Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 22. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2966 19. Wahlperiode 26.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Todtenhausen, Katrin Helling-Plahr, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2624 – Fehlende Bundespolizisten in Nordrhein-Westfalen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen kritisiert, dass in Nordrhein-Westfalen die Bundespolizei an den Bahnhöfen und in der Grenzregion zu den Niederlanden und zu Belgien massiv unterbesetzt und damit nur eingeschränkt handlungsfähig sei (www.rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-fordert-mehr-bundespolizistenaid -1.7536504). 1. Wie viele Planstellen existieren bei der Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen (bitte nach Dienststellen und Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? Vorbemerkung zur Antwort zu Frage 1 Die im Stellenhaushalt der Bundespolizei ausgebrachten Planstellen werden mit dem Organisations- und Dienstpostenplan der Bundespolizei in die konkrete Organisation umgesetzt, indem für die jeweiligen Dienststellen Dienstposten für Beamtinnen und Beamte eingerichtet werden. Eine entsprechende Zuweisung der im Stellenhaushalt ausgebrachten Planstellen erfolgt hingegen nicht. Für die Beantwortung der Frage werden daher die eingerichteten Dienstposten, aufgeschlüsselt nach den im Organisations- und Dienstpostenplan ausgebrachten Wertigkeiten , zugrunde gelegt. Die Angaben zur Beantwortung der Frage lassen Rückschlüsse auf polizeifachliche und einsatztaktische Bewertungen sowie auf Einsatzschwerpunkte zu. Eine Veröffentlichung dieser Angaben kann daher die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei zukünftig nachhaltig negativ beeinflussen. Deswegen wird die Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2966 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode § 3 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen eingestuft und als gesonderte Anlage übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.* 2. Wie viele der Planstellen bei der Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen sind unbesetzt (bitte nach Dienststellen und Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? Vorbemerkung zur Antwort zu Frage 2 Auf die Vorbemerkung zur Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Darüber hinaus wird die Frage für die Dienststellen GSG 9 der Bundespolizei, Polizeiliche Schutzaufgaben Ausland der Bundespolizei und Einsatz- und Ermittlungsunterstützung der Bundespolizei zusammengefasst als Spezialkräfte der Bundespolizei beantwortet. Eine Preisgabe der Informationen für jede einzelne dieser Dienststellen ließe Rückschlüsse auf deren Einsatzfähigkeit zu, so dass potenzielle Straftäter und Terroristen ihre Vorgehensweise darauf abstimmen könnten . Dadurch wären die Aufgabenwahrnehmung dieser Dienststellen und damit auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigt. 3. Welche der Wachen der Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen sind a) rund um die Uhr b) nur tagsüber c) nur stundenweise besetzt? Für alle in Nordrhein-Westfalen gelegenen Bundespolizeiinspektionen und Bundespolizeireviere ist ein 24-Stunden-Betrieb vorgesehen. Da die aktuelle Entwicklung der Einsatzlage häufig eine kurzfristige Konzentration der verfügbaren Kräfte an den erkannten Brennpunkten erfordert, kann dies zu einer temporären Nichtbesetzung eines Bundespolizeireviers führen, wenn die dortige polizeiliche Lage es erlaubt. 4. Wie hoch war im vergangenen Jahr der Krankenstand bei den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei in Nordrhein -Westfalen? Vorbemerkung zur Antwort zu Frage 4 Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage einer Auswertung der in einem elektronischen Personalverwaltungssystem geführten Krankenstatistik. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist dabei eine Auswertung von Teilen von Organisationseinheiten einer Dienststelle unzulässig, wenn die Grundgesamtheit so klein ist, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen ermöglicht wird. Eine den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügende Auswertung der im elektronischen Personalverwaltungssystem geführten Krankenstatistik zum Krankenstand der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundespolizeipräsidiums mit Dienstort in Nordrhein Westfalen ist daher nicht möglich. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2966 Im Jahr 2017 betrug der Krankenstand der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei mit Dienstort in Nordrhein-Westfalen, ohne Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundespolizeipräsidiums, 10,67 Prozent. 5. Wie viele Überstunden haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr im Schnitt gemacht? Der Stundenstand der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei mit Dienstort in Nordrhein-Westfalen stieg im Jahr 2017 um 19 115 Stunden. Dies entspricht einem durchschnittlichen Anstieg von 2,01 Stunden je Beamtin beziehungsweise Beamten. 6. Wie hoch liegt der Altersschnitt der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen? Mit Stand vom 1. Januar 2018 beträgt das durchschnittliche Lebensalter der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei mit Dienstort in Nordrhein-Westfalen 43,07 Jahre. 7. Wie viele zusätzliche Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte wären nötig, um in allen nordrhein-westfälischen Revieren zumindest eine Besetzungsquote von 100 Prozent zu erreichen? Mit Stand vom 1. Juni 2018 würden 147 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte benötigt, um damit die 147 vakanten Dienstposten für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der in Nordrhein Westfalen gelegenen Bundespolizeireviere zu besetzen . 8. Für wann und in welchem Umfang plant die Bundesregierung die Einstellung von Polizeiverwaltungsassistenten oder anderem Verwaltungspersonal in Nordrhein-Westfalen zur Übernahme von Bürotätigkeiten, um Kräfte für den Streifendienst frei zu bekommen? Eine Einstellung von im Polizeivollzugsbereich eingesetzten Tarifbeschäftigten, sogenannten Polizeiverwaltungsassistenten, hat die Bundesregierung für die Bundespolizei nicht vorgesehen. Grundsätzlich ist zwar nicht ausgeschlossen, dass Polizeiverwaltungsassistenten die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützen können, die begrenzten Einsatzmöglichkeiten dieser Beschäftigten würden allerdings kaum, insbesondere nicht kurzfristig, zu einer spürbaren Entlastung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten führen. Die Bundespolizei konzentriert ihre Anstrengungen daher auf die Ausbildung der auf der Grundlage der für die Bundespolizei neu ausgebrachten Planstellen eingestellten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten . Verwaltungspersonal stellt die Bundespolizei grundsätzlich für die im Organisations - und Dienstpostenplan der Bundespolizei ausgebrachten Dienstposten für Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte ein, die den anerkannten organisatorischen Bedarf abbilden. Bei der Ermittlung beziehungsweise Überprüfung eines organisatorischen Bedarfs wird eine Entlastung der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten von administrativen Aufgaben berücksichtigt. Jüngst in der Bundespolizei durchgeführte Organisationsuntersuchungen haben zusätzliche Bedarfe für Verwaltungspersonal zum Ergebnis, die bei der Anmeldung für den Haushalt 2018 berücksichtigt wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2966 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Planungen zur Ausbringung zusätzlicher Dienstposten für Verwaltungspersonal und in der Folge zur Einstellung zusätzlichen Verwaltungspersonals sind daher vom Ergebnis des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens für den Haushalt 2018 abhängig. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu hypothetischen Fragen nicht Stellung. 9. Sind alle Polizeiwachen der Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen mit funktionierendem Digitalfunk ausgestattet? Von den in Nordrhein-Westfalen gelegenen neun Bundespolizeiinspektionen sind zwei mit fest verbauter Leitstellentechnik ausgestattet, wobei alle zu den Bundespolizeiinspektionen gehörigen Bundespolizeireviere mit fest verbauter Leitstellentechnik ausgestattet sind. Die Ausstattung mit fest verbauter Leitstellentechnik der übrigen Bundespolizeiinspektionen, deren Erreichbarkeit mittels Digitalfunk durch technische Übergangslösungen sichergestellt ist, wird bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Die Ausstattung der in Nordrhein-Westfalen gelegenen Bundespolizeiinspektionen und Bundespolizeireviere mit Digitalfunkendgeräten (Kfzund Handfunkgeräte) ist abgeschlossen. 10. Für wann ist geplant, dass die derzeit in Bayern eingesetzten Beamtinnen und Beamten nach Nordrhein-Westfalen zurückkehren? Auf der Grundlage aktueller Erkenntnisse ist vorgesehen, die Abordnungen mit Zulauf von Laufbahnabsolventen im März beziehungsweise September 2019 zu beenden. 11. Wie viele zusätzliche Kräfte würde die Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen benötigen, um zusätzliche Aufgaben – wie die Betreuung der geplanten Anker-Zentren – erfüllen zu können? Für die Bemessung zusätzlicher Kräfte für die Erfüllung zusätzlicher Aufgaben ist es erforderlich, hinreichende Kenntnisse über die zusätzlich zu erfüllenden Aufgaben zu haben. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu hypothetischen Fragen nicht Stellung. 12. Wie hat sich die Personalstärke der Bundespolizei in Nordrhein-Westfalen innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 13. Wie viele Bundespolizisten sind von Nordrhein-Westfalen innerhalb der letzten fünf Jahre in andere Bundesländer versetzt oder verlegt worden (bitte nach Jahren und den Bundesländern, in die sie versetzt oder verlegt worden sind, aufschlüsseln)? Vorbemerkung zur Antwort zu Frage 13: Der örtliche Zuständigkeitsbereich einiger Bundespolizeibehörden erstreckt sich über mehrere Bundesländer, so dass in Abhängigkeit von den im elektronischen Personalverwaltungssystem geführten Daten die Beantwortung gegebenenfalls für mehrere Bundesländer zusammengefasst erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2966 Die Anzahl der Versetzungen innerhalb der letzten fünf Jahre von Bundespolizeibeamtinnen und -beamten aus in Nordrhein-Westfalen gelegenen Dienststellen oder Dienststellenteilen in Dienststellen oder Dienststellenteile, die in anderen Bundesländern liegen, ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: Bundesland 2014 2015 2016 2017 1. Januar bis 31. Mai 2018 Insgesamt Mecklenburg-Vorpommern 2 3 4 6 2 17 Schleswig-Holstein Niedersachsen 14 18 9 7 7 55 Bayern 8 9 6 22 5 50 Baden-Württemberg 4 3 - - - 7 Brandenburg 16 19 10 19 3 67 Sachsen 2 3 2 1 - 8 Berlin 6 8 1 - 4 19 Hessen 13 9 8 18 2 50 Saarland Rheinland-Pfalz Insgesamt 65 72 40 73 23 273 14. Wie viele Bundespolizisten sind von Nordrhein-Westfalen an die bayerische Grenze innerhalb der letzten fünf Jahre versetzt worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Anzahl der Versetzungen innerhalb der letzten fünf Jahre von Bundespolizeibeamtinnen und -beamten aus in Nordrhein-Westfalen gelegenen Dienststellen oder Dienststellenteilen in Bundespolizeiinspektionen, die in Bayern liegen und deren örtliche Zuständigkeit sich auf eine Binnen- beziehungsweise Außengrenze erstreckt, ist in nachfolgender Tabelle dargestellt 2014 2015 2016 2017 1. Januar bis 31. Mai 2018 Insgesamt Anzahl der Versetzungen 4 2 6 9 1 22 15. Wie viele der durch die Bundesregierung vorgesehenen zusätzlichen 5 000 Planstellen bei der Bundespolizei sind für den Bereich Nordrhein-Westfalens vorgesehen? Eine Ausbringung zusätzlicher Planstellen im Stellenhaushalt einer Behörde erfolgt durch Beschluss eines entsprechenden Gesetzes durch den Deutschen Bundestag . Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu hypothetischen Fragen nicht Stellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333