Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 19. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2934 19. Wahlperiode 22.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2447 – Unregelmäßigkeiten bei Asylverfahren in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Artikel des „Nordkuriers“ schreibt der Autor von der Überprüfung von zehn Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) infolge manipulierter Asylbescheide. Dem Bericht zufolge ist auch die Außenstelle in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) betroffen (www.nordkurier.de/politik-undwirtschaft /diese-zehn-bamf-standorte-werden-jetzt-ueberprueft-2332113705.html). 1. Welche konkreten Erkenntnisse machen aus Sicht der Bundesregierung eine Überprüfung der Asylentscheidungen in der Außenstelle Eisenhüttenstadt erforderlich? Die Überprüfung der genannten Außenstellen erfolgt nicht aufgrund konkreter Hinweise zu fehlerhaften Bescheiden. Vielmehr werden derzeit die Bescheide von Außenstellen verdachtsunabhängig überprüft, deren Schutzquote eine Abweichung von mindestens 10 Prozent nach oben oder nach unten zur vergleichbaren Schutzquote (Referenzschutzquote) auf Bundesebene ausweist. Berücksichtigt wurden alle Entscheidungen im Jahr 2017. Die Schutzquote der in der Außenstelle Eisenhüttenstadt bearbeiteten Verfahren lag unter dem Bundesdurchschnitt . 2. Wie viele Asylentscheidungen müssen aus Sicht der Bundesregierung überprüft werden? In welchen Jahren erfolgten die jetzt zu überprüfenden Asylentscheidungen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die oben genannte Abweichung von den Schutzquoten in Eisenhüttenstadt ergibt sich aus einer Betrachtung des Jahres 2017. Die repräsentative Stichprobe umfasst 847 Verfahren, welche in der Außenstelle Eisenhüttenstadt bearbeitet wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2934 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Gab es in Eisenhüttenstadt in der Vergangenheit Verdachtsfälle unrechtmäßig ausgestellter Asylbescheide? Wenn ja, wann genau wurde wer davon in Kenntnis gesetzt? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erläutert, resultiert die aktuell laufende Überprüfung allein aus einer Abweichung von der Referenzschutzquote. Es liegen aktuell keine Erkenntnisse zu Verdachtsfällen unrechtmäßig ausgestellter Bescheide in Bezug auf die Außenstelle Eisenhüttenstadt vor. 4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der Vorkommnisse in Eisenhüttenstadt in diesen Fällen ergriffen? Wann genau hat sie diese Maßnahmen ergriffen? Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333