Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 20. Juni 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/2970 19. Wahlperiode 22.06.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Dr. Götz Frömming, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/2540 – Forschungsprofil des Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Gründung bzw. der Aufbau eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt “ (IGZ) soll die Förderung von bis zu zehn Institutionen an verschiedenen Standorten umfassen. Es ist geplant, das IGZ in Form einer „Verbundstruktur “ zu organisieren. Das IGZ ist an die Stelle eines ursprünglich an der Technischen Universität Dresden geplanten Institutes für gesellschaftlichen Zusammenhalt getreten. Aufgabe des IGZ soll es sein, die Forschung zum Thema „gesellschaftlicher Zusammenhalt auf eine neue Grundlage“ zu stellen und „praxisrelevante Vorschläge“ zu erarbeiten (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung- 1454.html). Betraut mit der Umsetzung dieses Projektes ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die Notwendigkeit eines derartigen Instituts wird mit dem Befund begründet, dass es „Bevölkerungsgruppen gibt, die das bestehende politische System nicht mehr unterstützen“, „sich an den Rand gedrängt fühlen“ oder „zur parlamentarischen Demokratie und ihren Repräsentanten auf Distanz“ gehen. Es sei deshalb eine „wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Strukturen und Wahrnehmungen gesellschaftlicher Zugehörigkeit“ angezeigt. Zu den Aufgaben und Zielstellungen des IGZ werden unter anderem „Maßnahmen der Politik- und Gesellschaftsberatung “ gezählt (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454. html). Aus Sicht der Fragesteller ist nicht erkennbar, was die Gründung bzw. der Aufbau eines derartigen Institutes additiv zur Forschung in den genannten Bereichen beitragen kann. Vielmehr entsteht bei den Fragestellern die Sorge, dass die Regierung die Forschung hier für ihre Zwecke in den Dienst nehmen könnte (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2970 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Inwieweit spielte nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Gründung des IGZ als Forschungsverbund der Vorwurf eine Rolle, ein solches Institut an der TU Dresden könnte ein „rechtskonservativer Thinktank“ werden (www.tagesspiegel.de/wissen/konservativer-thinktank-offenbar-vom-tischgesellschaftlicher -zusammenhalt-soll-im-verbund-erforscht-werden/19729056. html)? Wenn ja, hat die Bundesregierung ggf. konkrete Anhaltspunkte für diese Einschätzung ? Der Vorwurf war und ist haltlos. Ausgeschrieben wurde ein als Verbund organisiertes Institut. Dies ermöglicht es, die für eine Auseinandersetzung mit dem umfassenden Thema gesellschaftlicher Zusammenhalt erforderliche Expertise unterschiedlicher wissenschaftlicher Einrichtungen zusammenzuführen sowie regionale Spezifika zu berücksichtigen. Die Auswahl der bis zu zehn Einrichtungen, die zunächst gemeinsam die konzeptionellen Grundlagen des Instituts ausarbeiten sollen, erfolgt in einem wettbewerblichen und wissenschaftsgeleiteten Verfahren. Mit einem Ergebnis ist für das dritte Quartal 2018 zu rechnen. Die Entscheidung über die Standorte des Instituts wird erst nach Fertigstellung der konzeptionellen Vorarbeiten getroffen werden. 2. Aufgrund welcher Annahmen ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Forschung „zum gesellschaftlichen Zusammenhalt auf eine neue Grundlage“ gestellt werden muss (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html)? Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts ist ein wesentliches Ziel der Bundesregierung. Hierzu soll das „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ mit fundierten wissenschaftlichen Analysen einen wichtigen Beitrag leisten. Konkrete Forschungsbedarfe in diesem Themenbereich hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung, unter anderem auf der Grundlage eines Fachgesprächs mit nationalen und internationalen Experten, identifiziert. 3. Hat die Bundesregierung Grund zu der Annahme, dass die Forschung die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt „relevanten gesellschaftlichen Trends und Entwicklungen“ (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html) sowie deren „historische Wurzeln“ bisher nur unzureichend identifiziert und erfasst hat? a) Falls ja, welche Erkenntnisse genau liegen dieser Annahme zugrunde? b) Falls nein, warum bedarf es dann des Aufbaus eines Institutes wie des IGZ? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Kann die Bundesregierung Beispiele dafür angeben, was genau sie zu den „problematischen Aspekten gesellschaftlichen Zusammenhalts“ (www. bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html) zählt? Die Analyse und Bewertung von Aspekten gesellschaftlichen Zusammenhalts wird Gegenstand der wissenschaftlichen Arbeit des „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ sein, der nicht vorgegriffen werden soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/2970 5. Was genau meint die Bundesregierung mit „Operationalisierung des Begriffs ‚Gesellschaftlicher Zusammenhalt‘ mit dem Ziel der Entwicklung eines übergreifenden Konzepts sowie aussagekräftiger Indikatoren“ (www.bmbf. de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html)? Die Entwicklung aussagekräftiger Indikatoren zur Beobachtung von Entwicklungen im Bereich des gesellschaftlichen Zusammenhalts setzt zunächst eine entsprechende Operationalisierung des Begriffs „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ voraus. Diese Operationalisierung wird eine der Aufgaben des „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ sein. 6. Was versteht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter „Gesellschaftsberatung , gibt es insbesondere in der Bevölkerung ggf. Zielgruppen, die die Bundesregierung im Hinblick auf eine mögliche „Gesellschaftsberatung “ konkret im Auge hat? Es ist Ziel der Bundesregierung, den wechselseitigen Transfer von Wissen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern. Die Auswahl konkreter zivilgesellschaftlicher oder sonstiger Praxispartner, mit denen ein künftiges „Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ in diesem Sinne zusammenarbeiten wird, wird das Institut abgestimmt auf seine wissenschaftliche Arbeit vornehmen. 7. Aufgrund welcher Kriterien sieht die Bundesregierung die deutsche Gesellschaft als eine „Gesellschaft in Bewegung“, und wen genau meint die Bundesregierung , wenn sie darauf verweist, dass es Bevölkerungsgruppen gebe, bei denen sich „Immobilität (bildungsmäßig, beruflich, sozial)“ verfestige (www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html)? Mobilitäten und Immobilitäten unterschiedlicher Gruppen haben Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Analyse dieser Auswirkungen wird Gegenstand der wissenschaftlichen Arbeit des „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ sein, der nicht vorgegriffen werden soll. 8. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Migration, die mit „Desintegrationsprozessen“ (Stichwort: „Parallelgesellschaften“) verbunden ist, wesentlich zur „Verunsicherung in der Gesellschaft“ beiträgt (www. bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1454.html)? Zuwanderung birgt für Deutschland große Potentiale, stellt die Gesellschaft jedoch zugleich auch vor erhebliche Herausforderungen. Die Analyse möglicher Wechselwirkungen zwischen Migrationsbewegungen und gesellschaftlichem Zusammenhalt wird voraussichtlich auch Gegenstand der wissenschaftlichen Arbeit des „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“ sein. 9. Inwieweit wird sich dieser Befund nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. in der Forschungsarbeit des IGZ niederschlagen? Das Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt wird das Themenfeld Migration als Aspekt gesellschaftlicher Entwicklung betrachten und integrativ bearbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/2970 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geplanten Verbundstruktur von bis zu zehn Instituten, auf denen das IGZ fußen soll, die Gefahr von Reibungsverlusten zwischen den einzelnen Instituten der Verbundstruktur ? Gibt es Überlegungen im Hinblick auf mögliche Maßnahmen, mit denen diesen Reibungsverlusten vorgebeugt werden könnte? Die konzeptionellen Grundlagen des Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalts , einschließlich einer tragfähigen Governance für den Verbund, werden in einer einjährigen Konzeptphase erarbeitet. Die Ergebnisse der Konzeptphase werden einer Begutachtung durch ein Expertengremium unterzogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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