Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 15. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2896 19. Wahlperiode 19.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2472 – Verzögerungen bei Waffenausfuhrgenehmigungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einige Länder dürfen, aufgrund von Waffenembargos, keine Rüstungsgüter oder Waffen exportiert werden (www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft- Bargeldverkehr/Embargomassnahmen/Laenderembargos/laenderembargos_node. html). Nach Informationen der Fragesteller kommt es bei einigen Ländern, die davon nicht berührt sind, regelmäßig zu Verzögerungen bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen. Dies schadet nach Auffassung der Fragesteller der deutschen Waffenexportindustrie, da infolgedessen Liefertermine nicht fristgemäß eingehalten werden können. 1. Gibt es neben der offiziellen Waffenembargoliste noch weitere inoffizielle Listen, die Waffenexporte einschränken bzw. das Ausfuhrgenehmigungsverfahren verzögern (falls ja, bitte nennen)? Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Einzelfall im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) – jeweils einschließlich ihrer Güterlisten – sowie die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty ). Der Beachtung der Menschenrechte wird bei Rüstungsexportentscheidungen ein besonderes Gewicht beigemessen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2896 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach den Politischen Grundsätzen wird grundsätzlich zwischen EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Ländern (Australien, Neuseeland, Japan, Schweiz) einerseits sowie sonstigen Ländern (sogenannten Drittländern) andererseits unterschieden . Bei der ersten Ländergruppe stellen Genehmigungen die Regel und Ablehnungen die Ausnahme dar, bei der zweiten Gruppe werden Genehmigungen zurückhaltend erteilt. 2. Wie lange dauert es nach Erfahrung der Bundesregierung, bis Waffenausfuhren genehmigt werden, nachdem ein entsprechender Antrag eingegangen ist? Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen im Einzelfall nach Prüfung aller einschlägigen Gesetze und Vorschriften (vgl. Antwort zu Frage 1. Entscheidungen über Ausfuhrgenehmigungen ergehen, wenn und sobald die Vorgänge entscheidungsreif sind. In den letzten fünf Jahren erfolgte eine Bescheidung über Erteilung oder Versagung einer Ausfuhrgenehmigung für Rüstungsgüter (Teil IA der Ausfuhrliste) im Schnitt nach 34 Arbeitstagen . 3. Bei welchen Ländern kommt es nach Erfahrung der Bundesregierung regelmäßig zu Verzögerungen bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen (bitte nach Staaten und durchschnittlicher Verfahrensdauer aufschlüsseln)? Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen im Einzelfall nach Prüfung aller einschlägigen Gesetze und Vorschriften (vgl. Antwort zu Frage 1. Entscheidungen über Ausfuhrgenehmigungen ergehen, wenn und sobald die Vorgänge entscheidungsreif sind. In den letzten fünf Jahren waren die Endbestimmungsländer mit der längsten durchschnittlichen Verfahrensdauer die folgenden: Saudi-Arabien (120 Arbeitstage), Thailand (108 Arbeitstage), Pakistan (83 Arbeitstage), Vereinigte Arabische Emirate (80 Arbeitstage) und Kuwait (79 Arbeitstage). 4. Welche Ursachen liegen Verzögerungen bei der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen nach Erfahrung der Bundesregierung zugrunde? Grundsätzlich gilt das Prinzip der Einzelfallprüfung (vgl. Antwort zu Frage 1. Entscheidungen sind abhängig vom jeweiligen Empfängerland, der Art des Rüstungsgutes und dem angegebenen Verwendungszweck. Verzögerungen im Antragsverfahren liegen eine Vielzahl von Gründen zu Grunde, deren genaue Auswirkungen statistisch nicht erfasst werden können. Hierzu kann zum Beispiel die Vorlage unvollständiger Antragsunterlagen oder auch die Notwendigkeit einer hinreichenden Sachverhaltsermittlung zählen, die sich im Einzelfall – z. B. durch internationale Abstimmungen – als schwierig und langwierig erweisen kann. Die Bundesregierung entscheidet im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Die zunehmend komplexe und volatile Welt- und Sicherheitslage bedingt einen ständigen Anpassungs- und Neujustierungsbedarf der Entscheidungspraxis auf allen politischen Ebenen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2896 5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen bzw. wird die Bundesregierung unternehmen, um die Ausfuhrgenehmigungsverfahren zu beschleunigen, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Waffenindustrie zu fördern? Die Bundesregierung setzt sich aktiv für eine weitere Konvergenz der Exportkontrollen auf europäischer und globaler Ebene ein, um möglichst einheitliche und hohe Kontrollstandards sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Rüstungsgüterindustrie herzustellen. Zuständig für die Erteilung/Versagung von Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach dem Außenwirtschaftsgesetz ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA arbeitet stetig an weiteren Optimierungen der Antragsverfahren und Bearbeitungsprozesse, zum Beispiel durch weitere Anpassungen bei der elektronischen Antragsbearbeitung, der Schaffung von Verfahrenserleichterungen (u. a. in der Form von Allgemeinen Genehmigungen) oder der ständigen Ausweitung des Informationsangebotes für Antragsteller. Die Bundesregierung setzt sich überdies in den Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2018 für eine angemessene Personalausstattung beim BAFA ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333