Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 19. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2912 19. Wahlperiode 21.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2912 – Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer wieder finden Ermittlungsbehörden im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen legale wie illegale Waffen bei Neonazis. Auch verüben Neonazis mit Waffen zahlreiche Straftaten. Dabei kommen die Waffen nicht nur bei politisch rechts motivierten Straf- und Gewalttaten zum Einsatz, sondern auch bei sonstigen Straftaten durch Neonazis, die keinen erkennbaren politischen Hintergrund haben. Im Juni 2017 berichteten beispielsweise verschiedene Medien über Waffenfunde bei Neonazis in Thüringen und Niedersachsen (vgl. „Großrazzia der GSG 9 bei Neonazis“, faz.net vom 23. Juni 2017, www.tagesspiegel.de/politik/ thueringen-und-niedersachsen-grossrazzia-der-gsg-9-bei-neonazis/19972108. html). 1. Über wie viele Rechtsextremisten, die über eine waffenrechtliche Erlaubnis und/oder über Waffen verfügen, hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügten Anfang November 2017 rund 750 Rechtsextremisten über eine oder mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse. Eine statistische Erfassung hierzu existiert nicht. 2. Zu wie vielen der in Frage 1 erfragten Personen liegen der Bundesregierung Kenntnisse zu Straftaten und/oder Ermittlungsverfahren vor, die im Zusammenhang mit Waffen stehen (bitte nach Straftatbeständen bzw. Vorwürfen auflisten)? Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 wird verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung zur Häufigkeit von Hinweisen auf Straftaten und/oder Ermittlungsverfahren, die im Zusammenhang mit Waffen stehen und sich auf die in Frage 1 erfragten Personen beziehen, keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2912 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung illegaler Waffen bei Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2017 und 2018, und zu welchen Nachmeldungen ist es in diesem Zusammenhang für die Jahre 2013 bis 2016 gekommen (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Art der Waffen und Munition, Datum der Durchsuchung, Stand der jeweiligen Ermittlungsverfahren und/oder Verurteilungen sowie Anzahl der Ermittlungsverfahren nach den §§ 129 und 129a des Strafgesetzbuchs – StGB – aufschlüsseln )? 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von legalen und illegalen Waffen durch Neonazis in den Jahren 2017 und 2018 bei der Begehung von Straftaten aus dem Phänomenbereich PMK-rechts (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Datum und Art der Straftat, Status und Art der eingesetzten Waffen sowie Anzahl der Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB aufschlüsseln)? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In dem Ermittlungsverfahren 2 BJS 71/18-5 ermittelt der Generalbundesanwalt gegen vier Personen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft und gegen eine Person wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a Absatz 1, 5 Strafgesetzbuch (StGB). Das Verfahren betrifft die von der Ideologie des Nationalsozialismus getragene Gruppe „Nordadler“. In diesem Verfahren fanden am 18. April 2018 in Niedersachsen (2 Orte), Schleswig-Holstein , Bremen und Thüringen sowie am 13. Juni 2018 in Schleswig-Holstein Durchsuchungen statt. Teilweise wurden Waffen, Gegenstände und Munition aufgefunden, die noch der waffenrechtlichen Einordnung aufgrund sachverständiger Begutachtung bedürfen. Nachmeldungen für die Jahre 2013 bis 2016 liegen nicht vor. Politisch motivierte Straftaten werden im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) gemeldet und erfasst. Die Ergebnisse von einzelnen Ermittlungsschritten wie unter anderem Durchsuchungen sind kein Erfassungskriterium und werden lediglich in Ausnahmefällen gemeldet. Eine automatisierte Auswertung der statistischen Angaben nach der Zahl der festgestellten Waffen ist, auch nach Einführung des Tatmittelkatalogs zum 1. Januar 2017, im Rahmen des KPMD-PMK aufgrund der hohen Zahl der Delikte nicht ohne weitere aufwändige, händische Auswertung möglich. Angaben zum Einsatz von Waffen sind im Rahmen einer jährlichen Sonderauswertung möglich. Die entsprechenden Auswertungen für die Jahre 2017 und 2018 liegen noch nicht vor. Im Rahmen der aktuellen Sonderauswertung für das Jahr 2016 wurden im Phänomenbereich „PMK-rechts“ 1 304 Straftaten mit Waffenbezug erfasst. Relevant für diese Auswertung waren Straftaten, bei denen Waffen verwendet worden sind (zum Beispiel als Tatmittel bei Körperverletzungen) oder vom Tatverdächtigen mitgeführt beziehungsweise von der Polizei beim Beschuldigten festgestellt worden sind. „Waffen“ im Sinne dieser Auswertung sind „Faustfeuerwaffen“, „Langwaffen “, „Kriegswaffen/wesentliche Teile“, „Spreng- und Brandvorrichtungen“, „Sprengattrappen“, „Gas-, Luft-, Schreckschusswaffen“, „Hieb- und Stichwaffen “, „Reizgase/Pfeffersprays“, „Softair-/Gotchawaffen“, „Dekowaffen“ und „sonstige/unbestimmte Waffen“. Die unter „sonstige/unbestimmte Waffen“ verzeichneten Fallzahlen bündeln die im Meldedienst als „Waffe“ verzeichneten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2912 bzw. bei „PMK-Delikten“ verwandten Tatmittel, soweit eine Zuordnung zu einer der vorgenannten Kategorien nicht eindeutig möglich ist. Hierunter fallen auch Gegenstände wie Holzlatten, Glasflaschen und Steine, die also nicht von vornherein als Angriffs- oder Verteidigungsmittel konstruiert worden sind, gleichwohl aber als solche zweckentfremdet eingesetzt werden. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Schießübungen von Neonazis mit legalen wie illegalen Waffen in den Jahren 2017 und 2018 im Inund Ausland und hat es in diesem Zusammenhang Nachmeldungen für die Jahre 2010 bis 2016 gegeben (bitte nach Gesamtzahl der Fälle, Bundesland, Ort und Art der Schießübung, verwendeten Waffen und organisatorischem Hintergrund der an den Schießübungen beteiligten Neonazis sowie Ermittlungen nach den §§ 129 und 129a StGB auflisten)? Für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 7. Juni 2018 wurden 19 Fallkomplexe bekannt, in denen Rechtsextremisten einzelne oder auch mehrere aufeinanderfolgende Schießübungen abgehalten haben. In etwa der Hälfte dieser Fallkomplexe fanden die Schießübungen im europäischen Ausland statt. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Schusswaffen- und Wehrsportrainings deutscher Neonazis im In- und Ausland“ auf Bundestagsdrucksache 18/7052 und zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu „Waffenbesitz und Waffeneinsatz von und durch Neonazis“ auf Bundestagsdrucksache 18/12267 verwiesen. Der Bundesregierung liegen keine Nachmeldungen vor. 6. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei Strafund Gewalttaten gegen Flüchtlings- und Asylunterkünfte, die sich 2017 und 2018 ereigneten, legale bzw. illegale Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter verwendet (bitte nach Datum, Art der Schusswaffe, Tatort und Bundesland auflisten)? In der nachstehenden Tabelle sind händisch ausgewertete Straftaten aufgelistet, die dem Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ zugeordnet werden, und bei denen als Tatmittel „Schusswaffen“ verwendet worden sind. Eine Differenzierung zwischen „legalen“ und „illegalen“ Waffen ist nicht möglich. (Stand: 8. Juni 2018) Datum Ort Land Art der Schusswaffe 17.01.2017 Erfurt TH Luftdruckwaffe 25.01.2017 Marl NW unbekannt 01.02.2017 Berlin BE unbekannt 02.03.2017 Ratingen NW Zwille 13.03.2017 Erbach BW Luftdruckwaffe 02.04.2017 Bornheim NW Zwille 21.06.2017 Gummersbach NW unbekannt 14.07.2017 Templin BB Luftdruckgewehr 17.07.2017 Lippstadt NW Luftdruckwaffe 18.08.2017 Mülheim an der Ruhr NW Schreckschußwaffe 02.09.2017 Berlin BR Schreckschusswaffe Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2912 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum Ort Land Art der Schusswaffe 12.10.2017 Roetgen NW Schreckschußwaffe 14.10.2017 Mainz RP Kurzwaffe (näheres nicht bekannt) 18.10.2017 Offenburg BW Luftdruckwaffe 31.10.2017 Pirmasens RP Luftdruckwaffe 18.11.2017 Aalen BW Luftdruckwaffe 16.12.2017 Rangsdorf BB Kurzwaffe (näheres nicht bekannt) 25.12.2017 Erftstadt NW Luftdruckwaffe 10.03.2018 Werther NW Luftdruckwaffe 12.03.2018 Bielefeld NW Luftdruckwaffe 12.03.2018 Chemnitz SN Softairwaffe 28.03.2018 Köln NW unbekannt 7. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei Strafund Gewalttaten gegen Flüchtlinge und Asylbewerber, die sich 2017 und 2018 ereigneten, legale bzw. illegale Schusswaffen durch die Täterinnen und Täter verwendet (bitte nach Datum, Art der Schusswaffe, Tatort und Bundesland auflisten)? In der nachstehenden Tabelle sind händisch ausgewertete Straftaten aufgelistet, die dem Unterthema „gegen Asylbewerber/Flüchtlinge“ zugeordnet werden (abzüglich des Unterthemas „gegen Asylunterkünfte“), und bei denen als Tatmittel „Schusswaffen“ verwendet worden sind. Eine Differenzierung zwischen „legalen “ und „illegalen“ Waffen ist nicht möglich. (Stand: 8. Juni 2018) Datum Ort Land Art der Schusswaffe 14.01.2017 Döbeln SN Softair 25.01.2017 Schwetzingen BW Verschiedene Schusswaffen 07.05.2017 Gröditz SN unbekannt 18.06.2017 Hannover NI unbekannt 23.06.2017 Werne NW unbekannt 09.08.2017 Rostock MV Kurzwaffe (näheres nicht bekannt) 27.10.2017 Offenburg BW Schreckschusswaffe 13.11.2017 Lübben/Spreewald BB Kurzwaffe (näheres nicht bekannt) 28.12.2017 Schlotheim TH Kurzwaffe (näheres nicht bekannt) 30.01.2018 Leipzig SN Mehrere Feuerwaffen, darunter Maschinenpistolen und eine Kalaschnikow 02.02.2018 Halle ST unbekannt 26.03.2018 Hannover NI unbekannt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2912 8. Zu welchen Nachmeldungen ist es bezüglich der in den Fragen 6 und 7 erfragten Sachverhalte für das Jahr 2016 gekommen? Der Bundesregierung liegen keine Nachmeldungen für das Jahr 2016 vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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