Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 19. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2925 19. Wahlperiode 21.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2391 – Stand der Aufarbeitung der NS-Vergangenheit im Bundeskanzleramt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach jahrelangen Forderungen der Opposition hatte die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters im November 2016 ein Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit der Bundesministerien und zentraler deutscher Behörden ausgeschrieben. Die Auswahl der Projektanträge erfolgte auf der Grundlage des Votums einer siebenköpfigen Expertenkommission aus unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die die Kulturstaatsministerin berufen hatte. Für das Forschungsprogramm werden für den Zeitraum von 2017 bis 2020 Fördermittel in Höhe von insgesamt 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt (vgl. Pressemitteilung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung vom 14. August 2017). Aufgrund der ressortübergreifenden Relevanz des Bundeskanzleramtes nehmen gleich zwei Projekte seit Ende 2017 dessen Erforschung in den Blick: Das Institut für Zeitgeschichte München – Berlin (IfZ) bearbeitet gemeinsam mit dem Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) die Geschichte des Bundeskanzleramtes in der Nachkriegszeit. Im Zentrum des Projekts steht dabei die politische Praxis des Bundeskanzleramtes und damit die Art und Weise, welchen Umgang die zentrale Schaltstelle des Regierungshandelns seit seiner Gründung bis in die Ära Helmut Schmidt mit der NS-Vergangenheit hatte. Ein anderes Forschungsprojekt an der Universität Siegen mit dem Titel „Ingenieure der Verlautbarung. Kommunikationspraktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungsphase der deutschen Mediendemokratie in den 1950er Jahren“ soll in den kommenden Jahren die Praktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Nachkriegszeit analysieren. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Vor dem Hintergrund einer Anregung der im Februar 2016 veröffentlichten Studie des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) und des Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF) „Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus – Stand und Perspektiven der Forschung“ hat sich die Bundesregierung ressortübergreifend darauf verständigt, im Rahmen der Forschung über die NS-Vergangenheit zentraler deutscher Behörden mit einem innovativen, übergreifenden Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2925 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Forschungsprogramm einen neuen Zugang zu finden. Das daraufhin im November 2016 von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ausgeschriebene Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit zentraler deutscher Behörden verfolgt das Ziel, Forschungslücken zu bislang nicht näher untersuchten zentralen Behörden zu schließen und ressortübergreifende Forschungsprojekte zu ermöglichen. Im Gegensatz zu der bisherigen Forschung, die sich ganz überwiegend auf einzelne Behörden bezog und sich daher zwangsläufig an Institutions- und Ressortgrenzen orientierte, können mit dem neuen Forschungsprogramm Querschnittsarbeiten und die Untersuchungen ganzer Politik- und Problemfelder vorgenommen werden. Durch das kompetitive Verfahren einer Ausschreibung konnte – anders als bei einer sog. „Auftragsforschung“ – gewährleistet werden, dass es die Akteure der Wissenschaft selbst waren, die die Forschungsdesiderate als Themen und Projekte identifiziert und formuliert haben. Das Bundesarchiv, das mit der Koordinierung und Implementierung des Forschungsprogramms beauftragt wurde, empfahl sich als Hüter immenser einschlägiger Aktenbestände sowie aufgrund seiner Wissenschaftsnähe einerseits und seiner Politikferne andererseits in besonderem Maße für diese Aufgabe. Jene grundlegenden Entscheidungen verdeutlichen das Ziel der Bundesregierung, die inhaltliche Ausgestaltung der Forschungsprojekte ebenso wie die konkreten Fragestellungen ausschließlich und zu jeder Zeit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu überlassen. 1. Welche unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wurden von der Kulturstaatsministerin in die siebenköpfige Expertenkommission berufen ? Die von der BKM berufene siebenköpfige Expertenkommission aus unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern setzt sich wie folgt zusammen: – Herr Dr. Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs (Vorsitz) – Herr Prof. Dr. Michael Epkenhans, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr – Herr Prof. Dr. Philipp Gassert, Universität Mannheim – Herr Dr. Hans Walter Hütter, Präsident und Professor des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland – Frau Prof. Dr. Gabriele Metzler, Humboldt-Universität zu Berlin – Frau Prof. Dr. Sylvia Paletschek, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg – Frau Prof. Dr. Miriam Rürup, Institut für die Geschichte der deutschen Juden, Hamburg 2. Welche Bewerbungen und Projektanträge gingen in dem Ausschreibungsverfahren ein und wurden von der Expertenkommission geprüft? 3. Welche bisher weniger bekannten Akteure mit innovativen Ansätzen haben sich im Ausschreibungsverfahren bewerben können? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2925 Die Bundesregierung enthält sich der Bewertung, welche Akteure der Wissenschaft als „weniger bekannt“ und welche Forschungsansätze als innovativ anzusehen sind. Dies zu beurteilen, war Aufgabe der von der BKM berufenen Expertenkommission . Die Ausschreibung des Forschungsprogramms wurde online auf www.hsozkult.de, www.historikerverband.de und www.kulturstaatsministerin.de veröffentlicht, um einen möglichst großen Kreis potentieller Antragsteller zu erreichen. Antragsberechtigt waren Forscherinnen und Forscher bzw. Forschungsgruppen an Universitäten und außeruniver-sitären Forschungseinrichtungen sowie Einzelforscherinnen und Einzelforscher, deren Vorhaben an solche Einrichtungen angebunden sind. Folgende 27 Projektanträge gingen in dem Ausschreibungsverfahren ein und wurden von der Expertenkommission geprüft (Thema/Arbeitstitel bei Antragseinreichung , Universität/Institution der Antragsteller): – Ein Sonderministerium im klassischen Gewand. NS-Geschichte, Netzwerke und Diskurse des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Universität Tübingen u. a. (Tübinger Forschungsverbund)) – Die zivile Luftfahrtelite des ‚Dritten Reiches‘ in Behörden der Bundesrepublik und der DDR bis 1970 (Ruhr-Universität Bochum) – Adenauers Musikdiplomaten. Kulturpolitische Strategien des Kanzleramtes 1949-1955 (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) – NS-Belastung von AkteurInnen der Bevölkerungs-, Minderheiten- und Familienpolitik in Bundesministerien und beratenden Organisationen (Universität Flensburg, Universität Salzburg) – Goebbels‘, Görings, Rosenbergs und Rusts Bürokraten: Rekrutierungsprofiele und Nachkriegswege von Beamten aus nachfolgelosen nationalsozialistischen Reichs-ministerien (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg) – Das wissenschaftliche Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main (Humboldt-Universität zu Berlin) – Politische Bildung. Ideen und Praktiken der Demokratisierung nach 1945 (Friedrich-Schiller-Universität Jena) – Neubestimmung? Die Neuformierung des kirchlichen Außenamtes und der deutschen evangelischen Auslandsgemeinden in europäischen Metropolen (1945-1956) (Ruhr-Universität Bochum) – Deutsch-deutsche Außen- und Verteidigungspolitik im Schatten des „Dritten Reiches“. Personalpolitik und Konzeption (1945/49-1973) (Universität Bonn, Universität Rostock) – Patentämter, technisches Wissen und Eigentum. Die Behördenpolitik des gewerblichen Rechtsschutzes, 1927-1957 (Ruhr-Universität Bochum) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2925 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – Verwaltungslogik und kommunikative Praxis im und nach dem Nationalsozialismus : Wirtschaft, Religion und Gesundheit im Zugriff zentraler Behörden 1930-1960 (Westfälische Wilhelms-Universität Münster) – Die „Entflechtung“ der Chemischen Industrie – ein früher Erfolg der „Deutschland AG“? (Julius-Maximilians-Universität Würzburg) – Von der Diktatur zur Demokratie. Elitenkontinuitäten in zentralen Behörden und Ministerien der DDR, Polens und der Sowjetunion / Russlands nach 1989 (Julius-Maximilians-Universität Würzburg) – Das Bundeskanzleramt – Personal und Netzwerkbildung (Freie Universität Berlin) – Im Schatten der Wehrmacht? Die Netzwerke der sicherheitspolitischen Akteure um das Bundeskanzleramt vor der Aufstellung westdeutscher Streitkräfte bis 1956 (Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr) – Geschichte der Landesämter für Denkmalschutz in Bayern, Thüringen und Württemberg 1920-1960 (Universität Erfurt) – Regimewechsel und Elitenkontinuität in posttotalitären Demokratien nach 1945: Die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) – Wehrstrafgerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland im V-Fall (Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg) – Krankenversicherung in Deutschland. Personelle wie konzeptionelle Kontinuität und Diskontinuität in unterschiedlichen politischen Systemen (1933/1945/1949) (CharitéCentrum für Human- und Gesundheitswissenschaften) – Deutsches Hygiene-Museum (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn) – Ingenieure der Verlautbarung. Kommunikationspraktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungsphase der deutschen Mediendemokratie in den 1950er Jahren (Universität Siegen) – Personelle Kontinuitäten aus der Zeit des „Dritten Reiches“ im Bundesausgleichsamt und den Lastenausgleichsbehörden der Länder vor dem Hintergrund der Wiedergutmachung des nationalsozialistischen Unrechts (Universität Regensburg) – Das Bundeskanzleramt und die Rechtskultur der frühen Bundesrepublik (Eberhard Karls Universität Tübingen) – Neue Eliten – etabliertes Personal? (Dis-)Kontinuitäten deutscher Ministerien in Systemtransformationen (Universität Kassel) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2925 – Einstellungspraxis und „NS-Belastung“ in den bundesdeutschen Sicherheitsbehörden , 1949-1968 (Ruhr-Universität Bochum) – Die Formierungsphase der Justizbehörden in den Ländern nach 1945 im deutsch-deutschen Vergleich (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) – Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des Bundeskanzleramts (Institut für Zeitgeschichte München – Berlin (IfZ); Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF)) 4. Mit welchen Mitteln werden die beiden Forschungsprojekte von IfZ/ZZF und Universität Siegen jeweils konkret gefördert (bitte nach Jahr, Forschungsprojekt , ggf. Teilprojekten und Kosten auflisten)? 5. Wie verteilen sich die Fördermittel auf die anderen Projekte zur „Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zentraler Behörden“ (bitte entsprechend nach Projekt, Universität bzw. Institution, Thema, Projektlaufzeit, Haushaltstitel und Fördervolumen auflisten)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Förderprogramm wurde von der BKM mit einem Fördervolumen in Höhe von vier Mio. Euro für den Zeitraum von 2017 bis 2020 ausgestattet. Die Haushaltsmittel wurden im Bundeshaushaltsplan bei Kapitel 0453, Titel 686 01 veranschlagt . Es wird darauf hingewiesen, dass sich die thematischen Bezeichnungen der geförderten Forschungsprojekte im Laufe des Bewilligungsverfahrens z. T. verändert haben. Thema; Universität/ Institution der Antragsteller; Fördersumme: – Ein Sonderministerium im klassischen Gewand. NS-Geschichte, Netzwerke und Diskurse des Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte (Universität Tübingen u. a. (Tübinger Forschungsverbund), 383 102 Euro) – Propaganda – Luftfahrt – Erziehung – Ostgebiete. Beamte nationalsozialistischer Reichsministerien. Rekrutierung – Karrieren – Nachkriegswege (Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 325 430 Euro) – Politische Bildung. Ideen und Praktiken der Demokratisierung nach 1945 (Friedrich-Schiller-Universität Jena, 300 000 Euro) – Verwaltungslogik und kommunikative Praxis im und nach dem Nationalsozialismus : Wirtschaft, Religion und Gesundheit im Zugriff zentraler Behörden 1930-1960 (Westfälische Wilhelms-Universität Münster, 399 800 Euro) – Geschichte der Ämter für Denkmalpflege in Bayern, Thüringen und im Rheinland 1920-1960 (Universität Erfurt, 255 602 Euro) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2925 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – Regimewechsel und Elitenkontinuität in posttotalitären Demokratien nach 1945: Die Bundesrepublik Deutschland im internationalen Vergleich (Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 290 225 Euro) – Kontaktzone Bonn: Praktiken öffentlicher Kommunikation und Verlautbarung in der frühen bundesrepublikanischen Mediendemokratie (1949-1969) (Universität Siegen, 2017: 21 811 Euro, 2018: 65 197 Euro, 2019: 78 236 Euro, 2020: 84 756 Euro, Summe: 250 000 Euro) – Neue Eliten – etabliertes Personal? (Dis-)Kontinuitäten deutscher Ministerien in Systemtransformationen (Universität Kassel, 399 850 Euro) – Die Formierungsphase der Justizbehörden in den Ländern nach 1945 im deutsch-deutschen Vergleich (Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 205 360 Euro) – Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des Bundeskanzleramts Institut für Zeitgeschichte München – Berlin (IfZ): 2017: 43 570 Euro, 2018: 130 238 Euro, 2019: 156 286 Euro, 2020: 169 310 Euro, Summe = 499 404 Euro Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF): 2017: 43 544 Euro, 2018: 130 158 Euro, 2019: 156 189 Euro, 2020: 169 205 Euro, Summe = 499 096 Euro) 6. Welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehören der Forschungsgruppe aus IfZ und ZZF in jeweils welcher Funktion an? 7. Anhand welcher Themenfelder soll von IfZ und ZZF untersucht werden, wie historische Verantwortung, Erinnerung und Erfahrung auf die Arbeit des Bundeskanzleramtes und die von ihm ausgehenden Netzwerke einwirkten? 8. Um welche vier auf enge Kooperation angelegte Teilprojekte, die mit einem praxeologischen Ansatz erforschen, welche Rolle das Bundeskanzleramt hinsichtlich personeller Kontinuitäten und Brüche zwischen nationalsozialistischer Diktatur und bundesdeutscher Demokratie spielte (vgl. hierzu: https://zzf-potsdam.de/de/forschung/linien/aufarbeitung-der-nachkriegsgeschichte -des-bundeskanzleramts), handelt es sich? Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die genaue Ausgestaltung, die thematische Ausrichtung sowie die Wahl der konkreten Untersuchungsperspektive der (Teil-)Projekte liegen vollständig in der Hand der Projektverantwortlichen. Hinsichtlich des gemeinsamen Forschungsprojekts von IfZ und ZZF wird daher insofern auf die in Frage 8 bereits zitierte Projekt-Website des ZZF verwiesen, welche die Unter-suchungsdimensionen, die vier Teilprojekten entsprechen, darstellt und näher erläutert. Dort finden sich ebenfalls die Links zu den Teilprojekten des IfZ mit weiterführenden Informationen zu den jeweiligen Projektinhalten (s. www.ifz-muenchen.de/forschung/ea/projekt/personalpolitik-und-ns-bezuegedes -bundeskanzleramts/, www.ifz-muenchen.de/forschung/ea/projekt/dasbundeskanzleramt -und-die-demokratie-erfahrungsreservoirs-grundvorstellungenund -politikstile-f/). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2925 Bei den vier Teilprojekten handelt es sich, wie der Website zu entnehmen ist, demnach um: – Teilprojekt I (IfZ): Personalpolitik und NS-Bezüge des Bundeskanzleramts (Bearbeiter: Gunnar Take) – Teilprojekt II (ZZF): Das Bundeskanzleramt und der politische Umgang mit der NS-Zeit (Bearbeiter: Christian Mentel) – Teilprojekt III (IfZ): Das Bundeskanzleramt und die Demokratie. Erfahrungsreservoirs , Grundvorstellungen und Politikstile führender Akteure (Bearbeiterin : Nadine Freund) – Teilprojekt IV (ZZF): Das Bundespresseamt zwischen NS-Vergangenheit und demokratischer Eigenwerbung (Bearbeiterin: Eszter Kiss) 9. Welche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehören der Forschungsgruppe an der Universität Siegen in jeweils welcher Funktion an? Das Forschungsprojekt der Universität Siegen wird unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Angela Schwarz von Herrn Dr. Heiner Stahl bearbeitet. 10. Ist das Forschungsprojekt „Kontaktzone Bonn: Praktiken öffentlicher Kommunikation und Verlautbarung in der frühen bundesrepublikanischen Mediendemokratie (1949 – 1969)“ an der Universität Siegen ebenfalls Teil des geförderten Forschungsprogramms der Bundesregierung? Ja. Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. 11. Hat die Bundesregierung bereits Erkenntnisse darüber, wie das Bundeskanzleramt im Untersuchungszeitraum auf die Kritik an personellen Kontinuitäten reagierte, und welche Bedeutung den Themen Verfolgung, Widerstand und Exil in der Arbeit des Bundeskanzleramtes zukam? Erkenntnisse aus den Forschungsprojekten liegen der Bundesregierung bislang nicht vor. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 12. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, wie die Regulierungs- und Einflussmöglichkeiten des Bundeskanzleramtes auf die Mehrheitsparteien und ihre Bundestagsfraktionen sowie auf Institutionen im vorpolitischen Feld, die in die Gesellschaft hineinwirkten und der Regierungszentrale gleichzeitig als Informationsquelle dienten, erforscht werden sollen? Auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 8 wird verwiesen. 13. Wann ist mit ersten Zwischenergebnissen der jeweiligen Forschungsprojekte zu rechnen, und bis wann sollen diese abgeschlossen sein? Angesichts der erst kurzen Laufzeit des Forschungsprogramms liegen gegenwärtig nur vereinzelt Zwischenberichte vor, die sich auf das Bewilligungsjahr 2017 beziehen und daher noch keinen substantiellen Aufschluss über Forschungsergebnisse geben können. Das Bundesarchiv, das für die Koordinierung und Implementierung des Forschungs-programms zuständig ist, rechnet nicht vor Ende des Jahres 2018 mit der Vorlage aus-sagekräftiger Zwischenberichte aller Forschungsprojekte . Für alle Projekte gilt eine maximal vierjährige Förderung (2017 bis 2020). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2925 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wurde im Bundeskanzleramt bereits eine nähere Prüfung des dortigen Aktenbestandes vorgenommen, und wenn ja, in welchem Umfang sind darunter für das Projekt relevante Unterlagen vorhanden, und stehen diese alle uneingeschränkt den Forscherinnen und Forschern zur Verfügung? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Eine kursorische Vorprüfung des Aktenbestandes ist erfolgt. Um relevante Unterlagen finden zu können, ist eine vertiefte Prüfung des Aktenbestandes auf der Grundlage genau definierter Suchkriterien notwendig. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen des Forschungsprojekts. 15. Wurde seitens der Bundesregierung geklärt, inwieweit sich relevante Unterlagen auch in den Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler, Staatsminister und Staatssekretäre befinden, und ob diese im Rahmen des Forschungsvorhabens den Forscherinnen und Forschern zur Verfügung stehen? Ob und inwieweit sich Akten des Bundeskanzleramtes bei nichtstaatlichen Stellen befinden und ggf. ob und welche Maßnahmen ggf. zur Wiederbeschaffung erfolgen, wird derzeit noch geprüft. 16. Wurde seitens der Bundesregierung geprüft, ob in der Stiftung Bundeskanzler -Adenauer Haus, Rhöndorf, im Archiv für christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin (ACDP), dem Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert Stiftung, Bonn, der dortigen Willy- Brandt-Stiftung und in der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung, Hamburg , relevante Akten lagern und ob diese dem Forschungsprojekt zur Verfügung stehen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht, und bis wann wird dies geschehen? Da die genannten Stiftungen sich u. a. der Förderung von Wissenschaft und Forschung verschrieben haben, soll den Experten im Rahmen des Forschungsprojektes auch die Einsicht in die Aktenbestände der genannten Stiftungen ermöglicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333