Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2909 19. Wahlperiode 21.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Münz, Mariana Iris Harder-Kühnel, Beatrix von Storch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2476 – Förderung der Publikationen „Die christliche Rechte in Deutschland“ durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Informationsportal „Vielfalt-Mediathek“ (www.vielfalt-mediathek.de) präsentiert nach eigener Darstellung Materialien zur Demokratiepädagogik, deren Erstellung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder eines seiner Vorgängerprogramme gefördert wurde. Jüngst ist dort eine Publikation über eine sogenannte christliche Rechte in Deutschland (Autor: Jörg Kronauer) erschienen. Unter diesem Titel werden christliche Akteure, Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Gruppen als politisch suspekt dargestellt. Vorgehalten wird diesen als „rechts“ bezeichneten Akteuren insbesondere die Kritik an Schwangerschaftsabbrüchen. Namentlich genannt wird z. B. der Publizist Martin Lohmann, der mit seinem Eintreten gegen ein „Recht auf Schwangerschaftsabbruch“ ein „zentrales Feld rechtskatholischer Politik“ verkörpere. Tatsächlich gibt es in der deutschen Rechts- und Verfassungsordnung kein Recht auf Schwangerschaftsabbruch. Im Gegenteil gilt das in Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) festgeschriebene Lebensrecht jedes Menschen auch für Kinder vor der Geburt, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat: „Jeder “ im Sinne des Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG ist „jeder Lebende“, anders ausgedrückt: jedes Leben besitzende menschliche Individuum; „jeder“ ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen (BVerfGE 39, S. 1, 37). Das Bundesverfassungsgericht hat dem Staat auferlegt, „den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten und zu beleben“ (BVerfGE 88, S. 203, 261). Diesem Verfassungsauftrag widerspricht die Publikation in ihrer Diktion („Recht auf Schwangerschaftsabbruch“) wie auch in ihrer gesamten Tendenz. Sie unterstellt bestimmten Akteuren eine Nähe zum Rechtsextremismus, die sich im Rahmen ihrer staatsbürgerlichen Rechte für den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod einsetzen. Es stellt sich die Frage, warum eine solche Publikation aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert wird, das sich nach eigener Darstellung für ein „vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander“ einsetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2909 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe, mit der die Publikation „Die christliche Rechte in Deutschland“ über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder über andere Förderwege aus dem Bundeshaushalt unterstützte? Im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ wird die „Vielfalt-Mediathek “ des Informations- und Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit e.V. (IDA) gefördert. IDA erhält in diesem Zusammenhang unter anderem auch Bundesmittel, die der Anregung des Diskurses in diesem Themenfeld dienen sollen. Nach Auskunft des Trägers wurde für die von ihm eigenständig in Auftrag gegebene Erstellung des Textes aus diesen Mitteln ein Honorar in Höhe von 500 EUR gezahlt. 2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese Publikation nicht den Anforderungen der Sachlichkeit, Ausgewogenheit und rechtsstaatlichen Distanz entspricht, die das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Informationstätigkeit der Bundeszentrale für politische Bildung aufgestellt hat? Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der Autor die Verantwortung. Es handelt sich hier um eine von IDA in Auftrag gegebene Publikation. Aus diesen Gründen erfolgt keine Wertung bezüglich der Inhalte in der Publikation durch die Bundesregierung. 3. Falls ja, warum wurde diese Publikation dennoch gefördert? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Falls nein, inwiefern dient diese Publikation einer legitimen, auf die zentralen Grundrechte des Grundgesetzes ausgerichteten Meinungsförderung seitens der Regierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Mit welchen anderen Zielen begründet die Bundesregierung die Förderung der Publikation? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Wird seitens der Bundesregierung die in der o. g. Publikation vertretene Auffassung geteilt, dass „eine systematische Aufklärung über die Aktivitäten der Evangelikalen und des Rechtskatholizismus“ notwendig sei? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 7. Falls ja, in welcher Weise sollen nach Ansicht der Bundesregierung die betreffenden Personen und ihre Aktivitäten beobachtet, dokumentiert und analysiert werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2909 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, die in Rede stehenden Aktivitäten der genannten Personen auf welche Weise auch immer zu werten und die Bevölkerung gegebenenfalls vor ihnen zu warnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 9. Ist die Förderung von Publikationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geplant, die denjenigen Personen und zivilgesellschaftlichen Gruppen Möglichkeiten der Eigendarstellung anbieten, die sich im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Rechte für das ungeborene Leben einsetzen (und die in der oben genannten Publikation als christliche Rechte bezeichnet werden )? Nein. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und gegen jede Form des Extremismus. 10. Sind im Rahmen des genannten Bundesprogramms Publikationen angedacht , die die in den bisherigen Veröffentlichungen kritisierten Personen und Gruppen ausgewogener darstellen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Welche Publikationen wurden von der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden herausgegeben oder gefördert, um den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewusstsein zu erhalten ? Die Bundesregierung hat im angefragten Zeitraum die folgenden Publikationen herausgegeben oder gefördert: „1975: Streit um straffreie Abtreibung vor dem Verfassungsgericht, „Bioethik“, „Bundesverfassungsgericht Essay: Bedeutung der Menschenwürde in der Rechtsprechung“, „Das Baby im Bauch der Mutter“, „Dem Leben auf der Spur“, „Die vertrauliche Geburt – Informationen über das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“, Heftreihe „Gesund und munter“, „Informationsmaterial für Schwangere nach einem auffälligen Befund in der Pränataldiagnostik“, „Leitfaden zum Mutterschutz“, „Schriftenreihe 1479: Kinder machen. Neue Reproduktionstechnologien und die Ordnung der Familie Samenspender, Leihmütter, Künstliche Befruchtung “, „Schriftenreihe 1773: Fortpflanzungsmedizin in Deutschland. Entwicklungen , Fragen, Kontroversen“, „Schwangerschaftsberatung § 218 – Informationen über das Schwangerschaftskonfliktgesetz und gesetzliche Regelungen im Kontext des § 218 Strafgesetzbuch“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333