Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 22. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2947 19. Wahlperiode 25.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Torsten Herbst, Dr, Christian Jung, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2414 – Dienstreisen von Mitarbeitern von Bundesbehörden zwischen Bonn und Berlin V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bonn-Berlin-Gesetz aus dem Jahr 1994 beinhaltet die Dienstreisenregelung für Mitarbeiter bei Bundesbehörden. Laut Gesetz sollen die Bundesministerien für Landwirtschaft, Gesundheit, Entwicklungshilfe, Umwelt und Verteidigung ihren Hauptsitz weiterhin in Bonn haben. Die Bundesministerien haben in Bonn außerdem Nebenstellen. Aufgrund dessen arbeiten weiterhin 7 000 Mitarbeiter in Bundesministerien in Bonn, in Berlin sind es 12 000. Die insolvente Airline Air Berlin hatte bisher einen beträchtlichen Teil der Mitarbeiter bei Bundesbehörden befördert, die regelmäßig zur Ausübung ihrer Dienstgeschäfte zwischen Bonn und Berlin pendelten. Als Grundlage diente ein Vertrag mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g a. Umfangreiche Informationen zu den Dienstreisen von Mitarbeitern von obersten Bundesbehörden zwischen Bonn und Berlin sowie der Nutzung der IuK- Technik (Video- und Telefonkonferenzen) können den Teilungskostenberichten der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages aus den Jahren 2013, 2015 und 2017 sowie dem Statusbericht der Beauftragten der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich zum Sachstand der Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands vom 26. April 1994 (Berlin/Bonn-Gesetz) aus Februar 2017 entnommen werden. Bei den Teilungskostenberichten wird, soweit nicht anders angegeben, auf das IST der jeweiligen Haushaltspläne abgestellt. Insofern können die dortigen Angaben von den hier aufgeführten im Einzelfall abweichen. b. Im Hinblick auf die Bezugnahme auf das Berlin/Bonn-Gesetz werden unter Bundesbehörden i.S. der Abfrage das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien , die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Bundespresseamt, jeweils ohne Geschäftsbereiche, verstanden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2947 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie viele Mitarbeiter bei Bundesbehörden sind in den letzten fünf Jahren zwischen Bonn und Berlin geflogen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Jahr Anzahl der Mitarbeiter1 2013 4.910 2014 5.404 2015 5.440 2016 4.834 2017 4.028 2. Wie viel haben die Reisen von Mitarbeitern bei Bundesbehörden zwischen Bonn und Berlin in den vergangenen fünf Jahren gekostet (bitte nach Jahren, Verkehrsmittel und pro Person aufschlüsseln)? Erläuterung Spalten: 1: Gesamtreisekosten in Euro 2. Anzahl Dienstreisen 3. Durchschnittskosten einer Dienstreise (Gesamtkosten ./. Anzahl Dienstreisen) Bundeskanzleramt (BKAmt): Flug Bahn PKW Jahr 1 2 3 1 2 3 1 2 3 2013 54.128,94 236 229,36 3.584,23 10 358,43 1.691,70 9 187,97 2014 45.634,42 206 221,53 497,00 1 497,00 1.302,80 6 217,14 2015 45.287,33 196 231,06 1.775,80 5 355,16 182,00 1 182,00 2016 51.851,79 211 245,75 866,40 4 216,60 910,53 5 182,11 2017 58.385,53 205 284,81 1.848,90 6 308,15 584,90 4 146,23 Bundesministerium der Finanzen (BMF): Flug Bahn PKW Jahr 1 2 3 1 2 3 1 2 3 2013 178.498,76 1.185 150,63 9.262,56 69 134,24 5.237,81 37 141,56 2014 171.115,00 1.435 119,24 10.552,85 85 124,15 7.447,60 43 173,20 2015 180.670,00 1.539 117,39 15.592,96 112 139,22 7.571,00 51 148,45 2016 166.469,00 1.449 114,88 22.872,75 165 138,62 7.643,10 66 115,80 2017 99.047,00 997 99,34 41.070,13 246 166,95 7.335,80 65 112,85 1 Die angegebenen Werte beruhen auf einer Auswertung nach Behörden-ID im Luftverkehr des Bundes. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2947 Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)2: Flug Bahn Jahr 1 2 3 1 2 3 2013 468.443 2.503 187,15 9.617 67 143,54 2014 k. A.3 2.821 134,004 6.071 91 66,72 2015 756.210 4.165 181,56 24.790, 371 66,82 2016 743.434 4.764 156,05 81.309 603 134,84 2017 712.534 3.904 182,51 56.831, 422 134,67 Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) Flug Bahn PKW Jahr 1 2 3 1 2 3 1 2 3 2013 136.050 1.010 134,70 169.880 810 209,73 1.400 5 280,00 2014 158.350 980 161,58 154.650 620 249,44 3.640 13 280,00 2015 169.100 1.105 153,03 151.810 685 221,62 1.670 6 287,33 2016 158.900 1.280 124,14 162.607 780 208,47 3.400 11 309,09 2017 174.480 880 198,27 195.500 1.050 186,19 3.200 10 320,00 Bundespresseamt (BPA)5: Flug Bahn PKW 1 2 3 1 2 3 1 2 3 Jahr 2013 73 19 10 2014 136 28 7 2015 130 30 6 2016 136 59 5 2017 72 56 11 Bei den übrigen Ressorts ist eine konkrete Ermittlung der Anzahl und Kosten der Reisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Bundesbehörden zwischen Bonn und Berlin mit den zur Verfügung stehenden Mitteln (neben dem Travel Management System des Bundes existieren weitere Buchungs-/Abrechnungssysteme ) für die angegebenen Zeiträume aufgeschlüsselt nach den Verkehrsmitteln technisch nicht möglich. Es können nur die Konstellationen abgefragt werden, die mit der vorhandenen Technik auch abgebildet werden. Dies ist bisher bei der überwiegenden Zahl der Ressorts nicht möglich. Auch mit einer manuellen Auswertung könnten nicht für jedes Ressort alle Daten vollständig geliefert werden. Sie wäre zudem unzumutbar. Allein für das Bundesministerium des Innern dürften nur für das Jahr 2017 grob geschätzt vermutlich 12 000 Dienstreiseanträge händisch auf die angefragten Parameter hin zu überprüfen sein. Zudem müsste eine manuelle Auswertung personenbezogen vorgenommen werden mit möglichen datenschutzrechtlichen Implikationen. 2 Daten zu Dienstreisen per PKW liegen nicht vor. 3 Für das Kalenderjahr 2014 liegen dem BMVg keine Angaben über die Gesamtkosten für Flüge vor. 4 Wert beruht auf Gesamt Bonn-Berlin Bw, Werte für teilungsbedingte Reisen liegen nicht vor. 5 Die Gesamtreisekosten aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Transportmitteln können nicht ohne weiteres ermittelt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2947 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele dieser Dienstreisen waren eintägig bzw. mehrtägig? Jahr Anzahl der eintägigen Dienstreisen BKAmt BMF BMVg BMFSFJ BMU6 BPA 2013 167 805 k. A.7 1.075 630 k.A.8 2014 125 882 452 900 670 17 2015 123 961 167 1.090 650 32 2016 129 910 915 1.380 680 56 2017 121 706 2.570 870 700 19 Bei den übrigen Ressorts ist eine konkrete Ermittlung der Anzahl der ein- oder mehrtägigen Dienstreisen aus den in den Erläuterungen zu Frage 2 dargelegten Gründen nicht möglich. 4. Wurden seit der Insolvenz von Air Berlin vermehrt Video- und Telefonkonferenz als Kommunikationsmedium zwischen den Mitarbeitern bei Bundesbehörden benutzt? Das Bestreben aller Ressorts ist es, Dienstreisen der Bediensteten zwischen den beiden Dienstorten auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren. Es gilt insgesamt in den Ministerien ein strenger Maßstab bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Dienstreisen. Wie auch in den Teilungskostenberichten angegeben, soll vor allem durch die vermehrte Durchführung von Video- und Telefonkonferenzen die Zahl der Dienstreisen zwischen den Dienstsitzen begrenzt werden. Eine vermehrte Nutzung von Video- und Telefonkonferenzen ist bei der überwiegenden Zahl der Ressorts erkennbar. Ob dies allein auf die Insolvenz von Air Berlin zurückzuführen ist, kann nicht differenziert werden. 5. Haben seit der Insolvenz von Air Berlin mehr Mitarbeiter bei Bundesbehörden den Zug zwischen Bonn und Berlin genommen? Wenn ja, wie viele? Die Gesamtzahl der Zugfahrten zwischen Bonn und Berlin des Bundes (Ressorts, Verfassungsorgane, Behörden, Zuwendungsempfänger) ist im Zeitraum vom 1. Oktober 20179 bis 30. April 2018 von 8 503 auf 15 478, somit um 82,03 Prozent gestiegen. Die Zahlen für Mai 2018 stehen noch nicht zur Verfügung. 6 Die Zahlen für das BMU basieren auf einer Schätzung. 7 Für das Kalenderjahr 2013 liegen dem BMVg keine Angaben über die Dauer der Dienstreisen vor. 8 Für das Kalenderjahr 2013 liegen dem BPA keine Angaben über die Dauer der Dienstreisen vor. 9 Der „Shuttle“-Betrieb wurde im Oktober 2017 eingestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2947 6. Wie viele Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin hat es von Mitarbeitern von Bundesbehörden seit Juli 2017 gegeben (bitte nach Monaten aufschlüsseln )? Wie oft wurde dazu das Flugzeug als Verkehrsmittel genutzt? BKAmt: Anzahl der Dienstreisen gesamt davon Dienstreisen per Flug Juli 2017 17 17 August 2017 11 9 September 2017 20 19 Oktober 2017 15 15 November 2017 28 27 Dezember 2017 16 15 Januar 2018 13 12 Februar 2018 21 21 März 2018 14 14 April 2018 11 11 Mai 2018 14 13 BMF: Anzahl der Dienstreisen gesamt davon Dienstreisen per Flug Juli 2017 126 14 August 2017 100 9 September 2017 82 11 Oktober 2017 94 22 November 2017 79 34 Dezember 2017 2 2 Januar 2018 14910 92 Februar 2018 54 38 März 2018 72 48 April 2018 47 34 Mai 2018 89 49 10 Es wurden überdurchschnittlich viele DR aus 12/2017 wegen des Kassenschlusses erst in 01/2018 abgerechnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2947 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode BMVg: Anzahl der Dienstreisen gesamt davon Dienstreisen per Flug Juli 2017 804 788 August 2017 534 521 September 2017 694 644 Oktober 2017 520 468 November 2017 533 412 Dezember 2017 35 35 Januar 2018 975 880 Februar 2018 772 658 März 2018 911 810 April 2018 849 706 Mai 2018 894 757 BMEL11: Anzahl der Dienstreisen gesamt Juli 2017 249 August 2017 105 September 2017 206 Oktober 2017 122 November 2017 199 Dezember 2017 48 Januar 2018 269 Februar 2018 186 März 2018 215 April 2018 200 Mai 2018 152 BMFSFJ: Anzahl der Dienstreisen gesamt davon Dienstreisen per Flug Juli 2017 40 15 August 2017 60 35 September 2017 65 40 Oktober 2017 50 35 November 2017 75 45 Dezember 2017 45 15 Januar 2018 75 40 Februar 2018 105 75 März 2018 120 65 April 2018 150 60 Mai 2018 160 85 11 Eine Aufteilung nach Verkehrsmitteln ist nicht möglich. Entsprechende Statistiken sind nicht vorhanden und eine elektronische Auswertung ist mit der vorhandenen Abrechnungssoftware nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2947 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): Anzahl der Dienstreisen gesamt davon Dienstreisen per Flug Juli 2017 4 0 August 2017 3 1 September 2017 14 7 Oktober 2017 9 2 November 2017 74 31 Dezember 2017 175 94 Januar 2018 265 149 Februar 2018 168 94 März 2018 221 130 April 2018 217 107 Mai 2018 150 74 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)12: Anzahl der Dienstreisen gesamt davon Dienstreisen per Flug Juli 2017 93 55 August 2017 93 55 September 2017 93 55 Oktober 2017 93 55 November 2017 93 55 Dezember 2017 93 55 Januar 2018 311 157 Februar 2018 311 157 März 2018 311 157 April 2018 250 187 Mai 2018 250 187 BPA: Anzahl der Dienstreisen gesamt davon Dienstreisen per Flug Juli 2017 3 1 August 2017 14 7 September 2017 13 6 Oktober 2017 9 3 November 2017 9 3 Dezember 2017 16 8 Januar 2018 10 6 Februar 2018 6 4 März 2018 18 10 April 2018 11 7 Mai 2018 10 6 12 Auf der Basis von Schätzungen sind Durchschnittswerte (pro Halbjahr bzw. pro Quartal) angegeben worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2947 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu den vorgenannten Zahlen ist anzumerken, dass für das erste Halbjahr 2018 nur die bereits abgerechneten Reisen erfasst sind. Da die Frist für die Beantragung von Reisekosten laut Bundesreisekostengesetz (BRKG) sechs Monate beträgt, sind die Zahlen für das erste Halbjahr 2018 nicht vollständig. Bei den übrigen Ressorts ist eine Auswertung der Daten mangels entsprechender Abfrageparameter technisch nicht möglich. 7. Hat das BMVI bereits einen neuen Vertrag für die Beförderung von Mitarbeitern bei Bundesbehörden zwischen Bonn und Berlin ausgeschrieben? 8. Wenn ja, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? 9. Wenn nein, wann ist mit einer Ausschreibung zu rechnen? Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Das BMVI hat noch keinen neuen Vertrag für die Beförderung von Mitarbeitern von Bundesbehörden zwischen Bonn und Berlin ausgeschrieben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen bis auf Weiteres die durch das BMI mit Beförderungsunternehmen vereinbarten Bundeskonditionen. 10. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten eines neuen Vertrags ein (bitte Gesamtsumme und Preis pro Person angeben)? Da die Ausschreibung noch nicht erfolgt ist, können hierzu zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden. 11. Inwieweit wird die Bundesregierung weiterhin vermehrt Gebrauch von Video - und Telefonkonferenzen zur Kostensenkung machen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 12 verwiesen. 12. Wie viel Einsparpotenzial ist nach Auffassung der Bundesregierung bei der Verwendung von kostensenkenden Maßnahmen wie Video- und Telefonkonferenzen noch möglich? Es ist bereits jetzt das Bestreben aller Ressorts, Dienstreisen der Bediensteten zwischen den beiden Dienstorten auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren und wo immer möglich auf Video- und Telefonkonferenzen zurückzugreifen. Weiteres Einsparpotenzial durch die Verwendung von kostensenkenden Maßnahmen wie Video- und Telefonkonferenzen ist nicht quantifizierbar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333