Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 15. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/292 19. Wahlperiode 18.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/156 – Ermittlungen im Zusammenhang mit den NSA- und NSU- Untersuchungsausschüssen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages war auch davon gekennzeichnet , dass sich gleichzeitig mehrere Untersuchungsausschüsse intensiv mit der Arbeit von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten auseinandersetzten. Mehrfach kam es in diesem Zusammenhang auch zu spektakulären Presseveröffentlichungen oder Leaks, die strafrechtliche Ermittlungen nach sich gezogen haben sollen. So hatte beispielsweise der damalige Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmaier die Mitglieder des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode (NSA) dringend an die Einhaltung der Geheimhaltungsvorschriften erinnert und strafrechtliche Konsequenzen angedeutet (www.spiegel.de/ politik/deutschland/nsa-affaere-kanzleramt-droht-ausschuss-mit-strafanzeige-a-9 97468.html). Dass der ehemalige Vorsitzende desselben Ausschusses, Patrick Sensburg, nahezu zeitgleich zum Abschlussbericht ein eigenes Buch veröffentlicht hatte, in dem sich auch eingestufte Inhalte wiederfanden, hatte ebenfalls für breite Empörung gesorgt (www.zeit.de/politik/deutschland/2017-06/nsauntersuchungsausschuss -bnd-bundestag-abschlussbericht/komplettansicht). Nachdem die betreffenden Untersuchungsausschüsse ihre Arbeit beendet haben, ist jedoch unbekannt geblieben, welche Ergebnisse und Folgen etwaige Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Veröffentlichungen oder Leaks gehabt haben. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung geht auch in dieser Kleinen Anfrage davon aus, dass mit „Geheimdiensten“ die Nachrichtendienste gemeint sind. Eine Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Informationen, die dem 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (NSA) zugeleitet wurden, sind anschließend durch Medien veröffentlicht worden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Oktober 2016, Az. 2 BvE 2/15, Rn. 13 (zitiert nach www. bundesverfassungsgericht.de)). Ein Nachweis darüber, dass diese Veröffentlichungen bzw. daraus resultierende Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/292 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode (NSA) stehen, liegt der Bundesregierung jedoch nicht vor. Im Übrigen geht die Bundesregierung davon aus, dass die zuständigen Staatsanwaltschaften beim Bekanntwerden strafrechtlich relevanter Sachverhalte, z. B. im Rahmen von „Presseveröffentlichungen , Interviews oder Postings in sozialen Netzwerken“, von sich aus die erforderlichen Maßnahmen prüfen und ggf. einleiten. 1. Wie viele Ermittlungsverfahren sind im Zusammenhang mit der Arbeit des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode (NSA) und des 3. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode (NSU) wegen Geheimnisverrat, Landesverrat oder der Verletzung von Dienstgeheimnissen nach Kenntnis der Bundesregierung eingeleitet worden (bitte einzeln nach Jahr und Tatvorwurf auflisten)? 2. Durch wen und wann wurden die jeweiligen Ermittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung in Gang gesetzt (bitte Datum der Strafanzeigen bzw. einleitenden Verfügungen, anzeigende Stelle angeben)? 3. Aus welchem Anlass (Presseveröffentlichung, Interview, Posting in sozialen Netzwerken etc.) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Fällen jeweils Strafanzeigen erstattet bzw. die Ermittlungen in Gang gesetzt ? 4. Welche Ermittlungsbehörden führen oder führten nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Antwort zu Frage 1 genannten Ermittlungsverfahren? 5. Welche Behörden oder Staatsanwaltschaften wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der einzelnen Ermittlungsverfahren jeweils beteiligt ? 6. Sind die Ermittlungsverfahren nach jetzigem Kenntnisstand der Bundesregierung noch anhängig oder bereits abgeschlossen und jeweils mit welchen Ergebnissen? 7. Wurden im Zuge der Ermittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung auch Ermittlungsmaßnahmen gegen Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger eingeleitet und durchgeführt? 8. Handelte es sich bei Ermittlungsmaßnahmen gegen Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger nur um offene Maßnahmen oder sind auch verdeckte bzw. heimliche Maßnahmen durchgeführt bzw. eingeleitet worden ? 9. Wurde der Bundestagspräsident informiert, soweit sich Ermittlungen und diesbezügliche Maßnahmen gegen Mitglieder des Deutschen Bundestages, Mitarbeiterinnern oder Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten, der Bundestagsfraktionen oder der Bundestagsverwaltung gerichtet haben? Im Hinblick auf den 3. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (NSU) liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Hinblick auf den 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (NSA) werden die Fragen 1 bis 9 gemeinsam beantwortet: Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Soweit im Dezember 2016 durch die Plattform „WikiLeaks“ ausdrücklich Dokumente veröffentlicht wurden, die laut WikiLeaks „Aufschluss über die Arbeit des 1. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages“ geben sollen, verfügt die Bundesregierung über folgende Erkenntnisse: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/292 Die Staatsanwaltschaft Berlin hat im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung lediglich ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen und einer besonderen Geheimhaltungspflicht nach § 353b des Strafgesetzbuches eingeleitet. Das Bundeskanzleramt, das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Verteidigung und das Bundesministerium des Innern haben jeweils gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin Strafverfolgungsermächtigungen erteilt; soweit der Bundesregierung bekannt ist, gilt dies auch für den Deutschen Bundestag. Am 15. Mai 2017 teilte die Staatsanwaltschaft Berlin mit, dass das dortige Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 8. Mai 2017 gemäß § 170 Absatz 2 Satz 1 der Strafprozessordnung eingestellt worden sei. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333