemeinsamer Logistik-Drehscheiben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2884 a) Wie ist der Stand der Beschlussfassung, und was sind die nächsten Schritte bei der Umsetzung? Das PESCO-Projekt „Network of Logistic Hubs in Europe and Support to Operations “ dient der grenzüberschreitenden logistischen Unterstützung durch logistische Einrichtungen und Dienstleistungen der teilnehmenden Mitgliedstaaten, indem es diese in Europa miteinander verbindet. National ist in einer ersten Stufe geplant, bis Ende 2020 die Steuerung/Koordinierung logistischer Fähigkeiten und Dienstleistungen auf Grundlage einheitlicher Verfahren und IT-Unterstützung zu realisieren. Für die zweite Stufe ab 2024 sind die Zwischenlagerung bzw. Vorausstationierung von Material sowie die Steuerung von militärischen und gewerblichen Leistungen möglich. Multinational soll zunächst mit den interessierten Mitgliedsstaaten Kontakt aufgenommen und im Detail besprochen werden, welche Lagereinrichtung für welches Material genutzt werden könnte. b) Welche Strukturen sollen an welchen Orten geschaffen werden für das sog. „Network of Logistic Hubs“ sowie für den Bereich „Military Mobility “, bei denen Deutschland jeweils Leadnation wird? National kommen bestehende Materiallagereinrichtungen als Beitrag zum „Network of Log Hubs in Europe and Support to Operations“ zur Nutzung infrage. Für das PESCO-Projekt zu militärischer Mobilität ist keine Strukturplanung beabsichtigt . Für das Projekt sind die Niederlande, nicht die Bundesrepublik Deutschland, der koordinierende Mitgliedstaat. 16. An welchem Bundeswehr-Standort soll voraussichtlich das „European Medical Command“, für das Deutschland Leadnation wird, entstehen? Das „European Medical Command“ (EMC) soll voraussichtlich am Standort Koblenz aufgestellt werden. a) Welche strukturellen Veränderungen werden damit verbunden sein? Das EMC wird auf der Basis des in Aufstellung befindlichen NATO-Rahmennationenkonzept -Projektes „Multinational Medical Coordination Centre“ entwickelt . Strukturelle Veränderungen sind bisher nicht vorgesehen. b) Welcher finanzielle Mehraufwand wird damit ab welchem Haushaltsjahr verbunden sein? Welche konkreten Einsparungen stehen dem gegenüber? Ein finanzieller Mehraufwand ist bisher nicht angemeldet. Mögliche Einsparungen können für die Aufstellungs-/ Entwicklungsphase derzeit nicht beziffert werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2884 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie ist der Arbeitsstand bei der Umsetzung der „European Union Training Mission Competence Centre“ (EU TMCC)? a) Wo soll das EU TMCC entstehen, für das Deutschland Leadnation wird? b) Welche strukturellen Veränderungen werden damit für die Bundeswehr verbunden sein? c) Welcher finanzielle Mehraufwand wird damit ab welchem Haushaltsjahr verbunden sein, und welche konkreten Einsparungen stehen dem gegenüber ? Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet. Das Projekt „European Union Training Mission Competence Centre“ (EU TMCC) wurde am 6. März 2018 durch den Rat für Auswärtige Beziehungen im Format der Verteidigungsminister formal als PESCO-Projekt beschlossen. Das Projekt befindet sich in einer sehr frühen Phase der ersten konzeptionellen Überlegungen über die detaillierte Ausgestaltung, die Verortung und die Einbindung anderer Mitgliedstaaten bei der weiteren Ausgestaltung. Entscheidungen dazu sind in dieser frühen Projektphase noch nicht getroffen worden. Aktuell können noch keine konkreten Aussagen über möglichen Standort, Auswirkungen auf die Bundeswehr oder den Haushalt gemacht werden. 18. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Arbeitsstand bei der Umsetzung des „EUFOR Crisis Response Operation Core“? Derzeit wird zusammen mit den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten eine Implementierungsstudie für das Projekt durchgeführt. Diese wird durch Deutschland koordiniert. Der Abschlussbericht der Studie soll bis Ende des Jahres 2018 vorliegen und als Grundlage für die weitere Projektumsetzung dienen. 19. Welche gemeinsamen Kampfverbände (Battlegroups) existieren bisher? Durch die EU-Mitgliedstaaten werden bis zu zwei EU-Gefechtsverbände parallel zeitlich begrenzt aufgestellt. Im ersten Halbjahr 2018 ist dies ein von Griechenland geführter Gefechtsverband, unterstützt durch Bulgarien, Rumänien, Zypern und als Drittstaat Ukraine sowie ein von den Niederlanden geführter Gefechtsverband , unterstützt durch Belgien, Luxemburg und Österreich. a) Welche weiteren sind im Rahmen von PESCO angedacht, etwa für die Visegrád-Staaten oder aus deutschen, französischen und polnischen Soldaten ? Initiativen für weitere PESCO-Projekte zur Schaffung gemeinsamer Gefechtsverbände sind der Bundesregierung nicht bekannt. b) Welche Kräfte der Bundeswehr sollen EU-Kampfverbänden (Battlegroups ) zugeordnet werden, an welchen Stationierungsstandorten? Deutschland beteiligt sich im zweiten Halbjahr 2018 an dem von den Niederlanden geführten EU-Gefechtsverband. Im zweiten Halbjahr 2020 stellt Deutschland als Rahmennation den Kern eines EU-Gefechtsverbandes. Feste Stationierungsstandorte sind für diese EU-Gefechtsverbände nicht geplant. Die deutschlandweit aus verschiedenen Verbänden zugeordneten Soldatinnen und Soldaten verbleiben an ihren Heimatstandorten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2884 20. Welche gemeinsamen rüstungspolitischen Vorhaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher geplant (Erprobung und Entwicklung von militärischen Systemen, Fahrzeugen und anderen Plattformen), und wie ist der Stand der Umsetzung? Am 6. März 2018 hat der Rat mit dem Beschlusses (GASP) 2018/340 17 PESCO- Projekte beschlossen. Projekte, die ein gemeinsames rüstungspolitisches Vorhaben darstellen, sind die Projekte „European Secure Software Defined Radio” (ESSOR), „Armoured Infantry Fighting Vehicle/Amphibious Assault Vehicle /Light Armoured Vehicle“, „Harbour and Maritime Surveillance and Protection ” (HARMSPRO), “Deployable Military Disaster Relief Capability Package”, “Maritime (semi-) Autonomous Systems for Mine Countermeasures” (MAS MCM) und „Indirect fire Support“. Deutschland ist Teilnehmer des PESCO-Projekts ESSOR. Anfang des Jahres 2000 haben Finnland, Frankreich, Italien, Polen, Schweden und Spanien die Initiative ESSOR zur gemeinsamen Entwicklung einer breitbandigen Wellenform für „Software Defined Radios“ (SDR) zur taktischen Kommunikation gestartet. Deutschland wird sich dieser Initiative zur Entwicklung einer interoperablen softwaredefinierten Funktechnik anschließen. Die Agentur „Organisation Conjointe de Coopération en matière d'Armement“ (OCCAR) wurde mit dem Projektmanagement beauftragt. Träger der Entwicklung sind jeweils nationale Unternehmen. Im PESCO-Projekt ESSOR werden zukünftige Teil-Projekte der Initiative ESSOR behandelt werden. Konkret ist die Entwicklung einer europäischen Wellenform , weiterer Softwareveröffentlichungen der „ESSOR High Data Rate Wave Form“ sowie einem ESSOR Referenzzentrum beabsichtigt. Der Bundesregierung liegen zu den anderen Projekten derzeit keine weitergehenden Erkenntnisse vor. 21. Welche Forschungseinrichtungen sind und waren nach Kenntnis der Bundesregierung an den Projekten MAS MCM und HARMSPRO beteiligt bzw. sollen künftig beteiligt werden? 22. Welche Unternehmen aus der Sicherheits- und Verteidigungsbranche, einschließlich der Hersteller von Dual-Use-Gütern, sind und waren an den Projekten MAS MCM und HARMSPRO beteiligt bzw. sollen künftig beteiligt werden? Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet. Deutschland beteiligt sich an den genannten PESCO-Projekten weder als Teilnehmer noch als Beobachter. Der Bundesregierung liegen derzeit hierzu keine weitergehenden Erkenntnisse vor. 23. Für wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verabschiedung einer neuen Runde von PESCO-Projekten vorgesehen, und welche Vorhaben werden dabei aktuell diskutiert? Auf die Antwort zu Frage 11b wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333