Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2946 19. Wahlperiode 25.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zaklin Nastic, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Diether Dehm,weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2360 – Die „Weißhelme“ in Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Je nach Quelle wurden die „Weißhelme“, die in Syrien aktiv sind, im Jahr 2012 bzw. im Frühjahr 2013 in der Türkei gegründet. Aufgebaut wurde die Organisation, die sich selbst „Syrische Zivilrettung“ nennt, laut Medienquellen von einem früheren britischen Armeeoffizier, der früher auch für die UNO sowie für private Sicherheitsdienste gearbeitet haben soll (www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/ weisshelme-syrien-zivilschutz-hintergrund-umstrittene-helfer-100.html; www. maydayrescue.org/content/james-le-mesurier). Finanziell sollen die „Weißhelme“ von Beginn an insbesondere von Großbritannien unterstützt worden sein, andere Quellen nennen vor allem USAID (= United States Agency for International Development ) als Geldgeber. Weitere Geldgeber sind die USA, Kanada, Deutschland , Dänemark, die Niederlande, Neuseeland und Japan (www.mdr.de/nachrichten/ politik/ausland/weisshelme-syrien-zivilschutz-hintergrund-umstrittene-helfer- 100.html). Die Bundesregierung hat die „Weißhelme“ bislang mit mindestens 7 Mio. Euro unterstützt (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/160923- weisshelme/283680). Inzwischen wurde gemeldet, dass die USA ihre Zahlungen an die „Weißhelme“ einstellen wollen und stattdessen Katar und die Türkei zugesagt haben einzuspringen (www.deutschlandfunk.de/nach-us-finanzierungs stopp-tuerkei-und-katar-unterstuetzen.1939.de.html?drn:news_id=879364). Die „Weißhelme“ sind nicht zu verwechseln mit den staatlichen syrischen Zivilschutzkräften , die – im Gegensatz zu den „Weißhelmen“ – Mitglied in der Internationalen Zivilschutzorganisation sind. Nach eigenen Angaben werden die Mitglieder der „Weißhelme“ in der Türkei als Rettungssanitäter ausgebildet (https:// edition.cnn.com/2017/02/26/us/white-helmets-oscar/index.html; www.dailysabah. com/deutsch/tuerkei/2017/04/11/roter-halbmond-bildet-weisshelme-zu-chemischenbedrohungen -aus). Tätig sind sie vor allem in denjenigen Gebieten, die unter Kontrolle der bewaffneten Opposition stehen (https://edition.cnn.com/2017/02/ 26/us/white-helmets-oscar/index.html). Im Jahr 2016 erhielten die „Weißhelme“ den „Alternativen Nobelpreis“, ihr Vorsitzender, Raed Saleh, bekam den „Deutsch-französischen Preis für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit“, ein Kurzfilm über die „Weißhelme“ erhielt 2017 einen Oskar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2946 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Immer wieder sind Zweifel an der Neutralität der „Weißhelme“ laut geworden. Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, ihre Hilfe für die Zivilbevölkerung in Syrien auf von der bewaffneten Opposition kontrollierte Gebiete zu beschränken und mit bewaffneten Oppositionellen zu kooperieren (www.fr.de/kultur/netz-tvkritik -medien/tv-kritik/tv-kritik-die-letzten-maenner-von-aleppo-auch-die-rettersind -partei-a-1291563). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Syrische Zivilschutz (Syria Civil Defence) ist eine unparteiliche und neutrale Nichtregierungsorganisation, die im Kontext des syrischen Bürgerkriegs wichtige Soforthilfe leistet und sich humanitären Prinzipien verpflichtet hat. Die Organisation führt Bergungseinsätze und Maßnahmen der Ersten Hilfe nach Luftangriffen und Raketenbeschuss durch, um – unabhängig von religiöser, ethnischer oder politischer Zugehörigkeit der Opfer – Leben zu retten. Darüber hinaus hilft die Organisation, zerstörte Infrastruktur in Stand zu setzen, um eine Versorgung mit Basisdienstleistungen für die syrische Zivilbevölkerung zu ermöglichen. Durch ihre Einsätze wird die Organisation Zeuge von systematischen Menschenrechtsverletzungen und möglichen Kriegsverbrechen, die insbesondere auch durch das syrische Regime verübt werden. Trotz des Vertrauens, das die Organisation in der syrischen Zivilbevölkerung genießt , sieht sich der Syrische Zivilschutz seit geraumer Zeit mit falschen Anschuldigungen konfrontiert, die die Organisation diskreditieren. Die Bedeutung des Engagements des Syrischen Zivilschutzes ist international anerkannt und die Auszeichnung mit verschiedenen internationalen Preisen sind deutliche Zeichen gegen diese aus Sicht der Bundesregierung haltlosen Anschuldigungen. Mit der Unterstützung des Syrischen Zivilschutzes leistet die Bundesregierung einen essentiellen Beitrag zum Schutz der Zivilbevölkerung in Syrien in einem Bereich, in dem das syrische Regime versagt. Die Verwendung dieser Unterstützung wird – wie bei allen in Syrien tätigen Organisationen – regelmäßig überprüft. Die freiwilligen Helfer des Zivilschutzes sind einem strengen Kodex humanitärer Prinzipien unterworfen. Sollten Freiwillige diesen Kodex in Einzelfällen verletzen, wird dem nachgegangen und das Fehlverhalten mit geeigneten Maßnahmen – bis hin zum Ausschluss vom syrischen Zivilschutz – sanktioniert. 1. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Gründung der „Syria Civil Defence“ („Syrische Zivilrettung“/„Weißhelme“) vor, und von wem wurde die Organisation nach Kenntnis der Bundesregierung wo und mit wessen Hilfe und finanzieller Unterstützung gegründet (bitte jeweilige Höhe der finanziellen und Ausmaß der jeweiligen politischen Unterstützung angeben)? Die international unter dem Namen „syrische Weißhelme“ bekannte Organisation bezeichnet sich selbst auf Arabisch „difa‘ al-madani al-suri“ (Syria Civil Defence ). Nach Kenntnis der Bundesregierung gingen die Weißhelme aus einer Graswurzelbewegung in den vom syrischen Regime und seinen Milizen angegriffenen Gebieten Syriens hervor. Ab Ende 2012 entstanden in diesen Gebieten unabhängig voneinander lokale Bürgergruppen, die nach Angriffen des Regimes und seiner Milizen Verletzte und Tote bargen. Einige dieser Gruppen erhielten im März 2013 auf eigene Initiative und durch Vermittlung der Organisation „Mayday Rescue“ erstmals fachmännische Unterweisung im Bergen von Menschen. Im Oktober 2014 schlossen sich viele dieser lokalen Gruppen zur Organisation des syrischen Zivilschutzes zusammen. Sie wurden dabei auf eigene Bitte von „Mayday Rescue“ unterstützt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2946 2. Mit welchen Organisationen (insbesondere auch NGOs, die sich der Verbreitung von Bild-, Ton-, Text- und Videomaterial aus Syrien verschrieben haben ) kooperieren die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Grad, und haben die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung direkte „Schwesterorganisationen“, und wenn ja, welche (bitte nach Organisationen, deren Tätigkeitsfeld und Größe sowie nach dem Zeitraum der Kooperation bzw. dem Zusammenschluss aufschlüsseln)? „Syria Civil Defence“ arbeitet mit der gemeinnützigen „Mayday Rescue“-Stiftung zusammen, welche diese bei der Geschäftsführung und der Verwaltung internationaler Spenden unterstützt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit vor. 3. Wie viele Mitglieder zählt die Organisation der „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell, und wie stellte sich die Anzahl der Mitglieder pro Jahr seit Gründung der Organisation dar? Das erste lokale Team von Rettungshelfern im Jahr 2012 zählte 25 Freiwillige. Heute arbeiten nach Angaben der syrischen Weißhelme 4 011 Männer und Frauen in 140 Teams und 30 geographischen Sektoren für die Organisation. 4. In welchen Gebieten sind die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Gründung aktiv gewesen, und unter wessen Kontrolle standen diese Gebiete jeweils (bitte unter Angabe der Gebiete und wer diese während der Aktivitäten der „Weißhelme“ in diesen kontrollierte auflisten)? 5. In welchen Gebieten sind die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell aktiv, und von wem werden die betreffenden Gebiete jeweils kontrolliert (bitte nach Gebieten und kontrollierenden Akteuren auflisten sowie eine Kurzeinschätzung der jeweiligen Gruppen beifügen)? Die Fragen 4 und 5 werden zusammengefasst beantwortet. Die Weißhelme waren und sind in allen Gebieten aktiv, die unter Kontrolle der syrischen Opposition standen und stehen. Diese umfassen zurzeit Teile der Provinzen Aleppo, Daraa, Hama, Idlib und Kuneitra. 6. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die „Weißhelme“ vorwiegend in bestimmten Gebieten Syriens aktiv sind, warum sind sie nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Gebieten nicht aktiv, und inwiefern hält die Bundesregierung einen Zusammenhang zu politischen Einstellungen der Mitglieder der „Weißhelme“ für möglich (bitte ausführen, in welchen Gebieten die „Weißhelme“ aktiv sind, wer diese kontrolliert und ob sich nach Auffassung der Bundesregierung daraus Rückschlüsse auf politische Zugehörigkeit ziehen lassen; www.mdr.de/nachrichten/politik/ausland/weisshelmesyrien -zivilschutz-hintergrund-umstrittene-helfer-100.html; www.br.de/ nachrichten/alternativer-nobelpreis-2016-100.html)? Die syrischen Weißhelme haben sich in Reaktion auf die Angriffe der Sicherheitskräfte und Milizen des syrischen Regimes auf die Bevölkerung zunächst als lokale Gruppen und später als Organisation herausgebildet. Die Regierung des Assad-Regimes war weder in der frühen Phase des Aufstands noch nach Ausbruch des Bürgerkriegs willens oder in der Lage, die von den Weißhelmen übernommenen Aufgaben auszuführen. Wie alle anderen Organisationen, die in Oppositionsgebieten aktiv sind, wurden die Weißhelme vom syrischen Regime nicht nur als Opposition, sondern auch als Terroristen eingestuft und damit zu legitimen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2946 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zielen von Boden- und Luftangriffen erklärt. Aktivitäten der syrischen Weißhelme in Regimegebieten sind unter diesen Umständen nicht möglich. Es wird ferner auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Wie beurteilt die Bundesregierung Anschuldigungen gegen die „Weißhelme “, bezüglich ihrer Hilfsmaßnahmen keine Neutralität walten zu lassen? Der Bundesregierung sind die Anschuldigungen bekannt. Sie hält sie für unzutreffend , und sieht sie als Teil des Versuchs, die syrischen Weißhelme zu diskreditieren . Die syrischen Weißhelme bergen Tote und Verletzte ungeachtet deren Herkunft und Zugehörigkeit. Sie haben Opfer von Angriffen der Sicherheitskräfte und Milizen des syrischen Regimes, von IS, der bewaffneten Gruppen der Opposition oder der internationalen Koalition gegen IS geborgen, darunter auch Kämpfer der Regimeseite. Sie haben immer wieder auch den Austausch von Leichnamen zwischen Kräften des Regimes und der Opposition vermittelt. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sie wiederholt angeboten, in vom syrischen Regime kontrollierten Gebieten zu arbeiten, was das syrische Regime abgelehnt hat. Alle Helfer verpflichten sich bei Eintritt in die „Syria Civil Defence“ namentlich dazu, bei ihrem Einsatz neutral, unparteilich und nach humanitären Prinzipien vorzugehen. Nach Artikel 2 des Verhaltenskodex sind Hilfsmaßnahmen neutral und unabhängig von der Herkunft der Opfer zu leisten. Sollten Freiwillige diesen Kodex in Einzelfällen verletzen, wird dem nachgegangen und das Fehlverhalten mit geeigneten Maßnahmen – bis hin zum Ausschluss vom syrischen Zivilschutz – sanktioniert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Wie häufig haben die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit durch die bewaffnete Opposition in Syrien begangene Kriegsverbrechen kritisiert, und in wie viel Prozent der Fälle beschränkte sich diese Kritik auf die syrische und die russische Regierung und Armee? Die syrischen Weißhelme verurteilen nach Kenntnis der Bundesregierung grundsätzlich Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen aller Seiten. Dies hat auch der Vorsitzende der syrischen Weißhelme bei einer Veranstaltung am Rande der Sitzung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in New York am 26. Juni 2015 deutlich gemacht. 9. Wie oft und mit welcher jeweiligen Begründung wurde dem Vorsitzenden der „Weißhelme“, Raed Saleh, nach Kenntnis der Bundesregierung die Einreise in die USA verweigert (www.nytimes.com/2016/04/21/world/middleeast/ leader-of-syria-rescue-group-arriving-in-us-for-award-is-refused-entry.html)? Nach Angaben der US-Regierung wurde dem Vorsitzenden der syrischen Weißhelme Raed Saleh im April 2016 aufgrund eines administrativen Versehens ein US-amerikanisches Visum verweigert. Seither ist er wiederholt mit einem USamerikanischen Visum zu Terminen bei der US-Regierung in Washington oder bei den Vereinten Nationen in New York in die USA eingereist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2946 10. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung bezüglich der Anschuldigung, Mitglieder der „Weißhelme“ seien aktive oder ehemalige Mitglieder extremistischer Gruppen oder sympathisierten mit diesen, vor, und wie stuft die Bundesregierung hierzu existierendes Bildund Videomaterial ein (www.fr.de/kultur/netz-tv-kritik-medien/tv-kritik/tvkritik -die-letzten-maenner-von-aleppo-auch-die-retter-sind-partei-a-1291563)? Falls die Bundesregierung die Anschuldigung, Mitglieder der „Weißhelme“ seien aktive oder ehemalige Mitglieder extremistischer Gruppen oder sympathisierten mit diesen, für zutreffend hält: Freiwillige Helfer verpflichten sich nach dem Verhaltenskodex der „Syria Civil Defence“ zu rein humanitärer Arbeit. Ein Engagement für extremistische Gruppierungen ist mit diesem Kodex nicht vereinbar. Sollten Mitglieder in Einzelfällen gegen diesen Kodex verstoßen, wird dies überprüft und führt zum Ausschluss der Freiwilligen. Eine hierüber hinausgehende Beantwortung der Frage 10 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.* a) Wie viele Mitglieder der „Weißhelme“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktive Mitglieder terroristischer Gruppen, wie viele sind ehemalige Mitglieder und wie viele sympathisieren mit diesen (bitte nach aktiven /ehemaligen Mitgliedern und Sympathisanten sowie nach den jeweiligen extremistischen Gruppen auflisten und nachrichtendienstliche Erkenntnisse bei der Beantwortung der Frage mit einbeziehen)? b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für ihre eigene eventuelle Kooperation mit den „Weißhelmen“ und die ihnen zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel? Auf die Antwort zu Frage 10 sowie die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 11. Wie viel Prozent der „Weißhelme“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstlicher) regelmäßig bewaffnet? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Helfer der „Syria Civil Defence“ unbewaffnet. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2946 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) liegen der Bundesregierung dazu vor, dass Mitglieder der „Weißhelme“ an Erschießungen bzw. Hinrichtungen beteiligt sein sollen, wie häufig kam dies nach Kenntnis der Bundesregierung vor und wer waren jeweils die Opfer (bitte ausführlich darstellen ; www.fr.de/kultur/netz-tv-kritik-medien/tv-kritik/tv-kritik-die-letztenmaenner -von-aleppo-auch-die-retter-sind-partei-a-1291563)? Nach Kenntnis der Bundesregierung gab es eine solche Beteiligung nicht. Zu den Aufgaben der „Syria Civil Defence“ zählt auch, die würdevolle Bestattung von Personen sicherzustellen, die in ihrem Einsatzgebiet verstorben sind. In Einzelfällen haben Mitglieder des Zivilschutzes bei der Bestattung nach Hinrichtungen mitgewirkt. 13. Wie viele Mitglieder der „Weißhelme“ sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Eroberung von Gebieten durch die syrische Armee jeweils in diesen verblieben, und wie viele haben die Gebiete gemeinsam mit den in andere Regionen Syriens evakuierten Kämpfern verlassen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine detaillierten Zahlen vor. Sowohl das syrische Regime als auch die Russische Föderation bezeichnen die „Syria Civil Defence“ öffentlich als Terrorismusunterstützer. Vor diesem Hintergrund haben die meisten Mitglieder der „Syria Civil Defence“ eroberte Gebiete aus Selbstschutz verlassen. 14. Wie beurteilt die Bundesregierung die von den „Schwedischen Ärzten für Menschenrechte“ gegen die „Weißhelme“ erhobene Anschuldigung, die von ihnen an Verletzten durchgeführten Maßnahmen seien medizinisch teils sinnlos, teils für die Betroffenen sogar gefährlich und – sofern die Bundesregierung – diese Anschuldigungen für zutreffend hält, handelt es sich dabei nach Kenntnis der Bundesregierung um ein grundlegendes Problem oder um Einzelfälle (http://theindicter.com/white-helmets-video-swedish-doctors-forhuman -rights-denounce-medical-malpractice-and-misuse-of-children-forpropaganda -aims/; http://theindicter.com/white-helmets-movie-updatedevidence -from-swedish-doctors-confirm-fake-lifesaving-and-malpracticeson -children/)? 15. Hat die Bundesregierung das von den „Schwedischen Ärzten für Menschenrechte “ vorgelegte Bild- und Videomaterial ausgewertet, und zu welchem Schluss kommt sie? 16. Hält die Bundesregierung das von den „Schwedischen Ärzten für Menschenrechte “ vorgelegte Bild- und Videomaterial für authentisch, und worauf stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung bezüglich des vorgelegten Bild- und Videomaterials? Die Fragen 14, 15 und 16 werden zusammengefasst beantwortet. Die “Schwedischen Ärzte für Menschenrechte” (SWEDHR) wurden von dem schwedischen Mediziner Dr. Marcello Ferrada de Noli gegründet, der regelmäßig auch über staatsnahe russische Medien wie „Russia Today“ oder „Sputnik“ Beiträge veröffentlicht . Die Organisation gründet ihre Anschuldigungen auf ein Video, das nach einem Chlorgasangriff des syrischen Regimes im März 2015 auf die Ortschaft Sarmin in der Provinz Idlib aufgenommen und von der örtlichen Sektion der syrischen Weißhelme in das Internet hochgeladen wurde. Nach Kenntnis der Bundesregierung zeigt die Aufnahme, wie nicht ausgebildete Augenzeugen des Angriffs ver- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2946 suchen, lebensrettende Maßnahmen durchzuführen. Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei den gezeigten Personen nicht um Mitglieder der Weißhelme. 17. Wie beurteilt die Bundesregierung im Allgemeinen das von den „Weißhelmen “ in die Öffentlichkeit gebrachte Bild- und Videomaterial, hält die Bundesregierung dieses für authentisch, und wurde es nach Kenntnis der Bundesregierung sämtlich in Situationen produziert, die der angegebenen Beschreibung entsprechen (bitte anhand von Beispielen ausführen)? Die Bundesregierung überprüft das in die Öffentlichkeit gebrachte Bild- und Videomaterial der „Syria Civil Defence“ nicht systematisch. Dies obliegt Institutionen , die das Material für ihre Arbeit verwenden, etwa der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW). Der Bundesregierung liegen keine glaubhaften Informationen vor, die Anlass zu einem Zweifel an der Authentizität der genannten Materialien geben. 18. Wie stellt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle finanzielle und materielle Ausstattungslage der „Weißhelme“ dar? Für den Zeitraum 2016 bis 2017 unterstützt die Bundesregierung den syrischen Zivilschutz mit 12 Mio. Euro. Darüber hinausgehende Details kann die Bundesregierung aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes nicht machen. 19. Welche staatlichen finanziellen Hilfen haben die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung bislang insgesamt erhalten, und zu welchem Zweck waren diese Gelder nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmt (bitte die absolute Zahl der Gelder, die von staatlichen Stellen geflossen sind, angeben und eine genaue Aufstellung anfügen, welche staatliche Stelle wie viel in welchem Jahr an die „Weißhelme“ gezahlt hat)? „Syria Civil Defence“ wurde bisher von den Regierungen von Dänemark, Großbritannien , Kanada, Neuseeland, Niederlande, den Vereinigten Staaten und Deutschland unterstützt. Die Mittel dienen der Ausbildung und Ausrüstung der Mitglieder. Darüber hinausgehende Details hierzu kann die Bundesregierung aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes nicht machen. 20. Welche finanziellen Hilfen haben die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen nichtstaatlichen Organisationen bislang insgesamt erhalten, und zu welchem Zweck waren diese Gelder nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmt (bitte nach Ländern und Organisationen aufschlüsseln )? Die Bundesregierung kann hierzu aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes keine Angaben machen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2946 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Welche finanziellen Hilfen haben die „Weißhelme“ inzwischen von der Bundesregierung erhalten, zu welchem Zweck waren diese Gelder bestimmt, und hat die Bundesregierung (mit welchem Ergebnis) nachgeprüft, wofür diese Gelder tatsächlich eingesetzt wurden (bitte einzeln nach Zeitpunkt der Zahlungen sowie Zeitpunkt der Prüfung der Verwendung sowie Ergebnis der Prüfung aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat „Syria Civil Defence“ mit insgesamt 12 Mio. Euro (2016: 7 Mio. Euro, 2017: 5 Mio. Euro) zum Zweck der Ausbildung und Ausrüstung der Weißhelme unterstützt. Wie für jede Zuwendung der Bundesregierung wird nach Projektende eine Prüfung der Mittelverwendung durchgeführt. Die Prüfung der Verwendungsnachweise der „Syria Civil Defence“ für 2016 wurde erfolgreich abgeschlossen, die Prüfung der Verwendungsnachweise für 2017 dauert zurzeit noch an. 22. Welche finanziellen Hilfen haben die „Weißhelme“ nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen von welchen deutschen Organisationen erhalten, und zu welchem Zweck waren diese Gelder nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmt (bitte nach Organisationen und Zeitpunkt der Zahlung aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 23. Welche finanziellen Mittel plant die Bundesregierung den „Weißhelmen“ gegebenenfalls zukünftig zur Verfügung zu stellen, und zu welchem Zweck werden diese Gelder vermutlich bestimmt sein? Die Bundesregierung wird nach Verabschiedung des Bundeshaushalts eine mögliche Förderung im Haushaltsjahr 2018 prüfen. Über eine Förderung in den Folgejahren ist noch nicht entschieden worden. 24. Werden an die „Weißhelme“ geleistete Zahlungen nach Kenntnis (auch nachrichtendienstlicher) der Bundesregierung in erster Linie in die Rettungsausstattung investiert, und wie groß ist der Anteil, der für das Erstellen von Bild- und Videomaterial verwendet wird? Die an die „Syria Civil Defence“ geleisteten Zahlungen werden in erster Linie für die Anschaffung von Rettungsausstattung, Ausbildung und Ausrüstung investiert. Die Bundesregierung hat im Rahmen der Förderung die Anschaffung von Helmkameras für 190 000 Euro gefördert, mit denen die Rettungsarbeit der „Syria Civil Defence“ dokumentiert wird. Das Erstellen von Bild- und Videomaterial selbst ist nicht Teil der Förderung. 25. Wie schätzt die Bundesregierung Aussagen der syrischen und der russischen Armee sowie Regierungen ein, die Weißhelme würden regelrechte „Filmstudios “ unterhalten, um Bild- und Videomaterial zu produzieren? Der Bundesregierung sind solche Aussagen nicht im Detail bekannt. Durch den Einsatz von Helmkameras zur Dokumentation ihrer Arbeit fällt bei den syrischen Weißhelmen umfangreiches Bild-, Film- und Tonmaterial über deren Einsätze an. Dieses wird durch Bild-, Film- und Tonaufnahmen von Augenzeugen ergänzt. Die syrischen Weißhelme haben auf dieser Grundlage über die Jahre eine intensive Öffentlichkeitsarbeit entwickelt, die der großer, weltweit agierender humanitärer Organisationen ähnelt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2946 Nach Aussage führender Mitglieder der syrischen Weißhelme soll das bereitgestellte Bild- und Filmmaterial auch zum Schutz der Weißhelme beitragen, indem die immer wieder praktizierten Zweitschläge gegen humanitäre Helfer dokumentiert werden. 26. Welche deutschen Vertreter standen wann zu welchem Zweck und mit welchem Resultat in Kontakt mit Mitgliedern der „Weißhelme“, und welche weiteren Kontakte sind geplant? Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung treffen sich in regelmäßigen Abständen mit Mitgliedern der „Syria Civil Defence“ zum Austausch über den Umsetzungsstand der deutschen Förderung. 27. Gab es Projekte, in denen deutsche Vertreter mit Vertretern der „Weißhelme “ kooperiert haben, um welche wann durchgeführten Projekte handelte es sich dabei, und welche solcher Projekte sind wann geplant (bitte auflisten und kurze Begründung sowie Kosten des jeweiligen Projekts beifügen)? Derartige Projekte wurden weder durchgeführt noch sind sie geplant. 28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu einem geplanten bzw. angekündigten Zahlungsstopp der USA an die „Weißhelme“ vor, wie wird dieser begründet, ist diese Entscheidung nach Kenntnis der Bundesregierung endgültig, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, dass Katar und die Türkei für den Zahlungsausfall einspringen werden, und wenn ja, wie viel Prozent des bisher von den USA geleisteten Beitrags werden diese Zahlungen Katars und der Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung ausmachen ? Laut einer Pressemitteilung des US-Außenministeriums vom 14. Juni 2018 wird die Förderung der Weißhelme durch die USA fortgesetzt. Katar hat die syrischen Weißhelme schon früher mit gelegentlichen Zahlungen unterstützt. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist Katar auch weiterhin dazu bereit. Eine Absicht der Türkei, die syrischen Weißhelme finanziell zu fördern, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 29. Beschränkt sich der benannte Zahlungsstopp nach Kenntnis der Bundesregierung auf die bisher direkt durch die US-Regierung geleisteten Zahlungen an die „Weißhelme“, oder wollen nach Kenntnis der Bundesregierung auch US-Organisationen wie USAID ihre Zahlungen an die „Weißhelme“ einstellen ? Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. 30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Medikamentenlieferungen an die „Weißhelme“ durch Drittstaaten oder NGO vor, und welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, inwieweit diese Medikamente im Sinne eines „Dual-Use“ auch als Komponenten für chemische Waffen nutzbar sind (bitte nach den jeweiligen Lieferanten und dem Zeitpunkt der Lieferung aufschlüsseln)? Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind im Zeitraum 1. Januar 2012 bis heute keine Anträge zur Ausfuhr von Medikamenten nach Syrien oder an die Weißhelme eingegangen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2946 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Lieferungen von Medikamenten durch andere Staaten bzw. Nichtregierungsorganisationen sowie über einen möglichen Dual-Use-Charakter der ggf. von dritter Seite erfolgten Lieferungen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 31. Inwieweit und in welcher Form kooperieren deutsche Organisationen (insbesondere Hilfsorganisationen) nach Kenntnis der Bundesregierung mit den „Weißhelmen“ bzw. haben dies in der Vergangenheit getan (bitte nach Organisation , Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Kooperation sowie Ort eventueller gemeinsamer Projekte aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 32. Hält die Bundesregierung die Namenswahl der „Weißhelme“ („Syria Civil Defence“) für legitim, angesichts der Tatsache, dass eine namensgleiche Organisation , die Mitglied der ICDO (= International Civil Defence Organisation ) ist und an die UN, WHO, das Rote Kreuz und UN OCHA (= United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) angegliedert ist, bereits seit über 60 Jahren existiert? Die Bundesregierung hat keinen Einfluss auf die Namenswahl ihrer Projektpartner und kommentiert diese auch nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333