Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2929 19. Wahlperiode 21.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Kotré, Leif-Erik Holm, Hansjörg Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2505 – Nord Stream 2 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die russische Gasleitung Nord Stream 2 bringt Deutschland und der EU aus Sicht der Fragesteller mehr Sicherheit in der Energieversorgung und vor allem noch mehr Unabhängigkeit von politischen Interessen von Transitländern. Das gibt der deutschen Wirtschaft Planungssicherheit und stabilisiert den Energiemarkt in Deutschland und der EU. Da Dänemark nach Pressemeldungen ein Veto gegen den Bau der Gaspipeline geltend machen könnte, befördert dies aus Sicht der Fragesteller nun die USA aus Eigennutz (Wirtschaftswoche Nr. 19 vom 4. Mai 2018, S. 46). 1. Sieht die Bundesregierung das Projekt Nord Stream 2 zurzeit gefährdet? Die Nord Stream 2 AG liegt nach eigenen Angaben sowohl bei den Genehmigungsverfahren als auch bei den vorbereitenden Arbeiten für die Verlegung der Pipeline im Wesentlichen im Zeitplan. 2. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass die USA Druck auf Dänemark ausübt, um das Projekt zu verhindern? Die im dänischen Rechtsrahmen zu treffenden Entscheidungen trifft die dänische Regierung. 3. Sind es aus Sicht der Bundesregierung wirtschaftliche oder politische Beweggründe der USA, um das Projekt zu verhindern? Zu möglichen Ablehnungsgründen durch die USA trifft die Bundesregierung keine Aussage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2929 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Gedenkt die Bundesregierung, Dänemark Hilfen zuzusagen, sollte die USA wirtschaftlichen Druck auf Dänemark ausüben? Der Bundesregierung ist keine entsprechende Bitte der dänischen Regierung bekannt . 5. Sind der Bundesregierung Tendenzen bekannt, dass die USA ihren Flüssiggastransport nach Europa deutlich erhöhen will? Die Bundesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass die Ausweitung der Exporte von Flüssigerdgas zu den hervorgehobenen Zielen des von US-Präsident Trump am 30. Juni 2017 verkündeten Konzepts der Energiedominanz („American Energy Dominance“) gehört. Der weltweite Export von Flüssigerdgas wird dabei unter anderem durch die US-Erdgasinfrastrukturexportinitiative („US Gas Infrastructure Exports Initiative“) der Handels- und Entwicklungsbehörde („US Trade and Development Agency“) gefördert. Des Weiteren zielt Artikel 257 des am 2. August 2017 in Kraft getretenen Sanktionspakets „Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act“ unter anderem darauf ab, den Export von US-amerikanischem Energieträgern zu befördern. 6. Sind der Bundesregierung Einflussnahmen aus dem Ausland bekannt, die gegen Nord Stream 2 gerichtet sind? Die Bundesregierung nimmt die von mehreren Staaten erhobenen Bedenken zu Nord Stream 2 ernst und führt dazu Gespräche. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333