Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 21. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2967 19. Wahlperiode 25.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2298 – Treibhausgasminderung durch das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, seine Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 1990 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Das entspricht einer Gesamtminderung um etwa 500 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente (Millionen t CO2Ä) auf 750 Millionen t CO2Ä im Zieljahr 2020. Um ein drohendes Minderungsdefizit zu vermeiden, hatte die Bundesregierung im Dezember 2014 das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen. Mehr als 100 Einzelmaßnahmen sollten zwischen 62 und 78 Millionen t CO2Ä Minderung zur Schließung der Klimaschutzlücke beitragen. Der Stand der Umsetzung der im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 genannten Maßnahmen sowie die Emissionsentwicklung und zu erwartende Minderungswirkungen sollen in jährlichen Klimaschutzberichten einfließen. Bislang sind erst zwei Berichte erschienen (für die Jahre 2015 und 2016). Der letzte Bericht kam zu dem Ergebnis, dass die Erreichung der Minderung zwar unsicher, aber noch möglich sei. Ende 2017 war die Halbzeit bei der Umsetzung des Aktionsprogramms. Die Ergebnisse sind ernüchternd. Laut Projektionsbericht der Bundesregierung würden bis zum Jahr 2020 lediglich 35 statt 40 Prozent gegenüber 1990 eingespart. Die zu erwartende Minderung bis 2020 wurde im Oktober 2017 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit jedoch korrigiert und nur noch auf 31,7 bis 32,5 Prozent eingeschätzt. Dies bedeutet, dass 2020 wahrscheinlich etwa 120 Millionen t CO2Ä jährlich zu viel emittiert werden . Insgesamt stiegen die Treibhausgasemissionen seit der Auflage des Aktionsprogramms Klimaschutz im Jahr 2014 sogar an – für das Jahr 2017 werden 907 Millionen t CO2Ä geschätzt. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 ist das Bekenntnis zu den vereinbarten Klimazielen 2020, 2030 und 2050 im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens verankert. Die Koalition bestätigt das Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Sie werde zu ihren Programmen und Maßnah- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2967 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode men „Ergänzungen vornehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen“. Laut Öko-Institut könnte von allen Sektoren der Stromsektor die vergleichsweise schnellste und volkswirtschaftlich günstigste Minderung der CO2-Emissionen erzielen. 1. Welche Treibhausgasemissionen (in Mio. t CO2Ä) hat Deutschland gemäß der Sektorenzuordnung des Klimaschutzplans 2050 in den Jahren 1990 bis 2017 verursacht (bitte nach Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft einzeln auflisten)? Die nachfolgende Tabelle 1 schlüsselt die Treibhausgasemissionen Deutschlands seit dem Jahr 1990 nach den Sektoren des Klimaschutzplans 2050 auf. Die Angaben für das Jahr 2017 beruhen auf groben Abschätzungen auf der Basis vorläufiger Daten und sind daher mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2967 Tabelle 1 – Treibhausgasemissionen in Deutschland nach Sektoren (Angaben in Mio. t CO2-Äquivalenten, Quelle: Berechnung des Umweltbundesamts (UBA) auf Basis der Inventardaten für die Emissionen bis einschließlich 2016 und der Zeitnahschätzung des UBA für 2017) Jahr Energiewirtschaft Industrie Verkehr Gebäude Landwirtschaft 1990 466 284 163 210 90 1991 451 259 166 208 80 1992 426 248 172 190 77 1993 417 239 177 197 76 1994 411 243 173 186 74 1995 400 245 177 188 76 1996 407 233 176 211 77 1997 385 238 177 198 75 1998 385 220 180 190 74 1999 374 209 185 173 75 2000 386 208 181 167 74 2001 397 198 177 187 74 2002 397 196 175 174 71 2003 409 196 169 167 70 2004 404 198 168 156 70 2005 397 192 160 154 69 2006 398 197 156 162 68 2007 403 206 153 126 67 2008 383 201 153 151 70 2009 357 175 152 139 69 2010 369 189 153 149 69 2011 367 186 155 128 70 2012 377 180 154 130 70 2013 380 181 158 140 71 2014 360 180 159 119 72 2015 349 188 162 125 73 2016 343 188 166 130 72 2017 328 193 171 130 72 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2967 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wann beschließt das Kabinett den jährlich im Rahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 zu erstellenden Klimaschutzbericht für das Jahr 2017? Der Klimaschutzbericht der Bundesregierung zum Aktionsprogramm 2020 für das Jahr 2017 wurde am 13. Juni 2018 im Kabinett beschlossen. 3. Welche Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 haben bis zum 31. Dezember 2017 wie hohe Treibhausgasreduktionen (in Mio. t CO2Ä) erzielt (bitte einzelne Maßnahmen und jeweilige Minderung in einer Tabelle auflisten)? Die durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beauftragte Quantifizierung trifft eine Aussage über die zu erwartende Minderungswirkung bis zum Jahr 2020. Die Ermittlung tatsächlich erreichter Minderungswirkungen war nicht Gegenstand des Auftrags. 4. Welche Maßnahmen des Nationalen Aktionsprogramms Energieeffizienz (NAPE) haben bis zum 31. Dezember 2017 Treibhausgasreduktionen (in Mio. t CO2Ä) in welcher Höhe erzielt (bitte einzelne Maßnahmen und jeweilige Minderung in einer Tabelle auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Den Umsetzungsstand der Maßnahmen des NAPE bis einschließlich des Jahres 2016 wird die Bundesregierung mit dem nächsten Monitoring-Bericht zur Energiewende darstellen. Der Bericht befindet sich derzeit in der Abstimmung und soll zeitnah im Kabinett verabschiedet werden. 5. Welche Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 werden nach den Erwartungen und Prognosen der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2020 Treibhausgasreduktionen in welcher Höhe (in Mio. t CO2Ä) erzielen (bitte einzelne Maßnahmen und Minderung in einer Tabelle auflisten)? Eine tabellarische Darstellung der einzelnen Maßnahmen mit ihren jeweiligen Minderungswirkungen findet sich jeweils am Ende der Maßnahmenbeschreibungen im Kapitel 5 des am 13. Juni 2018 vom Kabinett beschlossenen Klimaschutzberichtes 2017. 6. Welche Maßnahmen des Nationalen Aktionsprogramms Energieeffizienz (NAPE) werden nach den Erwartungen und Prognosen der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2020 Treibhausgasreduktionen in welcher Höhe (in Mio. t CO2Ä) erzielen (bitte einzelne Maßnahmen und Minderung in einer Tabelle auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Welche Differenz besteht zwischen der von der Bundesregierung 2014 erwarteten Minderungswirkung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und der bis zum 31. Dezember 2017 eingetretenen Minderung (Halbzeit), wenn man die bis zum Stichtag real eingetretene Minderung bis zum Jahr 2020 hochrechnen würde? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/2967 8. Welche Differenz besteht zwischen der von der Bundesregierung 2014 erwarteten Minderungswirkung des NAPE und der bis zum 31. Dezember 2017 eingetretenen Minderung (Halbzeit), wenn man die bis zum Stichtag real eingetretene Minderung bis zum Jahr 2020 hochrechnen würde? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 9. Bewertet die Bundesregierung das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 als insgesamt erfolgreich oder als nicht hinreichend, um die Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2020 zu schließen? Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 wurde im Jahr 2014 beschlossen, als eine Lücke von 5 bis 8 Prozent zur Erreichung des 40-Prozent-Ziel für 2020 erwartet wurde. Die maximal erwartete Minderungswirkung von 78 Millionen t CO2-Äq. entspricht gut 6 Prozent Minderung gegenüber 1990. Ebenso wurde im Jahr 2014 der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen, mit dem ein Minderungsbeitrag von 25 bis 30 Millionen t CO2-Äq. zur oben genannten Gesamtminderung erzielt werden sollte. Aus damaliger Sicht war die erhoffte Minderungswirkung durchaus geeignet, die damals erkennbare Lücke fast vollständig zu schließen. Inzwischen kann abgeschätzt werden, dass die Maßnahmen nicht die erhoffte Minderung bis 2020 werden liefern können. Zusätzlich haben andere Einflussfaktoren wie beispielsweise die unerwartet gute Konjunktur und die Zunahme der Bevölkerung in Deutschland zu einer Vergrößerung der aktuell zu erwartenden Lücke geführt. Insgesamt ist das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und der NAPE mit einer noch erreichbaren Minderungswirkung von 40 bis 52 Millionen t. CO2-Äq. durchaus erfolgreich und wirksam. Mit dieser Schätzung für das Jahr 2020 sind allerdings Unsicherheiten bezüglich der Annahmen und Wirkungen verbunden. Das Aktionsprogramm 2020 und der NAPE sind aber nicht hinreichend, die Lücke zum 40-Prozent-Ziel vollständig zu schließen. 10. Bewertet die Bundesregierung den NAPE als insgesamt erfolgreich oder als nicht hinreichend, um die Klimaschutzlücke bis zum Jahr 2020 zu schließen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Falls die Maßnahmen des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und des NAPE gemäß realistischen Schätzungen nicht die von der Bundesregierung erwarteten Minderungen bis zum Jahr 2020 erzielen werden, a) wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung der bislang auf den Weg gebrachten Programme und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus; b) welche „Ergänzungen“ zu den bestehenden Programmen wird die Bundesregierung wann vornehmen, und wie viel Treibhausgasemissionen sollen diese jeweils zusätzlich einsparen (in Mio. t CO2Ä); c) welche zusätzlichen Maßnahmen will die Bundesregierung ansonsten ergreifen , um die Klimaschutzdefizite bis zum Jahr 2020 so weit wie möglich zu schließen, und wie viel Treibhausgasemissionen sollen diese jeweils zusätzlich einsparen (in Mio. t CO2Ä)? Die Bundesregierung bekräftigt die Notwendigkeit einer konsequenten Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz 2020. Der Koalitionsvertrag sieht ferner vor, den Klimaschutzplan 2050 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2967 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode umzusetzen und Ergänzungen vorzunehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen. Die Bundesregierung hat kürzlich eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt. Diese wird ein Aktionsprogramm u. a. mit Maßnahmen zum Beitrag der Energiewirtschaft erarbeiten, um die Lücke zur Erreichung des 40-Prozent-Reduktionsziels so weit wie möglich zu reduzieren. Auch Sonderausschreibungen im Bereich Wind- und Solarenergie sollen zum Klimaschutzziel 2020 beitragen. 12. Welches Emissionsbudget steht für die einzelnen Sektoren bis 2020, 2030, 2040 und 2050 noch zur Verfügung, soll Deutschland einen angemessenen Beitrag dazu leisten, das Pariser Ziel zur Reduktion der Treibhausgase auf einem Niveau zu sichern, das die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad drückt (bitte einzelne Sektoren nach Klimaschutzplan 2050 und entsprechendes Budget in Mio. t CO2Ä tabellarisch auflisten)? Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 erstmals nationale Emissionsziele für die einzelnen Sektoren für 2030 festgelegt. Für 2020 gab es eine solche Aufteilung des Gesamtzieles nicht. Für 2040 und 2050 wurden bislang keine Sektorziele festgelegt. Emissionsbudgets, d. h. Gesamtmengen an Emissionen über einen bestimmten Zeitraum, wurden für die genannten Zeitpunkte nicht festgelegt. 13. Um wie viel Mio. t CO2Ä müssten die einzelnen Sektoren in der Zuordnung des Klimaschutzplanes 2050 (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr , Landwirtschaft) ihre Gesamtemissionen im Vergleich zu 2017 reduzieren , um das Minderungsziel für 2030 (minus 55 Prozent gegenüber 1990) zu erreichen? Da bisher nur vorläufige und mit erheblichen Unsicherheiten verbundene Schätzungen des UBA für die Emissionen in 2017 der im Klimaschutzplan 2050 genannten Handlungsfelder vorliegen (siehe Antwort zu Frage 1), kann eine sektorspezifische Aufschlüsselung nicht mit der erforderlichen Verlässlichkeit vorgenommen werden. 14. Bestätigt die Bundesregierung, dass das durchschnittliche Minderungstempo, das zwischen 1990 und 2017 erzielt wurde, ab 2018 deutlich erhöht werden müsste, um die Minderungsziele bis 2030 noch zu erreichen? Wenn ja, um welchen Faktor müsste das Tempo insgesamt und in den einzelnen Sektoren gemäß der vorhergehenden Frage erhöht werden? Die gesamtwirtschaftliche Minderung der Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2017 beträgt ca. 28 Prozent. Zu Erreichung des angestrebten Minderungsziels von mindestens 55 Prozent bis 2030 sind insgesamt und in den einzelnen Sektoren weitergehende Anstrengungen zur Emissionsminderung erforderlich. Im Hinblick auf die Datenverfügbarkeit zum Jahr 2017 wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/2967 15. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Reduktionslücke von 37 Mio. t CO2Ä im Bereich der Energiewirtschaft schließen, welche sich aus den derzeitigen Emissionen des Energiesektors in Höhe von 343 t Mio. CO2Ä im Jahr 2016 (vgl. Umweltbundesamt, 30. November 2017) und dem Zielwert gemäß der Projektion des „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“ von 306 Mio. t CO2Ä im Jahr 2020 ergibt? Die von den Fragestellern angegebene Berechnung einer Reduktionslücke im Bereich der Energiewirtschaft bis 2020 kann die Bundesregierung nicht nachvollziehen . Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 enthält keinen „Zielwert“ für die Energiewirtschaft. Ansonsten wird auf die Antwort zur Frage 11b und 11c verwiesen. 16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragerstellerinnen und Fragesteller , dass der Stromsektor, in welchem sektorübergreifend betrachtet die vergleichsweise schnellste und volkswirtschaftlich günstigste Minderung der CO2-Emissionen erzielt werden kann (vgl. www.oeko.de/fileadmin/oekodoc/ CO2-Mindestpreis-Slide-Deck-deutsch.pdf), einen größeren Anteil der CO2- Reduktion übernehmen könnte und sollte als bislang geplant (bitte begründen )? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Energiewirtschaft, deren Emissionen zu einem großen Teil auf die Stromerzeugung zurückgehen, einen überproportionalen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung leisten kann und soll. Dies kommt auch im entsprechenden Sektorziel für die Energiewirtschaft für 2030 klar zum Ausdruck, das mit einer Minderung von 61 bis 62 Prozent gegenüber 1990 deutlich anspruchsvoller ist, als die bis 2030 angestrebte Gesamtminderung von mindestens 55 Prozent gegenüber 1990. 17. Welchen Reduktionspfad sieht die Bundesregierung für den Bereich Energiewirtschaft bis 2020, bis 2030, bis 2040 und bis 2050 vor? Der Klimaschutzplan der Bundesregierung enthält lediglich für 2030 ein quantitatives Minderungsziel für den Sektor Energiewirtschaft in Höhe von 61 bis 62 Prozent gegenüber 1990. Langfristig soll die Energieversorgung laut Klimaschutzplan nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333