Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2888 19. Wahlperiode 20.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Mariana Iris Harder-Kühnel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2473 – Indexierung von Kindergeldzahlungen für ausländische EU-Bürger in Deutschland, deren Kinder im Ausland leben (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1918) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Indexierung von Kindergeldzahlungen für ausländische EU-Bürger in Deutschland, deren Kinder im Ausland leben“ auf Bundestagsdrucksache 19/1918 hat im Kontext eines Artikels von „Welt.de“ weitere Fragen aufgeworfen. In dem Artikel vom 30. Mai 2017 heißt es: „Laut Bundesagentur für Arbeit zahlte Deutschland 2016 537 Millionen Euro für 168 400 im EU-Ausland lebende Kinder.“ (www.welt.de/politik/deutschland/article165058846/Organisierter-Betrug-bei- Kindergeld-fuer-EU-Auslaender.html). 1. Ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) aus Sicht der Bundesregierung durch die Aussage „Deutschland [zahlte] 2016 537 Millionen Euro für 168 400 im EU-Ausland lebende Kinder“ richtig wiedergegeben worden? Falls ja, warum war es der Bundesregierung im Jahr 2017 möglich, Zahlbeträge für im Ausland lebende Kinder zu nennen, sieht sich aber aktuell dazu nicht mehr in der Lage? Nein. Eine entsprechende Äußerung der BA ist der Bundesregierung auch nicht bekannt. Da die ausgewiesenen Zahlbeträge nicht nach dem Wohnsitz des Kindes differenziert werden, ist eine Aussage über Zahlbeträge für im Ausland lebende Kinder nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2888 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Worin genau besteht der Zitierfehler, falls die BA falsch wiedergegeben wurde? Hat die BA bzw. die Bundesregierung von „Welt.de“ im Fall einer Falschaussage eine Richtigstellung verlangt? Falls nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Es ist im Übrigen nicht Aufgabe der BA bzw. der Bundesregierung, jede Presseberichterstattung auf die zutreffende Wiedergabe von Sachverhalten oder Zitaten zu prüfen und Richtigstellungen zu verlangen. b) Worauf genau bezogen sich die erwähnten 537 Mio. Euro im Jahr 2016, falls kein Zitierfehler vorliegt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 2. Warum werden in der Bestandsstatistik der BA die Zahlbeträge für unbeschränkt steuerpflichtige Ausländer, deren Kinder im Ausland leben, nicht gesondert ausgewiesen? Hält die Bundesregierung eine solche Ausweisung für erforderlich? a) Falls ja, warum existiert die Möglichkeit bislang nicht, und was beabsichtigt die Bundesregierung konkret zu unternehmen, um hier eine Ausweisung zu ermöglichen? Die Fragen 2 und 2a werden im Zusammenhang beantwortet. § 4 Absatz 2 des Gesetzes über Steuerstatistiken (StStatG) verlangt unter anderem den Ausweis der an den Kindergeldberechtigten gezahlten Beträge sowie des Wohnsitzstaates des Kindes. Dabei werden die Wohnsitzstaaten der Kinder unter der Staatsangehörigkeit der Kindergeldberechtigen bisher lediglich wie folgt differenziert ausgewiesen: Deutschland, restliche europäische Union, restlicher europäischer Wirtschaftsraum, Türkei, ehemaliges Jugoslawien und „übrige Staaten “. Nicht gefordert ist bisher eine statistische Differenzierung der Auszahlbeträge nach den einzelnen Kindern eines Berechtigten. Diese Differenzierung wäre Voraussetzung für eine Verknüpfung des Betrags mit dem Merkmal „Wohnsitzstaat des Kindes“. Dafür wäre eine entsprechende Erweiterung von § 4 Absatz 2 StStatG notwendig. Die Bundesregierung prüft derzeit in Abstimmung mit der BA eine entsprechende Umsetzung. Im Zuge einer gesetzlichen Änderung wären allerdings die üblichen Vorlaufzeiten einer technischen Umsetzung (1-2 Jahre) zu berücksichtigen. b) Falls die Bundesregierung eine solche Ausweisung nicht für erforderlich hält, warum nicht? Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 2a wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2888 3. Welche Mitgliedstaaten enthielten sich bei der Beschlussfassung über die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 im Rat für Landwirtschaft und Fischerei am 26. April 2004? Wie wurde die Enthaltung jeweils begründet? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/1918 verwiesen. Enthaltungen wurden nicht zu Protokoll gegeben. 4. Weshalb erfolgte die Abstimmung über die Verordnung im Rat für Landwirtschaft und Fischerei und nicht im Rat für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO)? Der Rat tagt in zehn unterschiedlichen Zusammensetzungen (Ratsformationen), bildet aber rechtlich eine Einheit („der Rat“). Beschlüsse zu allen Politikfeldern können deshalb in jeder Ratssitzung getroffen werden (insbesondere zu Tagespunkten , die ohne Aussprache behandelt werden). 5. Wann, wie konkret und wem gegenüber wurden mögliche Bedenken zum Ausdruck gebracht, falls diese vor der Beschlussfassung im Rat am 26. April 2004 bei der Bundesregierung hinsichtlich einer fehlenden Indexierungsmöglichkeit beim Kindergeld bestanden? Warum hatte die Bundesregierung andernfalls keine Bedenken? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/1918 verwiesen. 6. Wie viel Kindergeld hat die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2000 bis 2010 auf deutsche und ausländische Konten überwiesen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die entsprechenden Daten sind für die Jahre 2000 bis 2005 bei der BA infolge des Zeitablaufs nicht mehr verfügbar. Für die Jahre 2006 bis 2009 liegen sie nicht in elektronischer Form vor, so dass eine Aufbereitung mit unverhältnismäßigem Zeitaufwand verbunden wäre. Für das Jahr 2010 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/1275 verwiesen . 7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamthöhe des jährlich zu zahlenden Kindergeldes für im Ausland lebende Kinder sowie die Einsparungen im Vergleich zur derzeitigen Gesamthöhe im Falle einer Anpassung der Höhe des Kindergeldes an das Lebenshaltungsniveau im jeweiligen Aufenthaltsstaat des Kindes ein (bitte nach Stellen aufschlüsseln), und worauf stützt sie ihre Einschätzung? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 18/11340 wird verwiesen. An der dort gegebenen Einschätzung hat sich nichts geändert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2888 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Hat Deutschland aus Sicht der Bundesregierung aktuell die hoheitliche Kompetenz , eine Indexierung des Kindergeldes durch den Deutschen Bundestag gesetzlich zu regeln? a) Falls ja, warum hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bislang keinen Gesetzentwurf vorgelegt? b) Falls nein, inwiefern hat Deutschland aus Sicht der Bunderegierung seine politische Selbstbestimmung bei der Indexierung des Kindergeldes nicht verloren? Die Fragen 8 bis 8b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 19/754 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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