Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 21. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2932 19. Wahlperiode 22.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Thomas Hacker, Hartmut Ebbing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2301 – Zukunft der Archive des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Bundesarchiv, dem Archiv des Deutschen Bundestages, dem Archiv des Bundesrates, dem Archiv des Auswärtigen Amtes, dem Stasi-Unterlagen- Archiv der Behörde des Beauftragten der Bundesregierung für die Unterlagen der Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend: Stasi-Unterlagenbehörde) und dem Wetterarchiv des Deutschen Wetterdienstes betreibt der Bund heute in mindestens sechs verschiedenen Behörden größere Archive von nationalhistorischer Bedeutung. Mit Blick auf die Zukunft der Stasi-Unterlagenbehörde hat der Deutsche Bundestag 2014 eine Expertenkommission berufen, die in ihrem Abschlussbericht vom 5. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8050) die Integration der Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv empfahl – unter sichtbarer Eigenständigkeit und dem Verbleib des Stasi-Unterlagen-Archivs am heutigen Standort in der Normannenstraße in Berlin-Lichtenberg. Der Bundesbeauftragte wurde vom Deutschen Bundestag mit Beschluss vom 9. Juni 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8705) beauftragt, den Transformationsprozess der Stasi-Unterlagenbehörde aus dem Amt des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen heraus einzuleiten und gemeinsam mit dem Bundesarchiv für notwendige Entscheidungen in der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ein gemeinsames, belastbares Konzept für die dauerhafte Sicherung der Stasiakten durch eine Überführung des Stasi- Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv zu erarbeiten. Darüberhinausgehende Informationen zur Zukunft des Archivwesens des Bundes, insbesondere etwaige Überlegungen bezüglich einer ganzheitlichen inhaltlichen, organisatorischen und baulichen Zukunftsstrategie für alle vom Bund unterhaltenen Archive mit nationalhistorischer Bedeutung, hat die Bundesregierung dem Kenntnisstand der Fragesteller nach bislang nicht vorgelegt. Dabei verändert die Digitalisierung als gesamtgesellschaftlicher Megatrend auch und gerade die Arbeit von und in Archiven immer deutlicher. Bereits im Februar 2011 hat das Bundesarchiv deshalb eine eigene Digitalisierungsstrategie ausformuliert (Bundesarchiv (2011): Strategie für den Einsatz neuer Techniken der Digitalisierung zur Verbesserung der Zugänglichkeit des Archivguts und zu seinem Schutz), mit der es sich unter anderem zum Ziel gesetzt hat, den Aufbau eines deutschen und euro- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2932 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode päischen Archivportals aktiv zu unterstützen. Ob und inwieweit dabei auch andere Archive des Bundes bereits mit einbezogen sind oder mit einbezogen werden sollen, ist bislang nicht bekannt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die Bundesregierung berücksichtigt bei der Beantwortung nur die in ihrer Verantwortung stehenden Einrichtungen und somit nicht die Parlamentsarchive von Bundestag und Bundesrat. Die Bundesregierung geht ferner davon aus, dass sich die Anfrage nur auf Einrichtungen bezieht, bei denen der Betrieb des Archivs Hauptzweck der jeweiligen Aufgabe ist. Der Begriff „Archive von nationalhistorischer Bedeutung“ wird so verstanden, dass es um Einrichtungen geht, die für die zentralstaatliche Überlieferung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer historischen Vorgänger zuständig sind. Die Archive des Deutschen Wetterdienstes sind eine wissenschaftliche Datensammlung und bleiben daher bei der Beantwortung der Fragen unberücksichtigt. 1. Welche Archive, die Archivgut des Bundes, seiner Verfassungsorgane und Behörden oder von nationalhistorischer Bedeutung aufbewahren, sichern oder bereitstellen, betreibt der Bund oder werden mit Hilfe von Bundesmitteln finanziert? „Archivgut des Bundes“ sind nach der gesetzlichen Definition in § 1 Nummer 2 des Bundesarchivgesetzes (BArchG) Unterlagen von bleibendem Wert, die das Bundessarchiv nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen dauerhaft übernommen hat. Archivgut des Bundes außerhalb des Bundesarchivs gibt es demnach nicht. Davon zu unterscheiden sind „Unterlagen im Sinne des Bundesarchivgesetzes“, die bei öffentlichen Stellen des Bundes entstanden sind bzw. entstehen (§ 1 Nummer 8 und 9 BArchG), aber dem Bundesarchiv nicht bzw. noch nicht angeboten wurden oder werden. Zu den im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung betriebenen Archiven von „nationalhistorischer Bedeutung“ gehören das Bundesarchiv, das Politische Archiv des Auswärtigen Amts und die Stasi-Unterlagenbehörde. Zu den vom Bund finanzierten Archiven gehören der International Tracing Service (ITS, Internationaler Suchdienst) in Bad Arolsen (Zentrum für Dokumentation, Information und Forschung über die nationalsozialistische Verfolgung, NS-Zwangsarbeit sowie den Holocaust), das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, das Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz und die Deutsche Dienststelle (WASt), die aus der früheren Wehrmachtsauskunftsstelle hervorgegangen ist. Es ist beabsichtigt, die Deutsche Dienststelle (WASt), zurzeit noch eine Behörde des Landes Berlin, Anfang 2019 in das Bundesarchiv zu integrieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2932 2. An welchen Standorten (inklusive Außenstellen) betreibt oder finanziert der Bund Archive, die Archivgut des Bundes, seiner Verfassungsorgane und Behörden oder von nationalhistorischer Bedeutung aufbewahren, sichern oder bereitstellen? Der Bund betreibt das Bundesarchiv mit den Standorten Koblenz (Hauptsitz), Berlin, Bayreuth, Freiburg, Hoppegarten, Ludwigsburg, Rastatt und Sankt- Augustin. Der Bund betreibt das Stasi-Unterlagen-Archiv beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik mit den Standorten Berlin, Chemnitz, Dresden, Erfurt, Frankfurt/O., Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Suhl. Am Standort Berlin werden das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und das Bildarchiv Preußischer Kulturbesitz sowie die Deutsche Dienststelle (WASt) aus Bundesmitteln finanziert. Das Politische Archiv des Auswärtigen Amtes hat seinen Standort ebenfalls in Berlin. Der International Tracing Service (ITS) mit Standort in Bad Arolsen wird nicht vom Bund betrieben, aber auf der Grundlage internationaler Verträge durch Bundesmittel finanziert. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum baulichen Zustand der einzelnen Gebäude vor, die der Bund für die von ihm betriebenen oder durch Bundesmittel finanzierten Archive nutzt, und welcher aktuelle bzw. absehbare Investitionsbedarf besteht dort jeweils in welcher Höhe? 4. Werden alle Gebäude, die der Bund für die von ihm betriebenen oder finanzierten Archive (inklusive aller Standorte und Außenstellen) nutzt, den baulichen und technischen Anforderungen gerecht, die für eine dauerhafte Sicherung des im jeweiligen Archiv gesicherten Archivguts notwendig sind? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts wird den baulichen und technischen Anforderungen gerecht; es besteht kein aktueller Investitionsbedarf. Beim Bundesarchiv ist der bauliche Zustand der Magazingebäude standortabhängig zu beurteilen. Der Zustand der bestehenden Aktenmagazine in Koblenz, Berlin-Lichterfelde, Freiburg und Bayreuth kann als gut bis sehr gut bezeichnet werden. Dagegen müssen Teile der Filmüberlieferung und die vom Bundesarchiv zu übernehmenden Unterlagen der Deutschen Dienststelle (WASt) derzeit noch unter Bedingungen aufbewahrt werden, die nicht den heutigen Anforderungen an eine sachgerechte Lagerung genügen. Neben den bereits in Umsetzung bzw. in Planung befindlichen Baumaßnahmen (Benutzungszentrum am Standort Berlin- Lichterfelde, Filmmagazine am Standort Hoppegarten) besteht Investitionsbedarf für notwendige Erweiterungsbauten an den Standorten Koblenz und Berlin- Lichterfelde, um die für mindestens die nächsten 25 Jahre zu erwartenden Aktenzugänge von Stellen des Bundes bzw. die Unterlagen der Deutschen Dienststelle (WASt) aufnehmen und nachhaltig aufbewahren zu können. Die dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) zur Verfügung stehenden Gebäude entsprechen nicht durchweg den heutigen Anforderungen an Archive . Eine klimatisierte Unterbringung der Bestände ist an den Standorten der Zentralstelle in Berlin und der Außenstelle Halle möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2932 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die vom Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) genutzten Gebäude wurden überwiegend in den Jahren 1915-24 errichtet. Die Lagerungsbedingungen entsprechen nicht mehr vollumfänglich den aktuellen Anforderungen . Beim International Tracing Service (IST) besteht Investitionsbedarf, um die Gebäude den aktuellen baulichen und technischen Anforderungen für die Nutzung als Archiv anzupassen. Ein Archivneubau befindet sich in Planung. Belastbare Zahlen zum Investitionsbedarf liegen derzeit nicht vor. 5. Welches Inventar bzw. welche technische Ausrüstung befindet sich in den jeweiligen Archiven des Bundes, und welche konkreten Modernisierungspläne bestehen vor dem Hintergrund der Digitalisierung? 6. Wie hoch ist der Anteil der Digitalisierung je Archiv, und worin liegen die Schwierigkeiten bei den entsprechenden Umsetzungen? Wie hoch werden die Kosten für eine Volldigitalisierung eingeschätzt? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Bei der Digitalisierung von Archivgut geht es um eine möglichst originalgetreue Wiedergabe des Originals, um dem Nutzer des Digitalisats – soweit technisch möglich – alle Informationen, die das Original enthält, zugänglich zu machen. Die Digitalisierung ersetzt dabei nicht das Original, verlangt aber neben einmaligen Herstellungskosten periodisch weitere administrative und konservatorische Maßnahmen bei Hard-/Software- und Formatwandel. Für eine fachgerechte Digitalisierung und die Verwahrung der Digitalisate sind daher professionelle Strukturen , eine hochgradig entwickelte Fach-IT, technische Ausstattung und Fachpersonal vonnöten. Daneben ist die Sicherung, die Authentizität und die Integrität der Digitalisate in einem Digitalen Archiv dauerhaft zu gewährleisten, damit auch künftige Nutzer ein unverfälschtes und vollständiges Digitalisat zur Verfügung steht. Auch setzt die Nutzung von Digitalisaten im Internet ein ausgefeiltes Rechtekonzept voraus, da auch personenbezogene Informationen enthalten sein können. Für originär digitale Formen wurde im Rahmen des Teilprojekts 6 „Dienstekonsolidierung “ der IT-Konsolidierung Bund das Handlungsfeld „Dokumentierte Verwaltungsarbeit unterstützen“ definiert. Eine Kernaktivität ist dabei die Etablierung einer gemeinsamen IT-Lösung zur Langzeit-aufbewahrung und Zwischenarchivierung von Akten, Vorgängen und Dokumenten, sowie einer Schnittstelle zum digitalen Archiv des Bundesarchivs . Die IT-Lösung wird durch die IT-Maßnahme „Digitales Zwischenarchiv des Bundes“ (DZAB) realisiert. Zu einzelnen Einrichtungen: Bundesarchiv: Das Bundesarchiv unternimmt kontinuierlich erhebliche Anstrengungen, um die bisher analog vorliegende Überlieferung in digitale Formate zu konvertieren und nach Möglichkeit online zugänglich zu machen (siehe dazu auch Antwort zu Frage 15). Die Digitalisierung ersetzt zudem die Mikroverfilmung als wichtigstes Instrument der Bestandserhaltung. Gerade für in seinem Erhaltungszustand besonders gefährdetes Archivgut, mit dessen Digitalisierung nicht ohne weiteres externe Dienstleister beauftragt werden können, benötigt das Bundesarchiv eigenständige Digitalisierungsstrecken, die sich zum Teil bereits im Aufbau befinden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2932 Angesichts einer Gesamtmenge von z. B. derzeit knapp 340 laufenden Kilometern Schriftgut – zuzüglich ca. 75 laufende Kilometer WASt-Unterlagen – und über 150 000 Filmtiteln ist die Aufgabe der nachträglichen Digitalisierung nur langfristig lösbar. Das Bundesarchiv hat bis heute knapp 40 Millionen Seiten Archivgut , über 300 000 Fotos und mehr als 150 Stunden Film digitalisiert. Die Kosten für die Digitalisierung (inkl. der damit verbundenen Kosten für Personal, Investition in IT- und sonstige Speicher- und Geräteinfrastruktur, Wartung und Unterbringung) können in Anbetracht der enormen Datenmengen und der Dynamik auf diesem Markt nur für tatsächlich absehbare Portionen und Zeiträume veranschlagt werden. Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU): In der Zentralstelle und der Außenstelle Schwerin sind bereits Scanstrecken eingerichtet , die dem wachsenden Bedarf nach digitaler Bearbeitung Rechnung tragen sollen. Ein Digitalisierungszentrum ist im Aufbau mit dem die Kapazitäten zur archivgerechten Digitalisierung von Schriftgut ausgebaut werden. Der Anteil der Digitalisierung divergiert abhängig von der Archivgutart sehr stark und liegt zwischen 0,2 Prozent bei Schriftgut und 53 Prozent bei Tondokumenten. Beim BStU erfolgt der Aufbau von Strukturen zur archivgerechten Digitalisierung von Archivgut gestaffelt. Priorisiert wurden die AV-Medien, da diese in vielen Fällen besonders von Zerfall und Informationsverlust bedroht sind (Aufbau von Tonstudios seit 2008, Foto-digitalisierung seit 2010, Videodigitalisierung seit 2013). Anschließend wurde ein archiv-gerechtes Speichersystem aufgebaut (seit 2014). Das 2017 erarbeitete „Fachkonzept Bestandserhaltung“ beschreibt die Grundlagen für die weitere Digitalisierungsstrategie . Die Kosten einer Volldigitalisierung sind im Rahmen der Organisationsuntersuchung beim BStU im Jahr 2017 berechnet worden; sie beliefen sich auf 253 Mio. Euro. Zusätz-liche Kosten entstünden durch den Aufbau und die laufende Unterhaltung eines Digitalen Magazins, dessen Kosten pauschal auf ca. 50 Mio. Euro geschätzt wurden, was Gesamtkosten von ca. 303 Mio. Euro ergäbe. Politisches Archiv des Auswärtigen Amts (AA): Der Anteil der Digitalisierung im Politischen Archiv des AA beträgt ca. 6 Prozent . Aus fachlichen und ökonomischen Gründen bezieht sich die nachträgliche Digitalisierung nur auf eine Auswahl an Archivgut. Eine vollständige Digitalisierung würde Aktendoppel und anderes, nicht primär forschungsrelevantes Material erfassen. Für eine Volldigitalisierung durch Herstellung von sog. Retrodigitalisaten sind beim Politischen Archiv des AA rund 55 Mio. Euro zu veranschlagen. Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK): In der Bildstelle stehen drei als hochwertig und gut anzusehende Aufsicht-Scanner (bis A2) zur Verfügung. Für die in der Bildstelle verwendete digitale Fototechnik zur Aufnahme von Großformaten sind in den Haushaltsjahren 2019/2020 Ersatzbeschaffungen für die vorhandene Technik geplant. Erschließungsdaten sind zu 25 Prozent des gesamten Archivgutes bereits online über die Website des GStA PK nutzbar und werden dem Archivportal-D und der Deutschen Digitalen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2932 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bibliothek zugeleitet. Eine Digitalisierung ausgewählter Archivalien erfolgt parallel . Zurzeit sind ca. 212 000 Images online, was weniger als einem Prozent des Gesamtumfangs an Archivgut entspricht. Weitere Projekte sind in Arbeit bzw. geplant. Eine Komplettdigitalisierung des Gesamtbestandes wird aus Gründen des Umfangs der entstehenden Datenmengen und der daraus resultierenden Unterhaltungskosten für diese Daten von der SPK nicht für sinnvoll erachtet. International Tracing Service (IST): Der ITS hat bereits seit Jahren eine gut funktionierende technische Ausrüstung für die Digitalisierung, die allerdings mittlerweile modernisierungsbedürftig ist. Der Anteil der Digitalisierung liegt beim ITS bei 80-85 Prozent. Die erneute Digitalisierung von nicht nach aktuellen Standards digitalisierten Dokumenten und die Archivierung digitaler Unterlagen stellt jedoch eine große Herausforderung dar. 7. Welche Pläne gibt es seitens des Bundes, die von ihm betriebenen oder finanzierten Archive bzw. deren Standorte und Außenstellen künftig an weniger Standorten zusammenzuführen? Die Standorte des Bundesarchivs sind seinerzeit bewusst gewählt worden oder im Zuge der Wiedervereinigung vom Bundesarchiv übernommen und fortgeführt worden. Die Zahl der Außenstellen ist dabei ab Mitte der 1990er Jahre bereits deutlich reduziert worden. Mit der Deutschen Dienststelle (WASt) wird zukünftig auch eine bereits aus Bundesmitteln finanzierte Einrichtung in das Bundesarchiv am Standort Berlin integriert werden. Die derzeit in einem Ausweichlager in Wilhelmshagen aufbewahrten Filme sollen nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen in Hoppegarten dorthin verbracht werden. Was die Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) betrifft, werden Überlegungen der Behörde zu deren zukünftiger Struktur derzeit geprüft. 8. Welche konkreten Neubau- oder Modernisierungspläne hat die Bundesregierung , unter Berücksichtigung des absehbaren Bedarfes der vom Bund betriebenen oder finanzierten Archive an baulich und technisch angemessenen Archivgebäuden , und wann ist mit deren Umsetzung zu rechnen? Die Umbaumaßnahmen an den bestehenden, durch das Bundesarchiv genutzten Gebäuden auf der Liegenschaft in Berlin-Lichterfelde sollen voraussichtlich bis zum Frühjahr 2020 abgeschlossen sein. Das Ende der Baumaßnahmen in Hoppegarten (Filmmagazine und -Werkstätten) ist derzeit für das Jahr 2025 prognostiziert . Die derzeit in einem Ausweichlager in Wilhelmshagen aufbewahrten Filme sollen nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen in Hoppegarten dorthin verbracht werden. Im Hinblick auf die an den Standorten Koblenz und Berlin-Lichterfelde geplanten Erweiterungsbaumaßnahmen (siehe auch Antwort zu den Fragen 3 und 4) wurden beim Bundesarchiv Projektgruppen eingerichtet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2932 9. Wird die Stasi-Unterlagenbehörde bislang der bestehenden Nachfrage von Bürgern gerecht und welche zwingenden Gründe liegen der avisierten Überführung der Stasi-Unterlagenbehörde in das Bundesarchiv zugrunde? Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) wird der bestehenden Nachfrage von Bürgerinnen und Bürgern grundsätzlich gerecht. Zum zweiten Teil der Frage wird auf den Abschlussbericht der Expertenkommission zur Zukunft des BStU (Bundestagsdrucksache 18/8050) verwiesen, auf dessen Basis der Deutsche Bundestag am 9. Juni 2016 beschlossen hat (Bundestagsdrucksache 18/8705), dass BStU und Bundesarchiv gemeinsam ein belastbares Konzept für „die dauerhafte Sicherung der Stasiakten durch eine Überführung des Stasiunterlagenarchivs in das Bundesarchiv“ erarbeiten. Das Konzept soll u. a. folgende Kondition beachten: Qualitätsgewinn durch Verbesserung der Arbeits- und Serviceleistungen bei Antragsbearbeitung, Verkürzung der Wartezeiten, Aktenerschließung , archivgerechte Aktenlagerung, Digitalisierung. 10. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung, um die Stasi-Unterlagenbehörde zukunftsfest zu machen, und wie bezieht sie hierbei welche Erkenntnisse aus der jüngsten Organisationsuntersuchung mit ein, die kürzlich in der Stasi-Unterlagenbehörde durchgeführt wurde? Grundlage für das weitere Vorgehen der Bundesregierung wird das von BStU und Bundesarchiv zu erarbeitende Konzept sein (vgl. Antwort zu Frage 9), mit dessen Vorlage noch in diesem Jahr gerechnet wird. Es ist davon auszugehen, dass in dieses Konzept auch Erkenntnisse aus der Organisationsuntersuchung des BStU einfließen werden. 11. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung mittel- und langfristig dem Stasi-Unterlagen-Archiv in der ehemaligen Zentrale des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, insbesondere der Entwicklung des Geländes bei? Das Stasi-Unterlagenarchiv wird auch in Zukunft von fundamentaler Bedeutung für die Aufarbeitung der SED-Diktatur bleiben. Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluss vom 9. Juni 2016 bekräftigt, dass der Zugang zu den Stasi-Akten erhalten und die Auskunftserteilung für Betroffene, für die Wissenschaft und die Medien gewährleistet werden müsse. Der Deutsche Bundestag hat sich dort auch zur Fortentwicklung der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Normannenstraße zu einem Ort der Aufklärung über Diktatur und Widerstand bekannt. Das Stasi- Unterlagenarchiv bildet hierbei gewissermaßen den Ankerpunkt, um die Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit zu informieren. Im Jahr 2015 konnte bereits die neue Dauerausstellung in Haus 1, dem ehemaligen Dienstsitz von Erich Mielke, eröffnet werden, die das Thema Staatssicherheit in der SED-Diktatur fundiert behandelt. Ein Jahr später weihte Kulturstaatsministerin Prof. Grütters auf dem Hof des Stasi-Areals die von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierte Dauerausstellung der Robert-Havemann-Gesellschaft zur Friedlichen Revolution 1989 und zur Rolle von Opposition und Widerstand in der DDR ein. 2017 hat die Robert-Havemann- Gesellschaft mit dem Archiv der DDR-Opposition ihren Standort in die Normannenstraße verlagert. Noch im Juni 2018 folgt im Stasi-Unterlagen-archiv als jüngster Baustein der Gesamtkonzeption die Präsentation der neuen Dauerausstellung des BStU „Einblick ins Geheime“, die Auftrag und Arbeit der Behörde für ein breites Publikum erläutert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2932 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Warum verfolgt die Bundesregierung bislang keine integrative Strategie, um die verschiedenen und nach dem Kenntnisstand der Fragesteller zurzeit noch weitgehend unabhängig voneinander arbeitenden Archive des Bundes unter dem Dach einer auf das Archivwesen spezialisierten Behörde, in Anlehnung an die Deutsche Nationalbibliothek etwa einem Deutschen Nationalarchiv, zusammenzuführen? Die Aufgaben eines deutschen Nationalarchivs erfüllt das Bundesarchiv als „Gedächtnis des Staates“. Gemäß § 5 Absatz 1 des Bundesarchivgesetzes (BArchG) haben grundsätzlich alle öffentlichen Stellen des Bundes alle bei ihnen entstandenen und vorhandenen Unterlagen dem Bundesarchiv zur Übernahme anzubieten , wenn sie diese Unterlagen nicht mehr zur Bearbeitung benötigen und ihnen die weitere Aufbewahrung nicht durch besondere Rechtsvorschriften gestattet ist. Als weitere Ausnahme bleiben Rechtsvorschriften, durch die anderen Stellen Archivaufgaben übertragen werden (z. B. das Stasi-Unterlagen-Gesetz), gemäß § 3 Absatz 6 BArchG unberührt. Die gesetzgebenden Körperschaften entscheiden gemäß § 5 Absatz 4 BArchG in eigener Zuständigkeit, ob sie dem Bundesarchiv Unterlagen anbieten und als Archivgut des Bundes abgeben; sie haben sich entschieden , stattdessen eigene Parlamentsarchive einzurichten. Die Archive in Bundesverantwortung arbeiten in sich thematisch überschneidenden Bereichen zusammen, z. B. wird derzeit der Einsatz des vom Bundesarchiv entwickelten Archivverwaltungssystems BASYS auch beim Politischen Archiv des Auswärtigen Amts und beim Stasi-Unterlagen-Archiv abgestimmt. Im Verhältnis zum Auswärtigen Amt, das seine Unterlagen zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben längerfristig benötigt, wird einer rechtlichen Zersplitterung der Archivlandschaft, dadurch entgegengewirkt, dass die Zugangsvorschriften des Bundesarchivgesetzes gemäß § 10 Satz 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst analog auf den Zugang zu Unterlagen des Politischen Archivs anwendbar sind. Im Verhältnis zum Internationalen Suchdienst ist das Bundesarchiv institutioneller Partner. Aktuelles Beispiel für eine Zusammenführung von Archiven ist der für Anfang 2019 beabsichtigte Übergang der Deutschen Dienststelle (WASt) in das Bundesarchiv (siehe Antwort zu Frage 1). 13. Bestehen innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, im Rahmen der Weiterentwicklung des Standortes der Stasi-Unterlagenbehörde in der Forschungs - und Gedenkstätte an der Normannenstraße zu einem Campus der Demokratie, an diesem Standort ein zentrales Archivzentrum SED-Diktatur (z. B. unter Einbezug des Archivgutes der Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR, insbesondere der sogenannten Repressionsakten von Innenministerium, Staatssicherheit und Partei etc.) zu errichten? Die Realisierbarkeit eines Archivzentrums SED-Diktatur auf dem Areal der ehemaligen Stasi-Zentrale wird zurzeit geprüft. 14. Wie ordnet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das vom Deutschen Wetterdienst als Bundesoberbehörde betriebene Wetterarchiv ein? Die Archive des Deutschen Wetterdienstes sind eine wissenschaftliche Datensammlung . Es handelt sich dabei nicht um eine Einrichtung, die für zentralstaatliche Überlieferungen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer historischen Vorgänger zuständig ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2932 15. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand der Digitalstrategie, die 2011 für das Bundesarchiv formuliert worden ist, gibt es Probleme bei der Umsetzung, und verfolgt die Bundesregierung darüber hinaus eine einheitliche Digitalisierungsstrategie für die vom Bund getragenen Archive? Die in den Jahren 2006 veröffentlichte und 2011 aktualisierte Digitalisierungsstrategie wurde in der Zwischenzeit durch gleichermaßen flexiblere wie konkretere Methoden und Vorhaben abgelöst. Die wesentlichen Herausforderungen bei der Digitalisierung liegen in der Bewältigung der Menge des zu digitalisierenden Materials (siehe Antwort zu Frage 6) und folglich in der Frage der Priorisierung. Das Bundesarchiv hat dabei immer das doppelte Ziel der inhaltlichen Sicherung besonders gefährdeter Unterlagen und der Verbesserung der (Online-)Zugänglichkeit zu Archivgut im Blick. Das Bundesarchiv hat sich vor diesem Hintergrund für ein stark themenbezogenes Vorgehen bei der Digitalisierung entschlossen. Nach der Digitalisierung zahlreicher Akten, Bilder und Filme zum Ersten Weltkrieg wird derzeit ein Schwerpunkt auf die Geschichte der Weimarer Republik gesetzt, die nach der Digitalisierung über ein Themenportal (http://weimar.bundesarchiv.de/WEIMAR/ DE/Naviqation/Home/home.html) niedrigschwellig online zugänglich sind. Mit einer Investi-tion von einer Million Euro über vier Jahre werden voraussichtlich rund 11 000 Akten (mit ungefähr 6 Millionen Images) zur Weimarer Republik digitalisiert werden können. 16. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf die in den letzten Jahren entstandenen Onlineportale für Recherchen nach Archivgut, Sammlungen und anderen Zeugnissen der Geschichte mit sich zum Teil überschneidenden Angeboten, um zukünftig Archivnutzern gezielte und miteinander vernetzte Onlineangebote zu unterbreiten? Generell wird das digitalisierte Archivgut des Bundesarchivs im Kontext seiner Erschließungsinformationen über die jeweiligen Rechercheinstrumente des Bundesarchivs zugänglich gemacht (invenio, Digitales Bildarchiv, Filmothek). Das Bundesarchiv unterstützt darüber hinaus das nationale Archivportal-D, eine spartenspezifische Facette der Deutschen Digitalen Bibliothek, und das Archivportal Europa durch die Bereitstellung seiner Erschließungsinformationen, über die die Digitalisate aufgerufen werden können. Der Einsatz des komplexen Archivverwaltungssystems BASYS auch beim Politischen Archiv des Auswärtigen Amts und beim BStU-Archiv befindet sich in der Abstimmung (siehe Antwort zu Frage 12). Gegenwärtig beschäftigt sich eine bilaterale Arbeitsgruppe mit der Übernahme des Archivverwaltungssystems BASYS des Bundesarchivs zur Nutzung durch das Politische Archiv des Auswärtigen Amtes. Die Beständeübersichten sind zudem im europäischen Archivportal APEX online verfügbar . 17. Hat die Bundesregierung vor, die Erfahrungen, die das Bundesarchiv bei der Digitalisierung von Archivakten gemacht hat, auch anderen vom Bund geforderten Einrichtungen (insbesondere die Akten, Findbücher und Kunstinventare der von Bund geförderten Kultureinrichtungen) zu Verfügung zu stellen? Die Bundesregierung befürwortet einen solchen Erfahrungsaustausch. Das Bundesarchiv steht über alle Fragen im Kontext Archivgut in engem fachlichen Austausch mit Partnern aus dem In- und Ausland und stellt seine Erfahrungen selbstverständlich jedermann zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2932 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Inwiefern sind alle Mitarbeiter der bundeseigenen Archive, insbesondere jene, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können und eine ihrer Ausbildung entsprechende Tätigkeit ausüben, tariflich ihrer Fähigkeiten und Qualifikationen entsprechend eingruppiert und beschäftigt? Die bundeseigenen Archive verfügen in hohem Maße über Fachpersonal mit archivischer Fachausbildung, das generell den Fähigkeiten und Qualifikationen entsprechend beschäftigt und tarifgerecht eingruppiert ist. Soweit bestimmte Tätigkeiten infolge des digitalen Wandels gestiegenen Anforderungen unterliegen oder sich daraus neue Berufsbilder entwickeln, kann es zu neuen Stellenprofilen im Tarifgefüge kommen. Insofern muss die Eingruppierung im Archivbereich ständig mit dem Tätigkeitskatalog zur Entgeltordnung abgeglichen und erforderlichenfalls angepasst werden. 19. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um durch Berufsausbildung und an Hochschulen den Bedarf an archivarischen Fachkräften im erforderlichen Umfang, gerade auch im Hinblick auf den digitalen Wandel , auszubilden? Seit 1999 werden in der Bundesverwaltung Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Archiv ausgebildet. Die Zahl der Ausbildungsverhältnisse in dieser Fachrichtung hat sich seit 2008 auf einem konstant hohen Niveau von etwa 50 pro Jahr eingependelt. Aktuell wird der Beruf „Fachangestellte /r für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv“ in 15 verschiedenen Behörden und Einrichtungen des Bundes ausgebildet. Den Schwerpunkt bilden u. a. der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) und das Bundesarchiv. Das Bundesarchiv, der BStU und das GStA PK beteiligen sich regelmäßig und auf eigene Kosten an der archivarischen Fachausbildung des Bundes und der Länder durch praktische Ausbildung von Referendaren und Anwärtern und Entsendung an die Archivschule Marburg. Derzeit wird unter Beteiligung des Bundes geprüft, wie die zukünftige Finanzierung der Archivschule Marburg angepasst werden kann. Neben den Anstrengungen der Bundesregierung und deren Einrichtungen , sind hier auch die Länder bzw. Kommunen entsprechend gefordert, um zukunftsorientiert auszubilden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333