Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2954 19. Wahlperiode 25.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Agnieszka Brugger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/2622 – Lage in Kamerun V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Ende 2016 herrschen in der Republik Kamerun Konflikte zwischen dem englischsprachigen Landesteil und der Zentralregierung im französischsprachigen Teil des Landes. Die ehemalige deutsche Kolonie wurde in einen britischen und französischen Teil unterteilt und später zusammengeführt. Grund für das Aufflammen des Konflikts war die Tatsache, dass die Regierung vermehrt französischsprachige Professorinnen und Professoren, Lehrerinnen und Lehrer sowie Richterinnen und Richter in den Westen des Landes entsandte, die die englische Sprache nicht beherrschten und das angelsächsische Rechtssystem nicht kannten. Die Rechts- und Bildungssysteme sind an das britische System angelehnt und weisen frappierende Unterschiede zu den in den acht anderen Provinzen des Landes etablierten Strukturen auf. Die französischsprechenden Beamten konnten und sollten diesen Gegebenheiten nicht Rechnung tragen. Ein Großteil der anglophonen Bevölkerung begriff diese Entwicklung als gezielten Versuch den englischsprachigen Landesteil zu schwächen. Die Menschen reagierten zunächst mit Generalstreiks und friedlichen Demonstrationen, die von der Regierung gewaltsam niedergeschlagen wurden. Es gab Todesopfer und Verletzte, zahlreiche Aktivistinnen und Aktivisten wurden inhaftiert. Dialogmöglichkeiten wurden von der Regierung ausgeschlagen, bzw. blieben ungenutzt. In der Folge eskalierte der Konflikt. Von Seiten der Sicherheitskräfte kam es vermehrt zu massiver Gewaltanwendung gegen die Zivilbevölkerung. Die Regierung sperrte in der Region wiederholt den Internetzugang (www.deutschlandfunk. de/krise-in-kamerun-mit-harter-hand-gegen-separatisten.799.de.html?dram: article_id=402170). Am 1. Oktober 2017 forderten Kräfte im englischsprachigen Landesteil die Abspaltung vom Rest der Republik (www.taz.de/!5454838/). Die Zentralregierung diffamierte in der Folge wiederholt friedliche Demonstranten als „Terroristen“ und die kamerunische Armee schritt ein, um vermeintliche Sympathisanten der „Sezessionisten“ zu neutralisieren. Mehrere Dörfer wurden so von der kamerunischen Armee niedergebrannt, weil sich dort angeblich „Sezessionisten“ versteckten (www.dw.com/de/kameruns-armee-t%C3%B6tet-im-anglophonen-westen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2954 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22-menschen/a-43945919). Vor dem Hintergrund dieser Gewaltausbrüche radikalisieren sich Teile der Bevölkerung weiter. Inzwischen gibt es eine bedeutende Zahl bewaffneter Gruppen, die sich rasant zu erhöhen scheint. Die Zentralregierung hat die Kontrolle über ganze Landstriche verloren. Die Zahl der Flüchtlinge und Binnenvertriebenen nimmt dramatisch zu (www.unocha.org/ story/cameroon-emergency-response-plan-seeks-us15m-reach-160000-internallydisplaced -people-next). Inwiefern die für November geplanten Wahlen vor dem Hintergrund der chaotischen Zustände sowie der zahlreichen Toten, Verletzten und Inhaftierten stattfinden sollen, bleibt offen (www.derstandard.de/story/ 2000073449239/43-000-fluechtlinge-kamerun-konflikt-in-droht-zu-eskalieren). 1. Wie schätzt die Bundesregierung die derzeitige politische Lage in Kamerun ein? Die zunehmende Eskalation der Lage in den anglophonen Regionen Kameruns stellt im Wahljahr 2018 die größte innenpolitische Herausforderung dar. Seit November 2017 wurden nach Angabe der Regierung 44 Angehörige der Sicherheitskräfte bei Anschlägen mutmaßlicher anglophoner Sezessionsaktivisten getötet. Seit diesen tödlichen Angriffen in den anglophonen Regionen des Landes geht die kamerunische Armee mit großer Härte gegen bewaffnete Gruppierungen im Grenzgebiet zu Nigeria vor. Mehrere hochrangige Regierungsvertreter wurden in den beiden anglophonen Regionen mutmaßlich von Separatisten entführt. Aufgrund der restriktiven Informationspolitik der kamerunischen Regierung gibt es keine verlässlichen Zahlen zu Opfern unter der Zivilbevölkerung; Berichte über hohe Opferzahlen geben gleichwohl Anlass zu großer Sorge. Nach Zahlen des Flüchtlingskoordinators der Vereinten Nationen (UNHCR) waren am 5. Mai 2018 insgesamt 21 291 kamerunische Flüchtlinge in Nigeria registriert . Das Amt des Nothilfekoordinators der Vereinten Nationen (OCHA) geht in einer am 24. Mai 2018 veröffentlichten Statistik von insgesamt 160 000 Binnenvertriebenen in den anglophonen Regionen aus. Seit Beginn des Vorwahlkampfes (Mitte 2017) sind in Einzelfällen Eingriffe in die Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit festzustellen. Demonstrationen und Pressekonferenzen oppositioneller Ausrichtung werden teilweise mit Verweis auf eine potentielle Gefährdung der öffentlichen Ordnung verboten. In den anglophonen Regionen bleiben Demonstrationen und Versammlungen grundsätzlich untersagt. Die kamerunische Regierung hat zum Jahreswechsel 2018 angekündigt, die verfassungsrechtlich vorgesehene Dezentralisierung voranzutreiben und dafür im März 2018 ein Ministerium für Dezentralisierung und lokale Entwicklung eingerichtet . Auf Geheiß von Staatspräsident Biya durch Premierminister Yang und den früheren Premierminister Musonge geführte Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der anglophonen Zivilgesellschaft konnten den Konflikt bislang nicht lösen. Staatspräsident Biya hatte den früheren Premierminister Musonge Anfang 2017 zum Vorsitzenden der neu geschaffenen „Kommission zur Förderung des Bilingualismus und der Multikulturalität“ ernannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2954 2. Welche Vertreterinnen und Vertreter der kamerunischen Zentralregierung traf der Persönliche Afrikabeauftragte der Bundeskanzlerin Günter Nooke während seines Besuchs Anfang 2018? Und was waren die Gesprächsinhalte und -ergebnisse (bitte nach Vertreterinnen und Vertretern, Amt und Gesprächsinhalt auflisten)? Während seines Besuchs in Kamerun vom 14. bis 18. Februar 2018 traf der Persönliche Afrikabeauftragte der Bundeskanzlerin, Günter Nooke, die folgenden Vertreter der Zentralregierung: Staatspräsident Paul Biya und Planungs- und Wirtschaftsminister Louis Paul Motazé (jetzt Finanzminister). Darüber hinaus traf er den Gouverneur der Region Südwest, Bernard Okalia Bilai. Inhalt der Gespräche waren die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Kamerun, die Rolle religiöser und traditioneller Akteure für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes, die Lage in den anglophonen Regionen sowie wirtschaftliche Fragen. 3. Hat der Afrikabeauftragte die auch damals schon bekannte Entwicklung gegenüber den kamerunischen Regierungsvertretern angesprochen, und welche Position vertraten die kamerunischen Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner ? In den Terminen mit Staatspräsident Paul Biya und mit dem Gouverneur der Region Südwest wurde neben den kulturellen, entwicklungspolitischen und wirtschaftlichen Themen auch der Konflikt in den anglophonen Regionen besprochen . Über Details vertraulich geführter Gespräche unterrichtet die Bundesregierung nicht. 4. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft traf der Afrikabeauftragte Günter Nooke, und mit welchen Ergebnissen (bitte nach Vertreterinnen und Vertretern, zivilgesellschaftlicher Organisation und Gesprächsinhalt auflisten)? Günter Nooke und die Delegation trafen mehrere religiöse und traditionelle Autoritäten aus verschiedenen Regionen Kameruns zu Gesprächen. Außerdem gab es ein Treffen mit der interreligiösen Plattform ACADIR (Association Camerounaise pour le Dialogue Interreligieux), dem Vorstand der Presbyterianischen Kirche sowie mit Vertreterinnen und Vertretern des Menschenrechtsnetzwerks REDHAC (Réseau des Défenseurs des Droits Humains en Afrique Centrale). Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Welche Vertreterinnen und Vertreter aus der Privatwirtschaft traf der Afrikabeauftragte Günter Nooke, und mit welchen Ergebnissen (bitte nach Vertreterinnen und Vertretern, Unternehmen und Gesprächsinhalt auflisten)? Die Delegation hat im Rahmen eines „runden Tisches“ eine Reihe ausgewählter, in Kamerun ansässiger und zum großen Teil deutschsprachiger Unternehmer /-innen getroffen, darunter u. a. Dr. Christian Kouam, Generaldirektor Autohaus Douala (VW), Dr.-Ing. André M. Tuete Kwam, Generaldirektor Utsch, Cameroun SARL, und Celestin Tawamba, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes GICAM. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2954 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Vertreterinnen und Vertreter aus der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft haben den Afrikabeauftragten Günter Nooke bei seinem Besuch in Kamerun begleitet? Und welche neuen Vorhaben wurden besprochen oder zugesagt? Die Delegation bestand aus folgenden Mitgliedern: Prof. Dr. Matthias Theodor Vogt (Institut für kulturelle Infrastruktur Sachsen), Prof. Dr. Brigitta Herrmann (Cologne Business School/Deutsche Kommission Justitia et Pax), Dr. Christine Gühne (Pastorin, Brot für die Welt), Fred-Eric Essam (IdentAfrica). Mit den traditionellen Autoritäten wurden erste innovative Projektideen diskutiert. In den Gesprächen mit Regierungsvertretern wurden keine Projekte zugesagt. Die traditionellen Autoritäten befanden sich im Juni 2018 zu einem Gegenbesuch in Deutschland, um mögliche Partner für Kleinstprojekte in ihren Gebieten zu identifizieren . 7. Welche Landesteile hat der Afrikabeauftragte Günter Nooke während seiner Reise besucht? Günter Nooke besuchte Region West, Region Südwest, Region „Littoral“ und die Region „Mitte“. 8. Welche Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit hat der Afrikabeauftragte Günter Nooke während seiner Reise besucht? Günter Nooke hat mit seiner Delegation das Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) PSMNR (Schutz der natürlichen Ressourcen des Nationalparks Mt. Cameroon, Region Südwest) in der Stadt Buea besucht. 9. Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für ein Ende der Gewalt in Kamerun ein? Die Bundesregierung hat am 16. Mai 2018 die Lage in Kamerun im Rahmen des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf angesprochen und die Einhaltung der Menschenrechte und rechtstaatlicher Standards angemahnt. Das Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit „Sozio-ökonomische Resilienz benachteiligter Jugendlicher in Nord-Kamerun“ zielt darauf ab, Radikalisierungsversuchen von Boko Haram den Nährboden zu entziehen, indem den für Rekrutierungen besonders anfälligen Jugendlichen konstruktive Entwicklungsmöglichkeiten geboten werden. Akteure in der Region sehen die Verbesserung der ökonomischen und sozialen Integration der Jugendlichen als Mittel der Wahl, um Radikalisierung und somit Gewalt vorzubeugen und diese einzuschränken. Brot für die Welt fördert mit Unterstützung des Zivilen Friedensdienstes im Norden Kameruns Frauen und Jugendliche dabei, ihre Bedarfe und Interessen gewaltfrei gegenüber der Öffentlichkeit und politischen Entscheidungsträger/-innen zu artikulieren. Weitere Projekte im Rahmen des Zivilen Friedensdienstes sind in der Tabelle zu Frage 25b aufgeführt. Es wird ferner auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 8 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz Bundestagsdrucksache 19/775 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2954 10. Thematisiert die Bundesregierung sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen als strategisches Kriegsmittel, und was unternimmt sie, um dieses zu ahnden und Opfer zu schützen? Der Schutz aller Menschen vor sexualisierter Gewalt in Konflikten sowie die Unterstützung von Überlebenden sind Fragen der Beachtung der Menschenrechte und der Gleichberechtigung der Geschlechter. Am 11. Januar 2017 hat das Bundeskabinett den zweiten nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit für den Zeitraum 2017 bis 2020 beschlossen. Damit verstärkt die Bundesregierung ihr Engagement, um die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Krisenprävention, Konfliktbewältigung und Friedenskonsolidierung sicherzustellen sowie den Schutz vor sexualisierter Gewalt, die Unterstützung von Überlebenden und die Strafverfolgung von Tätern zu verbessern. In Gesprächen mit kamerunischen Regierungsvertretern fordert die Bundesregierung die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards bei Einsätzen der kamerunischen Sicherheitskräfte. 11. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der von Expertinnen und Experten geäußerten Sorge über den möglichen Ausbruch eines Bürgerkriegs (www.taz.de/Kamerun-auf-dem-Weg-zum-Buergerkrieg/!5463987/)? Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass eine nachhaltige politische Lösung des Konflikts nur durch einen inklusiven Dialog von Regierungsvertretern mit gemäßigten Vertreterinnen und Vertretern der anglophonen Kameruner möglich ist. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die politische Teilhabe aller Regionen – z. B. durch eine intensivierte Dezentralisierungspolitik – verbessert wird. In Gesprächen mit kamerunischen Regierungsvertretern werden rasche Fortschritte auf diesen Gebieten angemahnt. 12. Versucht die Bundesregierung, auf die kamerunische Regierung und/oder den Präsidenten Paul Biya Einfluss zu nehmen, um der Gewalt Einhalt zu gebieten? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 13. Versucht die Bundesregierung gemeinsam mit dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron, auf die kamerunische Regierung und/oder den Präsidenten Paul Biya Einfluss zu nehmen, um der Gewalt Einhalt zu gebieten ? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2954 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Versucht die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Partnern aus der EU und/oder dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf die kamerunische Regierung und/oder den Präsidenten Paul Biya Einfluss zu nehmen, um der Gewalt Einhalt zu gebieten? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Fragen 13 und 14 werden zusammengefasst beantwortet. Die Bundesregierung stimmt sich sowohl bei den politischen Analysen als auch vor bilateralen oder gemeinsamen Gesprächen mit kamerunischen Regierungsvertretern eng mit ihren europäischen Partnern ab, insbesondere mit Frankreich. In einer Erklärung vom 19. Juni 2018 im Rahmen der Sitzung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in Genf hat die EU die Eskalation der Gewalt in den anglophonen Regionen verurteilt und Präsident Biya aufgerufen, die Zivilbevölkerung zu schützen und jede Anstrengung zu unternehmen, um den Konflikt durch deeskalierende Maßnahmen und Gespräche zu lösen. Die EU fordert zudem ungehinderten Zugang für Menschenrechtsorganisationen in den umkämpften Gebieten sowie eine unabhängige Untersuchung der mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen . 15. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der Vereinten Nationen oder der Afrikanischen Union Bestrebungen, einen Vermittler nach Kamerun zu entsenden, um im Konflikt zu vermitteln? Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es derzeit keine offiziellen Vermittlungsbemühungen der Vereinten Nationen oder der Afrikanischen Union. Die Bundesregierung steht in dieser Frage mit der Afrikanischen Union in Kontakt. 16. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, im Konflikt zu vermitteln ? 17. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, gemeinsam mit Frankreich oder anderen europäischen Partnern im Konflikt zu vermitteln? Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet. Wie in anderen afrikanischen Konflikten auch, respektiert die Bundesregierung den Anspruch auf „African Ownership“ der Afrikanischen Union und der Regionalorganisationen. Derzeit werden keine konkreten Überlegungen zu einer deutschen Vermittlung angestellt . 18. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Ausbruch der Proteste a) getötet worden, b) verletzt worden, oder c) Opfer sexualisierter Gewalt geworden? Aufgrund der restriktiven Informationspolitik der kamerunischen Regierung sind verlässliche Zahlen zu Opfern unter der Zivilbevölkerung nicht erhältlich. Nach einer vom Nothilfekoordinator der Vereinten Nationen (OCHA) veröffentlichten Statistik sind im Zeitraum von September 2017 bis Mitte Mai 2018 bei 130 Sicherheitsvorfällen 203 Menschen Opfer von Gewalt geworden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2954 19. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Ausbruch der Proteste zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen worden? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 20. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen des Universal Periodic Review (UPR)-Verfahrens des UN-Menschenrechtsrat zu Kamerun, in dem die Lage im Land sehr kritisch bewertet wird? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschränkungen der Medienfreiheit in Kamerun? Die Meinungs- und Pressefreiheit ist in Kamerun verfassungsrechtlich garantiert. Es kommt jedoch immer wieder zu Einschränkungen durch Einschüchterung, Vernehmungen oder Verhaftungen von Journalistinnen und Journalisten. Bei Themen wie der (verfassungswidrigen) Forderung nach Abtrennung/Sezession der anglophonen Landesteile von Kamerun kommt es daher auch zu Selbstzensur. Es wird ferner auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Einschränkungen für zivilgesellschaftliche Akteure in Kamerun? Die Rechtsstellung von Nichtregierungsorganisationen ist gesetzlich geregelt. Nichtregierungsorganisationen müssen sich registrieren und ihre Tätigkeit genehmigen lassen. Oppositionelle Gruppierungen und Menschenrechtsaktivisten sehen sich teilweise Schikanen und Einschüchterungen ausgesetzt. Die Nichtregierungsorganisation „Cameroon Anglophone Civil Society“ (CACS), die Ende 2016 die anglophonen Proteste gegen die Zentralregierung anführte, wurde Anfang 2017 verboten. 23. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die vollständige Zerstörung von mindestens 15 Dörfern (Niederbrennen, Zerstörung durch gepanzerte Fahrzeuge) im englischsprachigen Landesteil in den vergangenen Wochen? Aus der Presse, den sozialen Medien und von Nichtregierungsorganisationen sind Berichte bekannt, in denen von mutmaßlichen Übergriffen der Sicherheitskräfte (Zerstörung von Häusern, Brandstiftungen und teilweise Plünderungen) in den anglophonen Regionen berichtet wird. Die Bundesregierung geht diesen Hinweisen , soweit es möglich ist, nach. Die kamerunische Regierung übermittelte hierzu keine Detailinformationen oder Bestätigungen. Kamerunische Regierungsvertreterinnen und -vertreter haben in Reaktion auf die Berichte die Sicherheitskräfte in allgemeiner Form ermahnt, gesetzeskonform zu agieren und angedroht, Fehlverhalten zu bestrafen. 24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen durch kamerunische Sicherheitskräfte und Militärangehörige (bitte nach Militär- oder Polizeieinheit, Tatbestand und Region auflisten)? Aus öffentlicher Berichterstattung sind Einzelfälle bekannt, bei denen es zu Misshandlungen von Zivilisten in den Regionen Nord-West/Süd-West gekommen sein soll. In Gesprächen der Botschaft Jaunde mit Vertretern des Verteidigungsministeriums räumten diese ein, dass es in Einzelfällen zu exzessiver Gewalt gekom- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2954 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode men sei, dies werde jedoch bei Bekanntwerden geahndet. Bestätigte und belastbare Einzelfeststellungen mit dem erbetenen Detaillierungsgrad liegen der Bundesregierung nicht vor. 25. In welchem Umfang und für welche Schwerpunktbereiche stellte die Bundesregierung deutsche Entwicklungsgelder in den Jahren 2014 bis 2017 bereit , bzw. sind solche für 2018 a) für staatlich geförderte Entwicklungsprojekte in Kamerun (bitte jeweils nach Jahren, Höhe der Mittel und Projekten auflisten), b) für regierungsfern umgesetzte Entwicklungsprojekte in Kamerun (bitte jeweils nach Jahren, Höhe der Mittel und Projekten auflisten), und c) für den jeweiligen englischsprachigen und den französischen Landesteil (bitte jeweils nach Jahren und Höhe der Mittel auflisten) geplant? Auf die Übersichten der Anlage 1 wird verwiesen. 26. Inwiefern erwägt die Bundesregierung, Entwicklungsgelder in Kamerun stärker mit regierungsfernen Partnern umzusetzen? Die Bundesregierung verfolgt die aktuellen Entwicklungen weiter aufmerksam. Derzeit sind keine Änderungen der Umsetzungsstruktur vorgesehen. 27. In welcher Höhe stellt die Bundesregierung Mittel für die Versorgung und den Schutz der Binnenflüchtlinge aus dem englischsprachigen Landesteil Kameruns bereit, und mit welchen Akteuren wird dabei kooperiert (bitte nach Jahren und Akteuren auflisten)? Bisher gibt es im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit keine Projekte zur Versorgung und zum Schutz der Binnenvertriebenen aus den anglophonen Regionen. Die Bundesregierung hat für Maßnahmen der humanitären Hilfe im Kontext der Tschadsee-Krise (2017 in Höhe von 90 Mio. Euro für die gesamte Tschadsee- Region, 2018 bislang rund 32 Mio. Euro) und im Kontext der Krise in der Zentralafrikanischen Republik (2017 in Höhe von 9 Mio. Euro, 2018 bislang 6,5 Mio. Euro) Mittel bereitgestellt. Diese Mittel werden in von den Krisen betroffenen Ländern umgesetzt, darunter auch in Kamerun. Die Hilfsmaßnahmen richten sich an besonders vulnerable Gruppen, das heißt Flüchtlinge und Binnenvertriebene im Kontext dieser Krisen. Spezifische Förderungen von Maßnahmen nur für Binnenvertriebene aus dem englischsprachigen Landesteil erfolgt nicht. 28. In welcher Höhe stellt die internationale Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel für die Versorgung und den Schutz der Binnenflüchtlinge aus dem englischsprachigen Landesteil Kameruns bereit? Am 28. Mai 2018 wurde der Nothilfeplan der Vereinten Nationen „Emergency Response Plan for North West and South West Regions“ in Höhe von 15,2 Mio. US-Dollar veröffentlicht. Damit sollen 160 000 Hilfsbedürftigste durch 14 Organisationen zunächst für drei Monate mit überlebensnotwendiger Hilfe versorgt werden. Weitergehende Informationen zu Geldern, die bisher von der internationalen Gemeinschaft für die Krise bereitgestellt wurden, liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/2954 29. Unterstützt die Bundesregierung die Ausbildung und Ausrüstung staatlicher Sicherheitskräfte? Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang und in welchem Bereich (bitte nach Höhe der Mittel, Militär- oder Polizeieinheit, sowie Einsatzgebiet auflisten )? Die Bundesregierung plant, die kamerunischen Streitkräfte im Rahmen des militärischen Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung im Zeitraum 2017 bis 2020 zu unterstützen. Aufgrund der noch andauernden Statusverhandlungen zur Entsendung einer Beratergruppe wurde diese Unterstützung bislang noch nicht aktiviert. Die weitergehende Beantwortung der Frage zur ergänzenden Ausbildungshilfe kann nicht offen erfolgen. Die Informationen sind bei einer Veröffentlichung dazu geeignet, das Wohl und die Sicherheit sowohl ausländischer als auch deutscher Streitkräfteeinrichtungen und -angehörige zu gefährden, sie werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als separater Anhang übermittelt.* 30. Zu welchem Zweck beteiligt sich die Bundesregierung an der Ausbildung von Streitkräften? Die Bundesregierung zielt bei der geplanten Unterstützung der kamerunischen Streitkräfte im Rahmen des militärischen Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung auf eine Verbesserung von Fähigkeiten, die Kamerun im Bereich der regionalen Krisenbewältigung gegenüber den Friedensmissionen der Afrikanischen Union oder der Regionalorganisationen einbringen kann. Die weitergehende Beantwortung zu den Ausbildungszielen kann nicht offen erfolgen. Die Informationen sind bei einer Veröffentlichung dazu geeignet, das Wohl und die Sicherheit sowohl ausländischer als auch deutscher Streitkräfteeinrichtungen und -angehörige zu gefährden, sie werden daher „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als separater Anhang übermittelt.* 31. War der Bundesregierung der Konflikt innerhalb Kameruns bekannt, als sie das Land in das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte für die Jahre 2017 bis 2020 aufnahm? Die Bundesregierung hat die Planung für dieses Programm bereits im Jahr 2015 begonnen. Die Billigung des Programms erfolgte im Sommer 2016 durch den Auswärtigen Ausschuss sowie den Haushaltsausschuss. Zu diesem Zeitpunkt bestand der Konflikt noch nicht. 32. Hat der anhaltende Konflikt im Land aktuell Auswirkungen auf die Durchführung der geplanten Projekte im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms? Das Programm ist in Kamerun noch nicht angelaufen. Im Falle einer Übereinkunft zum Status einer Beratergruppe wird der Planungsprozess zu den möglichen Inhalten des Programms die Konfliktsituation angemessen berücksichtigen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2954 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 33. Mit welchen Mitteln der zivilen Krisenprävention ist die Bundesregierung in Kamerun in den letzten fünf Jahren aktiv gewesen? Wie erfolgreich ist die Umsetzung? Und welche Maßnahmen sind derzeit in Planung (bitte nach Jahren, Maßnahmen , Finanzvolumen und eingesetzten Expertinnen und Experten auflisten )? Im angefragten Zeitraum wurden folgende Maßnahmen unterstützt: a) Trust Fund-Einzahlung in Höhe von 3 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2016 zur Unterstützung des Grenzvorhabens Nigeria-Kamerun der „Cameroon Nigeria Mixed Commission“ (CNMC), durchgeführt durch das Büro des Sondergesandten des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Westafrika und Sahel (UNOWAS); b) Regionales Vorhaben zur Konfliktprävention und politischen Transitionen in Afrika (anteilig Kamerun), durchgeführt durch die Kofi-Annan-Stiftung im Zeitraum Januar 2016 bis Dezember 2017, unterstützt mit einem Gesamtvolumen von 401 992 Euro; c) Länderkomponente im überregionalen „Polizeiprogramm Afrika“ (Phase III) im Zeitraum März 2016 bis Juni 2019 mit einem Anteil für Kamerun von 3,5 Mio. Euro; d) Integrierte regionale Stabilisierung im Tschadseebecken (Kamerun, Niger, Nigeria , Tschad), durchgeführt durch das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) im Zeitraum September 2017 bis Dezember 2018 mit einem Gesamtvolumen von etwa 6 Mio. Euro (Anteil Kamerun nicht bezifferbar). Aussagen zur Messung der Zielerreichung liegen für die laufenden Projekte noch nicht vor. 34. Wie erfolgt die Frühwarnkette innerhalb der Bundesregierung, und wie ist die Prävention von Massenverbrechen innerhalb der Bundesregierung institutionell verankert (bitte nach Akteuren und Ressorts sowie dem Zeitpunkt des Tätigwerdens aufschlüsseln)? Auf Basis der Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen , Frieden fördern“ systematisiert das Auswärtige Amt derzeit gemeinsam mit anderen Ressorts die Prozesse der Krisenfrüherkennung der Bundesregierung . Der Zeitraum seit Verabschiedung der Leitlinien ist noch zu kurz, um eine Erfolgskontrolle vorzunehmen. Die Zuständigkeit für Prävention von Massengräueltaten im Besonderen liegt beim Auswärtigen Amt, das in enger Abstimmung im Hause und mit anderen Ressorts internationale Koordinierungsbemühungen zur Prävention von Massengräueltaten mitgestaltet und Präventions-projekte mit internationalen und zivilgesellschaftlichen Kooperationspartnern umsetzt. Mit besonderem Blick auf Kamerun beteiligt sich die Bundesregierung am Früherkennungssystem der Europäischen Union, das Kamerun für 2018 als eines von drei Ländern priorisiert hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/2954 35. Für wie realistisch hält die Bundesregierung, dass es in Kamerun vor dem Hintergrund der Proteste und Gewaltausbrüche zu friedlichen Präsidentschaftswahlen im November kommen kann? Die Senatswahlen verliefen am 25. März 2018 ohne besondere Vorkommnisse. Die noch anstehenden Wahlen für die Nationalversammlung und Kommunalversammlung könnten nach Einschätzung von politischen Beobachtern möglicherweise in das Jahr 2019 verschoben werden. Für eine Verschiebung der Präsidentschaftswahlen , die nach jetzigem Stand zwischen dem 14. September und dem 14. Oktober 2018 durchgeführt werden müssen, würde es jedoch einer Verfassungsänderung bedürfen. 36. Geht die Bundesregierung von freien und fairen Wahlen aus? Die Wahlen werden von der staatlichen Wahlkommission ELECAM (Elections Cameroun) organisiert. Entsandte der deutschen Botschaft in Jaunde treffen sich im Vorfeld der Wahlen verstärkt mit deren Vertreterinnen und Vertretern, um sich über die Vorbereitungen der Wahlen zu informieren, zuletzt anlässlich des Besuchs von MdB Volkmar Klein Anfang Mai 2018. Die bevorstehenden Wahlen sind darüber hinaus regelmäßig Gegenstand von Gesprächen der deutschen Botschaft in Jaunde mit Regierungsvertreterinnen und - vertretern, in denen faire und transparente Wahlen angemahnt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann die Bundesregierung keine Bewertung zur Wahldurchführung vornehmen. 37. Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung für friedliche und freie Wahlen ein? Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen. 38. Was wären nach Einschätzung der Bundesregierung die Folgen einer Abspaltung des englischsprachigen Landesteils? Die Bundesregierung antwortet auf hypothetische Fragestellungen grundsätzlich nicht. 39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der kamerunischen Flüchtlinge in Nigeria? In welcher Höhe werden deutsche Gelder für die Versorgung der Geflüchteten bereitgestellt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. UNHCR geht von einer notwendigen Versorgung von bis zu 40 000 Flüchtlingen aus. Förderanfragen von Hilfsorganisation liegen der Bundesregierung bislang nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2954 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 zu Frage 25 Übersicht Technische Zusammenarbeit (TZ) Zusage - jahr Projekttitel Mittel in Mio. Laufzeit/Schwerpunkt Region 2014 Mutter-Kind-Gesundheit 5 01/2015-12/2017 Gestaltungsspielraum (Gesundheit) Extremer Norden, Nord, Adamaoua, Ost, Zentrum , West, Nordwest, Südwest, Littoral 2015 Unterstützung ländliche Entwicklung 10 3 Jahre Ländliche Entwicklung Extremer Norden, Nord, Adamaoua 2016 Programm zur Unterstützung der Komponenten Wald und Umwelt 20 3 Jahre Umwelt u. nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen Extremer Norden, Ost, Zentrum, Südwest 2016 Unterstützung Kommunalentwicklung 9 09/2017-08/2020 / Dezentralisierung u. Gute Regierungsführung /lokale Entwicklung Südwest, Zentrum, Nord 2016 Beratung zu nachhaltigem Bodenwasser-Management und Bodenerhalt im ländlichen Raum 3 3 Jahre Ländliche Entwicklung Region Adamaoua und Nord 2016 Gesundheitsprogramm /Kampf gegen die Müttersterblichkeit 6 01/2018 – 12/2020 Gestaltungsspielraum (Gesundheit ) Adamaoua, West, Südwest 2016 Beschäftigungsförderung und Steigerung der Widerstandsfähigkeit im Norden Kameruns 3 10/2016 – 12/2019 / Gestaltungsspielraum (Flüchtlinge EUTF) Extremer Norden, Nord, Adamaoua 2016 Digitalisierung der Steuerverwaltung (Phase II) 6 2 Jahre Dezentralisierung und Gute Regierungsführung/lokale Entwicklung landesweit 2017 Modernisierung des Personenstandswesen 5 3 Jahre Dezentralisierung und Gute Regierungsführung/lokale Entwicklung Nord, Südwest, Zentrum 2018 geplant Beratung zu nachhaltigem Bodenwasser-Management und Bodenerhalt im ländlichen Raum 3 3 Jahre Ländliche Entwicklung Nord-Kamerun 2018 geplant Beschäftigungsförderung von Frauen und Mädchen im Wald und Umweltprogramm (PSFE) 4 3 Jahre Umwelt u. nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen Extremer Nord, Nord Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/2954 Übersicht Finanzielle Zusammenarbeit Zusage - jahr Projekttitel Mittel in Mio. € Laufzeit/Schwerpunkt Region 2014 Unterstützung von Maßnahmen für Flüchtlinge aus Nigeria und der Zentralafrikanischen Republik sowie Binnenflüchtlinge in Kamerun 6 3 Jahre/Gestaltungsspielraum Grundversorgung, Gesundheit, Kinderschutz Extremer Norden, Nord und Osten 2015 2 2016 15 2015 Gesundheitsprogramm 8 3 Jahre/Gesundheit Regionen Nord, Extremer Norden, Adamaoua , Süden, Osten und Zentrum 2015 2016 Nachhaltiges Ressourcenmanagement 5 10 3 Jahre/Umwelt u. nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen Südwest-region 2016 Informatisierung der Steuerverwaltung 10 3 Jahre/Dezentralisierung u. Gute Regierungs-führung /lokale Entwicklung landesweit 2016 Ländliche Finanzierung (Agrarfinanzierungsansatz ) 9,5 3 Jahre/Ländliche Entwicklung landesweit 2016 Ländliche Infrastruktur 10 3 Jahre/Ländliche Entwicklung Region Nord 2016 Forstsektorfinanzierung 10 3 Jahre/ Umwelt u. nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen landesweit 2017 Mittelstädteprogramm (FEICOM) 8,6 3 Jahre/Dezentralisierung u. Gute Regierungs-führung /lokale Entwicklung Extremer Norden, Zentrum, West und Südwest Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2954 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 zu Frage 25b Zusage - jahr Träger Projektbezeichnung Bewilli - gung in Euro 2014 Africa acttion/Deutschland e. V. Verbesserung der Bildungs- und Einkommenssituation für Behinderte und benachteiligte Menschen 52.609 2014 Materra Stiftung Frau und Gesundheit e. V. Prävention der Übertragung des HI-Virus von der Mutter auf das Kind in einem ländlichen Gesundheitszentrum in Ost-Kamerun 20.686 2014 NARUD e. V. Bildungsziel 2015 für Pondonium 37.420 2014 Shisásáy e. V. ABC Projekt Alphabetisierung für Schüler, Bibliotheken für Schüler, Coaching für Lehrer 101.337 2015 Dentists and frieds, helping hands e. V. Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Arrondissement Nguelemendouka, Kamerun 54.000 2015 Fondjomekwet e. V. Verbesserung der Hygieneverhältnisse am Gymnasium in Fondjomekwet 34.493 2015 Kinderrechte Afrika e. V. Verbesserung der Jugendstrafgerichtsbarkeit und des Schutzes von gefährdeten Kindern und Opfern von Gewalt und sozialer Ausgrenzung, Kamerun 29.250 2015 Kinderrechte Afrika e. V. Verbesserung des Schutzes von Kindern, insbesondere Mädchen, gegen sexuelle Gewalat und Diskriminierung sowie der Rehabilitierung von Opfern 405.600 2015 NARUD e. V. Berufsschule für Schneiderei und Modedesign, Fouban 77.035 2016 Aktion zur Integration von Mutter und Kind in Entwicklungsländern, Deutschland e. V. Armutsbekämpfung und Ernährungssicherung für junge Menschen und Frauen in ländlichen Regionen Kameruns 70.494 2016 Deutsche Kamerun-Hilfe e. V. Verbesserung der Gesundheitssituation im Bezirk Mbam-et-Inoubou 44.495 2016 Kinderrechte Afrika e. V. Stärkung des Systems der Jungenstrafgerichtsbarkeit und Beitrag zur Schaffung eines wirksamen und nachhaltigen Kinderschutzes im Extremer Norden Kameruns 496.650 2017 Basics africa e. V. Verbesserung der Hygiene und Bildungssituation von 242 Schülerinnen/Schüler in den Dörfern Mamben und Kongfune (Makong) in Pinyin/Kamerun 49.670 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/2954 Zusage - jahr Träger Projektbezeichnung Bewilli - gung in Euro 2017 Dikome/Kamerun e. V. Neubau Trinkwasserversorgung in Bikoki, Erweiterung der Trinkwasserversorgung in Dkome, Region Südwest 77.311 2017 Fondjomekwet e. V. Projekt Wasser, Hygiene und Gesundheitsvorsorge an der Berufsschule in Kékem 47.507 2017 Kinderrechte Afrika e. V. Verbesserung des Schutzes von Kindern, insbesondere Mädchen, gegen sexuelle Gewalt und Diskriminierung sowie der Rehabilitierung von Opfern 32.760 2017 NARUD e.V. Starke Gesellschaft, starke Entwicklung - Qualifizierung und Vernetzung für die Zivilgesellschaft und Verwaltung in Kamerun 47.353 Ziviler Friedensdienst Stammprogramm Zusagejahr (e) Träger Projektbezeichnung Schwerpunkt Region Bewilli-- gung in Euro 2010- 2014 Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e. V. Aufbau lokaler Friedenskapazitäten Aus- und Fortbildung von lokalen Führern in Konfliktmanagement , Förderung des interreligiösen Dialogs, Ausarbeitung Early Warning System Provinzen Zentrum , West 1.376.148 2015- 2018 Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e. V. Stärkung friedenspädagogisch und in Ressourcen-, Land- und agropastoralen Konflikten tätiger kirchlicher Organisationen Lösung von agropastoralen Konflikten, politischer Dialog Friedenserziehung, Kommunikation Landesweit 3.507.662 2014- 2018 Brot für die Welt Konfliktprävention durch Abbau gesellschaftlicher Fragmentierung und Förderung der Partizipation von jungen Menschen Stärkung von Initiativen, Dialog, Kommunikation, Süden und Westen 4.778.287 Beantragt : 2018- 2021 Brot für die Welt Gewaltfreie Interessenvertretung von Jugendlichen und Stärkung des sozialen Zusammenhalts Teilhabe an Entscheidungs -prozessen, Förderung des Dialog zwischen gesellschaftlichen Gruppen Landesweit 3.000.860 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2954 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ziviler Friedensdienst Sonderinitiative Flucht Zusagejahr (e) Träger Projektbezeichnung Schwerpunkt Region Bewilli-- gung in Euro 2014- 2015 Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e. V. (AGEH) Betreuung Flüchtlinge aus der Zentralafrikanische Republik im Norden Kameruns zur Gewährleistung eines friedlichen, gewaltfreien Zusammenlebens Unterstützung von (Binnen -)Flüchtlingen (Beschaffung Identitätsdokumente , psychosoziale Betreuung , sozialer Austausch mit Aufnahmegemeinden ) (Extremer ) Norden 82.400 Beantragt : 2018- 2022 Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e. V. (AGEH) Durch Dialog zur Konflikttransformation Traumabearbeitung, sozialer Austausch mit Aufnahmegemeinden , Konfliktmanagement , Vernetzung , (Social) Advocacy Norden , Osten 2.422.000 Anlage 1 zu Frage 25c In den Übersichten sind die Regionen jeweils ausgewiesen. Für die Projekte privater Träger kann aus technischen Gründen keine Einteilung nach Regionen erfolgen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333