Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2926 19. Wahlperiode 21.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beatrix von Storch, Mariana Iris Harder-Kühnel, Thomas Ehrhorn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2474 – Förderung der Publikation „Aktivitäten gegen den ‚Gender-Wahn‘“ durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Informationsportal „Vielfalt-Mediathek“ (www.vielfalt-mediathek.de) präsentiert nach eigener Darstellung Materialien zur Demokratiepädagogik, deren Erstellung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder eines seiner Vorgängerprogramme gefördert wurde. Aktuell ist dort die Publikation „Aktivitäten gegen den ‚Gender-Wahn‘“ von dem Autor Andreas Kemper erschienen. Unter diesem Titel werden Kritiker der sogenannten Sexualpädagogik der Vielfalt und des sogenannten Gender Mainstreaming als „Antifeministen“ im Zeichen eines „christlichen Fundamentalismus “ bzw. eines „völkischen Nationalismus“ kritisiert. Der Verfasser trachtet danach, Personen und Gruppen, die in Geschlechter- und Familienfragen andere Auffassungen als er vertreten, zu disqualifizieren. Es werden keine Diskussionen mit Pro- und Contra-Argumenten wiedergegeben, sondern nach Ansicht der Fragesteller lediglich Feindbilder aufgebaut. Im Fokus stehen bestimmte, zum Teil medial bekannte Personen, deren familiäre und gesellschaftliche Beziehungen als sogenannte Netzwerke mit politischer Strahlkraft dargestellt werden . Der Autor der Publikation hatte bereits 2016/2017 die Internet-Datenbank „agentin.org“ über sogenannte antifeministische Netzwerke angelegt, die vom Gunda-Werner-Institut der Heinrich-Böll-Stiftung gefördert wurde. Nach öffentlicher Kritik an der Datenbank als Online-Pranger zur „Massendenunziation von Menschen, die nichts anderes verbrochen haben, als in Fragen von Ehe, Familie und Moral anderer Meinung zu sein als die Verfasser“ (Henryk M. Broder ), wurde die Datenbank wieder vom Netz genommen (www.welt.de/kultur/ plus166924853/Der-Geheimdienst-der-Guten.html; www.welt.de/kultur/ article167455484/Antifeminismus-Pranger-vom-Netz-genommenvoruebergehend .html). Die Publikation „Aktivitäten gegen den ‚Gender-Wahn‘“ präsentiert in Kurzform die „Netzwerke“ sogenannter Antifeministen, die „agentin.org“ anprangern sollte. Es stellt sich die Frage, warum diese Publikation aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert wird, das sich nach eigener Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2926 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darstellung für ein „vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander“ einsetzt. Wie die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages darstellten , sollte der Maßstab für die „staatliche Förderung von Meinungen“ die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) sein. Kein Maßstab seien dagegen die „Anforderungen einer vermeintlichen politischen Korrektheit“, die „nicht mit dem zu schützenden Wertekanon der Verfassung zu verwechseln“ seien (Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 193/15). 1. Mit welcher Summe wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Publikation „Aktivitäten gegen den ‚Gender-Wahn‘“ über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder über andere Förderwege aus dem Bundeshaushalt unterstützt? Im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ wird die „Vielfalt-Mediathek “ des Informations- und Dokumentationszentrums für Antirassismusarbeit e. V. (IDA) gefördert. IDA erhält in diesem Zusammenhang unter anderem auch Bundesmittel, die der Anregung des Diskurses in diesem Themenfeld dienen sollen . Nach Auskunft des Trägers wurde für die von ihm eigenständig in Auftrag gegebene Erstellung des Textes aus diesen Mitteln ein Honorar in Höhe von 500,00 Euro gezahlt. 2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese staatlich geförderte Publikation eine antipluralistische und den gesellschaftlichen Zusammenhalt spaltende Tendenz aufweist? Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dar. Für inhaltliche Aussagen trägt der Autor die Verantwortung. Es handelt sich hier um eine von IDA in Auftrag gegebene Publikation. Aus diesen Gründen erfolgt keine Wertung bezüglich der Inhalte der Publikation durch die Bundesregierung. 3. Falls ja, warum wurde diese Publikation dennoch gefördert, und welche Konsequenzen werden daraus für die künftige Förderung von Publikationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gezogen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Falls nein, an welchen Stellen im Text der in der Vorbemerkung der Fragesteller angegebenen Publikation macht die Bundesregierung fest, dass sich in der in Rede stehenden Veröffentlichung keine antipluralistischen Tendenzen manifestieren (bitte Belegstellen und Belege angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wird die Auffassung aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller angegebenen Publikation geteilt, dass das mehrgliedrige Schulsystem in Deutschland abgeschafft und stattdessen eine „Schule für alle eingeführt werden muss“, „damit die Basis für die deutsche Untertanenmentalität verschwindet “? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2926 6. Ist die Förderung von Publikationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geplant, die den als „Antifeministen“ kritisierten Akteuren Möglichkeiten der Gegendarstellung einräumen oder die sie und ihre Aktivitäten ausgewogener darstellen? Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden im Rahmen von Publikationen einzelner Projektträger unterschiedlichste gesellschaftliche Positionen dargestellt . In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1012 verwiesen. 7. Ist die Förderung von Publikationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geplant, die unterschiedliche gesellschaftspolitische Positionen zu Geschlechter-, Erziehungs- und Familienfragen sachlich ausgewogen und wissenschaftlich fundiert darstellen? Nein. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und gegen jede Form des Extremismus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 8. Ist die Förderung von Publikationen geplant, die verschiedene Positionen zum mehrgliedrigen Schulsystem in Deutschland sachlich und ausgewogen darstellen? Diesbezüglich wird auf die Antworten zu den Fragen 5 und 7 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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