Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 13. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2890 19. Wahlperiode 18.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2238 – Zur Reaktion der Bundesregierung auf die von den USA geplante Festsetzung von Zöllen für Stahl- und Aluminiumimporte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 16. Februar 2018 präsentierte US-Handelsminister Wilbur Ross erstmals Pläne für den Schutz der amerikanischen Stahl- und Aluminiumindustrie (www. sueddeutsche.de/wirtschaft/trump-regierung-us-handelsminister-empfiehlthohe -strafzoelle-auf-stahlimporte-1.3871605). Der Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl Hans Jürgen Kerkhoff äußerte damals gegenüber dem „Handelsblatt “, den USA solle mehr denn je gezeigt werden, dass multilaterale Lösungen der bessere Weg sind als protektionistische Sonderwege. „Darauf sollten gerade die politischen Entscheider in der EU die US-Seite deutlich hinweisen“. Am 2. März 18 reagierte der Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker auf die von US-Präsident Donald Trump angekündigten Zölle für Stahl- und Aluminiumimporte mit der Androhung von „Vergeltungsmaßnahmen“ der EU (www.welt.de/wirtschaft/article174107425/Jean-Claude-Juncker-EU-kuendigt- Vergeltungsmassnahmen-gegen-Trumps-Strafzoelle-an.html). Er benannte bereits Produkte, gegen die nach seiner Vorstellung europäische Strafzölle zu verhängen wären. Die damals geschäftsführende Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel äußerte, man stehe an der Seite der für Handelspolitik zuständigen EU- Kommission. Einen Tag später ging US-Präsident Donald Trump mit der Drohung , Strafzölle auch auf importierte Automobile zu erheben, an die Öffentlichkeit . Der Verband der Automobilindustrie (VDA) reagierte sofort und warnte vor einem Handelskrieg. Die Verhängung von Schutzzöllen gegen die europäische Stahlindustrie wurde von der US-Regierung beschlossen, aber mit zweimaliger Fristverlängerung bis zum 1. Juni 2018 ausgesetzt (www.fnp.de/nachrichten /wirtschaft/Trumps-Strafzoelle-fuer-die-EU-ausgesetzt;art686,2943897). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2890 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. War die damals geschäftsführende Bundesregierung über das Vorgehen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im Vorfeld informiert? Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, hat bereits im Juli 2017 öffentlich angekündigt, dass die EU im Fall der Verhängung von US-Zöllen auf Aluminium- und Stahlimporte aus der EU ihrerseits Kompensationsmaßnahmen ergreifen könne. Die geschäftsführende Bundesregierung war über das Vorgehen informiert. 2. Auf Grundlage welchen Mandats hat nach Kenntnis der Bundesregierung der EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker Strafzölle angedroht? Kommissionspräsident Juncker hat sich in seiner Rolle als Kommissionspräsident zum Vorgehen der USA und zu möglichen Reaktionen der EU darauf geäußert. 3. Wie rechtfertigt die Bundesregierung die politische Entscheidung, die Androhung von Strafzöllen auf amerikanische Produkte zu unterstützen? Hat die Bundesregierung den Ausschuss für Wirtschaft und Energie (oder den Hauptausschuss) hierüber informiert, und wann? Wurden Vertreter der deutschen Industrie von der Bundesregierung angehört ? War der handelspolitische Ausschuss der EU einbezogen? Die Abstimmung über das weitere Vorgehen in Reaktion auf die US-Maßnahmen erfolgt im Europäischen Rat, im Handelsministerrat, im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), im Handelspolitischen Ausschuss der EU, im EU-Ausschuss für Handelshemmnisse sowie im WTO-Rat für Warenverkehr. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 17. April im Handelshemmnis-Ausschuss einstimmig dazu entschieden, vorsorglich fristwahrende Schritte für mögliche Kompensationsmaßnahmen der EU zu ergreifen. Am 18. Mai wurde die EU-Produktliste für Kompensationsmaßnahmen gegenüber US-Produkten bei der WTO fristgerecht notifiziert. Nachdem Gespräche zwischen der Europäischen Kommission und den USA über eine dauerhafte Ausnahme für die EU von den Stahlund Aluminiumzöllen gescheitert sind, wird die EU geschlossen und in WTOkonformer Weise auf die US-Zölle mit Kompensationsmaßnahmen reagieren. Die Europäische Kommission hat die Liste von US-Produkten, für die die EU Handelszugeständnisse aussetzen und Kompensationszölle erheben möchte, mit Interessenträgern öffentlich konsultiert. Das Bundeswirtschaftsministerium hat Gespräche mit betroffenen Wirtschaftsverbänden geführt. Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie in der Sitzung am 25. April 2018 über den aktuellen Stand der Entwicklungen berichtet. Zur 8. Ausschusssitzung am 25. April wurde zudem ein schriftlicher Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums zum Stand des Dossiers an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie übermittelt. Zudem wurde der Ausschuss in seiner 9. Sitzung am 6. Juni erneut über den Stand informiert und ein schriftlicher Bericht hierzu übermittelt. Der Bundestag wird zudem über Drahtberichte aus den Sitzungen des Handelspolitischen Ausschusses, des AStV sowie Vor- und Nachberichte zum Handelsministerrat fortlaufend über die Entwicklung des Dossiers informiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2890 4. Hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/1798 vom 19. April 2018 Prognosen über die möglichen Schäden der deutschen Stahl- und Aluminiumindustrie durch amerikanische Schutzzölle erhalten oder in Auftrag gegeben? Wenn ja, wann, und wo werden die Zahlen veröffentlicht? Die Bundesregierung hat keine Studien zu möglichen Auswirkungen der Stahlund Aluminiumzölle auf deutsche Hersteller in Auftrag gegeben. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/1798 wird verwiesen. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass die US-Maßnahmen die EU zu Kompensationsmaßnahmen in einem Gesamtvolumen von 6,41 Mrd. Euro berechtigen , wovon 5,3 Mrd. Euro auf Gesamtstahleinfuhren in die USA und 1,11 Mrd. Euro auf die Gesamtaluminiumeinfuhren entfallen. Die betroffenen Verbände der Stahl- und Aluminiumhersteller haben Stellungnahmen veröffentlicht, die auch auf Auswirkungen in den betroffenen Bereichen verweisen. Die Wirtschaftsvereinigung Metalle hat sich zur Thematik positioniert unter Verweis auf eine von ihr in Auftrag gegebene Kurzstudie, die direkte und indirekte Effekte des US-Zolls auf die deutsche Aluminiumindustrie beleuchtet1. Demnach erwarte man für die direkte Exporttätigkeit aus Deutschland im Vergleich zu 2017 einen zollinduzierten Rückgang um durchschnittlich 6,7 Prozent (2018) und 20 Prozent (2019). Daneben erwarte man Handelsumleitungen vor allem aus China und Russland sowie zu einem geringeren Teil aus den Golfstaaten. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl informiert ebenfalls auf ihrer Website2 und weist auf einen nun deutlich erschwerten Marktzugang im für die Stahlindustrie wichtigsten Absatzmarkt außerhalb der EU hin. Sie befürchtet einen durch Handelsumleitungen bedingten Importanstieg in einer Größenordnung von mehreren Millionen Tonnen. 5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche anderen Industriezweige betroffen wären? Wenn ja, in welchem Umfang (bitte zu erwartende Schäden in Euro quantifizieren )? Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die zu erwartenden Schäden anderer Industriezweige vor. Allerdings dürften neben den jeweils von den Stahlund Aluminiumzöllen betroffenen Herstellern anderer Länder insbesondere die stahl- und aluminiumverarbeitenden Unternehmen in den USA durch Preiserhöhungen und den damit einhergehenden Verlust von Wettbewerbsfähigkeit negativ betroffen sein. 1 www.wvmetalle.de/geschaeftsfelder/handels-und-rohstoffpolitik/artikeldetail/?tx_artikel_feartikel%5Bartikel%5D=5756&tx_artikel_ feartikel%5Bback%5D=geschaeftsfelder%2Fhandels-und-rohstoffpolitik%2Fartikeluebersicht%2F%3Ftx_artikel_feartikeldokumenten liste%255Btype%255D%3D9%26cHash%3D444759d5a6312ea8552005f14871e472&tx_artikel_feartikel%5Baction%5D=show&cHash= 13a81a27a8aa7f3ac5a5058e9c61ffe8 2 www.stahl-online.de/index.php/themen/wirtschaft/aussenhandel/blickpunkt-us-handelspolitik-us-section-232/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2890 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie verhält sich nach Einschätzung der Bundesregierung der Umfang des Schadens, den die deutsche Industrie erleiden würde, zu dem der Industrien anderer EU-Länder (bitte wie in der Antwort zu Frage 5 quantifizieren)? Der Bundesregierung liegen lediglich Zahlen zum Exportvolumen von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in die USA der jeweiligen EU Mitgliedstaaten (MS) vor. Der nachstehenden Tabelle sind die Top 5 EU MS Exporteure (wertmäßig) für die jeweiligen Warengruppen zu entnehmen. Top 5 EU MS Exporteure in die USA 2017 Eisen und Stahl, Waren aus Eisen und Stahl (HS72 und HS73) Aluminium und Waren daraus (HS76) Ausfuhren in EUR Ausfuhren in EUR Deutschland 2.721.512.886 Deutschland 574.585.940 Italien 1.425.665.355 Frankreich 259.983.265 Vereinigtes Königreich 943.513.310 Italien 199.336.573 Niederlande 847.072.404 Vereinigtes Königreich 152.498.302 Frankreich 783.394.495 Österreich 136.722.225 Quelle: Eurostat 7. Sieht die Bundesregierung diplomatische Wege der Abwendung eines drohenden Handelskonfliktes? 8. Wenn ja, welche realistischen Optionen gäbe es? Konnten in den bisherigen bi- und multilateralen Gesprächen mit der US- Regierung diesbezüglich Erfolge erzielt werden? Die Fragen 7 und 8 werden wegen ihres engen sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der US-Präsident hat mit Proklamationen vom 31. Mai 2018 entschieden, Stahlund Aluminiumimportzölle unter anderem auch auf europäische Importe zu verhängen . Die Europäische Kommission hatte sich, auch auf Wunsch der Bundesregierung , nachdrücklich für deeskalierende Lösungsansätze in der Auseinandersetzung um US-Stahl- und Aluminiumzölle eingesetzt. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich beim informellen Treffen in Sofia am 16. Mai darauf geeinigt, den USA im Fall einer dauerhaften Ausnahme der EU von den Zöllen Gespräche über eine positive Handelsagenda vorzuschlagen. Die US-Regierung war allerdings nicht dazu bereit, auf die Erhebung der nach unserer Einschätzung WTO-rechtswidrigen Zölle zu verzichten. Die US-Regierung hat zudem auch Stahl- und Aluminiumimporte aus Mexiko und Kanada mit Zöllen belegt, trotz intensiver Gespräche zwischen allen Seiten. Aus Sicht der Bundesregierung ist wichtig, gemeinsam mit anderen betroffenen Mitgliedern der WTO konsequent auf eine Einhaltung des WTO-Rechts zu drängen und WTOrechtskonforme Kompensationsmaßnahmen zu ergreifen. Ein koordiniertes und eng abgestimmtes Vorgehen mehrerer wichtiger Handelspartner kann zudem unserer Forderung nach Aufhebung der von den USA verhängten Maßnahmen Nachdruck verleihen. Unabhängig von den Entwicklungen bei Stahl- und Aluminiumzöllen werden die Europäische Kommission und die US-Regierung über die weiteren handelspolitischen Entwicklungen im Gespräch bleiben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2890 9. Welche konkreten außenpolitischen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung heute, um mögliche Schäden für die deutsche Industrie abzuwenden? Die Bundesregierung unterstützt den Kurs der Europäischen Kommission, gegenüber den USA sowohl ein WTO-Streitschlichtungsverfahren als auch Kompensations - sowie Schutzmaßnahmen im Fall von Umlenkungen von Stahl- und Aluminiumimporten in die EU für die hiesigen Stahl- und Aluminiumhersteller zu verfolgen. Die Bundesregierung unterstützt zudem den Ansatz der Europäischen Kommission , die WTO und das Streitbeilegungssystem der WTO zu stärken und weitere, bilaterale Handelsabkommen mit wichtigen Wirtschaftspartnern der EU zu verhandeln und abzuschließen. 10. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Zusammenhängen das Verhängen von Strafzöllen gegen Drittländer durch die EU – bisher für Gusseisenprodukte aus China? Wie werden diese handelspolitisch und im Rahmen des WTO-Abkommens (WTO = World Trade Organization) begründet? Überkapazitäten im Stahlbereich stellen ein übergreifendes Problem für den Stahlsektor dar und führen aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu entsprechend geringen Kapazitätsauslastungen in den Unternehmen und Dumpingpraktiken im internationalen Handel. Die EU hat deshalb zahlreiche Antidumping-Maßnahmen gegen Stahlimporte insbesondere aus China verhängt. Zu den Produkten gehören nicht nur Gusseisenerzeugnisse, sondern beispielsweise auch warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Stahl, Grobbleche, nahtlose Rohre, korrosionsbeständige Stähle. Dabei setzt die EU die Handelspolitischen Schutzinstrumente im Bereich Dumping (weniger häufig im Bereich Subventionen) im Einklang mit den WTOrechtlichen bzw. EU-rechtlichen Vorgaben ein. 11. Welche semantische Unterscheidung liegt der Begriffsverwendung von Strafzöllen und Zusatzzöllen in der Antwort der Bundesregierung (siehe Frage 4) zugrunde? Die Verwendung des Begriffes „Strafzölle“ suggeriert, dass Zölle als Sanktionierung eines rechtswidrigen Verhaltens erhoben werden. Richtigerweise ist dies bei den von den USA eingeführten Zusatzzöllen jedoch nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um Zölle, die die vereinbarten, WTO-rechtlich gebundenen Zollsätze überschreiten und somit zusätzlich erhoben werden. Mögliche EU-Maßnahmen dienen ebenfalls nicht der Sanktionierung, sondern der Kompensation. 12. Wie groß sind die Einflussmöglichkeiten der Bundesregierung auf die unter Federführung der EU-Kommission geführten Gespräche mit der US-Regierung ? 13. Gibt es eine Abstimmung der Gespräche zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission? Wenn ja, wie erfolgt diese? Die Fragen 12 und 13 werden wegen ihres engen sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Europäische Kommission ist für Fragen der Handelspolitik zuständig. Werden handelspolitische Themen im Rahmen bilateraler Gespräche der Bundesregierung relevant, stimmt sich die Bundesregierung hierzu mit der Europäischen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2890 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Kommission eng ab. Die Bundesregierung bringt sich zudem in die handelspolitischen Gespräche in Brüssel im Handelspolitischen Ausschuss und im Kreis der europäischen Handelsminister ein. Zudem besteht ein enger fachlicher Austausch zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission sowie mit anderen EU-Mitgliedstaaten. 14. Inwieweit werden die Vertreter der betroffenen Industriebranchen nach Kenntnis der Bundesregierung an den Gesprächen beteiligt bzw. zu Rate gezogen ? Die Europäische Kommission konsultiert Verbände und Vertreter betroffener Branchen zu handelspolitischen Entwicklungen. Auch die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit betroffenen Wirtschaftsvertretern und Verbänden zu Fragen der europäischen Handelspolitik. 15. Welche Erwägungen sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Aufnahme bilateraler Gespräche zum Schutz der nationalen Industriesektoren? Die Zuständigkeit für die Handelspolitik liegt bei der Europäischen Kommission. Gespräche zu handelspolitischen Themen werden von der Europäischen Kommission in enger Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten und für die EU gemeinsam geführt. Bilaterale Gespräche zum Schutz nationaler Industriesektoren widersprechen sowohl der Kompetenzaufteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten als auch dem Interesse der Bundesregierung daran, eine einheitliche Position der EU gegenüber Drittstaaten in der Handelspolitik sicherzustellen. 16. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung im Falle der Einführung der angedrohten Schutzzölle durch die US-Regierung vor? Mit Blick auf die Zuständigkeit der Europäischen Kommission im Bereich der Handelspolitik werden die Reaktionen der EU auf mögliche US-Maßnahmen von der Europäischen Kommission im Kreis der EU-Mitgliedstaaten abgestimmt. Maßnahmen der Bundesregierung sind nicht vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333